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01.02.2012
Kanzlei & Co.
Nationale Regeln, wonach die Urlaubsansprüche von Langzeiterkrankten nach 15 Monaten verfallen, sind zulässig, urteilte der EuGH. Nicht ganz klar war jedoch, ob der Gesetzgeber noch eine entsprechende Norm erlassen muss.
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