Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 1.3 Beschluss

Durch einfachen Mehrheitsbeschluss kann eine Veräußerungsbeschränkung nicht geschaffen werden. Es bedarf vielmehr zwingend einer Vereinbarung. Anders aber dann, wenn die Gemeinschaftsordnung eine Öffnungsklausel enthält, nach der die Gemeinschaftsordnung selbst oder das Wohnungseigentumsgesetz in seinen abdingbaren Regelungsbereichen geändert werden kann. Enthält die Gemeins...mehr

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Unterlassungsansprüche (WEMoG) / 1 Unterlassungsanspruch bei Besorgnis über rechtswidrigen Eingriff

Bereits die Besorgnis eines rechtswidrigen Eingriffs in das Gemeinschaftseigentum kann zu Unterlassungsansprüchen führen. Beantragt beispielsweise ein Wohnungseigentümer bei der Baubehörde die Genehmigung von Baumaßnahmen, die über die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums hinausgehen und nicht durch entsprechenden Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG legitimiert sind, ist i. d. R. ...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 7 Anfechtung des Einforderungsbeschlusses

Ist der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Einforderung der auf Grundlage der Jahresabrechnung festgelegten Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge angefochten, entbindet diese Tatsache den anfechtenden Wohnungseigentümer und freilich auch die anderen nicht von ihren Zahlungspflichten. Etwaige Nachschüsse sind also auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Beschluss ange...mehr

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Streitwert (WEMoG) / 4 Beschlussanfechtung bei Wirtschaftsplan bzw. Jahresabrechnung

Beschlussgegenstand sind seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr der Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung als Rechenwerke, sondern nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG nur noch das Ergebnis des Wirtschaftsplans, nämlich die Hausgeldvorschüsse, und nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG die sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Abrechnungsspitzen als sog. Nachschüsse bzw. Anp...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 8 Rechtsprechungsübersicht (vereinzelt redaktionell angepasst)

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Für die Erstellung einer Jahresabrechnung ist nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr der alte, noch vor Erstellung ab...mehr

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Streitwert (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Der Streitwert richtet sich grundsätzlich nach dem geltend gemachten Anspruch. Bei bezifferten Zahlungsklagen bildet in aller Regel der beanspruchte Zahlungsbetrag den Streitwert. Dieser wiederum bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Die Höhe des Streitwerts kann auch für die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts von Bedeutu...mehr

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Streitwert (WEMoG) / 5 Kreditaufnahme

Zunächst sind die Streitwerte für die Anfechtung des Beschlusses zur Finanzierung einer Baumaßnahme und des Beschlusses über die Baumaßnahme nicht zu addieren. Das Anfechtungsziel ist wirtschaftlich nämlich identisch. Das Einzelinteresse zur Ermittlung des Streitwerts eines Beschlusses über den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags bemisst sich im Übrigen nach dem Ant...mehr

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Streitwert (WEMoG) / 7 Entlastung von Verwalter und Beirat

Der Streitwert einer Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Entlastung des Verwalters und auch die Rechtsmittelbeschwer bestimmt sich nach den möglichen Ansprüchen gegen den Verwalter und nach dem Wert, den die mit der Entlastung verbundene Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wohnungseigentümer mit der Verwaltung der Gemeinschaft hat.[1] Dieser Wert i...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 5.1 Festsetzungsbeschluss

Über die sich auf Grundlage der Jahresgesamtabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 WEG oder einem hiervon abweichend verei...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 3.1 Grundsätze

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll der Verwaltungsbeirat die Jahresabrechnung vor ihrer Genehmigungsbeschlussfassung prüfen und mit seiner Stellungnahme versehen. Da es sich bei der genannten Bestimmung lediglich um eine Sollvorschrift handelt, begründet die unterlassene Prüfung der Jahresabrechnung durch den Verwaltungsbeirat nicht die Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses....mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.4.2 Entnahmen

