Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutz

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Regelungen über Verhütung von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten sowie über Gesundheitsschutz i.R.d. gesetzlichen Vorschriften oder UVV (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)

Rz. 986 Die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt voraus, dass überhaupt eine ausfüllungsbedürftige Regelung im Rahmen vorgegebener gesetzlicher Schutzstandards zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. über den Gesundheitsschutz besteht. Dieser gesetzliche Rahmen muss dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum, d.h. die Auswahl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 435 Fühlt sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt, kann er sich ggü. den zuständigen Stellen des Betriebes nach § 84 Abs. 1 BetrVG beschweren. Es setzt, trotz seiner Regelung im BetrVG, das Bestehen eines Betriebsrates nicht voraus. Der Arbeitgeber hat die Beschwerde ggü. Benachteiligungen, ungerechter Behandlung und so...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / III. Muster: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit und Individualvereinbarung Homeoffice

Rz. 7 Muster 81.1: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit Muster 81.1: Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit" Zwischen der _________________________ Gesellschaft – nachfolgend Arbeitgeber genannt – und dem Betriebsrat [des Betriebes] _________________________ – nachfolgend Betriebsrat genannt – wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeit (im Folgenden: Mobile Arb...mehr

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§ 68 Allgemeines / C. HR-spezifisches Compliance Risk Assessment – ein Überblick

Rz. 3 Welche Sachverhalte unternehmensspezifisch im gegebenen Kontext relevant sind, ist im Rahmen eines geordneten Compliance Managements durch ein Compliance Risk Assessment (nachfolgend "CRA") zu ermitteln. Ein CRA ist die systematische Analyse möglicher Compliance-Defizite im Unternehmen. In seiner Ausgestaltung hat es stets den unternehmensspezifischen Gegebenheiten Rec...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Übersicht über – bei Darlegung eines entsprechenden Bedarfes für Betriebsratsarbeit – anerkannte Schulungsveranstaltungen:

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 448 Ein Beschwerderecht ergibt sich auch aus den Vorschriften des Arbeitsschutzes. So hat der Arbeitnehmer nach § 17 Abs. 2 ArbSchG ein entsprechendes Vortrags- und Beschwerderecht beim Arbeitgeber. Erfolgt keine Abhilfe, kann der Arbeitnehmer sich direkt an die zuständigen Behörden wenden, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen dürfen (vgl. auch §§ 22–24). Werden best...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 840 § 80 Abs. 1 BetrVG , erweitert durch BetrVG, beschreibt die sog. allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates wie folgt:mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / D. Autonomes Recht

Rz. 31 Das autonome Arbeitsschutzrecht wird im Wesentlichen von den Vorschriften der Unfallverhütung (UVV) gebildet, zu deren Erlass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung berufen sind (vgl. § 23 Rdn 105). Sie sind zunächst (nur) für die Mitgliedsunternehmen der erlassenden Berufsgenossenschaften und deren Beschäftigte verbindlich. Durch Verweisungen verschiedener Ge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Unterrichtung über Unfall- und Gesundheitsgefahren

Rz. 1632 Nach § 81 Abs. 1 S. 2 BetrVG bezieht sich die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers auch auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und Maßnahmen und Einrichtungen zu deren Abwendung. Die Belehrung muss rechtzeitig in eindringlicher und verständlicher Weise erfolgen, das bloße Verteilen oder Verlesen von Merkblättern genügt nicht (Bächler, DB 1973, 1402). Für aus...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Dauer des Kündigungsschutzes

Rz. 1029 Der besondere Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Elternzeit verlangt worden ist, sofern dies nicht mehr als acht Wochen vor Beginn der Elternzeit geschehen ist. Im Fall des § 18 Abs. 2 Nr. 2 BEEG ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem Elternzeit hätte verlangt werden können. Ein Einverständnis des Arbeitgebers ist nicht no...mehr

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Sicheres Arbeiten in Laboren / 3.2 Laborleiter

In der Praxis beauftragt der Arbeitgeber den Laborleiter, sicheres Arbeiten im Labor zu organisieren und zu gewährleisten. Achtung Aufgaben schriftlich fixieren Aufgaben und Zuständigkeiten des Laborleiters sollten schriftlich festgelegt werden. Damit übernimmt der Laborleiter Aufgaben des Arbeitgebers: Er wählt u. a. aus, welche Betriebsanweisungen zu erstellen sind, führt Un...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Sonderkündigungsschutz

Rz. 1373 Der Arbeitgeber darf nach § 5 Abs. 1 PflegeZG das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht nach dem Wortlaut bereits mit dem Zugang der Arbeitsverhinderungsanzeige. Er schützt vor ordentlichen, außeror...mehr

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§ 74 Strafrechtliche Verantwortung des Compliance Officers

