Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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zfs 05/2010, Genügende Entschuldigung; Beistand eines Verteidigers

StPO § 137 § 140 § 228 § 329 1. Der Begriff "genügende Entschuldigung" in 329 Abs. 1 Satz 1 StPO darf nicht eng ausgelegt werden. 2. Nach § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO kann sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers seiner Wahl bedienen, und zwar unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen. Dieses aus der Verfassung ab...mehr

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AGS 06/2010, Anrechung eine... / Aus den Gründen

Obwohl dem Bevollmächtigten des Erinnerungsführers gegen diesen für die Vertretung im Klageverfahren ein Anspruch auf eine ungekürzte 1,6-Verfahrensgebühr zusteht, kann der Erinnerungsführer vom Erinnerungsgegner nur die Erstattung einer auf 1,025 (1,6 ./. 1,15/2) gekürzten Verfahrensgebühr verlangen. 1. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören nach § 139 Abs. 1 FGO auch die...mehr

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AGS 07/2010, Keine Vergütun... / Leitsatz

Ist die anwaltliche Beiordnung im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt, kann der Anwalt die Erstattung von Reisekosten vom Sitz seiner Kanzlei zum Ort des Prozessgerichts nicht erstattet erhalten. In der stillschweigenden Hinnahme der beschränkten Beiordnung ist ein Verzicht auf Reisekostenerstattung zu sehen. D...mehr

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zfs 05/2010, Keine Kostenerstattung im Prozesskostenhilfe – Rechtsbeschwerdeverfahren

ZPO § 127 Abs. 4 Im Prozesskostenhilfeverfahren werden die außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht erstattet. BGH, Beschl. v. 9.3.2010 – VI ZB 56/07 Das LG Dresden hatte dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich, durch den sich die Beklagte verpflichtete, an den Kläger zum Ausgleich aller Sch...mehr

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AGS 06/2010, Anwendbarkeit ... / Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht meint, die Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 4 VV sei von dem LG zu Recht angewendet und die im Kostenfestsetzungsbeschluss anzusetzende Verfahrensgebühr entsprechend gekürzt worden. Der durch Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltsc...mehr

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AGS 08/2010, Erhöhung des S... / Aus den Gründen

Die Urteile des SG und des LSG sind aufzuheben. Die Kläger haben Anspruch auf die von ihnen bei der Beklagten geltend gemachte Aufwendungserstattung in Höhe von weiteren 75,72 EUR. 1. Die Revision ist zulässig. Wird wie vorliegend in der Hauptsache über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens (§§ 78 ff. SGG) gestritten, handelt es sich nicht um Kosten des Verfahrens i.S.v....mehr

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AGS 08/2010, Betreiben der ... / Sachverhalt

Der Kläger war im Ausgangsverfahren anwaltlich vertreten und hatte dort eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten erstritten. Der anwaltlich vertretene Kläger hatte in einem Verwaltungsverfahren einen zu seinen Gunsten ergangenen Widerspruchsbescheid erwirkt, der allerdings keine Kostenentscheidung enthielt. In dem daraufhin vor dem VG geführten Ausgangsverfahren 11 K 2876/05...mehr

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AGS 03/2010, Veranlassung z... / Anmerkung

Die Entscheidung des BGH nimmt dem Unterhaltsschuldner bei nicht vollständiger freiwilliger Unterhaltszahlung die Möglichkeit, mit der aus § 93 ZPO resultierenden günstigen Kostenfolge den Unterhalt anzuerkennen, und zwar auch dann, wenn der Unterhaltspflichtige zuvor nicht zur Titulierung des freiwillig gezahlten Betrages aufgefordert worden ist. Die Auffassung des BGH ist a...mehr

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AGS 01/2010, Kosten eines o... / Aus den Gründen

Die gem. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RpflG statthafte und auch ansonsten verfahrensrechtlich unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst nur teilweise Erfolg. Während die anlässlich des Schlichtungsverfahrens entstandenen anwaltlichen Gebühren und Kosten bei der Kostenausgleichung zu berücksichtigen sind, ist eine Anrechnung der Geschäftsg...mehr

