Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.6 Gemeinsame Vertrauensdienste (Abs. 4)

Rz. 27 Abs. 4 wurde im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der VO (EU) Nr. 910/2014 durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Adomeit, Diskriminierung – Inflation eines Begriffs, NJW 2002, 1622. Bayreuther, "Quotenbeweis" im Diskriminierungsrecht, NJW 2009, 806. Busch, Die Antirassismusrichtlinie, AiB 2006, 400. Dern/Wersig, Bürgergeld-Entwurf und Sozialgesetzbuch insgesamt benötigen ein umfassendes Antidiskriminierungskonzept, info also 2022, 243. Eichenhofer, Gesetzliche Altersgrenze im Vertra...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.2 Vertretung bei temporärer Bedarfsgemeinschaft nach Abs. 2

Rz. 16 Der zum 1.4.2011 eingefügte Abs. 2 bestimmt, dass die umgangsberechtigte Person für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts die Befugnis hat, Leistungen nach dem SGB II zu beantragen und entgegenzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind dem Haushalt des Antragstellers angehört. Minderjährige Kinder bilden für die Zeit des Aufenthalts bei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 87 BT-Drs. 18/12611 v. 3.5.2017. ABl. 2016 L 119 der Europäischen Union. BGBl. I 2017 S. 2541. Bizer, BVerwG: Auskunft über Behördeninformanten, DuD 2004, 365. ders., Auskunft über einen Behördeninformanten, RDV2004, 32. Krech, Übermittlung von Verbunddaten durch Jobcenter an Dritte, info also 2024, 3 RV SGB X, 11. Aufl. 4/2017. BfDI-Info Nr. 6. Rz. 88 BVerfG, Urteil v. 15.12.19...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.3 Beauftragte Dritte

Rz. 8 Mit der Erfüllung von Aufgaben nach dem SGB II kann eine Vielzahl von Dritten durch die Bundesagentur oder kommunale Träger beauftragt werden. § 6 Abs. 1 Satz 2 sieht das Recht der Beauftragung Dritter ausdrücklich vor (Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 50 Rz. 4). Abs. 1 ist die Erlaubnisnorm für die Übermittlung von Sozialdaten durch die Jobcenter an beauftragte Dri...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.2 Unsorgsames Handeln

Rz. 8 Die zum Schadenersatz verpflichtende Handlung – die Pflichtverletzung gegenüber dem Träger der Grundsicherung – liegt in dem nicht, nicht richtig oder nicht vollständigen Ausfüllen der Einkommensbescheinigung oder der nicht, nicht richtigen oder nicht vollständigen Erteilung der Auskunft nach § 57 oder § 60. § 60 Nr. 2 ermächtigt die Jobcenter nach ihrem Sinn und Zweck...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.4 Geldbuße, Verjährung und Strafzumessung

Rz. 31 Als Rechtsfolge droht § 63 Abs. 2 für die Tatbestände der Ziff. 1 bis 5 des Abs. 1 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 2.000,00 EUR und bei Verwirklichung des Tatbestands des § 63 Abs. 1 Nr. 6 eine Geldbuße i. H. v. bis zu 5.000,00 EUR an. Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten nach § 63 bestimmt sich nach § 31 OWiG (OLG Koblenz, Beschluss v. 29.10.2018, 2 OwWi 6 SsBs 108/...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 2.1 Öffentlicher Dienst als Familienkasse

Der Anspruch auf Kindergeld wird grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit, dort den "Familienkassen" bei den Agenturen für Arbeit geprüft. Die Agentur für Arbeit setzt die Höhe des Kindergelds fest und zahlt dieses aus. Praxis-Tipp Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld dagegen grundsätzlich vom Dienstherrn bzw. öffentlich-rechtlichen Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.1 Zielsetzung, Rechtsgrundlagen

Zielsetzung Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat zu besonderem Schutz von Ehe und Familie. Dieser Aufgabe kommt der Staat unter anderem durch die Zahlung von Kindergeld nach. Familienstand und Kinderzahl haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe des Erwerbseinkommens. Erwerbstätige mit Kindern sind deshalb finanziell in doppelter Hinsicht benachteiligt: Kinder führen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 2.2 Verzicht des öffentlichen Dienstes auf die Zuständigkeit für das Kindergeld

In Deutschland wird für mehr als 16 Mio. Kinder Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 % aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gab es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 % (Kinder von öffent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.7 Aufhebung oder Änderung des Bescheids

– Änderung in den für den Kindergeldanspruch maßgeblichen Verhältnissen Treten in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, Änderungen ein, so ist die Festsetzung des Kindergelds mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse an aufzuheben oder zu ändern (§ 70 Abs. 2 Satz 1 EStG). Von der Erteilung eines schriftlichen Änderungsbescheids ka...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.1 Die Anspruchstatbestände

