Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Erstmalige Anwendung; Übergangsregelung für Altverträge (§ 17 Abs 2 iVm § 34 Abs 10b KStG idF des AIFM-StAnpG)

Tz. 31 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Durch das sog Kroatien-StAnpG wurde der vorherige Wortlaut des § 17 KStG zu dessen Abs 1. Es wurde ein neuer Abs 2 angefügt, wonach § 34 Abs 10b KStG idFd Art 12 des Ges v 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) entspr fortgilt. Wie bereits erwähnt (s Tz 2) wurde diese Regelung wegen der Neufassung des § 34 KStG durch das Kroatien-StAnpG erforderlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Abtretung

Rn. 50 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 46 Abs 1 AO können noch nicht erfüllte Kindergeldansprüche, die nach § 31 S 3 EStG als Steuervergütung gewährt werden, auch abgetreten werden, V 24.3 Abs 1 S 1 DA-KG 2023. Nach § 400 BGB ist die Abtretung jedoch ausgeschlossen, soweit die Forderung/der Anspruch unpfändbar ist. Der Pfändungsschutz des § 76 EStG gilt auch für die Abtretu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Körperschaftsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Organisation und die Durchführung einer Blutspendeaktion sowie das Bewerben derselben sind ebenso wie die Betreuung der Spender die Voraussetzungen für die Verfolgung des satzungsmäßigen Zweckes eines gemeinnützigen Blutspendedienstes. Das gilt selbst dann, wenn der eigentliche Vorgang der Blutgewinnung, dessen Bearbeitung bis hin zur Lie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 380 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Prinzip der AbgSt beruht zentral auf dem Einbehalt deutscher KapSt nach den §§ 43ff EStG (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357). Nach § 43 Abs 1 EStG unterliegen inländische Einkünfte dem deutschen KapSt-Abzug. Auch für ausländische Einkünfte ist in gewissen Fällen eine KapStPfl vorgesehen: Nach § 43 Abs 1 S 1 EStG betrifft dies ausländische ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verfassungsmäßigkeit des § 42g EStG

Rn. 6 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 42g EStG bestehen – wie auch zur USt-Nachschau – im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Zitiergebot des GG aus Art 19 Abs 1 S 2 GG . Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung schützt einerseits die Wohnung als räumlich abgeschottete Stätte privaten Lebens und Wirkens (BVerfG vom 16.06.2015,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben, Täti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Auszahlungsanordnung

Rn. 70 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Zuständigkeit der Familienkasse für die Entscheidung über die Abzweigung ergibt sich aus § 70 Abs 1 S 1 EStG. Danach entscheidet die Familienkasse über die Festsetzung und Auszahlung durch Bescheid. Die Entscheidung über die Abzweigung, vor der dem Berechtigten nach § 91 Abs 1 AO die Gelegenheit zu geben ist, sich binnen 2 Wochen zu den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfe

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Ausführung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch die Familienkasse – durch Abgabe der Drittschuldner-Erklärung – erfolgt nicht durch VA. Kann die Familienkasse Einwendungen des Kindergeldberechtigten oder des Pfändungsgläubigers gegen den von ihr errechneten Auszahlungsbetrag nicht abhelfen, ist der an den Pfändungsgläubiger a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang der Änderungsmöglichkeit

Tz. 28a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderung des Bescheids des AE ist der Höhe nach nicht an die Änderung auf der Ebene der Kö gebunden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass materiell-rechtlich eine Abweichung zwischen dem nach § 8 Abs 3 S 2 KStG bei der Kö hinzuzurechnenden und dem zugeflossenen Betrag der vGA vorliegen kann (dazu s Tz 22). Diese Abweichungen sollen und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises

Tz. 72 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Spätere Herabsetzungen des Veräußerungspreises (zB infolge eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs oder Urt) oder der (tw) Ausfall der Kaufpreisforderung (zB wegen Erlass der Forderung oder Vermögenslosigkeit des Erwerbers) wirken (materiell-rechtlich) auf die Bemessung des Veräußerungspreises iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG zurück....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eigenwirtschaftliche Zwecke

