Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Anstellungsvertrag

Rz. 246 Der Anstellungsvertrag regelt das Anstellungsverhältnis zwischen GmbH und Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist, wenn wie i.d.R. eine entgeltliche Tätigkeit vereinbart wird, ein Dienstvertrag in der Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, andernfalls ein Auftrag mit dem Recht auf Auslagenerstattung. Das Arbeitsrecht findet keine Anwendung....mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 270 Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor seinem Beginn ist ausgeschlossen. (3) Die ersten [Anzahl] Monate des Arbeitsverhältnisses gel...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Ehrenamtliche, auch Freiwilligendienste (§ 22 Abs. 3)

Rz. 24 Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des MiLoG ist, dass es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt. Wer im Ehrenamt tätig ist, ist im Rahmen eines Auftragsverhältnisses [1] tätig. Dieses ist geprägt durch Unentgeltlichkeit, Aufwendungsersatz und jederzeitige Kündigungsmöglichkeit. Beim Ehrenamt besteht g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sperrzeit / 1.1.3 Kausalität des Verhaltens zur Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe setzt im Weiteren voraus, dass der Arbeitnehmer "durch" die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses oder "durch" das vertragswidrige Verhalten die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Kausalitätserfordernis). Wäre Arbeitslosigkeit ohnehin zum gleichen Zeitpunkt eingetreten, fehlt es an dieser Kausalität und damit einem Sperrzeitsachverhalt. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Pauschalierung gemäß § 40b EStG

Rn. 2656 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Insoweit aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dem ArbN Beträge zustehen, können diese unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr 63 EStG steuerfrei einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zugewendet werden. Gleichzeitig besteht für sog Altverträge weiterhin die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nach § 40b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigter Personenkreis

Rn. 1326 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift des § 3 Nr 39 EStG gilt für unbeschränkte und beschränkt stpfl ArbN (iSd § 1 LStDV) die in einem gegenwärtigen (Haupt- oder Neben-)Dienstverhältnis stehen (H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 1). Gegenwärtig ist ein Dienstverhältnis, wenn es im Zeitpunkt des Zuflusses des Vorteils besteht. Ein Ruhen ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Verpflichtung zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit

Rz. 5 Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich vom Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers oder Werkunternehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit bei der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung. Dieser bestimmt sich u. a. danach, ob der Beschäftigte einem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt und in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Dies...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / D. Grundlagen des Betriebsübergangs

Rz. 26 Ein weiterer zentraler Bereich des Arbeitsrechts sind die Regelungen, die Anwendung finden, wenn der Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil an einen neuen Inhaber veräußert. Rz. 27 Grds. sind bei Unternehmensumstrukturierungen folgende Möglichkeiten denkbar:mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 12.1 Arbeitsvertrag

Rz. 48 Der Arbeitgeber hat nach § 2 Abs. 1 NachwG spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien der Zeitpunkt des B...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / B. Bezeichnung des Vertrags – Der Arbeitsvertrag und seine Abgrenzung zu anderen Vertragsarten

Rz. 2 Wie bereits die systematische Einordnung von speziell auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Normen wie §§ 611a, 612a, 613a, 619a, 620 Abs. 3, 622, 623 BGB deutlich zeigt, ist der Arbeitsvertrag eine Unterform des Dienstvertrages. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich in diesem Vertrag zur Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung gegen Zahlung eines diese Arbeitsleistung ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 344 Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des Entgelts für die von ihm geleisteten Dienste, können nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln (§ 398 BGB) auch abgetreten werden. Eine praktisch sehr bedeutsame gesetzliche Einschränkung dieses Grundsatzes folgt zwar schon aus § 400 BGB i.V.m. den Pfändungsschutzvorschri...mehr

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Sperrzeit / 1.1 Arbeitsaufgabe

Eine Arbeitsaufgabe im Sinne der Sperrzeitregelung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Dies ist gegeben, wenn er sein Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat. Auf die Art der Beschäftigung kommt es grundsätzli...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 4. Vorrang der gelebten Praxis

