Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwälte hatten den Kläger als Prozessbevollmächtigte im Berufungszulassungsverfahren vertreten. Nach dessen Beendigung beantragten sie die Festsetzung ihrer Vergütung gegen den Kläger. Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte Kläger machte in seinem Schriftsatz vom 19.3.2022 geltend, dem Vergütungsanspruch der Rechtsanwälte stehe die nicht gebührenrechtliche...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / IV. Beschwerdebegründungsfrist

Nach § 117 Abs. 1 S. 3 FamFG beträgt die Frist zur Begründung der Beschwerde 2 Monate.[45] Anwälte dürfen regelmäßig mit einer erstmaligen Fristverlängerung rechnen, wenn sie sich dazu auf einen erheblichen Grund, wie z.B. Arbeitsüberlastung, berufen.[46] Stolperfalle: Allerdings ist eine Begründung des Fristverlängerungsantrags auch bei erstmaliger Fristverlängerung erforderli...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / E. Dokumentation

Interessant sind für den mit der Schadensregulierung beauftragten Anwalt zudem die im Rahmen des neuen Notvertretungsrechts zu erstellenden Dokumente. Das Dokument mit der Bestätigung des Arztes über Krankheit und Zeitpunkt des Eintritts des Notvertretungsrechts sowie der Versicherung des vertretenden Ehegatten über fehlende Ausschlussgründe ist dem vertretenden Ehegatten au...mehr

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AGS 04/2023, Anwaltsvertrag... / II. Zustandekommen eines Anwaltsvertrages

Die Klage ist unbegründet. Das AG hat das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages gem. §§ 611 Abs. 1, 675 BGB verneint. Zwischen den Parteien sei gem. § 312j Abs. 4 BGB kein Anwaltsvertrag zustande gekommen, indem der Beklagte am 11.8.2019 um 01:17 Uhr die Schaltfläche "Bußgeld jetzt abwehren!" aus der E-Mail des Klägers vom 10.8.2019 um 12:51 anklickte, da der Kläger mit der ...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 1. § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG

In § 44f IntFamRVG ist die Aussetzung der Vollstreckung nach Art. 56 Abs. 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2019/1111 geregelt worden. Hierdurch wurde die Folgeänderung in § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG erforderlich, der bestimmt, welche Verfahren gebührenrechtlich als besondere Angelegenheiten zu behandeln sind. Die Neuregelung erfasst neben den bisher unter anderem dort aufgeführten V...mehr

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AGS 04/2023, Keine neue Ges... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Weitere Geschäftsgebühr ? Die erste Frage, die sich stellte, war die, ob für das Anmahnen der Vergleichssumme eine neue Geschäftsgebühr angefallen ist. Dies dürfte zu bejahen sein. Mit Abschluss des Vergleichs war die Angelegenheit erledigt. Der Vergleich hat eine neue selbstständige Forderung geschaffen. Wird der Anwalt sodann beauftragt, aus dem Vergleich vorzugehen (hier...mehr

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ZErb 04/2023, Umstrukturierungen im Bereich mittelständischer Unternehmen

Ettinger/Schmitz 6. Auflage 2022 567 Seiten inklusive Online-Version, 99 EUR NWB Verlag, ISBN 978-3-482-59936-1 Die Umstrukturierung im steuer- und rechtlichen Bereich ist gerade im Bereich der mittelständischen Unternehmen häufig für die beteiligten Berater eine große Herausforderung. Für die Steuerberater ist dies ein Thema, das nicht alltäglich vorkommt, weshalb es besonders ...mehr

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AGS 04/2023, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Der BGH hat zutreffend erkannt, dass ihm die Korrektur seines eigenen Versehens, es unterlassen zu haben, gem. § 101 Abs. 1 ZPO auch über die Kosten der Streitverkündung zu entscheiden, nicht mehr möglich war. 1. Unterlassene Nebenentscheidungen In der Hektik des Alltags kommt es leider nicht selten vor, dass Gerichte eine Entscheidung über einen Teil des ihnen unterbreiteten ...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / Leitsatz

