Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Ermittlung der umsatzsteuer... / a) Vorsteuerabzug

Unternehmensfremde Verwendung des Dienstwagens: Eine der Konsequenzen der Entscheidung des FG Saarland besteht darin, dass die unentgeltliche Überlassung des Dienstwagens für private Zwecke des Arbeitnehmers insoweit zu einer unternehmensfremden Verwendung des Dienstwagens führt.[46] Stellt sich die Entscheidung des FG Saarland als richtig heraus, kann es künftig – anders al...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 3. BFH-Urt. v. 10.6.1999

Bereits im Jahr 1999 bekam der BFH[8] dann die Gelegenheit, sich in Bezug auf die Überlassung eines Dienstwagens durch eine GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer zur privaten Nutzung ohne besonders berechnetes Entgelt mit der viel diskutierten Frage zu beschäftigen, ob eine solche Überlassung ein Leistungsaustausch i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG (i.V.m. § 3 Abs. ...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 8. Verfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern v. 22.5.2017

Im Jahr 2017 nahm schließlich das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfst)[17] in einer Verfügung zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassener (Elektro-)Fahrräder Stellung. Dabei führte es unter Textziffer 2.1.2.1 (Überlassung resultiert aus Arbeitsvertrag und erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsl...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 4. BMF-Schr. v. 27.8.2004

Ungeachtet der von Nieskens aufgeworfenen Frage, ob das BFH-Urt. v. 10.6.1999 bei der Bewertung der Überlassung eines Dienstwagens vom Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung ohne besonders berechnetes Entgelt – beim Fehlen von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen über die konkrete Verknüpfung von Barlohn und Sachzuwendung – nicht zu einer Differenzierung Anla...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. EuGH-Urt. v. 20.1.2021

Dienstwagenüberlassung kann unentgeltlich erfolgen: Kurz zusammengefasst antwortete der EuGH[25] im Urteil vom 20.1.2021 auf die Vorlagefrage des FG Saarland, dass die Überlassung eines Dienstwagens nicht entgeltlich erfolgt, wenn "der Mitarbeiter weder eine Zahlung leistet noch einen Teil seiner Barvergütung verwendet und auch nicht nach einer Vereinbarung zwischen den Part...mehr

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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.4.2022

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Pensionszusage durch Entgeltumwandlung: Relevanz der Prüfungskriterien Erdienbarkeit, Probezeit und Wartezeit

Die steuerliche Anerkennung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Pensionszusage, bei der sämtliche Versorgungsansprüche mit einer garantierten 3%igen Verzinsung auf die umgewandelten Beträge begrenzt sind, ist nicht davon abhängig, ob die Kriterien der Erdienbarkeit und Probezeit erfüllt werden bzw. die Pensionszusage unmittelbar nach Gründung des Unternehmens erteilt ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übernommene Pensionsverpflichtung: Bildung einer Rücklage nach § 5 Abs. 7 EStG?

Kann eine Rücklage nach § 5 Abs. 7 EStG für einen Gewinn aus einer übernommenen Pensionsverpflichtung gebildet werden? R wechselte von der A-GmbH zur K-GmbH als neuem Arbeitgeber. Die K-GmbH übernahm die durch die A-GmbH dem R erteilte Versorgungszusage. Als Gegenleistung wurden Vermögenswerte (Lebensversicherung sowie Forderungen gegenüber R) in Gesamthöhe von 512.052 EUR üb...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 34 Dem Betriebsrat steht im Zusammenhang mit der Lage der Arbeitszeit ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu. Kommt es zu einer Verschiebung der Sonntags- oder Feiertagsruhe, so ist der Betriebsrat zu beteiligen.[1] Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bisher arbeitsfreie Wochentage unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betrieb...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.3 Beschäftigung

Rz. 13 Durch § 9 Abs. 1 wird die Beschäftigung von Arbeitnehmern untersagt. Der Begriff der Beschäftigung ist weiter zu verstehen als der Begriff der Arbeit. Daher umfasst der Begriff der Beschäftigung jede Art der Beschäftigung, unabhängig von der Arbeitszeit. Hieraus folgt, dass nicht nur eine Tätigkeit in Vollzeit, sondern auch eine geringfügige Beschäftigung oder eine Au...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 35 Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, entgegen dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, sofern kein Ausnahmetatbestand nach den §§ 10-13 ArbZG vorliegt. Entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind unwirksam, dem Arbeitnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht zu. Werden von Arbeitnehmern entgegen § 9 Tätigkeiten an Sonn- oder Feiertagen ver...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.5 Feiertage

