Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Flüssige Mittel in Buchführ... / 3.2 Aufbewahrungspflicht

Rz. 16 Die mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erzeugten digitalen Daten sind innerhalb des Systems oder auf einem externen Datenträger unveränderbar in einem maschinell auswertbaren Datenformat mit Strukturinformationen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar aufzubewahren. Eine Löschungsverpflichtung nach Art. ...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 9 Unveränderbarkeit der Daten muss gewährleistet sein

Grundsätzlich dürfen einmal erfasste Daten nicht mehr verändert werden.[1] Die (negativen) Folgen, die bei einem Verstoß aus diesem formellen Mangel gezogen werden, sind einzelfallabhängig.[2] In Frage kann hier beispielsweise eine Zuschätzung in Form eines Unsicherheitszuschlags kommen. Sofern sich Änderungen an den erfassten Daten ergeben, sind diese zu protokollieren.[3] D...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Abgabenordnung

1. § 122 AO – Bekanntgabe von Verwaltungsakten, wenn mehrere Bevollmächtigte schriftlich zum Empfang von Verwaltungsakten legitimiert sind Wenn der Steuerpflichtige mehrere Bevollmächtigte zum Empfang von Verwaltungsakten bevollmächtigt, steht die Entscheidung, welchem davon sie einen Verwaltungsakt bekannt gibt, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Dabei unterliegt sie je...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. § 233a Abs. 8 S. 1 AO – Voraussetzungen des obligatorischen Zinserlasses

Das FG Niedersachsen hat klargestellt, das dem FA im Anwendungsbereich des § 233a Abs. 8 S. 1 AO hinsichtlich des Erlasses von Nachzahlungszinsen kein Ermessen zusteht. Nach dieser Vorschrift sind Zinsen auf einen Unterschiedsbetrag zuungunsten des Steuerpflichtigen (Nachzahlungszinsen) entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen, soweit Zahlungen oder andere Leistungen auf...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 8. § 237 AO Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen

Im zu entscheidenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hatte die Antragstellerin geltend gemacht, dass die Frage der Verfassungskonformität der Höhe der Aussetzungszinsen noch nicht höchstrichterlich geklärt sei. Das Finanzamt habe nicht berücksichtigt, dass der VIII. Senat des BFH erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe des Zinssatzes für die Ausse...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 152 Abs. 1 AO – Anforderungen an das Ermessen

Nach Ansicht des FG Münster ergeben sich die zu berücksichtigenden Ermessenskriterien aus dem allgemeinen Grundsatz, dass die Finanzbehörde das ihr eingeräumte Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise auszuüben hat (BFH v. 20.5.2010 – V R 42/08, BStBl. II 2010, 955 = AO-StB 2010, 264). Die zu berücksichtigenden Ermessenskriterien sind dabei aus dem Z...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 122 Abs. 5 AO – Zustellung an eine polnische Anschrift per Einschreiben mit Rückschein

Das Sächsische FG hatte sich mit dem Zeitpunkt einer Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein an eine polnische Anschrift zu befassen. Dazu hat es ausgeführt: Ordnet eine Behörde (hier die Familienkasse) die Zustellung eines Bescheides durch Einschreiben mit Rückschein an, so liegt darin gleichzeitig die Anordnung einer Zustellung i.S.d. § 122 Abs. 5 S. 1 AO. Daher gelte...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 152 Abs. 2 AO – Kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung gem. Art. 6 Abs. 2 EMRK

Der BFH hat mit ausführlicher Begründung entschieden, dass § 152 Abs. 2 AO keine Norm mit Strafcharakter im Sinne Art. 6 Abs. 2 EMRK ist. Er stützt sich im Wesentlichen darauf, dass der Verspätungszuschlag dazu dient, den rechtzeitigen Eingang der Steuererklärungen und damit auch die rechtzeitige Festsetzung und Entrichtung der Steuer sicherzustellen und in der Rechtsfolge n...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO – Ausfall einer kreditierten Kaufpreisforderung als rückwirkendes Ereignis

