Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitgeber

Überlässt ein ArbG seinem ArbN aufgrund einer im Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben einem Barlohn eine Wohnung, liegt insoweit eine Vermietung iSd § 21 Abs 1 Nr 1 EStG vor. Die Einnahme des ArbG aus der Vermietung (§§ 8 Abs 1, 21 Abs 1 S 1 EStG) besteht in der Arbeitsleistung des ArbN, soweit sie anteilig auf die Wohnungsüberlassung entfällt (BF...mehr

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FoVo 04/2022, Der Arbeitgeber antwortet auf die Lohnpfändung unvollständig, zahlt nicht und der Gläubiger glaubt ihm ohnehin nichts

I. Der Fall Forderungseinziehung mit Titulierung und Vollstreckung Der Gläubiger hat den Rechtsdienstleister mit der Forderungsdurchsetzung beauftragt. Die Forderung wurde dann auch tituliert, nachdem der Schuldner nicht reagiert hat. Nachdem die Informationsbeschaffung den Arbeitgeber des Schuldners zutage gefördert hat, wurden für den Auftraggeber die Ansprüche des Schuldner...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Als juristische Personen ...mehr

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FoVo 04/2022, Der Arbeitgeb... / I. Der Fall

Forderungseinziehung mit Titulierung und Vollstreckung Der Gläubiger hat den Rechtsdienstleister mit der Forderungsdurchsetzung beauftragt. Die Forderung wurde dann auch tituliert, nachdem der Schuldner nicht reagiert hat. Nachdem die Informationsbeschaffung den Arbeitgeber des Schuldners zutage gefördert hat, wurden für den Auftraggeber die Ansprüche des Schuldners auf Zahlu...mehr

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Schichtarbeit / 2.2 Weisungsrecht des Arbeitgebers

§ 6 Abs. 5 TVöD erlaubt dem Arbeitgeber, im Rahmen seines Direktionsrechts Wechselschicht- und Schichtarbeit nach billigem Ermessen festzulegen (§ 106 Satz 1 GewO; § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Ausüben des billigen Ermessens wird durch die Tarifregelung näher beschrieben. Danach sind die Beschäftigten im Rahmen betrieblich oder dienstlich begründeter Notwendigkeiten zur Lei...mehr

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FoVo 04/2022, Der Arbeitgeb... / II. Die Lösung

Drei Dimensionen der Auskunft Ist die Forderungspfändung erfolgt, so entfaltet sich ein Auskunftssystem, das in seinen unterschiedlichen Voraussetzungen gesehen und angewandt werden muss:mehr

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Agiler Arbeitsort / 2.2 Arbeitsvertragliche Festlegung

Sofern agiles Arbeiten ermöglichen soll, ›von überall‹ aus zu arbeiten, also z. B. auch verschiedene Betriebsorte des Arbeitgebers bedienen soll, kann der Arbeitgeber dies grundsätzlich anweisen. In der Ausübung seines Direktionsrechts ist er aber ggf. durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen eingegrenzt.[38] Sofern ein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag bezeichnet wird, is...mehr

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Agiler Arbeitsort / 2.1 Direktionsrecht

Kraft seines Weisungsrechts ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsort festzulegen.[27] Das ergibt sich unmittelbar schon aus dem Gesetz (§ 106 Gewerbeordnung [GewO]), das den Arbeitgeber befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit hier keine Einschränkungen durch Einzelvertrag oder kollektivrechtliche Vorschriften b...mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.3.3 Arbeit auf Abruf

Eine weitere Möglichkeit, gesetzliche (Arbeitszeit-)Vorschriften agil zu nutzen, kann sich durch § 12 TzBfG ergeben, in dem die ›Arbeit auf Abruf‹ geregelt ist. Hier können die Arbeitsvertragsparteien flexible Arbeitszeiten vereinbaren.[51] Von einem Abrufarbeitsverhältnis wird gesprochen, wenn Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung entsprechend dem wechselnden Anfall im Betrieb z...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.3.3 NewPay und unternehmenseigenes Entgeltsystem

Viele Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit dem Thema ›NewPay‹.[62] Was steckt dahinter? Der Begriff kommt aus der NewWork-Bewegung und steht oftmals im Zusammenhang mit neuen oder auch agilen Arbeitsweisen genauso wie Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des einzelnen Mitarbeiters im Unternehmen. Die Fragen, die in diesem Kontext auftauchen, beschäftigen sich damit,...mehr

