Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / IV. Zahlungsansprüche

Rz. 151 Die Verpflichtung zur Abrechnung und Auszahlung von Bezügen ("Die Beklagte verpflichtet sich, die bis zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses geschuldete Vergütung abzurechnen und auszuzahlen.") ist im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gegen eine fristlose Kündigung mit dem Kündigungsschutzantrag nicht identisch. Die Verpflichtung ist vielmehr mit der Höh...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / I. Beratungshilfe

Rz. 92 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[111] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[112] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs....mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 9.2.2018)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine übera...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / B. Notwendigkeit einer Kostenprognose

Rz. 3 Der Rechtsanwalt kann dauerhaft seine Dienstleistung (Rechtsrat/Rechtshilfe) nur erbringen, wenn seine Mandanten davon überzeugt sind, dass seine Dienstleistung ihnen nützt. Nun besteht der Nutzen einer rechtlichen Beratung oder Vertretung nicht nur in finanziellen Vorteilen, sondern auch in der Klärung der Rechtslage. Gerade bei der Mandatsannahme ist zunächst mit dem...mehr

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§ 9 Muster / V. Muster: Klage gegen Rechtschutzversicherung

Rz. 26 Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung In Sachen _________________________ (Mandant) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rolf Schaefer, – Kläger – gegen _________________________ – Beklagte – wegen Kostenübernahme aus Rechtsschutzversicherungsvertrag wird namens in Vollmacht des Klägers Klage erhoben und beantragt:mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / V. Festsetzungsverfahren

Rz. 151 Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Wenn der Gegenanspruch jedoch rechtskräftig festgestellt ist, ist ausnahmsweise eine Aufrechnung möglich.[193] Rz. 152 Wenn es um die Frage geht, ob der Gegner Kosten erstatten muss, ist zunächst danach zu fragen, welche Kosten überhaupt entstanden sind. Rz. 1...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / I. Gesonderte Angelegenheit

Rz. 4 Eigentlich hat das arbeitsrechtliche Mandat aus der Sicht des Rechtsanwaltes nichts damit zu tun, ob der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Vertragsbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist die eine Seite. Ob und in welchem Umfang der Mandant von den Kosten der anwaltlichen Tätigkeit durch eine Rechtsschutzversicherung freizustellen ist, ist eine ande...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / C. Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen

Rz. 17 Muster[24] sind wegen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der richterlichen Unabhängigkeit sehr risikobehaftet. Individualvereinbarungen sind wegen der größeren Rechtssicherheit zu empfehlen. Sie haben den Vorteil, dass sie auf den Einzelfall angepasst sind und dass die Vertragsschließenden – Anwalt und Mandant – wissen und besprochen haben, welche Tät...mehr

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§ 9 Muster / X. Muster: Protokoll über Vergütungsvereinbarung

Rz. 12 Muster 9.10: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Muster 9.10: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Protokoll über die Besprechung einer individuellen Vergütungsvereinbarung Umfang der Vergütungsvereinbarung: _________________________ in Sachen _________________________ (Anliegen des Mandanten/Aktenzeichen/Kündigung vom _________________________) gesamte Tätigkeit für __...mehr

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§ 3 Die Gebühren des RVG / 3. Erstberatung

Rz. 32 Kommt gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbarung zustande, ergibt sich auch im Falle einer Erstberatung die Höhe der Vergütung aus dieser Vereinbarung. Kommt eine solche Vergütungsvereinbarung nicht zustande, verweist § 34 Abs. 1 RVG auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts.[14] § 34 Abs. 1 RVG enthält ferner Regelungen zum Verbraucherschutz. Ist der M...mehr

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§ 9 Muster / III. Muster: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

Rz. 24 Muster 9.22: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert Muster 9.22: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert Datum: _________________________ Kostenrechnungmehr

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Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

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§ 9 Muster / II. Muster: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleich

Rz. 23 Muster 9.21: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleich Muster 9.21: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleich Datum: _________________________ Kostenrechnungmehr

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§ 9 Muster / IV. Muster: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