Ist der Anwalt vor dem 1.1.2021 in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden und verteidigt er den Angeklagten nach dem 31.12.2020 auch in einem Rechtsmittelverfahren, dann richtet sich nur die Vergütung der ersten Instanz nach altem Gebührenrecht. Für das Rechtsmittelverfahren gilt dagegen neues Gebührenrecht. AG Korbach, Beschl. ...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / C. Neuregelung in § 1358 BGB ab dem 1.1.2023

Nunmehr soll ein neues Ehegattennotvertretungsrecht in entsprechenden gesundheitlich kritischen Situationen das bisherige Dilemma vermeiden und dem Ehegatten zeitlich und inhaltlich begrenzte Entscheidungsbefugnisse verschaffen. Die hierfür geschaffene Lösung lautet im Wortlaut zunächst wie folgt: Zitat § 1358 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundh...mehr

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AGS 04/2023, Keine Mutwilli... / III. Begründetheit der Beschwerde

1. Bindungswirkung der Beiordnung Dem Beschwerdeführer steht die vollständige von ihm beantragte Vergütung für das vorliegende Verfahren zu. Dem steht der Grundsatz der möglichst wirtschaftlichen Prozessführung nicht entgegen. Zwar hat der Beschwerdeführer nahezu identische Verfahren hinsichtlich der Klägerin und ihres Ehemannes eingereicht; jedoch ist in jedem Verfahren unab...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / III. Grundsätzlich Bestellung maßgebend

Grds. ist dabei nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung abzustellen. Liegt – wie hier – kein Auftrag zugrunde, weil der Anwalt vom Gericht bestellt wurde, ist auf den Zeitpunkt der Bestellung abzustellen (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Dies führt vorliegend erstinstanzlich dazu, dass altes Gebührenrecht anzuwenden ist.mehr

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AGS 04/2023, Keine neue Ges... / I. Sachverhalt

Anlässlich eines Rechtsstreits hatten die Parteien außergerichtlich einen Vergleich geschlossen, der auch vorsah, dass der Beklagte einen bestimmten Betrag zahle und darüber hinaus eine beim Kläger angefallene 2,0-Geschäftsgebühr übernehme, und zwar – so wörtlich – für "sämtliche außergerichtliche Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorliegenden Angelegenheit". Nachd...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / F. Sonstige rechtliche Aspekte

Die neue Regelung für Ehegatten findet über § 21 LPartG auch auf Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft Anwendung, sofern diese nicht sowieso bereits nach § 20a LPartG die Ehe geschlossen haben. Auf nichteheliche Lebensgemeinschaften findet § 1358 BGB schon aus formalen Gründen keine Anwendung, selbst bei inhaltlich langer Beziehung der Beteiligten.[16] Hier kann dan...mehr

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zfs 04/2023, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Das in den §§ 403 ff. StPO geregelte Adhäsionsverfahren hat in den letzten Jahren in der Praxis einen richtigen Aufschwung erlebt. Dies führt auch dazu, dass sich in letzter Zeit auch der BGH mehrfach mit der Vergütung des in diesem Verfahren tätigen Rechtsanwalts und – wie hier – mit dem Gegenstandswert befasst hat. Die Entscheidung des BGH gibt Anlass, einige Grundsätze de...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / I. Sachverhalt

Der vormals Beschuldigte wurde am 29.6.2022 festgenommen und zur Eröffnung des Haftbefehls dem Ermittlungsrichter beim AG Stuttgart vorgeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde er bereits von Rechtsanwalt R 1 als Wahlverteidiger vertreten. Weil Rechtsanwalt R 1 aber verhindert war, erklärte sich der Beschuldigte damit einverstanden, im Vorführungstermin vom Rechtsanwalt R 2 vertret...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / A. Einleitung