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Agile Arbeitsmethoden / 2.2.3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz des Mitarbeiters

Aus dem Persönlichkeitsrecht folgt, das jeder befugt ist, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst bestimmen zu können.[505] Dabei ist nicht relevant, ob die Daten automatisiert erhoben oder verwendet werden. Geschützt wird die Entscheidung des Einzelnen darüber, selbst zu bestimmen, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Inhal...mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.3.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz

Insbesondere im Teilzeit- und Befristungsgesetz finden sich einige Möglichkeiten, Arbeitszeit nach individuellen und situativen Bedürfnissen zu gestalten: Unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit, § 8 TzBfG Befristete Reduzierung der Arbeitszeit (Brückenteilzeit), § 9a TzBfG Verlängerung der Arbeitszeit, § 9 TzBfG (1) ›Brückenteilzeit‹, § 9a TzBfG Es ist davon auszugehen, dass Te...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.2 Agile Versetzungsklausel

In den meisten Fällen werden Arbeitsverträge schriftlich geschlossen. Das ist aus Beweis- und Darlegungszwecken zum einen ratsam, zum anderen entspricht es den Vorgaben des Nachweisgesetzes.[37] Unter § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG findet sich die konkrete Bestimmung, dass ›in der Niederschrift eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Maßgeblicher Zeitraum

Rz. 6 An 15 Sonntagen müssen die Arbeitnehmer beschäftigungsfrei sein. Beschäftigungsfreiheit bedeutet, dass die Arbeitnehmer mit keinerlei abhängiger Erwerbsarbeit beschäftigt werden dürfen. Dabei ist der zeitliche Umfang der Tätigkeit unerheblich, sodass die Arbeitnehmer an den beschäftigungsfreien Sonntagen auch nicht zur Leistung von Bereitschaftsdienst oder Rufbereitsch...mehr

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Agiler Arbeitsort / 2.4 Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Planung, Gestaltung und Organisation der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.[85] Nach § 3 ArbSchG ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Dies ist seine Grundpflicht als A...mehr

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Agiler Arbeitsort / 2.3.4 Betriebsänderung

Eine weitere Beteiligung des Betriebsrates kann sich dann ergeben, sofern die Veränderung des Arbeitsortes den Teil einer Betriebsänderung im Sinne der §§ 111, 112 BetrVG darstellt. Relevant werden diese Bestimmungen aber auch nur für Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und über einen Betriebsrat verfügen.[69] Es gibt keine abschließende gesetzliche Definit...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.1 Direktionsrecht und Arbeitsvertrag

Der Arbeitgeber darf kraft seines gesetzlich begründeten Weisungsrechts die Tätigkeit des Arbeitnehmers bestimmen (§ 106 GewO).[34] Danach hat der Arbeitgeber das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen und ihn entsprechend der wechselnden betrieblichen Erfordernisse im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages einzusetzen. Ferner darf er im Verlauf des Arbeitsverhältnis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsräume / 2.1.1 Unterrichtung und Beratung bezüglich neuer Arbeitsplätze

Durch die (Um-)Gestaltung von Büroraum und/oder auch den Umbau von Räumlichkeiten können Beteiligungsrechte aus § 90 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 BetrVG erwachsen.[11] Diese Vorschrift betrifft ein Recht auf Unterrichtung, insoweit Arbeitsplätze technisch und organisatorisch gestaltet werden.[12] Von Nr. 1 der Vorschrift sind sämtliche bauliche Vorhaben erfasst, wobei unerheblich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Ausgleichszeitraum

Rz. 19 Für eine Tätigkeit an einem Sonn- oder Feiertag muss der Ersatzruhetag in einem bestimmten Ausgleichszeitraum gewährt werden. Dabei differenziert § 11 Abs. 3 zwischen Sonntags- und Feiertagsarbeit. Arbeitet der Arbeitnehmer an einem Sonntag, so muss der Ersatzruhetag innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen gewährt werden. Wurde die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agilität und Recht / 1 Spannungsverhältnis zwischen Kultur und Recht

Damit alle Spielräume so weit wie möglich erschlossen werden können, ist es wichtig, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, in denen sich Arbeitgeber bewegen.[1] Sind diese bekannt, kann in diesem Feld schöpferisch und rechtssicher gestaltet werden. Unsere unternehmerische Arbeitswelt ist in der Regel durch Arbeitsverhältnisse geprägt: Ein abhängig Beschäftigter –...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 2.3.4 Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit

Arbeitgeber können z. B. auch mit Gleitzeitvereinbarungen auf unternehmerische und private Bedürfnisse sehr variabel eingehen.[69] Zwar hat dies auch in den Grenzen des ArbZG zu erfolgen, es wird jedoch einfacher, ggf. ›elastische‹ Bereiche zu schaffen und/oder auch mit Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Damit bestehen für den Mitarbeiter teilweise keine verpflichtenden Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.1.1 Konkretisierung

Der Arbeitgeber darf und muss unter Umständen sogar durch eine genaue Anweisung bestimmter Handlungen und Unterlassungen die Arbeitsverpflichtung konkretisieren.[493] Das ergibt sich aus § 106 GewO, in dem das Weisungsrecht gesetzlich begründet ist.[494] Nach Satz 2 dieser Norm erstreckt sich das Weisungsrecht über die reine Arbeitsleistung hinaus auch auf die Ordnung und da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.1.3 Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters

Das Persönlichkeitsrecht ist das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.[500] Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hat er dafür zu sorgen, dass das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht nur für den Arbeitgeber, sondern gen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.3.3 Mitbestimmung im Bereich Gesundheitsschutz

Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, im Homeoffice oder mobil zu arbeiten, könnte sich auf ihre Gesundheit auswirken.[59] Hierdurch könnten auch Mitspracherechte des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG entstehen. Danach hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die der Arbeitgeber aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 2.3.2 Job-Sharing

Eine Idee hierzu könnte sein, Job-Sharing zur Flexibilisierung der Arbeitszeit zu nutzen. Job-Sharing liegt vor, wenn sich zwei oder mehr Arbeitnehmer die Arbeitszeit für einen Arbeitsplatz teilen.[43] Gesetzlich ist die Teilung eines Arbeitsplatzes schon jetzt durch § 13 Abs. 1 TzBfG möglich. Der Unterschied zu einem ›normalen‹ Arbeitsverhältnis besteht darin, dass das ›Dir...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 2.2 Direktionsrecht und Arbeitsvertrag

Der Arbeitgeber ist mittels Ausübung seines Direktionsrechts gemäß § 106 GewO grundsätzlich befugt, die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen einseitig festzulegen, soweit keine anderweitigen gesetzlichen, vertraglichen, betrieblichen oder tariflichen Arbeitsbedingungen vorliegen.[30] Bei der Bestimmung der Arbeitszeit ist vorwiegend die Lage der Arbeitszeit gemein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.5 Gruppenarbeit

Agile Arbeit ist in der Regel Teamarbeit. Diese Teams setzen sich meist aus Mitarbeitern unterschiedlicher Bereiche oder Hierarchiestufen zusammen und finden sich immer wieder neu für die jeweilige zu leistende Aufgabe zusammen. Es stellt sich somit ggf. die Frage, ob es sich hierbei um ›Gruppenarbeit‹ im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG handeln kann. Gruppenarbeit im Sin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schichtarbeit / 3.3 Schichtplan

Der Schichtplan ist im TVöD nicht definiert. In § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 1 und Unterabs. 7 BAT wird der Begriff "Schichtplan" durch den Klammerzusatz "(Dienstplan)" erläutert, indem der Schichtplan dem Dienstplan gleichgestellt wird. Für den TVöD gilt nichts anderes. Mit dem Dienstplan werden die Arbeitszeit für den Kalendertag und die Uhrzeit festgelegt. Der Schichtplan...mehr

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FoVo 04/2022, Unvollständige Drittschuldnerauskunft und mangelnde Leistung des Drittschuldners

Der Drittschuldner zahlt nicht Antwortet der Arbeitgeber auf die Lohnpfändung nicht oder nur mit einer unvollständigen Drittschuldnerauskunft, zahlt er dann ersichtlich pfändbare Beträge nicht aus oder ist von solchen auszugehen und wollen Sie die Angaben auch noch überprüfen, ist einiges zu tun. Sie fordern ihn dazu auf Im Beitrag auf S. 61 ff. haben wir dazu die Rechtslage da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die gesellschaftlichen Konf... / 8 Gehaltstransparenz – Erwartungen und Mehrwert transparenter Vergütung