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 § 55 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass eine gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaft nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – z. B. gewerbliche Zwecke – verfolgen darf, weil die Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke ein Verstoß gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit darstellt (RFH vom 17.07....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Aufhebung des Feststellungsverfahrens

Tz. 102a Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Durch Art 12 des SEStEG ist § 10 VO zu § 180 Abs 2 AO mit dem Tag nach der Verkündung des SEStEG (13.12.2006) aufgehoben worden. Nach der neu eingefügten Anwendungsvorschrift des § 11 S 3 VO zu § 180 Abs 2 AO ist das Feststellungsverfahren jedoch "für Anteile, bei denen hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile die St-Freiste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Getroffene Feststellungen geben Anlass zum Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 85 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 42g Abs 4 S 1 EStG besteht für den mit der LSt-Nachschau Beauftragten die Möglichkeit, von der LSt-Nachschau zu einer LSt-Außenprüfung überzugehen, dh diese an die LSt-Nachschau unmittelbar anzuschließen, wenn die bei der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen dazu Anlass geben. Ein Anlass zu einem solchen Übergang zur LSt-Außenprüf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Denkmalpflege

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein Verein, der die Förderung der Denkmalpflege zum Satzungszweck hat, fördert einen nach § 52 Abs. 2 Nr. 26 AO (Anhang 1b) als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zweck. Unter Denkmalpflege sind Maßnahmen zum Schutz künstlerisch wertvoller oder kulturgeschichtlich bedeutsamer Bau- und Kunstdenkmäler zu verstehen, um Zerstörung, Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätze

Rn. 400 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der StPfl kann auf Antrag eine "Steuerfestsetzung entsprechend" § 32d Abs 3 S 2 EStG für KapErtr, die der KapSt unterlegen haben, erreichen ("Wahlveranlagung zum pauschalen Steuersatz", s Rn 150). KapErtr, die nicht der KapSt unterlegen haben, sind nach § 32d Abs 3 S 1 EStG zwingend zu veranlagen. Durch die nach § 32d Abs 4 EStG mögliche, a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Umsatzsteuerliche Behandlung der Untersuchung des Empfängerblutes

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wird anlässlich der Lieferung von menschlichem Blut (Blutspende) eine Untersuchung des Empfängerblutes gegen besonderes Entgelt vorgenommen, kann die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG (Anhang 5) nicht in Anspruch genommen werden, weil die Untersuchung keine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung darstellt. Die vom Blutspe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.8 Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

Tz. 99 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Werden bis zum Ende des dreijährigen Investitionszeitraums keine (ausreichend) begünstigte Investitionen getätigt, die zu einer gewinnwirksamen Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags geführt haben, sind noch nicht verbrauchte Investitionsabzugsbeträge bei der Veranlagung rückgängig zu machen, bei der der Abzug vorgenommen wurde (§ 7g Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Datenübermittlung der beim BZSt für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gespeicherten Daten auf Anfrage des zuständigen FA (§ 69 S 2 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Gem § 139b Abs 3 Nr 11 AO speichert das BZSt für jede natürliche Person, so auch für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, die zuständige FinBeh. Auf Anfrage des zuständigen FA übermittelt das BZSt ab dem 01.01.2024 diesem die beim BZSt für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, gespeicherten Daten, die in § 139b Abs 3 Nr 1, 3, 5, 8...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Drachenfliegerclubs/-vereine

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Drachenfliegerclubs (so genannte Fesseldrachen) konnten in der Vergangenheit wegen der Förderung von Freizeitbetätigungen nicht als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. S. BFH-Urteil vom 14.09.1994, BStBl II 1995, 499. Nach dem BMF-Schreiben vom 08.01.1996, BStBl I 1996, 74 ist der Drachenflug mit Modellen ein gemeinn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zusammenhang mit den Anwendungsregelungen für § 3 Nr 40 S 2f EStG und § 8b Abs 1 S 2ff KStG

