Fachbeiträge & Kommentare zu Anteilsübertragung

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Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige

Zusammenfassung Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Minderjährige bedarf der Genehmigung des Familiengerichts, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Schenkung für den Minderjährigen insgesamt vorteilhaft ist. Das ist anhand einer umfassenden Abwägung aller Vor- und Nachteile zu bewerten. Dabei können erhebliche wi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.2 EuGH-Grundsatzentscheidung "Marks und Spencer"

In der Rechtssache Marks & Spencer hat der EuGH[1] ein auch für das deutsche Recht richtungweisendes Urteil verkündet. Darin beschäftigt er sich mit der Frage, ob der im britischen Gruppenbesteuerungsrecht vorgesehene Ausschluss von Verrechnungsmöglichkeiten der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften mit Gewinnen der inländischen Muttergesellschaft mit den EG-Grundfrei...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Anteilsübertragung

aa) Gesetzliche Vertretung Rz. 60 Der entgeltliche Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen oder Aktien ist wegen der übernommenen Gegenleistung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Ob die Schenkung eines (voll eingezahlten) GmbH-Geschäftsanteils lediglich rechtlich vorteilhaft ist, wird unterschiedlich beurteilt. Mit Rücksicht auf die potenzielle Ausfallhaftung des Erwerbers gem. ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Anteilsübertragung

aa) Gesetzliche Vertretung (1) Anteilserwerb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft Rz. 45 Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist jedenfalls dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es um den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht. Dies folgt sch...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / II. Anteilsübertragung

1. Gesetzliche Vertretung Rz. 81 Die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weshalb auch der beschränkt Geschäftsfähige gesetzlich vertreten werden muss. Soll der gesetzliche Vertreter selbst die Beteiligung erwerben, ist er gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181 BGB von de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Rechtsfolgen der Anteilsübertragung

aa) Haftung Rz. 351 Die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters ggü. Den Gesellschaftsgläubigern richtet sich bei der Anteilsübertragung nach den gleichen Bestimmungen, die auch für die Haftung bei einem sonstigen Ausscheiden gelten (s. Rdn 167 ff.). Dies gilt ebenso für die Haftung des eintretenden Gesellschafters. Rz. 352 Wird ein ausgeschiedener Gesellschafter aus Altfor...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gegenstand der Anteilsübertragung

Rz. 1232 Bei der Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG ist stets[1598] zwischen der Übertragung der Anteile an der Komplementär-GmbH und der Übertragung der Anteile an der KG zu unterscheiden. Rechtlich handelt es sich um die Übertragung von Anteilen an zwei unterschiedlichen Gesellschaften. Wirtschaftlich wird die Anteilsübertragung an beiden Gesellschaften dagege...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 11. Anteilsübertragung

Rz. 1379 Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Partnerschaft sind zum einen dergestalt möglich, dass ein Aufnahmevertrag mit einem neuen Partner und eine Ausscheidensvereinbarung mit dem die Gesellschaft verlassenden Partner geschlossen werden. Seit Langem ist allerdings anerkannt, dass ein Partnerwechsel auch durch direkte Übertragung des Gesellschaftsanteils vom bis...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Aufschiebend bedingte Anteilsübertragung

Rz. 308 Problematisch war die Frage, ob auch bei der aufschiebend bedingten Anteilsübertragung ein gutgläubiger Erwerb möglich ist.[1048] Erwirbt bspw. ein Dritter von einem Treuhänder den Geschäftsanteil, obwohl dieser schon aufschiebend bedingt auf die Beendigung des Treuhandverhältnisses auf den Treugeber übertragen hat, erwirbt der Dritte von dem berechtigten Gesellschaf...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Form der Anteilsübertragung

Rz. 84 Die Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG ist grds. auch dann formfrei, wenn zum Gesamthandsvermögen GmbH-Anteile oder Grundbesitz gehören, da Vertragsgegenstand nur die Gesellschaftsbeteiligung als solche, der Erwerb des Grundstücks bzw. GmbH-Geschäftsanteils hingegen lediglich Rechtsfolge dieses Erwerbs ist.[102] Bei der GmbH & Co. KG ist jedoch die Wahrun...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Anteilsübertragungen bei der Betriebsaufspaltung und § 8c, § 8d KStG

a) Anteile i.S.d. § 8c KStG Rz. 243 Die Regelung des § 8c KStG stellt auf eine zivilrechtliche Sichtweise ab. Sie gilt daher immer, wenn die im Gesetz genannten Quoten 25 %/50 % übertragen werden, unabhängig davon, ob steuerlich die Beteiligung zu einem Mitunternehmeranteil gehört. S. zu weiteren Einzelheiten und der Einführung des § 8d KStG unter § 23 Rdn 436 ff. b) Erwerb du...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Anteilsübertragungen

