Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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A / 45 Aussetzung, Ausbleiben des (notwendigen) Verteidigers [Rdn 592]

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Beurteilung der Eigenschaft "Verbraucher" bzw. "Unternehmer"

Rz. 9 Damit der Notar weiß, ob er die Wartefrist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG einzuhalten hat, bedarf es seiner zuverlässigen Einschätzung, ob auf der einen Seite des Kaufvertrags ein Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) beteiligt ist, der auf der anderen Seite auf einen Verbraucher (§ 13 BGB) trifft. Trifft ein Verbraucher auf einen Unternehmer, gleichgültig wer von ihnen au...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / M. Verjährung, § 14 ARB bzw. Nr. 8 ARB 2012

Rz. 470 Während die ARB 75 eine Regelung der Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz nicht enthalten, wird in den ARB 94/2000 die Verjährung in § 14 ARB ausdrücklich geregelt. Die Verjährungsfrist beträgt danach zwei Jahre (wie in § 12 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.). Rz. 471 Hinsichtlich des Beginns der Verjährung hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung[508] zu den A...mehr

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Z / 22 Zustellungsfragen [Rdn 4402]

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S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

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B / 59 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Vorbereitung/Gang der Hauptverhandlung [Rdn 1592]

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Z / 16 Zeuge, Vernehmung, Vernehmungsbeistand [Rdn 4282]

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Rückzahlungsansprüche im Dreiecksverhältnis

Rz. 72 Hat der Rechtsschutzversicherer dem Rechtsanwalt einen Vorschuss bezahlt oder eine Gebührenrechnung ausgeglichen und stellt sich dann heraus, dass die Zahlung zu hoch gewesen ist (etwa bei späterer Streitwertreduzierung), so geht es häufig um die Frage, ob die Pflicht zur Rückzahlung des überzahlten Betrages den Rechtsanwalt oder den Versicherungsnehmer trifft. Die Za...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Ablehnungsvoraussetzungen

Rz. 492 § 1 Abs. 1 S. 1, 2 ARB 75 bestimmt in einer allgemeinen Einleitungsnorm, dass der Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers voraussetzt, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen hinreichende Erfolgsaussicht hat und nicht mutwillig ist. Die ARB 94 enthalten eine solche Regelung nicht, sie setzen dies in § 18 Abs. 1 ARB 94 vielmehr voraus. § 3 a Abs. 1 ARB 20...mehr

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zfs 11/2024, Zur Haftungsve... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben. In der Sache hat sie überwiegend Erfolg. 1. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenseite grundsätzlich für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gemäß §§ 7, 17, 18 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)...mehr

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V / 44 Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers [Rdn 3873]

Rdn 3874 Literaturhinweise: Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177 Heldmann, Der verhinderte Verteidiger (Prozeßbericht), StV 1981, 82 Heubel, Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Verteidigers, NJW 1981, 2678 Neuhaus, Terminsbestimmung, Terminsverlegung ...mehr

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4141]

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Karl Otto Bergmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Vicki Irene Commer Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, München Dr. Lars Damke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für A...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / I. Einführung

In der Praxis ist die Initiierung von Reha-Management schwierig und mit Vorurteilen behaftet. Insbesondere sind auch teilweise die konkreten Vorteile des Reha-Managements unbekannt. Daher soll dieser Beitrag Wissen um die Vorteile des Reha-Managements vermitteln und damit dessen Akzeptanz fördern. Reha-Management bezeichnet den Prozess der koordinierten Planung, Durchführung u...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Versicherungsfall im Schadensersatz-Rechtsschutz, Abs. 1 a bzw. Nr. 2.4.2 ARB 2012

Rz. 400 Im Schadensersatz-Rechtsschutz (§ 2 a ARB) ist Versicherungsfall das erste Ereignis, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll. Die Verfasser der ARB haben sich für das Kausalereignis als Versicherungsfall entschieden (§ 4 Abs. 1 a ARB). In aller Regel fallen Schadenursache (z.B. Verkehrsunfall) und Schadeneintritt zeitlich zusammen. Fal...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / b) Bestimmung der "richtigen" Kostenquote

Rz. 360 Bei der Ermittlung der "richtigen" Kostenquote i.S.d. § 5 Abs. 3 b ARB ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Kriterien der Erfolgsaussichten oder des Prozessrisikos, welche die vom Gericht vorgeschlagenen Vergleiche im Wesentlichen bestimmen, keine Rolle spielen. Entscheidend ist demgegenüber allein das rechnerische Verhältnis, wobei das "wirtschaftliche Endergeb...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr

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V / 43 Verteidiger, Tragen der Robe/Krawatte [Rdn 3865]

