Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1 Allgemeines

Rz. 1b Mit dem GKV-WSG hat der Gesetzgeber einen Schwenk vollzogen, indem alle zentralen Vorgaben zum Vergütungssystem für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen auf Bundesebene durch die Bewertungsausschüsse getroffen werden. In der Überschrift sind die Sachverhalte Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab und bundeseinheitliche Orientierungswerte aufgeführt, d...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.11 Bewertungsausschüsse

Rz. 41 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.13 Institut des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen

Rz. 48b Weil der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen umfangreiche und zeitraubende Gesetzesaufträge durchzuführen hat, ist nach Abs. 3b zu seiner Unterstützung ein neutrales Institut eingerichtet, welches gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband getragen wird. Das Institut führt nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses den Namen "Institut des...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.6 Vorgeschriebene Aktualisierung des EBM

Rz. 9f Die aufgrund des TSVG erfolgte Neufassung des § 87 Abs. 2 Satz 3 bezieht sich auf den BMV-Ä und soll sicherstellen, dass Rationalisierungsreserven, welche beim Einsatz von medizinisch-technischen Geräten im EBM erzielt werden, zugunsten der Verbesserung bei den zuwendungsorientierten Leistungen ("sprechende Medizin") genutzt werden. Diese Vorgabe führt nach der Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.7 Abrechnungsfähigkeit nach dem EBM bzw. BEMA

Rz. 10 Der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM) bzw. für zahnärztliche Leistungen (BEMA) bestimmt nach Abs. 2 Satz 1 den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen, was bedeutet, dass eine neue ärztliche bzw. zahnärztlich Leistung grundsätzlich erst dann abrechnungsfähig ist und vergütet werden kann, wenn sie in den EBM oder BEMA aufgenommen ist (BSG, ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.2 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z)

Rz. 6e Der BMV-Z beinhaltet neben dem Paragrafenteil (33 Paragrafen) folgende Anlagen: Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz Anlage 3: Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigung...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1 Bundesmantelverträge

Rz. 6c Die Bundesmantelverträge dienen im Wesentlichen der Sicherung einer gleichmäßigen (zahn-)medizinischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Begriff "gleichmäßig" vgl. § 72 Abs. 1), indem diese Verträge einen bundeseinheitlich verbindlich geltenden allgemeinen Vertragsinhalt für alle auf Landesebene bzw. in Nordrhein-Westfalen auf den L...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.16 Vorlagepflicht und Ersatzvornahme

Rz. 57 Abs. 6 regelt die Pflicht zur Vorlage der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse einschließlich der Beratungsunterlagen beim BMG und ggf. dessen Ersatzvornahme. Damit ist die gemeinsame Selbstverwaltung noch stärker unter den Einfluss des Staates geraten. Nach der Gesetzesbegründung soll dies der zügigen und vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestal...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Versicherte haben einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 33 SGB V, § 31 Abs. 1 SGB IX). Dieser Anspruch wird durch die Hilfsmittelrichtlinien konkretisiert (§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung v. 15.3.2012). Die Leistung umfasst die Versorgung mit Seh- und Hör...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.8 Begrenzung rechtlich zulässiger Modellvorhaben (Abs. 4)

Rz. 37 Gegenstand der Modellvorhaben nach Abs. 2 können nur solche Leistungen sein, über deren Eignung als Leistung der Krankenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 im Rahmen der Beschlüsse nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 oder im Rahmen der Beschlüsse nach § 137 c Abs. 1 keine ablehnende Entscheidung getroffen hat (Satz 1). Ein Modellvorhaben ist möglich, solan...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.5 Selbstständige Leistungen nichtärztlicher Berufe (Abs. 3b)

Rz. 30 Modellvorhaben können unter den Voraussetzungen des Abs. 1 vorsehen, dass Angehörige der im Pflegeberufegesetz (ab 1.1.2020), Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz geregelten Berufe die Verordnung von Verbandsmitteln und Pflegehilfsmitteln sowie die inhaltliche Ausgestaltung der häuslichen Krankenpflege einschließlich deren Dauer vornehmen (Satz 1). Dazu gehören Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 2.1 Ermächtigung (Abs. 1)

Rz. 12 Krankenkassen und ihre Verbände sind ermächtigt, Modellvorhaben im Bereich der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen von Leistungserbringung durchzuführen oder, wenn die Vorhaben wegen § 64 einer Vereinbarung mit den Leistungserbringern (Vertragsarztwesen, Krankenhausverträge) bedürfen, zu vereinbaren. Diese Vereinbarungen oder Verfahren müs...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.6 Telemedizinische Leistungen bei der Versorgung mit Heilmitteln (Abs. 2a)

