Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 3 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinstgenossenschaften

Rz. 35 Wollen Kleinstkapitalgesellschaften auf einen Anhang verzichten, haben sie gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter der Bilanz anzugeben: Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und die in § 268 Abs. 7 HGB genannten Angaben; Angaben zu Vorschüssen und Krediten an Mitglieder der Geschäftsführung oder Aufsichtsorgane[1]. Zu diesen Angaben unter der Bilanz sind Kleinstkapitalgesellsc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 5.2 Übertragender Rechtsträger

Rz. 30 Zu den übertragenden Körperschaften i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG zählen zunächst die inl. Körperschaften i. S. d. § 3 UmwG . Dies sind Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA), eG, eingetragene Vereine nach § 21 BGB und wirtschaftliche Vereine nach § 22 BGB. Ebenfalls übertragender Rechtsträger kann die UG (haftungsbeschränkt) sein.[1] Gleiches gilt für genossenschaft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit von Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden zur allgemeinen Kundenpflege

Leitsatz Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Normenkette § 37b Abs. 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 bis 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die Klägerin betreibt ein Kreditinstitut. Sie lud von ihrem Vorstand betre...mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.6 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet. Die übrigen Gesellschafter sind an dem in Aktien aufgeteilten Grundkapital ohne persönliche Haftung beteiligt. Für die KGaA gelten grundsätzlich die Vorschriften über die Aktiengesellschaft. Folgende wichtige Ausnahmen sind zu bea...mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.2 Europäische Aktiengesellschaft

Wie die deutsche AG ist auch die Societas Europaea (SE) eine juristische Person. Für deren Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital beträgt mindestens 120.000 EUR und ist ebenfalls in Aktien aufgeteilt, welche an der Börse gehandelt werden können. Jedoch kann eine SE nur von bereits bestehenden Kapitalgesellschaften gegründet werden, welche zud...mehr

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Kapitalgesellschaft / 3.3 Große Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften sind solche Unternehmen, die mindestens 2 der 3 vorgenannten Merkmale für mittelgroße Unternehmen überschreiten. Achtung Sonderfall: Börsennotierung Unabhängig von den Größenmerkmalen gelten Unternehmen stets als große Kapitalgesellschaften, wenn deren Aktien an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU zum amtlichen Handel zugelassen sind oder die ...mehr

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Kapitalgesellschaft / 1 Rechtsformen

Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere folgende Rechtsformen: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sowie Europäische Aktiengesellschaften (SE). Alle Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit. Sie sind daher in ...mehr

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Kapitalgesellschaft / 1.1 Aktiengesellschaft

Zur Gründung einer AG wird grundsätzlich nur noch eine Person benötigt. Diese stellt die Satzung des Unternehmens durch notarielle Beurkundung fest. Die Satzung einer AG muss folgende Grundangaben zwingend enthalten (§ 23 Abs. 3 AktG): Firma (Name der Gesellschaft); deren Sitz; Gegenstand des Unternehmens; Höhe des Grundkapitals (mindestens 50.000 EUR); die Zerlegung des Grundkap...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Überlassung von Aktien

Rz. 482 Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Aktien oder GmbH-Anteile oder räumt er ihm ein unentgeltliches Bezugsrecht für junge Aktien ein, so führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (Sachbezug), wenn die Überlassung der Aktien oder GmbH-Anteile bzw. die Einräumung des Bezugsrechts durch das Dienstverhältnis veranlasst sind (BFH v....mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 9. Überlassung von Aktien/Gewährung von Ankaufsrechten (Stock Options)

a) Überlassung von Aktien Rz. 482 Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Aktien oder GmbH-Anteile oder räumt er ihm ein unentgeltliches Bezugsrecht für junge Aktien ein, so führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (Sachbezug), wenn die Überlassung der Aktien oder GmbH-Anteile bzw. die Einräumung des Bezugsrechts durch das Dienstverhältni...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Fixgehalt und variable Vergütung – Aktien, Bemessungsgrundlage Performancezeitraum und Maximalvergütung

