Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 10/2021, Beiordnung ein... / Leitsatz

Wird ein außerhalb des Gerichtsbezirks ansässiger Anwalt beigeordnet und besteht ein Anspruch des bedürftigen Beteiligten auf Hinzuziehung eines Verkehrsanwalts, ist auf Antrag der auswärtige Verfahrensbevollmächtigte mit der Maßgabe beizuordnen, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der beigeordnete Rechtsanwalt seine Kanzlei nicht im Bezirk des Verfahrensgericht...mehr

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AGS 10/2021, Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Anspruch auf Verkehrsanwalt

§ 121 ZPO Leitsatz Wird ein außerhalb des Gerichtsbezirks ansässiger Anwalt beigeordnet und besteht ein Anspruch des bedürftigen Beteiligten auf Hinzuziehung eines Verkehrsanwalts, ist auf Antrag der auswärtige Verfahrensbevollmächtigte mit der Maßgabe beizuordnen, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der beigeordnete Rechtsanwalt seine Kanzlei nicht im Bezirk des ...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Prüfung der Erfolgsaussichten Für den Rechtsanwalt gelten keine anderen Grundsätze der Prüfung des Sachverhalts und der Erfolgsaussichten, nur weil eine Rechtsschutzversicherung hinter dem Mandanten steht und die Kosten übernimmt. Die Kostenzusage für ein Tätigwerden entbindet den Rechtsanwalt nicht davon, zu prüfen, ob die Rechte des Mandanten überhaupt durchsetzbar sind....mehr

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AGS 10/2021, Umsatzsteuer a... / I. Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens vor dem VG beantragte die Bevollmächtigte der Antragstellerin die Kostenfestsetzung, darunter auch die Kosten für zwei Bahnfahrten zum Termin zur mündlichen Verhandlung in Höhe. Zur Glaubhaftmachung legte die Prozessbevollmächtigte der Klägerin die entsprechenden Belege vor, die Fahrtkosten i.H.v. netto 17,24 EUR zzgl. 5 % Umsatzsteuer auswiesen...mehr

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AGS 10/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 433) mit den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Geändert worden sind hier zum einen die Vorschriften zur Geschäftsgebühr. Es ist eine neue Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV für Inkassodienstleistung bei unstreitigen Forderungen eing...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 3. Unterschreiten der gesetzlichen Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Nach § 4 Abs. 2 S. 1 RVG a.F. durfte sich der Anwalt bislang in gerichtlichen Mahnverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 802a–863 und §§ 882b–882f ZPO verpflichten, einen Teil des Kostenerstattungsanspruchs an Erfüllungs statt anzunehmen, wenn der Anspruch des Mandanten auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung beim Gegner nicht beigetrieben werden konnte...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozesspfleger

Leitsatz Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gem. § 57 Abs. 1 ZPO ein Prozesspfleger bestellt werden, wenn die Verwirklichung der klägerischen Rechte sonst ernstlich gefährdet ist. Normenkette § 9b Abs. 1 WEG; § 57 Abs. 1 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Ermächtigung zur Einberufung einer Versammlung zu...mehr

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Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens

Leitsatz Die Durchführung eines gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichteten selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um einen Beschluss bemüht hat, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Mängeln einh...mehr

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AGS 10/2021, Hinne, Anwaltsvergütung im Sozialrecht - Erläuterungen und Gestaltungsvorschläge für die Abrechnungspraxis

Von Rechtsanwalt Dirk Hinne. 3. Aufl., 2021. Nomos Verlag, Baden-Baden. 140 S., 29,00 EUR Die Vergütung des Anwalts im Sozialrecht hat einen Beigeschmack von Wahrheit. Wer von den gesetzlichen Gebühren in Sozialsachen leben soll, muss Acht geben, nicht selbst zum Sozialfall zu werden. Ungeachtet der zwischenzeitlichen Anhebung der Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten...mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / 4. Wiedereinsetzungsantrag und Wiedereinsetzungsfrist

Nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Verfahrenskostenhilfe stellt sich die Frage, wie weiter zu verfahren ist. Dies hängt entscheidend davon ab, wann und wie das Beschwerdegericht über die Verfahrenskostenhilfe entschieden hat. Die Frist zur Wiedereinsetzung nach §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 234 Abs. 2 ZPO bzw. § 18 Abs. 1 FamFG beginnt spätestens mit der Bekann...mehr

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FF 10/2021, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.)7. Aufl. 2020, 1892 Seiten, Luchterhand Verlag/Wolters Kluwer, 139,00 EURISBN 978-3-472-09524-8 Das Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen ist 2021 in 7. komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. 7 Jahre nach der letzten Auflage ist das hervorragend eingeführte Handbuch auf de...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / Leitsatz

