Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7 Gratifikationen

Rz. 49 Bezüglich der Zahlung von Gratifikationen in Form von Einmal- oder Sonderzahlungen besteht Einigkeit, dass diese, wenn Gegenstand der Gratifikation auch eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung ist, nur dann für die Monate, in denen sie tatsächlich gezahlt werden, berücksichtigt werden können, wenn diese für die normale Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezahlt wurd...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 2. Direktionsrecht des Arbeitgebers

Rz. 7 Ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses stellt es damit nach wie vor dar, wenn der die Dienstleistung Erbringende engen Weisungen hinsichtlich Inhalt, konkreter Durchführung, Zeit und Ort unterliegt (§ 611a Abs. 1 S. 2 und S. 3 BGB). Während es für einen Selbstständigen prägend ist, dass er im Grundsatz (selbstverständlich ebenfalls unter Be...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Vertragsbedingungen

Rz. 31 Unter dem Begriff der Vertragsbedingung ist zunächst grds. jegliche Regelung zu verstehen, die den Inhalt eines Vertrages gestaltet, gleichgültig ob es sich um eine Regelung von Haupt- oder Nebenleistungspflichten handelt.[63] Nach § 305 Abs. 1 S. 2 BGB ist für die Qualifizierung einer Regelung als Vertragsbedingung irrelevant, in welcher vertraglichen Form sie vorgese...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 273 Grundregelungen bezüglich der Dauer und der Kündigungsfristen eines Arbeitsverhältnisses sind überschaubar abbildbar. Folgende Aspekte sind bei der Vertragsgestaltung zu beachten: 1. Dauer des Arbeitsverhältnisses Rz. 274 Der Verweis auf den unbestimmten Zeitraum der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses schließt nicht aus, dass es sich um ein auf das Erreichen der Regelal...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 4. Arbeitsrechtliche Erleichterungen

Rz. 196 Die Vorschriften des BetrVG über den Interessensausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich bei Betriebsänderungen gelten grds. auch in der Insolvenz. Insolvenzverwalter müssen daher vor einer Betriebsänderung den Betriebsrat informieren und mit diesem über einen Interessenausgleich verhandeln.[204] Die §§ 120 ff. InsO erleichtern aber dem Insolvenzverwalter, einen ...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / G. Änderung von Angaben

Rz. 35 Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen sind an dem Tag, an dem sie wirksam werden, schriftlich mitzuteilen (§ 3 S. 1 NachwG). Dies gilt nicht für Änderungen aufgrund der auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvereinbarungen (§ 3 S. 2 NachwG). Kommen allerdings neue Kollektivvereinbarung zur Anwendung, ist dies ebenfalls schriftlich nachzuweisen. § 3...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.1 Mindestlohn in Deutschland – bisherige Situation

Rz. 4 Einen durch Gesetz festgelegten, für jeden in Deutschland tätigen Arbeitnehmer geltenden, allgemeinen Mindestlohn kannte das deutsche Recht vor Einführung dessen nicht. Zwingend für das Arbeitsverhältnis zu beachtende Löhne ergaben sich nach bisheriger Rechtslage nur dann, wenn auf das Arbeitsverhältnis nach § 3 TVG ein Tarifvertrag Anwendung fand. Das setzt aber grund...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Praktische Beispiele

Rz. 62 Um ein Gefühl dafür zu vermitteln, welche Maßstäbe die Rechtsprechung hier anlegt, sei exemplarisch auf folgende Beispiele verwiesen: Rz. 63 Überraschend ist es nach einer Entscheidung des BAG etwa, wenn in einem Arbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung auf die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Vertragstext ohne besondere Hervorhebung eine...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternativer Regelungsvorschlag

Rz. 106 Muster 3.16: Einbezug tariflicher Regelungen Muster 3.16: Einbezug tariflicher Regelungen (1) Auf das Arbeitsverhältnis finden die jeweils für den Arbeitgeber normativ geltenden Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung und die diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge Anwendung. Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind dies die Tarifverträge de...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 118 Muster 3.19: Urlaub Muster 3.19: Urlaub (1) Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr einen Anspruch auf insgesamt _________________________ Urlaubstage bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche; dieser Anspruch setzt sich zusammen aus 20 Tagen gesetzlichem Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und zusätzlichen _________________________ Tagen übergesetzlichem Urlaubsanspruch...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 7. Urheberpersönlichkeitsrechte

Rz. 267 Die Urheberpersönlichkeitsrechte stehen grundsätzlich auch einem im Arbeitsverhältnis stehenden Urheber zu. Allerdings ergeben sich aus der Natur des Arbeitsverhältnisses Einschränkungen. So kann insbesondere ein Verzicht auf die Benennung als Urheber oder das Recht zur Zugänglichmachung des Werkes vereinbart werden.mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Regelungen zur Frage des anwendbaren Rechts

Rz. 380 Muster 3.63: Anwendbares Recht und Gerichtsstand Muster 3.63: Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf das vorliegende Arbeitsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft. Dieser ist derzeit _________________________. Rz. 381 Gerade bei den zu...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / I. Reihenfolge der Regelungen

Rz. 44 Was die Reihenfolge der in den Arbeitsvertrag aufzunehmenden Regelungen angeht, ist es sehr sinnvoll und auch praxisüblich, mit der Regelung der Hauptleistungspflichten zu beginnen. Zu regeln sind damit zunächst insbesondere Inhalt (Funktion) und Umfang (Arbeitszeit) der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung gemeinsam mit solchen Regelungen, die – ggf. über...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / IV. Abgrenzung zum Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 23 Vom Auftrag unterscheidet sich das Arbeitsverhältnis bereits deutlich dadurch, dass ein Entgelt für die Leistung der versprochenen Dienste versprochen wird (§ 611 Abs. 1 BGB). Der Auftragnehmer verpflichtet sich dagegen zur unentgeltlichen Besorgung des ihm übertragenen Geschäfts (§ 662 BGB). Rz. 24 Als Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag zu qua...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / XIX. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 15 NachwG – Hinweis auf anwendbare Tarif-, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Rz. 32 § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 15 NachwG fordert einen in allgemeiner Form gehaltenen Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen. Der Gesetzeswortlaut unter...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 151 Die hier vorgeschlagene Musterklausel sieht in ihrem ersten Absatz (deklaratorisch) noch einmal eine Verpflichtung zum sorgfältigen Umgang mit Arbeitsmitteln und sonstigen Gegenständen bzw. Unterlagen vor. Absatz 2 der Klausel betrifft die Herausgabeverpflichtung während des bestehenden Arbeitsverhältnisses und sieht vor, dass der Arbeitgeber jederzeit die Herausgabe...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Beginn der Ausschlussfrist

Rz. 318 Bei der Gestaltung einer Ausschlussklausel ist mit Blick auf die Regelung des Beginns der Fristen weiter zu bedenken, dass nach Auffassung des BAG Klauseln, die insoweit nicht an die Fälligkeit der Ansprüche anknüpfen, sondern z.B. allein und unabhängig von der Kenntnis des Anspruchsinhabers auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellen, den Arbeitnehmer unan...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.3.3 Rundfunk, Presse

Rz. 12 In diesem Bereich hat das BAG betont, dass – soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen – sich die nicht programmgestaltende, aber rundfunk- und fernsehtypische Mitarbeit an Sendungen in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen lässt.[1] Dagegen kann programmgestaltende Mitarbeit sowohl im Rahmen von Arbeitsverhältnissen als auch im Ra...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 2. Personeller und zeitlicher Geltungsbereich eines Sozialplans

Rz. 93 Von dem Geltungsbereich eines Sozialplans werden alle Arbeitnehmer erfasst, die infolge einer Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile erleiden. Dabei genügt bereits die Möglichkeit eines Nachteils.[150] Ein solcher Nachteil ist bei Arbeitnehmern zu verneinen, die eine wirtschaftlich gleichwertige Anschlusstätigkeit gefunden haben.[151] In eine ähnliche Richtung geht...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Keine Kündigung vor Arbeitsantritt

Rz. 275 Ohne diese Klausel könnte das Arbeitsverhältnis bereits vor der tatsächlichen Arbeitsaufnahme ordentlich gekündigt werden.[341] Dies wird hierdurch verhindert.mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 6. Wirkung des Sozialplans

