Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 3 Literatur

Rz. 14 Bertz, Arbeitnehmer- versus Beschäftigtenbegriff, NJW-Spezial 2019, 754. Legde, Das Ende von "Kopf und Seele" - Die neuere Rechtsprechung des BSG zur Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern, SGb 2017, 25. Ruland, Beschäftigungsverhältnis oder "Neue Selbständigkeit", NZS 2019, 681. Seewald, Beschäftigung nach dem Zufallsprinzip?, SGb 2020, 73, 140.mehr

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Sauer, SGB III § 313 Nebene... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nebeneinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit sind nach Maßgabe der Vorschriften zu den einzelnen Leistungen auf die Entgeltleistungen nach dem SGB III anzurechnen (vgl. z. B. § 155). Dies bedingt eine Pflicht zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Nebenbeschäftigung oder Nebentätigkeit durch den "Arbeitgeber". Die Verpflichtung besteht kraft Ge...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.4 Schüler und Studenten

Rz. 32 Abs. 4 befreit Schüler an allgemein bildenden Schulen, Studenten und arbeitende Studenten von der Arbeitslosenversicherungspflicht. Entscheidend ist das Erscheinungsbild als Schüler bzw. Student oder als Arbeitnehmer. Beschäftigte, die außerhalb ihrer üblichen Arbeitszeit in eine Schule gehen oder studieren (z. B. Besuch einer Abendschule), bleiben in ihrer Beschäftig...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.3 Änderung der Lohnsteuerklasse

Rz. 18 Für die Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale ist die Finanzverwaltung, in der Regel also das örtliche Finanzamt zuständig. Änderungen werden auf Antrag oder in einem automatisierten Verfahren vorgenommen. Änderungen werden automatisiert angestoßen, wenn dafür mitgeteilte Daten der Meldebehörden ursächlich sind. Wird die Änderung auf den ersten Tag eines Monate...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.1 Lohnsteuerklasse

Rz. 8a Das BVerfG hat den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (Beschluss v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06). Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe kann demnach die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern nicht rechtfertigen. Zwar darf der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 Nr. 1 wurde zum 1.1.1998 geändert, Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 5 eingefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 2 Satz 1 wurde zum 1.4.1999 neu gefasst durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388). Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 wurde zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl....mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zur Bestimmung des Bemessungsentgeltes für das Arbeitslosengeld (Alg) zur Umsetzung des Versicherungsprinzips bei der Bestimmung der Höhe der wichtigsten Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Abs. 1 regelt das Zuflussprinzip. Danach ist ausschließlich erzieltes Arbeitsentgelt zur Berechnung des Bemessungsentgeltes zu berüc...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.3.2 Wertguthaben

Rz. 32 Wertguthaben i. S. d. Abs. 2 Nr. 2 ist im Regelfall Entgelt nach einer Wertguthabenvereinbarung i. S. d. § 7b SGB IV, das der Arbeitslose im Rahmen einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeiten mit Zeiten der Arbeitsleistung und Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung in der Phase der Arbeitsleistung für die Phase der Freistellung angespart hat, das aber nich...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.6 Bestandsschutzregelung

Rz. 38 Abs. 4 enthält eine generelle Bestandsschutzvorschrift, die es dem Arbeitslosen ermöglichen soll, nach Entstehung eines Anspruchs eine Beschäftigung aufzunehmen, die nicht in der Höhe des für den aktuellen Bezug des Alg maßgebenden Bemessungsentgeltes entlohnt wird, das dem Anspruch zugrunde gelegt wurde (vgl. BSG, Urteil v. 1.6.2006, B 7a AL 86/05 R). Der Arbeitslose...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.3 Erlöschen der Arbeitslosmeldung

Rz. 9 Abs. 3 regelt 2 Tatbestände, bei deren Eintritt die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt. Das Erlöschen bewirkt, dass die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosmeldung nach Abs. 1 Satz 1 nicht mehr vorliegt, gleich, ob die Arbeitslosmeldung elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich erfolgt war. Um sie wieder zu erfüllen und damit auch ein...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.4.4 Qualifizierungsgeld

