Fachbeiträge & Kommentare zu Aufklärungspflicht

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / VI. Haftungsrechtliche Zurechnung

Rz. 21 Auch der Prospektverantwortliche hat nur den Schaden zu ersetzen, der ihm nach dem Schutzzweck der verletzten Informationspflicht haftungsrechtlich zuzurechnen ist (vgl. § 5 Rdn 67 ff.).[78] Dieser Grundsatz begrenzt die Haftung auf diejenigen Schäden, die aus dem Kreis der Gefahren stammen, deren Abwendung die verletzte Pflicht diente.[79] Rz. 22 Der II. Zivilsenat de...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / I. Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht

Rz. 22 Aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen, das eine vertragsähnliche, vom Zustandekommen eines Vertrages weitgehend unabhängige Rechtsbeziehung begründet,[51] ergeben sich zwar keine primären Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB), wohl aber Schutzpflichten ggü. dem Verhandlungspartner. Nach § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB ist insoweit jeder Teil z...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Vereinbarung im Einzelfall

Rz. 489 Die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung "im Einzelfall" wird dadurch erschwert, dass der die Klausel verfassende Rechtsanwalt – abgesehen von einer Wiederholung des Gesetzeswortlauts – von § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO wenig Gestaltungsspielraum hat.[1123] Umso wichtiger ist es bei der Ausgestaltung, die Vorgaben der Rechtsprechung an eine "Vereinbarung im Einzelfall" z...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 51 Hat ein Treuhandkommanditist seine vorvertragliche Aufklärungspflicht schuldhaft verletzt, ist für einen Schadensersatzanspruch des Anlageinteressenten als künftigem Treugeber zu prüfen, wie dieser sich verhalten hätte, wenn er pflichtgemäß unterrichtet worden wäre.[160] Wurden wesentliche, für einen Anleger bedeutsame Umstände falsch oder unvollständig dargestellt, b...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 11 Auskunftsvertrag / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 37 Die Darlegungs- und Beweislast für den anspruchsbegründenden Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Beratungs-, Aufklärungs- oder Auskunftspflicht (haftungsausfüllende Kausalität) wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einheitlich festgelegt. Insoweit ist für einen Schadensersatzanspruch die sich aus ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Nach Inkrafttreten des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 504 Nach dieser am 9.9.1994 in Kraft getretenen Vorschrift ist ein Rechtsanwalt, der eine Gebührenforderung erwirbt, in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wie der beauftragte Rechtsanwalt (§ 49b Abs. 4 Satz 1 BRAO); die Abtretung von Gebührenforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Dritten ist unzulässig...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Ausnahmen

Rz. 194 Der vorbeschriebene Grundsatz wird durch zahlreiche Ausnahmen eingeschränkt, in denen der Rechtsanwalt den Auftraggeber auch über die Kosten einer beabsichtigten Rechtsverfolgung aufklären muss (vgl. Rdn 433 ff.).[804] Diese Aufklärungspflicht besteht dann i.d.R. bereits vor Abschluss des Anwaltsvertrages. Solche vorvertraglichen Pflichten ggü. einem Vertragsinteress...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / i) Vergleich

Rz. 284 Gem. § 278 Abs. 1 ZPO [1104] soll das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. In § 54 ArbGG ist ein gerichtliches Güteverfahren sogar zwingend vorgeschrieben; gem. § 15a EGZPO kann es von den Ländern vor dem ordentlichen Verfahren vor den Zivilgerichten in bestimmten Fällen obligatori...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / II. Verschulden

Rz. 50 Hat der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eine Treuhandpflicht verletzt, ist von seinem Verschulden (§ 276 BGB) auszugehen; er hat sich zu entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[157] Verletzt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Treuhandkommanditistin eine vorvertragliche Aufklärungspflicht ggü. einem Anlageinteressenten als künftigem Treugeber, häng...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 6. Pflicht zur Aufklärung über eigene Fehler?