Rz. 7a Mit Wirkung zum 9.6.2021 ist durch Abs. 2a Satz 1 vorgegeben, dass in den Verträgen nach Abs. 1 auch die Einzelheiten der Versorgung mit solchen Heilmitteln zu regeln sind, die in den jeweiligen Heilmittelbereichen telemedizinisch erbracht werden können. Für die Regelung im Vertrag ist den Vertragspartnern eine Frist bis zum 31.12.2021 gesetzt worden, bis zu der sie F...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, pädophile Neigun...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.3 Inkrafttreten der Bundesverträge (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 3 a. F. waren die Verträge mit Wirkung zum 1.10.2020 zu schließen. Der ursprüngliche Termin für das Inkrafttreten, der 1.7.2020, war durch Art. 3 des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes mit Wirkung zum 28.3.2020 auf den 1.10.2020 verschoben worden. Hintergrund war, dass die bereits laufenden Verhandlungen über die Bundesverträge wegen der COVID-19-...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg

Laut § 6 Satz 2 TV-Entgelt-B/L bzw. TV-EntgeltU-Ärzte bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L ist die Entgeltumwandlung ausschließlich bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durchzuführen; eine Ausnahme besteht lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Laut Protokollerklärung gelten dort für den Durchführungsweg aussc...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst

Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dieses stellt in § 17 Abs. 5 die Umwandlung von tariflichem Entgelt jedoch unter Tarifvorbehalt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hatte bereits am 12.10.2006 den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) abgeschlossen, der am 1.11.2006 in Kraft getreten war. Der n...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EntgeltU-B/L

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L fallen sämtliche Beschäftigte - inkl. Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarifverträge fallen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Au...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst

Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dieses stellt in § 17 Abs. 5 die Umwandlung von tariflichem Entgelt jedoch unter Tarifvorbehalt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hatte am 12.10.2006 den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) abgeschlossen, der am 1.11.2006 in Kraft getreten war. Der neue Tari...mehr

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FoVo 12/2021, Gesamtgläubig... / I. Die Ausgangslage

Mehrere Gläubiger, ein Vollstreckungsbescheid Wir haben als registriertes Inkassounternehmen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG für insgesamt vier Ärzte einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Wir wurden auch von diesen jeweils beauftragt. Ein Auftrag einer Gemeinschaftspraxis oder GbR wurde nicht erteilt. In welcher Beziehung die Ärzte zueinander stehen, lässt sich dem Vollstreck...mehr

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FoVo 12/2021, Gesamtgläubig... / II. Auskunfts- und Herausgabeansprüche

Das Vollstreckungsgericht unterscheidet zunächst nicht zwischen dem Erkenntnisverfahren und dem Vollstreckungsverfahren und sodann nicht zwischen den Anspruchsinhabern.mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regeln der TV-EntgeltU-B/L, der TV-EntgeltU-Ärzte sowie der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L jeweils in § 3 Abs. 2 Satz 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung ("BBG") umzuwandeln. Zusätzlich dürfen die jeweiligen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 7 Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltumwandlung

Der Beschäftigte, der die Entgeltumwandlung durchführen möchte, muss seinen Anspruch gem. § 5 Abs. 1 TV-EntgeltU-B/L bzw. TV-EngeltU-Ärzte bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L rechtzeitig schriftlich geltend machen, und zwar unter Angabe des monatlichen bzw. einmaligen Betrags, der umgewandelt werden soll, sowie unter Angabe, von welchem Entgeltbestandteil die Entgeltumwandlung e...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / I. Die "historischen" höchstrichterlichen Urteile (Leitentscheidungen)

Sachverhalt: M, Arzt, war Inhaber eines medizinischen Instituts, welches aus gemeinsamen Mitteln, also auch aus Mitteln von F, errichtet und mithilfe der Mitarbeit von F während der gesamten Ehe betrieben wurde. Entscheidung: Bei Überschreitung des Pflichtenkreises des § 1356 BGB (überobligationsmäßiger Einsatz eines zugunsten d...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.3 Entgeltumwandlung und E-Bikes/Tankgutscheine/Warengutscheine u.ä.

