Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZErb 01/2021, Zur anwaltlic... / 2 Gründe

II. Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist im Übrigen nicht zulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO nicht erfüllt sind. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist insbesondere nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt d...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VIII. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten ohne Anrechnung

Rz. 44 Zu berücksichtigen ist, dass nach dem RVG jede Angelegenheit gesondert fällig wird. Folglich ist auch für jede Angelegenheit der Steuersatz gesondert zu prüfen. Daher kann es vorkommen, dass im Laufe des Mandats der Steuersatz wechselt, wenn das Mandat mehrere Angelegenheiten umfasst. Rz. 45 Beispiel: Der Anwalt war in einer Zivilsache tätig gewesen. Das Landgericht ha...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Keine Inhaltliche Änderung

Rz. 79 In § 19 Abs. 1 S. 1 RVG ist eine neue Nr. 1b eingefügt worden. Damit soll klargestellt werden, dass die Streitverkündung nach § 72 ZPO mit zum Rechtszug gehört und keine gesonderte Angelegenheit auslöst. Rz. 80 In seiner Begründung stellt der Gesetzgeber allerdings klar, dass es sich nur um eine Regelung zur Angelegenheit handelt. Die Streitverkündung eröffnet also für...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 285 Voraussetzung ist zunächst, dass dem Anwalt ein entsprechender Auftrag erteilt wurde. Dies kann entweder ausdrücklich oder konkludent geschehen, beispielsweise wenn der im Termin anwesende Mandant einem Vergleichsabschluss nicht widerspricht. Um spätere Diskussionen mit dem Mandanten zu vermeiden, der womöglich geltend macht, er habe den Inhalt und die genauen Auswir...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / V. Außergerichtliche Einigung

Rz. 144 Führt die außergerichtliche Tätigkeit zu einer abschließenden Regulierung der Unfallschäden, kann der Anwalt neben der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG verdienen. Es handelt sich um eine Erfolgsgebühr, die eine wirksame Einigung der Parteien, nicht jedoch einen Vergleich im Sinne eines gegenseitigen Nachgebens (§ 779...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XV. Beschwerde

Rz. 74 Die Beschwerde ist ein → Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Rz. 75 Beispiel: Im Dezember 2020 hat das LG nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache (§ 91a ZPO) die Kosten dem Beklagten auferlegt. Dagegen legt sein Anwalt im Januar 2021 sofortige Beschwerde ein. Das erstinstanzliche Verfahren richtet sich nach altem Recht. In...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 4. Übergangsrecht

Rz. 264 Darauf hinzuweisen ist, dass es für den Ansatz der jetzt höheren Fahrtkosten nicht darauf ankommt, wann der Anwalt die Geschäftsreise unternimmt. Auch hier gilt die Vorschrift des § 60 RVG. Es kommt auf den Auftrag zur Angelegenheit bzw. die Beiordnung oder Bestellung an. Siehe hierzu ausführlich § 3 Rdn 119. Rz. 265 Zur Abrechnung, wenn der Anwalt eine Geschäftsreise...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG)

Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur einmal an und liegt beim Wahlanwalt zwischen 44,00 EUR und 396,00 EUR, woraus sich eine Mittelgebühr für durchschnittliche Fälle von 220,00 EUR ergibt. Befindet sich der Mandant...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LX. Wechsel des Auftrags

Rz. 174 Wechselt nur der Inhalt des Auftrags innerhalb derselben Angelegenheit, liegt damit kein Fall des § 60 Abs. 1 RVG vor. Es bleibt beim bisherigen Gebührenrecht. Das ist etwa der Fall, wenn der bisherige Terminsvertreter nunmehr als Hauptbevollmächtigten beauftragt wird. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass durch den neuen Auftrag eine neue Angelegenheit ausgelöst...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Abrechnungsgrundsätze

Rz. 190 Liquidiert der Anwalt gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer nach den Abrechnungsgrundsätzen, so wird auch dort die Zahl der Auftraggeber berücksichtigt. Die Gebühr von 1,8 erhöht sich bei mehreren Auftraggebern auf eine Gebühr von 2,4 bzw. bei Regulierung auch von Personenschäden ab einem Gesamterledigungswert von 10.000 EUR auf 2,7. Die von anderen Versi...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 73 Der Anwalt erhält die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts. Es werden mit dieser Pauschalgebühr sämtliche Tätigkeiten innerhalb des erteilten Auftrags abgegolten, die zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, wie beispielsweise:mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / II. Abschlusserklärung