Rz. 131 Sozialpläne sind Betriebsvereinbarungen besonderer Art (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG).[204] Sie sind nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen auszulegen.[205] Bei der Auslegung ist der Zweck des Sozialplans (Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile infolge der Betriebsänderung) mit zu berücksichtigen.[206] Rz. 132 Der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2640 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 63 EStG ist anlässlich der Rentenreform 2001 durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingefügt und durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) und RVOrgG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3242) geändert bzw erweitert worden, insbesondere durch Einbeziehung der Direktversicherung. Das BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Arbeitsrecht

Rz. 247 Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach ständiger Rspr. kein Arbeitnehmer; vielmehr repräsentiert er die GmbH als Arbeitgeber.[756] Etwas anderes soll in Ausnahmefällen gelten, nämlich wenn der Geschäftsführer über das gesellschaftsrechtliche Weisungsrecht hinaus weiteren auch arbeitsbegleitenden und verfahrensorientierten Weisungen unterliegt.[757] Unabhängig davon ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.3 Befragungsrecht

Rz. 93 Von den bei der Prüfung angetroffenen Personen, die in den Geschäftsräumen und auf den Grundstücken tätig sind, dürfen Auskünfte zu ihren Beschäftigungsverhältnissen oder ihre tatsächlichen oder scheinbaren Tätigkeiten eingeholt werden. Diese betreffen Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, zur ausgeübten eigenen Tätigkeit, zu den Arbeitsbedingungen wie die Höhe ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gesetzliches Anrechnen von Vordienstzeiten

Rn. 129 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verschiedene arbeitsrechtliche SchutzG wie zB das SoldatenversorgungsG oder das MutterschutzG (vgl Höfer/Veit/Verhuven, BetrAVG Bd II Kap 2 Rz 248ff (Januar 2023); R 6a Abs 10 S 1 EStR 2012) bestimmen, dass Vordienstzeiten bei einem anderen ArbG bzw Dienstherrn als Zeiten der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen sind. Wenn aufgrund dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.1 Zu Nr. 1: Praktikum verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie

Rz. 42 Da das BBiG im schulischen Bereich insgesamt nicht anwendbar ist[1], findet § 26 BBiG und damit das MiLoG keine Anwendung auf Praktikantinnen und Praktikanten, bei denen das Praktikum Bestandteil eines den Schulgesetzen der Länder unterliegenden Schulverhältnisses ist: Praktikanten als Schüler bzw. Studierende von allgemeinbildenden, Fach-, Berufsfach-, Fachober-, Fac...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 350 Muster 3.58: Eingeschränktes Abtretungsverbot Muster 3.58: Eingeschränktes Abtretungsverbot Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus diesem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer sind ausgeschlossen, wenn nicht der Arbeitgeber zuvor seine Zustimmung hierzu erteilt hat. Rz. 351 Dieser Regelungsvorschlag ist eine abgeschwächte Variante eines Abtretungsverbots...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anspruch des ArbN auf Übertragung nach BetrAVG

Rn. 2633 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Gemäß § 4 Abs 2 Nr 2 BetrAVG kann der Wert einer vom ArbN erworbenen Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den neuen ArbG übertragen werden, sofern sowohl der alte als auch der neue ArbG sowie der ArbN selbst zustimmen. Geringfügig Beschäftigte und Gesellschafter-Geschäftsführer gelten ebenfalls als ArbN iSd § 3 Nr ...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / V. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NachwG – Dauer der Probezeit

Rz. 15 Aufgrund der Neufassung des NachwG ist die Dauer einer vereinbarten Probezeit anzugeben (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NachwG). Hier ist zu berücksichtigen, dass § 15 Abs. 3 TzBfG n.F. (ebenfalls geändert aufgrund der RL [EU] 2019/1152) die Länge der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen nunmehr begrenzt, indem diese "im Verhältnis" zur erwarteten Dauer der Beschäfti...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 167 Muster 3.26: Nebentätigkeit Muster 3.26: Nebentätigkeit (1) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber jede Nebentätigkeit unverzüglich anzuzeigen. (2) Jede auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit nach Abs. 1 darf nur weitergeführt oder aufgenommen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Zustimmung zur Nebentätigkeit, wenn diese das ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 5. Gesamtzusage und Betriebliche Übung

