Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Testamentsvollstreckung... / II. Übersicht zu tatsächlichen Aufgaben in der Praxis

Rz. 10 Vorweg: Ein Testamentsvollstrecker sollte, um die nachfolgend angesprochenen Aufgaben erfüllen zu können, über eine professionelle Infrastruktur verfügen, die ihn in die Lage versetzt, jeweils umgehend und präzise agieren und reagieren zu können.[20] Was tut der Testamentsvollstrecker typischerweise, wenn er von dem Tod des Erblassers erfahren hat, der ihn zum Testamen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zeitvergütung für den T... / G. Praxismuster für die Abrechnung eines Testamentsvollstreckers

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Testamentsvollstreckung... / 6. Bonität

Rz. 53 Einen Kontrapunkt zur starken Stellung, die dem Testamentsvollstrecker im deutschen Erbrecht zukommt, stellt die in § 2219 BGB normierte Haftung für Pflichtverletzungen dar. In den Berufshaftpflichtversicherungen der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare ist das Risiko der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker – jedenfalls derzeit – mit eingeschlos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Besteuerung der Testame... / d) Gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 7 Im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, z.B. im Rahmen eines Katalogberufes als Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder beratender Betriebswirt, darf sich der Freiberufler nach Maßgabe des Satzes 3 der Vorschrift der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, ohne dass seine Tätigkeit damit den Charakter eines Gewerb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Testamentsvollstreckung... / IV. Testamentsvollstreckung und Stiftung

Rz. 27 Stifter und Erblasser sind gleichermaßen von dem Wunsch nach der Perpetuierung des eigenen Vermögens und des eigenen Willens getragen. In der Praxis kann der Testamentsvollstrecker als Gehilfe und/oder als Organ der Stiftung eingesetzt werden. Auch eine Kontrollfunktion des Testamentsvollstreckers gegenüber den Stiftungsorganen ist möglich. In welcher Funktion der Tes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulagenempfänger

Nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrages kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger über den nach § 96 Abs. 1 S. 1 EStG entsprechend anzuwendenden § 37 Abs. 2 AO zurückfordern. Das FG Berlin-Brandenburg hält die Anwendung des § 37 Abs. 2 AO nicht durch speziellere Vorschriften...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Vorweggenommene WK: Keine Option zur Regelbesteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Die Option zur Regelbesteuerung gem. § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG ist auf vorweggenommene WK zur Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nicht anwendbar, wenn der Steuerpflichtige im VZ der Antragstellung (noch) nicht an der betreffenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist, er auch kein wirtschaftliches Eigentum begründet hat und ihm im VZ ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gestaltungsmissbrauch bei wechselseitiger Veräußerung von GmbH-Anteilen unter Wert

Die wechselseitige Veräußerung einer GmbH-Beteiligung an den jeweils anderen Mitgesellschafter zu gleichen Konditionen bei einer aus zwei Gesellschaftern mit gleichen Anteilen bestehenden GmbH ist als rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO anzusehen, wenn der vereinbarte Veräußerungspreis in einem krassen Missverhältnis zum vom FA ermittelten Beteiligungswert steht. Sächs. FG v....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organisation und Durchführung der Jägerprüfung als Zweckbetrieb

Leitsatz 1. Ein gemeinnütziger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken auch der Naturschutz und die Landschaftspflege gehören, begründet mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung einen allgemeinen Zweckbetrieb. 2. Die Steuerbefreiung für die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung ist keine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe. Normenkette § 14, § 65 AO, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.5 Konsequenzen aus der Verletzung von Anzeigepflichten und Erklärungspflichten

Werden die Anzeigepflichten[1] bzw. Erklärungspflichten nicht eingehalten, dann kann dies zu einer Steuerordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung[2] führen. Auch die Verjährungsfristen[3] verlängern sich dadurch.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.2 Anzeigepflicht

