Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.3 Gesamtschuldnerstellung

Rz. 19 Die Rechtsstellung als Gesamtschuldner nach § 44 AO begründet nicht die Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung. [1] Eine einfache Hinzuziehung ist zulässig.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1 Grundlagen

1.1 Begriff und Anwendungsbereich Rz. 1 Die Hinzuziehung ist eine Verfahrenshandlung der das jeweilige Einspruchsverfahren durchführenden Finanzbehörde, durch die ein Dritter die Rechtsstellung eines Beteiligten nach § 359 Nr. 2 AO erlangt. Der Hinzuziehung entspricht inhaltlich die Beiladung im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 60 FGO, sodass die hierzu ergangenen Entsche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4 Allgemeine Voraussetzungen der Hinzuziehung

1.4.1 Allgemeines Rz. 6 § 360 AO regelt die Voraussetzungen für die Hinzuziehung. Die Rechtswirkung der Hinzuziehung tritt auch dann ein, wenn ein Hinzuziehungsgrund tatsächlich nicht vorlag und in der finanzbehördlichen Hinzuziehungsanordnung nur fehlerhaft angenommen worden ist. Rz. 6a Das Steuergeheimnis steht einer Hinzuziehung nicht entgegen, da die Öffnung in dem geboten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6 Verfahren bei der Hinzuziehung

6.1 Hinzuziehungsanordnung Rz. 28 Die Hinzuziehung erfolgt seitens der Finanzbehörde, die nach § 367 AO über den Einspruch zu entscheiden hat, durch Verwaltungsakt.[1] Für diesen gelten die allgemeinen Regelungen der §§ 118ff. AO. Da eine Form für diesen Verwaltungsakt nicht vorgeschrieben ist, kann die Hinzuziehung nach § 119 Abs. 2 AO auch mündlich ausgesprochen werden, was ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5 Rechtswirkungen der Hinzuziehung

5.1 Beteiligtenstellung Rz. 25 Der Hinzugezogene wird nach § 359 Nr. 2 AO Beteiligter im Einspruchsverfahren des Einspruchsführers. Die Beteiligtenstellung wird in dem Zeitpunkt begründet, in dem der die Hinzuziehung regelnde Verwaltungsakt wirksam wird, also mit der Bekanntgabe der Hinzuziehungsanordnung. Die Beteiligtenstellung erlangt auch derjenige, der von der Finanzbehö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.4 Ehegattenbesteuerung

Rz. 20 Auch in Fällen der Zusammenveranlagung von Ehegatten kann eine Hinzuziehung notwendig sein, wenn nämlich die Frage, ob eine Zusammenveranlagung durchgeführt werden muss, selbst streitig ist.[1] Diese Frage kann für beide Ehegatten nur einheitlich entschieden werden. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt allerdings dann, wenn der betreffende Ehegatte keine nennenswerten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 Nach § 360 Abs. 1 S. 1 AO können die Stpfl. i. S. v. § 33 AO hinzugezogen werden, deren rechtliche Interessen nach Steuergesetzen durch die Entscheidung über den Einspruch berührt werden. Ausreichend ist bei mehreren Streitpunkten die Berührung durch einen Teil des Streits.[1] Rz. 10a Da die Entscheidungsgründe ein unselbstständiger Teil der Einspruchsentscheidung sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.5 Sonstige Gründe notwendiger Hinzuziehung

Rz. 22 Beteiligte am Zerlegungsverfahren sind, soweit ihre rechtlichen Interessen berührt werden, notwendig hinzuzuziehen.[1] Zum Einspruch des Erwerbers bzw. Veräußerers hinsichtlich der GrESt [2] ist der nicht einspruchsführende Teil nicht notwendig hinzuzuziehen.[3] Im Streit über den Einheitswert eines einer GbR gehörenden Grundstücks sind, wenn kein vertretungsbefugter Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 29 Die Finanzbehörde kann nach § 360 Abs. 1 AO sowohl die einfache als auch die notwendige Hinzuziehung von Amts wegen anordnen. Sie kann aber auch auf Antrag handeln. Der Antrag kann vom Einspruchsführer gestellt werden. Antragsberechtigt ist außerdem jeder, der hinzugezogen werden möchte. Der Antragsteller hat hierbei vorzutragen, dass der Hinzuziehungsgrund erfüllt ist.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.4 Steuergeheimnis