Rz. 434 Entgeltliche Anteilsübergänge unterfallen unzweifelhaft dem Regelungsgegenstand der Vorschrift. Der Begriff des Anteilsübergangs ist zivilrechtlich zu verstehen. Es werden auch mittelbare Anteilseignerwechsel erfasst. Die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 4 KStG definiert Ausnahmen von einen schädlichen Beteiligungserwerb, wenn (Nr. 1) an dem übertragenden Rechtstr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen

Rz. 932 Bei entgeltlicher Übertragung[1265] erzielt der Veräußerer einen Veräußerungsgewinn oder -verlust i.H.d. Mehr- bzw. Minderbetrags des Kaufpreises, abzgl. der Veräußerungskosten ggü. dem steuerlichen Kapitalkonto, der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert wird.[1266] Wird nur ein Teil der Beteiligung veräußert, entfällt die steuerliche Privilegierung durch die ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Zustimmungserfordernisse

Rz. 1236 Die Übertragung des Anteils an einer Personengesellschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter.[1600] Der Zustimmung bedarf dabei nur das Verfügungsgeschäft und nicht auch das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft. Solange nicht alle Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben, ist die Anteilsübertragung schwebend unwirksam (§§ 182 ff. BGB). Mit Erteil...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Bestellung mehrerer Ergänzungspfleger

Rz. 48 Will ein Gesellschafter seine Beteiligung ganz oder teilweise an mehrere seiner minderjährigen Kinder übertragen, stellt sich die Frage, ob für jedes Kind ein eigener Ergänzungspfleger gem. § 1809 BGB bestellt werden muss (zur Rechtslage bei der Gründung s. Rdn 8 f.). Beispiel An einer GmbH & Co. KG ist der Vater der drei minderjährigen Kinder K1, K2 und K3 beteiligt. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Form und Auslandsbeurkundungen

Rz. 6 Die Gründung der GmbH und die Vereinbarung der Satzung bedürfen der notariellen Beurkundung gem. § 2 GmbHG. Durch das DiRUG und das DiREG wurde ein neuer § 2 Abs. 3 GmbHG ergänzt, der nun ausdrücklich die Möglichkeit einer Online-Gründung mittels Videokommunikation der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) sowohl als Bar-, wie auch als Sachgründung vorsieht.[15] (ausfüh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Haftung

Rz. 351 Die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters ggü. Den Gesellschaftsgläubigern richtet sich bei der Anteilsübertragung nach den gleichen Bestimmungen, die auch für die Haftung bei einem sonstigen Ausscheiden gelten (s. Rdn 167 ff.). Dies gilt ebenso für die Haftung des eintretenden Gesellschafters. Rz. 352 Wird ein ausgeschiedener Gesellschafter aus Altforderungen in...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Gesetzliche Vertretung

(1) Anteilserwerb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft Rz. 45 Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist jedenfalls dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es um den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht. Dies folgt schon daraus, dass der Minder...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 4. Rechtsfolgen bei Nichtbeurkundung; Heilung

Rz. 51 Ein Verstoß gegen die Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG führt zur Nichtigkeit des Verpflichtungsvertrages nach § 125 Satz 1 BGB. Rz. 52 Ein formnichtiges schuldrechtliches Geschäft wird allerdings nach § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG geheilt, sobald das dingliche Vollzugsgeschäft der Anteilsübertragung wirksam wird. Auch Änderungen des schuldrechtlichen Vertrages, die nach...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Beurkundungsbedürftigkeit

Rz. 505 Nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG bedarf es für die Abtretung von Geschäftsanteilen und die Verpflichtung hierzu einer notariellen Beurkundung.[1707] Formbedürftig sind auch alle Nebenabreden, die nach dem Willen der Parteien Bestandteil einer Vereinbarung sein sollen, die u.a. auch die Verpflichtung zur Anteilsübertragung zum Inhalt hat (sog. Vollständigkeitsgrundsatz).[...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile

Rz. 1235 Anteile an Personengesellschaften galten früher als nicht übertragbar. Anteilsübertragungen erfolgten daher in der Weise, dass der Altgesellschafter aus der Gesellschaft gegen Abfindung ausgetreten und der Neugesellschafter gegen Erbringung einer Einlage in die Gesellschaft eingetreten ist. Eine Anteilsübertragung nach diesem Austritt-Eintritt-Modell ist auch heute ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Vorteile der Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 1022 Die aufwendige und störanfällige Verzahnung der beiden Gesellschaftsverträge entfällt bei der Einheits-GmbH & Co. KG. Dabei handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, bei der sämtliche Anteile an der Komplementär-GmbH von der KG gehalten werden.[1387] Rz. 1023 Die wesentlichen Vorteile der Einheits-GmbH & Co. KG sind:mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Gesetzliche Vertretung

Rz. 81 Die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weshalb auch der beschränkt Geschäftsfähige gesetzlich vertreten werden muss. Soll der gesetzliche Vertreter selbst die Beteiligung erwerben, ist er gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181 BGB von der Vertretung ausgeschloss...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Nichtberücksichtigung von Stimmrechten (§ 36 WpÜG)

Rz. 379 Nach § 36 WpÜG hat die BaFin in bestimmten Fällen auf schriftlichen Antrag zu gestatten, dass Stimmrechte bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils unberücksichtigt bleiben. Rechtstechnisch handelt es sich dabei nicht um eine Befreiung von der Angebots- und Veröffentlichungspflicht nach § 35 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 2 WpÜG, sondern um eine Fiktion, dass der Ant...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Wirksamwerden und Haftungsrisiken

Rz. 1251 Die Anteilsübertragung wird bereits mit Abschluss des Übertragungsvertrags und nicht erst mit Eintragung des Erwerbers im Handelsregister wirksam. Rz. 1252 Es wurde unter Rdn 1235 bereits dargelegt, dass in aller Regel ein Kommanditistenwechsel nicht durch den Austritt des alten und den Eintritt des neuen Kommanditisten vollzogen wird, da es hierbei aus Sicht der Ges...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Anteilserwerb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

Rz. 45 Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist jedenfalls dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es um den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht. Dies folgt schon daraus, dass der Minderjährige als Erwerber gem. §§ 128, 130 HGB (im Fall der ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Zulässigkeit einer Auslandsbeurkundung

Rz. 2072 Die Form von gesellschaftsrechtlichen Verträgen richtet sich nach dem Geschäftsstatut, also dem Recht am Sitz der Gesellschaft.[5230] Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Form der notariellen Beurkundung entschieden, um die materielle Richtigkeit des Gründungsverfahrens zu gewährleisten. Die Rspr. geht für das deutsche Recht daher davon aus, dass eine Beurkundun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Veräußerungs- und Übertragungsvertrag/Eintragung ins Handelsregister

Rz. 919 Von dem originären Erwerb eines Gesellschaftsanteils durch Beitritt zu unterscheiden ist der derivative Erwerb einer bestehenden Beteiligung im Wege der Abtretung. Eine solche ist im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Beschränkungen unmittelbar möglich.[1247] Verpflichtungs- und Übertragungsvertrag werden nur zwischen dem Veräußerer (bisheriger Gesellschafter) und...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Grund für die Auslandsbeurkundung

Rz. 88 Bei der Beurkundung eines Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile sowie der Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH richten sich die Notargebühren nach dem vereinbarten Kaufpreis für den gesamten Geschäftsbetrieb. Seit 1.7.2004 wurde zwar durch das erste Kostenrechtsmodernisierungsgesetz[111] eine allgemeine Geschäftswertobergrenze von 60 Mio. EUR für die Beurk...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Typische Rechtsformen

Rz. 11 Die GmbH ist neben der GmbH & Co. KG die häufigste Rechtsform einer Joint Venture-Gesellschaft.[11] Die GmbH ist geprägt durch eine große Freiheit bei der Gestaltung der Satzung (vgl. § 45 Abs. 2 GmbHG), das Recht der Gesellschafter, der Geschäftsführung verbindliche Weisungen zu erteilen (§ 37 Abs. 1 GmbHG), sowie die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermöge...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Familiengerichtliche Genehmigung

a) Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 1 BGB) Rz. 82 Nach §§ 1643 Abs. 1, 1852 Nr. 1 lit. a) (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3, 2. Alt.) BGB ist die familiengerichtliche Genehmigung zu einem Vertrag erforderlich, der auf die Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts gerichtet ist. Auf die Entgeltlichkeit kommt es nicht an. Unentgeltlich kann der gesetzliche Vertreter zulasten...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Vereinbarungstreuhand

