Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Klauselerinnerung des Gläubigers nach § 573 ZPO

Rz. 17 An das Amtsgericht ... per beA In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y (Rubrum wie im Erinnerungsverfahren üblich) Namens und im Auftrag des Gläubigers lege ich gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Prozessgericht – ... vom ..., Az.: ..., Erinnerung ein. Es wird beantragt, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Vollstreckungsklausel auf dem Prozessvergleich anzubrin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Antrag bei Erbfolge auf Schuldnerseite

Rz. 15 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y überreiche ich in der Anlage Vollmacht sowie vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom ... und beantrage die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen Herrn ... in ... als Erben nach dem im Urteil angeführten Beklagten (Schuldner). Zum Nachweis der Erbfolge füge ich weiter den durch das AG ... erteilten Er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Entsprechende Anwendung

Rz. 5 Die Bestimmung des § 727 ZPO findet in einer Vielzahl von Fällen aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung entsprechende Anwendung: §§ 728, 729, 738, 742, 744, 744a, 745 Abs. 2 und § 749 ZPO; § 126 Abs. 2 S. 3 VVG. Grundsätzlich kann dem Rechtsnachfolger des in einem Urteil bezeichneten Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden, wenn die Rec...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Höhe der Sicherheitsleistung

Rz. 2 Das Prozessgericht setzt die Sicherheit im Tenor seines Urteils fest. Dies geschieht grundsätzlich der Höhe nach in Geld. Für die Art der Sicherheitsleistung findet § 108 ZPO Anwendung. Das Gericht kann auch eine andere Art der Sicherheitsleistung zulassen. Die Höhe der Sicherheitsleistung ist so zu bemessen, dass die Schäden, die ein Schuldner durch die Vollstreckung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die Klausel wird nur auf Antrag des Gläubigers, der die Zwangsvollstreckung betreiben will, erteilt (Zöller/Seibel, § 727 Rn. 23). Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel auch der Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig. Im Mahnverfahren ist Gericht des ersten Rechtszuges das Prozessgericht, wenn gegen den Mahnb...mehr

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AGS 02/2022, Fragen und Lös... / III. Rechtsanwalt A beauftragt einen Terminsvertreter im eigenen Namen

In diesem Fall verdient der Terminsvertreter gem. § 5 RVG die Terminsgebühr für Rechtsanwalt A, der sie dann auch gegenüber seinem Mandanten abrechnen kann. Die zwischen den beiden Rechtsanwälten ohne Bindung an die Vorgaben des RVG vereinbarte Vergütung gehört nach ganz h.A. nicht zu den nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV abrechenbaren Aufwendungen des Rechtsanwalts. Diese Vergü...mehr

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AGS 02/2022, Fragen und Lös... / II. Rechtsanwalt A beauftragt einen Terminsvertreter für den Kläger

Als weitere Möglichkeit wird Rechtsanwalt A in Betracht ziehen, seinem Mandanten zu empfehlen, einen Terminsvertreter für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Hannover zu beauftragen. Dieser verdient dann eine 0,65-Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 i.V.m. Nr. 3100 VV sowie für die Wahrnehmung des Termins eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3201 i.V.m. Nr. 3104 VV. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsanwalt

aa) Berufsbild Rn. 170 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; 1981, 545; 1986, 213; 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das Berufsbild des RA wird ...mehr

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AGS 02/2022, Der Mehrvergle... / 2. Termins- und Einigungsgebühr

Auch im Mahnverfahren kommt es bei vergleichsweisen Besprechungen bzw. Einigungen regelmäßig zum Entstehen einer 1,2-Terminsgebühr (vgl. Vorbem. 3.3.2. i.V.m. Nr. 3104 VV) und einer Einigungsgebühr. Hat der Anwalt daher auch über weitergehende – im Mahnverfahren nicht anhängige – Ansprüche eine Einigung getroffen und darüber auch eine Besprechung i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Henssler, Die Freiberufler-GmbH, ZIP 1994, 844; Glenk, Die RA-GmbH, INF 1995, 691 und 718; Kupfer, Freiberufler-Gesellschaften: Partnerschaft, Anwalts- und Ärzte-GmbH, KÖSDI 1995, 10 130; Henssler, Neue Formen anwaltlicher Zusammenarbeit – Anwalts-GmbH und Partnerschaft im Wettbewerb der Gesellschaftsformen, DB 1995, 1549; Sommer, Anwalts-GmbH oder Anwalts-Partnerschaft? – Zivil...mehr

