Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sozialversicherungsrechtlicher Hintergrund der Vorschrift

Rn. 1924 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei Zeitwertkonten vereinbaren ArbG und ArbN miteinander, dass dem ArbN künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt, sondern nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn in Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Arbeitsfreistellung vor Ende des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen (s BT-Drucks 16/11108, 14). Der Arbeitslohn is...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 198 Nach § 60 Abs. 1 HGB dürfen Handlungsgehilfen ohne Einwilligung ihres Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dessen Handelszweig für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen; im Fall eines Verstoßes gegen diese Vorgaben kann der Prinzipal neben einer Unterlassung derartiger Wettbewerbshandlungen nach § 61 Abs. 1 HGB Schadensersatz fordern oder stat...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Um die Durchsetzbarkeit des Mindestlohns abzusichern, hat der Gesetzgeber eine ausdrückliche Regelung zur Fälligkeit des Mindestlohns geschaffen. Unter Fälligkeit ist der Zeitpunkt zu verstehen, bis zu dem der Mindestlohn spätestens an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss. Während § 2 Abs. 1 den Grundsatz zur Fälligkeit aufstellt, beinhaltet § 2 Abs. 2 von diesem Gru...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Eingeschränkte Anwendung von § 613a BGB

Rz. 194 § 613a BGB ist grds. anwendbar, d.h. insb. gehen die mit dem übernommenen Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über (Bestandschutzfunktion). Allerdings haftet der Erwerber grds. nicht für die bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche[197] der Arbeitnehmer.[198] Weiter haftet der Erwerber nur für die nach Insolvenzeröffnun...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / F. Fristen

Rz. 34 Durch das neue NachwG wurden auch die Fristen zur Erbringung des Nachweises bei Neueinstellungen verschärft und dabei auch unnötig verkompliziert. Galt bisher eine einheitliche Frist von einem Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, wird nun nach den einzelnen Nachweistatbeständen differenziert (vgl. § 2 Abs. 1 S. 4 NachwG), wobei der Nachweis zu ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.2 Das System des Mindestlohns nach dem Tarifautonomiestärkungsgesetz

Rz. 7 Durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz vom 11.8.2014 hat der Gesetzgeber das System des Mindestlohns in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Zunächst bleibt es vom Grundsatz her dabei, dass branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen – und nicht nur Mindestlöhne – weiterhin durch Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erreicht werden können und da...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 109 Muster 3.17: Öffnung für Betriebsvereinbarungen Muster 3.17: Öffnung für Betriebsvereinbarungen Auf das Arbeitsverhältnis finden derzeit keine Betriebsvereinbarungen Anwendung. Die Parteien sind sich darüber einig, dass gegebenenfalls zukünftig auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findende Betriebsvereinbarungen den Regelungen in diesem Vertrag auch dann diese ablösend...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Personalkosten

Rz. 320 Bei den Personalkosten ist insb. zu prüfen, ob der neue Lebenspartner des Unterhaltspflichtigen Leistungen aus dem Betrieb erhält. Es ist zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich durchgeführt wird. Für die steuerrechtliche Anerkennung eines solchen Arbeitsverhältnisses wird auf einen Fremdvergleich abgestellt. Selbst bei steuerrechtlicher Anerkennung soll denn...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 222 Eine große Gruppe von Arbeitnehmern ist arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsergebnisse zu schaffen. Andere Arbeitnehmer sind hierzu zwar arbeitsvertraglich nicht verpflichtet, schaffen aber dennoch während ihrer Arbeitszeit oder mit Betriebsmitteln ihres Arbeitgebers solche Arbeitsergebnisse. Darüber hinaus werden von Arbeitnehmern häufig Ergebniss...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 220 Ergänzend zur eingangs vorgeschlagenen Klausel kann etwa noch Folgendes geregelt werden: Muster 3.30: Alternativen Muster 3.30: Alternativen (5) Das Wettbewerbsverbot gilt auch im Verhältnis zu einem Rechtsnachfolger des Arbeitgebers, insbesondere geht es bei einer Veräußerung auf den Erwerber über. Der Arbeitnehmer ist mit dem Übergang der Rechte aus dieser Vereinbaru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Einrichtungsbezug (§ 3 Nr 11b S 2, 3 EStG)

Rn. 409h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Kreis der begünstigten Einrichtungen erweitert (s Empfehlung des Finanzausschusses BT-Drucks 20/1906, 44). Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung der Einrichtungen, in denen der ArbN tätig sein muss. Die Einrichtung wird jeweils definiert durch Bezugnahmen auf das Infektionsschutzges...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 7. Freistellung

Rz. 282 Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen, ist dies unter Berücksichtigung des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers nicht ohne Weiteres möglich. Es bedarf regelmäßig eines sachlichen Grunds, der allerdings für den Fall des Ausspruchs einer Kündigung – unabhängig von welcher Partei – in der Regel gegeben sein wird. Dennoch ist eine Abwägung der Interess...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / V. Besonderheiten bei betrieblicher Altersversorgung