Die Entnahme aus der Erhaltungsrücklage stellt einen Buchungsvorgang dar. Es ist daher nicht erforderlich, dass der Betrag, der für eine Sanierungsmaßnahme der Rücklage entnommen werden soll, unmittelbar von dem für die Geldanlage der Erhaltungsrücklage geführten Konto gezahlt wird. Was ist zu tun mit aus der Rücklage finanzierten Sanierungsmaßnahmen? Nach früherer Rechtslage...mehr

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Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1 Gesamtabrechnung

Maßgeblich für die nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zu beschließenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge sind zwar in erster Linie die Jahreseinzelabrechnungen. Allerdings sollte auch hier aus Transparenzgründen nicht auf die Erstellung der Jahresgesamtabrechnung verzichtet werden. Insoweit hat die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstell...mehr

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Streitwert (WEMoG) / 2 Beschlussklagen

Die Bestimmung des § 49 GKG hat die Streitwertbemessung bei Beschlussklagen des § 44 Abs. 1 WEG zum Gegenstand. Nach § 49 Satz 1 GKG ist der Streitwert in diesen Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsverfahren auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen. Nach § 49 Satz 2 GKG ist der Streitwert allerdings der Höhe nach in doppelter...mehr

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FoVo 06/2024, Die Rechte de... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

BGH sieht keine Aussicht auf Erfolg Der Antrag auf Bewilligung von PKH wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO. Die Zulassung der Revision kommt nur in Betracht, wenn die Rechtsfrage, wegen der die Zulassung erfolgen soll, entscheidungserheblich ist (BGH NJW 2003, 1125, 1126). Daran fehlt es h...mehr

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FoVo 06/2024, Die Rechte de... / 1 Der Fall

Schuldnerin ist gesetzliche Erbin Die Beklagte ist die Ehefrau des im Juli 2013 verstorbenen Erblassers. Die Schuldnerin ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe. Über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 22.7.2010 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Treuhänder bestellt. Am 13.9.2016 wurde der Schuldnerin die beantragte Restschuldbefreiung erteilt. Nachträ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Schriftlicher Hinweis auf den Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Gem § 42f Abs 4 S 2 EStG ist auf den Übergang von der LSt-Nachschau auf die LSt-Außenprüfung schriftlich hinzuweisen. Dies erfolgt in Gestalt einer sog Übergangsanordnung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann. In der Übergangsanordnung ist der zeitliche und gegenständliche Umfang der LSt-Außenprüfung festzulegen, zudem sind die Gründe ...mehr

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FoVo 06/2024, Die Rechte de... / Leitsatz

1. Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist, d.h. während der Wohlverhaltensphase nach § 295 Nr. 2 InsO, Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder durch Schenkung erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben. 2. Ist der Schuldner Miterbe in...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Geschäftsfähigkeit des Betroffenen

Rz. 132 Wie bereits gezeigt, wird durch die Anordnung der Betreuung die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen grundsätzlich nicht berührt. Ist der Betroffene weiterhin geschäftsfähig, kann er ohne Einschränkung und nach eigenem Ermessen Geschenke machen. Die Verbotsvorschrift des § 1854 Nr. 8 BGB gilt für ihn nicht.[176] Rz. 133 Begibt sich der geschäftsfähige, aber unter Betreu...mehr

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AGS 06/2024, ABC der Gegens... / 28. Strafvollzug (StVollzG), gerichtliche Tätigkeit, Beispielsfälle

Auf folgende Gegenstandswertbemessungen ist hinzuweisen:mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Rechnungslegungsanspruch der Erben?

Rz. 169 Reicht der Betreuer diese dann beim Betreuungsgericht ein, fragt sich, ob die Erben des Betroffenen einen zusätzlichen Anspruch auf die Rechnungslegung haben. Dagegen spricht § 362 BGB, da der Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht bereits diesen Anspruch erfüllt hat. Allerdings wurde die Erfüllungshandlung (Erstellung und Einreichung der Schlussrechnung) nicht geg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

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FF 06/2024, Gesetz zum Schu... / II. Stellungnahme im Einzelnen