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AGS 02/2010, Anrechnung der... / Sachverhalt

Das LG hatte dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm einen Rechtsanwalt beigeordnet: Dieser hatte den Kläger bereits vorgerichtlich vertreten und den Beklagten zur Zahlung der Klageforderung aufgefordert. Das Gericht hat den Beklagten zur Zahlung verurteilt und dem Kläger auch die geltend gemachten vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 1.085,04 EUR zugesprochen....mehr

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AGkompakt 08/2010, Gebühren... / II. Die Entscheidung

Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Beratungshilfevergütung setzt die Zulassung voraus. Hier ist die Beschwerde zulässig, da sie vom AG zugelassen worden ist. Die Beschwerde ist namens des Anwalts einzulegen Obschon die Beschwerde ausweislich der Beschwerdeschrift „namens und in Vollmacht der Antragsteller“ eingelegt worden ist, legt der Senat das Rechtsmittel als eigenes...mehr

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AGS 04/2010, Beiordnung auc... / Anmerkung

Der Beschluss ist begrüßenswert praxisnah und erstaunlich menschlich formuliert. Sein Inhalt legt den Schluss nahe, dass die amtlichen Vordrucke im Zusammenhang mit der Festsetzung des Unterhalts Minderjähriger im vereinfachten Verfahren nicht nur für den juristischen Laien schwer verständlich sind, vielmehr auch Senate wegen der "Unübersichtlichkeit des Formulars kapitulier...mehr

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AGS 07/2010, Keine Vergütun... / Aus den Gründen

Wie das LG zutreffend entschieden hat, ist die Antragstellerin, die dem Antragsgegner zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes beigeordnet worden ist, gehindert außerhalb des Prozesskostenhilfeverfahrens gegen ihren Mandanten Reisekosten geltend zu machen. 1. Die anwaltliche Beiordnung ist im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens zu den Bedingungen eines ortsa...mehr

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AGS 09/2010, Erstattung ein... / Aus den Gründen

1. Die Revision ist zulässig. Von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmängel stehen einer Sachentscheidung nicht entgegen. Revision und Berufung sind kraft Zulassung durch das LSG statthaft. Sie sind auch nicht gem. § 144 Abs. 4 i.V.m. § 165 S. 1 SGG ausgeschlossen. Denn um Kosten des Verfahrens im Sinne dieser Vorschriften handelt es sich nicht, wenn wie hier in der Hauptsa...mehr

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AGS 09/2010, Mitvergleichen... / Anmerkung

Anmerkung I. Zu Leitsatz 1 Die Entscheidung ist insoweit zutreffend. Schließen die Parteien einen Vergleich oder eine Einigung, in die sie auch weitere nicht anhängige Gegenstände einbeziehen, erstreckt sich eine bislang bewilligte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht ohne Weiteres auf den Mehrwert. Es bedarf grundsätzlich einer Erstreckung durch gesonderten Beschluss. D...mehr

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AGS 09/2010, Die Einigungsg... / V. Mitwirkung

Erforderlich ist eine Mitwirkung des Anwalts. Diese fehlt, wenn die Parteien sich selbst einigen oder wenn sich der Anwalt gegenüber dem Gerichtsvollzieher lediglich generell mit einer Ratenzahlung einverstanden erklärt und daraufhin der Gerichtsvollzieher dem Schuldner Ratenzahlung bewilligt.[2]mehr

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FF 10/2010, Mandantenorient... / VIII. Honorarvorteile

Neben der Mandantenzufriedenheit können wirtschaftliche Vorteile erreicht werden. Die Anwendung und Gestaltung der Mandantenorientierung liefert viele gute Gründe, um eine erfolgreiche Honorarvereinbarung treffen zu können. Mandanten bilden ihr Interesse einerseits an der generellen Bewertung des Mandats (Höhe des Risikos, persönliche Berührung und Erfolgserwartung u.Ä.) und ...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / II. PKH Antrag und Klage