Rz. 23 Die Festlegung der Feiertage ist nach Art. 70 GG grundsätzlich Ländersache. Nur der Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober ist durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[1] als bundeseinheitlicher Feiertag festgelegt worden. Aufgrund der Länderhoheit auf dem Gebiet des Feiertagsrechts schwankt die Anzahl der Feiertage zwischen den einzelnen Bundesländern. So gelte...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 § 9 Abs. 1 verbietet die Beschäftigung von Arbeitnehmern i. S. d. § 2 Abs. 2 ArbZG an Sonn- und Feiertagen. Unter dieses Verbot fallen nunmehr alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der in § 18 ArbZG genannten Personen. Im Unterschied zur Vorgängerregelung des § 105b GewO werden alle Beschäftigungsbereiche, also auch die Land- und Forstwirtschaft, erfasst. Da nur die Beschäfti...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Verlegung der Sonn- und Feiertagsruhe für Schichtbetriebe (§ 9 Abs. 2)

Rz. 27 Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 ermöglicht für mehrschichtige Betriebe mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht die Verlegung der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden. Hierdurch soll im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Beibehaltung der üblichen Schichtwechselzeiten ermöglicht werden. Als Folge des § 9 Abs. 1 müssten die Schichtwechsel stets um 24 Uhr...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 2.1 Begriff des Gelddarlehens und Inhaltskontrolle

Das BGB unterscheidet zwischen Geld- und Sachdarlehen – Letztere bleiben nachfolgend mangels praktischer Relevanz unberücksichtigt. Ein Gelddarlehen ist seiner Rechtsnatur nach ein Verpflichtungsgeschäft, aufgrund dessen sich der Darlehensgeber (Arbeitgeber) dem Darlehensnehmer (Arbeitnehmer) gegenüber zur Überlassung eines Geldbetrags verpflichtet. Der Darlehensnehmer ist v...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 6.1 Sicherungsabtretung

Bei der Sicherungsabtretung als Forderungsabtretung i. S. d. § 398 BGB wird dem Arbeitgeber eine Forderung des Sicherungsgebers an einen seiner Schuldner (Drittschuldner) oder ein anderes Recht (§ 413 BGB) übertragen. Mit Abschluss des Vertrags tritt der Arbeitgeber als neuer Gläubiger an die Stelle des Sicherungsgebers (§ 398 BGB). Der Sicherungsvertrag (Abschn. 3) beschrän...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / Zusammenfassung

Überblick Zur Sicherung eines Arbeitgeberdarlehens oder auch eines Lohnvorschusses können Real- und Personalsicherheiten begründet werden. Jede Realsicherheit verschafft dem Arbeitgeber eine dingliche Berechtigung an dem haftenden Gegenstand oder an dem sichernden Recht (Beispiele: Sicherungsübereignung einer beweglichen Sache; Hypothek oder Grundschuld an einem Grundstück; ...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.2 Vertragsverhältnisse, Beteiligte

Es sind zu unterscheiden der Darlehensvertrag (vgl. Abschn. 2.1): geschlossen wird er zwischendem Arbeitgeber als Darlehensgeber (Gläubiger) unddem Arbeitnehmer, der das Darlehen erhält und zur Rückzahlung verpflichtet ist (Schuldner); Sicherungsvertrag (vgl. Abschn. 3): er wird für Realsicherheiten geschlossen zwischendem Arbeitgeber, der als Gläubiger des zu sichernden Darle...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 5.1 Sicherungsübereignung beweglicher Sachen

Durch die Sicherungsübereignung wird dem Sicherungsnehmer Eigentum an einer oder mehreren beweglichen Sache(n) übertragen. Er wird rechtlich Volleigentümer. Der Sicherungsvertrag beschränkt den Sicherungsnehmer in der Ausübung seiner Eigentümerrechte jedoch auf den Sicherungszweck. Der Gläubiger ist daher dem Sicherungsgeber schuldrechtlich verpflichtet, keine Verfügung über...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 5.2 Pfandrecht an beweglichen Sachen