Rz. 627 Neben der normalen Festvergütung (monatlich feste Bezüge × 12 oder 13 zuzüglich Altersversorgung sowie Nebenleistungen wie Dienstwagen, Versicherungsprämien oder Umzugskosten, die erfolgsunabhängig gezahlt werden), wird Vorstandsmitgliedern regelmäßig als Anreiz für eine gute Unternehmensentwicklung eine variable Zusatzvergütung zugesagt, die unterschiedlich ausgesta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BSt...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 486 Wird dem Arbeitnehmer i.R.d. Dienstverhältnisses für eine bestimmte Zeit eine Option auf den verbilligten Bezug von dem Arbeitgeber gehörenden betrieblichen Wirtschaftsgütern eingeräumt, erfolgt nach Auffassung des BFH ein Zufluss des geldwerten Vorteiles i.d.R. erst zu dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer die Option tatsächlich ausübt (BFH v. 21.3.1975, BStBl II, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitnehmer-Aktienoptionsgeschäft

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Führen bei einem ArbN nicht realisierte Aktienoptionsgeschäfte zu AK-Verlusten, erfolgt ein Abzug erst im VZ der Erzielung der Einnahmen oder des Wegfalls der Einnahmen, vgl BFH vom 03.05.2007, VI R 36/05, BStBl II 2007, 647, im Übrigen s § 11 Rn 24 (Pust). Wird dem ArbN durch den ArbG oder durch einen Dritten eine nicht handelbare Option auf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (a) Gewährung der Aktienoptionen durch einen Dritten

Rz. 509 Sehr oft werden die Optionen nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einer konzernzugehörigen Gesellschaft, meistens der Muttergesellschaft gewährt. Diese dritte Gesellschaft verpflichtet sich dann selbst und nimmt dabei das Bestehen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses im Konzern zum Anlass der Gewährung der Optionen, ohne dadurch selbst Arbeitgeber zu werden u...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (2) Funktionsweise, Voraussetzungen, Muster

Rz. 491 Die technische Funktionsweise der echten Aktienoptionen sieht wie folgt aus: Rz. 492 In § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in Beschlüssen der Hauptversammlung zur bedingten Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) neben der Aufteilung der Bezugsrechte auf Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Optionsrecht

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Das Optionsrecht ist das Recht, durch einseitige Erklärung insbesondere einen Kauf- (Ankaufsrecht) oder Mietvertrag zustande zu bringen (BFH vom 28.11.1990, X R 197/87, BStBl II 1991, 300; BFH vom 17.04.2007, IX R 40/06, BStBl II 2007, 608; BFH vom 11.02.2014, IX R 10/12, BFH/NV 2014, 1020). Durch die Ausübung dieses Gestaltungsrechts entsteh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Belegschaftsaktie

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Überlässt der ArbG eigene Aktien an ArbN zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis, fließt dem ArbN am Übergabetag ein geldwerter Vorteil der Differenz zwischen dem gezahlten Entgelt und dem Börsenkurs zu, BFH vom 16.11.1984, VI R 39/80, BStBl II 1985, 136. Auch wenn ein zeitweiliges obligatorisches Veräußerungsverbot besteht, erfolgt ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wandelschuldverschreibung

Wird dem ArbN mit einer nicht handelbaren Wandelschuldverschreibung ein Anspruch auf die Verschaffung von Aktien eingeräumt, erfolgt der Zufluss von Arbeitslohn im Zeitpunkt der Verschaffung des wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien, BFH vom 23.06.2005, VI R 124/99, BStBl II 2005, 766; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BStBl II 2009, 282. Ferner s "Optionsrecht".mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026)

Rz. 59 [Autor/Stand] Artikel 3 (Änderung des Außensteuergesetzes) 1. Nach § 7 Abs. 7 wird folgender Absatz 8 angefügt: "(8) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt und ist diese an einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Andere wertbeeinflussende Umstände

Rz. 141 [Autor/Stand] Die gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG vorgeschriebene umfassende Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände erfordert neben der Beachtung der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes auch die Einbeziehung aller sonstigen die Wertbestimmung beeinflussenden Umstände. Derartige Umstände können wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Art sein. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Begriff

Rz. 489 Aktienoptionen sind in den letzten Jahren zunehmend zu einem weiteren und wichtigen Vergütungselement neben zahlreichen anderen Vergütungsformen geworden und haben daher insb. bei Führungskräften und Organmitgliedern eine hohe Bedeutung. Die häufigste Ausprägung hat die klassische Aktienoption der börsennotierten AG an ihre Führungskräfte. Die Aktienoptionen (stock o...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (4) Besondere Konstellationen