Rz. 1 Weil es im deutschen Rechtssystem – anders als in verschiedenen Jurisdiktionen in uns verbundenen Ländern – bislang trotz mittlerweile dreier Gesetzesvorschläge und einem bis dato im Sande verlaufenen Gesetzesvorhaben betreffend das Verbandssanktionengesetz unverändert noch kein spezifisches Unternehmensstrafrecht gibt (vertiefend: Beisheim/Jung, CCZ 2018, 63), stehen ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Probearbeitsverhältnis

Rz. 134 Eine Probezeit trägt dem praktischen Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer ohnehin noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber zu erproben, um bei "Nichtgefallen" das Arbeitsv...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers

Rz. 837 Gem. § 618 Abs. 1 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und die Dienstleistungen so zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, wie die Natur des Betriebes und der Arbeit es gestatten. Ents...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zustimmungsersetzungsverfahren

Rz. 1009 Lehnt der Betriebsrat die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ab, kann der Arbeitgeber im Beschlussverfahren (§§ 2a, 83 ArbGG) gem. § 103 Abs. 2 BetrVG, § 15 KSchG, an dem der Arbeitnehmer Beteiligter ist und das der Arbeitgeber innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB einleiten muss, um sein Kündigungsrecht nicht zu verlieren, die gerichtliche Erset...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IV. Arbeitsort

Rz. 290 Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den näheren Umständen oder der Natur des Arbeitsverhältnisses. Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Abrede getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort gem. § 269 BGB durch Auslegung zu ermitteln (BAG v. 29.10.1997 – 5 AZR 573/96). Wird der Arbeitsor...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1061 Nach § 17 MuSchG der neuen Fassung ist die Kündigung ggü. einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zzt. der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Maßgeblichkeit der tatsächlichen Durchführung/(unzutreffende) Vertragsbezeichnung als Werkvertrag o.ä. und Rechtsformenzwang – Fleischindustrie

Rz. 776 Vielfach wird davon ausgegangen, dass durch die Bezeichnung als freier Mitarbeiter, Solo-Selbstständiger oder Solounternehmer (vgl. zur Bezeichnung: LAG Baden-Württemberg v. 1.8.2013 – 2 Sa 6/13 Rn 104) oder die entsprechende Ausformulierung als freier Mitarbeiter im Vertrag die nötige Konkretisierung erreicht wird, um rechtlich die erstrebten Wirkungen einer selbsts...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Grundkenntnisse

Rz. 616 Dabei ist die Vermittlung von Grundkenntnissen stets als erforderlich anzusehen. Durch diese soll das Betriebsratsmitglied in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen; eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit ist für solche Grundschulungen über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 112. Weiterbildung

Rz. 1826 Außer Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer entsprechende Regelungen zur Weiterbildung in einem Landesgesetz (etwa Bildungsurlaubsgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz) verankert. Insoweit handelt es sich, da der Bildungsurlaub nicht der Erholung dient, nicht um Urlaub i.S.d. BUrlG; er ist also zusätzlich zu gewähren; § 15 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist nicht einschlägig....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 237 Das Arbeitsschutzrecht enthält eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Regelungen zur Unfallverhütung. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem ArbSchG als Rahmengesetz sowie den Bestimmungen der BG in Form von BG-Vorschriften, -Regeln, -Informationen und -Grundsätzen sowie Rechtsverordnungen. Rz. 238 Zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen, die neb...mehr

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Gefährliche Abfälle: Umgang... / 5 Lagerung von gefährlichen Abfällen

Die Lagerung gefährlicher Abfälle richtet sich nach den Gefahrenmerkmalen und -klassen. Grundlegend sind hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" in Verbindung mit der TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle". Wichtiger Grundsatz ist, dass durch die Art der Lagerung keine zu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Beispiele aus der Rechtsprechung

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Begriff des Verbesserungsvorschlags

Rz. 463 Angesichts der unzähligen Erscheinungsformen der betrieblichen Tätigkeit ist als Verbesserungsvorschlag i.S.d. betrieblichen Vorschlagswesens jede Idee und Anregung technischer, kaufmännischer, organisatorischer oder auch sozialer Art anzusehen, die geeignet ist, einen betrieblichen Zustand zu verbessern. Das betriebliche Vorschlagswesen kann sich somit inhaltlich bs...mehr

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Gefährliche Abfälle: Umgang... / Zusammenfassung

Überblick Auch gefährliche Abfälle sind Gefahrstoffe. Daher gelten auch für diese Stoffe die Grundsätze des sicheren Umgangs, damit Beschäftigte und Umwelt geschützt werden. Der Abfallerzeuger bleibt bis zum Ende des Entsorgungswegs verantwortlich dafür, dass die umweltverträglichste Entsorgung erfolgt. In diesem Beitrag werden der sichere innerbetriebliche Umgang sowie die ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Muster