Innerhalb der betroffenen Gerichtsdezernate, der Betreuungsbehörden, der Betreuungsvereine, bei den Krankenhäusern und bei den Betreuungsvereinen waren die letzten Monate vor dem großen Reformwurf des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023[2] davon geprägt, die gesetzlichen Neuerungen im BGB, im BtOG, in der ZPO und anderenorts zu erfassen, kennen zu lernen, zu be...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / IV. Ausnahme für Rechtsmittelverfahren

Hinsichtlich der Rechtsmittelverfahren fehlt es ebenfalls an einem Auftrag, da der Anwalt vom Gericht bestellt worden ist. Würde man auch hier auf den Zeitpunkt der Bestellung abstellen, bliebe es auch für diese Instanzen beim alten Recht. Insoweit ordnet allerdings § 60 Abs. 2 S. 4 RVG an, dass in den Fällen einer Bestellung, die sich auch auf zukünftige Angelegenheiten ers...mehr

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zfs 04/2023, Das neue Ehega... / G. Fazit

Die Einführung des Ehegattennotvertretungsrechts entspricht dem Gefühl der meisten Ehepaare, dass man doch in solchen Notsituationen selbstverständlich für den anderen sorgen und entscheiden können muss. Typisch für Juristen wird in der Rezeption dieser neuen Regelung eher das Missbrauchspotential hervorgehoben und nicht die geschaffene Rechtssicherheit, eher der neue Verwal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zeitpunkt

Rn. 105 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Das Erfordernis der Zusammenballung von Einkünften ist auch bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zu beachten, dh, die Vergütung muss grds in einem VZ zufließen, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 64 (August 2019); Kirchhof, § 34 EStG Rz 47; H 34.3 EStH 2021 "Entschädigung in zwei VZ". Die Vergütung muss somit idR in einer Summe gewährt ...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / II. §§ 1, 44, 45 RVG

Grundlage für die Änderung dieser Gebührenvorschriften, die mit Wirkung zum 1.8.2022 in Kraft getreten sind, ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAORefG – BGBl I 2021, S. 2363). Durch dieses Gesetz werden den Anwält...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches G... / I. Sachverhalt

Der Anwalt war am 10.7.2020 im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden. Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung vom 28.4.2021 verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Pflichtverteidiger Berufung ein und erhob später auch noch gegen das Berufungsurteil Revision. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens rechnete er seine Verg...mehr

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AGS 04/2023, Auslegung eine... / IV. Begründetheit der Beschwerde

Nach den weiteren Ausführungen des OVG Münster hatte die Beschwerde der Rechtsanwälte jedoch keinen Erfolg, da das VG Gelsenkirchen auf die Erinnerung des Klägers den Vergütungsfestsetzungsbeschluss der UdG vom 7.4.2022 zu Recht aufgehoben habe. 1. Auslegung des Schriftsatzes vom 12.4.2022 als Erinnerung Die Rechtsanwälte hatten mit ihrer Beschwerde geltend gemacht, dem Schrei...mehr

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FF 04/2023, Stolperfallen i... / I. Einlegung der Beschwerde, § 64 FamFG

Die Beschwerde kann wirksam nur bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Entscheidung angefochten wird, vgl. § 64 Abs. 1 FamFG. Die Beschwerdeschrift muss schriftlich mit Unterschrift einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts eingelegt werden, soweit die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist, vgl. § 114 FamFG. Dies ist in Ehesachen und Folgesachen sowie selbstst...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / VII. Beispielsfälle

Beispiel 1 Gegen den Beschuldigten ist ein Sicherungsverfahren anhängig. In diesem bestellte der Vorsitzende der Strafkammer den Rechtsanwalt am 24.9.2022 zum Pflichtverteidiger. Der Rechtsanwalt nimmt am 6.10.2022 Akteneinsicht. Nachdem der Beschuldigte aufgrund eines Unterbringungsbefehls der Strafkammer vom 31.10.2022 am 28.11.2022 festgenommen und anschließend im Maßrege...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Mit Verfügung vom 19.8.2022 übersandte die Staatsanwaltschaft die Akte an das AG mit dem Antrag, dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Mit Schreiben vom 31.8.2022 legitimierte sich Rechtsan...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / III. Vorbem. 4.3 Abs. 1 VV