Rz. 35 Durch die Hinzuziehung wird das Steuergeheimnis nicht verletzt.[1] Das Interesse des Einspruchsführers an der Geheimhaltung seiner steuerlichen Verhältnisse ist bei der einfachen Hinzuziehung im Rahmen der finanzbehördlichen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Bei einem Widerspruch des Einspruchsführers gegen die einfache Hinzuziehung hat diese grundsätzlich zu unte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1 Verwaltungsakte mit Doppelwirkung

Rz. 16 Zweifelsfrei ist die Hinzuziehung notwendig, wenn der angegriffene oder zu erlassende Verwaltungsakt Doppelwirkung hat, indem er unmittelbar den am Einspruchsverfahren Beteiligten belastet und den Dritten begünstigt.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Hinzuziehung ist eine Verfahrenshandlung der das jeweilige Einspruchsverfahren durchführenden Finanzbehörde, durch die ein Dritter die Rechtsstellung eines Beteiligten nach § 359 Nr. 2 AO erlangt. Der Hinzuziehung entspricht inhaltlich die Beiladung im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 60 FGO, sodass die hierzu ergangenen Entscheidungen entsprechend angewendet w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.2 Handlungspflicht der Finanzbehörde

6.2.1 Allgemeines Rz. 29 Die Finanzbehörde kann nach § 360 Abs. 1 AO sowohl die einfache als auch die notwendige Hinzuziehung von Amts wegen anordnen. Sie kann aber auch auf Antrag handeln. Der Antrag kann vom Einspruchsführer gestellt werden. Antragsberechtigt ist außerdem jeder, der hinzugezogen werden möchte. Der Antragsteller hat hierbei vorzutragen, dass der Hinzuziehung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.2.3 Einfache Hinzuziehung

Rz. 31 Liegt demgegenüber nur ein Grund für eine einfache Hinzuziehung vor, so liegt diese im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde.[1] Hierbei hat sie zwischen dem Interesse des Hinzugezogenen am Verfahrensausgang, dem Interesse an der Bindungswirkung, dem Interesse an einer einfacheren Verfahrensgestaltung und auch dem Interesse des Einspruchsführers an der Wahrung des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.2.2 Notwendige Hinzuziehung

Rz. 30 Liegt ein Grund für die notwendige Hinzuziehung vor, so hat die Finanzbehörde grundsätzlich keinen Entscheidungsspielraum. Sie kann nur ausnahmsweise von der notwendigen Hinzuziehung absehen: im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung, da keine Bindungswirkung in der Hauptsache besteht[1], insbesondere wenn der Antrag abgelehnt wird[2]; im Einspruchsverfahren, wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Inhaltsverzeichnis 1. OFD Niedersachsen v. 13.2.2017 – S 2000-90-St 236, juris (Ertragsteuerliche, ums...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138a AO Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Dipl.-Finanzw. und Steuerberater Dr. Martin Cordes, Bonn Dipl.-Kfm. und Steuerberater Dr. Sven Kluge, Bonn Literaturverzeichnis Bier/Voß, Transparenz nur gegen Rechtsschutz – Auswirkungen des Country-by-Country-Reportings und von weiteren Maßnahmen des OECD-Programms zu Base Erosion and Profit Shifting im globalen Konzern, I...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Einzelheiten zu den Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 3 AO

Rz. 72 [Autor/Stand] Angabe erläuternder Zusatzinformationen. Nach § 138a Abs. 2 Nr. 3 AO enthält der länderbezogene Bericht als dritten Informationsbereich (Tabelle 3) weitere ergänzende Angaben, welche dazu dienen sollen, das Verständnis für die ersten beiden Berichtsteile zu erleichtern und zu fördern. Der deutsche Gesetzgeber legt es den berichtverpflichteten Unternehmen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Einzelheiten zu den Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 66 [Autor/Stand] Auflistung aller einbezogenen Konzerneinheiten und Betriebsstätten in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten. Im zweiten Berichtsteil des CbC-Reports (Tabelle 2) sind weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmensteilen des Konzerns in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zu machen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich die zusammenfassenden Angaben im ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelheiten zu den wesentlichen Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. Im ersten Berichtsteil des CbC-Reports sind in einer gegliederten Übersicht (Tabelle 1), aufgeteilt nach Steuerhoheitsgebieten, die in § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO in den Buchst. a–j aufgelisteten Unternehmensdaten darzustellen. Rz. 47 [Autor/Stand] Überblick der wesentlichen Berichtsangaben. Für Zwecke der Darstellung der Verteilung der Geschäftst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 138a AO

I. Entstehungsgeschichte 1. Entwicklung der Norm Rz. 1 [Autor/Stand] Internationaler Ausgangspunkt im BEPS-Projekt von OECD und G20-Staaten. Den Ausgangspunkt des heutigen § 138a AO bildet der im Auftrag der G20-Staaten von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitete und am 5.10.2015 vorgelegte Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / B. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge des § 138a AO

I. Betroffene Unternehmen/Steuerpflichtige (Abs. 1) Rz. 30 [Autor/Stand] Unternehmen mit inländischem Sitz oder Ort der Geschäftsleitung. Betroffen sind damit alle Unternehmen, die i.S.d. § 11 AO ihren Sitz oder i.S.d.§ 10 AO den Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Als Unternehmen wird jede selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit unabhängig von ihrer Rechtsfo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / C. Ergänzende Erläuterungen zu § 138a AO

I. Relevante Fragen des ausländischen Rechts für deutsche Mutterunternehmen 1. Sicherstellung der befreienden Wirkung des deutschen Country by Country Reportings für ausländische Staaten Rz. 106 [Autor/Stand] Befreiende Wirkung. Aus Sicht des deutschen Mutterunternehmens, das ein CbC-Reporting nach den deutschen Vorschriften erstellt und bei dem BZSt einreicht (s. Anm. 100 ff....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ordnungswidrigkeit

Rz. 114 [Autor/Stand] Allgemeines. Ein inländisches Mutterunternehmen, das der Übermittlungspflicht i.S.d. § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO (Tatbestand 1) bzw. der Mitteilungspflicht i.S.d. § 138a Abs. 4 Satz 3 AO (Tatbestand 2) nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig i.S.d. § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO. Hierfür kann innerhalb des Bußgeldrahmens...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Angabepflicht in der Steuererklärung (Abs. 5)

Rz. 88 [Autor/Stand] Angabepflicht in der Steuererklärung. In § 138a Abs. 5 Satz 1 AO werden besondere Erklärungspflichten für alle inländischen Unternehmen, d.h. solche mit Sitz (§ 11 AO) oder Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland statuiert. Ziel dieser Anzeigeverpflichtung ist, dass bereits im Rahmen der Steuererklärung für die Finanzverwaltung offensichtlich wird, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Keine Veröffentlichung der Unternehmensdaten gegenüber der Allgemeinheit

Rz. 128 [Autor/Stand] Zugänglichmachung der Unternehmensdaten – Weiterleitung ja, Veröffentlichung nein. Gemäß § 138a Abs. 7 Satz 1 AO übermittelt das BZSt alle ihm zugegangenen Berichte an die jeweils zuständigen deutschen Finanzbehörden. Die Übermittlung erfolgt auch für Berichte, die dem BZSt von ausländischen Finanzverwaltungen übermittelt wurden (§ 138a Abs. 7 Satz 3 AO...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen....mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.8.2016 (BR-Drucks. 406/16)

Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung 4. Nach § 138 wird folgender § 138a eingefügt: „§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (1) Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen), das einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 110 [Autor/Stand] Zwangsgeld. Sofern ein Unternehmen den Pflichten des § 138a AO nicht nachkommt, kann das BZSt die Einhaltung der Verpflichtung durch Androhung bzw. Festsetzung eines Zwangsgelds gem. §§ 328 ff. AO durchsetzen. Voraussetzung ist ein wirksamer Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO. Dazu muss das BZSt den Steuerpflichtigen zunächst zu einem bestimmten Handeln, d....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Betroffene Unternehmen/Steuerpflichtige (Abs. 1)

Rz. 30 [Autor/Stand] Unternehmen mit inländischem Sitz oder Ort der Geschäftsleitung. Betroffen sind damit alle Unternehmen, die i.S.d. § 11 AO ihren Sitz oder i.S.d.§ 10 AO den Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Als Unternehmen wird jede selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit unabhängig von ihrer Rechtsform verstanden, die mit Gewinnerzielungsabsicht betr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zum Verfassungsrecht – Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeines. Aus verfassungsrechtlicher Sicht muss die deutsche Ausgestaltung der länderbezogenen Berichtspflicht in § 138a AO mit höherrangigem Recht, insbesondere den Grundrechten, vereinbar sein. Denn losgelöst von einem international bestehenden Konsens, der zur Einführung einer solchen Regelung erforderlich ist, muss sich in Deutschland jede Rechtsn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] Allgemeines. In § 138a Abs. 1 AO wird der Anwendungsbereich der länderbezogenen Berichtspflicht definiert. Liegen die dort genannten Voraussetzungen vor, hat ein inländisches Konzernunternehmen einen CbC-Report mit den in § 138a Abs. 2 AO genannten Daten der verbundenen Konzernunternehmen getrennt nach Steuerjurisdiktionen zu erstellen und an das BZSt zu ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Technische Umsetzung – Meldung an das BZSt (Abs. 6)

Rz. 96 [Autor/Stand] Übermittlung an BZSt. § 138a Abs. 6 Satz 1 AO regelt, dass der länderbezogene Bericht an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln ist. Nicht ausreichend ist, wenn der CbC-Report an das lokal zuständige Finanzamt übersendet wird. Die Übermittlung an das lokal zuständige Finanzamt erfolgt durch das BZSt (§ 138a Abs. 7 Satz 1 AO). Rz. 97 [Autor/Stand]...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Enge Verzahnung mit ausländischen Regelungen

Rz. 29 [Autor/Stand] Erfordernis einer globalen Betrachtungsweise. § 138a AO ist eingebettet in einen komplexen internationalen Normenkontext, der weltweit bis auf wenige Ausnahmen umgesetzt wurde. Für die EU hat die Europäische Kommission die Umsetzung des Abschlussberichts zum BEPS-Aktionspunkt 13 mit der RL (EU) 2016/881 vorgeschrieben. Einer inländischen Konzernmutterges...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Begriff (Abs. 2 Satz 1)

a) "Anzusetzender" Hinzurechnungsbetrag Rz. 141 [Autor/Stand] Unterscheide zwischen "Hinzurechnungsbetrag" und "anzusetzendem Hinzurechnungsbetrag". Der in § 10 Abs. 2 Satz 1 verwendete Begriff "HZB" ist missverständlich. Der HZB i.S. von § 10 Abs. 1 ist von dem entsprechenden Begriff in § 10 Abs. 2 zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nicht gesehen. In § 10 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einordnung der Norm

Rz. 4 [Autor/Stand] Verortung im Gesetz. Die gesetzestechnische "Einsortierung" der nationalen Umsetzung zur länderbezogenen Berichtspflicht erfolgte in der AO im Unterabschnitt "Anzeigepflichten". Dies mag auf den ersten Blick verwundern, da die mit der Verrechnungspreisthematik im Zusammenhang stehenden Pflichten der Erstellung von "Master File", "Local File" und "CbC-Repo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Verteilung und Auswertung der aus dem Ausland erhaltenen Daten innerhalb der deutschen Finanzverwaltung (Abs. 7 Satz 1 und Satz 3 ff.)

Rz. 100 [Autor/Stand] Weiterleitung an zuständige Finanzbehörden. Gemäß § 138a Abs. 7 Satz 1 AO leitet das BZSt alle ihm zugegangenen länderbezogenen Berichte an die jeweils zuständige Finanzbehörde weiter. Dies gilt unabhängig davon, ob der länderbezogene Bericht von einer inländischen Konzernobergesellschaft, einer einbezogenen inländischen Konzerngesellschaft oder einer b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Ersatzvornahme der Übermittlung (Sekundärmechanismus) (Abs. 4)

Rz. 78 [Autor/Stand] Sekundäre Berichtspflicht durch inländische Konzerngesellschaft. Hat eine ausländische Konzernobergesellschaft, welche zur Erstellung und Übermittlung des CbC-Reports an seine lokale Steuerbehörde verpflichtet ist, diesen Bericht nicht erstellt oder übermittelt, richtet sich die Verpflichtung zur Erstellung des Berichts ersatzweise gegen die einzubeziehe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Konflikt zwischen berichtspflichtigen Angaben und Werte nach HGB