Welches Bild entsteht in Deinem Kopf, wenn Du an Gehaltstransparenz denkst? Der eine denkt vielleicht an das Entgelttransparenzgesetz. Die andere assoziiert damit hingegen sofort Gehaltslisten am schwarzen Brett. Egal welches Bild entsteht, es ist mit Emotionen verknüpft. Vor allem dann, wenn es sich auf das eigene Gehalt bezieht. Bereits am Anfang des Beitrags hatten wir übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2022, Entgeltumwand... / 2 II. Aus der Entscheidung

BAG lässt pfändungsschädliche Entgeltumwandlung zu Die monatlich von der Beklagten aufgrund der mit der Streitverkündeten vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämie in die von der Beklagten zugunsten der Streitverkündeten abgeschlossene Lebensversicherung (Direktversicherung) gehört nicht zum pfändbaren Einkommen der Streitverkündeten i.S.v. § 850 Abs. 2 Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.3 Technische Einrichtung

Bei der Verwendung von IT-gestützten Systemen und Plattformen kann ggf. das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 greifen. Dies setzt voraus, dass eine Überwachung durch eine technische Einrichtung möglich ist.[537] Dabei ist es unerheblich, ob die Überwachung beabsichtigt ist oder nicht.[538] Die Mitbestimmung dient dazu, den Mitarbeiter in der freien Bestimmung über s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.2 Ordnungsverhalten

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber im Rahmen seiner aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG sich ableitenden Organisationsbefugnis die Ordnung und damit das Verhalten von Mitarbeitern bestimmen.[524] Reines Arbeitsverhalten von Mitarbeitern, das in der Erfüllung der Arbeitspflicht liegt, ist mitbestimmungsfrei.[525] Ebenso sind arbeitstechnische Fragen, wie der Betrieb se...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 2.1 Arbeitszeitgesetz – Im Spannungsfeld von Wunsch und Wirklichkeit

Für die Arbeitszeit gibt es ein eigenes Gesetz – das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), welches zum öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz zählt. Ausgenommen sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG. Sämtliche Handlungen von Arbeitgebern hinsichtlich Gestaltung und Vereinbarungen, bezogen auf die Arbeitszeit für Mitarbeiter, müssen sich an ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.6 Tarifvertrag Mobiles Arbeiten

Bis vor Kurzem ging es in Verhandlungen zwischen den Tarifparteien im Wesentlichen immer nur um Fragen und Themenstellungen rund um Lohnerhöhungen. Herkömmliche tarifliche Vergütungssysteme bezogen sich daher in der Regel hauptsächlich auf den Faktor Geld. Dies ändert sich gerade.[92] So hat sich in der Metall- und Elektroindustrie mit dem neuen Abschluss aus 2018 ein modern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.1 Betriebliche Bildung

Der Arbeitgeber ist nach § 106 GewO grundsätzlich berechtigt, den Arbeitnehmer anzuweisen, an Schulungen teilzunehmen, soweit diese der Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit förderlich sind.[519] Sofern Unternehmen agile Methoden einführen und Mitarbeiter darin schulen, ist an die Rechte des Betriebsrates aus den §§ 96 ff. BetrVG zu denken.[520] Das BAG sagt dazu Fol...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte (§ 3 Nr. 45 EStG)

Tz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Nach § 3 Nr. 45 EStG (Anhang 10) sind die Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie die zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, steuerbefreit. Beispiele: Der steuerbegünst...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Lohnsteuerverfahren

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Wie bereits ausgeführt, kann der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) nur einmal gewährt werden. Dies trifft auch dann zu, wenn mehrere begünstigte Tätigkeiten ausgeübt werden. In den Richtlinien zum Lohnsteuerabzug (s. R 3.26 LStR) ist bezüglich des Lohnsteuerabzugs vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitnehmer-Wohnung

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Dauer der Arbeitsruhe (§ 11 Abs. 4)

Rz. 23 Nach § 11 Abs. 4 muss der Arbeitgeber den Ersatzruhetag grundsätzlich unmittelbar in Verbindung mit der elfstündigen Ruhezeit nach § 5 ArbZG gewähren. So will der Gesetzgeber[1] sicherstellen, dass auch die an Sonn- oder Feiertagen beschäftigten Arbeitnehmer dem Grunde nach eine wöchentliche Mindestruhezeit von 35 Stunden erhalten. Allerdings kann die Mindestruhezeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsräume / 2.1.3 Mitbestimmung bei der ›agilen Ordnung im Betrieb‹