Der Antragsteller kann natürlich klarstellen, dass er nur einen Antrag auf PKH stelle und diesem den "Entwurf einer Klage" beifügen. Damit wird die Klage nicht anhängig und nicht rechtshängig. Gleichwohl wird die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB gehemmt.[1] Wird PKH abgelehnt und später ein neuer Antrag gestellt, so hat der Anwalt die Fristen hierzu zu beachten, denn ...mehr

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AGS 02/2010, Das Mandat im Familienrecht

Das Mandat im Familienrecht. Von Beate Heiß und Dr. Hans Heiß. 2. Aufl. 2010. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1408 S. 98,00 EUR. Aufgrund der gravierenden Änderungen zum Verfahrensrecht in Familiensachen, Kindschaftssachen, im Unterhaltsrecht, im Versorgungsausgleichsverfahren sowie im Zugewinnausgleich war eine völlige Neubearbeitung des Werks erforderlich. Das nunmehr 1.408 Seit...mehr

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AGS 07/2010, Erstattung der... / Leitsatz

Die Kosten eines auswärtigen, nicht am Sitz der Partei und des Gerichts ansässigen Anwalts sind auch dann erstattungsfähig, wenn vor mehreren Gerichten verschiedene Rechtsstreite zwischen denselben Parteien geführt werden, die derart miteinander in Zusammenhang stehen, dass die Beauftragung mehrerer Anwälte unzweckmäßig ist. AG Aichach, Beschl. v. 3.5.2010–102 C 842/09mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / b) Anwaltliche Beratung

Die Parteien hatten beide anwaltlichen Rat zum Trennungs- und Kindesunterhalt eingeholt und dabei unterschiedliche Berechnungen erhalten. Der Anwalt des Ehemannes hatte einen Unterhalt für Ehefrau und Kinder in Höhe von 900 EUR/mtl. berechnet und der Anwalt der Ehefrau in Höhe von 1.400 EUR EUR.mehr

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AGS 08/2010, Betreiben der ... / Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend und sehr gut begründet. Wird ein Anwalt ausschließlich im Kostenfestsetzungsverfahren beauftragt, liegt eine Einzeltätigkeit vor, die nach Nr. 3404 VV zu vergüten ist. War der Anwalt dagegen bereits im Ausgangsverfahren tätig, zählt die Kostenfestsetzung für ihn mit zum Rechtszug, so dass er keine gesonderten Gebühren erhält (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr...mehr

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AGS 11/2010, Vergütung und ... / III. Deckungsschutz

Dem Mandanten war Deckungsschutz für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gewährt worden. Hier kam die Besonderheit hinzu, die sich in vielen Versicherungsbedingungen findet, dass der Verwaltungsrechtsschutz nur für die "gerichtliche Interessenwahrnehmung" einsetzt, so dass außergerichtliche Tätigkeiten, also solche, die nach Teil 2 VV zu vergüten sind, ...mehr

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AGS 04/2010, Entstehen der ... / Leitsatz

Bietet der Anwalt des Beklagten anstellte der geforderten Leistung (hier Abgabe einer Unterlassungserklärung) eine im wesentlichen inhaltsgleiche Leistung an (hier abgemilderte Unterlassungserklärung) und erklärt der Anwalt des Klägers, er werde dies prüfen und, falls damit das Interesse des Klägers erfüllt sei, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären, löst ...mehr

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AGS 11/2010, Vergütung und ... / I. Der Fall

Der Mandant hatte in einer nicht verkehrsrechtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheit (Gegenstandswert 5.000,00 EUR) nach Erhalt des Widerspruchsbescheides den Anwalt beauftragt, Anfechtungsklage zu erheben und hierfür Deckungsschutz zu beantragen. Der Versicherer erteilte daraufhin Deckungsschutz "für die Wahrnehmung der Interessen des Mandanten im erstinstanzlichen geri...mehr

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AGkompakt 02/2010, Das Ents... / II. Auftrag

In der Regel bedingter Auftrag bei Ausbleiben des Widerspruchs Voraussetzung ist, dass der Anwalt einen Auftrag hatte, im Verfahren über Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids tätig zu werden. In der Regel wird dieser Auftrag zusammen mit dem Mahnauftrag (bedingt) erteilt. Der Anwalt erhält den unbedingten Auftrag, einen Mahnbescheid zu erwirken und den bedingten Auftr...mehr

