Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Interessenkollision bei der Erbengemeinschaft

Rz. 71 Relativ häufig wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung mehrerer Miterben beauftragt, die das gemeinsame Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft haben. Zu Beginn des Mandats werden die Mandanten häufig die schnellstmögliche Erbauseinandersetzung anstreben. Dabei muss der Rechtsanwalt für Erbrecht, eine Interessenkollision nicht von vornherein fürchten, sol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff (S. 1 ff.) mit der Verfahrensgebühr in Straf- und Bußgeldverfahren und liefert einen Überblick über die aktuelle Rspr. Hagen Schneider (S. 5 ff.) erläutert, was im Rahmen der Kostenerstattung bei Abschluss eines Vergleichs zu beachten ist, und liefert hierzu zahlreiche Berechnungsbeispiele. Der BGH (S. 16) hatte sich mit der Frage z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Fazit

Rz. 1 Der Heilige Ivo (Schutzpatron der Juristen) hat weder durch Rat noch durch Schriftsätze, wie es zu seiner Zeit allgemeine Gewohnheit war, jemandem als ein Scheinanwalt "geholfen", der gleichzeitig mit der Gegenpartei zusammenarbeitet.[1] Wie ausführlich beschrieben, ist es nicht nur aus ethischen Gründen, aus Gründen der Berufsordnung, sondern auch im finanziellen Inter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Anwaltswechsel... / II. Fiktive Anrechnung bei der Kostenerstattung

Grds. steht es einer Partei frei, für das selbstständige Beweisverfahren und das Hauptsacheverfahren zwei verschiedene Anwälte zu beauftragen. Deren Kosten sind auch grds. erstattungsfähig. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bei Beauftragung desselben Anwalts die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Anwaltswechsel... / III. Bedeutung für die Praxis

Im Einzelnen ist bei der Frage eines Anwaltswechsels zwischen Entstehen von Gebühren und deren Erstattungsfähigkeit zwingend zu unterscheiden. 1. Entstehen von Gebühren beim Anwaltswechsel Unzweifelhaft stellen das selbstständige Beweisverfahren und der sich anschließende Hauptprozess nach § 15 Abs. 2 RVG verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten dar, sodass die Gebühren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments oder eines Ehegattenerbvertrags

Rz. 80 Neben der Vertretung von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten gehört zu den alltäglichen Aufgaben des Rechtsanwalts für Erbrecht die Beratung von Ehegatten bei der Errichtung und Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 129 Schließlich konkretisiert § 7 Abs. 1 RVG den Abgeltungsbereich nach dem RVG für den Fall, dass der Rechtsanwalt durch mehrere Mandanten beauftragt wurde. Entsprechend § 15 Abs. 2 RVG erhält der Rechtsanwalt, wenn er für mehrere Auftraggeber tätig wird, nach § 7 Abs. 1 RVG die Gebühren nur einmal. Auf der Grundlage von Nr. 1008 VV RVG (Mehrvertretungszuschlag)[283] ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Pauschalhonorare

Rz. 70 Bei dem Vorliegen eines Pauschalhonorars bleibt die Vermutung der Grenze des fünffachen Überschreitens der gesetzlichen Gebühren (zumindest bei der Strafverteidigung) aufrechterhalten. Der Rechtsanwalt besitzt aber die Möglichkeit, die Vermutung unter der Berücksichtigung der Kriterien von § 14 RVG (zu deren Voraussetzungen vgl. § 3 Rdn 6 ff.) zu widerlegen.[145] In e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Versicherbare Leistung

Rz. 180 Es sind nur die in Ziffer 2 ARB 2021 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Nach Ziffer 2.2.11 ARB 2021 besteht nach einer entsprechenden Vereinbarung ein sogenannter Beratungsrechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtsangelegenheiten für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2022, Kein notwendig... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Grundsätze der Erstattungsfähigkeit Die Entscheidung des OVG Lüneburg, das für die Erstattungsfähigkeit der Kosten der mehreren Rechtsanwälte im Verwaltungsstreitverfahren auf die Bestimmung des § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO zurückgegriffen hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH. Danach sind bei einem Anwaltswechsel die hierdurch entstehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Die Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 61 Konnte in einem ersten Schritt die Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung nach § 138 BGB nicht festgestellt werden, muss in einem zweiten Schritt gefragt werden, ob eine unter Umständen unangemessen hoch vereinbarte Vergütung nach § 3a Abs. 2 RVG herabgesetzt werden muss. Nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG kann eine unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Ermittlung der Gebühr