Gem. § 86 VVG gehen auch Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Anwalt wegen fehlerhafter Prozessführung auf den Rechtsschutzversicherer über. Wissentlich wahrheitswidrige Angaben des Anwalts im Mahnbescheid – eine Gegenleistung sei bereits erbracht – lösen einen Schadensersatzanspruch aus, wenn dadurch die verjährungshemmende Wirkung entfällt. Auch eine feh...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / IV. Bedeutung für die Praxis

Auch wenn die Berechnungen der Urkundsbeamtin teilweise (auch von der Höhe der Beträge) nicht nachvollziehbar sind, zeigt die Berechnung des Gerichts anschaulich auf, wie in solchen Fällen quotaler Anrechnung zu verfahren ist. Zutreffend war es hier, die Anrechnungsgrenze nicht zu erhöhen. Bei der Anrechnungsgrenze handelt es sich nicht um eine Gebühr, sondern lediglich um ei...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 1. Unterschreiten der außergerichtlichen gesetzlichen Vergütung im Einzelfall

Nach § 4 Abs. 1 S. 1 RVG darf der Anwalt in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren. In diesem Fall muss nach wie vor gem. § 4 Abs. 1 S. 2 RVG die anwaltliche Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwalts stehen. An dieser Regelung hat sich nichts geändert.mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / Leitsatz

Ist der Anwalt in einem sozialgerichtlichen Verfahren im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden und ergibt sich ein anteiliger Kostenerstattungsanspruch gegen die beklagte Behörde, der auch die Kosten des Widerspruchsverfahrens umfasst, so ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG so zu berechnen, dass der Anwalt nicht mehr erhält als die volle Wahl...mehr

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AGS 10/2021, Quotenvorrecht... / Leitsatz

Gerichtskostenerstattungen sind Fremdgelder und an den Rechtsschutzversicherer zu erstatten, soweit er diese bevorschusst hat. Jeder Gesellschafter einer Anwalts GbR haftet für Ansprüche gegen die GbR. Es besteht kein Quotenvorrecht des Mandanten bei Gerichtskostenerstattungen, da lediglich die Versicherungsleistung nachträglich reduziert wird. Eine Aufrechnung des Anwalts mit ...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 3. Erfolgshonorar bei Geldforderungen bis 2.000,00 EUR (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RVG)

Neu ist die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn der Auftrag eine Geldforderung i.H.v. nicht mehr als 2.000,00 EUR betrifft (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RVG). Dabei macht es keinen Unterschied, ob dem Auftrag eine einzige Forderung oder ob mehrere Forderungen zugrunde liegen, solange der Gesamtbetrag von 2.000,00 EUR nicht überschritten wird. Insoweit ist es auch ...mehr

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FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrenskostenhilfe

OLG Hamburg, Beschl. v. 12.2.2021 – 2 WF 58/20 1. In Kindschaftssachen ist in der Regel eine persönliche anwaltliche Beratung des Elternteils erforderlich. 2. Daher kommt es für die Beiordnung eines außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Anwalts im Rahmen der VKH-Bewilligung darauf an, ob dem Bedürftigen zumutbar ist, sich zur Wahrnehmung persönlicher Beratungsgespräch...mehr

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AGS 10/2021, Klage und Wide... / II. Zulässigkeit

Die Beschwerde des Rechtsanwalts ist aus eigenem Recht gem. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG zulässig. Ein Anwalt kann aus eigenem Recht eine Beschwerde mit dem Ziel der Erhöhung des Streitwerts erheben, da er durch eine zu niedrige Fristsetzung beschwert ist, weil er dann nur geringere Gebühren abrechnen kann. Der erforderliche Wert des Beschwerdegegenstands...mehr

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AGS 10/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwälte Dr. Lutz Förster und Dennis Chr. Fast, Anwaltliche Vergütung und das Kostenrechtsänderungsgesetz, ZAP Fach 24 S. 1847 (ZAP 2021, 305) In ihrem ausführlichen Beitrag berichten die Autoren über die praktischen Auswirkungen des KostRÄG 2021 auf die Anwaltsvergütung. Zunächst weisen Förster und Fast darauf hin, dass sich sowohl die Wertgebühren als auch die Betragsr...mehr

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AGS 10/2021, Beiordnung ein... / II. Formulierung nicht zu beanstanden