Die Gebühr für die Beistandsleistung bei einer richterlichen Vernehmung im Rahmen einer Einzeltätigkeit sei in Nr. 4301 Nr. 4 VV geregelt. Vernehmung in diesem Sinne sei auch die Vernehmung bei einer Vorführung gem. § 115 Abs. 2 StPO (Toussaint/Felix, KostR, 52. Aufl., 2022, VV 4301 Rn 13; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, VV 4301 Rn 15). Der Auffassung, der Pfli...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

Dem Beschuldigten war in dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren eine Rechtsanwältin R 1 als Pflichtverteidigerin bestellt worden. Am 24.8.2021 erließ der Ermittlungsrichter des AG das Haftbefehl gegen den Beschuldigten, aufgrund dessen er noch am selben Tag festgenommen wurde. Zu dem daraufhin anberaumten Termin zur Haftbefehlseröffnung konnte die Pflichtverteidigerin ...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / II. Teil 4 Abschnitt 3 VV

In Teil 4 Abschnitt 3 VV sei nach Abs. 1 der Vorbem. 4.3 VV die Vergütung des Rechtsanwalts geregelt, der nicht insgesamt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt ist, also nicht den vollen Verteidigungsauftrag habe, sondern hieraus nur eine einzelne Tätigkeit übernimmt. Bei den dort genannten Einzeltätigkeiten erhalte der Rechtsanwalt jeweils eine Verfahrensgebühr, andere G...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Rechtsanwalt A hat den B als Beklagten in einem Zivilprozess vor dem LG Berlin vertreten, in dem der Kläger die Zahlung von 20.000,00 EUR verlangt hat. Rechtsanwalt A hat in diesem Rechtsstreit einen Schriftsatz bei Gericht eingereicht, der einen Klageabweisungsantrag und dessen Begründung enthielt. Der Vorsitzende der zuständigen Zivilkammer hat Termin zur mündlichen Verhan...mehr

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AGS 04/2023, Gegenstandswer... / II. Streitwertbeschwerde unzulässig

1. Prozessbevollmächtigte der Beklagten nicht beschwert Nach Auffassung des OLG Celle ist die Prozessbevollmächtigte der Beklagten durch den angefochtenen Streitwertfestsetzungsbeschluss nicht beschwert. Dabei hat das OLG offengelassen, ob die vom LG Hannover vorgenommene gestaffelte Streitwertfestsetzung überhaupt zulässig ist (dagegen OLG Dresden AGS 2022, 463 [Hansens] = J...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 2. Lösung zur ersten Abwandlung

Der Rechtspfleger wird die Einwendung des Beklagten zunächst auszulegen haben. Der Einwand des Beklagten, er habe dem Rechtsanwalt keine Vollmacht erteilt, ist als solcher unbeachtlich und führt deshalb auch nicht zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG. Zwar bedürfen außergebührenrechtliche Einwendungen keiner Substantiierung oder gar Schlüssigkeit...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / b) Zahlungseinwand

Der Einwand des Beklagten, er habe Rechtsanwalt A einen Vorschuss i.H.v. 1.295,43 EUR gezahlt, ist ein außergebührenrechtlicher Einwand i.S.v. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG. Damit behauptete der Beklagte nämlich die (teilweise) Erfüllung der Vergütungsforderung des Rechtsanwalts A. Der Rechtspfleger hat die Richtigkeit dieses Einwands im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht zu prüfe...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 3. § 41 RVG

§ 41 RVG regelte bisher die Vergütung des Prozesspflegers nach §§ 57 oder § 58 RVG. Dort wurde bestimmt, dass der als solcher Vertreter bestellte Rechtsanwalt die Vergütung eines zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts verlangen kann. Durch das BRAORefG wurde diese Vorschrift ergänzt. Nach der Neufassung kann der Rechtsanwalt, der als besonderer Vertreter nach §...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / III. Verzicht des neuen Pflichtverteidigers fehlt