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AGS 05/2010, Tätigkeiten de... / Leitsatz

Wird der am BGH nicht zugelassene Anwalt der Vorinstanz im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BGH tätig, so handelt es sich um eine Einzeltätigkeit, die nach Nr. 3403 VV mit einer 0,8-Verfahrensgebühr zu vergüten ist. Diese Gebühr ist auch erstattungsfähig, wenn die Tätigkeit des vorinstanzlichen Anwalts sinnvoll war. OLG München, Beschl. v. 25.8.2009–11 W 2045/09mehr

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AGS 01/2010, Vergütungsansp... / Leitsatz

Wird ein Anwalt beigeordnet, der einer Sozietät angehört, kann auch ein anderer Anwalt der Sozietät für das Verfahren tätig werden, insbesondere Termine wahrnehmen, und diese Tätigkeit dann auch abrechnen. Der Gebührenanspruch kann von der Sozietät allerdings nur einmal geltend gemacht werden. OLG Naumburg, Beschl. v. 28.9.2009–3 WF 220/09mehr

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AGS 03/2010, Zusätzliche Ge... / Anmerkung

Das Gericht verwechselt hier die Parteien im Beschwerdeverfahren. Zugrunde lag ein Vergütungsfestsetzungsverfahren über die Vergütung des beigeordneten Anwalts. In diesem Festsetzungsverfahren ist der Anwalt selbst Antragsteller. Daher ist er auch selbst Beschwerdeführer. Die Partei selbst ist nicht beschwert. Darüber hinaus hat der Anwalt hier zu seinen Ungunsten falsch abge...mehr

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AGkompakt 02/2010, Das Ents... / IV. Die Höhe der Gebühr

Keine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung Die Höhe der Gebühr nach Nr. 3308 VV beläuft sich grundsätzlich auf 0,5. Eine Reduzierung der Gebühr wegen vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu der Gebühr nach Nr. 3305 VV wird die Gebühr für das Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht in einem nachfolgenden streitigen Verfahren angerechnet, s...mehr

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AGS 11/2010, Erstattungsfäh... / Anmerkung

Die Entscheidung beginnt mit Ausführungen zu den Folgen einer einseitigen Erledigungserklärung. Nach Ansicht des BGH reduziert eine solche den Gegenstandswert auf die bisher angefallenen Kosten. Dies ist m.E. bedenklich, denn gerade bei einer einseitigen Erledigungserklärung des Klägers streiten die Parteien nicht unbedingt nur noch über die Frage, wer die Kosten des Rechtss...mehr

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AGkompakt 05/2010, Vergütun... / II. Die Entscheidung

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG (§ 18 Nr. 3 RVG a.F.) ist jede Vollstreckungsmaßnahme einschließlich der sie vorbereitenden Tätigkeiten bis zum Abschluss eine einzige Angelegenheit, so dass insgesamt auch nur eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV anfällt (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Etwas anderes gilt dann, wenn bestimmte Maßnahmen nach § 18 Abs. 1 RVG als besondere (Vollstreckungs...mehr

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AGS 02/2010, Erhöhung der V... / Anmerkung

Der Klageantrag lautete: "Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Klägerin sowie gegenüber Frau D und Herrn P die Zustimmung zur Löschung des im Grundbuch ... eingetragenen Nacherbenvermerks zu erteilen." Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1008 VV kommt es darauf an, ob der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig wird. Das war hier nicht der Fall. Auftraggeber war ledigl...mehr

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AGkompakt 10/2010, Festsetz... / 7. Kosten

Wertfestsetzungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei Das Wertfestsetzungsverfahren selbst ist gerichtsgebührenfrei. Für den Anwalt zählt diese Tätigkeit mit zum Rechtszug und löst ebenfalls keine gesonderte Vergütung aus. Im Beschwerdeverfahren werden Festgebühren erhoben Im Verfahren der Beschwerde und der weiteren Beschwerde werden dagegen Gerichtsgebühren erhoben, und zwar nac...mehr

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AGkompakt 04/2010, Reisekos... / II. Die Entscheidung

