Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

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§ 2 Kindesunterhalt / f) Entsprechende Anwendung des § 1612 Abs. 2 im Sozialrecht

Rz. 591 Wohnt ein Auszubildender nicht bei seinen Eltern, müssen die Arbeitsagenturen auch dann Berufsausbildungsbeihilfe zahlen, wenn schwerwiegende soziale Gründe dagegen sprechen, dass das Kind bei seinen Eltern lebt. Rz. 592 Praxistipp In teilweiser Anlehnung an die familienrechtliche Rechtsprechung zu § 1612 Abs. 2 ist eine Verweisung eines minderjährigen Kindes auf die ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 1276 Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden muss. Wird e...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1259 Der Berechtigte trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er zum entsprechenden Einsatzzeitpunkt trotz seiner notwendigen Bemühungenkeine angemessene Erwerbstätigkeit erlangen konnte und weiterhin nicht erlangen kann. Er muss im Einzelnen darlegen, welche Schritte er unternommen hat, um einen Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 1266 Muster 3.80: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Muster 3.80: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermittlungsverfahren

Rz. 57 [Autor/Stand] Wird eine sachlich i.S.d. § 387 AO unzuständige FinB tätig, sind die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen nicht grds. unwirksam und die Ermittlungsergebnisse sind nicht grds. unverwertbar [2]. Das Verfahren ist von der unzuständigen Behörde an die zuständige FinB oder an die StA abzugeben, wenn ein solcher Ermittlungsfehler erkannt wird. Die Überleitung an die...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 1265 Muster 3.79: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Muster 3.79: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben, bei dem jetzt erreichten Alter der Kinder seien Sie nicht mehr unt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 1267 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag w...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 783 Die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, trägt der den Unterhalt begehrende Ehegatte. Umgekehrt muss der Unterhaltspflichtige darlegen und beweisen, dass dem Berechtigten beispielsweise eine Erwerbsobliegenheit trifft. Beruft sich der bedürftige Ehegatte auf das Fehlen einer Erwerbsobliegenheit, muss ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 1239 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[1297] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstä...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Übergang von Unterhaltsansprüchen

Rz. 707 Nach § 33 SGB II a.F. konnten die zuständigen Träger Unterhaltsansprüche auf sich überleiten. Davon ausgenommen waren Ansprüche von unterhaltsberechtigten Personen, die mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ebenfalls nicht übergeleitet werden durften Unterhaltsansprüche unterhaltsberechtigter Personen, die mit dem Verpflichteten verwandt sind und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Straf- und Bußgeldsachenstellen in den Bundesländern

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Länder haben die Ermittlungsbefugnisse in Steuerstraf- und -bußgeldsachen durch Rechtsverordnungen auf bestimmte BereichsFÄ übertragen. Während in den meisten Bundesländern die Zuständigkeitsübertragung nach § 387 Abs. 2 AO und § 17 Abs. 2 FVG gleichzeitig erfolgt ist (so in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nieders...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Mehrfache sachliche Zuständigkeit

Rz. 7 [Autor/Stand] Eine mehrfache sachliche Zuständigkeit (§ 387 AO) kann bspw. eintreten, wenn die zu verfolgende Straftat im prozessualen Sinne des § 264 StPO (s. Rz. 17) mehrere Steuerarten betrifft, die von verschiedenen FÄ oder HZÄ verwaltet werden (vgl. Nr. 25 Abs. 1 Satz 2 AStBV (St) 2023, s. AStBV Rz. 25), wie es aus einer Zuständigkeitskonzentration folgen kann (z....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Begriff und Art der Ausbildung

Rz. 1346 Der Begriff der Ausbildung ist sehr weit gefasst. Erforderlich ist ein anerkanntes Berufsausbildungsverhältnis, verbunden mit einem bestimmten Ausbilder und einem bestimmten Ausbildungsplan. Es muss sich dabei um eine vom Arbeitsamt anerkannte Maßnahme der Weiterbildungsförderung i.S.d. SGB III handeln. Firmeninterne Qualifikationsmaßnahmen fallen nicht darunter.[14...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Fiktive Einkünfte