Rz. 52 Zum Festlegen der Geschäftsgebühr nach freiem Ermessen im Rahmen von 0,5–2,5 ist nach § 14 Abs. 1 RVG zu berücksichtigen: Rz. 53 Eine Gebühr über dem 1,3-Fachen kann nur gefordert werden, wenn die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Die Kostenerst... / II. Mehrere Instanzen

Die Kosten des Rechtsstreits umfassen sämtliche Instanzenzüge des gerichtlichen Verfahrens. Werden in einem in der Rechtsmittelinstanz geschlossenen Vergleich die "Kosten des Rechtsstreits" gegeneinander aufgehoben, umfasst dies auch die Kosten der unteren Instanz. Soll eine andere Kostenvereinbarung getroffen werden, so ist das im Vergleich ausdrücklich auszusprechen, z.B. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Terminsgebühr

Rz. 30 Für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin sowie für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin erhält der Anwalt eine 1,2 Gebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG. Hierbei ist das Anfallen der Gebühr unabhängig davon, ob streitige oder nicht streitige Anträge gestellt werden. Auch bei einer bl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / D. Fazit

Rz. 65 Techniken und Theorien der erfolgreichen Kommunikation können hilfreich für den Anwalt sein, das Verhältnis zu einem "schwierigen" Mandanten zu gestalten und, wenn gewünscht, dauerhaft zu erhalten. Eine erfolgreiche Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant dient dem Berufsbild des Anwalts insgesamt und ist dauerhaftes Marketing für die Kanzlei. Wer sich bei "seinem A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Die Kostenerst... / I. Kostenvereinbarung

Die Parteien können in einem gerichtlichen Vergleich eine Regelung über die Kosten treffen, da die Kostenregelung ihrer Dispositionsbefugnis unterliegt. Es kann daher jede Kostenvereinbarung getroffen werden, d.h. z.B. eine Kostenquote oder eine vollständige Kostenübernahme, wobei letztere auf bestimmte Kosten beschränkt werden kann. Haben die Parteien in dem Vergleich eine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Auftrag zur au... / II. Gebührenrechtliche Einordnung der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung

1. Grundsatz Der BGH hat darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch auch die Erstattung von Anwaltskosten umfasst, zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten zu dem für ihn tätigen Rechtsanwalt und dem Außenverhältnis des Geschädigten zum Schädiger zu unterscheiden sei. Voraussetzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / d) Interessenkollision bei Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaften

Rz. 40 In erster Linie gilt das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen auch für alle Rechtsanwälte im Bereich von Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaften gleich welcher Rechts- oder Organisationsform, § 3 Abs. 2 S. 1 BORA. Entsprechend wird von § 3 Abs. 2 S. 1 BORA nicht nur die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierte Sozietät erfasst, vielmehr zählen h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 42

Liermann, Richter, Schreiber, Advokaten, 1957mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Der einheitliche Auftrag

Rz. 123 Zunächst muss daher ein einheitlicher Auftrag der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegen. Ein einheitlicher Auftrag liegt grundsätzlich vor, wenn der Rechtsanwalt von dem Mandanten mit der Interessenwahrnehmung für einen ganz konkreten Sachverhalt beauftragt wird, der ein einheitliches Rechtsverhältnis betrifft.[259] Die Beurteilung der anwaltlichen Tätigkeit als ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Verfahrensgebühr

Rz. 26 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden Tätigkeiten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat?