Rz. 404 Unter der Geltung des alten Verjährungsrechts nach § 51b BRAO und § 68 StBerG waren der Anwalt und der Steuerberater (nicht aber der Wirtschaftsprüfer) nach ständiger Rechtsprechung während des fortbestehenden Mandats dazu verpflichtet, den Mandanten auf eigene Pflichtverletzungen und daraus möglicherweise zugunsten des Mandanten folgende Schadensersatzansprüche sowi...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Aufklärung des Auftraggebers

Rz. 496 Unabhängig von der Frage, ob eine Vereinbarung im Einzelfall vorliegt (vgl. Rdn 489 ff.), ist davon auszugehen, dass der BGH eine Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts jedenfalls in denjenigen Fällen annehmen wird, in denen eine Haftungsbeschränkung auch grob fahrlässige Pflichtverletzungen erfasst und der Mandant – wie im Regelfall – derart rechtlich unerfahren ist, ...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / II. Auskunft und Anlagevermittlung

Rz. 28 Ein Vertrag eines Rechtsberaters (Rechtsanwalts, Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers), einem Anlageinteressenten eine bestimmte Kapitalanlage zu vermitteln, kann ein echter Rechtsberatervertrag (§ 675 Abs. 1 BGB)[71] oder ein Anlagevermittlungsvertrag[72] ohne Pflicht zum rechtlichen Beistand sein (vgl. § 1 Rdn 136, 161 ff., § 2 Rdn 1 f.). Zwischen dem Anlagevermittler ...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Inhalt und Umfang der Pflicht

Rz. 44 Inhalt und Umfang der hauptsächlichen Pflicht des Treuhänders, das ihm vom Treu-(Auftrag-)geber übertragene Geschäft zu besorgen (§§ 662, 675 Abs. 1 BGB), richten sich nach der im Einzelfall getroffenen Treuhandvereinbarung; ein typischer Treuhandvertrag ist im Gesetz nicht geregelt. Im Allgemeinen hat der Treuhänder Vermögensinteressen des Treugebers und/oder eines n...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / II. Verschulden

Rz. 36 Steht die Verletzung der Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers fest, so ist von einem Verschulden (§ 276 BGB) des Rechtsberaters auszugehen, sodass dieser sich zu entlasten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[113] Eine formularmäßige Haftungsfreistellung, die sich auf die vertragliche Hauptpflicht zur richtigen und vollständigen Auskun...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / V. Art und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 54 Der Treuhänder, der seine Pflichten aus dem Treuhandvertrag schuldhaft verletzt hat, hat den Treugeber so zu stellen, als hätte er sich pflichtgemäß verhalten.[167] Hat ein Rechtsanwalt anvertraute Bürgschaftsurkunden entgegen dem Treuhandvertrag vorzeitig weitergegeben, so muss er die Bank im Wege des Schadensersatzes so stellen, als hätte diese keine Bürgschaft übern...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 1. Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens

Rz. 6 Der Verhandelnde (Vertreter, Vermittler, Sachwalter) – dies kann auch ein Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine Gesellschaft dieser Berufskreise sein – kann selbst für eine vorvertragliche Pflichtverletzung haften, wenn er – über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus – in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und der Verhandl...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / IV. Aufklärung über Gebührenhöhe

Rz. 433 Der BGH[1632] nimmt an, dass ein anwaltlicher Vergütungsanspruch "durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes" entstehe. Dies betrifft die Fälle, in denen eine bestimmte anwaltliche Vergütung in einem Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht nicht vereinbart worden ist (vgl. §§ 611 Abs. 1, 631 Abs. 1, 675 Abs. 1 BGB). Dann lässt sich für den Regelfall, dass bei Vertr...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts

Rz. 107 Eine Kündigung des Auftraggebers ist berechtigt, wenn der Rechtsanwalt durch vertragswidriges Verhalten das Vertrauensverhältnis ernstlich erschüttert oder zerstört hat und dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, weil er befürchten muss, dass der Rechtsanwalt seine Interessen nicht mehr sachgerecht wahrnehmen werde.[310] Diese Definition ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundsätze

Rz. 67 Seit Langem ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass die Adäquanztheorie allein nicht zu einer sachgerechten Eingrenzung der Haftung für schadensursächliches Verhalten führt. Demjenigen, der eine ursächliche Bedingung gesetzt hat, darf der Schaden nur zugerechnet werden, wenn dieser sich innerhalb des Schutzbereichs der verletzten Norm verwirklicht. Es muss ein...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Ausnahmen

Rz. 361 Die Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gem. § 2 Abs. 3 BORA ist ein Rechtsanwalt nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichs

Rz. 291 Ein Rechtsanwalt hat vor Abschluss eines Vergleichs alle damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile so gewissenhaft zu bedenken, wie es ihm aufgrund seiner Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen vorausschauend möglich ist.[1123] Er hat den Mandanten in derartigen Fällen im Einzelnen aufzuklären, mit welchen Problemen und offenen Fragen bei einer möglichen streitig...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Verjährung der Sekundärhaftung

Rz. 239 Für Altfälle im Anwendungsbereich des bis zum 15.12.2004 gültigen § 51b BRAO kann die Sekundärhaftung noch bedeutsam sein.[594] Dabei handelt es sich um eine von der Rechtsprechung entwickelte sekundäre vertragliche Pflicht des Rechtsanwalts, seinen Auftraggeber auf eine eigene Schadensersatzpflicht hinzuweisen und über die Verjährung dieses Anspruchs zu belehren. Di...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Eigenständige Pflichtenkreise

Rz. 339 Die Rechtstellung nacheinander oder nebeneinander tätiger Rechtsanwälte wird dadurch charakterisiert, dass jeder der Anwälte mit dem Auftraggeber einen eigenständigen Anwaltsvertrag geschlossen hat. Alle Rechtsanwälte haben dann einen eigenen Pflichten- und Verantwortungsbereich. Keiner ist in seinem Pflichtenkreis als Erfüllungsgehilfe des anderen i.S.d. § 278 BGB t...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Aufklärung über die rechtliche Tragweite

Rz. 325 Der Rechtsanwalt hat bei einem Auftrag, der eine Vertragsgestaltung zum Gegenstand hat, den Mandanten über die rechtliche Tragweite der einzelnen Klauseln aufzuklären. Einzelheiten richten sich wiederum nach den allgemeinen Beratungs- und Aufklärungspflichten (vgl. Rdn 308 ff.). Ein Rechtsanwalt, der den Mandanten bei der Errichtung einer GmbH, die den Geschäftsbetri...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Laufende prozessuale Fristen

Rz. 232 So muss der Rechtsanwalt seinen früheren Auftraggeber u.U. weiterhin über laufende prozessuale Fristen belehren, deren Versäumung für diesen nachteilige Folgen haben kann. Der Rechtsanwalt muss den früheren Auftraggeber dann aufklären, welche notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und welche Umstände zu beachten sind. Der Rechtsanwalt kann auch zu einer Belehrung verpfli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Treuhänderische Vermögensverwaltung

Rz. 166 Zur anwaltlichen Berufstätigkeit kann gem. § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO, § 4 BORA u.a. die Verwahrung und/oder Verwaltung von Fremdgeldern gehören.[425] Der BGH hat entschieden, dass auch die Treuhandtätigkeit (vgl. § 9 Rdn 8 f., § 12 Rdn 21 ff.) zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört.[426] Ein Rechtsanwalt, der als Treuhänder bei einem Anlagemodell die eingezahlten Gel...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / a) Grundsätze

Rz. 21 Seit dem grundlegenden Urteil des BGH vom 30.9.1993[39] sind nunmehr bei Verletzung von Beratungspflichten im Rahmen echter Anwaltsverträge folgende Grundsätze maßgeblich: Rz. 22 (1) Es spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung des Anwalts dessen Hinweisen gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtungsweise aus damalige...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Materiell-rechtliche Fragen, insb. Verjährung