Rz. 337 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners wird auch durch seine Erwerbsfähigkeit und seine Erwerbsmöglichkeiten bestimmt.[428] Sofern er über keine oder zu geringe Einkünfte verfügt, um den geschuldeten Unterhalt zu bedienen, trifft ihn die unterhaltsrechtliche Obliegenheit, die ihm möglichen und zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitskraft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 1 Fortbestand der Beschäftigung ohne Entgeltanspruch

Beschäftigungen, die ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt unterbrochen werden, gelten in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für einen Monat als fortbestehend.[1] Infolgedessen bleibt auch die Versicherungspflicht in einer Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt für einen Monat erhalten. Eine Aussperrung führt zum Ruhen der Hauptpflichten aus dem Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5.3 Weitere zusätzliche Pflicht für öffentliche Arbeitgeber zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (§ 165 SGB IX)

Gemäß § 165 Satz 1 SGB IX melden die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze. Gemäß § 165 Satz 3 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben haben oder von der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5.1 Besondere Verhaltenspflichten des Arbeitgebers

Bei schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellten treffen nach § 164 Abs. 1 SGB IX den Arbeitgeber insbesondere folgende Pflichten: Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bereits vorliegen, ob der Arbeitgeber mehr ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5 Sonderfall der Bewerbung eines behinderten Menschen

Das Europarecht unterscheidet nicht zwischen Behinderung und Schwerbehinderung. Ein Schwellenwert, wie ihn der Schwerbehindertenbegriff des SGB IX erfordert, ist daher für das AGG nicht erforderlich. Der Schutz vor Diskriminierungen nach dem AGG kommt mithin allen Behinderten unabhängig vom Grad ihrer Behinderung zu. Der Begriff der Behinderung ist hierbei gemeinschaftsrecht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 5 Rechtsprechung (Auskunfts- und Aufklärungspflichten)

Die Auskunft bei Einstellung über eine Zusatzversorgung muss eindeutig, richtig und vollständig sein.[1] Da das Gesamtversorgungssystem des öffentlichen Dienstes äußerst kompliziert ist und fundierte Rechtsauskünfte nur von mit der Materie vertrauten Fachleuten erteilt werden können, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer diesbezüglich an die zuständige Versorgungsanstalt (i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.1 Überblick

Bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses treffen den Arbeitgeber besondere Sorgfaltspflichten gegenüber den potenziellen Bewerbern. Insbesondere durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18.8.2006 wurden die inhaltlichen Anforderungen an Stellenanzeigen verschärft. § 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Ben...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frühverrentung im Bürgergeld / 3 Unbilligkeit der Inanspruchnahme

In der Zeit vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2026 ist die Pflicht zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente vollständig ausgesetzt worden.[1] Nach der Unbilligkeitsverordnung, die zwar weiter in Kraft ist, aber wegen der Aussetzung der Antragspflicht derzeit keine Wirkung entfaltet, muss die vorzeitige Altersrente nicht beantragt werden, sofern dies unbillig wäre. Das ist n...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.2 Grundsatz

Rz. 13 § 7b regelt keinen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung, setzt aber Erreichbarkeit nach Maßgabe der Vorschrift bzw. der aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung für eine Leistungszahlung voraus (Abs. 1 Satz 1). Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten demna...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Erreichbarkeit für das Jobcenter und zu den Bedingungen, unter denen erwerbsfähige Leistungsberechtigte auch bei fehlender Erreichbarkeit Bürgergeld beanspruchen können. Die Vorschrift wird durch eine Ermächtigung in § 13 Abs. 3 ergänzt, aufgrund derer das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ermächtigt wird, durch Rech...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.6 Rechtsverordnung nach Abs. 3

