Fachbeiträge & Kommentare zu Aufklärungspflicht

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zfs 04/2020, Arglistanfecht... / 2 Aus den Gründen:

"…" Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. 1. Der Kl. kann nicht die Feststellung verlangen, dass der zwischen den Parteien ursprünglich geschlossene Versicherungsvertrag fortbesteht. Denn dieser ist durch die seitens der Bekl. im Prozess durch Schriftsatz vom 6.9.2018 erklärte (weitere) Anfechtung gem. § 142 Abs. 1 BGB rückwirkend nichtig geworden. Das Recht des Versichere...mehr

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§ 19 Zeugen / II. Umfang der Aufklärungspflicht

Rz. 70 Die Rechtsprechung stellt an den Richter vor allem dann keine besonders hohen Anforderungen, wenn zu dem entscheidenden Punkt Beweise erhoben sind, die zu einem eindeutigen Ergebnis führten und die Verteidigung dann einen nur mit Schwierigkeiten erreichbaren Zeugen benennt. So hat das AG Bad Hersfeld (NZV 2000, 137) z.B. im Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes, in dem...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / E. Richterliche Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren (§ 77 Abs. 1 OWiG)

Rz. 45 Der Grundsatz der richterlichen Aufklärungspflicht gilt auch im Bußgeldverfahren. In der Hauptverhandlung gilt dann aber nicht das formale Beweisantragsrecht des § 244 Abs. 3 StPO, sondern das Gericht bestimmt den Umfang der Beweisaufnahme nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei ist eine Beweiserhebung immer dann notwendig, wenn die Sachlage unter Berücksichtigung des Akt...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / B. Aufklärungspflicht

I. Allgemeines Rz. 2 Gemäß § 77 OWiG gilt auch im Bußgeldverfahren der Grundsatz der "Aufklärungspflicht von Amts wegen". Allerdings soll das Gericht bei der Bestimmung des Umfanges der Beweisaufnahme auch die Bedeutung der Sache berücksichtigen, "weil die Verwirklichung des Zieles, die materielle Wahrheit zu erforschen, nicht dazu führen dürfe, auch bei der geringfügigsten S...mehr

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§ 19 Zeugen / I. Aufklärungspflicht und Beweisantizipation

Rz. 68 Für den BGH (NJW 1994, 1484; NZV 2014, 532) ist die Frage, ob ein im Ausland zu ladender Zeuge vernommen werden muss, alleine daran zu messen, ob die Erhebung des beantragten Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht ist, denn nach seiner Auffassung gilt im Rahmen des § 244 Abs. 4 S. 2 StPO hier das Verbot der Beweisantizipation nicht. Das BVerfG (BVerfG NJW 1997, 999...mehr

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§ 62 Eignungszweifel und MPU / II. Aufklärungspflicht

Rz. 47 Die Fahrerlaubnisbehörde ist zwar grundsätzlich verpflichtet, jedem ernst zu nehmenden Hinweis, der auf die Nichteignung eines Fahrzeugführers schließen lässt, nachzugehen; von wem der Hinweis kommt, ob vom behandelnden Arzt, von einem von der Polizei vernommenen Zeugen, von Angehörigen oder Nachbarn, spielt dabei keine Rolle. Sie kann sich gem. § 474 Abs. 2 S. 1 Nr. ...mehr

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§ 19 Zeugen / IV. Änderung der Aussage

Rz. 59 Hat ein Zeuge in einer früheren Aussage in einem wesentlichen Punkt anders ausgesagt, gebietet es die Aufklärungspflicht, dem Zeugen seine frühere Aussage vorzuhalten oder die Verhörsperson zu vernehmen. Rz. 60 Achtung Der Verstoß gegen die Aufklärungspflicht ist in einem solchen Fall bereits dann erwiesen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe sich lediglich mit der Au...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) Umfang der Obliegenheit

