Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bezeichnung des Verwaltungsaktes

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zunächst ist der Verwaltungsakt zu bezeichnen, gegen den der Einspruch gerichtet ist. Mit der Bezeichnung des Verwaltungsakts begrenzt der Einspruchsführer den Einspruchsgegenstand. Eine ausdrückliche Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum etc. ist nicht erforderlich, solange er aus dem Inhalt der Erklärungsschrift und dem Akteninha...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Lohmeyer, Das Auskunftsverweigerungsrecht des Steuerberaters, StB 1989, 289; Schuhmann, Auskunftsverweigerungsrechte in der steuerlichen Außenprüfung, StBp 1996, 89; von Wedelstädt, Verwertungsverbote im Beweiserhebungsverfahren – Prüfung der materiellen Voraussetzungen: Wann führen Verstöße zum Verwertungsverbot?, AO-StB 2001, 19; Heuermann, Reichweite des Zeugnisverweigerungs...mehr

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AGS 10/2018, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Der Rechtspfleger des LG die Kosten, die der Klägerin von den Beklagten zu erstatten sind, auf 1.277,07 EUR festgesetzt. Er hat die von der Klägerin darüber hinaus geltend gemachte Gebühr des von ihren Prozessbevollmächtigten beauftragten Rechtsanwalts zur Terminwahrnehmung i.H.v. 88,50 EUR nicht anerkannt, weil es sich nicht um Kosten der Partei, sondern um solche ihres Pro...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesetzlich nicht vorgesehene Gebühren und Auslagen (§ 139 Abs. 3 Satz 2 FGO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139 Abs. 3 Satz 2 FGO regelt den Fall, dass sich der Kläger eines Bevollmächtigten oder Beistands bedient, der weder Rechtsanwalt noch Steuerberater ist und für den daher keine besonderen Vorschriften für Gebühren und Auslagen bestehen (z. B. Wirtschaftsprüfer). In diesem Fall steht es – anders als es der Wortlaut der Norm vermuten lä...mehr

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FF 10/2018, Das Wechselmode... / C. Ausblick

Der Satz in der "Umgangsentscheidung" des Bundesgerichtshofs: Zitat "Bei der Festlegung eines bestimmten Betreuungsmodells handelt es sich um eine Frage der tatsächlichen Ausübung der elterlichen Sorge" könnte andeuten, dass der BGH letztlich ein Wechselmodell sowohl als Umgangsregelung, aber auch als Sorgerechtsregelung als denkbar ansieht. Es bleibt abzuwarten, wann der BGH G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Der Ort der Außenprüfung nach § 200 Abs. 2 AO, DB 1989, 1536; Finger, Die Rechte des Außenprüfers, StBp 2000, 33; Finger, Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Maßnahmen der Außenprüfung, StBp 2002, 61 und 95; Graf Kerssenbrock/Riedel/Strunk, Zur Verfassungsmäßigkeit des Datenzugriffs der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 147 Abs. 6 AO, DB-Beila...mehr

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AGS 10/2018, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Die Gebühren eines Rechtsanwalts im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen (§ 6 Abs. 2 FamFG, § 406 Abs. 5 ZPO) berechnen sich nach § 33 RVG, wobei die Anwaltstätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG, Nr. 3500 VV gebührenauslösend ist (vgl. Schneider, NZFam 2015, 413). 2. Der Gegenstandswert (§ 2 Abs. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Apitz, Verfahrensrechtliche Aspekte einer Außenprüfung nach BpO (2000), StBp 2001, 29, 57, 85; von Wedelstädt, Neuregelungen der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) und des AEAO zu § 193ff., DB 2000, 1356; Papperitz, Die Betriebsprüfungsordnung 2000 – Ein Fortschritt oder eher Rückschritt, DB 2001, 1217; Balmes, Digitales Zeitalter der Außenprüfung, AO-StB 2002, 121; Eberlein, Di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum Sterzinger, Erstattung der Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens in Steuerstrafsachen, NZWiSt 2012, 207. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 408 AO ergänzt die Kostenvorschriften der §§ 464ff. StPO. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 392 AO, wonach auch Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Verteidigung in Steuerstrafverfahren beauftragt werden kön...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkungen und Verbote der ZPO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sin...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörden haben in Zusammenarbeit mit den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer ein Verfahren entwickelt, mit dem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften den Landesfinanzbehörden auf der Grundlage eines amtlich bestimmten Vollmachtformulars die Daten der ihnen von ihren Mandanten e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kostenverzeichnis (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG)