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FF 02/2022, Stichwortkommentar Familienrecht

Grandel/Stockmann (Hrsg)3. Auflage 2021, 1834 Seiten, 128,00 EUR, Nomos Verlag, Baden-Baden Der Kommentar enthält eine hochaktuelle Gesamtdarstellung des materiellen Familienrechts und des Verfahrensrechts nach alphabetisch angeordneten Stichworten. Ich hatte das Vergnügen, die 1. Auflage 2012 auch schon zu rezensieren (vgl. FF 2013, 263). Die 2. Auflage ist vor 7 Jahren ersch...mehr

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AGS 02/2022, Kostenerstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Dieser Fall zeigt einmal wieder anschaulich, dass viele Erstattungsprobleme ihre Ursache in einer fehlerhaften Streitwertfestsetzung haben und dass die Kenntnisse der Gerichte hinsichtlich der Streitwertfestsetzung und der Gerichtskostenabrechnung häufig – wie hier – äußerst mangelhaft sind. Ein Gericht hat nach § 63 GKG einen Streitwert festzusetzen, wenn Gerichtsgebühren er...mehr

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zfs 02/2022, Quo Vadis Verkehrsrecht?

Wenn der Verkehrsgerichtstag auf einmal im Sommer stattfindet, ist nichts mehr so, wie es mal war. Es zeigt sich vor allem, dass man auf eine sich stetig verändernde Welt flexibel reagieren muss, und dabei auch manchmal althergebrachte Traditionen in Frage gestellt werden müssen. Vergleicht man die Situation im Verkehrsrecht mit der vor etwa 20 Jahren, wird auch klar, dass zw...mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwan... / 3 Anmerkung:

Berücksichtigung des Zahlungseinwandes Der vorstehend abgeduckten Entscheidung des Bay. VGH und dem Beschluss des LG Berlin hier ist der Unterschied zu entnehmen, der im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG einerseits und im vorliegenden Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 f. ZPO andererseits zu beachten ist. Während im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § ...mehr

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AGS 02/2022, Meyer/Goez/Schwamberger, StBV - Praxiskommentar zur Steuerberatervergütungsverordnung

Begründet von Horst Meyer; fortgeführt non Dr. Christoph Goez und Gerald Schwamberger. 10. Aufl., 2021. Verlag Erich Schmidt, Berlin. XVI, 554 S., 69,80 EUR Auch die StBVV ist nicht von Neuerungen verschont geblieben. So sind auch hier die Gebührenbeträge zwischenzeitlich angehoben und den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst worden. Dies hat dazu geführt, dass sämtliche ...mehr

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AGS 02/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 1645 Im ersten Teil seines Beitrags gibt der Autor einen kurzen Überblick über die Änderungen des RVG, die zum 1.1. und 1.10.2021 in Kraft getreten sind. Dem schließt sich der Bericht des Autors über neuere Rspr. an. So verweist Mayer auf die viele Rechtsanwälte betreffende Entscheidung de...mehr

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zfs 02/2022, Voraussetzunge... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Köln beruht auf einer Verkennung der Gebührensystematik und ist folgerichtig falsch. Das LAG Köln war sich seiner Sache so sicher, dass es für seine Auffassung noch nicht einmal Rechtsprechungs- oder Literaturnachweise bemüht hat. Solche zu finden, wäre sicherlich auch schwergefallen. Das LAG hat gegen seine Entscheidung auch nicht die Rechtsbeschwer...mehr

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AGS 02/2022, Keine gestaffe... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in jeglicher Hinsicht zutreffend. 1. Streitwertfestsetzung Nach § 63 GKG hat ein Gericht den Streitwert festzusetzen, also den Wert des Streitgegenstands (§ 3 Abs. 1 GKG), soweit sich die Gerichtsgebühr(en) nach dem Gegenstandswert richten. In einem erstinstanzlichen Verfahren – wie hier – richten sich die Gebühren nach dem Streitwert, sodass eine Streitwer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; 1981, 545; 1986, 213; 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das Berufsbild des RA wird von der Aufgab...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtsanwalt im Kostenfestsetzungsverfahren kein Beteiligter Die Entscheidung ist zutreffend. Der Umstand, dass es in dem als überlang gerügten Kostenfestsetzungsverfahren der Sache nach um die Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Gebühren und Auslagen ging, macht den Rechtsanwalt/Vertreter des Klägers aus dem Ausgangsverfahren nicht zum Verfahrensbeteiligten der Kostenfe...mehr