Rz. 14 Da es für die Frage der Kontrollfähigkeit einer Regelung nicht entscheidend darauf ankommt, wie diese abgeschlossen wird, können auch Vertragsänderungen oder -ergänzungen durch Gesamtzusage der Inhaltskontrolle unterliegen.[25] Den obigen Ausführungen zu Aktienoptionsplänen entsprechend kann dies auch dann gelten, wenn die Gesamtzusage nicht von der Gesellschaft, zu d...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Einführung

Rz. 192 Das Thema Wettbewerbsverbote weist einige Überschneidungen zu anderen Bereichen auf, die für die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung im Compliance-Bereich von Bedeutung sind: Zum einen zu Vertraulichkeitsvereinbarungen und Vereinbarungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (vgl. hierzu unter Rdn 154 ff.), zum anderen zu Nebentätigkeitsklauseln (vgl. h...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 314 Sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch nach dessen Beendigung besteht ein Interesse der Vertragsparteien daran, rasch Klarheit hinsichtlich der Frage zu erzielen, ob und inwieweit sie von der Gegenpartei noch aus dem Vertrag in Anspruch genommen werden können. Gerade auf Arbeitgeberseite ist das Interesse an einer zeitlichen Begrenzung einer möglichen Inanspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 317 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soll für die Pensionszusage eines ArbN- Ehegatten oder ihm gleichgestellte Personen eine Pensionsrückstellung gebildet werden, sind auch insoweit die Voraussetzung des § 6a EStG zu prüfen. Darüber hinaus ist aufgrund des bei Familienangehörigen möglichen Interessengleichklangs besonders zu prüfen, ob die Zusageerteilung betrieblich veranlas...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 328 Muster 3.54: Ausschlussfrist Muster 3.54: Ausschlussfrist (1) Vorbehaltlich der in Absatz 2 dieses Paragrafen vorgesehenen Ausnahmen müssen sämtliche Ansprüche aus diesem Arbeitsverhältnis sowie sämtliche Ansprüche, die mit diesem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform (§ 126b BGB) gegenüber der jeweils anderen...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2 Sonderregelung für Zeitungszusteller

Rz. 3 Für Arbeitnehmer, die als Zeitungszusteller tätig sind galt nach Abs. 2 eine noch wesentlich weiter reichende Übergangsregelung, weil nach Einschätzung des Gesetzgebers, der hier der Argumentation der Presseerzeugnissenverlage uneingeschränkt gefolgt ist, die sofortige Einführung des Mindestlohns die Versorgung mit Zeitungen und weiteren Presseprodukten insbesondere im...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternativer Regelungsvorschlag

Rz. 116 Muster 3.18: Öffnung für Betriebsvereinbarungen Muster 3.18: Öffnung für Betriebsvereinbarungen Auf das Arbeitsverhältnis finden die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen Anwendung. Die vertraglichen Regelungen gehen diesen grundsätzlich vor, soweit sie für den Arbeitnehmer günstiger sind (Günstigkeitsprinzip). Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass g...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 5. Gültigkeitsdauer und Beendigung eines Sozialplans

Rz. 123 Zur Klarstellung ist es zweckmäßig, die Gültigkeitsdauer des Sozialplans festzulegen. Dabei kann als Termin auf den Zeitpunkt abgestellt werden, bis zu dem die geplanten personellen Maßnahmen abzuschließen sind. Rz. 124 In dem Sozialplan selbst kann dessen Dauer bestimmt werden. Ferner kann der Sozialplan eine Kündigungsmöglichkeit vorsehen. Ansonsten ist eine außeror...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 58 Das vorstehende Beispiel unterscheidet sich nur geringfügig von dem bereits ausgeführten Beispiel eines Rahmenvertrags. Es wird keine Arbeitspflicht begründet; diese wird im Einzelfall erst durch eine weitere Vereinbarung geschaffen, deren Abschluss den Parteien freisteht. Deshalb ist es nur konsequent, derlei Vereinbarungen auf Grundlage der Rechtsprechung des BAG ni...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Zum Begriff der "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten"