Das BVerfG moniert, dass die Folgen der gem. Art. 13 Abs. 3 EGBGB installierten Unwirksamkeit von ausländischen Minderjährigenehen für das deutsche Recht nicht geregelt seien und überdies bei einer unwirksamen, gleichwohl im Ausland wirksamen, Ehe die Möglichkeit einer Fortsetzung ab Volljährigkeit unbeantwortet bleibe. Der Referentenentwurf (RefE) des Bundesjustizministerium...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 12. Vollmacht und Grundbuchverfahren

Rz. 131 Die Frage, ob ein Grundbuch unter Vorlage der post- oder transmortalen Vollmacht umgeschrieben werden kann, wurde bis dato nicht höchstrichterlich entschieden.[239] Rz. 132 Wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Erblassers wird, stellt sich die Frage, ob eine trans- oder postmortale Vollmacht mit Eintritt des Erbfalls entsprechend dem Gedanken der Konfusion (Vereinig...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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Konten im Wohnungseigentum (WEMoG)

Begriff Die Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen getrennt vom Vermögen des Verwalters gehalten werden. Folglich darf der Verwalter das Konto der Eigentümergemeinschaft nicht als Eigenkonto oder als Sonderkonto führen. Entscheidend ist, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die richtige Einrichtung des Kontos gegen Anfechtung, Pfand- und Zurückbehalt...mehr

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Dach/Dachgeschoss (WEMoG) / 6 Dachfenster

Der Einbau von Dachfenstern bzw. die Ersetzung von Dachluken durch Dachfenster bedarf als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums zwingend einer entsprechenden Gestattungsbeschlussfassung nach § 20 Abs. 1 BGB.[1] Eines Gestattungsbeschlusses bedarf es auch dann, wenn der optisch-ästhetische Gesamteindruck nicht beeinträchtigt, sondern eher noch verbessert wird. Auch ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3 Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, Verpflichtungsklage, Abs. 5 Satz 2

2.7.3.1 Voraussetzungen Rz. 48 Seit der durch die Ergänzung des Abs. 2 flankierten Neufassung des Abs. 5 durch das SGGArbGGÄndG (vgl. Rz. 39 a. E.) kommt die Aufhebung nach Abs. 5 nunmehr ausdrücklich auch bei kombinierter Anfechtungs- und Leistungsklage und Verpflichtungsklage in Betracht. Unter den im Übrigen aber unveränderten Voraussetzungen wird sie jedoch auch hier kaum...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.5 Anfechtungs- und Leistungsklage, Abs. 2 Sätze 3 und 4 a. F., Abs. 3

Rz. 39 Nach dem durch Art. 1 Nr. 22 Buchst. a SGGArbGGÄndG eingefügten Abs. 2 Satz 2 galt die Anordnung des Satzes 1 ("dies gilt ...") u. a. auch bei Klagen nach § 54 Abs. 4. Wie bei unechten Leistungsklagen, die auf (die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts und) die Verurteilung unmittelbar zur Leistung zielen (§ 54 Abs. 4), die in § 131 Abs. 2 Satz 1 angeordnete Ver...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.1 Anfechtungsklage

Rz. 2 Streitgegenstand der (reinen) Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1) ist die Rechtsschutzbehauptung, dass der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger hierdurch in seinen Rechten betroffen sei (vgl. BSGE 41, 100; BVerwGE 29, 210; BVerwGE 40, 104; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 95 Rz. 5; Rennert, in: Eyermann, VwGO, § 121 Rz. 25; vgl....mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.1 Voraussetzungen

Rz. 48 Seit der durch die Ergänzung des Abs. 2 flankierten Neufassung des Abs. 5 durch das SGGArbGGÄndG (vgl. Rz. 39 a. E.) kommt die Aufhebung nach Abs. 5 nunmehr ausdrücklich auch bei kombinierter Anfechtungs- und Leistungsklage und Verpflichtungsklage in Betracht. Unter den im Übrigen aber unveränderten Voraussetzungen wird sie jedoch auch hier kaum erhebliche Bedeutung g...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.2 Rechtskraftfähige Entscheidung