Durch ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache (§§ 1204–1257 BGB) erlangt der Gläubiger das Recht, bei Fälligkeit seiner gesicherten Forderung Befriedigung aus der Sache zu suchen. Zur Bestellung eines Pfandrechts ist die formlose Einigung zwischen dem Eigentümer der Sache (Verpfänder) und dem Arbeitgeber über den Erwerb des Pfandrechts sowie die Übergabe der Sache durch de...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.8 Ansatz der vGA als Beteiligungsertrag beim Gesellschafter

Hält der Gesellschafter seine Beteiligung im Privatvermögen, ist die vGA im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusetzen. Beim Gesellschafter unterliegen vGA der Abgeltungssteuer i. H. v. 25 %. Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer von 25 % unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben und werden im Rahmen der Veranlagung nachversteuert....mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 3 Sicherungsvertrag

Realsicherheiten begründen für den Gläubiger mit ihrer wirksamen Bestellung (Wirksamkeit des dinglichen Verfügungsgeschäfts) das an dem "haftenden" Gegenstand eingeräumte Recht (er erwirbt z. B. die sicherungsübereignete Sache mit Einigung und Übergabe, § 929 BGB, wird Gläubiger einer sichernden Grundschuld mit Einigung und Grundbucheintragung, §§ 873, 1191 BGB, sowie ggf. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 4.1 Bürgschaft

Eine Bürgschaft (§§ 765–777 BGB) verpflichtet den Bürgen gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der gesicherten Verbindlichkeit des Arbeitnehmers (Schuldners) selbstständig einzustehen. Der Bürgschaftsvertrag (§ 765 Abs. 1 BGB) wird zwischen dem Bürgen und dem Arbeitgeber (als Gläubiger) abgeschlossen; die Mitwirkung des Darlehensschuldners ist nicht erforderlich. Bei Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 7 Sicherheiten an Grundstücken

An Grundstücken (auch an Bruchteilen, § 1114 BGB, Eigentumswohnungen und Erbbaurechten) können Arbeitgeberforderungen durch Hypothek (§ 1113 BGB) oder Grundschuld (§ 1191 BGB) gesichert werden. Die Hypothek setzt das Bestehen der Forderung voraus (Akzessorietät). Wenn eine Hypothek bestellt, die Forderung aber nicht zur Entstehung gelangt oder wieder erloschen ist, steht das...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Mitwirkungstatbestand nach § 85 BPersVG

Hiernach besteht ein Mitwirkungsrecht bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Das Mitwirkungsverfahren greift hingegen nicht bei einer außerordentlichen Kündigung oder fristlosen Entlassung. In diesen Fällen ist der Personalrat lediglich anzuhören (§ 86 BPersVG).mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 4.3 Garantievertrag

Durch den ebenfalls gesetzlich nicht geregelten Garantievertrag verspricht der Gewährleistende, für einen Erfolg einzustehen. Mit einer solchen Forderungsgarantie kann daher gewährleistet werden, dass der Arbeitgeber seine Forderung vom Schuldner bei Fälligkeit erhält. Der (formfreie) Garantievertrag wird zwischen dem Gläubiger und einem Dritten geschlossen; der Schuldner br...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.5 Vollstreckbare Urkunde oder gerichtliche Rechtsverfolgung

Kommt der Arbeitnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht fristgemäß nach, so wird der Arbeitgeber als Gläubiger seinen Anspruch auf Rückzahlung des fälligen Darlehens (oder auch nur auf Zahlung der Darlehenszinsen) gerichtlich geltend machen. Achtung AGB-Kontrolle von Rückzahlungsklauseln Nach der Rechtsprechung des BAG[1] halten bestimmte AGB-Klauseln zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 5.3 Eigentumsvorbehalt

Ein Eigentumsvorbehalt wird durch die Übereignung einer Sache unter einer aufschiebenden Bedingung begründet (§§ 929 ff., 158 Abs. 1 BGB; s. auch § 455 BGB für den in der Praxis wichtigsten Fall des Eigentumsvorbehalts beim Kauf beweglicher Sachen). Als Sicherungsmittel für ein Arbeitgeberdarlehen erlangt er keine Bedeutung. Jedoch kann ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 2.2 Begriff des Lohnvorschusses

