Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfahren bei Sperrerklärung, Gebühren [Rdn 428]

Rdn 429 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 430 Für die gebührenrechtliche Behandlung des Vorgehens gegen eine Sperrerklärung (vgl. dazu eingehend u.a. → Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage, Teil B Rdn 686) ist entscheidend, welches Rechtsmittel/welcher Rechtsbehelf gewählt wird. I...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Allgemeines [Rdn 2006]

Rdn 2007 Literaturhinweise: Amelunxen, Die Revision der Staatsanwaltschaft, 1980 Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren, StV 1997, 488 ders., Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 ders., Was darf das Revisionsgericht, ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Allgemeines [Rdn 227]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Vornahme [Rdn 277]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 229]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Verwerfung durch LG, Unzulässigkeit [Rdn 373]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Entscheidung, Allgemeines [Rdn 2132]

Rdn 2133 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 ders., Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1732]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Beschränkung [Rdn 1085]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Pflichtverteidigerbestellung [Rdn 538]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Annahmeberufung, Entscheidung [Rdn 28]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Einigungsverfahren [Rdn 136]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Sprachunkundigkeit, Übersetzungsleistungen [Rdn 1708]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 175]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Anhörungsrüge [Rdn 2022]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Allgemeines [Rdn 786]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Checkliste [Rdn 508]

Rdn 509 Auf der Grundlage der Ausführungen bei → Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Allgemeines, Teil B Rdn 494, und bei → Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen, Teil B Rdn 511, sollte der Rechtsanwalt des Antragstellers seinen Klageerzwingungsantrag vor Absendung noch einmal sorgfältig überprüfen (vgl. auch FA Strafrecht-Plöd, Teil 7, Kap 1 und Rn 102...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Gegenvorstellung, Allgemeines [Rdn 274]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Verwerfung durch AG, Unzulässigkeit [Rdn 353]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Beschränkung [Rdn 2085]

Rdn 2086 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2087 1. Eine Beschränkung der Revision auf abtrennbare Teile ist möglich. Das ergibt sich aus § 344 Abs. 1, der bestimmt, dass der Revisionsführer anzugeben hat, "inwieweit" er das Urteil anfechte. Voraussetzung der Beschränkung ist, dass eine selbstständige Prüfung und rechtliche Beurt...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Vollmacht [Rdn 401]

Rdn 402 Literaturhinweise: s. die. Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 1, und bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Allgemeines, Teil A Rdn 1768, m.w.N. Rdn 403 1. Wird ein Beschwerdeführer von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Person, die der Kammerpräsident zulässt, vertreten (Art. 36 VerfO-EGMR), so ist vom Vertreter eine schriftliche V...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Rücknahme [Rdn 2199]

Rdn 2200 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2201 1.a) Gem. § 302 kann die Revision ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleichem Umfang zulässig ist, wie eine gem. § 344 Abs. 1 von vornherein erklärte Beschrän...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Annahmeberufung, Allgemeines [Rdn 20]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1053]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1485]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, sofortige Beschwerde [Rdn 550]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, schriftliche § 117 Abs. 1 StPO [Rdn 933]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdegegenstand [Rdn 62]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, formale Voraussetzungen [Rdn 417]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 418 Literaturhinweise: Rudolf/von Raumer, Die Beschwerde vor de...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1027]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 153]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 423]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 907]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1249]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 880]

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Das OLG München hat sich allerdings mit einem Problem der Entscheidung nicht befasst. 1. Anwalt in eigener Sache Die Gebührenregelungen des RVG und damit auch die Anrechnungsvorschrift der Anm. zu Nr. 3307 VV RVG gelten für den in eigener Sache tätig gewesenen Rechtsanwalt – hier also für die Mitglieder der beklagten Anwaltssozietä...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 121 Abs. 3 ZPO kann ein nicht in dem Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten – das Gesetz meint insoweit hier die Reisekosten des Rechtsanwalts nach § 46 RVG – nicht entstehen. Vorzunehmen ist demnach ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit den...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist." Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen,...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eines nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung eines Unterbevollmächtigten vor Ort