Beachtet werden muss die im Erbschaftsteuergesetz normierte Anzeigepflicht: Der Erwerber muss jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb schriftlich bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Frist für die Anzeige ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis des Erbanfalls. Ist die Anzeigefrist bereits abge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Berufung auf das Unionsrecht für Leistungen im Bereich des Sports

Leitsatz Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL hat keine unmittelbare Wirkung, so dass sich eine Einrichtung ohne Gewinnstreben auf diese Bestimmung vor den nationalen Gerichten nicht berufen kann (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Golfclub Schloss Igling vom 10.12.2020 – C‐488/18, EU:C:2020:1013; Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG, Art. 132 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden, sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden. Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind sie zu schätzen. Die vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden, die au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.3 Grundvermögen (Zeilen 35 und 36)

In den Zeilen 35 und 36 ist einzutragen, ob im Inland oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. Zeilen 37 und 38). Für inländische Grundstücke (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke i. S. d. § 181 Abs. 1 BewG) sind Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 BewG zu ermitteln und gesondert festzustellen, sofern s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwer...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

Leitsatz 1. Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, kann dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz be­gren­zen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (Folgeentscheidung zum EuGH-­Urteil Finanzamt A vom 03.02...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6.1 Testamentsvollstrecker (Zeilen 10 und 11)

Der Erblasser kann auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung bringt und den Nachlass verwaltet. Bei Bedarf kann das Nachlassgericht bis zur Annahme der Erbschaft für die Sicherung des Nachlasses sorgen. Gleiches gilt, wenn der Erbe unbekannt ist oder wenn unbekannt ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. Dies...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.2.1 Größenkriterien nach §§ 267, 267a HGB

Rz. 14 Nach §§ 267, 267a HGB werden Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (nach § 264a HGB) in große, mittelgroße, kleine und kleinst Unternehmen unterteilt. Die Zuordnung zu einer bestimmten Größenklasse wird anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer getroffen, sofern an 2 aufeinander folgenden Abschlussst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der besonders schwere Fall der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 und 6 AO (AO-StB 2022, Heft 4, S. 122)

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Die beiden Tatbestände des § 370 Abs. 3 S. 2 Nrn. 5 und 6 AO werden in diesem Beitrag einer tiefer gehenden Betrachtung unterzogen. In Nr. 5 AO geht es um die bandenmäßige USt- oder Verbrauchsteuerhinterziehung. Nach Nr. 6 liegt ein besonders schwerer Fall i.d.R. auch dann vor, wenn der Täter eine sog. Drittstaat-Gesellschaft, zur Verschleierung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile der Aussetzung des Steuerstrafverfahrens nach § 396 AO (AO-StB 2022, Heft 4, S. 131)

Mord ohne Leiche – Steuerhinterziehung ohne Steuerverkürzung? Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Der äußerst zurückhaltende Umgang vieler Staatsanwälte und Strafgerichte im Steuerstrafverfahren mit der Regelung der Aussetzung des Verfahrens nach § 396 AO ist kaum nachvollziehbar. Die Autoren schildern die Vorteile nicht nur für den Beschuldigten, so...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / 4. Wann greift die Regelung des § 396 AO?

§ 396 Abs. 2 AO eröffnet die Möglichkeit der Aussetzung des Strafverfahrens in den unterschiedlichen Verfahrensstadien des Ermittlungsverfahrens oder des gerichtlichen Verfahrens. Unterschiedlich sind die entscheidenden Personen: Im Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft zuständig, im gerichtlichen Verfahren das zur Entscheidung berufene Gericht. Erstaunlich, wenn a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / 2. Was will die Vorschrift des § 396 AO?

Wenn die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung davon abhängt, ob ein Steueranspruch besteht, ob Steuern verkürzt oder ob nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt sind, so kann nach § 396 Abs. 1 AO das Strafverfahren ausgesetzt werden, bis das Besteuerungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Über die Aussetzung entscheidet im Ermittlungsverfahren die Staatsanw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / 6. Gewährt § 396 AO den Ermittlungsbehörden oder den Gerichten Segnungen?