Kein Erstattungsausschluss für Reisekosten der Partei Es ist zwar zutreffend, dass § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG einen Erstattungsanspruch der obliegenden Partei im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs für die Entschädigung wegen Zeitversäumnis und für die Kosten der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder eines Beistandes ausschließt. Nicht in § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG erw...mehr

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AGkompakt 07/2010, Verfahre... / I. Der Fall

Der Antragsteller hat vor dem SG den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch seinen Anwalt beantragen lassen. Der Anwalt war bereits im Widerspruchsverfahren tätig und hatte parallel auch Anfechtungsklage zur Hauptsache erhoben. Im Rahmen der Kostenfestsetzung entstand Streit darüber, ob die Verfahrensgebühr für das einstweilige Anordnungsverfahren aus dem Rahmen der Nr. 3...mehr

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zfs 03/2010, Anwaltshaftung... / Vorbemerkung

"Wir können ja mal probieren, ob Sie Prozesskostenhilfe erhalten", dieser Satz kann den Anwalt teuer zu stehen kommen, denn auch bei der PKH (und VKH) gelten die allgemeinen Grundsätze der Anwaltshaftung: von erfolglosen Verfahren hat der Anwalt abzuraten und bei schlechten Erfolgsaussichten hat der Mandant ein Recht darauf, dies auch zu erfahren. Gerade bei der PKH werden j...mehr

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AGS 10/2010, Erstattungsfäh... / Anmerkung

Dem Beschluss ist uneingeschränkt zuzustimmen. Aufgrund des in Art. 5 Abs. 3 GG wurzelnden Gewohnheitsrechts sind Rechtslehrer als Prozessvertreter in Zivilsachen zugelassen. Denn die Prozessvertretung gehört zu ihrem verfassungsrechtlich geschützten Wirkbereich. Rechtslehrer sind Professoren und Lehrbeauftragte mit der Befähigung zum Richteramt in der Bundesrepublik Deutschla...mehr

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AGS 04/2010, Abrechnung der... / Leitsatz

Ist nur einem von mehreren Streitgenossen, die durch denselben Anwalt vertreten werden, Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so ist dem beigeordneten Anwalt aus der Landeskasse die volle Vergütung zu zahlen, die sich bei Vertetung nur dieses Streitgenossen ergeben hätte. AG Mosbach, Beschl. v. 9.2.2010–2 C 276/09mehr

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AGS 08/2010, Terminsgebühr ... / Anmerkung

Wie einfach doch das RVG ist, wenn man schlicht und ergreifend das Gesetz so anwendet, wie es geschrieben ist! Es gibt keinen ungeschriebenen Grundsatz, dass das RVG entgegen seinem Wortlaut immer so auszulegen ist, dass der Anwalt möglichst wenig Gebühren erhält, insbesondere dann, wenn die Landeskasse die Gebühren tragen muss. Wie das Gericht zu Recht ausführt, findet sich i...mehr

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AGS 01/2010, Editorial

Die unendliche Geschichte Mit seiner Entscheidung vom 7.3.2007[1] hatte der BGH klargestellt, dass die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG (bzw. Nr. 2400 VV RVG a.F.) in voller Höhe eingeklagt werden kann und dass die Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht eine Frage der Zulässigkeit oder Begründetheit der Klage ist, sondern dass darüber vielmehr im anschließenden Kos...mehr

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FF 10/2010, Die Einzelfallentscheidung im Unterhaltsrecht

Klaus Schnitzler Es müssen paradiesische Zeiten gewesen sein, als sich Anwälte und Richter strikt an das 0/8/15-Modell beim Betreuungsunterhalt gehalten haben. In Deutschland herrschte Rechtssicherheit. Bis zum Alter des Kindes von 8 Jahren brauchte sich keine Frau um Arbeit zu bemühen, sie konnte sich ausschließlich dem Wohl des Kindes widmen. Ab 8 Jahren war eine teilweise ...mehr

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AGS 01/2010, Keine zusätzli... / Anmerkung