Rz. 49a Mit der Einführung des § 7b durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1.7.2023 wird die Erreichbarkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten neu geregelt. Wenn Leistungsberechtigte erreichbar sind und sich im näheren Bereich des zuständigen Jobcenters aufhalten, haben sie bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Anspruch auf Bürgergeld. Der nähere Bereich wird festgelegt d...mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.1 Rechtsentwicklung zum Erreichbarkeitsrecht

Rz. 3 Die Vorschrift tritt an die Stelle des § 7 Abs. 4a , der durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.7.2023 aufgehoben worden ist. Danach erhielten erwerbsfähige Leistungsberechtigte keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach dem SGB II außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhielten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.3 Erreichbarkeit im näheren Bereich

Rz. 22 Abs. 1 enthält neben dem Grundsatz der Notwendigkeit von Erreichbarkeit für den Leistungsbezug die beiden Elemente Aufenthalt im näheren Bereich des Jobcenters und Kenntnisnahmemöglichkeit von Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters an jedem Werktag. Rz. 23 Der nähere Bereich wird nicht direkt räumlich definiert, z. B. in Jobcenterbezirken oder Umkreiskilometern...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.4 Wichtiger Grund für fehlende Erreichbarkeit

Rz. 36 Abs. 2 gesteht Leistungen bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aus wichtigem Grund zu, wenn das Jobcenter zugestimmt hat. Dies geschieht durch die Integrationsfachkraft, den persönlichen Ansprechpartner oder den Fallmanager. § 4 Abs. 3 ErrV stellt klar, dass die Zustimmung zu erteilen ist, wenn der jeweils geltend gemachte wichtige Grund vorliegt. Rz. 37 Die a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.5 Verordnungsermächtigung in Abs. 3

Rz. 48 Die Ermächtigung ist durch das Bürgergeld-Gesetz mit verändertem Inhalt zum 1.7.2023 neu gefasst worden. Seit dem 1.7.2023 enthält Abs. 3 im Kern die frühere Ermächtigung des Abs. 3, allerdings mit einem der aktuellen Rechtslage nach Aufhebung des § 7 Abs. 4a und Einfügung eines neuen § 7b entsprechenden Wortlaut. Die Ermächtigung betrifft eine Rechtsverordnung ohne Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 148 Datenv... / 2.3 Automatisiertes Abrufverfahren

Rz. 8 Abs. 3 regelt die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens zur Datenübermittlung auf Abruf (Online-Verfahren) aus den Dateien der Rentenversicherungsträger. Das Abrufverfahren ist in § 79 SGB X normiert und ermöglicht den in § 35 SGB I genannten Stellen einen sog. Online-Zugriff. Jedoch sind die Regelungen in § 148 Abs. 3 als Spezialnormen vorrangig. Deshalb ist na...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.6 Nicht arbeitslose und nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte

Rz. 51 Die Prüfung der Beeinträchtigung einer Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit entfällt bei dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Erwerbsobliegenheiten, die weder arbeitslos noch erwerbstätig sind (Abs. 3 Satz 3). Bei diesen Personen ist zwar wegen der Eigenschaft der Erwerbsfähigkeit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jederzeit denkbar, jed...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2 Rechtsverordnung nach Abs. 1

Rz. 13 Das damalige BMWA hat zu § 13 die Alg II-V v. 20.10.2004 erlassen. Sie hat die Umsetzung sozialpolitischer Erwägungen und Verwaltungsvereinfachungen zum Ziel. Das BMAS kann die Bundesagentur an seine Rechtsauffassung binden (§ 47 Abs. 1 Satz 2). Deshalb werden jedenfalls die Agenturen für Arbeit und die nach § 44b gebildeten gemeinsamen Einrichtungen ohne eigenen Beur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.2.1 Grundvoraussetzungen