Seit einigen Jahren versuchen private Versicherungsvertreter immer wieder, den öffentlichen Arbeitgebern Modelle der sog. Entgeltoptimierung schmackhaft zu machen. Grundsätzlich geht es dabei darum, dass der Arbeitgeber statt einer Entgelterhöhung anderweitige steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigte Entgeltbausteine an seine Beschäftigten ausgibt, z.B. in For...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.1 Allgemeines

Nach dem Wortlaut des TV-Entgelt-B/L und des TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile sowie die Jahressonderzahlung im ersten Arbeitsverhältnis umgewandelt werden. Im Geltungsbereich des TV-EngeltU-Ärzte können sämtliche künftigen tariflichen monatlichen Entgeltbestandteile umgewandelt werden, nicht jedoch die Jahresso...mehr

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zfs 12/2021, Verkehrsanwälte-MEDCHECK

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere ARGE Verkehrsrecht tritt seit über 30 Jahren für die Rechte der Unfallgeschädigten ein. Dabei müssen wir in der Praxis sehen, dass auf Seite der Versicherer manchmal mehr Wissen und mehr Background vorhanden ist. Diesem Ungleichgewicht stellen wir uns täglich entgegen. Ansporn ist dabei der Ausspruch von Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 5.2 Abgrenzung umwandelbare/nicht umwandelbare Entgeltbestandteile

Zu den monatlichen Entgeltbestandteilen gehören die Entgelte, die regelmäßig monatlich gezahlt werden. Welche konkreten monatlichen Entgeltbestandteile umgewandelt werden, wird nur in wenigen Ausnahmefällen eine Rolle spielen. In der Regel wird in der Entgeltumwandlungsvereinbarung lediglich der umzuwandelnde Eurobetrag festgehalten. Solange der die monatlichen Entgeltbestan...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 9 Bindung von Arbeitgeber und Beschäftigten an die Entgeltumwandlungsvereinbarung

Der Beschäftigte ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 TV-EntgeltU-B/L bzw. TV-EntgeltU-Ärzte bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L für mindestens 1 Jahr an die Entgeltumwandlungsvereinbarung gebunden. In begründeten Einzelfällen ist jedoch auch eine Verkürzung der Laufzeit möglich. Ein solcher Einzelfall kann z. B. vorliegen, wenn der Beschäftigte unvorhergesehen in eine finanzielle Zwangsl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Nicht rechtsfähige Vereine

Tz. 45 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984 (BStBl II 1984, 751) entspr der nicht rechtsfähige Verein iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG dem nicht rechtsfähigen Verein iSd § 54 BGB. Er unterscheidet sich vom rechtsfähigen Verein im Wes dadurch, dass er nicht ins Vereinsregister eingetragen ist und deshalb auf ihn zivilrechtlich die Vorschriften über die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 6 KStG)

Tz. 52 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Im Gegensatz zur jur Pers des privaten Rechts leitet die jur Pers d öff Rechts ihre Rechtsfähigkeit aus dem öff Recht (zB der B-Rep oder eines Bundeslandes) her. Jur Pers d öff Rechts sind dabei zB die B-Rep, die Länder, Kreise und Gemeinden, Gemeindeverbände, bestimmte landesrechtlich festgelegte Religionsgemeinschaften, Landeszentralbanken,...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter ist nach § 6 Satz 2 TV-EntgeltU-B/L bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L – wie bereits ausgeführt – grundsätzlich allein die VBL, und zwar für sämtliche Beschäftigte. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise keine Pflichtversicherung bei der VBL besteht.[1] Eine Ausnahme gilt lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes und der Freien und Hansestadt Hambur...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblichkeit einer Arztpraxis durch Aufnahme einer neuen Gesellschafterin und Verwirkung eines Anspruchs auf Gewerbesteuerfestsetzung

Leitsatz Für den Fall, dass eine ärztliche Gemeinschaftspraxis einen Arzt als weiteren Gesellschafter aufnimmt, der an einem neuen Standort eine (Neben-)Betriebsstätte betreibt, hier auch Behandlungsverträge mit Patienten abschließt und diese selbstständig behandelt, erzielt diese gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, wenn der neue Gesellschafter weder...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Auffassungen in der Rechtsprechung

Rz. 132 Die Auffassungen in der Literatur finden auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ihren Widerhall. So hat der Bundesgerichtshof bereits 1969[328] festgestellt, dass "in der Regel niemand gehalten ist – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht – derartige Arbeiten, soweit sie Dritten übertragen werden können, selbst auszuführen; wenn dies...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 94 Unseriöse Geschäftspraktiken standen schon immer im Fokus der öffentlichen Diskus­sion. Allerdings haben die Kommerzialisierung des Internets in den 1990-er Jahren, die kontinuierliche Optimierung der Internet-Infrastruktur, u.a. durch die Erhöhung der ­Datenübertragungsraten und die Einführung normierter Protokolle, sowie die ab den 2000-er Jahren entstandenen divers...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ärzte