Rz. 235 Unter besonderen Voraussetzungen kommt auch eine Pflicht zur Belehrung des früheren Auftraggebers über materiell-rechtlich Fragen in Betracht. Zwar entbindet das Vertragsende den Rechtsanwalt von seiner Pflicht, die zuvor vertraglich übernommene Angelegenheit auch nur zu einem provisorischen Ende zu führen. Der Auftraggeber darf ferner nicht etwa beanspruchen, über d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Aufklärung des Auftraggebers

Rz. 289 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen.[1115] Eine Aufklärung ist insb. dann erforderlich, wenn der Rechtsanwalt sich nicht sicher sein kann, dass der Auftraggeber Inhalt und Tragweite des Vergleichs vollständig erfasst, sondern vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mandant erwartet, durch eine...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Aufklärung über Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Risiken eines Rechtsstreits

Rz. 180 Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen.[749] Für die dabei bestehenden Beratungs- und Aufklärungspflichten macht es keinen Unterschied,...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.9.2 Notarielles Protokoll

Rz. 559 Satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der notariellen Beurkundung. Das gilt auch für Änderungen des Musterprotokolls bei einer Gründung im vereinfachten Verfahren. Ein vom Notar unterzeichnetes, notarielles Protokoll liefert als öffentliche Urkunde vollen Beweis für die in ihm verzeichneten Vorgänge (§ 415 ZPO), während ein privatschriftliches Protokoll ...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 2.2.2 Gesellschafterversammlungen im Ausland

Rz. 410 Bei einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag kann die Gesellschafterversammlung einer deutschen GmbH grundsätzlich auch im Ausland stattfinden,[1] jedenfalls dann, wenn der vorgesehene Ort im Ausland ohne übermäßigen zeitlichen oder finanziellen Aufwand erreichbar ist. Danach bestehen keine Bedenken, gut erreichbare Städte wie Zürich oder Amsterdam für G...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / 1. Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer Kfz-Kaskoversicherung auf Versicherungsleistungen für einen Fahrzeugschaden an seinem geleasten Pkw infolge eines Unfalls vom 11.7.2008 in Anspruch. Dem Versicherungsvertrag sind anlässlich einer Änderung der Schadenfreiheitsklasse gem. "Nachtrag 008 zum Versicherungsschein" vom 4.8.2008 rückwirkend zum 2.5.2008 "Allgemeine Bedingungen...mehr

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zfs 11/2019, Herstellerhaft... / 3 Anmerkung:

1) Die Bewältigung des Diesel-Abgasskandals durch die Gerichte hat zu einem "Albtraum der Richter" (Budras in FAZ vom 4.8.2019, S. 17) geführt. Schon die Größenordnung der verschiedenen Prozesstypen hat zur Folge gehabt, dass die Bewältigung des Skandals den Rechtsstaat an seine Grenzen geführt hat. Neben 64.000 Individualklagen sind 50.000 Sammelklagen anhängig, die schon f...mehr

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zfs 11/2019, Reichweite der... / 1 Aus den Gründen:

"… Im Ergebnis zu Recht hat das LG einen Anspruch der Kl. auf die begehrte Feststellung der Einstandspflicht der Bekl. verneint. Infolgedessen stehen der Kl. auch keine Ansprüche auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten zu." Die Kl. hat keinen Anspruch auf Deckungsschutz aufgrund der zwischen den Parteien abgeschlossenen Versicherung für Kfz-Handel und -Handwerk fü...mehr

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zfs 10/2019, Keine Aufkläru... / 1 Aus den Gründen:

"… I. Dem Kl. ist der Beweis des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen Entwendung gelungen." 1. Nach st. Rspr. des BGH (vgl. nur BGHZ 123, 217 ff.; BGHZ 130, 1 ff.) kommen dem Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Kfz-Diebstahl Beweiserleichterungen zugute, indem er nicht den vollen Nachweis des Diebstahls führen, sondern nur das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwe...mehr