Rz. 11 Die Beteiligung von anderen Rehabilitationsträgern nach § 15 Abs. 1 kann ausschließlich von dem Rehabilitationsträger angewandt werden, der nach § 14 letztendlich zuständig ist. Das kann der erst-, zweit- oder drittangegangene Rehabilitationsträger i. S. d. § 14 sein. Dieser Rehabilitationsträger wird als zuständiger oder auch als "leistender" Rehabilitationsträger be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 116 Besond... / 2.2 Antragsfiktion

Rz. 3 § 116 Abs. 2 stellt sicher, dass sich die gem. § 8 Abs. 2 SGB IX fingierte Rehabilitationsfähigkeit des Versicherten nicht nachteilig auswirken kann. Stellt sich nämlich heraus, dass ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten oder nicht eingetreten ist, gilt der Antrag bzw. die Zustimmung, die dem Antr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 15 Leistun... / 2.1 Systematik und Abgrenzung zu § 14

Rz. 5 Die sog. Zuständigkeitsklärung, die bis zum 31.12.2017 in dem früheren § 14 geregelt war, erfolgt seit dem 1.1.2018 in unterschiedlichen Vorschriften, nämlich in § 14 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1, wenn der Antrag nicht weiterzuleiten ist, weil der erstangegangene Rehabilitationsträger ganz oder zumindest zum Teil für die beantragten Leistungen zuständig ist, § 14...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.4 Rechtsverordnung nach Abs. 2

Rz. 47 Aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 hat das BMAS die Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente (Unbilligkeitsverordnung – UnbilligkeitsV) v. 14.4.2008 erlassen (BGBl. I S. 734). Sie ist rückwirkend am 1.1.2008 in Kraft getreten und aktuell in der seit dem 1.1.2017 maßgebenden Fassung gültig. Die Verordnung r...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wiedereingliederung / 2 Bezahlung

Der Arbeitnehmer erhält i. d. R. während der Eingliederungsphase kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern die vorgesehenen Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld). Dafür kommt je nach Sachlage der jeweilige Rehabilitationsträger auf: Kranken- oder Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, abhängig davon, ob die bestehende Einschränkung durch K...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen

Rz. 27 Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung unwirksam war. ...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren

Rz. 32 Muster 8.7: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren Muster 8.7: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung wirksam war. Si...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 17 Muster 8.4: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.4: Kündigungsschutzklage (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Zweck Der Arbeitgeber hat Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Wenn Sie die Kündigung angreifen möchten, müssen Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. Achtung: Wenn Sie na...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 64 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 65 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 70 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 71 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 60 & Zu 2. Für Kündigungen gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Schriftform gilt für jede Art der Kündigung. Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 1 BGB, sodass die eigenhändige Unterschrift auf der Kündigung erforderlich ist. Die elektronische Form ist nach § 623, 2. Hs. BGB nicht ausreichend. Auch Telefax oder E-Mail genügen der gesetzlic...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 63 Muster 8.12: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.12: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag Ihr Arbeitgeber hat Ihnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten. Sie...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst

Rz. 7 Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst Muster 10.2: Erwerbsminderungsrente – Antrag, Bescheid und Hinzuverdienst _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind gesundheitlich eingeschränkt und nicht mehr in der Lage, Ihren Beruf vollschichtig auszuüben. Haben Sie das Alter zur Beantragung...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Der Rechtsuchende bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit entsprechendem Bescheid wurde ihm die Leistungsbewilligung für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 endgültig festgesetzt. Der Begründung war u.a. zu entnehmen, dass eigentlich im Juni 2020 ein aus einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 hervorge...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 8 & Vorbemerkung Die Beantragung einer Erwerbminderungsrente ist bei nur noch eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oftmals die einzige Möglichkeit, den durch die gesundheitlichen Einschränkungen eintretenden finanziellen Verlust auszugleichen. Gleichwohl birgt die Beantragung der Erwerbsminderungsrente die Gefahr, hierdurch langfristig, also auch noch bei Erreichen der Regela...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld)

Rz. 34 Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie beziehen laufende Leistungen der Grundsicherung für Erwerbsfä...mehr