Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 4 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 18/22 Die Vermutung fehlenden Verschuldens, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist, entfällt im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 23.6.2010 – XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425 und v. 25.11.2020 – XII ZB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollmachtstreuhand.

Rn 7 Bei der sog Vollmachtstreuhand wird die Stellvertretung als Mittel eingesetzt, um die Zwecke der Treuhand zu erreichen, sodass die §§ 164 ff uneingeschränkt Anwendung finden. Nach hL handelt es sich nicht um eine Treuhand im eigentlichen Sinn, sondern um einen Anwendungsfall der unmittelbaren Stellvertretung (Neuner AT § 49 Rz 64; abw BGH WM 64, 318: ›unechte‹ Treuhand).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verdeckte, planwidrige Unvollständigkeit.

Rn 5 § 155 ist einschlägig, wenn beide Parteien glauben, sich über alle Fragen geeinigt zu haben, aber tatsächlich noch Punkte offen sind, über die eine Einigung erzielt werden sollte. Soweit es sich um Punkte handelt, welche nie zum Regelungsprogramm der Parteien gehörten, ist dies kein Fall des Dissenses. Es liegt vielmehr eine durch dispositives Recht oder ergänzende Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 44 Die GdW und der Verw können einen Verw-Vertrag schließen (s.a. BGH NJW 14, 1447 Rz 8; NJW 12, 1152 Rz 9 = ZMR 12, 461). Er ist idR ein entgeltlicher Vertrag iSv §§ 675 ff, 611 ff BGB (BGH ZMR 21, 598 Rz 8; 20, 206 Rz 34; 18, 523 Rz 15), nach hM mit tw dienst-, tw werkvertraglichem Charakter (BGH ZMR 21, 598 Rz 8). Bsp: Nach zw Ansicht des BGH schuldet der Verw die Erst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 930 bezieht sich wie § 929 auf bewegliche Sachen in jeder Art und Form, soweit sie nicht ausnahmsweise dem Grundstücksrecht zuzuordnen sind (zB wesentlicher Bestandteil). Besondere Bedeutung gewinnt § 930 bei Sachgesamtheiten (Warenlager). Hier hat die Rspr den Grundsatz der Bestimmtheit aufgelockert und lässt Bestimmbarkeit ausreichen. Das jeweilige Besitzmittlungsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Die Zwangsvollstreckung darf nicht insgesamt untersagt werden. § 765a ermöglicht es somit nicht, die Bindung der Vollstreckungsorgane an den Titel überhaupt zu beseitigen. Einwendungen gegen den titulierten Anspruch sind im Weg der Nichtigkeits- u Restitutionsklage nach §§ 579, 580, der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 und – bei erschlichenem bzw als unrichtig erkann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ursächlichkeit von Einsturz bzw Ablösung für die Rechtsgutsverletzung.

Rn 7 Hier gelten die allgemeinen Regeln für den Kausalzusammenhang, dh die Rechtsgutsverletzung muss insb vom Schutzzweck des § 836 erfasst werden. Eine mittelbare Verletzung kann ausreichen (BGH VersR 83, 588; NJW 85, 1076; Hamm MDR 13, 31). Teilweise wird versucht, die Haftung nach § 836 unter Rückgriff auf den Schutzzweck der Norm einzugrenzen: Die Rspr verlangt, dass die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachenrechtliche Vereinbarung.

Rn 6 Gem I Hs 1 wird der EV sachenrechtlich begründet, indem der Verkäufer sich bei Erfüllung des Kaufvertrags durch Übereignung das Eigentum vorbehält und der Käufer die Kaufsache annimmt. Nach der Auslegungsregel von I Hs 2 (BRHP/Faust Rz 11) liegt dann ›im Zweifel‹ eine Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Zur Abgre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Norm knüpft an die §§ 2050 ff an, die die Ausgleichung von Zuwendungen und Leistungen zwischen Abkömmlingen bei einer Erbauseinandersetzung regeln. § 2316 bestimmt die Auswirkungen der Ausgleichung, die die Erbquoten (§ 1924 ff) verändert, auf den Pflichtteilsanspruch (BGH NJW 93, 1197 [BGH 09.12.1992 - IV ZR 82/92]). Das soll sicherstellen, dass der Berechnung des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XIII. Teilbürgschaft.

