Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 01/2021, Kündigung des ... / III. Schwer wiegende Pflichtverletzung erforderlich

Auf der Grundlage bejaht der BGH zwar grds. einen nach Kündigung des Mandats fälligen (§ 8 RVG) Vergütungsanspruch des Klägers, dieser könne gleichwohl aber i.H.v. 925,23 EUR nicht den Ausgleich seiner Kostennote verlangen. Die Kündigung des Rechtsanwalts könne mit erheblichen finanziellen Folgen für den Mandanten verbunden sein, der – wenn die Kündigung während eines laufen...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Verschiedene Prozessbevollmächtigte

Rz. 282 Vertreten verschiedene Prozessbevollmächtigte mehrere Kläger, deren Klagen zur gemeinsamen Verhandlung verbunden sind, so verhandelt jeder der Rechtsanwälte nach dem seinen Mandanten betreffenden Streitwert, so dass dieser für die Berechnung der einzelnen Terminsgebühren auch nach der Verbindung der Verfahren maßgeblich bleibt.[197] Rz. 283 Beispiel Fahrer F wurde bei...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Kein Vorsteuerabzug

Rz. 146 In der vormaligen Fassung verwies § 55 Abs. 5 S. 1 RVG pauschal auf § 104 Abs. 2 ZPO. Damit war auch § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO erfasst. Formal gesehen wurde damit auch die Regelung in § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO für entsprechend anwendbar erklärt, wonach zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers genügt, dass er diese Beträge nicht als Vorst...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / aa) Die Neufassung des Gesetzes

Soweit eine Bestellung oder Beiordnung auch weitere nachfolgende Tätigkeiten erfasst, wäre es unbillig, den Anwalt am alten Recht festzuhalten. Daher ist in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG für diesen Fall eine Ausnahme vorgesehen: Zitat (…) Erfasst die Beiordnung oder Bestellung auch eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig ...mehr

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Literaturverzeichnis

van Bühren, Das verkehrsrechtliche Mandat – Band 4: Versicherungsrecht, 3. Auflage 2016 – zit.: van Bühren, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 4 van Bühren (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017 – zit.: van Bühren (Bearbeiter), Handbuch Versicherungsrecht van Bühren/Held, Unfallregulierung, 9. Auflage 2019 – zit.: van Bühren/Held, Unfallregulierung Burhoff/Volpe...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag)

Rz. 106 Muster 3.6: Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag) Muster 3.6: Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag) An das Arbeitsgericht _________________________ (Anschrift) In dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertret...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

Rz. 382 Nach Nrn. 4110, 4111, 4116, 4117, 4122, 4123, 4128, 4129, 4134 und 4135 VV RVG erhält der Pflichtverteidiger in Strafsachen für die Teilnahme an Hauptverhandlungsterminen mit einer Dauer von mehr als fünf bis acht Stunden sowie bei mehr als acht Stunden eine zusätzliche Gebühr zur jeweiligen Terminsgebühr (sogen. Längenzuschlag). Rz. 383 In der Rspr. ist insoweit heft...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 2. Allgemeine Fälligkeit

Rz. 20 In allen Mandaten tritt danach gem. § 8 Abs. 1 S. 1 RVG Fälligkeit ein, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Rz. 21 Erledigt ist der Auftrag, wenn der Rechtsanwalt aus Sicht der Vertragsparteien seinen Verpflichtungen aus dem Anwaltsvertrag vollständig nachgekommen ist, also wenn das Rechtsschutzziel des Mandanten erreicht ist. Eine Erledigung ...mehr

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AGS 01/2021, In diesem Heft

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Kernstück der Novelle ist die Anhebung sämtlicher Gebührenbeträge. Nicht nur die Wertgebühren der Tabellen § 13 und § 49 RVG werden angehoben, sondern auch sämtliche Betrags- und Betragsrahmengebühren mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV. Der Anwalt muss daher wissen, in ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 5. Streitgenossen

Rz. 81 Probleme kann die Berechnung des Erstattungsanspruchs bei teilweisem Obsiegen von Streitgenossen bereiten. Jeder einzelne Streitgenosse haftet dem Anwalt im Innenverhältnis nach § 7 Abs. 2 S. 1 RVG nur für diejenigen Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre (vgl. Rdn 10 ff.). Insgesamt kann der Anwal...mehr

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / 1. Der Einwand der Erfüllung

Macht der Antragsgegner die Erfüllung geltend, berührt dies unmittelbar den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Mit der Leistung der Zahlung an den Anwalt erlischt nämlich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts.[17] Folglich führt der Einwand der Zahlung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG,[18] wenn der Rechtsanwalt die Zahlung nicht von vor...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / A. Überblick