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG Teil 6 Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug 6110 Verfahren im Allgemeinen, soweit es sich nicht nach § 45 Abs. 3 FGO erledigt 4,0 6111 Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betroffener Personenkreis

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Personenkreis, dem das beruflich bedingte Verweigerungsrecht zusteht, ist in Abs. 1abschließend genannt. Es handelt sich also nicht um eine nur beispielhafte Aufzählung, sodass sich andere Berufsgruppen nicht auf ein berufsbedingtes Aussageverweigerungsrecht berufen können. Deshalb steht auch Mitarbeitern von Kreditinstituten kein Au...mehr

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AGS 10/2018, Antrag auf Ein... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte (§ 793 ZPO) und auch i.Ü. zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zur Begründung wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen zunächst Bezug genommen auf die zutreffenden und durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräfteten Erwägungen des AG aus dem angegriffenen Beschluss, welche sich das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 87d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87d ersetzt seit dem 1.1.2017 § 1 Abs. 1 Satz 2 SteuerdatenübermittlungsVO. Sie ermöglicht dem Datenübermittler sich bei der Datenübermittlung Dritter zu bedienen, die das Gesetz als Auftragnehmer bezeichnet. Der Personenkreis, der als Auftragnehmer tätig werden kann, ist im Gesetz nicht genannt. Dementsprechend können nicht nur profes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 104 Verweigerung der Erstattung eines Gutachtens und der Vorlage von Urkunden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dehnt die für die Erteilung von Auskünften bestehenden Verweigerungsrechte der §§ 101 bis 103 AO auf die in den §§ 96 Abs. 3, 97 und 100 AO geregelten Pflichten aus. Wer ein Auskunftsverweigerungsrecht hat, kann demnach auch die Erstattung eines Gutachtens und die Vorlage von Urkunden oder Wertsachen ablehnen. Das Ablehnun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 151 Anwendung der Bestimmungen der ZPO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 151 FGO betrifft die Vollstreckung von Geldleistungen zugunsten des Klägers gegen die im Prozess unterlegene ertragsberechtigte Körperschaft, während § 150 FGO den umgekehrten Fall regelt (s. § 150 FGO Rz. 1). Diese kommt in Betracht, wenn die beklagte Finanzbehörde (§ 63 FGO), die verwaltungsorganisatorisch der Körperschaft zugehörig ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Durchführung eines finanzgerichtlichen Verfahrens entstehen Kosten (§ 139 Abs. 1 FGO), und zwar Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten, wenn der Kläger bzw. Antragsteller durch einen Bevollmächtigten vertreten wird. Die Gerichtskosten werden von den Gerichten dafür erhoben, dass der Staat Organe der Rechtspflege zur Verfügun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Weitere Entwicklungen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund der im ersten Jahrzehnt der praktischen Bewährung der FGO gemachten Erfahrungen hat sich das Bedürfnis nach einer Entlastung des BFH ergeben. Der Gesetzgeber hat daher durch das BFHEntlG v. 08.07.1975 (BGBl I 1975, 1861) Abhilfe zu schaffen versucht. Das BFHEntlG war mehrmals verlängert worden und galt bis 31.12.2000; es suspend...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 295 AO werden alle existenten Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote durch Verweis auf spezielle Vorschriften der ZPO sowie auf alle anderen gesetzlichen Vorschriften innerhalb und außerhalb der ZPO übernommen (= Verbot der Kahlpfändung). Andere gesetzliche Vorschriften sind z. B. § 863 ZPO (Pfändungsbeschränkungen bei Erbscha...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Vorwort zur 22. Auflage