Rz. 9 Der formellen Rechtskraft fähig sind nach allg. Meinung alle Entscheidungen, die selbständig anfechtbar sind oder deren an sich gegebene Anfechtung durch Gesetz ausgeschlossen ist (vgl. z. B. Redeker/von Oertzen, VwGO, § 121 Rz. 1; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 141 Rz. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 705 Rn. 3; Clausing, in: Schoch/Sch...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.4.1 Im Fall alleiniger Ergänzung im Kostenpunkt

Rz. 19 § 140 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass auch die Kostenentscheidung, die durch Beschluss im Ergänzungsverfahren ergeht, nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden kann (vgl. auch § 144 Abs. 4). Ist die Entscheidung in der Hauptsache bereits bindend geworden, kann der Ergänzungsbeschluss über den Kostenpunkt nicht angefochten werden. Eine Ausnahme vom Ausschluss ...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurtei...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Verpflichtungsklage zielt auf die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (§ 54 Abs. 1 Satz 1; vgl. auch §§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 5 VwGO). Es handelt sich um eine Leistungsklage besonderer Art (vgl. BSGE 5, 60, 63; vgl. auch die Komm. in Rz. 6 zu § 125). Weil die Verpflichtungsklage stets voraussetzt, dass der Erlass eines Verwal...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2 Erledigung "nach Klageerhebung"

Rz. 16 Die Anfechtungsklage wird wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn der angefochtene Verwaltungsakt sich erledigt hat (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, 570), also seine Regelungswirkung verloren hat (vgl. BSG, Urteil v. 20.12.2001, B 4 RA 50/01 R; Fechner, NVwZ 2000, 121). Das BSG stellt insoweit neben der Erledigung durch Zeitablauf auf die Wirksamkeit nach §...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01). Die Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft umfasst nur die Urteilsformel und ist auf den darin e...mehr

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Aufzug im Wohnungseigentum ... / 3.1 Vornahmemaßnahme

Wird der Einbau eines Aufzugs mehrheitlich beschlossen, etwa um den Wohnwert der Anlage allgemein zu erhöhen, kommt es für die Frage der Kostenverteilung und der Nutzungsberechtigung des Aufzugs darauf an, mit welcher Mehrheit der Beschluss gefasst wurde. Wurde er mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen gefasst, die mindestens die Hälfte der Miteigentumsa...mehr

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Kündigung im Wohnungseigent... / 1.1 Kündigung und Abberufung trennen

Bei einer Kündigung des Verwaltervertrags ist immer zu beachten, dass diese aufgrund der herrschenden Trennungstheorie von der Abberufung des Verwalters zu trennen ist.[1] Zwar beinhaltet die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund i. d. R. zugleich die Kündigung des Verwaltervertrags[2], dennoch bedingt das eine nicht automatisch auch das andere. Hinweis Unentgeltlicher...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.2 Klärung des Klageziels

Rz. 3 Nach § 123 darf das Gericht nur über die vom Kläger erhobenen Ansprüche entscheiden. Auch im sozialgerichtlichen Verfahren wird der erhobene Anspruch als Streitgegenstand nach Inhalt und Umfang allein vom Kläger mit seiner Klage – seinem prozessualen Begehren – bestimmt (vgl. BSG, SozR 3-5555 § 15 EKV-Zahnärzte Nr. 1; BSG, SozR 3-1500 § 96 Nr. 9). Streitgegenstand ist ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.2 Entscheidung/Rechtsmittel

Rz. 49 Während bei der reinen Anfechtungsklage dem Begehren des Klägers mit der Aufhebung des ihn belastenden und seine Rechte verletzenden Verwaltungsakts auf der Grundlage des nur teilweise aufgeklärten Sachverhalts in vollem Umfang stattgegeben wird, sodass insofern kein entscheidungsbedürftiger Reststreitstoff verbleibt (vgl. BVerwGE 107, 128; Gerhardt, in: Schoch/Schmid...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zunächst seit Inkrafttreten des SGG unverändert gebliebene Vorschrift wurde zum 1.9.2004 durch Art. 8 des 1. Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (BGBl. I S. 2198) durch Anfügen des Abs. 5 geändert. Nachfolgend wurde § 131 zum 1.4.2008 durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (SGGuaÄndG) v. 26.3.2008 (BG...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.1 Isolierte Anfechtungsklage