A. Allgemeines Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die ärztliche Tätigkeit ist im Allgemeinen ein freier Beruf und führt steuerlich zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG). Sie ist jedoch, zB bei Laborärzten, als gewerblich anzusehen, wenn der das Berufsbild des Arztes prägende persönliche, individuelle Dienst am Patienten in den Hintergrund tritt (BFH/NV 2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Werbungskosten sind ua die Kosten der Berufsfortbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 20 ff). Dazu gehören Kosten für fachwissenschaftliche Tagungen, zB Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Teilnehmergebühren (BFH 75, 603 = BStBl 1962 III, 487). Die Rechtsprechung hat zunehmend strengere Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Sonstiges

Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Über Aufwendungen von Ärzten und Zahnärzten für die eigene Zukunftssicherung und die ihrer ArbN (Arzthelfer) > Sonderausgaben Rz 25 ff; > Lebensversicherungsprämien, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff. Zur Frage, welche berufsständischen Versorgungseinrichtungen die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Krankenhausärzte

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Chefärzte und leitende Abteilungsärzte in Krankenhäusern sind > Arbeitnehmer , soweit sie vom Krankenhaus eine feste Vergütung für die Behandlung der Kassenpatienten, die allgemeine medizinische Betreuung der Station usw erhalten. Übrigens behandelt auch das BSG (HFR 1971, 170) den Chefarzt hinsichtlich seiner Tätigkeit in der Privatstation a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die ärztliche Tätigkeit ist im Allgemeinen ein freier Beruf und führt steuerlich zu Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG). Sie ist jedoch, zB bei Laborärzten, als gewerblich anzusehen, wenn der das Berufsbild des Arztes prägende persönliche, individuelle Dienst am Patienten in den Hintergrund tritt (BFH/NV 2018, 945). And...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Vertragsärzte

Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vertragsärzte sind Ärzte, die im Besitz einer Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherten sind. Die Bezüge der Vertragsärzte und Vertrauensärzte sind idR Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG). Das gilt auch für Tätigkeiten in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis (FG ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Amtsärzte

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Beamtete Ärzte (Amtsärzte, Bezirksärzte, Veterinäre usw) haben in ihrer Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ergänzend > Tierärzte. Rz. 6 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur steuerlichen Behandlung der Nebeneinnahmen gilt: Wenn die bezahlte Nebentätigkeit mit der hauptberuflichen amtlichen Tätigkeit des Amtsarztes in ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arztkosten

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für den Arzt im Zusammenhang mit einer der typischen > Berufskrankheiten sowie wegen eines Berufsunfalls sind > Werbungskosten. Dazu zählen auch die Nebenkosten, zB für Fahrten zum Arzt einschließlich etwaiger Unfallkosten (EFG 1988, 556). Zur Erkrankung während einer Auswärtstätigkeit > Reisekosten Rz 36. Aufwendungen für die Heilung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ärztevertreter

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Selbständige Ärzte erzielen auch als Vertreter eines Arztes > Einkünfte aus selbständiger Arbeit iSv § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Ob ein sonst als ArbN beschäftigter Arzt als Vertreter selbständig ist, muss unabhängig von seiner Haupttätigkeit beurteilt werden. IdR ist er selbständig. Anders ist es nur, wenn der Vertreter in die Praxis des vertretenen Arz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrestitution, vgl § 249 Abs 1 BGB) oder eine Entschädigun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einkunftsart von Schadensersatzleistungen

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Grundsätzlich ist die Einkunftsart (> Einkünfte Rz 1) maßgebend, zu der die ersetzten > Einnahmen gehören würden, wenn sie der Stpfl selbst erwirtschaftet haben würde (vgl zB § 22 Nr 1 Eingangssatz, § 24 Eingangssatz EStG). Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schadensersatzrenten sind, sofern sie steuerpflichtig sind (> Rz 4), keine Leibrenten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ärztekammer

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff, > Ärzte Rz 21, > Ehrenamt.mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 6.1 Interprofessionelle Zusammenarbeit ausweiten

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.8.2022 können Steuerberater und Steuerbevollmächtigte mit allen Angehörigen der Freien Berufs i. S. d. § 1 Abs. 2 PartGG in einer Berufsausübungsgesellschaft zusammenarbeiten. Zu dem Personenkreis des § 1 Abs. 2 PartGG gehören z. B. Ärzte, beratende Volks- und Betriebswirte und hauptberufliche Sachverständige. Diese können künftig neb...mehr