Rz. 77 Der Versicherer hat ein legitimes Interesse an der vollständigen Aufklärung eines von ihm zu regulierenden Unfalls. Deshalb hat der Versicherungsnehmer nicht nur eine Aufklärungspflicht, sondern er muss alles unterlassen, was die Aufklärung erschweren könnte. Somit führt eine Unfallflucht gem. § 142 Abs. 1 StGB (nicht jedoch eine solche nach Abs. 2, OLG Dresden zfs 20...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / II. Pflichtgemäßes Ermessen

1. Beweiserhebung von Amts wegen Rz. 4 Trotz der Lockerung der Beweiserhebungspflicht kann das Gericht nicht nach Belieben verfahren. Es muss vielmehr – auch ohne Beweisantrag – Beweis erheben, wenn die Sachlage unter Berücksichtigung des Akteninhaltes und des Verfahrensablaufes die Erhebung weiterer Beweise aufdrängt (OLG Düsseldorf VRS 85, 124), denn das dem Richter für die...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / I. Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 77 OWiG gilt auch im Bußgeldverfahren der Grundsatz der "Aufklärungspflicht von Amts wegen". Allerdings soll das Gericht bei der Bestimmung des Umfanges der Beweisaufnahme auch die Bedeutung der Sache berücksichtigen, "weil die Verwirklichung des Zieles, die materielle Wahrheit zu erforschen, nicht dazu führen dürfe, auch bei der geringfügigsten Sache jede nur ...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / 2. Keine Beweislast oder Mitwirkungspflicht

Rz. 5 Den Betroffenen trifft nach wie vor weder eine Darlegungs- noch eine Beweislast (OLG Hamm DAR 2000, 580). Zur Mitwirkung, z.B. bei der Täterfeststellung, ist er gleichfalls nicht verpflichtet (OLG Koblenz DAR 1987, 296; OLG Naumburg zfs 1995, 356).mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / 1. Beweiserhebung von Amts wegen

Rz. 4 Trotz der Lockerung der Beweiserhebungspflicht kann das Gericht nicht nach Belieben verfahren. Es muss vielmehr – auch ohne Beweisantrag – Beweis erheben, wenn die Sachlage unter Berücksichtigung des Akteninhaltes und des Verfahrensablaufes die Erhebung weiterer Beweise aufdrängt (OLG Düsseldorf VRS 85, 124), denn das dem Richter für die Bestimmung des Umfanges der Bew...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / IV. Antrag auf kommissarische Vernehmung

Rz. 7 Die kommissarische Vernehmung ist durch die OWi-Reform vom 1.3.1998 abgeschafft worden. Der Betroffene kann sich jetzt nur noch unmittelbar gegenüber dem erkennenden Gericht äußern. Die von Göhler noch in der 13. Auflage[1] und OLG Celle (zfs 1999, 83) vertretene gegenteilige Auffassung ist durch die Entscheidung des BGH (NZV 1999, 257) überholt.mehr

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§ 55 Freiheitsstrafe / IV. Illegales Autorennen

Rz. 43 Auch eine Eigengefährdung schließt bedingten Tötungsvorsatz nicht aus (LG Berlin NStZ 2017, 471).[1] Allerdings bedarf eine Verurteilung in diesen Fällen einer eingehenden Begründung (BGH, Urt. v. 1.3.2018 – 4 StR 399/17; zfs 2019, 235). Vor allem muss sich das Gericht mit der Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit befassen (BGH DAR 2018, 377...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / d) Aussetzung der Hauptverhandlung

Rz. 67 Weitere Voraussetzung ist, dass die Beweisaufnahme zur Aussetzung der Hauptverhandlung gem. § 228 StPO führen würde. Achtung: Nicht bei Unterbrechung Könnte die Hauptverhandlung lediglich i.S.d. § 229 StPO, § 46 OWiG unterbrochen (§ 229 StPO, § 46 OWiG) und nicht ausgesetzt (§ 228 StPO, § 46 OWiG) werden, ist eine Ablehnung nicht gerechtfertigt. Das Gericht muss deshal...mehr