Wie oben erläutert, können bei der Raumgestaltung von Büros und der Gestaltung von Arbeitsplätzen auch Fragestellungen des sozialen Miteinanders zum Tragen kommen. An solche Fragen ist zu denken, wenn es bestimmte Regelungen gibt, die die Nutzung der Arbeitsplätze anbelangen, z. B. ein rollierendes System oder freie Platzwahl jeden Morgen. Insofern können Mitbestimmungsrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3 Legal Check: Agile Zusammenarbeit

Im Rahmen eines vernetzten Arbeitens ist die Zusammenarbeit nicht unbedingt ausschließlich von Arbeitsverhältnissen geprägt. Da sich agiles Arbeiten eng an aktuellen Kundenbedürfnissen und damit oft verbunden auch an Kundenaufträgen orientiert, nutzen einige Firmen die Möglichkeit, Zeitarbeiter, freie Mitarbeiter bzw. Crowdworker einzusetzen. Gemeinsam ist diesen Rechtsverhä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prinzipien und "Entlohnungs... / 4.17 Entlohnung durch Wirksamkeit oder Sinn

Nichtmonetäre Komponente des Gehalts: Wer seine Tätigkeit erfüllend findet, sie sinnvoll verrichten kann oder dadurch gewünschte Ziele erreichen kann, fühlt sich bereichert. Positive Effekte Die Arbeit macht mehr Freude. Steigert das Gefühl, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft wirklich gebraucht zu werden. Hohe Bindung der Beschäftigten an ihren Arbeitgeber, stärkt Mitarbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agilität und Recht / 2 Arbeitsrecht und agiles Arbeiten

Das Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen von agilem Arbeiten im Unternehmen soll eine Basis bereiten, um dann in der unternehmerischen Praxis rechtskonformes und nachhaltiges agiles Arbeiten erfolgreich umzusetzen und dabei rechtliche Fallstricke möglichst zu vermeiden. Wenn wir ›agiles Arbeiten im Unternehmen‹ betrachten, dann geht es im Wesentlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.1.2 Billiges Ermessen

In diesem Zusammenhang könnte das Merkmal ›Transparenz‹ bei den agilen Arbeitsmethoden und Formaten einen besonderen rechtlichen Aspekt berühren. Durch die Anweisung von transparenten, agilen Arbeitsmethoden könnte das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters aus Art. 2 GG tangiert sein. Die Ausübung des Weisungsrechts muss nach ›billigem Ermessen‹ erfolgen.[497] Bil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schichtarbeit / 2.3 Teilzeitbeschäftigte

Auch Teilzeitzeitbeschäftigte sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Leistung von Wechselschicht- und Schichtarbeit verpflichtet, ohne dass es deren Zustimmung bedarf. Nach § 6 Abs. 5 TVöD muss der Arbeitgeber lediglich bei Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit die vorherige Zustimmung der Teilzeitbeschäftigten einholen. Dies ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 2.3 Agiler Spielraum

Im Rahmen der gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten könnten ggf. betriebliche Arbeitszeitmodelle um mehr individuelle, einzelvertragliche Formen angereichert werden.[37] Für Arbeitgeber und Mitarbeiter könnte sich insoweit ein ›agiler‹ Spielraum ergeben, entsprechend ihren wirtschaftlichen, unternehmerischen und persönlichen Bedürfnissen, direkt Gestaltungsräume zu verhandeln. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1 Werktag

Rz. 17 Es muss ein Ersatzruhetag an einem Werktag gewährt werden. Dieser Tag muss von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr beschäftigungslos sein. Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer am Sonn- oder Feiertag gearbeitet hat. Auch wenn der Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag nur Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft hatte, steht ihm hierfür ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsräume / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag informiert darüber, wie agile Arbeitsräume aussehen und was Arbeitgeber bei der Umgestaltung von Büroräumen und Arbeitsplätzen rechtlich beachten müssen. Die wesentlichen Inhalte des Beitrags in Form eines Interviews mit der Autorin finden Sie hier: Video: Agile Arbeitsräumemehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.1 Direktionsrecht bezüglich der agilen Methoden

Im Rahmen seines Weisungsrechts hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein subjektives Gestaltungsrecht, was Arbeitsmethoden und Arbeitsansätze betrifft.[492] Das basiert darauf, dass die im Arbeitsvertrag beschriebene Leistungsverpflichtung nur abstrakt in der Benennung der Tätigkeit dargestellt ist. 2.1.1 Konkretisierung Der Arbeitgeber darf und muss unter Umständen sogar durch e...mehr