Rz. 15 Die obenstehenden Ausführungen verdeutlichen bereits, dass es eine klare Linie zwischen "freier" Erbringung von Dienstleistungen einerseits und weisungsgebundener, fremdbestimmter Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit andererseits nicht gibt. Oftmals deuten einige Indizien in Richtung eines Arbeitsverhältnisses, andere sprechen dagegen. Die Abgrenzung kann daher in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Mehrfache Berücksichtigung bei unterjährigem ArbG-Wechsel

Rn. 2646 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Bei einem unterjährigen ArbG-Wechsel können die Höchstbeträge ohne Anrechnung bisher erbrachter steuerfreier Leistungen erneut in Anspruch genommen werden; die Steuerfreiheit des § 3 Nr 63 EStG ist auf jedes Dienstverhältnis gesondert anzuwenden. In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder des Betriebsü...mehr

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Sperrzeit / 3 Beginn

Die Sperrzeit beginnt unabhängig vom Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung mit dem Tag nach Eintritt des Ereignisses, das die Sperrzeit begründet. Dies ist im Falle der Arbeitsaufgabe oder Kündigung grundsätzlich der Tag nach dem Ende des (faktischen) Beschäftigungsverhältnisses, der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit, einer Eingliederungsmaßnahme, eines Integrationskurses oder eines...mehr

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FoVo 01/2024, Pfändung der ... / 2 II. Die Entscheidung

Behandlung nicht gesondert geregelt Der Antrag der Schuldnerin ist teilweise begründet. Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 (BGBl 2022 I, S. 1743) hat der Gesetzgeber die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien (Zuschüsse und Sachbezüge, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Ordentliche Kündbarkeit und Kündigungsfristen

Rz. 277 Die Vereinbarung von Regelungen der ordentlichen Kündbarkeit auch nach Ablauf der Probezeit sollte erfolgen, wenn – wie üblich – eine Altersgrenze (siehe hierzu Rdn 284 f.) und damit eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist gemäß § 15 Abs. 4 TzBfG nur dann ordentlich kündbar, wenn dies vereinbart wird. Rz. 278 Wel...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 271 Bei Abschluss des Arbeitsvertrags steht das Arbeitsverhältnis zwar noch am Anfang, das Ende sollte jedoch stets mitgedacht werden, also vor allem die Frage gestellt werden, wann und auf welche Weise das Arbeitsverhältnis enden soll bzw. beendet werden kann. Regelungen hierzu sollten in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Die insoweit typischen Regelungen zur vorhe...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Zeitliche Befristung

Rz. 287 Muster 3.46: Zeitliche Befristung Muster 3.46: Zeitliche Befristung (1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________. Es endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des _________________________. Rz. 288 Die zeitliche Befristung zeichnet sich durch ihre Klarheit hinsichtlich des Beendigungstermins aus, da dieser durch die Parteien fest verein...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 5. Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 298 Muster 3.50: Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen/Hinweis nach §§ 38, 138 SGB III Muster 3.50: Belehrung über sozialversicherungsrechtliche Folgen/Hinweis nach §§ 38, 138 SGB III (1) Nach § 38 Abs. 1 SGB III ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses unter Angabe der persönlichen Daten und d...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Probezeit

Rz. 276 Eine Probezeit sollte nur bei Neueintritt des Arbeitnehmers in das Unternehmen des Arbeitgebers vorgesehen werden. Die Länge der Probezeit ist grundsätzlich nicht gesetzlich vorbestimmt.[342] Allerdings wird sie in der Regel vor dem Hintergrund der Regelungen in § 622 Abs. 3 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG nicht über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus vereinbart. Handelt ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3.4 Sonstige Dienstleistungen

Rz. 13 Für Zeitungszusteller hat das BAG darauf hingewiesen, dass bei einfachen Tätigkeiten dem Arbeitnehmer regelmäßig kein eigener nennenswerter Entscheidungsspielraum für die Gestaltung der Tätigkeit verbleibe, sodass sich daraus regelmäßig die Arbeitnehmereigenschaft ableiten lasse.[1] Für Zeitungszusteller bestand bis zum 31.12.2017 eine besondere Übergangsregelung, die...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Zweckbefristung