Rn 107 Unter einer Teilbürgschaft versteht man eine Bürgschaft für Teilbeträge einer (einheitlichen, nicht in selbstständige Einzelforderungen zerlegten) Verbindlichkeit. Dabei muss es sich um einen gegenständlich individualisierten Teil der Hauptforderung handeln. Bsp: Teilbürgschaft für Forderungen aus Warenlieferungen an eine Genossenschaft nur in dem Umfang, in dem die G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichtbestreiten.

Rn 4 Kein Geständnis ist das bloße Nichtbestreiten nach § 138 III. Auch dieses führt zwar über die Geständnisfiktion zum Unstreitigwerden der Tatsache, so dass es einer Beweisaufnahme nicht bedarf. Eine Bindungswirkung tritt aber nicht ein, das zunächst unterlassene Bestreiten kann als neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel in erster oder in 2. Instanz nachgeholt werden. S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tod und Verlust der Rechtspersönlichkeit.

Rn 7 Der Tod des Vollmachtgebers führt gem §§ 672 1, 675 im Zweifel nicht zum Erlöschen eines Auftrages oder Geschäftsbesorgungsvertrages im Grundverhältnis und iVm 1 einer von dem Erblasser erteilten Vollmacht (BGH NJW 69, 1245, 1246 [BGH 18.04.1969 - V ZR 179/65]). Das Gleiche gilt gem § 52 III HGB für die Prokura. Klauseln zB in Bankformularen, nach denen die Vollmacht na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unpfändbare Gegenstände.

Rn 11 Gemäß Abs 3 ist die Zwangsvollstreckung in Sachen unpfändbar, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht. Der Pfändungsschutz ergänzt § 811, die Vorschrift ist daneben anwendbar. Sachen sind körperliche Gegenstände nach § 808. Auch Geld ist eine Sache (Zö/Seibel Rz 6), dagegen gibt es k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsorganisation.

Rn 12 Der Zweite Titel ist nicht einschlägig, soweit es um die Errichtung, Änderung oder Aufhebung von Gerichten geht; für diese besteht der Vorbehalt des formellen, in den Fällen ausdrücklicher formell-gesetzlicher Ermächtigung jedenfalls des materiellen Gesetzes (Rechtsverordnung). Hieran ist die geschäftsverteilende Verwaltung gem Art 20 III GG gebunden, mithin zur eigene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertabhängige Zuständigkeit.

Rn 2 Abs 1 weist alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§ 13) den Zivilkammern (§ 60) zu, soweit nicht das AG zuständig ist. Gemeinsam mit § 23 Nr 1 ergibt sich für den Regelfall eine auf den Streitwert bezogene Abgrenzung, sofern keine Spezialzu- oder -abweisung eingreift. Bis 5.000 EUR sind die Amtsgerichte zuständig, darüber, also ab 5.000,01 EUR, die Landgerichte. Maßge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. (Ankaufs)Optionsrecht.

Rn 11 Beide idR gleich verstandenen Konstruktionen haben ein breites Anwendungsspektrum (vgl RG 154, 357 ff; BGH WM 66, 891; 08, 2068 Rz 12 f; BayObLG DB 76, 334; Brandbg BeckRS 13, 13587: gesetzliches Erwerbsrecht nach VerkFlBerG). Inhalt ist die Begründung eines Rechts des Käufers auf Abschluss eines Kaufvertrags unter bestimmten objektiven oder subjektiven Bedingungen, di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zwangsvollstreckungssachen (Nr 5).

Rn 10 Hierunter fallen alle Verfahren, die sich aus der Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer Entscheidung oder eines beurkundeten Rechts ergeben. Das umfasst in Deutschland – neben der Drittwiderspruchsklage, der Klage auf vorzugsweise Befriedigung und der Vollstreckungserinnerung – auch die Vollstreckungsgegenklage (BGH NJW 14, 2798 [BGH 03.04.2014 - IX ZB 88/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Empfängerirrtum.