Rz. 44 Abmahnung und Abschlusserklärung sind dieselbe Angelegenheit, da sie den Hauptsacheanspruch betreffen. Daher richtet sich die Vergütung insgesamt nach altem Recht, wenn der Auftrag zur Abmahnung vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Rz. 45 Beispiel: Der Anwalt hatte im November 2020 eine Abmahnung ausgesprochen. Da darauf nicht reagiert wurde, hat er im Dezember eine ei...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Überschreiten der gesetzlichen Gebühren

Rz. 113 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber eine Vergütung vereinbart, die die gesetzlichen Gebühren übersteigt, so besteht die Erstattungspflicht des Gegners nur in Höhe der (fiktiven) gesetzlichen Gebühren. Die Vergütungsvereinbarung würde sonst als Vertrag zu Lasten Dritter einen Erstattungsanspruch begründen, den das Gesetz nicht vorsieht. Der Auftraggeber kann die en...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 24. Zwangsvollstreckung

Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhält. Bei ...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLVII. Trennung

Rz. 148 Nach einer Verfahrenstrennung verbleibt es grundsätzlich beim bisherigen Recht, auch wenn zwischenzeitlich eine Gebührenänderung eingetreten ist. Infolge der Verfahrenstrennung erhält der Anwalt keinen neuen Auftrag. Aus dem ursprünglich gemeinsamen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten. Rz. 149 Anders verhält es sich je...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Unterschiedliche Erledigungswerte

Rz. 24 Sind die Gebührenansprüche gegenüber Haftpflichtversicherer und Mandant deshalb unterschiedlich, weil den jeweiligen Abrechnungen andere Gegenstandswerte zugrunde liegen, ist eine Nachforderung beim Mandanten nach herrschender Meinung zulässig.[11] Eine solche Differenz kann insbesondere auftreten, wenn der Versicherer die vom Mandanten geltend gemachte Forderung nur ...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Form

Rz. 15 Nach § 3a Abs. 1 RVG bedarf eine Vergütungsvereinbarung der Textform (§ 126b BGB), muss als "Vergütungsvereinbarung" oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen – mit Ausnahme der Auftragserteilung – deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Zweck der formellen Erfordernisse sind Schutz und Warnung des Manda...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 27 Nach § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO darf der Anwalt Gebühren, welche die gesetzliche Vergütung unterschreiten, weder vereinbaren noch nach Abschluss des Mandates in Rechnung stellen. Da es sich um ein standesrechtliches Verbot handelt, haben Verstöße allerdings keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung. Rz. 28 Das Verbot der Gebührenunterschreitung gilt...mehr

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ZErb 01/2021, Ein schönes Buch - ein überaus sinnvolles Buch für Erben, deren anwaltliche oder/und steuerliche Berater:

Roth/Gerhardt, Praxishandbuch Erbenhaftungsbeschränkung, 1. Auflage Oktober 2020, de Gruyter, Berlin, 119,95 EUR. Aus der Erfahrung des Rezensenten als auf Nachlass-Insolvenzen bzw. Nachlass-Sachen spezialisierter Anwalt handelt es sich bei (ggf.) notleidenden Nachlässen/damit evtl. einhergehender Haftung des Erben zwar um eine Spezialmaterie; aber von der Anwendungsrelevanz he...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 53 Die Anwaltsgebühren für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Folglich bestimmt § 32 Abs. 1 RVG, dass im Regelfall die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren ist. Rz. 54 In einigen Fällen weist die Rege...mehr

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§ 5 Gesetz über Gerichtskos... / A. Überblick

Rz. 1 Auch im FamGKG sind die Gebührenbeträge angehoben worden. Auch hier liegt das Erhöhungsvolumen bei ca. 10 %. Rz. 2 Die Erhöhung betrifft auch hier zum einen die Beträge der Gebührentabelle des § 28 Abs. 1 FamGKG. So ist auch hier der Eingangsbetrag von 35,00 EUR auf 38,00 EUR heraufgesetzt worden. Auch sind die nachfolgenden Erhöhungsbeträge angehoben worden. Die Gebühr...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / II. Widerspruchsverfahren

Rz. 10 Das Bundesrecht normiert in §§ 68 ff. VwGO, dass vor Einreichung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu überprüfen ist. Zweck des Widerspruchsverfahrens ist eine vor das Gerichtsverfahren gezogene Selbstkontrolle der Verwaltung. Allerdings sieht das Recht der Bundesländer seit Jahren in zahlreichen Rechtsbereichen die A...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 284 Wird das gerichtliche Verfahren ganz oder teilweise durch eine Einigung der Parteien beendet, kann der Anwalt neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auch noch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG verdienen. Es handelt sich um eine Erfolgsgebühr, die eine wirksame Einigung der Parteien, nicht jedoch einen Vergleich im Sinne eines gegenseitigen Nachgebens...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Verschiedene Gegenstände

