Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 1 Einleitung / (2) Betriebsgebühr

Rz. 106 Neben der Grundgebühr entsteht in jeder Angelegenheit – auch in der Strafvollstreckung, in der eine Grundgebühr nicht entstehen kann – immer eine Betriebsgebühr. In der Regel handelt es sich um eine Verfahrensgebühr, die für das Betreiben des Geschäfts entsteht und bereits mit Entgegennahme der Information ausgelöst wird (Vorbem. 4 Abs. 2 VV). Nur für die Vorbereitun...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 154 Gegen die Kostenentscheidung ist nach § 269 Abs. 5 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben. Sie ist wiederum nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren nach den Nrn. 3500 ff. VV entstehen. Beispiel 105: Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung Wie vorangegangene Beispiele 103, 104; jedoch wird gegen die Kostenentscheidung sofortige B...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / b) Gerichtlicher Termin

Rz. 75 Beispiel 26: Verfahrens- und Terminsgebühr aufgrund mündlicher Verhandlung Der Mandant beauftragt den Anwalt, gegen den ergangenen Widerspruchsbescheid Anfechtungsklage zu erheben (Gegenstandswert: 4.000,00 EUR). Das Verwaltungsgericht entscheidet nach mündlicher Verhandlung. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (b) Hauptbevollmächtigter verdient ebenfalls Terminsgebühr nach Vorbem. 3 VV

Rz. 98 In Betracht kommt, dass sowohl Terminsvertreter als auch Hauptbevollmächtigter eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV verdienen. Beispiel 54: Terminsvertreter nimmt den Verhandlungstermin wahr; Prozessbevollmächtigter nimmt an Beweistermin teil Die in München wohnende Partei bestellt für einen Rechtsstreit von dem LG Köln in München einen Prozessbevollmächtigten u...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / I. Verfahren nach gescheitertem Einigungsversuch in einem vorangegangenen Verfahren

Rz. 1 Haben die Parteien erfolglos versucht, sich in einem Rechtsstreit (auch) über nicht anhängige Gegenstände zu einigen, so entsteht aus diesem Mehrwert die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV nur zu 0,8 (Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV) sowie die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (siehe dazu § 13 Rdn 247 ff.). Wird hinsichtlich dieser Gegenstände später anderweitig noch ein Rec...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / g) Anhang: Kostenentscheidung und -festsetzung bei gegenläufigen Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungsverfahren

Rz. 144 Sind im Anordnungs- und Aufhebungsverfahren auch nur teilweise gegenläufige Kostenentscheidungen ergangen, so kann jede Partei aus der für sie günstigen Kostenentscheidung die erwachsenen Kosten erstattet verlangen.[44] Beispiel 78: Gegenläufige Kostenentscheidungen in Anordnungs- und Aufhebungs- bzw. Abänderungsverfahren Der Antragsteller hatte durch seinen Anwalt ei...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

Rz. 208 Besondere Anrechnungsprobleme ergaben sich, wenn mehrere außergerichtliche Geschäftsgebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen waren, da an sich jede dieser Geschäftsgebühren hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen ist (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Der BGH [113] war der Auffa...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (h) Verwerfung des Einspruchs

Rz. 119 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil im Termin als unzulässig verworfen, ist ebenso abzurechnen wie bei einem zweiten Versäumnisurteil Beispiel 63: Verwerfung des Einspruchs in mündlicher Verhandlung Der Anwalt des Klägers hatte für diesen ein Versäumnisurteil erwirkt (Wert: 8.000,00 EUR). Dagegen legt der Beklagte Einspruch ein. In dem auf den Einspruch anbe...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits vorinstanzlich beauftragt

Rz. 183 Wegen der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Gebühren wird auf die Ausführungen zu Rdn 70 ff., 134 und 134 ff. verwiesen. Rz. 184 War der Anwalt bereits in der Sache als Verteidiger tätig, hatte er also insbesondere schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren verteidigt, kann er im...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / c) Verhältnis von einstweiligem Anordnungsverfahren zur Hauptsache