Rn 19 Versteht der Empfänger eine Willenserklärung falsch (Angebot), scheidet eine Irrtumsanfechtung dieser Erklärung aus, weil der Empfänger nichts erklärt hat. Gibt der Empfänger eine auf das missverstandene Angebot bezogene (Annahme)Erklärung ab, kann er diese Erklärung grds nach § 119 I Alt 1 anfechten, ausnahmsweise nach § 119 I Alt 2 (BGH NJW 05, 976 f [BGH 26.01.2005 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Regeln des Besitzrechts gehen davon aus, dass eine Person eine Sache im Alleinbesitz hat. § 866 weicht davon ab und unterstellt selbstverständlich, dass auch mehrere Personen eine ganze Sache (im Gegensatz zu § 865) gemeinschaftlich besitzen können. Für diesen Mitbesitz gelten grds alle Regelungen der §§ 854 ff. Der Gesetzgeber hat lediglich die erforderlichen Beson...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Garantien.

Rn 31 Garantien werden in der Praxis häufig gegeben und können verschiedene Inhalte und Funktionen haben (vgl zB §§ 443, 479). In der Bedeutung des § 276 I 1 begründen sie eine von Fahrlässigkeit unabhängige Haftung des Schuldners. Entscheidendes Kriterium für die Garantie ist der Einstandswille des Schuldners (BGHZ 59, 158, 160; BGH NJW 96, 1465, 1466; BGHZ 170, 86, 92 Rz 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff und Voraussetzungen der Gattungsschuld.

Rn 4 Gattungsschulden (oder: Genusschulden) unterscheiden sich von Stückschulden (oder: Speziesschulden) dadurch, dass der Leistungsgegenstand nicht individuell festgelegt, sondern nur nach generellen Merkmalen (etwa Typ, Sorte, Serie) bestimmt ist; auch Qualitätsmerkmale (s RGZ 86, 90, 91; vgl § 434 V u dazu § 434 Rn 75 ff) oder sonstige Sacheigenschaften (BGH NJW 89, 218, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift dient einerseits der Abgrenzung der GoA von anderen Fallgruppen (§ 687 I), auf welche die §§ 677 ff keine Anwendung finden. Maßgebendes Kriterium ist das Bewusstsein um die Führung eines fremden Geschäfts. Andererseits werden die Regelungen der GoA für wahlweise anwendbar erklärt, wenn eine vorsätzliche Verletzung fremder Rechte vorliegt (§ 687 II). Darau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Formen staatlichen Handelns.

Rn 19 Der Staat kann hoheitlich handeln. Das geschieht obrigkeitlich, wenn der Staat dem Bürger mit Zwangsgewalt gegenübertritt. Werden Aufgaben zwar in den Formen des Öffentlichen Rechts, aber ohne Zwangsmittel wahrgenommen, liegt schlicht-hoheitliches Handeln vor. Beispiele hierfür sind die Einrichtungen der Daseinsfürsorge. Bei obrigkeitlichem und schlicht-hoheitlichem Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Einzelfälle/Planung und Konstruktion.

Rn 10 Nicht unter 1 zu subsumieren sind sicherlich Arbeiten an Personen (da keine Gegenstände; zB Haarschnitt) und die Herstellung von geistigen Werken (Architektenplanung, Gutachten, Theateraufführungen). Dies gilt selbst dann, wenn diese Werke in einem Gegenstand verkörpert werden (so bei schriftlichen Gutachten, individuellen Softwarelösungen auf Datenträger, künstlerisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sternverträge.

Rn 11 Von sonstigen Austauschverträgen unterscheidet sich die GbR sowohl durch ihren Charakter als Dauerschuldverhältnis als auch durch den über das bloße ›do ut des‹ hinausgehenden überindividuellen Vertragszweck. Teilweise wird angenommen, die jeweils gleichartigen Vertragsbeziehungen eines zentralen Unternehmens zu mehreren untergeordneten Unternehmen (sog Sternverträge) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kontokorrent.