Ein Staatsanwalt oder ein Richter, der – speziell bei einem seitens des Beschuldigten gestellten Antrags auf Verfahrensaussetzung – sich nicht zu einer Aussetzung nach § 396 AO entschließt, muss sich, wenn nicht einer der von uns angesprochenen Gründe (wie etwa eine angeordnete Untersuchungshaft) definitiv gegen einen solchen Schritt spricht, ernsthaft fragen lassen, was ihn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / IV. Die Lösung vieler Problem: § 396 AO

1. Hilfe durch Verfahrensaussetzung Um es vorweg zu sagen: Nicht für alle Schnittstellen und Konfliktfelder des Strafrechts zum Steuerrecht gibt es einfache Lösungen. Dennoch lassen sich einige Probleme, wie sie sich z.B. aus den eingangs dargestellten Sachverhalten ergeben, auf Anhieb lösen, will man nicht um jeden Preis nur im eigenen Garten agieren. Wir reden dabei über ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / II. Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

1. Allgemeines Echtes Unterlassungsdelikt und Sonderdelikt: § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO normiert ein echtes Unterlassungsdelikt (BGH v. 22.5.2003 – 5 StR 520/02, wistra 2003, 344; Krumm in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 370 AO Rz. 63 [April 2019]; Jäger in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 370 Rz. 60a; Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 271 [Okt. 2021]). Wegen der Anknüpfung an...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen und die (Un-)Kenntnis der Finanzbehörden (AO-StB 2022, Heft 4, S. 126)

Ein systematischer Überblick über den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO anhand des Urteils des FG Düsseldorf v. 26.5.2021 – 5 K 143/20 U RA Claas Winkler / RA Johannes Hoffmann[*] In der steuerstrafrechtlichen Praxis ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gerade im Bereich der Umsatzsteuer(-hinterziehung) von besonderer Bede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der besonders schwere Fall ... / III. Fortgesetzte Steuerhinterziehung mittels einer Drittstaat-Gesellschaft

Tatbestand: Nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 6 AO wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer eine Drittstaat-Gesellschaft, auf die er allein oder zusammen mit nahestehenden Personen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, zur Verschleierung steuerlich erheblicher Tatsachen nutzt und auf diese Weise f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / c) Unkenntnis der Finanzbehörde

Darüber hinaus ist nach (wohl) h.M. das ungeschriebene Merkmal der Unkenntnis der zuständigen Finanzbehörde vom Sachverhalt in den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO hineinzulesen (FG Düsseldorf v. 26.5.2021 – 5 K 143/20 U, wistra 2021, 331; OLG Köln v. 31.1.2017 – 1 RVs 253/16, NZWiSt 2017, 317; OLG Oldenburg v. 10.7.2018 – 1 Ss 51/18, wistra 2019, 79; a.A. Roth, NZWiSt 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der besonders schwere Fall ... / IV. Unbenannter besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung

Es ist anerkannt, dass über die Regelbeispiele des § 370 Abs. 3 S. 2 AO hinaus auch ein sog. unbenannter besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung möglich ist. Denn im Rahmen der Strafzumessung ist nach § 370 Abs. 3 AO eine Gesamtwürdigung vorzunehmen, da der Gesetzgeber sich für die Regelbeispieltechnik entschieden hat. Dabei gibt es zum einen eine Strafschärfung mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / d) Taterfolg

Die Steuerhinterziehung ist ein Erfolgsdelikt. Durch die in § 370 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO bezeichneten Tathandlungen müssen "Steuern verkürzt" oder "nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt" worden sein (§ 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 S. 1 und 2 AO; vgl. Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 370 [Okt. 2021]). Verkürzte Steuern: Gemäß § 370 Abs. 4 S. 1 AO sind Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / 1. Allgemeines