Rz. 291 Muster 3.47: Zweckbefristung Muster 3.47: Zweckbefristung (1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________ für die Dauer (_________________________ Kurzbeschreibung des Zwecks, z.B. Elternzeitvertretung für Arbeitnehmerin A). Es endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Erreichen des genannten Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Pensionsberechtigten

Rn. 57 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a EStG enthält keine ausdrückliche Definition des Begriffs des "Pensionsberechtigten". Aus dem Regelungsgehalt der Vorschrift ergibt sich aber, dass es sich bei dem Pensionsberechtigten um eine natürliche Person handelt, der eine Pensionszusage erteilt wurde und die damit eine Anwartschaft oder einen Anspruch auf Pensionsleistungen erworb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Anrechnung von Vordienstzeiten und Übernahme von Pensionsverpflichtungen im Konzernverbund

Rn. 146 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Innerhalb eines Konzernverbundes (vgl §§ 18 AktG) findet sowohl die Anrechnung von Vordienstzeiten als auch die Übernahme von Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften am häufigsten statt. Arbeitsrechtlich kann häufig von einer einheitlichen Konzernzugehörigkeit ausgegangen werden (Höfer/de Groot/Küpper, BetrAVG Bd I Arbeitsrecht, § 1b Rz 2...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 253 Wie in Rdn 221 ff. betreffend die Rechte an technischen Erfindungen erläutert, geht das deutsche Recht von dem sog. "Schöpfungsprinzip" aus.[320] Die Rechte an einem Arbeitsergebnis entstehen somit immer bei dem menschlichen Schöpfer des Arbeitsergebnisses, also dem Arbeitnehmer, und nicht unmittelbar bei dem Arbeitgeber. Soll der Arbeitgeber Inhaber der Nutzungsrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Grundlage für die Leistung (§ 3 Nr 36 EStG aF und nF)

Rn. 1275 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Gesetzesbegründung (vgl Roland, JStG 1996 S 448) führt aus, § 3 Nr 36 EStG gelte auch für Pflegepersonen, die auf ein formelles Arbeitsverhältnis Wert legten, zB weil sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung anstrebten. Bei Leistungen auf familiärer Grundlage oder aus sittlicher Pflicht liege idR kein Arbeitsverhältnis vor. ...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / IV. Haftungsfragen

Rz. 50 Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in vollem Umfang in die Arbeitgeberstellung ein. Er übernimmt das Arbeitsverhältnis mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Er haftet deshalb ggü. dem Arbeitnehmer für sämtliche, auch rückständige Ansprüche aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis. Daneben haftet gem. § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB der bisherige Arbeit...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5 Sonderregelung Praktikant (§ 22 Abs. 1 Nr. 1-4)

Rz. 32 Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prak...mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 3 Kündigung

Sachverhalt In einem Unternehmen ist ein schwerbehinderter Mitarbeiter seit mehr als 6 Monaten beschäftigt. Der Arbeitgeber hat vor 4 Tagen festgestellt, dass dieser Mitarbeiter Arbeitsmittel gestohlen hat; dies kann auch bewiesen werden. Vor Ausspruch der Kündigung hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung an. Der Betriebsrat gibt eine Stellungnahme n...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Negativ: Kein Widerspruch (§ 613a Abs. 6 BGB)

Rz. 35 Jeder vom Betriebsübergang betroffene Arbeitnehmer hat das Recht, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen. Sein Arbeitsverhältnis geht dann nicht auf den neuen Betriebsinhaber über. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang des Unterrichtungsschreibens erklärt werden (§ 613a Abs. 6 Satz 1 BGB). Folge des Widerspruchs ist, da...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / III. Abgrenzung zum Dienstvertrag des Organmitglieds