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Kapitel 10 - Vorbemerkung

Rz. 1 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB ist trotz wiederholter Reformen auch heute noch die umstrittenste verkehrsrechtliche Strafvorschrift, zumal sie nicht nur Strafe und Führerscheinentzug zur Folge hat, sondern zusätzlich noch in der Haftpflichtversicherung als Verletzung der Aufklärungspflicht gilt und damit den Versicherer zum Regress bis 5.000 EUR be...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / 2. Nachtrunk

Rz. 76 Ein der Verschleierung des Alkoholwerts dienender Nachtrunk verletzt die Aufklärungspflicht (BGH VersR 1967, 1088; NJW 1976, 371; OLG Saarbrücken zfs 2001, 69; OLG Brandenburg zfs 2004, 528; r+s 2007, 412) und führt zur Leistungsfreiheit, wenn die Blutalkoholkonzentration nicht ohnehin außerhalb des kritischen Bereichs lag und der Nachtrunk somit nicht relevant war (K...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / III. Achtung: Präsente Beweismittel

Rz. 6 Anders als im Strafverfahren muss das Gericht im Bußgeldverfahren die Beweisaufnahme nicht auf präsente Beweismittel erstrecken (OLG Köln zfs 2014, 530; OLG Hamm zfs 2014, 651). § 77 Abs. 1 OWiG stellt insoweit eine abschließende, die Anwendbarkeit von § 245 StPO ausschließende Regelung dar. Aus diesem Grund braucht der Richter ohne einen Beweisantrag der Verteidigung ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / d) Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für den Fahrer

Rz. 51 Die durch den mitversicherten Fahrer begangene Fahrt im Zustand der Fahruntauglichkeit stellt für sich noch keine dem Versicherungsnehmer zurechenbare Obliegenheitsverletzung dar (BGH 35, 153), selbst dann nicht, wenn der vom alleinigen Versicherungsnehmer personenverschiedene Eigentümer oder Halter mitgefahren ist (OLG Saarbrücken zfs 2002, 182; OLG Düsseldorf VersR ...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / b) Drohender Arbeitsplatzverlust

Rz. 55 Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist von der Verhängung eines Fahrverbotes dann abzusehen, wenn der Betroffene andernfalls seinen Arbeitsplatz verlöre (BayObLG NZV 1991, 436; OLG Oldenburg DAR 2003, 574). Die bloße Behauptung des Betroffenen reicht indessen hierfür nicht aus (OLG Koblenz NZV 1997, 48), sie ist vielmehr kritisch zu hinterfragen (OLG Bamberg zf...mehr

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§ 34 Rechtsbeschwerde / I. Fallbeispiele für die Verfahrensrüge

Rz. 68 Folgende Verstöße gegen Verfahrensrecht sind mit der ausführlich zu begründenden Verfahrensrüge geltend zu machen:mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

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zfs 03/2020, Fehlende Akten... / 2 Aus den Gründen:

"Der Senat merkt ergänzend Folgendes an:" Soweit dem Betr. nach seiner Behauptung nicht in der Akte befindliche, aber möglicherweise vorhandene Unterlagen über etwaig am verwendeten Messgerät vorgenommene Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe – zur Geltung des § 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG auch für geeichte Messgeräte vgl. OLG Celle NStZ-RR 2018, 59; Hollinger/Schade, Mes...mehr

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ZErb 03/2020, Zum Berichtig... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 ist Eigentümer von Grundbesitz, den er an den Beteiligten zu 2 verkauft hat. An dem Grundbesitz ist in Abteilung II des Grundbuchs ein Nacherbenvermerk zugunsten der Abkömmlinge des befreiten Vorerben, des Beteiligten zu 1, eingetragen. Mit notariellem Vertrag vom 7.5.2019 verkaufte dieser das Grundstück an den Beteiligten zu 2 und erklärte zugleich die...mehr