Im Streitfall hatte der Kläger einen Mitunternehmeranteil verkauft und den Kaufpreis teilweise kreditiert. In der Folgezeit kam es zwischen dem Kläger und den Käufern zum Rechtsstreit über die Rückzahlung des kreditierten Betrages. Nach Erlass eines Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 29.3.2012 schloss der Kläger mit de...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. § 218 AO – Zahlungsverjährung bei aufgrund eines Urteils geänderter Steuerfestsetzung

Im Fall hatte das FG einer gegen einen Einkommensteuerbescheid aus dem Jahre 2004 erhobenen Klage im Jahre 2016 teilweise stattgegeben. Die Revision des Klägers wies der BFH im Jahre 2018 zurück. Die aus dem Bescheid verbliebene Zahllast macht der Beklagte mit Bescheid vom 14.2.2020 geltend und erließ einen Abrechnungsbescheid. Nachfolgend berief sich der Kläger auf Zahlungs...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 122 AO – Bekanntgabe von Verwaltungsakten, wenn mehrere Bevollmächtigte schriftlich zum Empfang von Verwaltungsakten legitimiert sind

Wenn der Steuerpflichtige mehrere Bevollmächtigte zum Empfang von Verwaltungsakten bevollmächtigt, steht die Entscheidung, welchem davon sie einen Verwaltungsakt bekannt gibt, im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Dabei unterliegt sie jedoch den allgemeinen rechtsstaatlichen Anforderungen an gesetzmäßiges Verwaltungshandeln, wie dem Willkürverbot, dem Gebot der Kontinuität...mehr

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Bescheidänderungen wegen nachträglich bekannt gewordener neuer Tatsachen (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) (AO-StB 2024, Heft 11, S. 337)

Keine Änderungsbefugnis des FA bei Verstoß gegen Treu und Glauben StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Es stellt sich die Frage, ob das FA nachträglich bekannt gewordene neue Tatsachen, auf die es seine Bescheidänderung zu Lasten des Steuerpflichtigen stützt, bei gehöriger Erfüllung seiner Ermittlungspflicht nicht bereits bei Durchführung der Veranlagung hätte kennen müssen. I...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 7. Einzelne Betriebsstätten (§ 12 S. 2 AO)

Gemäß § 12 S. 2 AO sind als Betriebsstätten insb. anzusehen:mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekte des Außensteuerrechts, Teil II (AO-StB 2024, Heft 11, S. 339)

Geschäftsleitung (§ 10 AO), Sitz (§ 11 AO) und Betriebsstätte (§ 12 AO) RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris, Köln[*] § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 1 KStG unterwerfen alle Körperschaftsteuersubjekte, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland haben, der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Gleiches gilt gem. § 1 Abs. 1 EStG für alle natürlichen Personen, di...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht (AO-StB 2024, Heft 11, S. 333)

FG- und BFH-Entscheidungen RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2027 (Kober, AO-StB 2024, 207) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beacht...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2027 (Kober, AO-StB 2024, 207) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv der ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 65 Abs. 2 FGO – Keine Pflicht des FG zu Ermittlungen ins Blaue hinein

Die Klägerin hatte durch ihren Bevollmächtigten fristgerecht Klage erhoben. Dem Inhalt der Klageschrift nach richtete sich diese gegen die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung Grundlage von Besteuerungsgrundlagen über Umsatzsteuer und Gewerbesteuer über den Gewerbesteuermessbetrag sowie Zinsbescheide zur Umsatzsteuer und Bescheide über die Aufhebung de...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Finanzgerichtsordnung

1. § 52d FGO – Glaubhaftmachung einer technischen Störung; Wirksamkeit der StBPPV Im Fall hatte der Kläger (durch seinen Prozessbevollmächtigten) mit Schreiben vom 24.10.2023 (Eingang bei Gericht am 30.10.2023) per Post Klage erhoben. Unter dem 6.11.2023 wies das Gericht den Prozessbevollmächtigten darauf hin, dass er zu dem in § 52d FGO genannten Kreis derjenigen gehöre, die...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 9. Abweichende Definition in DBA