Tz. 64 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einschränkungen der StBefreiungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2ff EStG und § 8b Abs 1 S 2ff KStG gelten erstmals für Bezüge, die nach dem 18.12.2006 zugeflossen sind (s § 52 Abs 4b S 2 EStG und § 34 Abs 7 S 11 KStG; jeweils vor Kroatien-StAnpG). Hier ergibt sich also – anders als bei § 32a KStG – keine Rückwirkung in zurückliegende Jahre....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anteile eigener steuerlicher Qualität – verfahrensrechtliche Grundsätze bei nachträglicher Kenntnis

Tz. 13 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Einbringungsgeborene Anteile an Kap-Ges unterliegen den speziellen (und daher den Bestimmungen in den Einzel-St-Ges vorrangigen) Regelungen des § 21 UmwStG hinsichtlich der St-Verstrickung und der Aufdeckung der stillen Reserven (auch s Tz 2, s Tz 63ff). Dies gilt sowohl für Anteile im BV als auch im PV. Auch für die Versteuerung des Entstri...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bis einschließlich 1999 mussten Spenden an freizeitnah tätige Vereine (wie z. B. die Sport-, Karnevals- und Kleingärtnervereine) über sog. Durchlaufstellen geleitet werden, um einen Spendenabzug nach § 10b EStG zu erhalten. Damit sollte verhindert werden, dass Mitgliedsbeiträge an diese Vereine steuerlich geltend gemacht werden können. Ab dem 0...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Buchführungspflicht nach dem Steuerrecht

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Maßgebende Vorschriften für die Buchführungspflicht nach Steuerrecht sind die §§ 140 und 141 AO (Anhang 1b). § 140 AO (Anhang 1b) regelt, falls jemand nach anderen Gesetzen Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten zu erfüllen hat, dass dies auch für die Besteuerung verpflichtend ist. Währenddessen regelt § 141 AO (Anhang 1b), dass gewerblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausländische Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Spendenabzug nach § 10b EStG (Anhang 10) an eine ausländische Körperschaft (d. h. in Deutschland weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig) setzt voraus, dass diese die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO (Anhang 1b) erfüllt und es sich um eine Körperschaft mit Sitz innerhalb der EU/EWR handelt. Ausländische Körperschaften, die außerhal...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Steuerbegünstigte Vereine gründen zur besseren Koordination ihrer Vorhaben (z. B. überörtliche Informationen, überörtliche Repräsentanz) Dach- bzw. Spitzenverbände, die oft selbst nicht unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Bei einem Dach- bzw. Spitzenverband handelt es sich um den Zusammenschluss von mehreren selbständigen Vereinen zur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Förderstiftung

Tz. 53 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eine Förderstiftung ist eine Stiftung, die als Mittelbeschaffungskö iSd § 58 Nr 1 AO agiert. Die Satzung der Stiftung muss nicht die Kö benennen, für die Mittel beschafft werden (s AEAO Nr 1 zu § 58 AO). Die empfangende Kö muss selbst nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG st-begünstigt sein (ausführlich s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 98). Tz. 54 Stand: EL 106 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rn. 21 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Grundlage der Pfändung ist ein vollstreckbarer Titel (Wendl in H/H/R, § 76 EStG Rz 4 (06/2020)), der für die hier relevante Pfändung des Kindergeldanspruchs auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch des Kindes gerichtet sein muss. Hierauf beruht der im Zivilvollstreckungsverfahren vom Amtsgericht erlassene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Verfahren

Tz. 136 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Über die Besteuerung des Gewinns nach § 21 UmwStG ist grds bei der St-Festsetzung (ESt- oder KSt-Veranlagung) des AE zu entscheiden (s Urt des BFH v 08.04.1992, BFH/NV 1992, 778 unter II. 1.). Befinden sich die einbringungsgeborenen Anteile hingegen im Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder im Sonder-BV eines MU, ist der VG aus den einbrin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dartvereine/-clubs

