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12.07.2022
BMF Kommentierung
Die Finanzverwaltung hat den sog. Auslandstätigkeitserlass (ATE) veröffentlicht. Beschäftigten in einem Staat, mit dem Deutschland kein DBA geschlossen hat, kann der Arbeitslohn von einem inländischen Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des ATE steuerfrei gezahlt werden.
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