Rdn 3866 Literaturhinweise: Beulke, Kleider machen Strafverteidiger!? – oder: sitzungspolizeiliche Maßnahmen und die Mär vom "T-Shirt-Verteidiger", in: Festschrift für Rainer Hamm, 2008, S. 21 Eylmann, Satzungsversammlung soll Robenstreit beenden, AnwBl. 1996, 190 Kirch-Heim, Die Störung der Hauptverhandlung durch in §§ 177, 178 GVG nicht genannte, an der Hauptverhandlung bete...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Leistungen für Versicherungsfälle im Ausland

Rz. 388 Ereignet sich der Versicherungsfall im Ausland, so trägt der Rechtsschutzversicherer gem. § 5 Abs. 1 b S. 1 ARB bzw. Nr. 2.3.2.1 ARB 2012 nach Wahl des Versicherungsnehmers entweder die Gebühren eines ausländischen, am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes. Im letzteren Fall trägt der Rechtsschutzvers...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XI. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2 k ARB bzw. Nr. 2.2.11 ARB 2012

Rz. 167 Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht wird für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten gewährt, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen (§ 2 k ARB). Dieser Rechtsschutz ist in der Praxis von er...mehr

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L / 2 Ladung des Verteidigers [Rdn 2273]

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E / 11 Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1780]

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A / 25 Abstimmungsgespräch in umfangreichen Verfahren [Rdn 329]

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P / 3 Pflichtverteidiger, Bestellung wegen Inhaftierung des Mandanten [Rdn 2486]

Rdn 2487 Literaturhinweise: Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13 ders., Änderungen im Untersuchungshaftrecht, Jus 2010, 510 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Brocke-Hell...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadenminderung

Rz. 142 Der Versicherungsnehmer ist nach Ziff. 25.2 AHB, der mit § 82 VVG korreliert, verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers und im Rahmen des Zumutbaren alles zur Klarstellung des Schadenfalls und zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu tun.[193] Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Schadenminderung ist nach den AHB 2008 auf das für den Vers...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Prozessrechtliche Probleme

Rz. 218 Versicherer und Versicherungsnehmer bzw. mitversicherte Personen sind im Rechtsstreit einfache Streitgenossen.[293] Nach § 124 Abs. 1 VVG wirkt ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil zwischen Geschädigtem und Versicherer auch zugunsten des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Personen; ergeht ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil in einem R...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 152 Die ärztliche Schweigepflicht ist traditionell Bestandteil des ärztlichen Berufsrechts vom hippokratischen Eid bis hin zur Muster-Berufsordnung.[203] Sie ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Patienten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verankert. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ist nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB s...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 4. Deckungsumfang

Rz. 21 Im Rahmen der versicherten Leistungen nach Ziff. 4.1 USV übernimmt der Versicherer die Kosten, insbesondere Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten, die im Rahmen der Sanierungs- bzw. Kostentragungsverpflichtung für den Versicherungsnehmer anfallen.[21] Allerdings wird – insoweit erneut ein Reflex auf die "haftungsre...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / cc) Begrenzung der Versicherungsleistung unter Anrechnung der Aufwendungen des Versicherers

Rz. 109 Aufgrund der Kritiken im Schrifttum zu den Modellbedingungen vor 2011 und der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M.[334] hat der GDV bereits im Modell von 2013 vorsorglich die Muster-Regelungen zur Kostenanrechnung angepasst. Zentrale Vorschrift für die Kostenanrechnung ist nach den aktuellen GDV-Empfehlungen nunmehr alleine Ziff. A-6.4 S. 2 AVB-D&O. Danach werden Zitat...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / XII. Auskunftspflicht des Versicherers, § 202 VVG

Rz. 123 Gemäß § 178m VVG a.F. war der Versicherer bereits verpflichtet, auf Verlangen einem Arzt Einsicht in Gutachten zu gewähren, die er zwecks Prüfung seiner Leistungspflicht eingeholt hatte. Diese Einsicht ist gem. § 202 VVG nunmehr auch einem vom Versicherungsnehmer benannten Anwalt zu gewähren und gilt nicht nur für Gutachten, sondern auch für Stellungnahmen, die der V...mehr

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zfs 11/2024, Reha-Managemen... / IV.3. Fallbeispiel

Dieses Fallbeispiel veranschaulicht, wie tiefgreifend Auswirkungen psychischer Unfallfolgen bei gleichzeitig geringfügig vorliegenden physischen Verletzungen auf die (Wieder-)Aufnahme der Berufstätigkeit sein können und daher eine Begleitung durch einen Reha-Dienst indiziert ist. Der Geschädigte erlitt bei einem Verkehrsunfall eine Gehirnerschütterung und HWS-Distorsion. Zude...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Schadenanzeige und sachdienliche Auskünfte (Ziff. 7.2)