Vor Ihnen liegt die 22. Auflage des von Rechtsanwalt Dr. Rolf Kühn begründeten Kommentars zu Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Das sonst so ruhige Verfahrensrecht der Abgabenordnung hat seit der 21. Auflage dieses Kommentars in 2015 ungewohnt viele Änderungen erfahren. Diese sind vor allem erfolgt mit jeweils mehreren Änderungen der AO durch das Steueränderungsgesetz 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Sitzungspolizei

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Sitzungspolizei sind alle Maßnahmen gemeint, die der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung, d. h. der äußeren Ordnung des Verfahrensablaufs und dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, im Interesse einer ordnungsgemäßen Prozessführung dienen (BVerfG v. 14.07.1994, 1 BvR 1595/92, 1 BvR 1606/92, BVerfGE 91, 125; Brandis in Tipke/Kr...mehr

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Anhang 2: Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 12.08.2005, BGBl I 2005, 2354, zuletzt geändert durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antragserfordernis

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 361 AO setzt keinen Antrag voraus. Die Finanzbehörde entscheidet von Amts wegen darüber, ob Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Dies hat insbes. immer dann zu geschehen, wenn der Einspruch offensichtlich begründet ist oder aber die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm durch das BVerfG zu e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Art der Ermittlungsfehler

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu einem Verwertungsverbot führen nur solche Fehler, die besonders schwerwiegende Rechtsverletzungen des FA bei der Sachverhaltsermittlung darstellen (zu den formellen Voraussetzungen s. Rz. 23 ff.). Dazu zählen Verstöße gegen den verfassungsrechtlich geschützten Bereich des Stpfl. (sog. qualifiziertes materiell-rechtliches Verwertungsv...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbotsirrtum

Tz. 61 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom Tatbestandsirrtum zu unterscheiden ist der Verbotsirrtum. Er bezieht sich auf den Unrechtsgehalt des Täterverhaltens bzw. das Verbotensein der Tat. Das Bewusstsein des Täters, durch sein Handeln oder seine Untätigkeit etwas Verbotenes, mit Strafe Bedrohtes zu bewirken, ist ein zusätzliches Schuldelement (s. Rz. 55), auch wenn es nic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52a Elektronische Dokumente

Schrifttum Schoenfeld, Klageeinreichung in elektronischer Form, DB 2002, 1629; Weigel, Bestimmende elektronische Schriftsätze und der neue § 77a FGO, DStR 2002, 1841; Brandis, Elektronische Kommunikation im Steuerverfahren und im Steuerprozess, StuW 2003, 349; Schwoerer, Die elektronische Justiz, Diss. Tübingen 2005; Viefhues, Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommuni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 12 Steueranrechnung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Hinweis: Die Kommentierung stammt ursprünglich von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer und wurde nunmehr durch Herrn Dr. Reiner Fu überarbeitet und auf de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Beihilfe

Tz. 78 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Mittäterschaft, bei der jeder Mittäter die Tat als eigene will (s. Rz. 72), unterscheidet sich die Beihilfe zur Tat eines anderen (BGH v. 26.11.1986, 3 StR 107/86, wistra 1987, 106; BGH v. 20.12.1989, 3 StR 276/88, wistra 1990, 149). Als Gehilfe gilt, wer einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener Tat wissentlich Hilfe leist...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 91 Ladung der Beteiligten

Schrifttum Loschelder, Aufhebung, Verlegung und Vertagung von Gerichtsterminen, AO-StB 2004, 259. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 FGO regelt die Ladungsfrist und weitere Formalia zur Ladung sowie zum Sitzungsort. Für die Terminsladung gilt außerdem § 53 FGO. Ist ein Prozessbevollmächtigter bestellt, ist die Ladung gem. § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO an ihn zu richten (s. § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Inhalt und Grenzen der Auskunftspflicht

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich des Inhalts der zu erteilenden Auskunft bestimmt § 93 Abs. 3 Satz 1AO, dass die Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen sind, was ohnehin selbstverständlich ist, weil die Pflicht zur Auskunftserteilung nur als Pflicht zur Erteilung von wahren und vollständigen Auskünften verstanden werden kann. Nach § 93 Abs. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 92 Gang der Verhandlung