Überblick Kinder, die das 18 Lebensjahr vollendet haben, werden nur berücksichtigt (§ 63 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 32 Abs. 4 EStG), wenn sie Ziffer 1: nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchende gemeldet sind längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.[1] Für die Berücksichtigung eines volljährigen, nicht in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 3.1.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, wenn die Grenzen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschritten sind (Arbeitsentgelt mehr als 538 EUR monatlich) und sie berufsmäßig ausgeübt wird. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt nicht über 538 EUR, entfällt die Prüfung der Berufsmäßigkeit. Berufsmäßigkeit liegt dann vor, wenn die Beschäftigung für die betr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 1 Einleitung, Bedeutung des Kindergelds im öffentlichen Dienst und für privatrechtlich organisierte TVöD-Anwender

Rechtsgrundlage für die Zahlung von Kindergeld ist seit 1.1.1996 das Einkommensteuergesetz (EStG), dort Abschnitt X. Einrichtungen, die in öffentlich-rechtlicher Rechtsform geführt werden, müssen grundsätzlich an die bei ihnen Beschäftigten bei Vorliegen der Voraussetzungen Kindergeld auszahlen (zur Möglichkeit des Verzichts der öffentlich-rechtlichen Einrichtung auf die Kind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.4.1 Mitwirkungspflichten des Antragstellers

Nach § 68 EStG ist der Berechtigte verpflichtet, "Änderungen in den Verhältnissen", die für die Kindergeldzahlung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit dem Kindergeld Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse[1] mitzuteilen. Anzeigepflichtig sind sämtliche kindergeldrelevanten Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Antrags...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 4 Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind ab dem ersten Euro in das allgemeine Meldeverfahren – einschließlich der Beschäftigung in privaten Haushalten – integriert.[1] In der DEÜV-Meldung ist als Personengruppenschlüssel der Wert 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigung) bzw. 110 (kurzfristige Beschäftigung) anzugeben. Als Beitragsgruppenschlüssel gilt bei geringfügig entl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.2.3 Der Kindergeldanspruch von Ausländern

Wegen des Territorialprinzips steht grundsätzlich auch Ausländern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, Kindergeld zu. Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörigen der Schweiz, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in die Bundesrepublik einreis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 1 Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird finanziert durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Darlehen und Zuschüsse des Bundes[1], Umlagen der Arbeitgeber des Baugewerbes[2] sowie der Berufsgenossenschaften für das Insolvenzgeld.[3] Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Arbeitsförderung.[4] Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Rücklage zu bilden, die vor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 2 Krankenversicherung

Die Krankenversicherung wird im Wesentlichen finanziert durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, Beiträge der Rentner und Rentenversicherungsträger, Beiträge der Künstlersozialkasse, Beiträge der Bundesagentur für Arbeit, Beteiligung des Bundes zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen.[1] Die Krankenkassen haben zur Sic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Pflichtversicherten gleichstehende Personen

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG stehen den Pflichtversicherten der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Personen gleich, die eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und unmittelbar vor einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI zum begünstigten Pe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.13 Gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II

Tz. 67b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Bundesagentur für Arbeit bzw die Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) sind jeweils für ihren Bereich eigenständiger Träger von Verpflichtungen zur Erbringung der Grundsicherung nach dem SGB II (S § 6 SGB II). Die von dem jeweiligen Träger insoweit zu erbringenden Tätigkeiten sind – isoliert betrachtet – unstreitig hoheitlich. Die Trä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sozialversicherung

Rz. 4/2 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfreier > Arbeitslohn iSd § 3 Nr 45 und Nr 50 EStG bleibt beitragsfrei in der SozV, wenn dieser zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern gezahlt wird und soweit dieser vom ArbG mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum steuerfrei belassen wird (§ 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 HS 1 und Satz 2 SvEV). Hinsichtlich der Zusätzlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rn 41 Darüber hinaus muss der Insolvenzverwalter auch die Vorgaben des besonderen gesetzlichen Kündigungsschutzes beachten. Rn 42 Hierzu gehören die gesetzlichen Kündigungsverbote bzw. Zustimmungsvorbehalte nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 5 PflegeZG, § 2 Abs. 3 FPfZG gegenüber werdenden Müttern sowie Mitarbeitern in Elternzeit oder Pflegezeit/Familienpflegezeit ebenso wie das ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Voraussetzungen

Rz. 88 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft nach §§ 802c bzw. 807 ZPO abgegeben, ist er zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 802d ZPO vorliegen. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch das Ergänzungs- oder Nachbesserungsverfahren, von dem zahlreich in der Praxis Gebrauch gemacht wird. Rz. 89 Zur Ergänzung ist der Schuldner verpflichtet, wenn das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VI. Inhalt des Vermögensverzeichnisses