Rn 8 Das Kontokorrent nach § 355 HGB bewirkt, dass die hiervon erfassten Einzelforderungen in eine laufende Rechnung eingestellt und dort verrechnet werden. Die Einzelforderungen werden hierdurch während der laufenden Rechnungsperiode ›gelähmt‹. Sie können also grds nicht einzeln geltend gemacht und zur Aufrechnung genutzt werden. Alsdann fließen sie in das am Ende der Rechn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. § 826.

Rn 10 Während § 138 ein sittenwidriges Rechtsgeschäft für unwirksam erklärt, begründet § 826 im Fall eines vorsätzlichen sittenwidrigen Verhaltens einen Schadensersatzanspruch (BaRoth/Wendtland Rz 9). Die Anspruchsvoraussetzungen sind in wesentlichen Punkten verschieden, doch können bei einer einseitigen Sittenwidrigkeit beide Normen erfüllt sein (BGH NJW 70, 658 [BGH 09.12....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Erbrecht.

Rn 10 Der Erbvertrag nach § 2274 BGB und der Erbverzicht werden aufgrund ihrer Besonderheiten von § 29 nicht erfasst (allgM; Musielak/Voit/Heinrich Rz 6; Zö/Schultzky Rz 11; St/J/Roth Rz 7; MüKoZPO/Patzina Rz 12). Auch Vermächtnisansprüche sind von § 29 ausgenommen, da das Vermächtnis kein Vertragsverhältnis iSd Vorschrift betrifft (jurisPK-BGB/Reymann § 2174 Rz 76; BRHP/Mül...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.3.2 Nebentätigkeit

Tz. 36 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Nebentätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt nicht mehr als Drittel einer vergleichbaren hauptberuflichen Tätigkeit; Abgrenzung zum Hauptberuf ist möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Ggf. Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht, Mini-Job ist zu prüfen (geringfügige Beschäftigung); ggf. auch kurzfristi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Rn 10 Beamte, Richter und Soldaten arbeiten in öffentlich-rechtlich begründeten und gestalteten Dienstverhältnissen, für die nicht das allg Arbeitsrecht gilt, sondern Sondervorschriften (vgl BBG, BRRG, DRiG und SG; kein Streikrecht BVerfG NJW 18, 2695).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Besitz einer beweglichen Sache.

Rn 3 Zum Begriff der Sache s.o. § 90. Zur Abgrenzung der beweglichen Sachen s.o. § 929 Rn 3. Eine Ersitzung ist auch bei Tieren möglich (§ 90a). Nicht möglich ist eine Ersitzung an dem Grundstücksrecht unterliegenden wesentlichen Bestandteilen (§§ 93, 94). Möglich ist dagegen eine Ersitzung am Zubehör (§ 97), da durch längeren Eigenbesitz des Erwerbers die Zubehöreigenschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Verfügungsverträge.

Rn 6 Die schuldrechtlichen und sachenrechtlichen Verfügungsverträge wie die Abtretung (§ 398 BGB) und die Verträge nach den §§ 873, 925, 929 BGB (Zö/Schultzky Rz 8 f; Musielak/Voit/Heinrich Rz 6; ThoPu/Hüßtege Rz 3) sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. Zur Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB) s jetzt Rn 14 ›Schuldbeitritt/Schuldübernahme‹.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Internationales Schuldvertragsrecht im Wandel.

Rn 1 Der 17.12.09 (Stichtag) steht für den größten Wandel im Internationalen Schuldrecht seit der IPR-Reform des Jahres 1986 (s Magnus IPRax 2010, 27; Mansel/Thorn/Wagner IPRax 10, 1 ff; Martiny RIW 09, 737). Für alle seit diesem Stichtag abgeschlossenen Verträge gilt das unionsrechtliche Internationale Schuldvertragsrecht in Form der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des europäi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ermächtigung.

Rn 4 Die Ermächtigung verleiht als eine besondere Erscheinungsform der Einwilligung (§ 183) dem Ermächtigten die Befugnis, im rechtgeschäftlichen Verkehr im eigenen Namen, aber mit unmittelbarer Wirkung für den Rechtsinhaber über ein fremdes Recht zu verfügen oder es auszuüben (s § 185 Rn 13). Ein Spezialfall der Ermächtigung ist die in § 185 I geregelte Verfügungsermächtigu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geschäftsverteilung.

Rn 4 Ist von der Ermächtigung nach Abs 1 S 1 Gebrauch gemacht worden, entscheidet über die Verteilung der Bereitschaftsdienste für einen LG-Bezirk das Präsidium des LG im Einvernehmen mit den Präsidien der betroffenen Amtsgerichte. Der sprachlich missglückte Abs 1 S 4 ist dahingehend zu deuten, dass auch bei einer Erstreckung auf mehrere LG-Bezirke Einvernehmen nicht nur zwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Besonderheiten in Großbetrieben.

Rn 20 Grds ist der Entlastungsbeweis bei mehreren möglicherweise an der Schädigung Beteiligten für alle in Betracht kommenden Personen zu führen. In Großbetrieben mit weitreichender, mehrstufiger Arbeitsteilung ließ die Rspr früher einen dezentralisierten Entlastungsbeweis zu: Der Geschäftsherr konnte sich bereits durch den Nachweis entlasten, dass er nachgeordnetes Personal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Der Nichtigkeitsgrund wurde im angegriffenen Verfahren geprüft und verneint.

Rn 11 Nach der Rspr ist die Nichtigkeitsklage nach Nr 4 statthaft, wenn im früheren Verfahren die Prozessfähigkeit der Partei ausdrücklich bejaht worden ist (BGHZ 84, 24; in andere Richtung weist aber BGHZ 153, 189, 192, sub 2). Vornehmlich unter dem Gesichtspunkt, dass von Nr 4 das Grundrecht auf rechtliches Gehör betroffen ist, findet dies Zustimmung auch in der Literatur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weigerung.

Rn 4 Eine solche kann bzgl der Gutachtenerstattung, aber auch einer angeordneten Eidesleistung (s § 410 Rn 3) erklärt werden. Dies kann auch konkludent erfolgen, zB durch vollständige Untätigkeit (Dresd MDR 02, 1088). Zur Abgrenzung ggü § 411 II s Rn 1. Die Möglichkeiten nach § 409 bestehen nicht, wenn die Weigerung ordnungsgemäß, mit Begründung erklärt und nicht im Zwischen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. §§ 307 ff.

Rn 8 Für die Inhaltskontrolle von AGB sind in den §§ 307 ff strengere Anforderungen aufgestellt (BGHZ 136, 355) und in § 306 besondere Rechtsfolgen bestimmt. Die §§ 307 ff sind deswegen ggü § 138 vorrangig (Erman/Schmidt/Ränsch § 138 Rz 8; differenzierend Staud/Sack/Fischinger § 138 Rz 37 ff). Die Verwendung unangemessener formularmäßiger Klauseln kann dann zur Sittenwidrigk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen (Nr 5).

Rn 26 Nr 5 dient dem Schutz des schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbots (BGH NJW 77, 382 [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75]; 70, 32 [BGH 08.10.1969 - VIII ZR 20/68]). Ist der Inhalt der Klausel nach Nr 5 nicht zu beanstanden, ist § 307 Prüfungsmaßstab (BGH NJW-RR 01, 343 [BGH 30.11.2000 - III ZR 151/00]). Unter Nr 5 fallen Schadensersatzansprüche aller Art, insb solche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Technische Normen.

Rn 12 Technische Normen kann das Gericht unmittelbar heranziehen, es handelt sich nicht um Sachverständigengutachten iSd §§ 402 ff. Durch Sachverständigenbeweis ist aber ggf zu ermitteln, ob diese tatsächlich zB die ›allg anerkannten Regeln der Technik‹ oder den ›Stand von Wissenschaft und Technik‹ wiedergeben (vgl BGH NJW 80, 1219, 1220; BVerfGE 49, 89, 135 = NJW 79, 359, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wahl des Rechtsbehelfs.