Rz. 189 Die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO sind gegenüber der Hauptsache eigene selbstständige Gebührenangelegenheiten (§ 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG), sodass die Gebühren jeweils gesondert entstehen. Beispiel 83: Anfechtungsklage und Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung Gegen einen Bescheid (Wert: 5.000,00 EUR) legt der Anwalt Anfechtu...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / IV. Vorgerichtliche Vertretung

Rz. 147 Zu beachten ist, dass der Anwalt auch außergerichtlich hinsichtlich der Eilsache tätig werden kann, also hinsichtlich des Gegenstands, der nachfolgend Streitgegenstand des Arrests oder der einstweiligen Verfügung wird. Es liegen dann auch außergerichtlich zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vor. Für verwaltungsrechtliche Angelegenheit...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 5. Verjährung

Rz. 12 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung in § 15a Abs. 1 RVG eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel 6: Wahlrecht bei Verjährung Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstre...mehr

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§ 38 Auslagen / 4. Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 111 Problematisch wird die Berechnung, wenn der Anwalt im Rahmen seines Auftrags in verschiedenen Angelegenheiten tätig wird. Beispiel 67: Verschiedene Angelegenheiten Der Anwalt ist innerhalb desselben Jahres (= Versicherungszeitraum) außergerichtlich tätig, im Rechtsstreit und im Berufungsverfahren. Die Auslagenposition kann jetzt in voller Höhe auf die erste Angelegenhe...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / d) Der Verteidiger wird erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt

Rz. 153 Wird der Verteidiger erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 39 bis 75. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV. Rz. 154 Auch kann jetzt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV anfallen. Beispiel 78: Erstmalige Beauftragung im gerichtlichen Verfahren, Einstellung ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (5) Zusätzliche Verfahrensgebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 179 Auch im Berufungsverfahren kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr entstehen, wenn es auch um Einziehung oder verwandte Maßnahmen geht. Die Höhe der Gebühr beträgt hier ebenfalls 1,0. Die Gebühr entsteht – im Gegensatz zur ersten Instanz – im Berufungsverfahren auch dann, wenn sie bereits im vorbereitenden Verfahren entstanden war. Beispiel 111: Berufungsverfahren mit...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 2. Gebührenvereinbarung

Rz. 12 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt für Beratungstätigkeiten mit seinem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung treffen. Es heißt an dieser Stelle zu Recht "Gebühren"-Vereinbarung und nicht "Vergütungs"-Vereinbarung, da nur die Gebühren für die Beratung vereinbart werden sollen. In welcher Art der Anwalt seine Gebührenvereinbarung trifft, bleibt ihm unbenommen. E...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / VI. Wiederaufnahmeverfahren

Rz. 209 Findet ein Wiederaufnahmeverfahren statt, so gilt dieses nach § 17 Nr. 12 RVG als gesonderte Angelegenheit. Der Anwalt erhält in diesem Verfahren die gleichen Gebühren wie in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren (Vorbem. 5.1.3 VV).[68] Rz. 210 Kommt es zu einer Wiederaufnahme, zählt das wieder aufgenommene Verfahren ebenfalls als neue Angelegenheit, sodass ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (11) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 139 Wird aus einem Strafverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal. Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert.[70] Rz. 140 Auch die Trennung hat keinen Einfluss auf die Vergütung im vorbereitenden Verfa...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / g) Drittschuldnerauskunft

Rz. 152 Auf die Vertretung des Drittschuldners zur Abgabe der Drittschuldnererklärung wendet die Rspr. zum Teil ebenfalls die Nrn. 3309 ff. VV an.[83] Das ist jedoch unzutreffend, da der Drittschuldner nicht Partei des Vollstreckungsverfahrens ist und er auch keine Erklärung im Hinblick auf die Vollstreckung abgibt, sondern außergerichtlich eine Auskunft über den Bestand der...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 29 Im vorbereitenden Verfahren erhält der Anwalt zunächst einmal eine Grundgebühr (Nr. 4100 VV), da dies das früheste Verfahrensstadium ist, in dem er beauftragt werden kann und er sich hier immer erstmals einarbeiten muss. Rz. 30 Darüber hinaus erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV. Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 44,00 EUR bis 319,00 EUR; Mittelg...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstre... / II. Der nicht angegriffene Teil des Urteils war niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens

Rz. 8 War der nicht angegriffene Teil des Urteils niemals Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens, so ist eine gesonderte Angelegenheit gegeben, in der die Gebühren nach Nrn. 3329, 3332 VV ausgelöst werden. Beispiel 1: Antrag auf vorläufige Vollstreckbarerklärung ohne Termin Der Beklagte wird vom Landgericht zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.000,00 EUR verurteilt. Er le...mehr

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§ 1 Einleitung / (3) Terminsgebühr

Rz. 134 Darüber hinaus erhält der Anwalt Terminsgebühren. Hier wird – im Gegensatz zu den Strafsachen – nicht zwischen der Teilnahme an der Hauptverhandlung und Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, etwa Vernehmung vor der Polizei oder der Verwaltungsbehörde (Vorbem. 5.1.2, 5.1.3 VV), unterschieden. Rz. 135 Auch die Höhe der Terminsgebühren ist im Verfahren vor der Verwalt...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / aa) Überblick

Rz. 19 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG.mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Betriebsgebühr

Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betriebsgebühr, also im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3102, 3204, 3212 VV), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nr. 2302 Nr. 1 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 RVG) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2102 VV). Rz. 87 Eine Reduzierung der Betriebsgebühren bei vorzeitiger Erledigung ist hier grundsätzlich n...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Gegenstandswert bei außergerichtlicher Vertretung in Unterhaltssachen

Rz. 13 Bei der außergerichtlichen Vertretung in Unterhaltssachen ist zu beachten, dass nach § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 51 Abs. 1 FamGKG nicht nur die Unterhaltsbeträge der nächsten folgenden zwölf Monate zu berücksichtigen sind, sondern nach § 51 Abs. 2 FamGKG auch alle fälligen Beträge.[2] Beispiel 5: Außergerichtlicher Unterhaltsvergleich Der Anwalt wird im Januar beauft...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Der Verteidiger wird erstmals im Berufungsverfahren beauftragt

Rz. 191 Wird der Verteidiger erstmals im Berufungsverfahren beauftragt, war er also weder im vorbereitenden Verfahren noch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Verteidiger tätig, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 94 bis 122. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV. Auch löst jetzt schon die Einlegung der Berufung die Verfahrens...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (1) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens bei Wertgebühren

Rz. 32 Die Geschäftsgebühr ist dem Wortlaut der Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV nach zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Diese Vorschrift ist allerdings auslegungsbedürftig, da der Gesetzgeber hier einige Besonderheiten übersehen hat. Rz. 33 Wird auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens a...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (5) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr in einem Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, entstehen beide Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer Anrechnungsvorschrift fehlt. Beispiel 23: Mehrere Geschäftsgebühren für außergerichtliche Vertretung und nachfolgendes Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn außerge...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Der Verteidiger war bislang nicht beauftragt

Rz. 223 Wird der Verteidiger erstmals im Revisionsverfahren beauftragt, war er also weder im vorbereitenden Verfahren noch im gerichtlichen Verfahren noch im Berufungsverfahren als Verteidiger tätig, so ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 126 bis 143. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV. Auch löst jetzt schon die Einlegung der Revision b...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / d) Anrechnungsausschluss nach mehr als zwei Kalenderjahren

Rz. 51 Liegen zwischen der Erledigung der außergerichtlichen Vertretung und dem Auftrag zum gerichtlichen Verfahren mehr als zwei Kalenderjahre, so ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG eine Gebührenanrechnung ausgeschlossen.[20] Der Anwalt erhält dann in der nachfolgenden gerichtlichen Angelegenheit die Verfahrensgebühr, ohne dass er sich eine vorangegangene Geschäftsgebühr hierauf...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (1) Gebühren