Rz. 51 Die dargestellten Haftungsregeln gelten auch für Versorgungszusagen aus betrieblicher Altersversorgung. Der neue Betriebsinhaber tritt also in die Versorgungszusagen ein, die der Betriebsveräußerer den übergehenden Mitarbeitern erteilt hat. Er hat diese im Versorgungsfall zu erfüllen und ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs die Beiträge für die Versorgung aufzubring...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 6. Schriftform

Rz. 281 Auch diese Regelung dient über den Verweis auf § 623 BGB vor allem der Erinnerung der Vertragsparteien, dass eine Kündigung der Schriftform i.S.d. § 126 BGB genügen muss und die elektronische Form hier sogar explizit ausgeschlossen ist. Im Übrigen ist dem Arbeitnehmer gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 NachwG nunmehr das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Teilwert als Anwartschaftsbarwert abzüglich Prämienbarwert

Rn. 120 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 1 EStG (Alt 1) gilt als Teilwert einer Pensionsverpflichtung Zitat "vor Beendigung des Dienstverhältnisses des Pensionsberechtigten der Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wj abzüglich des sich auf denselben Zeitraum ergebenden Barwertes betragsmäßig gleich bleibender Jahresbeträge, ..." Entsprech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gesetzlicher Übergang von Pensionsverpflichtungen

Rn. 135 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pensionsverpflichtungen können kraft Gesetzes auf einen Dritten übergehen. Dies gilt sowohl im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfall oder Verschmelzung) als auch in bestimmten Fällen der Einzelrechtsnachfolge (vgl § 613a BGB). Rn. 136 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wenn ein Betrieb oder Betriebsteil im Wege eines Betriebsüberganges iSv ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zweites Wahlrecht: Niedrigeres Pensionsalter als das vertraglich vereinbarte Pensionsalter

Rn. 154 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut R 6a Abs 11 S 3 EStR 2012 kann bei der Ermittlung des Teilwerts der Pensionsanwartschaften mit Rücksicht auf § 6 BetrAVG als Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls anstelle des vertraglichen Pensionsalters der Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angeno...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Historische Entwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a EStG ist erstmals durch das Gesetz zur Neuordnung von Steuern (BGBl I 1954, 373) mit Wirkung für im Kj 1955 endende Wj in das EStG eingeführt worden. Er regelt die Bildung von Pensionsrückstellungen (zum Begriff s Rn 24f) dem Grunde und der Höhe nach. Insofern ist er teilweise eine Spezialvorschrift zu § 5 Abs 1 EStG und § 6 Abs 1 Nr 3 E...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Anwendungsbereich des KSchG

Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 1 ff. KSchG gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts (§ 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG), sofern diese mehr als zehn (10,0) Arbeitnehmer beschäftigen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers muss zudem länger als 6 Monate bestanden haben (§ 1 Abs. 1 KSchG).mehr

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FoVo 01/2024, Pfändungsschu... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Arbeitsgericht oder Landgericht? Ist das wirklich die Frage? Die Klage ist zulässig, insbesondere ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Der Beklagte hat zu Recht seine diesbezügliche Rüge hinsichtlich einer Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit fallen gelassen, sodass eine Entscheidung hierüber im Rahmen des Schlussurteils möglich war, arg. e contrario ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. "Arbeitsverträge" i.S.v. § 310 Abs. 4 BGB

Rz. 6 Ohne Weiteres sind die §§ 305 ff. BGB unter Berücksichtigung der in § 310 Abs. 4 BGB vorgesehenen Besonderheiten auf vorformulierte Arbeitsverträge im eigentlichen Wortsinne anzuwenden, also auf privatrechtliche Verträge, mit denen ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber begründet wird, welches die Leistung weisungsgebundener, fremdbesti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sperrzeit / Arbeitsrecht

Die Sperrzeitregelungen haben wichtige arbeitsrechtliche Bezugspunkte, etwa bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, stehen jedoch insgesamt in einem sozialrechtlichen Kontext und sind deshalb nachfolgend im Zusammenhang mit den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen dargestellt.mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 373 Die gesetzlichen Regelungen können in der Praxis gerade aus Arbeitgebersicht zu dem bisweilen unbefriedigenden Ergebnis führen, dass arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen an einem weit vom Unternehmensstandort entfernten Arbeitsgericht ausgetragen werden müssen oder dass – gerade bei größeren, standortübergreifenden Restrukturierungen – eine Vielzahl unterschiedli...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / d) Bezugnahmeklauseln