Rn 6 Angesichts der umstrittenen Problematik und der damit verbundenen Unsicherheiten (krit hierzu insb Baur/Stürner/Bruns Rz 43.4) kann den durch eine Anordnung des Vollstreckungsgerichts Betroffenen in Zweifelsfällen nur empfohlen werden, sowohl von der Möglichkeit der unbefristeten Erinnerung als auch derjenigen der befristeten sofortigen Beschwerde gem § 793 bzw der eben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 289 ZPO – Zusätze beim Geständnis.

Gesetzestext (1) Die Wirksamkeit des gerichtlichen Geständnisses wird dadurch nicht beeinträchtigt, dass ihm eine Behauptung hinzugefügt wird, die ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel enthält. (2) Inwiefern eine vor Gericht erfolgte einräumende Erklärung ungeachtet anderer zusätzlicher oder einschränkender Behauptungen als ein Geständnis anzusehen sei, bestim...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Betreiben im Inland

Rn. 32 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die LuF muss im Inland betrieben werden. Das Betreiben erfolgt durch den technischen Vorgang der Bearbeitung, Verarbeitung und Bewirtschaftung unter Nutzung von Grund und Boden (Reimer in Brandis/Heuermann, § 49 EStG Rz 73, EL 162, 5/2022). Unerheblich ist, ob die LuF vom Eigentümer, Pächter, Mieter oder Nießbraucher betrieben wird (Pfefferm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Inhalt.

Rn 51 Der selbstständige Garantievertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Garant verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr eines künftigen Schadens zu übernehmen (BGH NJW 96, 2569, 2570; ZIP 01, 1469). Die Regelungen des Bürgschaftsrechts gelten nicht (BGH NJW 67, 1020, 1021; Erman/Zetzsche § 765 Rz 26);...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Partiarische Rechtsverhältnisse.

Rn 9 Partiarische Rechtsverhältnisse sind Austauschverträge, bei denen die Gegenleistung des einen Teils allein oder ua in einer Beteiligung am Gewinn oder Erfolg, welchen der Leistungsempfänger erzielt, besteht. Derartige Rechtsverhältnisse sind aufgrund ihrer Erfolgsabhängigkeit gesellschaftsähnlich, jedoch nicht selbst GbR. Die Gewinnerzielung ist nicht gemeinsamer Zweck,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unverhältnismäßige Kosten § 635 III.

Rn 7 § 636 betrifft durch die Bezugnahme auf § 635 III zunächst einen weiteren Fall, in dem die Entbehrlichkeit der Fristsetzung aus dem Umstand resultiert, dass der Unternehmer berechtigt ist, die Nacherfüllung zu verweigern. Die gesetzgeberischen Gründe für die Schaffung dieses Ausnahmetatbestandes sind also die gleichen wie bei §§ 283 und 326 V (s Rn 3 f). Der Selbstvorna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konkurrenzen.

Rn 19 Die Kondiktionstatbestände des § 812 konkurrieren in vielfältiger und unterschiedlicher Weise mit den sonstigen Vorschriften des Zivilrechts. Im Grundsatz gilt: Vertragliche Ansprüche auf Erfüllung (BGH WM 68, 776), Rückgewähr der vertraglich geschuldeten Leistung (BGH NJW 03, 2451, 2453 [BGH 17.06.2003 - XI ZR 195/02]), Schadensersatz wegen einer Leistungsstörung nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbraucher.

Rn 2 Die Verbrauchereigenschaft, die der Definition in § 13 entspricht, trifft nicht nur auf Personen zu, die die Wohnung oder das Einfamilienhaus selbst nutzen oder einem Angehörigen zur Verfügung stellen möchten, sondern auch dann, wenn der Wohnimmobilienerwerb einer sicheren Altersvorsorge dienen soll (BTDrs 19/15827, 19). Nach der Rspr des BGH ist eine Verbrauchereigensc...mehr