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zfs 02/2020, Zurückweisung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" II. Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch ansonsten zulässige Rechtsbeschwerde des Betr. hat in der Sache zumindest einen vorläufigen Erfolg. Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils mit den zugrunde liegenden Feststellungen und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das AG. Das Rechtsmittel drin...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Aufklärungspflicht

Rz. 20 Die Aufklärungspflicht des Testamentsvollstreckers besteht je nach Ausgestaltung des Einzelfalls aus einer Benachrichtigungspflicht, einer Anhörungspflicht sowie einer Warnpflicht.[37] Die Benachrichtigungspflicht ist vom Testamentsvollstrecker immer unverzüglich und unaufgefordert zu erfüllen. Sie kann sich auch auf Beziehungen zu Dritten erstrecken. Dies gilt insbes...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / f) Besondere Aufklärungspflichten

Rz. 51 Der Testamentsvollstrecker ist nicht verpflichtet, dem Erben die Möglichkeit einer für ihn günstigen taktischen Ausschlagung nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB zu eröffnen.[120]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / aa) Das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung

Rz. 39 Die Aufklärungs-, Auskunfts- und Rechenschaftslegungspflicht unterscheiden sich nur graduell, sowohl in der Pflichtentstehung und dem Zeitpunkt ihrer Erfüllung. Sie sind lediglich unterschiedliche Ausgestaltungen einer einheitlichen Auskunftsverpflichtung im weiteren Sinne.[83] Im Gegensatz zur Aufklärungspflicht, die retrospektiv und auf früheres Verhalten sowie Aufk...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. § 666 BGB – Informationspflichten

Rz. 19 Durch die Testamentsvollstreckung werden zahlreiche Rechte wie etwa das Verfügungsrecht des Erben erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber den Erben bestimmte Rechte zuerkannt, die spiegelbildliche Pflichten beim Testamentsvollstrecker sind. § 2218 BGB verweist insoweit auf das Auftragsrecht, mithin § 666 BGB. Demgemäß bestehen für den Testaments...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Reichweite des öffentlichen Glaubens

Rz. 2 Der öffentliche Glaube ist nur für den tatsächlich erteilten und in Kraft befindlichen Erbschein gegeben. Wurde der Erbschein eingezogen oder für kraftlos erklärt, genießt er keinen öffentlichen Glauben mehr. Nach Hs. 2 ist der redliche Erwerb bereits ausgeschlossen, sofern der Dritte Kenntnis von der Unrichtigkeit, also einer Einziehungsvoraussetzung des Erbscheins, h...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Verjährung

Rz. 65 Aus der Perspektive des Anwalts stellt die Verjährungsproblematik aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnenden Fristen hinsichtlich des ordentlichen Pflichtteils und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs oft ein großes Haftungsrisiko dar. Auch die praktische Schwierigkeit, den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung des ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Haftungsfalle

Rz. 19 Es besteht grundsätzlich eine Aufklärungspflicht des Rechtsberaters über die Beteiligungspflicht der Vermächtnisnehmer an der Pflichtteilslast, jedoch erst zu dem Zeitpunkt, zu dem konkretes Handeln erforderlich ist, wie z.B. zu dem Zeitpunkt, zu dem die Höhe des Pflichtteilsanspruchs feststeht, da zuvor weder der Pflichtteil noch der Anspruch gegenüber den Vermächtni...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Abs. 1 Nr. 3 (Einflussnahme durch Täuschung oder Drohung)

Rz. 22 Die Beeinflussung der Willensbildung des Erblassers durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB) begründet die Erbunwürdigkeit des Täters nach Abs. 1 Nr. 3. Die Definition der arglistigen Täuschung entspricht der in § 123 BGB.[39] Sie kann durch Tun oder Unterlassen geschehen. Rz. 23 Ob bei der Anwendung von Gewalt (vis absoluta) ein Fall des Abs...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Vermeidung einer Sittenwidrigkeit