Ein Lohnvorschuss wird als Geldleistung auf noch nicht verdientes, d. h. noch nicht fälliges Arbeitseinkommen nur kurze Zeit gewährt.[1] Dem Arbeitnehmer soll mit der Vorverlegung der Fälligkeit der Arbeitsvergütung für einen Überbrückungszeitraum die Bestreitung des Lebensunterhalts ermöglicht werden. Als vorweggenommene Lohntilgung ist der Vorschuss in der Regel nicht zu v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 4.2 Schuldmitübernahme

Durch die gesetzlich nicht geregelte Schuldmitübernahme (Schuldbeitritt, auch bestärkende Schuldübernahme) tritt in Höhe der vollen Schuld ein Dritter als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) neben den ursprünglich allein haftenden Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann sich nach seiner Wahl an jeden der beiden Schuldner halten. Der (formfreie) Vertrag über die Schuldmitübernahme wird zw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.1 Sicherung eines Darlehens

Darlehen werden Arbeitnehmern zu den verschiedensten Zwecken gewährt: zum Erwerb von Grundbesitz[1], zur Anschaffung beweglicher Sachen, zur Ablösung einer hochverzinslichen Hypothek oder zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten, zur Unterstützung von Familienangehörigen und dgl. mehr. Die diesbezügliche Sicherheitsleistung schützt den Arbeitgeber als Gläubiger des darlehensw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 6.2 Pfandrecht an Rechten (insbesondere Forderungen)

Gegenstand eines Pfandrechts (s. bereits Abschn. 5.2) kann auch ein Recht und damit jede übertragbare Forderung sein (§ 1273 Abs. 1 BGB). Die Bestellung des Pfandrechts an einem Recht erfolgt nach den für die Übertragung des Rechts geltenden Vorschriften (§ 1274 Abs. 1 Satz 1 BGB). Jedoch ist die Verpfändung einer Forderung, zu deren Übertragung ein Abtretungsvertrag (§§ 398...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.4 Tauglichkeit einer Sicherheit

Die Art der Sicherung bestimmt sich zunächst danach, welche Sicherheit der Arbeitnehmer anbieten kann. Entscheidend ist, welche eigenen Vermögenswerte der Arbeitnehmer als Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt oder ob er die Gewährung einer Sicherheit durch einen Dritten anbieten kann. Der Sicherungswert richtet sich sodann danach, ob die in Aussicht gestellte Sicherheit g...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / b) Umfang der Auskunftsverpflichtung des Dritten

Rz. 142 Die Auskunftspflicht Dritter erstreckt sich nur auf die Einkünfte eines Beteiligten, abweichend von § 235 FamFG nicht aber auf das das Vermögen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.[223] Rz. 143 Dagegen sind Erträge des Vermögens, wie etwa Zinsen, mitzuteilen, denn diese zählen zu den Einkünften.[224] Der Bestand des Vermögens zu einem bestimmten Sti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt gem. § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB

Rz. 28 Der Unterhaltsanspruch verlängert sich, wenn dies der Billigkeit entspricht (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen (kindbezogener Billigkeitsergänzungsunterhalt § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB).[19] Das früher in der Praxis verbreitete Altersphasenmodell gilt nicht mehr.[20] Wegen...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 3. Bruttoarbeitsentgeltbescheinigung (DEVO)

Rz. 42 Auf diesem besonderen Formular des Rentenversicherungsträgers bescheinigt der Arbeitgeber das Bruttoeinkommen des Ehegatten in den letzten Monaten der Ehezeit seit dem Jahreswechsel (sog. Bruttoarbeitsentgeltbescheinigung).mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Adressat der Auskunftsverpflichtung

Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst werden auch solche Anordnungen, die zuvor nach § 235 Abs. 2 FamFG – also auf...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / S. Gemeinsame Konten und Kontenvollmachten nach Trennung

Rz. 244 Die Trennung der Eheleute hat keine automatischen Auswirkungen auf gemeinsame Konten und bestehende Kontenvollmachten. Praxistipp:mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Verrechnung der Abfindung beim Unterhalt

Rz. 45 Erhält der Unterhaltspflichtige eine Abfindung ist einmal zu bedenken, dass auch für Abfindungen regelmäßig Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind, daher also nicht mit dem Bruttobetrag gerechnet werden darf. Auch kann sich die Abfindung auf die Höhe der Arbeitslosenunterstützung auswirken. Rz. 46 Für die Verrechnung ist dann auf den Zweck der Abfindung abzustell...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / c) Kein Verweigerungsrecht

