Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Teil B: Rechtsbehelfe / 26 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, formelle und inhaltliche Anforderungen [Rdn 350]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 35 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 438]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 27 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, Frist [Rdn 358]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 359 Literaturhinweise: s. die Hinw....mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 9 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Wiedereinsetzung [Rdn 92]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 38 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Verweigerung von Akteneinsicht [Rdn 487]

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Teil A: Rechtsmittel / 8 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Revision [Rdn 80]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 81 Literaturhinweise: s. die ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 4 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 66]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 11 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 182]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 17 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vollstreckungsverfahren [Rdn 256]

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Teil A: Rechtsmittel / 20 Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 53 Sperrerklärung, Rechtsmittel [Rdn 706]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

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Teil A: Rechtsmittel / 131 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines [Rdn 1849]

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Teil A: Rechtsmittel / 6 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Teil C: Außerordentliche un... / 55 Verfassungsbeschwerde, Begründung, effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) [Rdn 849]

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rn 1 Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 bestehen Dienstverhältnisse des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens lässt den Bestand und den Inhalt der mit dem Schuldner bestehenden Arbeitsverhältnisse unberührt.[1] Eine einseitige Beendigung von Arbeitsverhältnissen kann somit – von dem Sonderfall d...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 72 Rechtsbeschwerde, Beschränkung [Rdn 1079]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 7 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Beschlagnahme [Rdn 109]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 13 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Körperliche Untersuchung [Rdn 202]

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Fristenberechnung

Rz. 23 Primär ist zu klären, ob der Ablauf von Fristen droht. Rz. 24 Bei den materiell-rechtlichen Fristen ist vor allem die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums bei der Abgabe einer Willenserklärung, §§ 119, 120, 121 Abs. 1 BGB, wichtig. Es muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, angefochten werden. Dem Rechtsuchenden ist aber gestattet, sich umgehend v...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 130 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Wahlmöglichkeit [Rdn 1840]

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Teil A: Rechtsmittel / 26 Berufung, Verwerfung durch AG, Unzulässigkeit [Rdn 354]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 35 Verfahren bei Sperrerklärung, Gebühren [Rdn 442]

Rdn 443 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 444 Für die gebührenrechtliche Behandlung des Vorgehens gegen eine Sperrerklärung (u.a. → Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage, Teil B Rdn 716) ist entscheidend, welches Rechtsmittel/welcher Rechtsbehelf gewählt wird. Im Einzelnen gilt:mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 54 Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage [Rdn 716]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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Teil A: Rechtsmittel / 44 JGG-Besonderheiten, Berufung [Rdn 651]

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§ 7 Die Taktiken während de... / I. Verzicht

Rz. 46 Will der Kläger den Rechtsstreit kostensparend beenden, der Beklagte aber nicht zustimmen, kann der Kläger immer noch verzichten, § 306 ZPO. Rz. 47 Allerdings muss der Rechtsanwalt des Klägers sorgfältig klären, ob der Kläger wirklich verzichten kann: Zum einen kommt eine spätere Anfechtung des Verzichts grundsätzlich nicht in Betracht. Zum anderen führt der Verzicht i...mehr

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AGS 09/2024, Anforderungen ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist bei der gegebenen Sachlage zuzustimmen. 1. Grundsätzlich immer zu begründen Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind – wie grds. jede gerichtliche Entscheidung – zu begründen. Allerdings richtet sich der Umfang der Begründung nach den Umständen des Einzelfalls. Eine Begründung ist jedenfalls dann und insoweit erforderlich, wenn die Sach- und R...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

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Teil A: Rechtsmittel / 29 Beschwerde, Beschwerdeausschluss [Rdn 417]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 40 Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines [Rdn 511]

Rdn 512 Literaturhinweise: Burhoff, Anwaltsvergütung für Tätigkeiten im sog. Klageerzwingungsverfahren, RVGreport 2016, 2 Deckenbrock/Dötsch, Heilung durch sachliche Einlassung bei § 172 Abs. 1 StPO?, StraFo 2003, 372 Esser/Lubrich, Anspruch des Verletzten auf Strafverfolgung Dritter: Der Kunduz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, StV 2017, 418 Feltes, Der Strafverfolgungs...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 39 Beschwerde, weitere Beschwerde [Rdn 572]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 7 Anträge auf gerichtliche Entscheidung, Abrechnung [Rdn 67]

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Teil A: Rechtsmittel / 149 Revision, Beschränkung [Rdn 2088]

Rdn 2089 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2090 1. Eine Beschränkung der Revision auf abtrennbare Teile ist möglich. Das ergibt sich aus § 344 Abs. 1, der bestimmt, dass der Revisionsführer anzugeben hat, "inwieweit" er das Urteil anfechte. Voraussetzung der Beschränkung ist, dass eine selbstständige Prüfung und rechtliche Beurt...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 120 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Statthaftigkeit [Rdn 1719]

Rdn 1720 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1293, m.w.N. Rdn 1721 1. Die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs hängt davon ab, dass das Verfahrensrecht ein Rechtsmittel/einen Rechtsbehelf gegen die anzufechtende Entscheidung konstituiert hat (u.a. BGH NStZ 1995, 248). ☆ Welches Rechtsmittel statthaft ist, best...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 87 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Arten [Rdn 1302]

Rdn 1303 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1293. Rdn 1304 1. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes stellen EGGVG, JGG, OWiG, StPO und StVollzG Rechtsbehelfe zur Verfügung, von denen ein Teil wegen seiner besonderen Wirkung als Rechtsmittel bezeichnet wird. Des Weiteren wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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Teil A: Rechtsmittel / 30 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Akteneinsicht [Rdn 433]

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Vorteile einer Vollmachtserteilung

Rz. 65 Auch wenn keine Dokumentationspflicht besteht, da der Rechtsanwaltsvertrag nicht formbedürftig ist, muss nachvollziehbar sein, ob und inwieweit ein Vertrag geschlossen worden ist. Dies ist insbesondere auch im Verhältnis zu "Dauermandanten" wichtig, damit auch beiläufig erteilte Mandate erfasst werden. Entsteht später Streit über den Inhalt und den Umfang des Mandats,...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / B. Materiell-rechtliche Aspekte eines Falls – Rechtsgestaltung

Rz. 5 Bei seiner Beauftragung wird der Rechtsanwalt – vor allem wenn sich die Angelegenheit noch in einem vorgerichtlichen Stadium befindet – nicht stets vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern er kann durchaus noch "etwas bewegen". Hier gilt der lateinische Rechtsgrundsatz "Ius vigilantibus scriptum": "Das Recht ist für den Wachsamen geschrieben." Gerade bei der außerfor...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / C. Zulassung durch das Gericht

Rz. 9 Die zweite Möglichkeit besteht in der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug. Im Gegensatz zu den revisionsrechtlichen Regelungen ist die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde nicht anfechtbar. Das Rechtsbeschwerdeverfahren kennt also eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht. Der BGH kan...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 5 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 92]

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Teil A: Rechtsmittel / 112 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1616]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 90 Wiederaufnahme, Rechtsmittel [Rdn 1378]

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Teil A: Rechtsmittel / 45 JGG-Besonderheiten, Bewährungsfragen [Rdn 658]

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Teil A: Rechtsmittel / 53 JGG-Besonderheiten, Kostenentscheidung [Rdn 788]

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / B. Gesetzlich vorgesehene Rechtsbeschwerde

Rz. 5 Gesetzlich vorgesehen ist die Rechtsbeschwerde u.a. in:mehr