Echtes Unterlassungsdelikt und Sonderdelikt: § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO normiert ein echtes Unterlassungsdelikt (BGH v. 22.5.2003 – 5 StR 520/02, wistra 2003, 344; Krumm in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 370 AO Rz. 63 [April 2019]; Jäger in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 370 Rz. 60a; Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 271 [Okt. 2021]). Wegen der Anknüpfung an eine besonder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der besonders schwere Fall ... / II. Bandenmäßige Umsatzsteuer- oder Verbrauchsteuer-Hinterziehung

Nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 AO wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach § 370 Abs. 1 AO (also Steuerhinterziehungstaten) verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchsteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchsteuervorteile erlangt. Bande: Eine Bande...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / a) Aufklärungspflicht

Die Pflicht zum Handeln ergibt sich für den Steuerpflichtigen regelmäßig aus den Steuergesetzen. In der Praxis besonders häufig vorkommende Aufklärungspflichten ergeben sich z.B. aus § 18 UStG, §§ 56 bis 60 EStDV, § 49 Abs. 1 KStG, § 25 GewStDV, § 19 VStG, § 31 ErbStG, Art. 79 Abs. 3 UZK bzw. aus der AO (z.B. §§ 134, 135, 138, 139, 150, 153, 200 AO; vgl. hierzu Meyer in Gosc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / f) Verjährungsbeginn

Allgemeiner Verjährungsbeginn: Gemäß § 78a S. 1 StGB beginnt die Verjährung sobald die Tat beendet ist, es sei denn, ein zum Tatbestand gehörender Erfolg tritt später ein, vgl. § 78a S. 2 StGB. Die bloße Vollendung der Tat, also die Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes, reicht nicht aus. Nach der Rspr. ist die Tat erst beendet, wenn der Taterfolg eingetreten ist und das T...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / a) Ermessen bei Verfahrensaussetzung

Die Antwort lautet Nein. § 396 AO spricht davon, dass die zur Entscheidung berufene Stelle aussetzen "kann". Es besteht also ein Ermessen (vgl. Harms/Heine in Mellinghoff/Schön/Viskorf (Hrsg.), Steuerrecht im Rechtsstaat, FS für Wolfgang Spindler, 2011, S. 429 ff.). Das Bundesverfassungsgericht spricht von "Vorfragenkompetenz" (BVerfG v. 15.10.1990 – 2 BvR 385/87, NJW 1992, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / c) Vorteile der Verfahrensentschleunigung durch Aussetzung des Verfahrens

Für den hier interessierenden Bereich der Verfahrensaussetzung überrascht oftmals die Chuzpe mancher Strafrichter, in einschlägigen Fällen vorzupreschen statt von den Segnungen des § 396 AO Gebrauch zu machen und eine Verfahrensaussetzung auszusprechen. Von welcher Motivation mögen sie getrieben sein?[11] Natürlich gibt es das Recht des Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der besonders schwere Fall ... / I. Einleitung

Das Steuerstrafrecht und seine erstrebte Verschärfung sind in den letzten zehn Jahren immer wieder rechtspolitische Themen von hoher Brisanz gewesen. Hierzu haben nicht zuletzt auch die Fälle des Fußballfunktionärs Uli Hoeneß, die sog. Liechtenstein-Affäre des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG Klaus Zumwinkel und die Affäre um die sog. Panama-Papers (vgl. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / 9. Was ist im schlimmsten Fall der Divergenz?

Nun zum aus unserer Sicht schlimmsten Fall, nämlich dem der Divergenz strafrechtlicher und steuerlicher Entscheidungen in einem identischen Fall.[12] Hier stellt sich zumindest theoretisch die Frage nach einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens nach §§ 359 ff. StPO. Die Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 4 StPO setzt voraus, dass ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Stra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / V. Schlussbemerkung

Aus unserer Sicht ist der äußerst zurückhaltende Umgang vieler Staatsanwälte und Strafgerichte mit der Regelung des § 396 AO nur schwer nachvollziehbar. Dem Plädoyer von Drüen, die vielfach ausgeschlossene Wiederaufnahme des Verfahrens bei inhaltlicher Divergenz sei "gerade ein Grund für die präventive Aussetzung nach § 396 AO und sollte in der Rechtspraxis ein Impuls für se...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / 7. Was tun, wenn keine Aussetzung ausgesprochen wird?