Rz. 61 [Autor/Stand] Allgemein. Die im Country-by-Country Reporting darzustellenden Unternehmensdaten sind "ausgehend vom Konzernabschluss des Konzerns" auszuweisen, d.h., grundsätzlich können die Daten nach HGB-Grundsätzen Verwendung finden. Allerdings sind gewisse Abweichungen bei der Ermittlung zu beachten. Dazu zählen u.a. folgende Besonderheiten: Rz. 62 [Autor/Stand] Ums...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Inländische Tochterunternehmen eines ausländischen Konzerns

Rz. 124 [Autor/Stand] Verpflichtung von Tochtergesellschaften. Inländische Tochterunternehmen von ausländischen Mutterunternehmen sind grundsätzlich zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts verpflichtet, wenn dem BZSt kein länderbezogener Bericht der ausländischen Konzernobergesellschaft übermittelt wird (§ 138a Abs. 4 Satz 1 AO; vgl. Anm. 78 ff.). Tochtergesellschaften...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Rechtsweg

Rz. 127 [Autor/Stand] Rechtswegmöglichkeiten. Die Möglichkeit eines direkten Rechtsschutzes gegen die länderbezogene Berichtspflicht besteht nicht. Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen des BZSt (z.B. Weiterleitung des CbC-Reports an ausländische Finanzbehörden) ist vorläufiger Rechtsschutz unter den entsprechenden Voraussetzungen einer einstweiligen Anord...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Entwicklung der Norm

Rz. 1 [Autor/Stand] Internationaler Ausgangspunkt im BEPS-Projekt von OECD und G20-Staaten. Den Ausgangspunkt des heutigen § 138a AO bildet der im Auftrag der G20-Staaten von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitete und am 5.10.2015 vorgelegte Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 13 ("Verrechnungspreisdokumentation und länderbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtslage vor Einführung

Rz. 7 [Autor/Stand] Keine Existenz vergleichbarer Regelungen. Vor Einführung der Regelungen des § 138a AO bestand keine Verpflichtung zur Übermittlung von Unterlagen gemäß den Anforderungen des CbC-Reports. Im Rahmen der allgemeinen Mitwirkungspflichten waren Steuerpflichtige jedoch nach § 90 Abs. 2 AO verpflichtet, auf Einzelanforderungen hin der Finanzverwaltung vergleichb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Konzernaufbau

Rz. 135 [Autor/Stand] Gleichordnungs-Konzern statt Über-Unterordnungs-Konzern. Eine Gestaltungsmöglichkeit ist die Etablierung eines Gleichordnungskonzerns anstelle eines Über-Unterordnungs-Konzerns. Die Regelungen zum CbC-Report in § 138a AO sind entsprechend dem Normwortlaut auf einen Konzern mit einer Muttergesellschaft an der Spitze zugeschnitten. Eine natürliche Person ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Quelle für Unternehmensdaten

Rz. 44 [Autor/Stand] Konzernabschluss als Ausgangspunkt. Die Unternehmensdaten sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO "ausgehend vom Konzernabschluss des Konzerns" auszuweisen. Dennoch ist das berichtspflichtige Konzernunternehmen nicht dazu angehalten, die Unternehmensdaten unmittelbar aus dem Konzernabschluss zu übernehmen. Vielmehr ist es dem berichtspf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Beauftragung eines inländischen Konzernunternehmens (Abs. 3)

Rz. 75 [Autor/Stand] Beauftragte Gesellschaft. Die Verpflichtung zur Erstellung des CbC-Reports durch inländische Konzernobergesellschaften wird unter den Voraussetzungen des § 138a Abs. 3 AO auf inländische Konzernuntereinheiten ausgeweitet, indem sog. beauftragte Gesellschaften zur Abgabe des Berichts verpflichtet werden. Rz. 76 [Autor/Stand] Übermittlungspflicht. Wird ein ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 40 [Autor/Stand] Inhaltsüberblick CbC-Report. § 138a Abs. 2 AO definiert den Inhalt des Country-by-Country Reportings. Danach umfasst der CbC-Report drei Tabellen in Form von Berichtsblättern (Templates). In Tabelle 1 sind quantitative Angaben über die Verteilung der Umsatzerlöse, des Jahresergebnisses und der Ertragsteuern sowie über bestimmte Erfolgsindikatoren einer m...mehr