Rz. 73 Zu Beginn des Termins belehrt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nach § 802f Abs. 3 ZPO eingehend über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und weist auf die Strafvorschriften der §§ 156 und 161 StGB hin. Der Gerichtsvollzieher errichtet gemäß § 802f Abs. 5 ZPO selbst eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 1 und 2 ZPO erforderlichen Angaben als elekt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Hilfsvollstreckung

Rz. 186 Papiere, die nur eine Forderung beweisen, aber nicht Träger des Rechts selbst sind, z.B.: sind nicht Wertp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / 1. Fragerecht

Rz. 14 Durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17.12.1990 (BGBl I, 2847) ist die Vorschrift über die Mitteilung an den Gläubiger und die Befragung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher in das Gesetz eingefügt worden (§ 806a ZPO). Die Vorschrift findet in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen Anwendung, auch bei der Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Vermögenserwerb

Rz. 142 Das Begehren einer erneuten Vermögensauskunft gemäß § 802d ZPO setzt ein völlig neues Auskunftsverfahren in Gang.[241] Der Schuldner ist zur erneuten Abgabe innerhalb dieser Frist nur verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO. Rz. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Pfändungsverbote

Rz. 211 Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher das Pfändungsverbot gem. § 811 ZPO [270] (§ 812 ZPO weggefallen) zu beachten. Nach dem Grundgesetz muss jeder Person das Existenzminimum verbleiben, um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Der Katalog des § 811 Abs. 1 ZPO dient daher dem Schuldner als Schutz vor einer "Kahlpfändung" und bestimmt gewisse Sachen als unpfändb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch die mit einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis [1] zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben erledigen.[2] Damit können Arbeitnehmer auch dann auf die Beratung von Lohnsteuerhilfevereinen zurückgreifen, wenn sie die Möglichkeit einer haushaltsnahen Beschäftigung in Anspruch genommen haben. Die Arbeitgeberpflichten umfassen die Anmeldung un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 2.3.1 Meldung an das ungarische Arbeitsamt

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Ungarn beschäftigt ist, beim ungarischen Arbeitsamt registriert werden. Die Registrierung kann elektronisch unter http://www.ommf.gov.hu/index.php?akt_menu=552 erfolgen. Hierbei müssen unter anderem Angaben zum deutschen Unternehmen, zur Tätigkeit in Ungarn und zur Entsendung nach Ungarn (Dauer, Ort der Tätigkeit, Entlohnung) gemacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 2.3.1 Meldung an die rumänische Arbeitskammer

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Rumänien vorübergehend beschäftigt ist, beim rumänischen Arbeitsamt mit einem Formular angemeldet werden. Eine Kopie dieses Formulars muss dem rumänischen Auftraggeber übermittelt werden. Für die Entsendemitteilung werden Angaben zum entsendenden Unternehmen, zu den Arbeitnehmen (persönliche Angaben, Beruf) und zur Tätigkeit in Rumä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3.1.2 Entleiher

Bevor der Entleiher Zeitarbeitsunternehmen kontaktiert, um zusätzliches Personal anzufordern, muss er intern ermitteln, welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen und welche Qualifikationen notwendig sind. Dies schafft nicht nur Klarheit über den internen Bedarf, sondern erleichtert auch einem Zeitarbeitsunternehmen eine beschleunigte und vereinfachte Bereitstellung von gee...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 4 Gegenüberstellung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Zeitarbeit)

Tab. 3 zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 2.3.1 Meldung an das slowenische Arbeitsamt

Grundsätzlich muss für jeden Arbeitnehmer, der in Slowenien vorübergehend beschäftigt ist, ein Formular an das slowenische Arbeitsamt übermittelt werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben zum deutschen Arbeitgeber, zur Kontaktperson beim Arbeitgeber, zu den entsandten Arbeitnehmern (u. a. Name, Geburtsdaten,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 120 Vorbes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in welchen Fällen und mit welchen Voraussetzungen die Vorbeschäftigungszeit von Menschen mit Behinderungen (§ 19) erfüllt ist. Sie steht im Zusammenhang mit der Regelung des § 119 Satz 1 Nr. 1, die auf § 120 verweist und die erfüllte Vorbeschäftigungszeit als Bedingung für den Anspruch auf Übergangsgeld (vgl. § 118 Satz 1 Nr. 1) im Rahmen der beso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigte Arabische Emirate / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Uruguay / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malaysia / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sri Lanka / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Japan / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kanada / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Usbekistan / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brasilien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Marokko / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr