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21.09.2016
Praxis-Tipp
Steuerpflichtige, die so gehbehindert sind, dass sie sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kraftfahrzeugs bewegen können, können grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten neben den Pauschbeträgen für behinderte Menschen als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
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