Die Frage, ob bei Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe der Sache an die zuständige Verwaltungsbehörde eine zusätzliche Gebühr entstehe, war schon zu BRAGO-Zeiten (damals § 84 Abs. 2 BRAGO) umstritten. Die ganz einhellige Rspr. und Lit. ist davon ausgegangen, dass mit Inkrafttreten des RVG diese Streitfrage erledigt sei, weil das RVG klargestellt hat, dass es sich bei S...mehr

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AGS 07/2010, Vorläufiger Rechtsschutz in Familiensachen

Vorläufiger Rechtsschutz in Familiensachen. Von VRiOLG a.D. Dr. Hans Gießler und VRiOLG Dr. Jürgen Soyka. 5. Aufl. 2010. Verlag C. H. Beck, München, 2010. XXXIIIX, 284 S. 58,00 EUR. Die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sind infolge des FGG-ReformG weitgehend neu gestaltet worden. Anders als mit den vielfältigen Regelungen im früheren Recht ist die einstweilige Anordnu...mehr

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AGkompakt 08/2010, Umfang d... / III. Der Praxistipp

Darlegungs- und Beweislast für fehlende Notwendigkeit liegen bei der Staatskasse Nach § 46 RVG muss nicht der Anwalt die Notwendigkeit beweisen, sondern die Staatskasse die fehlende Notwendigkeit. Dabei ist dem Anwalt ein großzügiger Spielraum einzuräumen. U.U. kann es auch erforderlich sein, Zustellungsurkunden zu kopieren, nämlich dann, wenn es um Fragen der Verjährung gehe...mehr

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FF 07/2010, Stichtag 1.9.20... / 3. Fortführung eines ausgesetzten Verfahrens

Es stellt sich zwingend die – soweit ersichtlich bisher nicht explizit angesprochene – Frage, ob auch für den Verfahrensteil nach Wiederaufnahme die Regelungen des Scheidungsverbundes fortgelten, insbesondere ist die Frage nach der fortbestehenden und ggf. notwendigen anwaltlichen Vertretung von Bedeutung. Besteht das Mandat fort, muss sich das Familiengericht jeweils an den...mehr

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AGS 05/2010, Erstattung von... / Aus den Gründen

Die Revision des Klägers ist begründet. Das Urteil des LSG ist aufzuheben und die Berufung des beklagten Grundsicherungsträgers gegen das stattgebende Urteil des SG zurückzuweisen. Der Kläger hat, wie vom SG im Ergebnis zutreffend erkannt, Anspruch auf den von ihm bei der Beklagten geltend gemachten Aufwendungserstattungsanspruch. 1. Die Revision ist zulässig. Wird wie vorlie...mehr

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AGS 03/2010, Unwirksamkeit ... / Aus den Gründen

Der noch nicht rechtskräftig entschiedene Teil des Rechtsmittels (Strafverteidigerhonorar) ist teilweise begründet. Der Beklagte schuldet dem Kläger insoweit nur noch 9.170,94 EUR nebst Zinsen. II. Der Auffassung des Klägers, die Überprüfung der Honorarvereinbarung sei dem Senat aufgrund des Revisionsurteils v. 19.5.2009 generell entzogen, ist nicht zu folgen. Denn dieses Ur...mehr

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AGS 08/2010, Einstweiliges ... / Aus den Gründen

Hinsichtlich der Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV ist die Mittelgebühr in Höhe von 250,00 EUR als angemessen und billig anzusehen; Nr. 3103 VV findet vorliegend keine Anwendung. Die geltend gemachte Erhöhungsgebühr ist nach Nr. 1008 VV in Höhe von 225,00 EUR für die Vertretung von insgesamt vier Antragstellern entsprechend festzusetzen. Die gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG erfolgte...mehr

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AGS 10/2010, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Einem Rechtsanwalt, der sich im Termin durch einen Rechtslehrer vertreten lässt, steht selbst keine Terminsgebühr zu. Mit Einverständnis des Rechtslehrers – auch eines Rechtslehrers a. D. – kann der Anwalt für den Rechtslehrer den zustehenden Betrag in Höhe der Terminsgebühr nebst Postentgeltpauschale und Umsatzsteuer festsetzen lassen. AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Beschl. v...mehr