Rz. 302 Bezieht sich sein Verfahrensauftrag auf verschiedene Gegenstände, so erhält der Anwalt die Gebühren nur einmal und zwar gemäß § 22 Abs. 1 RVG aus dem Gesamtwert der Gegenstände. Rz. 303 Beispiel Eigentümer E will nach einem Unfall seinen Sachschaden in Höhe von 12.000 EUR, Fahrer F ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 EUR gerichtlich geltend machen. Sie beauftragen An...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 17. Trennung

Nach einer Verfahrenstrennung verbleibt es grds. beim bisherigen Recht, auch wenn zwischenzeitlich eine Gebührenänderung eingetreten ist. Infolge der Verfahrenstrennung erhält der Anwalt keinen neuen Auftrag. Aus dem ursprünglich gemeinsamen Auftrag werden infolge der Trennung jetzt lediglich zwei verschiedene Angelegenheiten. Anders verhält es sich jedoch, wenn der bisherige...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Vergütungsvereinbarung

Rz. 35 Rechnet der Anwalt nicht nach den gesetzlichen Gebühren ab, sondern hat er eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, so muss sich der Vorschussanspruch aus dieser Vereinbarung ergeben. Fehlt eine entsprechende Regelung, so ist zu prüfen, ob dadurch das Recht auf Anforderung eines Vorschusses ausgeschlossen wird. Dies kann man z.B. annehmen, wenn die Vergütungsvereinb...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (3) Erläuterungen

Rz. 640 Sind die Anhörungen zur Kündigung beim Betriebsrat eingegangen, muss schnellstens gehandelt werden. Dann sollte sofort im Rahmen einer außerordentlichen Betriebsratssitzung der Beschluss zur Beantragung der einstweiligen Verfügung und zur Beauftragung eines Anwalts getroffen werden und zugleich sollte die Angelegenheit dem Anwalt angekündigt und vorbereitet werden. D...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXVII. Zwangsvollstreckung

Rz. 184 Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erh...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Geltendmachung von Ansprüchen beim Kaskoversicherer

Rz. 71 Ist es im Rahmen der Schadensabwicklung aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Schadens beim eigenen Kaskoversicherer.[41] Wenn der Geschädigte einen Teil seines Schadens – sei es aus Gründen der teilweisen Mithaftung, sei es zur kurzfristigen Kreditbeschaffung[42] – bei d...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 8 Der Anspruch besteht in Höhe der gesetzlichen bzw. der vereinbarten Gebühren. Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich entweder nach dem RVG oder – in Fällen von Beratung, Gutachten und Mediation ohne Gebührenvereinbarung – nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 34 Abs. 1 RVG). Rz. 9 Für den Gebührenanspruch des Anwalts ist der Ausgang des Rechtsstreits o...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Vorzeitige Beendigung

Rz. 211 Ausreichend für die Entstehung der Verfahrensgebühr dem Grunde nach ist irgendeine Tätigkeit zur Ausführung des prozessbezogenen Auftrags.[149] Endet der Auftrag jedoch, bevor der Anwalt die Klage oder einen Schriftsatz mit Sachantrag/Klagerücknahme bei Gericht eingereicht hat, erhält er nur die reduzierte 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV RVG. Rz. 212 Beispiel Fa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

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AGS 01/2021, Interner Rat z... / II. Interner Rat zum Schweigen reicht nicht

Nach Nr. 4141 VV entsteht die Gebühr insbesondere dann, wenn ein Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Die Gebühr entsteht nach Abs. 2 hingegen nicht, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist. Welche Tätigkeit der Rechtsanwalt erbringe, sei – so das AG Köln – unerheblich. Es genüge jede zur Förderung der Einstellung...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Gegenstand und Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

Rz. 220 Die sofortige Beschwerde ist ein echtes Rechtsmittel, für das § 78 S. 1 ArbGG die Vorschriften der §§ 567–577 ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren für anwendbar erklärt. Danach ist gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder ihrer Vorsitzenden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde eröffnet. Über die Beschwerde entscheidet ...mehr

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AGS 01/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

In dem bei dem zuständigen Landgericht anhängigen Rechtsstreit, in dem der Kläger von dem Beklagten die Zahlung von 20.000 EUR fordert, stellt der anwesende Prozessbevollmächtigte im Verhandlungstermin v. 25.9.2020 keinen Antrag und flüchtet sich in die Säumnis. Auf Antrag des Rechtsanwalts des Klägers ergeht gegen den Beklagten ein der Klage stattgebendes Versäumnisurteil. ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Keine Anwendung im Fall des § 126 ZPO