Leitsatz Für die Frage, ob nach § 121 Abs. 3 ZPO ein nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet werden kann, ist ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit denjenigen Kosten, die entstehen, wenn die Kanzlei des Anwalts an dem am weitesten vom Verfahrensgericht entfernten Ort...mehr

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zfs 6/2016, Unfallregulieru... / 3 Anmerkung:

Eine anwaltsfreundliche Entscheidung, die in gebührenrechtlicher Hinsicht einer Anmerkung in zweierlei Hinsicht wert ist. I. Anzahl der Angelegenheiten Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, ist in den §§ 16 ff. RVG nicht ausdrücklich geregelt. Ob von einer oder von mehreren Angelegenhei...mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtlic... / 3 Anmerkung:

Die Klägerin hatte hier – ähnlich wie die Kläger im Fall des AG Aichach vorstehend – eine ihr wohlgesonnene Richterin. Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, hängt in der Praxis von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu Recht weist das AG Bochum darauf hin, dass dabei insbesonder...mehr

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zfs 6/2016, Unfallregulieru... / Sachverhalt

Die beiden Geschädigten waren mit ihren jeweiligen Fahrzeugen in dasselbe Unfallgeschehen verwickelt. Der spätere Kl. zu 1 beauftragte die Anwälte mit der Regulierung der hierdurch entstandenen Schäden am 24.3.2014, der spätere Kl. zu 2 erteilte denselben Rechtsanwälten einen entsprechenden Auftrag am 26.3.2014. Die Anwälte machten die dem jeweiligen Mandanten angefallenen S...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / Leitsatz

Für die Frage, ob nach § 121 Abs. 3 ZPO ein nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassener Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet werden kann, ist ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit denjenigen Kosten, die entstehen, wenn die Kanzlei des Anwalts an dem am weitesten vom Verfahrensgericht entfernten Ort im Bezi...mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigte Verfa... / 1 Sachverhalt

Dem Beklagten war am 9.5.2015 eine Klage zugestellt worden mit der Aufforderung, binnen drei Wochen nach Zustellung der Klage auf diese zu erwidern. Am späten Abend des 27.5.2015 telefonierte der Antragsgegner mit seinem Anwalt, dem er zuvor Unterlagen für das Klageverfahren in den Briefkasten gelegt hatte. Mit einer am 28.5.2015 um 0:08 Uhr beim Anwalt eingegangenen E-Mail ...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Sowohl die Einigungs- und Erledigungsgebühr als auch die fiktive Terminsgebühr greifen die konkrete Höhe der Verfahrensgebühr an. Hintergrund für die Anpassung der Einigungs- und Erledigungsgebühr und Verfahrensgebühr war die Auffassung des Gesetzgebers, dass in einem einfachen Verfahren auch eine einfache Einigung oder Erledigung herbeigefü...mehr

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AGS 6/2016, Erledigungswert... / 1 Sachverhalt

Das Fahrzeug der Klägerin war bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden. Sie beauftragte daraufhin ihren Anwalt, den ihr entstandenen Schaden zu regulieren. Der Anwalt empfahl ihr, zunächst den eigenen Vollkaskoversicherer in Anspruch zu nehmen, da es sich bei dem Haftpflichtversicherer der Unfallgegnerin um ein bekanntermaßen zahlungsunwilliges Versicherungsunternehmen han...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe einer dem Erinnerungsführer zu zahlenden fiktiven Terminsgebühr. Im dem zugrunde liegenden Ausgangsverfahren wurde der dortige Kläger zunächst durch Rechtsanwalt B. vertreten, der dem Kläger durch Beschluss der Kammervorsitzenden vom 27.1.2014 unter gleichzeitiger Gewährung von Prozesskostenhilfe als Bevollmächtigter beigeordnet worden w...mehr