Rz. 69 Da höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde, ob bei Erb- und Pflichtteilsverträgen eine Inhaltskontrolle überhaupt möglich ist, ist es auch nicht sicher, ob und ggf. wie vorbeugend gestaltet werden sollte. Gleichwohl wird eine Anpassung der Vertragsgestaltung schon empfohlen.[106] Es werden sogar detaillierte Aufklärungs- und Formulierungsvorschläge angeboten. Ob...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / c) Besonderheiten bei zusätzlichen berufsspezifischen Pflichten

Rz. 23 Unterliegt der Testamentsvollstrecker berufsspezifischen Pflichten, so kann dies auch Auswirkungen auf seine Benachrichtigungspflichten haben. Derartige berufsspezifische Pflichten, wie die eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters, überlagern die besonderen Pflichten des Testamentsvollstreckers, die ihn sonst treffen.[47] Ist ein Steuerberater oder Rechtsanwalt zum Te...mehr

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Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.3.4.1.3.1 Äußerung von Rechtsansichten

Rz. 85 Ein Richter ist zu unvoreingenommener und neutraler Amtsführung verpflichtet. Als Ablehnungsgründe kommen daher Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie alle Fälle unsachlicher, auf Voreingenommenheit oder Willkür hindeutende Verhaltensweisen des Richters im laufenden Verfahren in Frage. Wissenschaftliche Äußerungen zu einer für das Verfahren bedeutsamen Rechts...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (e) Aufklärungspflicht des Autovermieters

Rz. 167 Der für das Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat inzwischen die bisher streitige Frage der Aufklärungspflicht des Autovermieters bei Anmietung eines Fahrzeugs zum Unfallersatztarif geklärt. Danach muss der Vermieter zwar nicht über den gespaltenen Tarifmarkt aufklären, also weder über die eigenen unterschiedlichen Tarife noch die Angebote der Konkurrenz. ...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (h) Kritik an der Rechtsprechung des BGH

Rz. 183 Nachvollziehbar ist sicherlich das Bestreben, deutlich überhöhten Mietwagenpreisen im Unfallersatzgeschäft entgegenzuwirken, die allein deshalb durchsetzbar sind, weil der Mieter als Vertragspartner letztlich nicht persönlich dafür aufzukommen hat. Allerdings rechtfertigt es dieser Anlass nicht, die Streitigkeiten auf dem Rücken des Geschädigten auszutragen. Rz. 184 P...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / c) Angemessenheit des Sachverständigenhonorars

Rz. 14 Hinsichtlich der Angemessenheit der Sachverständigengebühren besteht Streit. Eine allgemeingültige Gebührenordnung für Sachverständige gibt es nicht. Soweit die Kosten nach dem BVSK-Gebührenrahmen (BVSK = Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) abgerechnet werden, dürfte es keine Probleme geben (AG Dortmund ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / dd) Falschangaben nach dem Versicherungsfall

Rz. 85 Im Bereich der Falschangaben nach dem Versicherungsfall gegenüber dem Versicherer oder der Polizei spielen eine Rolle:mehr

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zfs 01/2020, Keine Bestätig... / 1 Aus den Gründen:

"… 1. Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Zahlungsanspruch aus § 1 S. 1 VVG i.V.m. dem zwischen den Parteien zum 26.6.2014 geschlossenen Versicherungsvertrag über eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung zu, da das hier streitgegenständliche Unfallgeschehen vom 11.3.2016 in unversicherter Zeit eingetreten ist. Der Versicherungsvertrag ist aufgrund der Kündigung der Kl....mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 3. Ermittlungen durch das Gericht