Rz. 46 Das BAG legte arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln, die auf den für den Arbeitgeber geltenden Tarifvertrag verweisen, nach bisheriger Rspr. grds. als sog. "Gleichstellungsabreden" aus.[58] Dem liegt der folgende Gedanke zugrunde: Der Arbeitgeber weiß nicht, welche seiner Mitarbeiter Mitglieder der zuständigen Gewerkschaft sind. Ist er selbst Mitglied im Arbeitgeberve...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / VI. Unterrichtung der Mitarbeiter

Rz. 52 Die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer sind gem. § 613a Abs. 5 BGB vor dem Übergang über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für sie und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen zu unterrichten. Zum Inhalt der Unterrichtung gehören u...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Überstunden

Rz. 30 Unter welchen Voraussetzungen Klauseln zur Anordnung von Mehrarbeit einer AGB-Kontrolle standhalten, ist spätestens seit einer Entscheidung des BAG vom 22.2.2012[31] heiß umstritten. In dieser Entscheidung lässt das BAG zunächst offen, ob eine Anordnungsbefugnis – dort mit einer Abgeltungsklausel kombiniert – als Hauptleistungsabrede zu erachten ist, die keiner Angeme...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 7. Gesamtunwirksamkeit bei Unzumutbarkeit (§ 306 Abs. 3 BGB)

Rz. 173 In Abweichung zur Grundregel des § 306 Abs. 1 BGB, der für den Regelfall zum Schutze des Vertragspartners des Verwenders bei Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung einzelner AGB die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen vorsieht, kommt nach § 306 Abs. 3 BGB ausnahmsweise eine Gesamtnichtigkeit in Frage, wenn das Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der nach § 306...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Zivilrecht

Rz. 123 Zivilrechtlich wird regelmäßig eine entgeltliche Übertragung von Teilen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens gegen Übernahme der Verbindlichkeiten des früheren Einheitsunternehmens vereinbart. Fehlen hierzu erforderliche Zustimmungen von Dritten, ist für das Innenverhältnis eine Erfüllungsübernahme vorzusehen. I.Ü. ergibt sich weitgehend derselbe Regelungsbeda...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Voraussetzungen

Rz. 91 Ein Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit (Betrieb oder Betriebsteil) unter Wahrung ihrer Identität fortführt.[80] Aus dem Erfordernis eines Wechsels des Rechtsträgers folgt zunächst, dass der Anwendungsbereich des Betriebsübergangs nicht berührt ist, wenn ein Joint Venture-Partner lediglich eine Beteilig...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 2. Kündigungsfrist

Rz. 29 Zudem sind Angaben über die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Kündigungsfrist obligatorisch, und zwar sowohl während als auch nach der Probezeit. Besteht eine Abrede, wonach eine Verlängerung der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gilt, ist diese ebenfalls nachzuweisen.[68] Richtet sich die Kündigungsfrist ausschließlich nach de...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 330 Muster 3.55: Vollständigkeitsklausel Muster 3.55: Vollständigkeitsklausel Dieser Vertrag enthält sämtliche zwischen den Parteien mit Blick auf ihr Arbeitsverhältnis getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.mehr

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zfs 01/2024, Kein Übergang ... / Leitsatz

1. In der Kasko-Versicherung ist der Fahrer eines Kfz nicht mitversichert und damit grds. wie ein beliebiger Dritter zu behandeln. 2. Trifft einen beim VN angestellter Fahrer an der Schadensherbeiführung nur leichte Fahrlässigkeit, bestehen keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die der VR auf sich überleiten könnte. 3. § 142 StGB stellt kein Schutzgesetz zugunsten des Kas...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 343 Muster 3.57: Abtretungsverbot Muster 3.57: Abtretungsverbot Abtretungen oder Verpfändungen von Ansprüchen aus diesem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer sind unwirksam.mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 17.1 Einschränkung der Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 67 Die Pflichten des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 1 und 2 MiLoG sowie nach § 17 Abs. 1 und 2 entfallen, wenn die Voraussetzungen des § 1 MiLoDokV erfüllt sind. Danach sind 3 Fallgestaltungen zu unterscheiden. Die Einschränkungen gelten, wenn: der Arbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt von mehr als 2.958 EUR brutto erhält.[1] Der Grenzwert von 2.958 EUR ist...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 14 Nicht unter das MiLoG fallen arbeitnehmerähnliche Personen. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte sind solche, die zwar nicht persönlich abhängig jedoch aufgrund einer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind.[1] Arbeitnehmerähnliche Personen sind Selbstständige. An die Stelle der für ein Arbeitsverhältnis m...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1 Auszubildende nach dem BBiG (§ 22 Abs. 3)

Rz. 19 Auszubildende nach dem BBiG erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. einem einschlägigen Tarifvertrag. Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter[1], da Auszubildende nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und daher von vornherein nicht vom Mindestlohn erfasst werden. Der Begriff der zu ihrer "Berufsausbildung" ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Altersteilzeitregelungen/Nachteilsausgleich