Rz. 149 Was im Übrigen das Gesetz meint, wenn es die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" und deren "angemessene" Berücksichtigung anspricht, war und ist seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes Anfang 2002 Gegenstand einer intensiven Diskussion in Rechtsprechung und Literatur. Die Bandbreite der vertretenen Auffassungen war insbesondere anfangs erhebl...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 1 Abs. 1 MiLoG beinhaltet einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn, der neben einen eventuell bestehenden Anspruch auf Tariflohn tritt.[1] Das bedeutet, dass der Mindestlohnanspruch für jedes Arbeitsverhältnis gilt und damit auch unabhängig davon, ob (tarif-)vertraglich ein über dem Mindestlohn liegendes Arbeitsentgelt vereinbart ist. § 1 Abs. 1 regelt dies ei...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Einzelne Nutzungsarten, Änderungen und Übertragungen

Rz. 261 Zu beachten ist weiter das in § 39 UrhG normierte Änderungsverbot. Danach sind Änderungen eines Werkes grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers möglich. Der Arbeitgeber kann sich jedoch von dem Arbeitnehmer weitreichende Befugnisse zur Änderung des Werkes einräumen lassen, die bis zur Grenze der Entstellung ausgeübt werden können.[332] Rz. 262 Mit Blick auf das V...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 358 Muster 3.61: Mediation Muster 3.61: Mediation (1) Die Parteien vereinbaren bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis sowie bei Streitigkeiten aus diesem Arbeitsvertrag und bei Streitigkeiten wegen der Änderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbindlich, ein innerbetriebliches Mediationsverfahren gemäß der Mediationsordnung des Europäischen Institut für C...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / d) Kontrollfähigkeit sog. Preisnebenabreden

Rz. 101 Nicht kontrollfrei sind sog. (Preis-)Nebenabreden, mit denen der AGB-Verwender die Umstände des von ihm gemachten Hauptleistungsversprechens lediglich einschränkt, verändert, ausgestaltet oder modifiziert und die dementsprechend die Hauptleistungspflichten nur mittelbar betreffen.[210] Die für die Frage der Kontrollfähigkeit entscheidende Grenzlinie verläuft damit zw...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Höhe der Vertragsstrafe

Rz. 189 Was die Höhe der Vertragsstrafe angeht, ist von besonderer Bedeutung, dass eine zu hohe Vertragsstrafe wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion nicht dazu führt, dass die Vertragsstrafenregelung gemäß § 343 BGB auf ein angemessenes Maß reduziert wird. Sie ist vielmehr wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion unwirksam.[280] Rz. 190 Gleichwohl zei...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 79 Muster 4.10: Arbeitszeitkonto Muster 4.10: Arbeitszeitkonto (1) Es wird eine Jahresarbeitszeit von 2088 Stunden unter Zugrundelegung einer Arbeitszeit von 174 Stunden monatlich bei einer 6-Tage-Woche vereinbart. Im Ausgleichszeitraum von 12 Monaten muss ein Durchschnitt von 40 Wochenstunden erreicht werden. (2) Die Lage der Arbeitszeit wird am 15. eines Monats für den j...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 3. Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage

Rz. 30 Hinzuweisen ist auch auf die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Zum Umfang eines solchen Hinweises werden unterschiedliche Ansichten vertreten und entsprechend unterschiedliche Formulierungen vorgeschlagen.[72] Zu kurz dürften dabei Vorschläge greifen, die sich insgesamt mit einem Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen beschränken (so aber etwa der Vor...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 313 Muster 3.53: Ausschlussfristen Muster 3.53: Ausschlussfristen (1) Vorbehaltlich der in Absatz 3 dieses Paragrafen vorgesehenen Ausnahmen müssen sämtliche Ansprüche aus diesem Arbeitsverhältnis sowie sämtliche Ansprüche, die mit diesem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform (§ 126b BGB) gegenüber der jeweils and...mehr

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§ 20 Joint Ventures / b) Tarifverträge

Rz. 99 Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen ein Tarifvertrag bei dem Betriebsübernehmer weiterhin Geltung hat. Bei einem Firmentarifvertrag setzt dies eine Gesamtrechtsnachfolge (Beispiel Verschmelzung) voraus, der Betriebsübergang alleine genügt nicht.[89] So muss nach neuerer Rspr. in einem Spaltungsvertrag festgelegt werden, welcher der beteiligten Rechtsträger in ...mehr