Rz. 25 Der Auskunftspflichtige hat kein Recht, bestimmte Teile der Auskunft zu verweigern. Insbesondere können die Belange des Arbeitgebers keine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Auskunftsberechtigten im Rahmen eines Rechtsstreits um Unterhalt rechtfertigen.[47] Das Familiengericht kann sogar Auskünfte über die Höhe der Einkünfte und des Vermögens von den Finanzämtern e...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / F. Sonstige geldwerte Vorteile

Rz. 39 Im Unterhaltsrecht sind alle Einkünfte aus allen Einkunftsarten heranzuziehen. Das sind neben den Barbezügen beim Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit auch alle Sachbezüge – Leistungen des Arbeitgebers, die in einem geldwerten Vorteil bestehen. Typische Fälle sind die Bereitstellung eines Firmenwagens [61] auch für private Fahrten, einer verbilligten Dienstwohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unterhalt des gemeinsc... / I. Obliegenheit zur Nebentätigkeit

Rz. 25 Die Nebentätigkeitsobliegenheit wird bei der verschärften Haftung gegenüber minderjährigen Kindern aus § 1603 Abs. 2 BGB bejaht, soweit der Mindestunterhalt ohne dieses zusätzliche Einkommen nicht geleistet werden kann.[26] Rz. 26 Wird keine Nebentätigkeit ausgeübt, sind im Einzelfall folgende Fragen zu beantworten:mehr

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Asbest – Anforderungen und ... / 4.1 Tätigkeiten mit geringer Exposition

Bei diesen Tätigkeiten liegt die Exposition während der gesamten Tätigkeit unter 10.000 Fasern/m3. Die Exposition ist entweder über eine Messung nach Abschn. 4.3 der TRGS 519 zu bestimmen oder aber es ist ein sog. emissionsarmes Verfahren zu verwenden. Dies sind vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer (IFA) unter normierten Bedingungen bew...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Asbest – Anforderungen und ... / 6.2 Aufsichtsführender (Abschn. 5.2 TRGS 519)

Jede Firma muss bei Asbestarbeiten einen Aufsichtsführenden benennen. Seine Aufgabe ist es, auf der Baustelle die Einhaltung aller Anforderungen zu gewährleisten. Diese Person muss sachkundig sein und vom Arbeitgeber als weisungsbefugte Person benannt sein. Neben der Sachkunde muss die Person zuverlässig sein und sich mit den Gefahren und Schutzmaßnahmen auskennen. Hier sieh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Asbest – Anforderungen und ... / 6.1 Verantwortliche Person (Abschn. 5.1 TRGS 519)

Um Asbestarbeiten durchführen zu dürfen, hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person festzulegen. Diese Person muss, wenn Tätigkeiten an schwach gebundenem Asbest vorliegen und es sich nicht um ein emissionsarmes Verfahren handelt, sachkundig sein. Die verantwortliche Person muss sicherstellen, dass die Anforderungen der TRGS 519 bereits in der Planungsphase voll berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Finanzbehörden

Rz. 16 Der Begriff der Finanzbehörde ist § 6 Abs. 2 AO definiert. Der Begriff wird insoweit als Oberbegriff zu verstehen. Zu den Finanzbehörden gehören im Einzelnen somit das Bundesministerium der Finanzen und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden (Finanzminister und -senatoren); die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, des Bundeszentralamtes für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Gegenstand des Rechtsstreits

Rz. 29 Nach Art. 58 DSGVO kann die Aufsichtsbehörde gegenüber den für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Es können Verwarnungen ausgesprochen werden, wenn mit Datenverarbeitungen bereits gegen die Grundverordnung verstoßen wurde. Darüber hinaus kann dem Verantwortlichen und dessen Auftragsverarbeiter aufgegeben werden ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / 1.4 Verantwortung Arbeitgeber und Führungskräfte

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Zu den Pflichten gehört u. a., dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten seine Arbeitsräu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / Zusammenfassung

Überblick Unfälle durch Ausgleiten, Stolpern, Umknicken oder Stürzen bilden einen Schwerpunkt in der Unfallstatistik – unabhängig von der Branche. Jeden Tag ereignen sich mehr als 1.000 derartiger Unfälle in Deutschland. Über 50.000 Menschen stürzen so schwer, dass sie ins Krankenhaus müssen. Mehr als 6.100 dieser Unfälle pro Jahr führen zu Dauerschäden mit der Folge neuer Re...mehr