Rz. 1 Auch wenn das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, bedeutet dies nicht, dass der Anwalt sofort nach den neuen Beträgen und Vorschriften abrechnen darf. Er muss vielmehr prüfen, ob in seiner abzurechnenden Sache nicht doch noch altes Recht gilt oder ob er bereits nach neuem Recht abrechnen darf. Rz. 2 Der Schlüssel zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, ...mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / IV. Praktische Auswirkungen

Kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, nach Fälligkeit seine Vergütung abzurechnen und dabei auch die erhaltenen Vorschüsse zu berücksichtigen, nicht nach, so hat der Mandant den "schwarzen Peter", wenn er einen Rückzahlungsanspruch geltend machen will. Denn nach Auffassung des BGH[8] hat der Mandant die tatsächlichen Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs darzulege...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Keine Anwendung auf die Anrechnung einer Beratungshilfe-Gebühr

Rz. 182 Die neue Vorschrift des § 58 Abs. 2 S. 2 RVG gilt nicht für die Anrechnung einer der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr. Hat der Anwalt vorgerichtlich eine Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG oder eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG erhalten, so sind die nach Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG anzurechnenden Beträge in vollem Umfang auf Ver...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abgrenzung zum Prozessauftrag

Rz. 9 Der Auftrag kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden. Entscheidend ist, dass vom Anwalt lediglich eine Beratung verlangt wird. Will der Mandant den Anwalt eigentlich als Prozessbevollmächtigten für einen Rechtsstreit beauftragen und nimmt er nach einem entsprechenden Rat von diesem Vorhaben Abstand, handelt es sich nicht um eine außergerichtliche Beratung,...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Höhe

Rz. 42 Die Höhe der Vorschussforderung richtet sich nach den entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung des Mandats. Insofern ist eine Prognose über den voraussichtlichen Verlauf des Mandats erforderlich. Rz. 43 Beispiel Fahrer F beauftragt A mit der außergerichtlichen Geltendmachung einer Schadensersatzforderung aus einem Verkehrs...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 9 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich zunächst nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG). Fehlt es an einer solchen Vorschrift, so ist der objektive Wert zu schätzen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zeitpunkt der Auftragserteilung hat.[5] Rz. 1...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXV. Hilfsantrag

Rz. 89 Ein Hilfsantrag hat wie eine → Klage- oder Antragserweiterung keine Auswirkungen auf das Gebührenrecht, da er keine selbstständige Angelegenheit auslöst. Es bleibt also bei dem Gebührenrecht, das für die betreffende Angelegenheit gilt, unabhängig davon, wann der Hilfsantrag gestellt wird. Rz. 90 Beispiel: Der Anwalt hatte im Dezember nach Rücktritt vom Kaufvertrag auf ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / IV. Auswirkung von Vergütungsvereinbarungen

Rz. 112 Haben Anwalt und Mandant eine Vergütungsvereinbarung getroffen, gilt diese zunächst nur im Innenverhältnis. Der erstattungspflichtige Gegner, der am Abschluss dieser Vereinbarung nicht beteiligt ist, ist nur zur Erstattung der gesetzlichen Gebühren verpflichtet. Eventuell verbleibende Restbeträge hat der Mandant im Verhältnis zu seinem Anwalt selbst zu tragen bzw. be...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / III. Gerichtliche Tätigkeit

Rz. 13 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften, wobei wiederum auf den Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts abzustellen ist. Im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO) wird der Streitwert in aller Regel mit 50 % der Hauptsache beziffert, au...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 75 Die Einigungsgebühr berechnet sich nach dem Wert derjenigen Forderungen, die Gegenstand der Einigung geworden sind, nicht nach dem Wert der Leistungen, auf die die Parteien sich verständigt haben.[36] Entscheidend ist der Betrag, über den man sich einigt, nicht der Betrag, auf den man sich einigt. Rz. 76 Der Gegenstandswert für die Einigungsgebühr kann geringer sein al...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 145 Voraussetzung für das Entstehen einer Einigungsgebühr ist zunächst, dass dem Anwalt ein entsprechender Auftrag erteilt wurde. Ausdrücklich wird dies nur selten geschehen. Teilweise ist der Wille des Mandanten, möglichst ohne ein gerichtliches Verfahren eine Einigung mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherer herbeizuführen, dem Auftrag zur außergerichtlichen Vertre...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / b) Erledigung in der Hauptsache