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AGS 02/2022, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin hatten die Verhandlungstermine vor dem LG Magdeburg in erster Instanz und vor dem OLG Naumburg in der Berufungsinstanz nicht selbst wahrgenommen. Mit der Terminsvertretung haben die Anwälte Terminsvertreter im eigenen Namen beauftragt. Für den Verhandlungstermin vor dem LG Magdeburg haben die Klägervertreter Rechtsanwalt J mit Kanzlei...mehr

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AGS 02/2022, Slizyk, Schmerzensgeldtabelle 2022, Handbuch und Tabellen

Von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 18. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 1.098 S., 119,00 EUR Das umfangreiche Werk enthält im ersten Teil zunächst eine praxisorientierte Kommentierung zur Bemessung des Schmerzensgeldes und zur Schadensminderungspflicht sowie zu Haftungsprivilegien, Hinterbliebenengeld, Ansprüchen gegen Entschädigungsfonds und Schmerzensgeld-Bemessungsfor...mehr

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AGS 02/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner (S. 49 ff.) mit Fragen der Kostenstundung im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe. In einem weiteren Beitrag beleuchtet Mock die Abrechnung bei Mehrvergleichen im Mahnverfahren. Auch im Mahnverfahren kann eine Einigung über die anhängigen und weitergehenden nicht anhängigen Gegenstände getroffen werden. Hier fehlt es insbesondere h...mehr

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AGS 02/2022, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich habe so meine Bedenken, ob die Entscheidung des OLG Naumburg richtig ist. Bei der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die durch Einschaltung eines Terminsvertreters entstanden sind, muss zwischen zwei verschiedenen Fallgestaltungen unterschieden werden. 1. Der Mandant beauftragt den Terminsvertreter selbst Beauftragt der Mandant entweder durch eigene Erklärungen oder vertrete...mehr

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AGS 02/2022, Mitwirkung im ... / II. Allgemeines zur Mitwirkung

Das AG hat in der Formulierung in dem Einspruchsschreiben der Verteidigerin eine für die Nr. 5115 VV ausreichende Mitwirkungshandlung gesehen. Die für den Anfall der Erledigungsgebühr erforderliche Mitwirkung des Anwalts an der Einstellung des Verfahrens sei in einem weiten Sinn zu verstehen (BGH AGS 2011, 128 m. Anm. N. Schneider = RVGreport 2011, 182 [Burhoff] = zfs 2011, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des steuerberaten...mehr

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AGS 02/2022, Einigungsgebüh... / III. Terminsgebühr

Der Senat folgt im Ergebnis der derzeit einhelligen Rechtsauffassung (u.a. LSG Sachsen, Beschl. v. 19.6.2013 – L 8 AS 45/12 B KO m.w.N.; Hessisches LSG, Beschl. v. 28.4.2014 – L 2 AS 708/13 B; Bayerisches LSG, Beschl. v. 23.9.2015 – L 15 SF 273/14 E; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.12.2015 – L 19 AS 1475/15 B), dass der gesamte Zeitaufwand für eine gemeinsame Erörteru...mehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.4 Ausschöpfung aller zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen und Anhörung des Arbeitnehmers

Da bei einer Verdachtskündigung niemals die Gefahr zu vermeiden ist, dass sie einen Unschuldigen trifft, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung besonders sorgfältig alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun. So muss er auch Entlastungstatsachen prüfen, z. B. auch, ob nicht andere Täter in Betracht kommen. Dabei wird bei der Verdachtskündigung im Gegen...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Weitere Einzelfälle

Rz. 42 Die Arbeitnehmereigenschaft wurde bejaht für: Au-pair-Verhältnis bei detaillierten Regelungen bzgl. Mithilfe im Haushalt und bei Kinderbetreuung, der Dienstzeiten, der Freizeit und des Urlaubs[1] Außenrequisiteur[2] Außendienstmitarbeiter[3] Büffetier[4] Bürogehilfin[5] Co-Piloten von Verkehrsflugzeugen[6] Croupier[7] Crowdworker[8] Cutterin[9] Detektiv[10] DRK-Geschäftsführer e...mehr