Rz. 63 Soweit eine Besprechung zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung stattfindet, entsteht die Terminsgebühr entsprechend der Vorbem. 3 Abs. 3 RVG. Hiernach entsteht die Gebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen fürmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Gegenstandswert

Rz. 153 Der Anwalt kann durch Vereinbarung mit dem Mandanten eine andere Höhe der Vergütung als den Gegenstandswert festlegen. Weder das Schiedsgericht noch die Parteien selber haben eine rechtliche Möglichkeit, die Höhe des Gegenstandswerts für die Anwälte ohne deren Mitwirkung bindend festzulegen.[164] Rz. 154 Insoweit sich weder aus der Schiedsabrede oder einer Schiedsklau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Allgemeines

Rz. 179 Der Anwalt wird bei Annahme eines Mandates klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und, im positiven Falle, ob für das konkrete Mandat Kostendeckung erreicht werden kann.[196] Um beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Rechtsschutzvers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / I. Die Pauschgebühr

Rz. 118 Der Abgeltungsbereich dieser Gebühren ergibt sich aus § 15 RVG. Nach § 15 Abs. 1 RVG entgelten die Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit, soweit das RVG nichts anderes bestimmt. Durch § 15 Abs. 1 RVG wird der Grundsatz der Pauschgebühr statuiert.[249] Rz. 119 Die Pauschgebühr bedeutet, dass die dem Rechtsanwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Schneider, JVEG - Kommentar zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz

Von Dipl.-Rechtpfleger Hagen Schneider. 4. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XVI, 677 S., 119,00 EUR Das Standardwerk zum JVEG (dem Nachfolger des ZSEG) erscheint zwischenzeitlich in vierter Auflage. Anlass zur Neuauflage waren das Inkrafttreten des KostRÄG 2021, das weitreichenden Änderungen auch im JVEG mit sich gebracht hat. Neben einer Anhebung der Vergütungs- und E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / b) Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 9 Zu differenzieren ist die rechtliche und die tatsächliche Schwierigkeit der Tätigkeit. Von einer rechtlich schwierigen Tätigkeit ist auszugehen, wenn eine besondere Einarbeitung in seltene Rechtsgebiete erforderlich gewesen ist oder besondere rechtliche Problemstellungen zu klären sind. Die Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit sollen hier überdurchschnittlich sein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Beratungsgespräch

Rz. 31 Zu unterscheiden ist die fachliche Beratung von der Prozessberatung. Beide Beratungsformen sollten grundsätzlich lösungsorientiert sein und nicht nur am Problem haften bleiben.[26] Bei der fachlichen Beratung setzt der Anwalt seine höheren Rechtskenntnisse ein und gibt einem ratsuchenden Mandanten einen konkreten Rat oder eine Handlungsanweisung. Rz. 32 Bei der sogenan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Mitgliederum... / Einführung

Die letztjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand erneut unter dem Eindruck der Corona-Pandemie statt. Sie knüpfte an die Umfrage 2020 an (FF 2021, 228), bei der sich die Fragen insbesondere auf den Kanzleibetrieb sowie die Arbeit der Familiengerichte und Jugendämter sowie Beratungsstellen bezogen. Mit der Umfrage 2021 richteten wir den Fokus speziell auf die Ausw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Form der Berechnung

Rz. 136 Schließlich muss der Rechtsanwalt die Form der Berechnung nach § 10 RVG wahren (vgl. auch § 4 Rdn 71 ff.). Zitat (1) Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. (…) (2) In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / B. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im erbrechtlichen Mandat

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat den Begriff des gebührenrechtlichen Gegenstandes nicht näher bestimmt. Maßgeblich ist allein der sachliche Gehalt dieser Tätigkeit ungeachtet der jeweiligen Person, für die der Anwalt tätig wird.[1] Dies folgt aus der gesetzlichen Vorgabe in Nr. 1008 Abs. 1 VV RVG, wonach ein Gegenstand trotz Mehrzahl und Verschiedenheit der Mandanten derselbe sein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 62

Schneider/Mock, Das neue Gebührenrecht für Anwälte, Abrechnen nach dem neuen RVG, 2004mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 74

Winheller, Professionelles Verhandeln. In: Christian Wermke, Andreas Winheller: AnwaltsBasics – Mediation – Praxiswissen für den Anwalt, 2012mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 95 Der Anwalt erhält eine 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG bei einem Gläubiger. Es handelt sich hier wiederum um eine besondere Angelegenheit, gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG. Für jeden weiteren Gläubiger fällt eine Erhöhungsgebühr in Höhe von 0,3 gemäß Nr. 1008 VV RVG an. Zusätzlich kann der Anwalt eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von 0,3 verdienen. Sie fällt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / A. Einführung