Um diese Frage zu beantworten, ist zuerst einmal erforderlich zu klären, in welcher Form die Ablehnung ergehen muss. Hierbei gilt es zu unterscheiden: Handelt die Staatsanwaltschaft, so geschieht dies durch eine Verfügung (§§ 167, 171 StPO). Sie sollte, auch wenn dies als nicht verpflichtend angesehen wird, begründet werden. Das Gericht entscheidet durch Beschluss, der einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / e) Subjektiver Tatbestand

Vorsatzerfordernis: Auch die Steuerhinterziehung durch Unterlassen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kann gem. § 15 StGB nur vorsätzlich begangen werden. Nach st. Rspr. des BGH gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will; bedingter Vorsatz genügt (BGH v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / b) Möglichkeit und Zumutbarkeit der Pflichterfüllung

Zur Verwirklichung eines strafbaren Unterlassens ist im Rahmen des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO Voraussetzung, dass dem Erklärungspflichtigen die Vornahme der erforderlichen Handlung tatsächlich möglich und zumutbar ist. In der Praxis ist dies grundsätzlich zu bejahen. Beraterhinweis Ausnahmen können z.B. im Hinblick auf den für das Steuerstrafrecht speziell in § 393 Abs. 1 S. 2 und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Umsatzsteuerhinterziehu... / I. Einleitung

In der steuerstrafrechtlichen Praxis ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gerade im Bereich der Umsatzsteuer(-hinterziehung) von besonderer Bedeutung. Zurückzuführen ist dies insb. darauf, dass es sich bei der Umsatzsteuer um eine Anmeldesteuer handelt, bei der der Steuerpflichtige die Steuer gem. § 18 Abs. 1, 3 S. 1 UStG gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / III. Die grundlegenden Strukturen – die Theorie und die Praxis

Das Steuerstrafrecht ist "Blankettstrafrecht". So kurz und prägnant formuliert es der BGH (BGH v. 19.4.2007 – 5 StR 549/06, NStZ 2007, 595), um in der Folge auszuführen, was das bedeutet: Der Unterschied zu anderen Straftatbeständen liege darin, dass erst das Blankettstrafgesetz und die blankettausfüllenden Normen zusammen die maßgebliche Strafvorschrift bilden. Deshalb müss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / 3. Welche Voraussetzungen müssen zur Verfahrensaussetzung gegeben sein?

Die Vorschrift des § 396 AO basiert auf einer Unsicherheit[8] in der Beurteilung steuerlicher Fragen. U.E. schließt dies auch Zweifel an der Höhe der Steuerverkürzung ein, da auch gerade davon eine Bestrafung abhängt (anders etwa Jäger in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 396 Rz. 3), wie die in unterschiedlichen Versionen kursierenden Strafmaßtabellen zeigen (dazu etwa Brauns in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / 8. Was ergibt sich, wenn eine Verfahrensaussetzung erfolgt?

Eine wichtige Folge einer Aussetzung beschreibt § 396 Abs. 3 AO: Während der Aussetzung ruht die (strafrechtliche) Verjährung. Insoweit ist auch der Lauf der doppelten Verjährungsfrist (§ 78c Abs. 3 S. 2 StGB) gehemmt. Dies gilt auch, wenn der Beschluss über die Aussetzung fehlerhaft ist. Eine (in der Praxis kaum vorkommende) Nichtigkeit jedoch lässt die Wirkung des § 396 Ab...mehr