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AGS 02/2022, Keine Vorlage ... / V. Bedeutung für die Praxis

Immer wieder gibt der elektronische Rechtsverkehr und die damit verbundene Antragstellung Anlass zur Diskussion. Während für die Antragstellung der Beratungshilfe erst seit dem 1.8.2021 eine elektronische Antragstellung möglich wurde (s. Lissner, AGS 2021, 249 ff.), bestand die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung für die Vergütung bereits länger (s. Lissner, RVGrep...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht versus Digitalisierung

Dr. Christian Grabow Die Mitgliederumfrage der AG Familienrecht widmete sich 2021 dem Einfluss der Digitalisierung auf den familienrechtlichen Kanzleibetrieb im Lichte der Coronakrise. Die Ergebnisse sind zusammenfassend auf der digital durchgeführten Herbsttagung am 25.11.2021 vorgestellt worden. Die "FF" wird in einer der nächsten Ausgaben darüber berichten. Blickt man auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?, DStR 1995, 1337; Frick/Spatschek, Werden die StB gewstpfl?, DB 1995, 239; Korn, Probleme bei der ertragsteuerrechtlichen Abgrenzung zwischen freier Berufstätigkeit und Gewerbe, DStR 1995, 1249, 1252; Bange/W...mehr

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AGS 02/2022, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Ausgangsverfahren begehrte die Klägerin höhere Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Neben dem Ausgangsverfahren führte die Klägerin zeitgleich weitere drei Verfahren vor dem SG, in welchen andere Bewilligungsbescheide bzw. Änderungsbescheide betroffen waren. Im Jahr 2019 fand sodann ein gemeinsamer gerichtlicher Termin zur mündlichen Verhandlun...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten noch vor dessen Festnahme am 22.2.2019 als Pflichtverteidiger bestellt worden. Der Angeklagte ist vom LG Neuruppin u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes verurteilt worden. Das Urteil ist seit dem 26.8.2020 rechtskräftig. Darüber hinaus war der Rechtsanwalt dem Angeklagten in einem Strafverfahren vor dem LG Berlin, in dem der Angek...mehr

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AGS 02/2022, Der Mehrvergle... / 1. Differenzverfahrensgebühr

Einigen sich die Parteien in einem Mahnverfahren auch über weitergehende nicht im Mahnverfahren rechtshängige Gegenstände, entstehen zweifellos für den Rechtsanwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV und für den Rechtsanwalt des Antragsgegners eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Fraglich ist allerdings, ob dem Rechtsanwalt des Antragsteller...mehr

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AGS 02/2022, Erstattungsfäh... / II. Kostenerstattung

1. Terminsgebühren Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Magdeburg und die Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem OLG Naumburg waren der Klägerin angefallen, weil ihre Prozessbevollmächtigten diese Termine durch den jeweils von ihnen beauftragten Terminsvertreter, Rechtsanwalt J un...mehr

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zfs 02/2022, Zahlungseinwan... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des Bay. VGH ist wohl im Ergebnis zuzustimmen. Jedoch sind einige Formulierungen in den Beschlussgründen so nicht ganz richtig. Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen Erhebt der Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren außergebührenrechtliche Einwendungen, ist gem. § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG die Festsetzung abzulehnen. Nach allgemeiner Auffassung b...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / II. Beurteilungszeitpunkt

Nach § 52 Abs. 2 RVG kann der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt vom Angeklagten die Zahlung der Gebühren eines Wahlverteidigers nur verlangen, soweit dem Angeklagten ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht oder nachdem das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag des Rechtsanwalts nach Anhörung des Angeklagten festgestellt hat, dass dieser ohne Beeinträchtigu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen

Rn. 269 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft unterscheiden sich nicht von denen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (BFH BStBl II 2008, 681; 2016, 383; Mertzbach Stbg 2019,295). Allg zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft, insb Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko, s § 15 Rn 25ff (Bitz...mehr

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AGS 02/2022, Mitwirkung im ... / IV. "Derzeit" keine Einlassung

Etwas anderes ergab sich für das AG auch nicht daraus, dass in dem Einspruchsschreiben mitgeteilt wurde, dass eine Stellungnahme vorbehalten bleibt und der Kläger "derzeit" keine Angaben mache. Auch diese Äußerung habe die Ordnungsbehörde bereits im Rahmen ihrer Bewertung am 28.4.2021 berücksichtigen müssen. Anhand der Äußerung sei nämlich zu vermuten gewesen, dass sich der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufsrecht

Rn. 311 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine weitgehende Liberalisierung des Berufsrechts hat die Entwicklung hin zur Freiberufler-KapGes erleichtert. Für die Angehörigen wirtschaftsprüfender und steuerberatender Berufe ist die Berufsausübung über eine KapGes unter bestimmten Voraussetzungen schon seit langem zugelassen. Gemäß §§ 3 Nr 3, 49 Abs 1 u 2, 50 u 50a StBerG sowie nach §§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in zivil- und ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berufsbildbedingte Einschränkungen

Rn. 442 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Unabhängig von dieser Entwicklung wird bei Angehörigen der freien Berufe auch bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich notwendiges und gewillkürtes BV nur eingeschränkt zugelassen (BFH BStBl II 1998, 152; BFH/NV 2011, 1311). Der Umfang ihres BV wird durch die Besonderheit der Einkunftsart, dh die Erfordernisse ihres Berufes, bestimm...mehr

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AGS 02/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der in Berlin wohnhafte Kläger K lässt sich für den vor dem LG Hamburg betriebenen Rechtsstreit durch den in Berlin kanzleiansässigen Rechtsanwalt A als Prozessbevollmächtigten vertreten. Das LG Hannover hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Welche gebühren- und erstattungsrechtlichen Überlegungen wird Rechtsanwalt A hinsichtlich der Wahrnehmung dieses Verhan...mehr

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zfs 02/2022, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … . II. Die als sofortige Beschwerde auszulegende "befristete Erinnerung" des Klägers ist zwar zulässig, aber nicht begründet. 1. Da der Beschwerdegegenstand den Wert von 200,00 EUR überschreitet, ist die befristete Erinnerung unzulässig. Sie war umzudeuten in eine sofortige Beschwerde … . 2. Die sofortige Beschwerde des Klägers bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Das...mehr

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AGS 02/2022, Fragen und Lös... / I. Eigene Anreise zum Termin

Eine Möglichkeit ist es, dass Rechtsanwalt A zu dem Verhandlungstermin vor dem LG Hannover selbst anreist und mit der Bahn fährt. Für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins fällt Rechtsanwalt A nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 und Nr. 3104 VV eine 1,2-Terminsgebühr an. An Fahrtkosten kann er nach Nr. 7004 VV die Kosten für die Bahnfahrt in der ersten Wagenklasse, etwaige Auslagen...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um eine Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Kostenfestsetzungsverfahrens beim VG Berlin. Der Kläger hat in einem asylrechtlichen Klage- und Eilverfahren einen armenischen Staatsangehörigen als Rechtsanwalt vertreten. In dem Verfahren sind der beklagten Bundesrepublik Deutschland die Kosten auferlegt worden. Nach Abschluss des Verfahrens reichte der Klä...mehr

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AGS 02/2022, Auslegung eine... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Praktische Auswirkungen der Entscheidung des BGH Der Beschluss des BGH entspricht der st. höchstrichterlichen Rspr., nach der die Aufhebung oder Abänderung einer vorangegangenen rechtskräftigen Kostenentscheidung in einer Kostenregelung in einem Vergleich dem Vergleichstext regelmäßig eindeutig entnommen werden muss. Enthält der Prozessvergleich keine entsprechende ausdrüc...mehr

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AGS 02/2022, Zeittaktklause... / Leitsatz

Ein Zeittakt von fünf Minuten in einer Vergütungsvereinbarung ist nicht zu beanstanden. Ist in einer Vergütungsvereinbarung keine Abrechnung nach Zeittakt vereinbart worden, muss der Rechtsanwalt minutengenau abrechnen. AG Waldkirch, Urt. v. 4.8.2021 – 1 C 214/20mehr

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AGS 02/2022, Mitwirkung im ... / Leitsatz

Auch die Mitteilung des Rechtsanwalts, dass sich sein Mandant "derzeit" auf seinen ausdrücklichen Rat hin nicht zu der Sache äußern wird, genügt als Mitwirkung i.S.d. Nr. 5115 VV. AG Augsburg, Urt. v. 20.12.2021 – 21 C 2535/21mehr