Rz. 284 In Ziff. 7.2 AUB 2020/2014 wird nicht mehr wie in bisherigen AUB-Generationen die Schadenanzeige des VR genannt. Es wird allgemein auf die wahrheitsgemäße, vollständige und unverzügliche Auskunftserteilung abgestellt. Dies gilt für sämtliche Angaben, um die VN oder VP gebeten werden. Das kann eine Schadenanzeige sein, aber auch individuell auftretende Fragen sind zu ...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 5. Abgrenzung der Produkthaftpflichtversicherung von anderen Deckungslösungen

Rz. 15 Bisweilen wird im Allgemeinen, laienhaften Sprachgebrauch bei der Verwendung des Begriffs "Produkthaftpflichtversicherung" nicht weiter zwischen den einzelnen Deckungen differenziert, nämlich der Rückrufkostendeckung, der Umwelthaftpflichtdeckung, der D&O-Versicherung (vgl. dazu Rdn 15 ff.), der Produktschutzversicherung oder der Rückruf-Bilanzschutzversicherung. Viel...mehr

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P / 13 Psychosoziale Prozessbegleitung [Rdn 2638]

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N / 5 Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand [Rdn 2376]

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / I. Allgemeines

Rz. 44 Der Rechtsschutzversicherungsvertrag kommt zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherungsnehmer zustande. Dieser Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur für die beiden Vertragsparteien und – teilweise – auch für die mitversicherten Personen (§ 15 ARB; siehe hierzu Rdn 102–106). Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, und...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer – oder der Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers im Falle schon erfolgter Befriedigung des Kostengläubigers – in die Insolvenzmasse. Der Freistellungsanspruch verwandelt sich in der Person des I...mehr

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zfs 11/2024, Erforderliche ... / Leitsatz

1. Die für die Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe erforderliche Vertretungsbereitschaft eines Rechtsanwalts liegt nur dann vor, wenn diese auch das Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren miterfasst. 2. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozesskostenhilfe führt nicht zur Begründung eines Vertrages oder eines Rechtsverhältnisses zwischen dem beigeordneten Rech...mehr

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R / 10 Revision, Begründung, Frist [Rdn 2788]

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 10. Auflage), kann ich in dieser Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Das Strafverfahren ist immer im Fluss. Zunächst ging es um die Versu...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 81 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende Forderungsübergang, den § 86 VVG vorsieht, wird für die Rechtsschutzversicherung in § 17 Abs. 8 ARB (Nr. 4.1.8 ARB 2012; § 20 Abs. 2, 3 ARB 75) wiederholt und etwas erweitert. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, gehen mit ihrer Entsteh...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / b) Reichweite des "ursächlichen Zusammenhangs" in Abs. 1 d bzw. Nr. 3.2.2 ARB 2012

Rz. 191 Fraglich ist, wie weit der "ursächliche Zusammenhang" in § 3 Abs. 1 d ARB auszudehnen ist. Wie bereits oben (siehe Rdn 178) angesprochen, wäre selbst bei erforderlicher adäquater Kausalität noch ein sehr weit gehender Ausschluss anzunehmen. So würde z.B. der Bauausschluss eingreifen, wenn sich der Versicherungsnehmer von einem Schrottplatz Material für seine baugeneh...mehr

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B / 8 Berufung, Berufungseinlegung [Rdn 701]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IX. Rechtsanwaltskosten

Rz. 294 Vertritt ein Rechtsanwalt den Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung seiner Ansprüche gegen den Versicherer, so muss der Versicherungsnehmer diese Kosten in der Regel selbst tragen: Der Versicherer ist nur dann zur Tragung der Rechtsanwaltskosten verpflichtet, wenn er sich bei Beauftragung des Rechtsanwalts in Verzug befand oder seine Eintrittspflicht zu Unrecht ...mehr

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Autorenverzeichnis

Thomas Hillenbrand Thomas Hillenbrand ist Richter am Oberlandesgericht Stuttgart und seit über 13 Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Thomas Hillenbrand ist Mitautor des von Burhoff herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" und des von Burhoff/Kotz herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge." Zudem ist Thomas Hill...mehr

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N / 4 Nebenklage, Beistand [Rdn 2365]

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N / 6 Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2394]

Rdn 2395 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Burhoff, Änderungen im Recht der Nebenklage (§§ 397a, 397b StPO), StRR 1/2022, 5 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptver...mehr