Rz. 408 Anders als bei der Übertragungstreuhand überträgt der Treugeber bei der Vereinbarungstreuhand seinen Gesellschaftsanteil nicht auf den Treuhänder, vielmehr wird der bisherige Gesellschafter ohne jede Anteilsübertragung durch fiduziarische Abrede zum bloßen Treuhänder.[488] Seine Beteiligung wird durch den Treuhandvertrag mit dem neuen "Treugeber" von einer uneingesch...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung

(1) Genehmigungsbedürftigkeit Rz. 49 Gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB ist der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein "Erwerbsgeschäft" (zum Begriff s. Rdn 16 f.) betreibt, genehmigungsbedürftig, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.[111] Von der Genehmigungsbedürftigkeit umfasst si...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Anwendbarkeit der Ortsform

Rz. 90 In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob bzw. in welchem Umfang das Wahlrecht in Art. 11 Abs. 1 EGBGB auf die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge anwendbar ist. Rz. 91 Im Schrifttum bestehen im Wesentlichen drei Auffassungen: Nach der ersten Ansicht gilt Art. 11 Abs. 1 EGBGB uneingeschränkt auch im Gesellschaftsrecht,[116] da Art. 11 Abs. 4 EGBGB seinem Wortlaut n...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 1. Anteilsverkäufe und -übertragungen

Rz. 101 Der dogmatische Meinungsstreit über die Wirksamkeit von Auslandsbeurkundungen war vor allem dadurch überlagert, dass ein Teil der Auffassungen nicht frei von berufsständischen Eigeninteressen ist. Nachdem der BGH die Auslandsbeurkundung von GmbH-Anteilskäufen und -übertragungen in Basel-Stadt erneut und zutreffend für wirksam gehalten (und den Baseler Notar außerdem ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 2. Hauptanwendungsfälle

Rz. 29 Das Verbot des Insichgeschäfts gilt zunächst für alle Verträge und rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Ob das Verbot von Insichgeschäften nach § 181 BGB auch für Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH gilt, ist umstritten. Nach der älteren Auffassung wurde eine Anwendbarkeit von § 181 BGB in diesen Fällen mit der formalen Begründung abgelehnt, die Beschlüsse seien nicht al...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / II. Überlegungen zur Rechtsformwahl

Rz. 372 Der zivilrechtliche Anwendungsbereich der Treuhand an Gesellschaftsanteilen ist weit gefächert. In der Praxis haben sich verschiedene Kategorisierungen der Treuhand mit jeweils unterschiedlichen Anwendungsbereichen herausgebildet.[445] Rz. 373 Bei der Verwaltungstreuhand (ausführlicher u. Rdn 384) übt der Treuhänder die Rechte aus dem Gesellschaftsanteil im Interesse ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 842 Wie bei erbrechtlichen Nachfolgeklauseln soll bei einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel die Nachfolge des Begünstigten (eines Erben oder auch eines Dritten) mit dem Erbfall erfolgen, aber im Unterschied zu diesen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden. Zu ihrer Gültigkeit setzen rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln die Mitwirkung des Begünstigten voraus.[1117] Di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Andienungspflicht

Rz. 786 Neben einem Vorkaufs- oder Vorerwerbsrechts kann der Gesellschaftsvertrag auch Andienungsverpflichtungen festlegen. Diese setzen noch vor dem Vertrag an, mit dem sich der Gesellschafter zur Anteilsübertragung an einen Dritten verpflichtet. Denn bei einer Andienungspflicht hat der Gesellschafter zunächst den Mitgesellschaftern seinen Gesellschaftsanteil zum Erwerb anz...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 1 BGB)

Rz. 82 Nach §§ 1643 Abs. 1, 1852 Nr. 1 lit. a) (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3, 2. Alt.) BGB ist die familiengerichtliche Genehmigung zu einem Vertrag erforderlich, der auf die Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts gerichtet ist. Auf die Entgeltlichkeit kommt es nicht an. Unentgeltlich kann der gesetzliche Vertreter zulasten des Mündelvermögens aber grds. ohnehin nicht verfügen (...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Genehmigungsbedürftigkeit