Rz. 86 Sind hinreichende Zweifel an der Testierfähigkeit vorgetragen, müssen zunächst die Verhaltensweisen des Erblassers aufgeklärt werden, um Klarheit über die tatsächlichen Umstände (unter Berücksichtigung medizinischer Befunde etc.) zu schaffen.[158] Danach ist zu prüfen, ob dies seitens des Gerichts für die Beurteilung ausreicht oder ob ein Sachverständigengutachten ein...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / I. Übersicht

Rz. 15 Die Obliegenheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Versicherungsfall werden in den AKB in Abschnitt E.1.1 und für die KH-Versicherung zusätzlich in Abschnitt E.1.2 AKB 2015 geregelt. Danach ist der Versicherungsnehmer u.a. dazu verpflichtet,mehr

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§ 39 Rechtsbeschwerde / D. Die Verfahrensrüge

Rz. 14 Für die Verfahrensrüge sind die revisionsrechtlichen Anforderungen der §§ 344, 345 StPO einzuhalten. Dies stellt beinahe die höchste Hürde für eine erfolgreiche Verfahrensrüge dar, wenn es um die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde geht. Die Vielzahl von Fehlerquellen ist dabei unerschöpflich, so dass die folgenden Muster lediglich exemplarisch Ansätze für Formulierungen...mehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / II. Ein Sachverständigengutachten eines neu ernannten Gutachters

Rz. 109 Der Begriff des "Obergutachtens" wird in der Praxis häufig fehlerhaft dafür verwendet, dass eine Partei die Einholung eines weiteren Gutachtens beantragt. Zutreffend wird der Begriff des Obergutachtens jedoch (nur) für den Fall verwendet, dass in derselben Sache zwei auf gerichtliche Anordnung hin erstattete Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, so das...mehr

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§ 8 Sachschaden / cc) Bestimmung des Normaltarifs anhand eines Mittelwerts

Rz. 293 Die gegen beide Befragungen vorgebrachten Bedenken haben zahlreiche Gerichte bewogen, keines der beiden Tabellenwerke als taugliche Schätzungsgrundlage anzuwenden. Anstatt aber ein aufwendiges Sachverständigengutachten einzuholen geht der Tatrichter in diesem Fall jedoch einen anderen Weg und berechnet einen Mittelwert, der sich aus der Abrechnung nach der Fraunhofer...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Inhalt der Aufklärungspflicht

Rz. 203 Besteht ausnahmsweise eine Pflicht zur Aufklärung über die gesetzlichen Gebühren, hängt der gebotene Inhalt der Aufklärung von den Umständen des jeweiligen Falls ab. Entscheidend für das Maß der Unterrichtung ist die für den Rechtsanwalt erkennbare Belehrungsbedürftigkeit und Interessenlage des Auftraggebers. Hierbei kommt der praktischen Brauchbarkeit der Belehrung ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Inhalt der Aufklärungspflicht

Rz. 188 Der Inhalt der Pflicht, über das Prozessrisiko aufzuklären, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie bereits dargelegt, reicht eine nur allgemein gehaltene Aussage nicht aus. Der Rechtsanwalt muss konkret beschreiben, woraus sich das Prozessrisiko ergibt:[782]mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Nachvertragliche Aufklärungspflichten

Rz. 231 Die Rechtsprechung hat aus § 242 BGB besondere nachwirkende Vertragspflichten zur Aufklärung und Belehrung des ehemaligen Auftraggebers abgeleitet, da kein Beteiligter den Vertragszweck nachträglich vereiteln oder gefährden darf. Hierbei geht es aber i.d.R. nur um Nebenpflichten, nicht um ein Fortdauern der – etwa auf Beratung gerichteten – vertraglichen Hauptpflicht...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Novellierung des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 511 Im Hinblick auf den vorstehend aufgezeigten Auslegungsstreit hat der Gesetzgeber in Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007[1981] die Regelung des § 49b Abs. 4 BRAO novelliert. Zudem hat er die Mangelhaftigkeit des bisherigen § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO erkannt.[1982] § 49b Abs. 4 BRAO wurde daher wie folgt neu gefasst: § 49b A...mehr