Das OLG hat die Beschwerde zurückgewiesen. Die Voraussetzungen für die zusätzliche Beiordnung eines Verkehrsanwalts lägen hier zwar vor; jedoch sei die getroffene Formulierung der Beiordnung nicht zu beanstanden. Auch ergebe sich aus der zitierten Entscheidung des OLG Brandenburg nichts anderes.mehr

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AGS 10/2021, Quotenvorrecht... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Rechtsanwalt in einem rechtsschutzversicherten Mandat tut gut daran, bei der Abrechnung auch auf die Ansprüche der Rechtsschutzversicherung zu achten. Sowohl der Anspruchsübergang nach § 86 VVG, als auch bereicherungsrechtliche Ansprüche müssen dabei Berücksichtigung finden. Auch wenn es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass die Rechtsschutzversicherung im Rahmen ...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, macht Schadensersatzansprüche ihres Versicherungsnehmers aus übergegangenem Recht gegen den Beklagten, einen Rechtsanwalt, geltend. Der Beklagte hat als Anwalt des Versicherungsnehmers in einem zivilrechtlichen Verfahren Schadensersatzansprüche aufgrund einer behaupteten fehlerhaften Kapitalanlageberatung geprüft und geltend gemac...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Weitergehender gänzlicher Verzicht auf Vergütung

Nur im Falle der Beratungshilfe durfte der Anwalt schon bisher auf eine Vergütung gänzlich verzichten (§ 4 Abs. 1 S. 3 RVG a.F.). Diese Möglichkeit bleibt weiterhin bestehen. Es bleibt auch dabei, dass trotz eines teilweisen oder gänzlichen Verzichts auf die Vergütung gegenüber dem Mandanten die Möglichkeit unberührt bleibt, gem. § 9 BerHG den Gegner in Anspruch zu nehmen (§ ...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 1. Bestimmung durch Vorstand der Rechtsanwaltskammer

Nach der bisherigen Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 RVG a.F. konnte der Anwalt mit seinen Mandanten vereinbaren, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die vom Mandanten zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen habe. Diese Vorschrift war systemwidrig angeordnet, da § 4 RVG an sich das Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung regelt. Da es sich jedoch um ein...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Verbot der Kostenübernahme

Bisher durfte ein Anwalt nach § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO a.F. auch im Falle eines zulässigen Erfolgshonorars weder Gerichtskosten, Verwaltungskosten noch Kosten anderer Beteiligter übernehmen. Dieser S. 2 ist nunmehr geändert worden. Für die Fälle eines zulässigen Erfolgshonorars nach § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 RVG (s.u. IV. 3., 4., 5.) darf der Anwalt künftig auch Gerichtskos...mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / 6. Entscheidung des Gerichts

Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung ist die Kausalität zwischen Mittellosigkeit und Fristversäumnis.[67] Entscheidend ist, ob der Rechtsanwalt die Beschwerde auch ohne Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eingelegt hätte.[68] Im Regelfall wird vermutet, dass ein Beteiligter bis zur Entscheidung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch so lange als schuldlos an der Fristwah...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / I. Sachverhalt

Der beschwerdeführende Anwalt hatte die beiden Kläger (Mutter und Sohn) in den Verfahren S 10 AS 421/15, S 10 AS 422/15 und S 10 AS 423/15 vertreten. Gegenstand der Klagen waren Ansprüche nach dem SGB II aufgrund eines Erbfalls. Der Beschwerdeführer erhob für die Kläger jeweils Klage zum SG Halle und beantragte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Nach Verweisung de...mehr

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AGS 10/2021, Beck´sches Formularbuch Zwangsvollstreckung

Herausgegeben von Dr. Fabian Urs Dieter Hasselblatt und Werner Sternal. 4. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. LIII, 2308 S., 189,00 EUR Das nunmehr in vierter Auflage erschienene Formularbuch hält dem Nutzer mehr als 700 praxiserprobte Formulierungshilfen und Checklisten zu den verschiedensten Themen des Vollstreckungsrechts vor. Ein umfangre...mehr

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AGS 10/2021, Beiordnung ein... / I. Sachverhalt

Die in Schmalkalden (Thüringen) wohnhafte Antragstellerin hatte die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) für ein Scheidungsverfahren vor dem FamG Kassel sowie die Beiordnung ihrer in Schmalkalden ansässigen Rechtsanwältin beantragt. Das FamG hat VKH bewilligt, und zwar dahingehend, dass die in Schmalkalden ansässige Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin mit de...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / b) Personenbezogen "einmalig"