Rz. 158 Die Klarstellung in § 55 Abs. 1 S. 1 RVG hat dagegen keine Bedeutung, wenn der beigeordnete Anwalt gem. § 126 ZPO seinen eigenen Kostenerstattungsanspruch geltend macht und die Festsetzung gegen den unterlegenen Gegner beantragt. Insoweit handelt es sich nicht um einen Vergütungsanspruch, sondern um einen echten Kostenerstattungsanspruch, so dass hier wiederum § 104 ...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 4106 f. VV RVG)

Rz. 10 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung aus den Gebührenziffern Nrn. 4106 ff. VV RVG. Dieses Stadium beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren mit dem Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird (vgl. Nr. 4104 VV RV...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 5107 ff. VV RVG)

Rz. 23 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung auf den Gebührenziffern Nrn. 5107 ff. VV RVG. Auch hier soll eine typische Abrechnung anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Rz. 24 Beispiel Mandant M sucht seinen Rechtsanwalt A auf, nachdem er einen Bußgeldbescheid mit einmonatigem Fahrverbot zugestellt erhielt (Bußgeld: ...mehr

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§ 7 Muster / III. Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren

Rz. 3 Muster 6.3: Gebührenvereinbarung für Beratung in Verkehrszivil- und Verkehrsverwaltungssachen – Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren Muster 6.3: Gebührenvereinbarung für Beratung in Verkehrszivil- und Verkehrsverwaltungssachen – Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftr...mehr

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AGS 01/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Thür. OVG bedarf einiger Anmerkungen. 1. Anfall der Terminsgebühr a) Rechtslage bis 31.7.2013 Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht oder dem Berichterstatter geführt hat, war schon nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV umstritten.mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / d) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

aa) Die Neufassung des Gesetzes Soweit eine Bestellung oder Beiordnung auch weitere nachfolgende Tätigkeiten erfasst, wäre es unbillig, den Anwalt am alten Recht festzuhalten. Daher ist in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG für diesen Fall eine Ausnahme vorgesehen: Zitat (…) Erfasst die Beiordnung oder Bestellung auch eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten ei...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Allgemeines

Rz. 173 Vertritt der Anwalt mehrere Unfallgeschädigte – beispielsweise den Eigentümer, dessen Pkw beschädigt, sowie den Fahrer, der verletzt wurde – dann kann dies gebührenrechtlich unterschiedliche Auswirkungen haben. a) Getrennte Aufträge Rz. 174 Erhält der Anwalt von den einzelnen Geschädigten getrennte Aufträge, die er auch getrennt behandelt, so fallen für jeden Auftrag g...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XIII. Beiladung

Rz. 72 Für den Anwalt des Beigeladenen kommt es darauf an, wann ihm der Auftrag erteilt worden ist, unabhängig davon wann das Verfahren eingeleitet und die Beiladung ausgesprochen worden ist.mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / e) Einigungsgebühr

Rz. 145 Die Gebühr für eine gerichtliche oder außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach § 5 Abs. 3b ARB 2010 (bzw. unter 3.3 ARB 2012/2019 genannte Leistung...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LIV. Vergleich

Rz. 166 Der Abschluss eines Vergleichs löst keine neue Angelegenheit aus, sodass sich die Einigungsgebühr nach dem Gebührenrecht der zugrunde liegenden Angelegenheit richtet. Das gilt auch für einen Mehrwertvergleich. Die Auffassung des OLG Hamburg,[36] wonach ein vor einer Änderung des Gebührenrechts beauftragter Anwalt, der in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Anrechnung

Rz. 24 Die Vergütung für eine Beratung ist, soweit nichts anderes mit dem Mandanten vereinbart wurde, auf diejenige Vergütung anzurechnen, die für eine mit der Beratung zusammenhängende Tätigkeit entsteht (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt etwa für die spätere gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung der vom Beratungsauftrag betreffenden Forderung. Das Gesetz lässt für di...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / IV. Vorschussanspruch

1. Allgemeines Rz. 33 Nach § 9 RVG kann der Anwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Für Ansprüche außerhalb des RVG (z.B. angeforderte Gerichtskosten, Zustellungskosten etc.) kann ein Vorschuss nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 675, 669 BGB) verlangt werden. Rz. 34...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LII. Verbundverfahren

Rz. 158 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamt...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltliche Änderung

Rz. 328 Mit der Ergänzung in Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG wird letztlich nur eine Klargestellung vorgenommen. Klargestellt werden soll, dass sich die Verfahrensgebühr auch in den Fällen der § 101 Abs. 1 S. 2 SGG und § 106 S. 2 VwGO ermäßigen soll, wenn die Beteiligten einen in der Form eines Beschlusses ergangenen Einigungsvorschlag schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll in ...mehr