Rz. 35 Abs. 3 Nr. 4 ist am 1.4.2024 gleichzeitig mit der Einführung des Qualifizierungsgeldes nach § 82a in Kraft getreten. Ein Versicherungspflichtverhältnis für Beschäftigte wird nach § 24 Abs. 3 während eines weiterbildungsbedingten Entgeltausfalls im Sinne der Vorschriften über das Qualifizierungsgeld nicht unterbrochen oder beendet, es besteht fort. Folglich ist eine so...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.1 Beseitigung und Abwendung von Arbeitslosigkeit

Rz. 13 § 81 sieht eine Förderung nur für Arbeitnehmer vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass jedenfalls nach dem SGB III das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium dem Personenkreis zuzurechnen ist, der grundsätzlich zur Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung gehört, also jedenfalls zukünftig wieder arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt werden ...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht Beschäftigter. Die Versicherungspflicht sonstiger Personen regelt dagegen erst § 26. Spiegelbildlich dazu regeln die folgenden Vorschriften die Versicherungsfreiheit Beschäftigter (§ 27) und sonstiger Personen (§ 28). Versicherungsfrei sind Personen in einer geringfügigen Beschäftigung, also insbesondere innerhalb der Geri...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.1 Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes

Rz. 3 Abs. 1 regelt die an sich selbstverständliche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes. Damit wird das gemeinsame Ziel von Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik betont, Arbeitslose bzw. Arbeitsuchende (wieder) in das Erwerbsleben zu integrieren. In § 18 wird dies auf die örtliche, handelnde Ebene delegiert. Nach allgemeinem Verständnis geht...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Abs. 1 stellt Beamte und beamtenähnliche Personen wie Richter, Soldaten und andere Personen mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bzw. Heilfürsorge bei Krankheit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Geistliche und Mitglieder geistlicher Gen...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 1. Charakteristische Merkmale des Arbeitsverhältnisses

Rz. 5 Vom Arbeitsverhältnis als Unterform des Dienstverhältnisses unterscheidet sich das "freie" Dienstverhältnis – häufig auch als "freie Mitarbeit" bezeichnet – durch einen geringeren Grad persönlicher (nicht notwendigerweise auch wirtschaftlicher) Abhängigkeit.[6] Unter einem Arbeitnehmer verstand schon die bisherige Rechtsprechung denjenigen, der aufgrund eines privatrech...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2.1 Grundsatz: Geltung für alle Arbeitsverhältnisse

Rz. 19 Das Gesetz gilt gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG für alle Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist, wer sich durch privatrechtlichen Vertrag dazu verpflichtet hat, eine unselbstständige weisungsgebundene Arbeit zu erbringen. Rz. 20 Das Gesetz gilt also nicht für solche Personen, die nicht als Arbeitnehmer tätig sind. Das bedeutet, dass das MiLoG nicht für selbstständig (d. h. durch...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 274 Der Verweis auf den unbestimmten Zeitraum der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses schließt nicht aus, dass es sich um ein auf das Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung befristetes Arbeitsverhältnis handelt, vielmehr ist dies typischerweise derart auszulegen (vgl. auch Rdn 284 f.).mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 40 Gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen bei einem Betriebs(teil-)übergang die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer grds. kraft Gesetzes mit allen bestehenden Rechten und Pflichten auf den neuen Betriebsinhaber über. Der Betriebserwerber tritt also in die Arbeitgeberstellung ein, ohne dass es dazu eines formalen Akts (bspw. der Unterzeichnung neuer Arbeitsvertr...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 7 Der Arbeitgeber hat im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeglichene Stunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen. Praxis-Beispiel Das Arbeitsverhältnis wird mit Wirkung zum 1.8.2024 beendet. Die noch nicht ausgeglichenen Stunden sind damit im September 2024, also spätestens zum 30.9.2024...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / G. Gelegenheiten zur Aktualisierung des Vertrags im laufenden Arbeitsverhältnis

Rz. 49 In der rechtsberatenden Praxis erlebt man es immer wieder, dass – auch etliche Jahre nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 und dem damit einhergehenden Wegfall der früheren Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht – Arbeitsleistungen auf Grundlage von Verträgen erbracht werden, die schon seit Langem nicht mehr den rechtlichen Anforde...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Inhalt von Arbeitsverhältnissen