Die Beschränkung "nur einmal" in der Anm. 1 ist aber nicht verfahrensbezogen zu verstehen mit der Folge, dass die Grundgebühr im Verfahren überhaupt nur einmal entstehen könnte. Sie ist vielmehr nur personenbezogen einmalig zu verstehen. Das bedeutet, dass die Grundgebühr im Verfahren so oft entstehen kann, wie sich unterschiedliche Verteidiger in die Sache einarbeiten.[34] ...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / g) Unbestrittene Forderung

Die in § 13 Abs. 2 RVG geregelte Mindestgebühr i.H.v. 30,00 EUR sowie die Schwellengebühr in Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen voraus, dass die Inkassoforderung unbestritten ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im Falle des Bestreitens der Forderung durch den Schuldner die Gebühr in Anbetracht des bei einem Bestreiten der Forderung höheren Arbeitsaufwands nicht auskömml...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / d) Entstehungsvoraussetzung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV

Voraussetzung für die Anwendung von § 13 Abs. 2 RVG und Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV ist, dass eine Geschäftsgebühr (für eine außergerichtliche Inkassodienstleistung) entsteht. aa) Vertretungsauftrag Das RVG unterscheidet im Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts zwischen der Beratung und der Vertretung des Mandanten. Eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV fällt...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / f) Außergerichtliche Inkassodienstleistung

aa) Begriffsbestimmung Sowohl § 13 Abs. 2 RVG als auch Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen ferner voraus, dass die Geschäftsgebühr durch eine außergerichtliche Inkassodienstleistung ausgelöst wird. Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein. Danach ist die Inkassodienstleist...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / a) Verfahrensstadium

Nach Anm. 1 zu Nr. 4100 VV entsteht die Grundgebühr im Verfahren nur einmal. Das gilt selbstverständlich auch, wenn der Rechtsanwalt zunächst als Wahlanwalt tätig ist und dann später als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Für ihn als Pflichtverteidiger entsteht dann die Grundgebühr nicht noch einmal, er kann sie aber über § 48 Abs. 6 S. 1 RVG als gesetzliche Gebühr geltend...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / III. Vergütungsfestsetzung gegen die Landeskasse

1. Der Antrag Anschließend beantragte der Beschwerdeführer, die aus der Staatskasse zu zahlende PKH-Vergütung für das führende Verfahren S 10 AS 421/15 (einschließlich der hinzuverbundenen Verfahren S 10 AS 422/15 und S 10 AS 423/15) auf restliche 805,93 EUR festzusetzen. Wie schon im Antrag auf Kostenfestsetzung nahm er bei der Verfahrensgebühr, die er für jedes Verfahren mi...mehr

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FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

AG folgt dem Ansinnen des Gläubigers nicht Die nach § 766 ZPO zulässige Erinnerung ist in der Sache unbegründet. Der beteiligte Gerichtsvollzieher hat sich zu Recht geweigert, eine rechtsanwaltliche Einigungsgebühr auf Gläubigerseite mit zu vollstrecken. Denn eine solche Gebühr ist durch die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers nicht entstanden. Unstreitig hat der Gerichtsvollzi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Person des Entdeckers

Rz. 655 [Autor/Stand] Über die Person des Entdeckers macht § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO keine Angaben. Dementsprechend kommen nach h.M. als taugliche Tatentdecker nicht nur Amtsträger einer Behörde (z.B. FinB, Steuer- oder Zollfahndung, StA, Polizei oder die in § 116 AO genannten anzeigepflichtigen Stellen), sondern auch Dritte (Privatpersonen) in Betracht[2]. Erforderlich i...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 5. Gerichtliche Inkassodienstleistung nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Var. RVG)

Darüber hinaus ist ein Erfolgshonorar zulässig, wenn der Anwalt eine Inkassodienstleistung in einem der in § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO genannten gerichtlichen Verfahren erbringt (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Var. RVG). Die Höhe der Forderung spielt auch hier keine Rolle. Allerdings ist eine solche Vereinbarung wiederum unzulässig, soweit sich der Auftrag auf eine Forderung bezie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 226 [Autor/Stand] Zum Ganzen s. die tabellarische Übersicht in Rz. 25. Gemäß § 408a StPO besteht die Möglichkeit des nachträglichen Übergangs eines aufgrund einer "normalen" Anklage vor dem AG eröffneten Hauptverfahrens in das Strafbefehlsverfahren[2]. Der Strafbefehlsantrag nach § 408a StPO ist kein Anwendungsfall des § 400 AO, da die Verfahrensherrschaft aufseiten der A...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Verbot des einseitigen Ermessens eines Vertragsteils