Rz. 513 Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Betriebsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________, vertreten durch _________________________ (Geschäftsführung, Vorstand) und dem Betriebsrat (Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) der Firma _________________________ wir...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)

Rz. 924 Das hier angesprochene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht sich auf Regelungen, die das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer des Betriebes gestalten. Dem Betriebsrat soll die Teilhabe an der Gestaltung hieran ermöglicht werden. Nicht unter die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG fallen Arbeitsanweisungen, die im Einzelfall die vertraglich g...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Kennwort

Rz. 223 Jede Vorschlagsliste muss ein Kennwort haben, das den Wählern die Identifikation der Liste erleichtern soll. Zudem sind auf den Stimmzetteln – falls mehrere Listen eingegangen sind und daher Listenwahl stattfindet – nicht sämtliche Bewerber der Liste aufgeführt, sodass das Kennwort auch dort die Identifizierung erleichtert. Diffamierende, aufhetzende oder unsittliche...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 710 Der Betriebsrat kann sich sachkundiger Personen bedienen, um die Wahrnehmung seiner Aufgaben bei schwierigen Angelegenheiten zu erleichtern, z.B. bei betriebswirtschaftlichen Analysen des Geschäftsberichtes, betriebswirtschaftlichen Beurteilungen/Auswertungen bei Betriebsänderungen, bei Fragen der elektronischen Datenverarbeitung, bei arbeitswissenschaftlichen Fragen...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsgrundlage eines Alkoholverbots

Rz. 101 Es besteht nicht bereits schlechthin ein absolutes Alkoholverbot im Betrieb. Aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft für die betrieblichen Aufgaben während der Arbeitszeit uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, ergibt sich die vertragliche Nebenpflicht, sich nicht durch Alkoholgenuss vor oder während der Arbeitszeit oder der Arb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Schriftführer und Geschäftsordnung

Rz. 424 Es muss ein Schriftführer bestellt werden, der die Protokollführung in der Betriebsratssitzung übernimmt. Es muss geregelt werden, wann und wie der Betriebsrat für Geschäftsleitung und Mitarbeiter erreichbar ist (z.B. Postfach, Briefkasten, Sekretärin des Betriebsrates, Büro des Betriebsratsvorsitzenden), wie die Büroorganisation ausgestaltet wird, wer bei Abwesenhei...mehr

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Digitale ASA-Sitzung / Zusammenfassung

Überblick Im Arbeitssicherheitsgesetz ist verankert, dass der Arbeitsschutzausschuss (ASA) eines Unternehmens (ab 20 Beschäftigte) mindestens einmal vierteljährlich zusammentreten muss. In bestimmten betrieblichen Situationen bringt es Vorteile, diese Sitzungen nicht in Präsenz, sondern digital über Konferenzsysteme abzuhalten, was allerdings die Art der Kommunikation und da...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / 3.5 Die Mitarbeiter "ins Boot holen"

Arbeitsschutz ist umso erfolgreicher, je mehr Arbeitnehmer den Nutzen für sich und ihre Gesundheit erkennen. Die Einführung elektronischer Unterweisungen bietet eine Möglichkeit, das Thema besser bei den Arbeitnehmern zu positionieren. Die einfachere Möglichkeit, an Fortbildung teilzuhaben, indem sie auch einfach "abrufbar" gestaltet wird, ist eine Option.mehr

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Neue Formen der Unterweisung / Zusammenfassung

Überblick Digitalisierung und Industrie 4.0 sind Begriffe und Entwicklungen, die in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt gerückt sind. Die Arbeitswelt und die Gesellschaft werden sich dadurch vermutlich stärker verändern, als wir uns heute vorstellen können. Bei diesen und ähnlichen Diskussionen um Automatisierung, den Einsatz von Exoskeletten, künstliche Intellig...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale ASA-Sitzung / 2.2.2 Vorort-Verantwortliche

Wer in einer kleinen Niederlassung oder Abteilung für relativ wenige Beschäftigte Führungsverantwortung hat, sieht sich oft als Allrounder, der mit vielen Fragestellungen der Betriebs- und Personalführung umgehen muss, oft ohne dafür intensiv geschult und mit den nötigen Zeitreserven versehen zu sein. In der Folge sehen sich Beschäftigte in solchen Situationen sehr gefordert...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / 1.2 Unterweisungen an Telearbeitsplätzen/Homeoffice

Telearbeitsplätze sind über § 2 Abs. 7 ArbStättV in das Schutzprogramm des Arbeitgebers integriert. Sie stellen jedoch dann eine besondere Herausforderung für den Arbeitsschutz dar, wenn es sich nicht um klassische Telearbeitsplätze handelt (an denen der Arbeitgeber arbeitsschutztechnische Einflussnahmemöglichkeiten über die von ihm zur Verfügung zu stellende Ausstattung des...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale ASA-Sitzung / 2.2.4 Externe Fachkräfte

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Brandschutzbeauftragte sind in den meisten Fällen "extern", sei es, dass sie von externen Dienstleistern "eingekauft" sind oder zentral für viele Standorte eines Unternehmens zuständig sind. Gerade dann, wenn Zeitressourcen ohnehin kurz bemessen sind (z. B. bei Arbeitsmedizinern häufig der Fall), würde die Anreise zu einer ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Digitale ASA-Sitzung / 2.1 Anpassung an komplexe Betriebsstrukturen

In kleinen und mittleren Unternehmen, die an nur einem Standort vertreten sind, wird es (abseits von Kontaktbeschränkungen aus Infektionsschutzgründen) kaum Gründe geben, warum eine ASA-Sitzung besser digital als in Präsenz stattfinden sollte. Der Anteil an Unternehmen, die über mehrere, oft sogar zahlreiche und bundesweit oder international lokalisierte Niederlassungen verf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Maler und Lackierer (Profes... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen folgende Aufgaben: Unterstützung bzw. Mitwirkung bei Analyse und Beurteilung der Gefährdungen im Arbeitsbereich des Gebäudes bzw. des Fahrzeugs sowie bei Ableitung wirksamer technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen, Hinweise zur Auswahl und Beschaffung sicherer und ergonomisch gestalteter Maschinen und Geräte (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.2 Elternzeit

Der Kündigungsschutz des § 17 MuSchG wird in § 18 BEEG ausgedehnt auf die Dauer der Elternzeit. Das Kündigungsverbot beginnt mit dem Antrag auf Elternzeit, frühestens aber 8 Wochen vor dessen Beginn. Voraussetzung ist ein formwirksames (schriftliches) Elternzeitverlangen.[1] Wird Elternzeit ab der Geburt des Kindes begehrt, ist der voraussichtliche Entbindungstermin maßgebli...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 1.1 ArbSchG und ArbStättV

Die ArbStättV ist auf Grundlage der in § 18 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) enthaltenen Verordnungsermächtigung erlassen worden. Das ArbSchG ist das wichtigste nationale Gesetz zum Arbeitsschutz. Es enthält die Grundzüge und Zielsetzungen des Arbeitsschutzes. Da es als übergeordnetes Gesetz für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen und Arbeitsbedingungen eingreif...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit gesundheitsgere... / 1 Direkte Einflüsse der Arbeitszeit auf Gesundheit und Wohlbefinden

Es gibt viele Aspekte bei der Arbeitszeitgestaltung, die sich auf die psychische Gesundheit auswirken können. Bei einigen geht es um die Arbeitszeit an sich, z. B. die Lage und Dauer. Andere Aspekte wirken eher indirekt auf das psychische Befinden der Belegschaft ein, z. B. Gerechtigkeitsempfinden bei der Verteilung der Arbeitszeiten oder bei den Freiheitsgraden zur Anpassun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 5.1.2 Kenntnis des Arbeitgebers

Das Kündigungsverbot setzt voraus, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm binnen 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Worauf die Kenntnis beruht – z. B. Attest, eigene Wahrnehmung, zufällige Information durch Arbeitskollegen – ist unerheblich. Der eigenen Kenntnis des Arbeitgebers steht gleich die Kenntnis von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit gesundheitsgere... / Zusammenfassung

Überblick Dass es mit längerer Arbeitsdauer zu einer Zunahme gesundheitlicher Beeinträchtigungen kommt, gilt als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis. Neben der täglichen Arbeitszeit spielt auch die wöchentliche Arbeitszeit eine große Rolle für die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten. So nehmen z. B. Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.4 Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte

Ziff. 4 des Anhangs enthält Vorgaben zu den genannten besonderen Räumen. Sanitärräume (Ziff. 4.1): Zu den Sanitärräumen zählen neben Toilettenräume auch Waschräume und Umkleideräume. Pausen- und Bereitschaftsräume (Ziff. 4.2): Bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist ein Pausenraum oder –bereich zur Verfügung zu ste...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) [1] dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Mit ihr werden verschiedene Einzelrichtlinien der EU umgesetzt.[2] Sie regelt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitss...mehr

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Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Da die ArbStättV dem ArbSchG untergeordnet ist[1], ist ihr Anwendungsbereich zunächst deckungsgleich mit dem Anwendungsbereich des ArbSchG. Entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 1 ArbSchG sind daher zunächst alle Tätigkeitsbereiche erfasst. Grundsätzlich gilt auch die ArbStättV damit für die Beschäftigten in allen privaten und öffentlich-rechtlichen Betrieben sowie kirchlich...mehr