Rz. 19 Das der Organstellung etwa eines Geschäftsführers oder Vorstands zugrundeliegende Vertragsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis, sondern materiell-rechtlich als freier Dienstvertrag zu qualifizieren.[31] Eine persönliche Abhängigkeit i.S.d. oben bereits beschriebenen Verständnisses des Arbeitnehmerbegriffs lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass das jeweilige Orga...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 3 Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen privatrechtlichen Vertrag nach § 611a Abs. 1 BGB begründet. § 611a Abs. 1 BGB regelt in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) den Arbeitsvertrag. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsver...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 6. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Rz. 16 Weiter lassen sich auch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge unter den weit verstandenen Begriff des "Arbeitsvertrags" i.S.d. § 310 Abs. 4 BGB subsumieren.[28] Hiergegen wird zwar zum Teil eingewandt, dass der Wortlaut ein solche Ergebnis kaum zulasse, weil sich natürlich Beendigungsvereinbarungen in ihren Rechtswirkungen ganz erheblich von der Begründung eines Arbeits...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 68 Ein weiteres Mittel der Entgeltflexibilisierung ist die Verknüpfung eines Zahlungsanspruches mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer soll entweder überhaupt erst dann Anspruch auf eine bestimmte Zahlung haben, wenn das Anstellungsverhältnis einen bestimmten Stichtag überdauert (sog. Stichtagsklausel) oder alternativ verpflichtet sein, eine berei...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / III. Zuordnung der Arbeitnehmer

Rz. 49 Bei der Übertragung von Betriebsteilen stellt sich häufig die Frage der Zuordnung von Arbeitnehmern zum übertragenen Betriebsteil oder zum verbleibenden Betrieb. Welchem Betrieb oder Betriebsteil ein Arbeitnehmer zugeordnet ist, muss primär anhand des Willens der Arbeitsvertragsparteien erforscht werden, subsidiär greift das ausdrücklich oder konkludent ausgeübte Dire...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / VII. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Rz. 54 § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB bestimmt, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs unwirksam ist. Dieses Kündigungsverbot steht jedoch nur Kündigungen entgegen, deren tragender Beweggrund der Betriebsübergang selbst ist. Das Recht zur Kündigung aus anderen Gründen bleibt dagegen unberührt (§ 613a Abs. 4 Satz 2 BGB).[71] D...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 3. Sonstige Abgrenzungsmerkmale

Rz. 11 Neben der Frage der Weisungsabhängigkeit kann für die Abgrenzung auch weiterhin auf die schon bisher von der Rechtsprechung anerkannten Kriterien zurückgegriffen werden: So hängt der Grad der persönlichen Abhängigkeit und damit auch die rechtliche Einordnung einer Tätigkeit gemäß § 611a Abs. 1 S. 3 BGB von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Insoweit kann es indi...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Grundlagen

Rz. 98 Matrixstrukturen setzen eine (partielle) Übertragung des Weisungsrechts gemäß § 106 GewO voraus. Nur so wird der Matrixmanager in die Lage versetzt, die Arbeitsleitung innerhalb der Matrixzelle rechtlich verbindlich zu steuern. Hierfür erteilt der Vertragsarbeitgeber dem Matrixmanager im Regelfall eine Ausübungsermächtigung.[138] Diese ermöglicht es dem Matrixmanager,...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / C. Form des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Neben der Frage der Bezeichnung des Vertrags und seiner Abgrenzung zu anderen Vertragsarten[45] stellt sich für den Gestalter eines Arbeitsvertrags auch die Frage, in welcher Form ein Arbeitsvertrag abzuschließen ist. Um es vorwegzunehmen: Man ist in dieser Frage sicher jedenfalls sehr gut beraten, den Arbeitsvertrag den üblichen Gepflogenheiten und auch gesetzlichen ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.3 Festsetzung eines Mindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Rz. 9 Nach dem AEntG ist es möglich, die Regelungen eines bundesweit geltenden Tarifvertrags, der Mindestarbeitsbedingungen (§ 5 AEntG), insbesondere einen Mindestlohn regelt, auf alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer und auch solche, die nur vorübergehend von ausländischen Arbeitgebern nach Deutschland entsandt worden sind, zu erstrecken (§ 3 AEntG). Sinn dieser Regelung...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / H. Hinweise zum Aufbau und zum weiteren Umgang mit diesem Buch