Rz. 25 Muster 9.23: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert Muster 9.23: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert Datum: _________________________ Kostenrechnungmehr

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§ 9 Muster / 1. Muster: Vergütungsvereinbarung für Stundenvergütung

Rz. 13 Muster 9.11: Vergütungsvereinbarung für Stundenvergütung Muster 9.11: Vergütungsvereinbarung für Stundenvergütung Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ Name und Anschrift des Mandanten) und _________________________ (Name und Anschrift des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin/der Rechtsanwaltsgesellschaft, die auch beim – mündlichen – Mandatsvertrag Vertrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift / 1 Wann kann der Leistungsempfänger mit einer Gutschrift abrechnen?

Die am Leistungsaustausch Beteiligten können branchenunabhängig frei vereinbaren, ob der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger abrechnet; jedoch muss die Vereinbarung vor der Abrechnung getroffen worden sein. Da diese Vereinbarung formlos ist, kann sie auch mündlich erfolgen oder sich aus Verträgen oder sonstigen Geschäftsunterlagen ergeben.[1] Wichtig Dokumentati...mehr

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Italien / I. Insolvenzverfahren

Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.2021 in Kraft treten und...mehr

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Deutschland / 1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 217 Die GmbH ist zur regelmäßigen Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang umfasst (§§ 264 Abs. 1, 242 HGB). Neben dem Jahresabschluss ist von mittleren und großen GmbHs ein Lagebericht[108] (§ 267 HGB) aufzustellen. Rz. 218 Ob eine Gesellschaft als klein, mittelgroß oder groß zu qualifizieren ist, bestimmt...mehr

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Ukraine / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 94 Die ukrainische Gesetzgebung räumt den Gesellschaftern einer GmbH eine Reihe von Rechten ein, zu denen u.a. folgende gehören:mehr

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Griechenland / V. Kapitalerhöhung

Rz. 72 Obwohl das G. 3190/1955 nur die effektive Kapitalerhöhung regelt, ist nach h.L.[32] auch eine nominelle Erhöhung des Stammkapitals möglich. Das G. 2065/1992 hat die EPEs zur Neuanpassung des Wertes ihrer Immobilien durch nominelle Erhöhung ihres Stammkapitals (Anpassung des Nennwertes der Geschäftsanteile) verpflichtet. Rz. 73 Die wichtigsten Zeitphasen einer nominelle...mehr

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Gutschrift / Zusammenfassung

Begriff Gutschriften im umsatzsteuerrechtlichen Sinn sind Rechnungen, bei denen die Abrechnung über die Leistung durch den Leistungsempfänger erfolgt (davon zu unterscheiden ist die sog. kaufmännische Gutschrift). Eine ordnungsgemäße Gutschrift berechtigt den Aussteller unter den Voraussetzungen des § 15 UStG grundsätzlich zum Vorsteuerabzug. Zwingende Voraussetzung hierfür ...mehr

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Gutschrift / 3.1 Wann sollte der Gutschriftsempfänger (Leistender) der Gutschrift widersprechen?

Der Widerspruch des Gutschriftempfängers ist unverzüglich erforderlich, wenn in der Gutschrift der Umsatzsteuerausweis zu hoch erfolgt (z. B. Abrechnung über steuerfreie Leistungen bzw. nicht steuerbare Leistungen wie z. B. Geschäftsveräußerungen im Ganzen oder wenn statt dem ermäßigten Steuersatz der Regelsteuersatz ausgewiesen wird), der Umsatzsteuerausweis unberechtigt erfo...mehr

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Weißrussland / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 35 Gesellschafter einer GmbH können natürliche und juristische Personen sein (§ 13 WGesG). Gesellschafter ist grundsätzlich die Person, die über das Eigentumsrecht an einem Anteil am Stammkapital der Gesellschaft verfügt (§ 13 WGesG).[39] Die Gesetzgebung der Republik Belarus begrenzt in bestimmten Fällen (beispielsweise bei Verurteilung wegen Wirtschaftsstraftaten oder ...mehr

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Ukraine / IV. Austritt des Gesellschafters aus der Gesellschaft