Die DBA enthalten regelmäßig eigenständige Regelungen über die Betriebsstätte mit der Funktion, die Aufteilung der Besteuerungsrechte zu regeln, z.B. Art. 5 OECD-MA 2017, Art. 6 OECD-MA 1982 (Erbschaftssteuer) und zahlreiche Einzel-DBA. Diese Regelungen haben im Geltungsbereich des DBA Vorrang vor § 12 AO, sind aber lediglich dann anwendbar, wenn nach deutschem Recht eine Be...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 52d FGO – Glaubhaftmachung einer technischen Störung; Wirksamkeit der StBPPV

Im Fall hatte der Kläger (durch seinen Prozessbevollmächtigten) mit Schreiben vom 24.10.2023 (Eingang bei Gericht am 30.10.2023) per Post Klage erhoben. Unter dem 6.11.2023 wies das Gericht den Prozessbevollmächtigten darauf hin, dass er zu dem in § 52d FGO genannten Kreis derjenigen gehöre, die vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende An...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 56 FGO – Wiedereinsetzung, wenn ein per E-Mail erteilter Klageauftrag vom Prozessbevollmächtigten nicht bearbeitet wird

Wird Kanzleimitarbeitern eine personalisierte E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt, die (auch) für eine Kommunikation mit Mandanten genutzt wird, entspricht es vernünftigen Erwägungen, Regelungen zur Nutzung dieser E-Mail-Adressen durch die Mitarbeiter und zur Bearbeitung und Weiterleitung von E-Mails von Mandaten zu treffen. Dies gilt auch für Regelungen zum Umgang mit sol...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 4. Verfügungsmacht

Eine Betriebsstätte setzt ferner voraus, dass eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten oder den Platz der Geschäftsausübung besteht (BFH v. 4.7.2012 – II R 38/10, BStBl. II 2012, 782 = AO-StB 2012, 299; v. 18.3.2009 – BFH v. 14.11.2007 – II R 2/06, BFH v. 18.3.2009 – III R 2/06, BFH/NV 2009, 1457). Ein Vertrag, der eine Verfügungsmacht b...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris, Köln[*] § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 1 KStG unterwerfen alle Körperschaftsteuersubjekte, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland haben, der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Gleiches gilt gem. § 1 Abs. 1 EStG für alle natürlichen Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 1. Bedeutung

Gemäß § 11 AO hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist. Diese Regelung entspricht in ihrer Funktion der im ersten Teil dieses Beitrages vorgestellten Wohnsitzregelung bei natürlichen Personen. Sie ist insb. für die Steuerpflicht releva...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 1. Bedeutung

Definition: Gemäß § 12 S. 1 AO ist eine Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Diese Definition der Betriebsstätte wird durch eine nicht abschließende Aufzählung einzelner Betriebsstätten in Satz 2 der Vorschrift ergänzt. Somit kann ein Unternehmer mehrere Betriebsstätten haben. Umfang: Der Betriebsstättenbegrif...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 5. Dienende Funktion

Eine Betriebsstätte muss dem Unternehmen unmittelbar dienen (BFH v. 20.8.1986 – V R 20/79, BStBl. II 1987, 162). Daher ist der bloße Besitz von Grundstücken oder Gebäuden ohne Ausübung einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit nicht ausreichend, so dass lediglich vermietete bzw. verpachtete Grundstücke oder Gebäude keine Betriebsstätte begründen (BFH v. 4.7.2012 – II R 38/10...mehr

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Bescheidänderungen wegen na... / 4. Von der Rechtsprechung entschiedene Einzelfälle

Eine nachträgliche Bescheidänderung ist nicht mehr möglich, wenn der Steuerpflichtige bis zu seinem Wegzug nach Großbritannien Kapitaleinkünfte erklärt hat, die für sich genommen wesentliche wirtschaftliche Interessen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 AStG repräsentierten, dieser Umstand das FA aber zunächst nicht dazu veranlasste, nach dem Wegzug eine erweiterte beschrä...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Räumliche Voraussetzungen

Geschäftseinrichtung ist hauptsächlich – aber nicht ausschließlich – ein Gebäude oder ein Raum in einem Gebäude (BFH v. 3.2.1993 – I R 80-81/91, BFH v. 3.2.1993 – I R 80/91, I R 81/91, BStBl. II 1993, 462). Es ist keine bestimmte Größe oder Ausstattung vorgeschrieben, sondern es reicht aus, dass die Räumlichkeit für die unternehmerische Tätigkeit geeignet ist. Auf die Bedeut...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Einzelfälle

Wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet, ist Tatfrage. Bei einer Kapitalgesellschaft sind es i.d.R. die Büroräume der Geschäftsführung (BFH v. 29.4.1987 – X R 6/81, BFH/NV 1988, 63), ggf. auch, wie bereits angeführt, der Wohnsitz des Leiters (BFH v. 23.1.1991 – I R 22/90, BStBl. II 1991, 554), nicht aber der Ort der Zweigniederlassung (BFH v. 8.4.1976 ...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 2. Feste Geschäftseinrichtung oder Anlage

Ob eine Betriebsstätte vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls und vor allem von der Ausprägung der räumlichen und zeitlichen Komponenten ab (BFH v. 22.6.2010 – VII B 244/09, BFH/NV 2010, 2020). Die Begriffe Geschäftseinrichtung und Anlage unterscheiden sich allenfalls bezüglich der Größe der Einrichtung (BFH v. 3.2.1992 – I R 80-81/91, BFH v. 3.2.1993 – I R 80/91,...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 2. Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung

Gemäß § 10 AO ist Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Dieser ist wiederum dort, wo sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, abhängig von Struktur und Eigenart des Unternehmens, in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht die wichtigste Stelle befindet, an der dauernd die für die laufende Geschäftsführung nötigen Maßnahmen v...mehr

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Bescheidänderungen wegen na... / 2. Treu und Glauben – Schutz bei alleinigem Ermittlungsfehler des FA

Unterbleibt das "Bekanntsein" der Tatsache nur deshalb, weil das FA seiner Ermittlungspflicht nicht in gehöriger Form nachgekommen ist, ist es an einer Bescheidänderung zu Lasten des Steuerpflichtigen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gehindert (BFH v. 16.6.2004 – X R 56/01, BFH/NV 2004, 1502). Entsprechendes gilt, wenn dem FA die Tatsache aufgrund der Verletzung sei...mehr

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Bescheidänderungen wegen na... / 3. Ermittlungsfehler des FA und mangelnde Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Problematischer sind die Fälle, in denen nicht nur das FA seine Ermittlungspflicht verletzt, sondern auch der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist. Hier kommt es entscheidend darauf an, ob der Verstoß des FA gegen seine Ermittlungspflicht den Verstoß des Steuerpflichtigen gegen seine Mitwirkungspflicht deutlich überwiegt. Um dies entscheiden zu k...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 2. Regelungssubjekt

Unter § 11 AO fallen juristische Personen aller Art. Wie die Bezugnahme auf einen Gesellschaftsvertrag zeigt, sind aber auch andere Gesellschaften gemeint, die unter ihrer Firma am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, auch wenn sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Das Wort Satzung deutet auf Vereine und Stiftungen hin. Die Regelung ist im Übrigen nicht auf Rechtsgebilde...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 6. Dauer der Verfügungsmacht

In zeitlicher Hinsicht muss die Beziehung zur Geschäftseinrichtung oder Anlage auf eine gewisse Dauer oder Stetigkeit angelegt sein (BFH v. 8.3.1988 – VIII R 270/81, BFH/NV 1988, 735; v. 28.6.2006 – I R 92/05, BStBl. II 2007, 100). Hierfür kann eine Betätigungsdauer von mehr als 6 Monaten, wie sie in § 12 S. 2 Nr. 8 AO für Bauausführungen und Montagen vorgesehen ist, auch für...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / VI. Fazit

Auch in diesem zweiten Teil des Beitrages haben wir es mit Begriffen zu tun, die insb., aber nicht nur für die Steuerpflicht in Deutschland von maßgeblicher Bedeutung sind. Die Grenzen sind unscharf und im Einzelfall oftmals schwer zu ziehen, dennoch ist in der Praxis stets darauf zu achten, dass nicht ungewollt eine Steuerpflicht begründet wird. Besonders komplex ist die The...mehr

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Großbetrieb: Anschluss-Auße... / Entscheidung