Diesen Voraussetzungen werde die angefochtene Entscheidung nicht gerecht, sodass sie keinen Bestand haben könne. Einen Verzicht auf die bereits Rechtsanwalt R 1 entstandenen Gebühren habe Rechtsanwalt R 2 nicht erklärt. Er sei diesbezüglich auch nicht durch das Amtsgericht angehört worden. Eine gerichtliche Kompetenz, die Gebühren des neuen Pflichtverteidigers nach Pflichtve...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / I. Allgemeines

Die Gebühren mit Zuschlag sind gegenüber der "normalen" Gebühr im Gebührenrahmen erhöht. Wann der Rechtsanwalt diese Gebühr mit einem erhöhten Gebührenrahmen erhält, regelt Vorbem. 4 Abs. 4 VV. Danach verdient der Rechtsanwalt/Verteidiger diese erhöhte Gebühr, wenn sich der Beschuldigte/sein Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Durch diese erhöhten Gebühren sollen diejenig...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung reiht sich nahtlos in die Reihe der Entscheidungen ein, die die Frage, welche Gebühren der Rechtsanwalt verdient, der nach § 141 Abs. 2 Nr. 1 StPO für eine Vorführung als Pflichtverteidiger beigeordnet wird, dahin falsch entscheiden, dass es sich nur um eine Einzeltätigkeit handelt und daher nur eine Gebühr Nr. 4301 Nr. 4 VV anfällt. Ich habe bereits in m...mehr

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zfs 04/2023, E-Scooter - Folgen einer ausgebliebenen Verkehrswende

Den Rechtsanwalt freut's? Am 17. Mai 2019 – unmittelbar nachdem der Bundesrat mit dem Beschluss vom selben Tag den Weg für eine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland frei gemacht hatte – veröffentlichte der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Pressemitteilung mit der Überschrift "E-Scooter: Bausteine einer nachhaltigen Verkehrswende". Ausgeführt wurde, dass...mehr

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AGS 04/2023, Fragen und Lös... / 3. Zweite Abwandlung

Der zu dem Vergütungsfestsetzungsantrag gehörte B macht geltend, dem Rechtsanwalt A sei nur eine 0,8-Verfahrensgebühr angefallen. Außerdem trägt B vor, er habe auf die Vergütung des Rechtsanwalts A einen Vorschuss i.H.v. 1.295,43 EUR gezahlt. Rechtsanwalt A vertritt die Auffassung, sein Vergütungsfestsetzungsantrag sei zutreffend und bestreitet die Zahlung. Welche Entscheidung...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Zu der Entscheidung ist – zur Vermeidung von Wiederholungen – lediglich anzumerken: Zutreffend, und zwar sowohl im Ergebnis als auch in der Argumentation (a.A. jüngst OLG Stuttgart, a.a.O.). Es ist zu hoffen, dass diese richtige Auffassung zur Honorierung des Terminsvertreters des Pflichtverteidigers sich (endlich) durchsetzt (ebenso bereits LG Aachen, Beschl. v. 20.10.20...mehr

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ZErb 04/2023, Missbrauch vo... / A. Einführung

Der Missbrauch von Vorsorgevollmachten ist ein verdrängtes und auch durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023[2] (Reform 2023) nicht gelöstes Problem. Nach einem Erfahrungsbericht aus der Praxis im Januar-Heft dieser Zeitschrift[3] befasst sich der folgende Beitrag mit dem Konzept der Reform 2023 und dessen Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht. ...mehr

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FF 04/2023, Handbuch der Justiz 2022/2023Die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland

Herausgegeben und bearbeitet vom Deutschen RichterbundC.F. Müller Verlag, Heidelberg, 36. Jahrgang 2022geb., 862 S., ISBN 978-3-8114-8705-5, 99 EUR Das Handbuch der Justiz erscheint seit 1953: Der in einem edlen Rot eingebundene, inzwischen im Zwei-Jahres-Turnus erscheinende Band hat sich als ein universelles Nachschlagewerk zu den Behörden und Einrichtungen der Justiz bewähr...mehr