Rz. 33 Nach Anm. Nr. 2 zu Nr. 3311 VV erhält der Anwalt im Verteilungsverfahren (§§ 105 bis 145 ZVG) eine weitere Verfahrensgebühr in Höhe von 0,4. Hiermit abgegolten sind u.a. die Einreichung der Anspruchsberechnung, die Vorbereitung und Wahrnehmung der Verteilungstermine, die Prüfung des Teilungsplans, der Widerspruch hiergegen und die Verteilung nach einem Widerspruchspro...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 154 Im Berufungsverfahren erhält der Verteidiger die Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV (Nrn. 4124 ff. VV). Rz. 155 Hier kann zunächst wiederum die Grundgebühr (Nr. 4100 VV) entstehen, wenn der Anwalt im Berufungsverfahren erstmals beauftragt worden ist. War der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren oder im erstinstanzlichen Verfahren tätig, kann di...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 363 Gem. § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Umfang des Vergütungsanspruchs des Anwalts nach den Beschlüssen des Gerichts, durch die Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet worden ist. Rz. 364 Zu beachten ist jedoch, dass sich die Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen auch auf weitere Verfahren oder Gegenstände erstreckt.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 99 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt ebenso wie in den Verfahren, in denen sich die Gebühren nach dem Wert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 RVG), eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr sowie gegebenenfalls eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr. Hinzukommen kann noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Bewei...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 180 Die Kostenerstattung in Zwangsvollstreckungssachen folgt aus § 788 Abs. 1 ZPO. Die Kosten einer notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahme hat der Schuldner zu tragen, auch dann, wenn die Vollstreckungsmaßnahme letztlich erfolglos geblieben ist. Die Vorschriften der §§ 91 ff., 269 ZPO gelten hier nicht. Daher hat der Schuldner auch die Kosten eines zurückgenommenen Vol...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / IX. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Berufung

Rz. 119 Lässt sich der Mandant, nachdem das erstinstanzliche Urteil ergangen ist, über die Erfolgsaussicht einer Berufung beraten, ohne dass er dem Anwalt bereits einen Berufungsauftrag erteilt, erhält der Anwalt eine Prüfungsgebühr nach Nr. 2100 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 0,5 bis 1,0 (Mittelgebühr 0,75) und, sofern die Prüfung der Erfolgsaussicht mit der Ausarb...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / cc) Entscheidung nach § 307 ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 150 Des Weiteren fällt gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr an, wenn im schriftlichen Verfahren gem. § 307 ZPO entschieden wird, wenn also ein Anerkenntnisurteil ergeht.[70] Beispiel 82: Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren nach § 307 ZPO auf Antrag Nach Klageerhebung (Wert: 5.000,00 EUR) wird Termin zur mündlichen Verhandlung anberau...mehr

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§ 35 Strafsachen / 1. Überblick

Rz. 254 Das RVG enthält in den Nrn. 4200 ff. VV gesonderte Gebühren für die Tätigkeit in der Strafvollstreckung. Diese Gebühren der Nrn. 4200 ff. VV gelten allerdings nur dann, wenn der Anwalt (Voll-)Verteidiger ist. Soweit der Anwalt lediglich mit Einzeltätigkeiten im Rahmen der Strafvollstreckung beauftragt ist, gelten für ihn die Nrn. 4300 ff. VV (siehe Rdn 255 ff.). Eine...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (7) Mehrere Terminsvertretungen in verschiedenen Angelegenheiten

Rz. 93 Handelt es sich bei den verschiedenen Terminsvertretungen dagegen um verschiedene oder besondere Angelegenheiten, so entstehen die Gebühren gesondert. Beispiel 50: Terminsvertretung im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufungsverfahren Der Anwalt nimmt einen Termin im erstinstanzlichen Verfahren wahr (Wert: 8.000,00 EUR). Später erhält er den Auftrag zur Terminswahr...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 105 Wird der Anwalt im Rechtsstreit tätig, erhält er zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 106 Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 360,00 EUR. Erledigt sich der Auftrag vorzeiti...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Übersendung der Handakten mit gutachterlichen Äußerungen