Rz. 95 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen eines Betriebsübergangs vor, geht das Arbeitsverhältnis mit allen individualrechtlichen Rechten und Pflichten auf das Joint Venture über. Das betrifft nicht nur den Inhalt des Arbeitsvertrages, sondern insb. auch Ansprüche, die durch betriebliche Übung oder Gesamtzusage des einbringenden Partners begründet wurden. Gem. § 613a Abs....mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / R. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

I. Musterklausel Rz. 270 Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor seinem Beginn ist ausgeschlossen. (3) Die ersten [Anzahl] Monate des Arbeitsv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Begünstigung der Beiträge im Falle der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

fa) Pauschalierung gemäß § 40b EStG Rn. 2656 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Insoweit aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dem ArbN Beträge zustehen, können diese unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr 63 EStG steuerfrei einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zugewendet werden. Gleichzeitig besteht für sog Altverträge weiterhin die Möglichkeit...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / II. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG – Enddatum des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Laut § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG sind bei befristeten Arbeitsverträgen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben, wobei diese Regelung aufgrund des konstitutiven Schriftformerfordernisses für Befristungen nach § 14 Abs. 4 TzBfG praktisch bedeutungslos ist.[22] Ist von vornherein klar, bis zu welchem konkreten Datum das Arbeitsverhält...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / I. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 NachwG – Name, Anschrift und Beginn des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Keine besonderen Schwierigkeiten dürften die Nachweispflichten gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 NachwG, betreffend Namen und Anschrift der Vertragsparteien sowie Beginn des Arbeitsverhältnisses (wobei der Beginn der Vertragslaufzeit gemeint ist)[20] bereiten, welche von der Gesetzesänderung auch unberührt geblieben sind. Bei juristischen Personen ist auch die Rechtsfor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sperrzeit / 1.1.1 Lösung des Beschäftigungsverhältnisses

Anlass für eine Sperrzeitprüfung ist allein die Beendigung des (sozialversicherungsrechtlichen) Beschäftigungsverhältnisses, nicht des Arbeitsverhältnisses. Praxis-Beispiel Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Beschäftigungslosigkeit Ein Arbeitnehmer war wegen Elternzeit von der Arbeit freigestellt. Nach Ablauf der Elternzeit beendet er das Arbeitsverhältnis und mel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Pensionsverpflichtungen bei anderen Rechtsverhältnissen als Dienstverhältnissen (§ 6a Abs 5 EStG)

Rn. 279 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a Abs 3 und 4 EStG verwenden im Zusammenhang mit dem Pensionsberechtigten den Begriff des Dienstverhältnisses, womit idR der Unterfall des Arbeitsverhältnisses gemeint ist. Laut § 6a Abs 5 EStG gelten die Abs 3 und 4 Zitat "entsprechend, wenn der Pensionsberechtigte zu dem Pensionsverpflichteten in einem anderen Rechtsverhältnis als einem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Ruhen des Dienstverhältnisses

Rn. 134 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ruht das Dienstverhältnis zwischenzeitlich – wird es also nicht gekündigt, ruht aber die Dienstleistungspflicht des Versorgungsanwärters oder ist trotz der Kündigung eine Rückkehr vereinbart –, bleibt es hinsichtlich der Rückstellungsberechnung bei dem ursprünglichen Eintrittsdatum als maßgeblichem Zeitpunkt für die Berechnung der Teilwertp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erneute Aufnahme eines Dienstverhältnisses

Rn. 131 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Anrechnung von Vordienstzeiten kommt in Betracht, wenn der Vor-ArbG personenidentisch mit dem neuen ArbG ist, so dass das Dienstverhältnis beendet war und neu begründet wird. Die FinVerw (R 41 Abs 11 S 1 EStR 1996 Alt 1) ließ zugunsten des StPfl zu, dass der neue Dienstbeginn stets um die frühere Dienstzeit vordatiert werden konnte (vgl...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse

Rz. 4 Arbeitsverträge können grds. unbefristet oder befristet geschlossen werden. Während ein unbefristeter Arbeitsvertrag i.d.R. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann (wenn nichts Abweichendes geregelt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB), kann ein befristeter Vertrag nur dann während seiner Laufzeit ordentlich gekündig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Teilwert nach Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 2 EStG)

1. Der Barwert der künftigen Pensionsleistungen als Teilwert (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 2 Hs 1 EStG) Rn. 187 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 3 S 2 Nr 2 Hs 1 EStG gilt als Teilwert der Pensionsverpflichtung Zitat "der Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wj", wenn das Dienstverhältnis des Pensionsberechtigten beendet ist. Ein Barwert der Teilwertprämien ist vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Auslandszuschläge bei ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen (§ 3 Nr 64 S 1 EStG)

da) Der Personenkreis Rn. 2224 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 64 S 1 EStG betrifft ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB Bund, Länder, Gemeinden, s Rn 967) in einem Dienstverhältnis stehen und die dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. Rn. 2225 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift differenziert ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Auslandszuschläge bei ArbN, wenn das Dienstverhältnis nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht, die aber den Arbeitslohn wie bei einer solchen ermittelt (§ 3 Nr 64 S 2 EStG)

ea) Der Personenkreis Rn. 2230 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 64 S 2 EStG stellt auch die Auslandszuschläge bei ArbN steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht, die aber den Arbeitslohn wie eine solche ermittelt. Die Vorschrift wurde aus Gründen der Gleichbehandlung (verfassungsrechtlich mE zulässig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Teilwert vor Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 6a Abs 3 Nr 1 S 2 EStG)

1. Teilwert als Anwartschaftsbarwert abzüglich Prämienbarwert Rn. 120 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 1 EStG (Alt 1) gilt als Teilwert einer Pensionsverpflichtung Zitat "vor Beendigung des Dienstverhältnisses des Pensionsberechtigten der Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wj abzüglich des sich auf denselben Zeitraum ergebenden Barwerte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachzahlung für Dienstjahre ohne Vergütung

Rn. 2662 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Mit dem BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) wurde mit Wirkung ab 01.01.2018 eine bedeutende Erweiterung der steuerfreien Einzahlungen in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eingeführt. Hat der ArbN des inländischen ArbG in einem Kj keinen Arbeitslohn trotz bestehenden Dienstverhältnisses erhalten, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Vervielfältigungsregel (§ 3 Nr 63 EStG)

Rn. 2658 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Mit Wirkung ab dem 01.01.2005 wurde in § 3 Nr 63 EStG der S 4 neu aufgenommen, wonach als Kompensation zu der bis dahin geltenden Pauschalierungsmöglichkeit eine Vervielfältigungsregel für Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeführt wurde. Dies...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Umfang der Begünstigung

Rn. 2641 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Alle ArbN, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht (zB beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte), gehören zu dem begünstigten Personenkreis des § 3 Nr 63 EStG, nicht jedoch ArbN mit LSt-Klasse IV. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist ein bestehend...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / F. Muster für eine Niederschrift im Sinne des NachweisG

Rz. 13 Nachstehend findet sich schließlich ein Vorschlag für eine separate Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der aus dem Nachweisgesetzt resultierenden Pflichten. Wie bereits in den entsprechenden Erläuterungen in § 5 dargestellt, besteht vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 5 NachwG die Möglichkeit, die aus dem Gesetz folgenden Pflichten entweder ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Bezug einer Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung

Rz. 295 Muster 3.49: Beendigung bzw. Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen vollständiger Erwerbsminderung Muster 3.49: Beendigung bzw. Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen vollständiger Erwerbsminderung (1) Wird dem Arbeitnehmer der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung zugestellt, endet das ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Grundsätze für Sozialplanabfindungen

Rz. 97 Im Mittelpunkt der meisten Sozialpläne stehen Abfindungsregelungen. Abfindungen sind auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer alsbald an einem gleichwertigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann, weil jedenfalls der Bestandsschutz des bisherigen Arbeitsverhältnisses und daraus abgeleitete Anwartschaften verlorengehen.[156] Rz. 98 Für die Entscheidung der Einigungsste...mehr