Rz. 42 Die mit § 131 Abs. 5 in der Fassung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes v. 24.8.2004 (§ 131 Abs. 5 a. F.) erstmals eröffnete Aufhebung des Verwaltungsakts für den Fall bestimmter Ermittlungsdefizite war auf die Situation der isolierten Anfechtungsklage zugeschnitten, weil deren Rechtsschutzziel auf die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts geht und sich nur bei...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.2.2 Fehlende Spruchreife

Rz. 34 Ermessensentscheidungen Geht es um einen Anspruch auf einen Verwaltungsakt, dessen Erlass im Ermessen der Behörde steht, prüft das Gericht, ob der angefochtene ablehnende Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts aus formellen Gründen oder wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist. Es darf aber nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.1 Erledigungseintritt

Rz. 17 Der Verwaltungsakt muss sich "durch Zurücknahme oder anders" objektiv erledigt haben (vgl. § 39 Abs. 2 SGB X), der bloß subjektive Wegfall des Interesses des Klägers an der Beseitigung des Verwaltungsakts reicht nicht. Auch die bloße Behauptung, der Verwaltungsakt habe sich erledigt, genügt für die Statthaftigkeit nicht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 99; a. A. Bu...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.4 Entscheidung des Gerichts, Wirkung

Rz. 46 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 5 vor – ob das der Fall ist, ist im Rechtsmittelverfahren voll überprüfbar (vgl. Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 113 Rz. 49; Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 167) –, steht es im Ermessen des Gerichts, ob es den Verwaltungsakt aufhebt oder selbst ermittelt. Ein Anspruch des Klägers auf Entscheidung nach Abs. 5 best...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 15 Für das sozialgerichtliche Verfahren ist die Fortsetzungsfeststellungsklage in § 131 Abs. 1 Satz 3 geregelt (vgl. § 113 VwGO). Der typische und im Gesetz angesprochene Fall der Fortsetzungsfeststellungsklage betrifft die Erledigung des Verwaltungsakts (es muss sich um einen Verwaltungsakt im materiellen Sinne handeln, denn von einem sog. Verwaltungsakt im bloß formell...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.3 Erledigung vor Klageerhebung, Rechtswidrigkeitsfeststellungsklage

Rz. 26 Wie bereits ausgeführt, betrifft § 131 Abs. 1 Satz 3 nach Wortlaut und systematischer Stellung den Fall der Erledigung des Verwaltungsakts zwischen Klageerhebung und Urteil. Erledigt sich der Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung, ist eine Anfechtungsklage ausgeschlossen und ein Übergang von der Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage, wie er in § 131 Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 130 Abs. 1 ist seit Inkrafttreten des SGG unverändert geblieben. Abs. 2 ist durch Art. 1 Nr. 42 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 angefügt worden. Rz. 1a Die Vorschrift dient der Verfahrensbeschleunigung und entbindet die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit von notwendigen Feststellungen über die Höhe des Anspruchs, die dann durch A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Tz. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Verschwiegenheitspflicht besteht grds. nicht innerhalb des Vorstands und nicht im Verhältnis zum AR. Den AR-Mitgliedern gegenüber ist der Vorstand zur unbedingten Offenheit verpflichtet, was sich aus der Berichtspflicht des Vorstands gegenüber dem AR nach § 90 AktG und ergänzenden Bestimmungen ergibt (vgl. OLG München, Urteil vom 14.03.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Anfechtung der Wahl

Rz. 22 Eine Neuwahl des Betriebsrats findet auch statt, wenn die vorhergehende Betriebsratswahl gemäß § 19 BetrVG mit Erfolg angefochten worden ist. Von einer "erfolgreichen" Anfechtung kann gesprochen werden, wenn das Arbeitsgericht die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses. Die Einlegung einer Nichtz...mehr