Rz. 67 Bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Parteien reduziert sich der Gegenstandswert erst, wenn die letzte der beiden Erklärungen dem Gericht vorliegt, denn erst dann ist die Erledigungserklärung wirksam. Rz. 68 Erfolgt die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien im Termin zur mündlichen Verhandlung, entsteht daher eine volle Terminsgebühr nach dem Wer...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 2. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Nrn. 5101 ff. VV RVG)

Rz. 18 Wird der Anwalt während des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde bzw. Bußgeldstelle hinzugezogen, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 5101 ff. VV RVG. Deren Betragsrahmen hängt von der Höhe des Bußgeldes ab (vgl. Nrn. 5101, 5103, 5105 VV RVG). Werden im Rahmen des Verfahrens Termine abgehalten (z.B. polizeiliche Vernehmungen), fällt eine Terminsgebühr an – auch...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 4. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für Anwaltsgebühren

Rz. 116 Im Regelfall ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 32 Abs. 1 RVG auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren. Es bedarf jedoch einer selbstständigen Wertfestsetzung, wenn z.B. die Gegenstandswerte des gerichtlichen Verfahrens und der anwaltlichen Tätigkeit nicht übereinstimmen (vgl. Rdn 54 ff.). Rz. 117 Bei Einwendungen gegen diese W...mehr

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Vorwort

Pünktlich zum 1.1.2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) in Kraft getreten, das vor allem Änderungen des RVG, aber auch weiterer Kostengesetze mit sich...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Überblick

Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gilt der Grundsatz des § 60 Abs. 1 S. 3 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG.mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 6. Rationalisierungsabkommen

Rz. 142 Teilweise bieten Rechtsschutzversicherer für die außergerichtliche Tätigkeit sog. Rationalisierungsabkommen an, in denen die Geschäftsgebühr pauschal mit einem festen Gebührensatz abgerechnet wird. Dieser liegt je nach Versicherer zwischen 0,8 und 1,3. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer, währe...mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des ... / Leitsatz

Ein Anwalt kann unter dem Gesichtspunkt "Interessenwegfall" seinen Vergütungsanspruch verlieren, wenn er in einem schwierigen Mandatsverhältnis seinem Mandanten bei Nichtzahlung eines Vorschusses vor der Kündigung keine Kündigungsandrohung unter Verdeutlichung der Folgen zukommen lässt. Schreiben des Mandanten ohne Einschaltung seines Anwaltes an das Gericht können nur in Aus...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Abgrenzung zum Vertretungsauftrag

Rz. 11 Auch von der Vertretung, für die eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht, ist die Beratung durch Auslegung des konkret erteilten Auftrags abzugrenzen. Soll der Anwalt gegenüber Dritten tätig werden, ist dies ein sicheres Indiz für einen Auftrag im Sinne von Teil 2 Abschnitt 3 VV RVG. Rz. 12 Beispiel Fahrer F bittet Anwalt A um Prüfung seiner Ersatzansprüche ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / f) Hebegebühr

Rz. 150 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG (vgl. dazu § 1 Rdn 192 ff.) ist nach herrschender Meinung nicht vom Rechtsschutzversicherer zu erstatten, da es sich nicht um erforderliche Kosten im Sinne von § 1 ARB 2010 bzw. 1. ARB 2012, sondern um vermeidbare Kosten handele. Für die Entgegennahme von Schadensersatzleistungen sei anwaltliche Hilfe nicht erforderlich, so dass de...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 33 Führt der Anwalt eine Beratung des Mandanten durch, so soll er nach § 34 Abs. 1 RVG auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Ohne Vereinbarung erhält der Anwalt eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Ist der Mandant Verbraucher, so führt die fehlende Gebührenvereinbarung darüber hinaus dazu, dass für die Beratung höchstens 250 EUR berechnet werd...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 6. Mischangelegenheiten

Rz. 39 Gerade bei der Beratung in Verkehrsunfallsachen kommt es häufig vor, dass der Anwalt nicht nur über die zivilrechtlichen Folgen des Unfalls, sondern auch über mögliche straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen berät. Bis zum 1.7.2006 fiel für die Beratung in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten eine Betragsrahmengebühr an. Im Hinblick auf eine daneben erfolg...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LI. Verbindung

Rz. 154 Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich ab der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt ab der Verbindung gemäß § 60 Abs. 2 R...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Terminsgebühr