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AGS 04/2023, Keine zusätzli... / II. Festhalten an früherer Rechtsprechung

Das OLG hält ausdrücklich an seiner bisherigen Rspr. (Beschl. v. 20.5.2009 – 2 Ws 132/09, RVGreport 209, 464 = Rpfleger 2009, 645 = VRR 2009, 399 = StRR 2010, 115 = AGS 2009, 534; s. auch noch StRR 2010, 443 [Ls.]), wonach die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV nicht anfällt, wenn der Verteidiger den Verurteilten dahingehend berät, ein den Rechtszug beendendes Urteil oder d...mehr

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AGS 04/2023, Verkehrsanwalt... / [Ohne Titel]

Der am Sitz der Partei in Köln ansässige Rechtsanwalt R wird beauftragt, den Verkehr mit dem vor dem AG München bestellten Prozessbevollmächtigten P zu führen. Der Streitwert beträgt 5.000,00 EUR. In München wird verhandelt und sodann ein Beweisbeschluss erlassen, wonach ein Zeuge in Köln im Wege der Rechtshilfe vernommen werden soll. Rechtsanwalt R wird nunmehr beauftragt, ...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 3. Nr. 3328 VV

Nr. 3328 VV gewährt eine 0,5-Verfahrensgebühr für Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und die Anordnung, dass Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben sind. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift wurde um die "Aussetzung der Zwangsvollstreckung" erweite...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 1. Allgemeines

Der Rechtsanwalt verdient die erhöhte Gebühr, wenn sich der Beschuldigte / sein Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Weitere Voraussetzungen hat die Gebühr nicht. Der Begriff "nicht auf freiem Fuß" ist weit auszulegen. Gemeint ist jede (behördliche) Anordnung, die den Betroffenen in der Wahl seines Aufenthaltsortes beschränkt.[6] Dieser Sinn und Zweck der Regelung erfasst ...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / II. Persönlicher Geltungsbereich

Der Zuschlag steht ggf. sowohl dem Wahlanwalt als auch dem gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt, also i.d.R. dem Pflichtverteidiger, zu. Für den Rechtsanwalt, der nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt worden ist, wird ein Zuschlag nicht gewährt (vgl. Nrn. 4300 ff. VV). Die Vorbem. 4 Abs. 4 VV gilt für den Vertreter/Beistand des Nebenklägers "entsprechend". Da...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / II. Regelung Nr. 4102 VV abschließend? Unterschiedliche Ansichten

Die Frage, ob es sich bei der Regelung in Nr. 4102 VV um eine abschließende Regelung handelte, die eine analoge Anwendung auf andere Sachverhalte ermögliche, sei, so das OLG, umstritten. Bisweilen werde zwar eine entsprechende Anwendung für zulässig gehalten (vgl. etwa LG Hamburg, Beschl. v. 24.11.2016 – 617 Ks 22/16, m.w.N.). Überwiegend sehe die h.A. jedoch eine abschließe...mehr

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AGS 04/2023, Hinne/Klees/Müllerschön/Winkler/Zastrow, Vereinbarungen mit Mandanten

Von Dirk Hinne, Hans Klees, Albrecht Müllerschön, Klaus Winkler und Marc Zastrow. 5. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 305 S., 49,00 EUR Das nunmehr bereits in 5. Aufl. vorliegende Handbuch ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk, wenn es um die Gestaltung rechtssicherer Vergütungsvereinbarungen, Mandatsbedingungen oder Haftungsbeschränkungen geht. Neu aufgenommen in da...mehr

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AGS 04/2023, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Das Hauptzollamt hatte gegen die in Bedarfsgemeinschaft lebenden Antragsteller ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betruges eingeleitet. Die Antragsteller benötigten zwecks Verteidigung gegen den bestehenden Strafbefehl Akteneinsicht und wollten hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Mit gemeinsamem Berechtigungsschein vom 1.10.2021 ist den Antragstellern, di...mehr