Rz. 53 Nachdem das Arbeitsverhältnis in diesem ersten Kapitel (§ 1) zu "benachbarten" Vertragsverhältnissen abgegrenzt und einige allgemeine Hinweise zur Gestaltung von Arbeitsverträgen gegeben wurden, wird im nachfolgenden § 2 dieses Buches die für die Gestaltung von Arbeitsverträgen enorm wichtige AGB-Kontrolle allgemein dargestellt. Hierauf aufbauend finden sich in § 3 da...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 182 Muster 3.27: Vertragsstrafe Muster 3.27: Vertragsstrafe (1) Für den Fall, dass der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder verspätet zum Dienst antritt, das Anstellungsverhältnis außerordentlich kündigt, ohne dass ein wichtiger Grund für eine solche Kündigung vorliegt, oder durch vertragswidriges Verhalten eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhält...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 8. Altersgrenze

Rz. 284 Der Bezug einer Altersrente als Beendigungszeitpunkt für ein Arbeitsverhältnis ist weithin akzeptiert und oftmals herbeigesehnt. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Automatismus hierfür. Die Vertragsparteien müssen daher diesbezüglich eine Vereinbarung treffen. Anknüpfungspunkte gibt es verschiedene, z.B. das Erreichen der Regelaltersgrenze der Rentenversicherung ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.3 Zu Nr. 3: ein Praktikum von bis zu 3 Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung

Rz. 56 Bei einem eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleitenden Praktikum darf neben der Begrenzung auf einen Zeitraum von 3 Monaten zuvor nicht bereits mit demselben Arbeitgeber ein "solches" Praktikumsverhältnis bestanden haben. Der Wortlaut stellt darauf ab, dass es sich dabei ebenfalls um ein eine Berufs- oder Hochschulausbildung begleitendes Praktikum gehandelt habe...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Zeitliche und Zweckbefristung

Rz. 293 Muster 3.48: Zeitliche und Zweckbefristung Muster 3.48: Zeitliche und Zweckbefristung (1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum]. Es endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – (i) mit Erreichen des dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Zwecks [Kurzbeschreibung des Zwecks, z.B. Elternzeitvertretung für Arbeitnehmerin A], frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugan...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Abs. 1 setzt ein Arbeitsverhältnis voraus. Arbeitsverhältnis ist die durch Arbeitsvertrag begründete zweiseitige Pflicht zum Austausch von Arbeit gegen Entgelt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.[1] Rz. 4 Als entsandter Arbeitnehmer gilt nach Art. 2 Abs. 1 der Entsende-RL jeder Arbeitnehmer, der während eines begrenzten Zeitraums seine Arbeitsleistung im Hoheitsgebie...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Grundlagen

Rz. 80 Bei Jahresarbeitszeitkonten wird das vertragliche Arbeitsvolumen auf das Jahr bezogen. Typischerweise sind Jahresarbeitszeitkonten auf kollektivrechtlicher Ebene geregelt; in nichttarifgebundenen Betrieben ohne Betriebsrat finden sich aber auch individualrechtliche, arbeitsvertragliche Regelungen. Diese umfassen regelmäßig die Jahresarbeitszeitverpflichtung, den Zeitr...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 53 Die vorstehende Musterklausel begründet keine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Geregelt sind lediglich die Modalitäten für den Fall, dass ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll. Bisher konnte man einen Vertrag, der zwar keine ausdrückliche Arbeitspflicht, dafür aber eine Pflicht, im Bedarfsfall Arbeitsverträge abzuschließen, festschrieb, als einen d...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / b) Arbeitsvertragliche Inbezugnahme von Kollektivvereinbarungen

Rz. 22 Der Anwendungsausschluss des § 310 Abs. 4 S. 1 BGB greift nur dann ein, wenn die jeweilige Kollektivregelung normativ für das Arbeitsverhältnis gilt.[41] Bei Tarifverträgen ist hier also eine beiderseitige Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien bzw. die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags Voraussetzung für den Ausschluss einer AGB-Kontrolle. Gilt ein Tarifvert...mehr