Rz. 49 Gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB ist der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein "Erwerbsgeschäft" (zum Begriff s. Rdn 16 f.) betreibt, genehmigungsbedürftig, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.[111] Von der Genehmigungsbedürftigkeit umfasst sind sowohl das Verpflichtungs-...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Rechtsfehler bei der Übertragung

Rz. 356 Der BGH wendet bei einer fehlerhaften Anteilsübertragung die Grundsätze zur fehlerhaften Gesellschaft entsprechend an.[590] Die dagegen in der Literatur geltend gemachten dogmatischen Bedenken, die im Wesentlichen darauf fußen, dass so die Unterscheidung zwischen der Sonderrechtsnachfolge und der Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Aus- und Eintritt verwischt w...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen oder Aktien

Rz. 84 Soweit die Gesellschaft ein "Erwerbsgeschäft" betreibt (s. dazu Rdn 16 f.), bedarf die Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen ebenso wie der Erwerb gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB – anders als unter der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage[190] – stets der gerichtlichen Genehmigung. Da der Erwerb von Aktien nicht unter § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB fallen soll (s. Rdn 59),...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschafterrechte

Rz. 354 Grds. rückt der Erwerber in alle sich aus der Gesellschafterstellung des Veräußerers ergebenden Rechte und Pflichten innerhalb der Gesellschaft ein. Dies ergibt sich für die nach § 711a Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 717 Satz 1 BGB a.F.) nicht abspaltbaren Gesellschafterrechte bereits aus dem Gesetz. Dass höchst persönlich eingeräumte Gesellschafterrechte davon ausgekla...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 3. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 89 Die Kündigung der Gesellschaft führt nicht zum Ausscheiden des Gesellschafters, sondern zu einer Änderung des Gesellschaftszwecks; die werbende Gesellschaft wird zur Abwicklungsgesellschaft. Die Kündigung der Mitgliedschaft (zur Abgrenzung s. Rdn 85 ff.) hat dagegen bei der Personengesellschaft den unmittelbaren und bei der GmbH den mittelbaren Verlust der Beteiligung...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 62 Gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB ist der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein "Erwerbsgeschäft" (zum Begriff s. Rdn 16 f.) betreibt, genehmigungsbedürftig, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.[136] Von der Genehmigungsbedürftigkeit umfasst sind sowohl das Verpflichtungs-...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Gutgläubigkeit

Rz. 306 Der Erwerber muss im guten Glauben sein, den der Gesetzgeber schon dann ausschließt, wenn dem Erwerber infolge grober Fahrlässigkeit die mangelnde Berechtigung des Veräußerers unbekannt geblieben ist. Damit wird gegenüber § 892 BGB die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eingeschränkt, da i.R.d. § 892 BGB nur positive Kenntnis der Gutgläubigkeit entgegensteht. Welch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Teilübertragung

Rz. 355 Besondere Schwierigkeiten bereitet die nur teilweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen jedenfalls für die Ansprüche, die sich als aus der Vergangenheit herrührende Geldansprüche bzw. Verpflichtungen des Altgesellschafters darstellen. Für diese empfiehlt sich dringend eine vertragliche Vereinbarung zwischen Erwerber und Veräußerer, inwieweit die entsprechenden Rec...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Veräußerung eines GmbH-Anteils durch eine Bestands-GbR

Rz. 315 Möchte die nicht voreingetragene GbR ihren Geschäftsanteil an der GmbH veräußern und aus der Gesellschafterliste ausgetragen werden, ist ihr dies bis zur erfolgten Eintragung in das Gesellschaftsregister nicht möglich. Damit einher geht der Umstand, dass auch die Eintragung des Erwerbers in die Liste der Gesellschafter bis zur Registrierung der GbR nicht erfolgen kan...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Sofort wirksame Kapitalerhöhung

Rz. 432 Die Gesellschafter können die Gründungssatzung ändern (vgl. bereits dazu Rdn 123 f.) und die Gesellschaft schon mit dem höheren Kapital zur Entstehung bringen. Die ganz h.M. sieht in einer Kapitalerhöhung im Stadium der Vor-GmbH keinen selbstständigen Vorgang, sondern lediglich eine Änderung des Stammkapitalbetrags der Gründungssatzung.[1437] Dabei ist nach h.M. das E...mehr