Rz. 1 Der im Erbrecht tätige Anwalt darf, wie jeder Anwalt, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und damit seinen Gebührenanspruch gefährden. Gerade in erbrechtlichen Fallgestaltungen, die zum Teil einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen, sich dynamisch entwickeln können, so dass durch die Änderung der Interessen des Mandanten plötzlich Interessenkollisionen e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 33

Kindermann, Gebührenpraxis für Anwälte, 2010mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Anwaltswechsel... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hatte zunächst ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt und anschließend Hauptsacheklage erhoben. Dabei hatte er für das Hauptsacheverfahren einen anderen Rechtsanwalt beauftragt als im vorherigen selbstständigen Beweisverfahren. Nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens meldete der Antragsteller die ihm entstandenen Anwaltskosten zur Festsetzung an, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Zahlungseinwan... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Berücksichtigung des Erfüllungseinwandes Der Entscheidung des LG Berlin ist im Grundsatz zuzustimmen. Materiell-rechtliche Einwendungen sind in der Tat im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen, weil dieses Verfahren zur Klärung streitiger Fragen nicht vorgesehen und auch nicht geeignet ist (BGH RVGreport 2007, 110 [Hansens]; BGH RVGreport 2006, 223 [De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Erbscheinsverfahren

Rz. 72 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also wenn er geltend macht, Alleinerbe zu sein, bzw. wenn e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / a) Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

Rz. 11 Nach § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. § 3 Abs. 1 BORA konkretisiert das Verbot dahingehend, dass der Rechtsanwalt nicht tätig werden darf, wenn er eine Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 3: Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherer im Erbrecht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 29 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / g) Zusammenfassung

Rz. 88 Ein Verstoß gegen das Verbot der widerstreitenden Interessen aus § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA bzw. § 356 StGB kann durch eine umfassende und sorgfältige Prüfung der Interessen der Mandanten sowohl bei der Annahme als auch bei der Beratung oder Vertretung im erbrechtlichen Mandat vermieden werden. Der Rechtsanwalt für Erbrecht sollte sich bei der Prüfung der Interessenk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hebegebühr

Rz. 68 Das Entstehen der Hebegebühr setzt einen gesonderten Auftrag voraus. Abgegolten werden die Entgegennahme und Verwahrung bis hin zur Auszahlung des verwahrten Betrages. Die Gebühr entsteht jedoch erst bei Aus- oder Rückzahlung des Betrages und wird erst hier fällig. Es handelt sich um eine gesonderte Angelegenheit, so dass auch für diese Gebühr eine Post- und Telekommu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 121 Was unter dem Begriff derselben Angelegenheit zu verstehen ist, wird im RVG nicht legaldefiniert, obwohl der Begriff auch in den §§ 16–18 RVG verwendet wird.[253] Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sich die Frage, ob der Rechtsanwalt in einer gebührenrechtlichen Angelegenheit oder in mehreren tätig geworden ist, nicht allgemein, sondern nur im Einze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / I. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit

Rz. 4 Der Rechtsanwalt ist bei der Annahme oder Ablehnung eines erbrechtlichen Mandats unter Berücksichtigung der Privatautonomie frei. Ein Kontrahierungszwang besteht für ihn nicht.[5] Welcher Inhalt dem Anwaltsvertrag bei der Annahme des Mandats zugrunde liegt, hängt von der konkret getroffenen Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten im Einzelfall ab. Lehn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 5. Erfolgsunabhängige Vergütung

Rz. 115 Sofern der Rechtsanwalt für den Mandanten außergerichtlich tätig wird, muss zusätzlich die Möglichkeit des Abschlusses einer erfolgsunabhängigen Vergütung im Sinne von § 4 Abs. 1 RVG beachtet werden: Zitat "(1) 1 In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. 2Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe - Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis

Herausgegeben von Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner und Joachim Dietrich sowie Richter am BGH Dr. Carsten Schmidt. Verlag Kohlhammer, Stuttgart. 4. Aufl., 2022. XXVI, 496 S., 95,00 EUR Das vorliegende Werk hat sich zwischenzeitlich zu einem Standardwerk im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe entwickelt. Die Verfasser liefern ein ausführliches Nachschlagewerk, das de...mehr