Rz. 114 Die Gesellschafter haben das Recht, aus der Gesellschaft austreten, es sei denn, dass gesetzlich etwas anderes bestimmt ist, Art. 100 Abs. 1 ZGB. Rz. 115 Ein Gesellschafter, dessen Geschäftsanteil am Stammkapital der Gesellschaft weniger als 50 Prozent beträgt, darf jederzeit ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter aus der Gesellschaft austreten, Art. 24 Abs. 1 Gmb...mehr

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Ukraine / 2. Vererbung von Geschäftsanteilen

Rz. 108 Gem. Art. 23 Abs. 1 GmbHG geht der Geschäftsanteil an einer GmbH im Falle des Todes (bzw. im Fall der Erklärung eines Gesellschafters (einer natürlichen Person) als vermisst oder verstorben durch das Gericht) oder Auflösung des Gesellschafters auf seinen Erbe bzw. Rechtsnachfolger ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter über. Rz. 109 Wenn die Erben (die Rechtsnachf...mehr

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Ukraine / VI. Dividenden

Rz. 124 Die Zahlung der Dividenden wird auf Kosten des Nettogewinns der Gesellschaft im Verhältnis zur Höhe der Geschäftsanteile an Personen geleistet, die am Tag des Beschlusses über die Zahlung der Dividenden Gesellschafter waren, Art. 26 Abs. 1 GmbHG. Rz. 125 Die Gesellschaft zahlt Dividenden in bar, sofern durch einen einstimmigen Beschluss der Gesellschafterversammlung, ...mehr

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zfs 11/2021, Schadenshöhe b... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das Landgericht hat die Klage zu Recht und mit im Wesentlichen zutreffender Begründung abgewiesen. Die Berufungsrügen der Klägerin gebieten keine abändernde Entscheidung. Der Klägerin steht kein weitergehender Anspruch nach §§ 7 Abs. 1, 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagte zu, weil ihr durch den Unfall kein über den bereits ...mehr

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AGS 11/2021, Tagung der Geb... / VI. Überprüfung der Angemessenheit der Anzahl der aufgewendeten Stunden

Aufgrund einer zumindest missverständlichen Kommentierung in einem RVG-Kommentar in der neuesten Auflage wurde diskutiert, inwieweit ein Gericht von der Gebührenabteilung einer Rechtsanwaltskammer auch Antwort auf die Frage erwarten könne, ob der Zeitaufwand nachvollziehbar dargelegt sei. Die sehr eingehende Diskussion ergab letztendlich folgendes Meinungsbild: Die Beurteilung...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / b) Gerichtliches Verfahren

§ 31b RVG gilt zwar nicht nur für die Einigungsgebühr bei außergerichtlichen Zahlungsvereinbarungen, sondern auch für Zahlungsvereinbarungen in einem gerichtlichen Vergleich. Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut von Nr. 1000 Nr. 2 VV. Danach entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der gleichzeitige vorläufige Verzicht auf Vo...mehr

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AGS 11/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Abrechnung eines außergerichtlichen Mehrwertvergleichs, NJW-Spezial 2021, 539 Nach der zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neufassung von Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht die dort geregelte Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Einigungs...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Zitieren in Rechnungen

Frage: Ich habe für einen Mandanten ein Einspruchsverfahren nach "neuer StBVV" geführt und habe nun eine Frage zur richtigen Zitierung in der Abrechnung. Mir ist klar, dass ich insbesondere § 40 StBVV und Nr. 2300 VV RVG zitieren muss. Ist aber z. B. auch § 2 Abs. 2 RVG (Höhe der Vergütung), § 13 RVG (Wertgebühren) und § 22 RVG (Zusammenrechnung mehrerer Angelegenheiten) zu z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 246 Aufstellung einer Eröffnungs- bzw. Übergangsbilanz Beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich hat der Steuerpflichtige eine sog. Anfangs- oder Übergangsbilanz (teilweise auch: Eröffnungsbilanz[1]) zu erstellen, in welcher das gesamte Betriebsvermögen – dies umfasst alle Vermögensgegenstände (positive Wirtschaftsgüter) und Schulden (negative Wirtschaftsgüter) – ordnun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.2.3 Besonderheiten beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG

Rz. 262 Die im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung und Sondernutzungen erforderlichen Gewinnkorrekturen beim Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen folgen im Wesentlichen den Grundsätzen beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich.[1] Allerdings sind gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG die Vorschriften des § 4 Abs. 4a EStG, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlungen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um die Frage der Zumutbarkeit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den Unternehmer bzw., ob bei einer Ratenzahlungsvereinbarung bei Erstreckung der hinausgeschobenen Fälligkeit über mehr als 2 Veranlagungszeiträume eine Minderung der Bemessungsgrundlage wegen entsprechender Uneinbringlichkeit des Entgelt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 267 Die Schluss- bzw. Übergangsbilanz als Grundlage der Gewinnkorrekturen Beim Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung dient die Schlussbilanz des letzten Wirtschaftsjahres, in dem die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgte, zugleich als Übergangsbilanz, auf deren Grundlage die erforderlichen Gewinnkorrekturen im Rahmen ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.2 Zweite Stufe: Korrekturen des Unterschiedsbetrags beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 57 Gründe für die Korrektur Da der Gesetzgeber von einem Vermögensvergleich ohne Buchführung ausgeht, beruhen seine Korrekturen auf der Annahme, dass in der Steuerbilanz die tatsächlichen Wertveränderungen des Betriebsvermögens ohne Rücksicht auf die Art der Veranlassung wiedergegeben werden. Da bei der Gewinnermittlung jedoch nur betriebliche Wertänderungen zu berücksich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.2 Notwendigkeit der Gewinnkorrekturen

Rz. 238 Die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten in § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG und § 4 Abs. 3 EStG können, bezogen auf einzelne Wirtschaftsjahre, aufgrund ihrer unterschiedlichen Systematiken – im Betriebsvermögensvergleich erfolgt im Wesentlichen eine periodengerechte Erfolgsabgrenzung anhand von Aufwendungen und Erträgen, während die Einnahmenüberschussrechnung dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.13 Melde- und Korrekturverfahren für Rabatte pharmazeutischer Unternehmer nach § 130a sowie für weitere für die Abrechnung nach § 300 erforderliche Preis- und Produktangaben (§ 8b Rahmenvertrag)

Rz. 24 Aus § 8b des Rahmenvertrages ergibt sich das Melde- und Korrekturverfahren für Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer nach § 130a. Daraus resultiert im Einzelnen, wie beim Herstellerabschlag nach § 130a Abs. 1, 1a, 2, 3a und 3b für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel abrechnungstechnisch zu verfahren ist. Für die Gewährung der Abschläge legt die Apotheke bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.4.2 Näheres zur erneuten Abgabe und Abrechnung eines mangelfreien Arzneimittels im Fall des § 31 Abs. 3 Satz 7 (Abs. 4b)

Rz. 15b Muss für ein Arzneimittel aufgrund eines Arzneimittelrückrufs oder einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit erneut ein Arzneimittel verordnet werden, so ist die erneute Verordnung für den Versicherten zuzahlungsfrei (§ 31 Abs. 3 Satz 7). Im Rahmenvertrag nach Abs. 2 der Vorschrift haben die Vertragspartner auf Bundesebene n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 2.1.9 Bewilligung und Abrechnung

Rz. 15 Bei bestehender Versorgungsnotwendigkeit bewilligt die Krankenkasse die Festzuschüsse nach Abs. 1 und 2 entsprechend dem im Heil- und Kostenplan ausgewiesenen Befund. Nach Abschluss der Behandlung rechnet der Vertragszahnarzt die von der Krankenkasse bewilligten Festzuschüsse – ausgenommen die Fälle des Abs. 5 (andersartige Versorgung) – mit der KZV ab. Die Abrechnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.4 Weitere Gegenstände des Rahmenvertrages (§ 1 Rahmenvertrag)