Rz. 62 Die Terminsgebühr wird nach dem Wert des Gegenstands im Zeitpunkt der Terminswahrnehmung durch den Anwalt berechnet. Es ist nicht erforderlich, dass die betreffenden Gegenstände im gerichtlichen Verfahren anhängig sind. Es reicht aus, wenn der Anwalt auftragsgemäß in dem Termin über sie verhandelt oder sie mit dem Gericht bzw. dem Gegner erörtert. Rz. 63 Beispiel A kla...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Rahmen der strafrechtlichen Mandatierung haben Mandant und Anwalt die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, was heute weit verbreitet ist. Es kommen also insbesondere Zeithonorare und Pauschalhonorare in Betracht. Greift man auf Pauschalhonorare zurück, so bietet es sich an, diese nach Verfahrensabschnitten zu gliedern, z.B. der Tätigkeit im staa...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 1. Überblick

Rz. 31 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG.mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 19. Verbindung

Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich ab der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt ab der Verbindung gem. § 60 Abs. 2 RVG fortan...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Der neue Gesetzestext

Wird der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet und war ihm zuvor bereits ein Auftrag erteilt, dann gilt § 60 Abs. 1 S. 2 RVG auf für den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse: Zitat (…) Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). (…)mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXVI. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtmittels

Rz. 117 Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels und das nachfolgende Rechtsmittel sind verschiedene Angelegenheiten. Daher ist es möglich, dass sich die Prüfungstätigkeit noch nach altem Recht richtet, das Rechtsmittel dagegen nach neuem Recht. Angerechnet wird dann nach altem Recht. Rz. 118 Beispiel: Der Beklagte ist im Dezember 2020 erstinstanzlich zur Zahlung v...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Einzelumstände

Rz. 117 Geht man von einem in jeder Hinsicht unterdurchschnittlichen Verkehrsunfall aus, nämlich einem Unfall mit folgenden Merkmalen:mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / [Ohne Titel]

In der Praxis stellt sich gelegentlich die Frage, was der Mandant unternehmen kann, wenn sein Rechtsanwalt nach Beendigung des Mandats den geleisteten Vorschuss nicht abgerechnet hat und der Mandant der Auffassung ist, er habe seinem Anwalt mehr gezahlt als diesem an Vergütung angefallen ist.mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 8. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXVIII. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Rz. 95 Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / IV. Rechtsfolgen der Formmängel

Rz. 20 Wird die Vergütungsvereinbarung den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG nicht gerecht, so kann der Anwalt gemäß § 4b S. 1 RVG höchstens die gesetzliche Vergütung verlangen. Die den Vorgaben des § 3a RVG nicht genügende Vergütungsvereinbarung bleibt – entgegen der früheren Rechtsprechung – wirksam. Liegt die nach der Vergütungsvereinbarung zu zahlende Vergütun...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Höhe der Gebühr

Rz. 38 Der Anwalt soll auch bei der Erstberatung eines Verbrauchers zunächst auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Kommt eine solche nicht zustande, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den Vorschriften des BGB und ist nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf höchstens 190 EUR begrenzt. Diese Kappungsgrenze bedeutet allerdings nicht, dass der Rechtsanwalt – ohne Gebührenvereinba...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Der neue Gesetzestext

Fehlt es im Falle einer Beiordnung oder Bestellung an einem vorherigen Auftrag, ist der Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung maßgebend. Das wird durch § 60 Abs. 1 S. 3 RVG klargestellt: Zitat (…) Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch zu, ohne dass ihm zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung ein unbedingter Auftrag desjenigen erteilt worden ist, dem er beigeord...mehr

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Autoren

Susanne A. Becker Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, zertifizierte Mediatorin, Partnerin, Vahle Kühnel Becker Fachanwälte für Arbeitsrecht PartG mbB, Hamburg; Lehrbeauftragte an der Hamburg School of Business Administration, Hamburg Prof. Dr. Marion Bernhardt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerb...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Anforderungen an den Zulassungsantrag

Rz. 59 War der Arbeitnehmer an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert, kann er unter engen Voraussetzungen in formeller sowie in materieller Hinsicht und innerhalb bestimmter Fristen beantragen, dass seine verspätete Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht doch noch zur Entscheidung zugelassen wird. § 5 KSchG gilt für alle Fälle, in denen die Klagefrist des § 4 KSchG ver...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / d) Mietwagenkosten

Noch ein Wort zu den Mietwagenkosten: diese hat der Senat schon in früheren Entscheidungen[39] zum Herstellungsaufwand nach § 249 BGB gerechnet und grundsätzlich als erforderliche Aufwendungen angesehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde. Allerdings gab die Entwicklung besonderer Unfallersatztarife zunehmend Anlas...mehr