Rz. 319 Übersendet der vorinstanzliche Anwalt die Akten an den Anwalt eines Rechtsmittelzuges und verbindet er auftragsgemäß die Übersendung mit gutachterlichen Äußerungen, so entsteht nach Anm. zu Nr. 3400 VV ebenfalls eine Verfahrensgebühr. Beispiel 180: Übersendung der Handakten mit gutachterlichen Äußerungen Der Berufungsanwalt wird beauftragt, seine Handakten an den Revi...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 4. Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen nach Vorbem. 5 Abs. 4 Nr. 1 VV

Rz. 231 Wird gegen die gerichtliche Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts gem. § 46 OWiG, § 464b StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 ZPO Beschwerde erhoben, so erhält der Anwalt für das Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung des AG eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV i.V.m. Nr. 3500 VV. Das gilt auch, wenn gegen die Entscheidung über die Erinnerung nac...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / l) Anrechnung auf vorangegangene Verfahrensgebühr bei bloßem Verhandeln über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 74 Wird im gerichtlichen Verfahren lediglich über nicht anhängige Gegenstände verhandelt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht dort die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV gem. Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV nur in Höhe von 0,8 (siehe § 13 Rdn 247 ff.). Kommt es danach zu einem gerichtlichen Verfahren, wird die 0,8-Gebühr bzw. der sich nach § 15 Abs. 3 RVG ergebende G...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 6 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt in Familiensachen ebenfalls die Vergütung nach Nr. 2300 VV, also eine Geschäftsgebühr (0,5 bis 2,5). Auch insoweit ergeben sich bei den Gebühren keine Besonderheiten, sodass auf die Darstellung zu § 8 verwiesen werden kann. Rz. 7 Die sog. Schwellengebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV kommt zwar auch in Betracht, w...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (c) Versäumnisurteil bei Erscheinen der Gegenpartei (Flucht in die Säumnis)

Rz. 100 Erscheint der Gegner oder Gegenanwalt, erklärt er aber, er trete nicht auf und stelle keinen Antrag, sodass daraufhin Versäumnisurteil beantragt wird, liegt der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV nicht vor, da der Gegner im Termin erschienen bzw. vertreten war.[47] Dass er keinen Antrag gestellt hat, ist unerheblich. Das RVG fordert für das Entstehen der Terminsge...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 7 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Bei gemeinschaftlicher Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, maximal um 2,0, also auf höchstens 3,0. Rz. 8 Erledigt sich der Auftrag, bevor der Anwalt einen verfah...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Einigung auch über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände

Rz. 50 Wird eine Einigung über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände geschlossen, erhält der Anwalt die Einigungsgebühr und gegebenenfalls weitere Gebühren aus dem Mehrwert nur, wenn die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sich auch auf den Mehrwert der Einigung erstreckt (zur Erstreckung nach § 48 Abs. 3 RVG siehe § 28 Rdn 371 ff.). Rz. 51 Wird ein solcher Mehrwert...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / I. Überblick

Rz. 1 Nach § 17 Nr. 5 RVG gilt das ordentliche Verfahren, das nach Abstandnahme vom Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhängig bleibt, bzw. das Nachverfahren nach Erlass eines Vorbehaltsurteils als neue selbstständige Gebührenangelegenheit. Die Vorschrift spricht zwar nur von Urkunden- und Wechselverfahren und erwähnt das Scheckverfahren nicht. Da es sich jedoch bei dem...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / ee) Verfahren mit Hauptverhandlung

Rz. 112 Beispiel 43: Gerichtliches Verfahren mit Hauptverhandlung, ein Termin Im gerichtlichen Verfahren kommt es zur Hauptverhandlung, in der ein Urteil ergeht. Kommt es zur Hauptverhandlung, erhält der Verteidiger neben der Verfahrensgebühr eine Terminsgebühr nach Nrn. 5108, 5110, 5112 VV, je nach Höhe des Bußgeldes.mehr