Nach dem bisherigen § 4 Abs. 3 S. 2 RVG a.F. galt die gesetzliche Vergütung als vereinbart, wenn die Festsetzung der Vergütung dem Ermessen eines Vertragsteils überlassen wurde. Auch diese Regelung ist nunmehr aus den gleichen systematischen Gründen in § 3a Abs. 2 S. 2 RVG verschoben worden. Inhaltlich ändert sich auch hier nichts. Sinnvoller wäre es allerdings gewesen, die R...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / e) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV (einfaches Schreiben)

aa) Auftragslage Bei der außergerichtlichen Geltendmachung einer Forderung aus einer Inkassodienstleitung kann sich zudem die Frage stellen, ob hierfür lediglich eine 0,3-Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV zu erheben ist. Diese fällt nur an, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt. Ein Schreiben einfacher Art liegt vor, wenn dieses weder schwierige rechtlich...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Entstehen der Gebühr

Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist die "Übernahme" des (Voll-)Mandats).[43] "Übernahme des Mandats" meint beim Wahlverteidiger den Abschluss eines Vergütungsvertrages. Kommt es nicht zum Vertragsschluss/zur Mandatsübernahme bzw. wird der Rechtsanwalt nicht beigeordnet/bestellt, erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach Teil 4 VV. Damit entsteht dann auch keine ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / c) Begriff des "Rechtsfalls"

Der Begriff "Rechtsfall" ist durch das RVG 2004 in der Anm. 1 zu Nr. 4100 VV neu eingeführt worden. Mit dieser (damals neuen) Begrifflichkeit ist jedoch neben dem Begriff der "Angelegenheit" in § 15 RVG und dem der "Tat" oder "Handlung" in Anm. 2 zu Nr. 4100 VV keine neue/weitere geschaffen worden. Entscheidend für die Eingrenzung des Begriffs des "Rechtfalls" ist der strafr...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Im Fall 1 wendet der Schuldner auf die Zahlungsaufforderung des Rechtsanwalts ein, er habe die Ware, für die der Gläubiger die Zahlung verlangt, unter Ausnutzung seines Widerrufsrechts rechtzeitig an den Gläubiger zurückgesandt. Deshalb werde er den Kaufpreis nicht bezahlen. Der Rechtsanwalt nimmt Rücksprache mit dem Gläubiger, der das Vorbringen des Schuldners bestätigt. Da...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / e) Grundgebühr für den "Terminsvertreter"

Die Grundgebühr steht nur dem Verteidiger bzw. einem der sonst in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Vertreter von Verfahrensbeteiligten zu. Das ergibt sich zweifelsfrei aus der Stellung der Gebühr in Abschnitt 1 des Teil VV, der die "Gebühren des Verteidigers" regelt. Für die Vertretung des Verteidigers gilt: Überträgt der Verteidiger einem anderen Rechtsanwalt lediglich die (Ei...mehr

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zfs 10/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider der m.E. gut begründeten und auch praktikablen herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht angeschlossen. Deren Argumente überzeugen mich mehr als die des BGH. Die Argumente des BGH Zwar dient in der Tat das obligatorische Güteverfahren nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht der Vorbereitung des Rechtsstreits, sondern der Vermei...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt A wird am 11.10.2021 vom Gläubiger beauftragt, beim Schuldner außergerichtlich eine Kaufpreisforderung i.H.v. 400,00 EUR geltend zu machen. Der Rechtsanwalt fertigt ein einfaches Aufforderungsschreiben an den Schuldner, der hieraufhin zahlt. Damit ist die Angelegenheit erledigt. Welche Vergütung kann der Rechtsanwalt seinem Mandanten berechnen?mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / c) Grundgebühr nach Einzeltätigkeit

Diskutiert worden ist in der Vergangenheit,[39] ob die Grundgebühr auch (noch) entsteht, wenn dem Rechtsanwalt zunächst nur eine Einzeltätigkeit übertragen war, er dann aber später den vollen Verteidigungsauftrag erhält. Ein Beispiel ist, dass der Rechtsanwalt zunächst nur den Auftrag erhält, die Einlassung des Beschuldigten abzugeben, nachdem daraufhin das Verfahren nicht e...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Bemessung der Wahlanwaltsgebühr

Bei der Bemessung der Höhe der Gebühr sind über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[86] Zu beachten ist, dass zur Bemessung der Grundgebühr nur die dem Abgeltungsbereich der Grundgebühr unterfallenden Tätigkeiten herangezogen werden. Alle anderen Tätigkeiten sind bei der Bemessung der daneben entstehenden Verfahrensgebühr zu...mehr