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dartvereine/-clubs können wegen der Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 AO Nr. 21) als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn diese Sportart wettkampfmäßig betrieben wird. Für die Wettkampfmäßigkeit sind die Regeln des Deutschen Dartverbandes e. V. 1982, Berlin, zu beachten. Die OFD Hannover (s. Vfg. vom 25.07.1994, KS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Festsetzungsverfahren, Änderungsmöglichkeit

Rn. 145 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Kann der StPfl den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, ist die Steuer unter Einbeziehung der betroffenen Einkünfte festzusetzen. In Zweifelsfällen hinsichtlich der tatsächlichen Zahlung der Steuer bzw des Besteuerungsverzichts ist ein Auskunftsersuchen an den ausländischen Staat zu richten (BMF vom 03.05.2018, BStBl I 2018, 643 Rz 66)....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Vereinsmitglieder

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuwendungen, für die die Mitglieder kein Entgelt zu entrichten haben, werden nach Wegfall der gesetzlichen Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. durch § 3 Abs. 1b UStG (Anhang 5) bzw. § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) erfasst. Zu erfassen sind alle Geschäftsvorfälle, in denen steuerbegünstigte Körperschaften aus ihrem unternehmerischen Bereich unentg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.3 Wegfall des inländischen Besteuerungsrechts

Tz. 202 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine Gewinnrealisierung nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 iVm Abs 1 S 1 UmwStG fällt an, wenn das inl Besteuerungsrecht für einen VG aus einbringungsgeborenen Anteilen (erstmals) "ausgeschlossen wird" (im Gegensatz hierzu s § 20 Abs 3 UmwStG, der darauf abstellt, dass das Besteuerungsrecht bereits bei Einbringung "ausgeschlossen ist"). Das Ges knüpf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.2 Antragstellung (Form, Antragsteller und zuständige Behörde)

Tz. 144 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Im Ges finden sich keine Erläuterungen, unter welchen Umständen der Entstrickungsantrag gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG zu stellen ist. Die Form der Antragstellung ist daher aus dem Sinn der Vorschrift zu ermitteln. Nach dem Willen des Ges-Gebers ist der Antrag auf Versteuerung von stillen Reserven der einbringungsgeborenen Anteile in das Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mit der Nachschau Beauftragte

Rn. 41 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach dem Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG erfolgt die LSt-Nachschau durch "die mit der Nachschau Beauftragten", während die USt-Nachschau nach § 27b UStG durch "die betrauten Amtsträger der FinBeh" erfolgt. Damit erfordert der Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG nicht, dass die LSt-Nachschau durch einen Amtsträger iSv § 7 AO erfolgt, Wagner i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zu den Pflichten, die eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft erfüllen muss, gehört der Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Dieser Nachweis ist durch eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der erzielten Einnahmen und Ausgaben zu führen (§ 63 Abs. 3 AO; Anhang 1b). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.3 Ratenzahlung

Tz. 212 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Ratenzahlung bezieht sich ausdrücklich nur auf die ESt (inkl SolZ und Kirchen-St) und die KSt (s § 21 Abs 2 S 3 UmwStG). Eine Stundungsmöglichkeit bei der GewSt ist nicht vorgesehen (s Haritz, in H/M, UmwStG, 3. Aufl, Anh § 21 aF Rn 176; zur GewSt-Pflicht eines Entstrickungsgewinns s Tz 123ff). Tz. 213 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Möglic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Antragstellung

Rn. 310 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei § 32d Abs 2 Nr 3 EStG handelt es sich um die Antragsmöglichkeit iRd AbgSt, die durch den Gesetzgeber am genauesten mit Verfahrensvorschriften ausgestattet worden ist (Weiss, GmbHR 2016, 1053). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung hat der BFH (BFH vom 28.07.2015, VIII R 50/14, BStBl II 2015, 894; Weiss, NWB 2016, 334, 340) bejaht. Die da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand

Rn. 170 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zwingend ausgeschlossen wird die Anwendung des AbgSt-Satzes in § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG für KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG und die dazu gehörenden Veräußerungsgewinne iSd § 20 Abs 2 Nr 4 und 7 EStG. In Abgrenzung zur Regelung des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG ist Buchst a bei KapErtr von einer KapGes oder Genossenschaft nicht a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückwirkung der nachträglichen Vergabe der ID-Nr auf Monate, in denen die Voraussetzungen der S 1–3 des § 24b Abs 1 EStG vorliegen (§ 24b Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 95 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Erfolgt die Zuteilung der ID-Nr an das Kind, für das der StPfl den Entlastungsbetrag begehrt, erst nachträglich, dh nachdem die Voraussetzungen des § 24b Abs 1 S 1–3 EStG vorliegen, wirkt die nachträgliche Vergabe der ID-Nr auf die genannten Zeiträume zurück. Dies betriff den Fall, dass der StPfl noch während des laufenden Veranlagungs- oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Drittschuldner-Erklärung

Rn. 35 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat die Familienkasse gegenüber dem Pfändungsgläubiger nach § 840 ZPO die Drittschuldner-Erklärung abzugeben, in welcher dem Pfändungsgläubiger entweder der von ihm selbst errechnete Pfändungsbetrag bestätigt oder die Höhe des Kindergeldanspruchs und der von der Fa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Zusammenlegung von steuerbegünstigten Stiftungen

Tz. 58 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei einer Zusammenlegung von Stiftungen werden die zusammengelegten Stiftungen aufgelöst und eine neue Stiftung als Gesamtrechtsnachfolger errichtet (s Tz 16). Für st-begünstigte Stiftungen ist dabei insbes das Gebot der Vermögensbindung nach §§ 55 Abs 1 Nr 1 und Nr 4 und 61 AO zu beachten. Tz. 59 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Problematisch ist ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Prüf- und Bestätigungsvermerke der Stadt-/Gemeindeverwaltung

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dieses Muster sollte von den Vereinen in zweifacher Ausfertigung den juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder den öffentlichen Dienststellen eingereicht werden. Das Original verbleibt bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen Dienststelle. Die Durchschrift wird nach Anbringung des Prüf- und Bestätigungsverme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das HBeglG 2004 vom 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) hat mWv 01.01.2004 § 24b EStG eingefügt, dafür ist die Regelung über den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs 7 EStG) entfallen. Der Haushaltsausschuss des BT hatte in seiner Beschlussempfehlung zum Entwurf eines HBeglG 2004 empfohlen, in den Entwurf eines HBeglG 2004 § 24b EStG einzufügen (BT-Druck...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Ewigkeitsstiftung und Verbrauchsstiftung

Tz. 62 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung stellt auf Ebene der st-begünstigten Stiftung regelmäßig lediglich eine zivilrechtliche Satzungsänderung dar. Es wird keine neue Stiftung errichtet. Mangels Auflösung entsteht rechtlich keine Anfallsberechtigung. Stlich ist dieser identitätswahrenden Satzungsänderung zu folgen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.2 Nicht rechtsfähige Stiftung und rechtsfähige Stiftung

Tz. 66 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eine ges Regelung zur "Umwandlung" einer nicht rechtsfähigen Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung existiert nicht (s Tz 17). Nach dem Urt des BFH v 11.02.2015 (BStBl II 2015, 545) kann zur Überbrückung der Interimsphase zwischen Stiftungsgeschäft und Anerkennung der rechtsfähigen Stiftung (zu Lebzeiten) eine zeitweilige nicht rechtsfähige ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einbeziehung in das zvE

Rn. 510 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Günstigerprüfung umfasst alle Einkünfte aus KapVerm, die der StPfl in dem VZ, für den der Antrag gestellt wurde, bezogen hat (S 3; zur Unterscheidung von den Fällen des § 32d Abs 2 EStG, die immer nur punktuell wirken, Weiss, NWB 2017, 250, 255 mwN). Im Falle von Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 2 Abs 8 EStG), die zusammenveranlagt werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Auswertung von Verfassungsschutzberichten

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Gewährung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) setzt nach § 51 Abs. 3 Satz 1 AO (Anhang 1b) auch voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht ...mehr