Rz. 508 Besonderheiten treten auf bei: (a) Gewährung der Aktienoptionen durch einen Dritten Rz. 509 Sehr oft werden die Optionen nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einer konzernzugehörigen Gesellschaft, meistens der Muttergesellschaft gewährt. Diese dritte Gesel...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Gewährung von Ankaufsrechten

aa) Allgemeines Rz. 486 Wird dem Arbeitnehmer i.R.d. Dienstverhältnisses für eine bestimmte Zeit eine Option auf den verbilligten Bezug von dem Arbeitgeber gehörenden betrieblichen Wirtschaftsgütern eingeräumt, erfolgt nach Auffassung des BFH ein Zufluss des geldwerten Vorteiles i.d.R. erst zu dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer die Option tatsächlich ausübt (BFH v. 21.3.1...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Aktienoptionen

(1) Begriff Rz. 489 Aktienoptionen sind in den letzten Jahren zunehmend zu einem weiteren und wichtigen Vergütungselement neben zahlreichen anderen Vergütungsformen geworden und haben daher insb. bei Führungskräften und Organmitgliedern eine hohe Bedeutung. Die häufigste Ausprägung hat die klassische Aktienoption der börsennotierten AG an ihre Führungskräfte. Die Aktienoption...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Sperrklausel

Dem Zufluss steht nicht der Umstand entgegen, dass der ArbN die ihm zugewendeten Aktien aufgrund einer Sperr- bzw Haltefrist für eine bestimmte Zeit nicht veräußern kann, BFH vom 03.06.1975, VIII R 47/70, BStBl II 1975, 696.mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Gestaltungsgrenzen aufgrund Inhaltskontrolle nach AGB-Recht

Rz. 503 Die Gewährung der Aktienoptionen unterliegt arbeitsrechtlich der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB, wenn keine Besonderheiten vorliegen (BAG v. 28.5.2008 – 10 AZR 351/07). Die Inhaltskontrolle erfasst nicht die gesellschaftsrechtliche Stufe der Schaffung der Optionen, insb. durch Beschlüsse der Hauptversammlung. Die AGB-Kontrolle erfasst jedoch grds. den Aktienop...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (a) Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

Rz. 502 Bei der Gewährung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer muss der Gleichbehandlungsgrundsatz durch den Arbeitgeber beachtet werden. Dieser gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gegebenen Regelung gleich zu behandeln. Das Gleichbehandlungsgebot verbietet nicht nur...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (c) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 507 Werden Aktienoptionen durch den Arbeitgeber auch an nicht leitende Angestellte i.S.d. § 5 BetrVG gewährt, begründet dies ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG als Einführung einer neuen Entlohnungsmethode. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht auf die Gewährung an die leitenden Angestellten oder Organmitglieder, sodass hierzu auch unterschiedl...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IX. Aktienoptionen beim Ausscheiden des Arbeitnehmers/Long-Term-Incentive-Pläne (LTIP)

Rz. 266 In großen börsennotierten Konzernen gibt es neben der Fixvergütung und der jährlichen Zusatzvergütung/Jahrestantieme (Short-Term-Incentive – STI) vielfach zusätzlich sog. Long-Term-Incentive-Pläne (LTIP) für die Führungskräfte des Konzerns. Dabei handelt es sich um einen Bestandteil der arbeitsvertraglichen Vergütungsregelung, die arbeitsrechtlich als Arbeitsentgelt ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (3) Arbeitsrechtliche Bewertung und Probleme

Rz. 500 Aktienoptionen sind arbeitsrechtlich Vergütung im weiteren Sinne, ein nicht-synallagmatischer Teil der Gesamtvergütung (BAG v. 28.5.2008 – 10 AZR 351/07; Küttner/Röller, Personalbuch, Aktienoptionen Rn 5 und 16). Dies gilt unabhängig davon, ob die Zusage der Einräumung von Aktienoptionen Bestandteil des ursprünglichen Arbeitsvertrages ist oder ob dies erst später ein...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (b) Betriebsübergang

Rz. 514 Inwieweit die Ansprüche des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB auf den neuen Arbeitgeber übergehen, ist streitig. Nach richtiger Auffassung gehen Ansprüche aus noch nicht ausübbaren Optionen, die gegen den bisherigen Arbeitgeber bestanden haben, auf den neuen Arbeitgeber über. Kann der neue Arbeitgeber die Verpflichtung nicht erfüllen, erlischt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.14 Streitigkeiten von Organmitgliedern, § 2 Abs. 4 ArbGG

Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte kann auch für Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen des Privatrechts und Personen vereinbart werden, die kraft Gesetzes allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans der juristischen Person zu deren Vertretung bestimmt sind. Die Interessenlage von Streitigkeiten dieser Personen aus dem Anstellungsvertrag kommt der Intere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) ... „ § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft (1) Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat und die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlußempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7343)

Rz. 22 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geä...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Verletzung von Informations- und Aufklärungspflichten

Rz. 946 Grundsätzlich hat jede Arbeitsvertragspartei selbst für ihre Interessen zu sorgen. Gesteigerte Hinweis- und Aufklärungspflichten können den Arbeitgeber allerdings dann treffen, wenn eine zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Vereinbarung auf seine Initiative hin und in seinem Interesse zustande kommt oder wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschluß des Bundestages v. 9.11.2001 (BT-Plenarprotokoll 14/199, BR-Drucks. 893/01)

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 199. Sitzung am 9.11.2001 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 14/7343 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) – Drucks. 14/6882 - in der nachst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH vom 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs...mehr

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§ 70 Whistleblowing / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Begriff des Whistleblowings stammt aus dem angloamerikanischen Sprachraum und geht damit im Kern auf ein Pfeifsignal zurück, das vor einer drohenden Gefahr warnen soll bzw. eine laufende Handlung schlagartig stoppt. Das Ziel eines Whistleblowing-Systems – auch Hinweisgebersystem genannt – ist die Weitergabe spezifisch erlangten Sonderwissens von Mitarbeitern oder D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vergleichswertmethode

Rz. 67 [Autor/Stand] Im Rahmen der Vergleichswertmethode wird der gemeine Wert auf der Grundlage von Verkaufspreisen vergleichbarer Wirtschaftsgüter ermittelt.[2] Die Feststellung eines Vergleichswertes muss für die wirtschaftliche Einheit als Ganzes erfolgen. Eine rechnerische Ermittlung aus dem Verkauf eines ideellen Anteils der wirtschaftlichen Einheit ist nicht möglich, ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Aktiengesellschaften und Marktsegmente (DAX 190)

Rz. 547 In Deutschland gibt es mehr als 13.000 AG (vgl. Bayer/Lieder/Hoffmann, GmbHR 2022, 777, 779), von denen ein (kleiner) Teil in den verschiedenen Handelssegmenten an der Börse notiert ist. Für Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen gelten eine Reihe von Besonderheiten (vgl. zum Corporate Governance Kodex Rdn 555 u. www.dcgk.de, sowie zur Vorstandsvergütung Rdn...mehr

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§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / C. Adressaten der Berichtspflichten

Rz. 3 Nach § 289b Abs. 1 HGB sind Kapitalgesellschaften zur Abgabe der sogenannten nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet, wenn es sich bei ihnen um große Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB handelt (Bilanzsumme von über 20 Mio. EUR, Umsatzerlöse von über 40 Mio. EUR), sie kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d HGB sind und sie im Jahresdurchschnitt meh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Mittelstands-AG

Rz. 549 Zunehmend interessanter ist heute die Rechtsform der AG auch für mittelständische Unternehmen, die traditionell an sich die Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co. KG bevorzugen. Mit dem Gesetz für die kleine AG und zur Deregulierung des Aktienrechtes v. 2.8.1994 (BGBl I, 1961 ff.) hat der Gesetzgeber i.V.m. dem UmwG und UmwStG sowie dem 2. Finanzmarktförderungsgesetz Ma...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / KGaA

Literatur: Mahlow, DB 2003, 1540; Kollruss, INF 2003, 347; Hageböke/Koetz, DStR 2006, 293 Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft und kann als solche grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vornehmen. Allerdings ist zu unterscheiden zwischen der mitunternehmerähnlichen Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und der aktionärsähnlichen Stellung der Kommanditakt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Anteilserwerb

Die Kapitalgesellschaft kann Anteile (Aktien) dritter Gesellschaften von ihren Gesellschaftern zu einem angemessenen Preis (Kurswert) erwerben. Es obliegt allein der unternehmerischen Entscheidung der Kapitalgesellschaft, ob sie Aktien zur Verstärkung des Betriebskapitals oder zur Erzielung von Kursgewinnen erwerben will. Die Entscheidung, Anteile zu kaufen oder nicht zu kau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 798 Im Einzelnen fallen unter Nr. 54 der Anlage 2 des UStG: Rz. 799mehr