Rz. 15 Nach § 1 des Rahmenvertrages i. d. F. v. 1.4.2020 gehören neben den in Abs. 1 der Vorschrift aufgeführten Pflichtinhalten noch die folgenden Inhalte zum Gegenstand des Rahmenvertrages: Abgabe von Arzneimitteln, für die ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 besteht, Ersetzung eines Fertigarzneimittels zur Verarbeitung in parenteralen Zubereitungen durch ein wirkstoffgleic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.3.4 Abgaberangfolge (§§ 11 bis 14 Rahmenvertrag)

Rz. 13 Die Apotheke hat nach § 10 Rahmenvertrag die Auswahl des abzugebenden Fertigarzneimittels nach Maßgabe der §§ 11 bis 14 Rahmenvertrag zu treffen. Die Apotheke hat nach § 11 Abs. 1 des Rahmenvertrages vorrangig ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 besteht (rabattbegünstigtes Arzneimittel). Voraussetzungen hierf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.6 Hilfstaxe (Abs. 5c)

Rz. 17 Mit Abs. 5c Satz 1 ist klargestellt, dass für Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln die Preise gelten, die zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband aufgrund von Vorschriften nach dem AMG vereinbart sind. Mit Wirkung zum 1.10.2009 haben die Vertragspartner auf Bundesebene den "Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und 5 Arzneim...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.17 Datenübermittlung zur Herstellung von Transparenz (Abs. 6 der Vorschrift i. V. m. § 12 Rahmenvertrag)

Rz. 28 Gegenstand des Rahmenvertrages ist auch die Übermittlung von Daten zur Herstellung einer pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz (§ 12 Rahmenvertrag). Der DAV ist gesetzlich verpflichtet, die zur Herstellung einer pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz erforderlichen Daten im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinie an den Gemeinsamen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Norm regelt die Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst (MD) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte. Die Vorgängervorschrift des § 369b Abs. 5 RVO verpflich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 2.1.2 Angaben zum Befund (Satz 2)

Rz. 9 Der MD ist über seine Mitteilungspflicht nach Satz 1 hinaus befugt, auch den Ärzten und sonstigen Leistungserbringern das Ergebnis der Begutachtung mitzuteilen. Die Mitteilung ist nicht verpflichtend für den MD geregelt und liegt in dessen Ermessen. Eine Weitergabe bei einem positiven Ergebnis der Begutachtung ist nicht erforderlich (BT-Drs. 12/6334). Die Mitteilung is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 2.2.1 Doppelter Festzuschuss (Satz 1)

Rz. 18 Bei der Versorgung mit Zahnersatz haben Versicherte – zusätzlich zu den Festzuschüssen nach Abs. 1 Satz 2 – Anspruch auf einen Betrag in jeweils gleicher Höhe, angepasst an die Höhe der für Regelversorgungsleistungen tatsächlich anfallenden Kosten, höchstens jedoch in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, wenn sie ansonsten unzumutbar belastet würden. Außer in den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 119 Abs. 1 bis 3 hat die Deutsche Post AG für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die folgenden Aufgaben wahrzunehmen: monatliche Auszahlung von laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes (§ 119 Abs. 1 Satz 1), Durchführung der Rentenanpassungen im Namen der jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger (§ 119 Abs. 2), Erledigung weiterer A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.1 Rechtsverordnung

Rz. 3 Aufgrund der in § 120 enthaltenen Verordnungsermächtigung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG (Renten Service Verordnung – RentSV) v. 28.7.1994 (zuletzt geändert durch Art. 20 des 7. SGB IV...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.6 Ausnahmen vom Preismoratorium

Rz. 8b Ausgenommen vom Preismoratorium sind Preiserhöhungen des pharmazeutischen Unternehmers für solche Arzneimittel, für die ein Festbetrag gilt. Die Ausnahme bezieht sich nach dem Wortlaut des Abs. 3a Satz 1 HS 2 auf alle Arzneimittel, für die durch den GKV-Spitzenverband ein Festbetrag gemäß § 35 bestimmt ist, egal ob Preiserhöhungsbeträge oberhalb des Festbetrages oder ...mehr