Schrifttum Bilsdorfer, Der Rechtsanwalt und die mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht, NJW 2001, 331; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung, AO-StB 2002, 348; Redeker, Mündliche Verhandlung – Sinn und Wirklichkeit, NJW 2002, 192; Mack, Die mündliche Verhandlung, AO-StB 2004, 443. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ordnungsgemäße Büroorganisation

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Angehörigen steuerberatender Berufe – insbes. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, aber auch für die Verwaltung – hat die Rechtsprechung Grundsätze darüber entwickelt, unter welchen Voraussetzungen durch diese verursachte Fristversäumnisse entschuldbar sind (vgl. BFH v. 24.02.2000, VII B 132/99...mehr

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung liest sich wie der Gegenentwurf zu der falschen Entscheidung des OLG Karlsruhe.[1] Die Entscheidung ist in einem einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgt. Im vorliegenden Fall hatte der Lebensgefährte von den beiden älteren Töchtern, die nicht mehr bei der Mutter wohnhaft sind, pornografische Fotografien erstellt. Das Jugendamt hatte unmittelbar nach der Gebur...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Arten der Gebühren

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im finanzgerichtlichen Verfahren sieht das RVG im Wesentlichen noch die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr vor. Die Verfahrensgebühr (VV RVG Nr. 3200 und Vorbemerkung 3 Abs. 2) ersetzt die bisherige Prozessgebühr und entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Amtliche Ermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FG hat nach § 76 FGO ein selbständiges Ermittlungsrecht und eine selbständige Ermittlungspflicht, und zwar unabhängig davon, ob und welche Ermittlungen die Finanzbehörde bereits angestellt hat. Das FG ist daher z. B. an die Feststellungen eines Strafgerichts nicht gebunden (BFH v. 07.07.1995, III B 8/95, BFH/NV 1996, 150; BFH v. 12.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 64 Form der Klageerhebung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 FGO regelt die (äußere) Form der Klageerhebung. Sie stellt eine Sachentscheidungsvoraussetzung dar, deren Fehlen die Klage unzulässig macht, sodass sie durch Prozessurteil abzuweisen ist (s. Vor FGO Rz. 33). Die Vorschrift ist nicht abschließend, da eine elektronische Klageerhebung nach Maßgabe des § 52a FGO möglich ist (s. § 52a FG...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Zurückweisung von Bevollmächtigten (§ 62 Abs. 3 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 62 Abs. 3 FGO regelt die Zurückweisung von Bevollmächtigten. Eine Zurückweisung muss dabei zwingend erfolgen, wenn ein Bevollmächtigter nicht die Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 FGO erfüllt (§ 62 Abs. 3 Satz 1 FGO; s. Rz. 2 ff.), also z. B. ein (früherer) Steuerberater, dessen Bestellung bestandskräftig widerrufen worden ist (BFH v. 15...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Bedarfswert bei fehlendem Gegenstandswert

Frage: Anlässlich der Erstellung einer Feststellungs-Erklärung zum Bedarfswert erhielt ich keine ausreichend sichere Information über den Wert eines Grundstücks. Wie ermittelt man den Gegenstandswert? Meine dem Mandanten vorgeschlagene Lösung war, dass ich zunächst eine Vorschuss-Honorarnote erstelle und nach Bekanntgabe des Werts im zu erwartenden Bescheid diesen Wert als G...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Höhe der Geschäftsgebühren bei Parallelverfahren

Für die Vertretung seines Mandanten im Vorverfahren erhält ein Rechtsanwalt nach Nr. 2300 VV RVG eine Geschäftsgebühr, die mit einem Gebührensatz von 0,5 bis 2,5 berechnet werden kann. Während in durchschnittlichen Rechtssachen regelmäßig eine Gebühr von 1,3 anfällt, kann der Rechtsanwalt eine darüber hinausgehende Gebühr nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schw...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VIII. Die Haftung des Anwalts bei vorzeitiger Klage auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Rz. 126 Haftungsrisiken ergeben sich für den Anwalt auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Hierbei werden häufig die Teilungsvoraussetzungen der §§ 2042 ff. BGB nicht hinreichend geprüft. Erhebt der Anwalt vor Teilungsreife des Nachlasses Erbteilungsklage, begeht er aufgrund der Aussichtslosigkeit der Klage eine Pflichtverletzung.[132]mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten des Anwalts oder Notars