Das Gericht wies die Klage als unbegründet ab. Die Durchführung der weiteren Außenprüfung bei der Klägerin sei verhältnismäßig. Auch sei ein Ermessensfehler nicht zu erkennen. Ob und in welchem Umfang eine Außenprüfung angeordnet wird, richte sich nach § 193 AO sowie den Regelungen der BpO. Aus der BpO ergebe sich hierbei, dass insbesondere bei Großbetrieben der Prüfungszeitr...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 1. Bedeutung

Vom Ort der Geschäftsleitung hängen nicht nur die Steuerpflicht von Körperschaften (§ 1 Abs. 1 KStG) ab, sondern u.a. auch die Möglichkeit einer Organschaft (§ 14 Abs. 1 S. 1 KStG), der Umfang der Gewerbesteuerpflicht (§ 2 Abs. 6 GewStG), der Umfang der Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1d) ErbStG) sowie die Besteuerung bestimmter Umwandlungen (§ 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UmwStG)....mehr

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Bescheidänderungen wegen na... / 1. Problemstellung

Werden dem FA nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt, die zu einer höheren Steuer führen, ist es zu einer Bescheidänderung zu Lasten des Steuerpflichtigen berechtigt (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO). Die Vorschrift hat – wie ein Blick in die Rechtsprechung zeigt – nach wie vor erhebliche praktische Bedeutung, da häufig insb. darum gestritten wird, ob tatsächlich eine bislan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Regelungsinhalt

Während für den Ort der Geschäftsleitung, wie oben ausgeführt, gem. § 10 AO die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich sind, wird der Sitz einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.d.R. durch Rechtsgeschäft (Gesellschaftsvertrag, Satzung ...) oder durch Gesetz festgelegt. Hierbei handelt es sich um den Sitz im zivilrechtlichen Sinn, wenn es im Gesetz heißt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 4. Scheinsitz

Ein Scheinsitz ist steuerrechtlich unbeachtlich (§ 41 Abs. 2 AO), selbst wenn er im Handelsregister oder bei der Gewerbeanmeldung angegeben wurde. Indizien für das Vorliegen eines Scheinsitzes sind z.B., dass keinerlei Geschäftsleitungs- oder Arbeitgeberfunktion besteht oder dass kein Zahlungsverkehr am eingetragenen Firmensitz stattfindet. Insb. fällt die Briefkastenfirma h...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 10. Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Homeoffice

In der Praxis verlagern Arbeitnehmer immer häufiger ihren Arbeitsort in das heimische Arbeitszimmer, welches durchaus auch im Ausland belegen sein kann. Insb., wenn dies regelmäßig oder dauerhaft geschieht, besteht die Gefahr, dass im Ausland eine Betriebsstätte begründet wird – mit den daran anknüpfenden Besteuerungsfolgen. Relevant ist dies etwa für die Annahme einer besch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bescheidänderungen wegen na... / 5. Fazit

Der kurze Überblick über die in den letzten Jahren zu Treu und Glauben ergangene Rechtsprechung macht deutlich, dass eine vom FA zu Lasten des Steuerpflichtigen durchgeführte, auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gestützte Bescheidänderung nicht nur dahingehend überprüft werden sollte, ob es sich tatsächlich um eine nachträglich bekannt gewordene neue Tatsache handelt, sondern auch, ob...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 8. Ständiger Vertreter

Der Vollständigkeit halber ist auch zumindest kurz auf den ständigen Vertreter einzugehen. Gemäß § 13 S. 1 AO ist ständiger Vertreter eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter ist nach S. 2 insb. eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig 1. Verträge abschließt oder vermittelt oder ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausweis in der Bilanz

Rn. 211 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit der Einstufung latenter Steuern als "Sonderposten eigener Art" (BT-Drs. 16/10067, S. 67f.) bestand die Notwendigkeit, ihrem besonderen Charakter auch durch einen gesonderten Gliederungspunkt in der Bilanz Ausdruck zu verleihen. Dementsprechend wurde das Gliederungsschema des § 266 (Abs. 2f.) auf der Aktivseite um die Position "D. Aktive ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1). Eine darüber hinausgehende Untergliederung in dem Sinn, dass...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbe...mehr