Rn. 46 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es existieren in der Praxis zwei Altersteilzeitmodelle. Beim ersten Modell ist der ArbN während des gesamten Altersteilzeitraums bis zur Pensionierung halbtags tätig. Beim zweiten Modell arbeitet der ArbN während der ersten Hälfte des Altersteilzeitraums weiterhin ganztägig. Während der zweiten Hälfte des Zeitraums wird er von der Arbeitspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsförderung / 5.2.1 Förderleistungen

Die Förderleistungen umfassen die Weiterbildungskosten[1] und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, soweit die Qualifizierung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird.mehr

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§ 20 Joint Ventures / I. Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Rz. 90 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber – hier das Joint Venture – über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB). 1. Voraussetzungen Rz. 91 Ein Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirts...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 286 Als Alternativen im weit gefassten Sinn, sowohl andere Szenarien (Befristung) als auch Ergänzungen aufgreifend, sind die nachstehenden Klauselvorschläge zu verstehen. 1. Zeitliche Befristung Rz. 287 Muster 3.46: Zeitliche Befristung Muster 3.46: Zeitliche Befristung (1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________. Es endet – ohne dass es einer Kündigung b...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 334 Schulden zwei Parteien einander gleichartige Leistungen, so kann grds. jede Partei ihre Forderung gegen die Forderung des jeweils anderen aufrechnen und somit auf einfache Art und Weise unter Vermeidung des ansonsten erforderlichen Leistungsaustauschs sowohl die eigene Verpflichtung erfüllen als auch die eigene Forderung befriedigen. Voraussetzung für eine Aufrechnun...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 5. Außerordentliche Kündbarkeit

Rz. 280 Das in § 626 BGB vorgesehene außerordentliche Kündigungsrecht ist ohnehin unabdingbar, so dass diese Regelung lediglich klarstellenden Charakter hat.[349]mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Tatbestand eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB

Rz. 29 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den vom Übergang betroffenen Arbeitsverhältnissen ein. 1. Betriebsinhaberwechsel Rz. 30 Die erste Voraussetzung ist der Wechsel des Betriebsinhabers, d.h. es muss eine Änderung in der Person desjenigen erfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 1–3 iVm S 5 EStG)

Rn. 336 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 5 Abs 7 S 1 EStG sind übernommene Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (dem übertragenden Unternehmen) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, zu den auf die Übernahme folgenden Abschlussstichtagen bei dem Übernehmer und dessen Rechtsnachfolger so zu bilanzieren, wie sie beim ursp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2050 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 59 EStG befreit konstitutiv (Übersicht).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Rn. 2152 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines Aus der Formulierung "worden ist" in § 3 Nr 62 S 2 EStG ergibt sich Folgendes: Besteht bereits eine Befreiung von Gesetz wegen, ist kein "worden" möglich und damit § 3 Nr 62 S 2 EStG nicht anwendbar. Dazu s Rn 2154. Nur wenn eine Befreiung (erfolgreich) beantragt ist, kann der ArbN von der gesetzlichen Rentenversicherungspflic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.6 Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft

Rz. 124 Nach § 5a SchwarzArbG ist es einer Person verboten, ihre Arbeitskraft als Tagelöhner im öffentlichen Raum aus einer Gruppe heraus in einer Weise anzubieten, die geeignet ist, Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung zu ermöglichen. Damit sollen bestimmte Formen des Anbietens von Dienst- oder Werkleistungen untersagt werden, um insbesondere sogenannte Tagelöhnerbörse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Dienstdauer der ArbN

Rn. 1331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Vermögensbeteiligung mindestens allen ArbN (iSd § 1 LStDV) offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen, § 3 Nr 39 S 2 EStG. Damit soll die Diskriminierung einzelner Beschäftigungsgr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis zu anderen Begünstigungsmöglichkeiten

Rn. 2639c Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Übersteigen die Zuwendungen des ArbG die für den Veranlagungszeitraum greifenden Höchstbeträge, so können die übersteigenden Teile entweder individuell besteuert oder aber nach § 40b EStG pauschal besteuert werden, und zwar unabhängig, ob eine sog Altzusage vorliegt oder dem ArbN eine neue Zusage gegeben wurde. Denn § 40b EStG unterscheid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Regelung bis 31.12.2017

Rn. 2650 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Hinsichtlich der kapitalgedeckten Beiträge zur Altersversorgung löste § 3 Nr 63 EStG idF AltEinkG die ursprüngliche Pauschalierung nach § 40b Abs 1 und 2 EStG aF ab. Wurde jedoch eine Versorgungszusage in Form einer Direktversicherung, von Zuwendungen zu einem Pensionsfonds oder Pensionskasse vor dem 01.01.2005 erteilt, kann der ArbN gegen...mehr