Rz. 13 Gelegentlich übernimmt der Rechtsanwalt auch Tätigkeiten, die außerhalb der eigentlichen anwaltlichen Berufstätigkeit liegen. Beispielsweise tritt er als Makler auf oder übernimmt (auch) die betriebswirtschaftliche Beratung des Mandanten. Im Bereich des erbrechtlichen Mandats sind insbesondere die nachfolgenden Tätigkeiten von Bedeutung: Rz. 14 & Der Rechtsanwalt als S...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / C. Das Gebot der Unabhängigkeit bzw. Unparteilichkeit des Anwalts(-notars)

I. Allgemeines Rz. 35 Auch wenn die Frage der anwaltlichen Unabhängigkeit keine typische erbrechtliche Problematik darstellt, soll sie hier der Vollständigkeit halber besprochen werden. Denn im Rahmen der §§ 45, 46 BRAO tritt immer wieder die Frage auf, ob ein Anwärter die für den Anwalt nötige Unabhängigkeit besitzt, wenn er bereits Angestellter eines Versicherungsunternehme...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen durch den Anwalt

Rz. 4 Bei der erbrechtlichen Gestaltung handelt es sich für den Anwalt um ein Mandat, bei dem er oftmals im Wettbewerb zu anderen Berufsgruppen, insbesondere Notaren und Steuerberatern, steht. Dass Testamente nicht selten auch durch den Steuerberater entworfen werden liegt nicht zuletzt daran, dass der Steuerberater die Vermögensverhältnisse seines Mandanten gut kennt und al...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / B. Der Anwalt im Erbrecht

I. Die Entwicklung in den letzten 20 Jahren Rz. 5 Die Einführung des Fachanwalts für Erbrecht bewirkte eine deutliche Zuwendung vieler Anwälte zum Erbrecht. Die erbrechtliche Literatur ist sprunghaft angestiegen. Bis heute sind die Fachlehrgänge zum Erwerb der Zugangsvoraussetzungen wie Fortbildungsveranstaltungen auf allen Gebieten des Erbrechts stark nachgefragt. 1. Fachanwa...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 5. Rechtsanwalts-AG

Rz. 85 Die Zulässigkeit der Rechtsanwalts-AG ist in der BRAO nicht ausdrücklich geregelt. Sie war daher lange Zeit umstritten. In einem Grundsatzurteil hat der BGH an die vor Einführung der §§ 59c ff. BRAO geltende Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Rechtsanwalts-GmbH angeknüpft, wonach in Ermangelung eines gesetzlichen Verbots die Anwaltschaft aufgrund der Berufsfreiheit n...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 3. Rechtsanwalts-GmbH

Rz. 82 Die berufsrechtliche Zulässigkeit der Gründung einer Rechtsanwalts-GmbH war zunächst umstritten, ist mittlerweile aber in §§ 59c ff. BRAO ausdrücklich normiert. Sie entsteht durch Gründung (§ 2 GmbHG) und Eintragung ins Handelsregister (§ 7 Abs. 1 GmbHG). Der Geschäftsführer vertritt die Anwalts-GmbH nach außen, ein etwaiges Verschulden der handelnden Organe wird der ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / gg) Rechtsanwalt und Notar

Rz. 17 In diesem Zusammenhang ist auf § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO hinzuweisen. Wurde seitens des Rechtsanwalts, der gleichzeitig Notar ist, ein Testament beurkundet und bildet diese Urkunde den Gegenstand eines Rechtsstreits, darf der Rechtsanwalt insoweit nicht tätig werden. Es ist weiter zu beachten, dass der Notar, der jetzt als Anwalt tätig ist, auch Eigeninteressen vertreten...mehr