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zfs 10/2019, Keine Aufkläru... / Leitsatz

1. Die Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers nach Eintritt eines Versicherungsfalles erstreckt sich auch auf Tatsachen, deren Angabe eigenen Interessen widerstreitet, sofern sie zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein können. Unzulängliche Angaben des Versicherungsnehmers verletzen aber dann keine schutzwürdigen Interessen des Versicherers, wenn dieser einen maßg...mehr

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zfs 10/2019, Kein Schmerzen... / 2 Aus den Gründen:

"… [8] I. Das OLG, dessen Entscheidung in FamRZ 2018, 723, veröffentlicht ist, hat dem Kl. das Schmerzensgeld aus ererbtem Recht des Patienten zugesprochen. Zur Begründung seiner Entscheidung hat es, soweit im Revisionsverfahren noch erheblich, ausgeführt, der Bekl. sei im Rahmen seiner Aufklärungspflicht gehalten gewesen, mit dem Betreuer die Frage der Fortsetzung oder Been...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.6.1 Angaben im Prospekt

Rz. 753 Bis zum Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 22.7.2013[1] existierte kein einheitliches Prospekthaftungsrecht. So konnten sich Prospekthaftungsansprüche – in Abhängigkeit von der Art der Kapitalanlage – zum einen aus spezialgesetzlichen Regelungen ergeben[2] und zum anderen auf die sog. bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung gestützt werden. Zu unters...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gerichtsverfahren: Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung als Bumerang

Eigentlich sollte für Steuerberater eine Klageerhebung vor dem Finanzgericht keine Herausforderung darstellen. Dennoch meiden viele Steuerberater die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Ein positiver Aspekt dabei könnte die Deckungszusage durch den Rechtsschutzversicherer des Mandanten sein. Denn die Kosten werden dann von der Versicherung getragen. Was viele Steuerberater...mehr

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Versicherte hat grundsätzlich das Recht der freien Wahl des Arztes. Dies kann ein praktischer Arzt oder ein Arzt für Allgemeinmedizin, aber auch ein Arzt mit einer anderen Gebietsbezeichnung (Facharzt) sein. Die zum Teil im Ausland geltende Regelung, dass zuerst ein Hausarzt (Gebietsarzt, praktischer Arzt, Facharzt für Allgemeinmedizin) aufgesucht werden muss und e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 6 Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben.[1] Sie ermitteln den steuererheblichen Sachverhalt von Amts wegen.[2] Die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden sind jedoch begrenzt. Ohne die Mitwirkung des Beteiligten könnte sie dem Auftrag zur Ermittlung des steuererheblichen Sachverhalts nicht genügen. Dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.1 Sachaufklärungs-/Beweismittelbeschaffungspflicht

Rz. 37 Nach § 90 Abs. 2 S. 1 AO trifft die Beteiligten bei Vorgängen mit Auslandsbezug eine Sachaufklärungs- und Beweismittelbeschaffungspflicht. Dabei haben sie alle für sie bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.[1] Dies geht deutlich über die Regelung des § 90 Abs. 1 AO hinaus, der lediglich zu einer Mitwirkung bei der Sachaufklärung sowie e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der allgemeinen Mitwirkungspflicht

Rz. 26 Sofern der Beteiligte seinen Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht hinreichend nachkommt, er diese also verletzt, endet damit nicht zwangsläufig die Amtsermittlungspflicht der Finanzbehörde. Sie darf die weitere Sachaufklärung nicht einstellen, sondern muss vielmehr versuchen, die entscheidungserheblichen Tatsachen zu ermitteln, solange und soweit sonstige Aufklärungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.4 Nicht kooperierende Staaten und Gebiete

Rz. 48 Schließlich muss das Finanzinstitut in einem nicht kooperierenden Staat oder Gebiet tätig sein. Staaten und Gebiete gelten nach § 90 Abs. 2 Nr. 3 AO als unkooperativ, wenn mit ihnen kein Abkommen besteht, das die Erteilung von Auskünften entsprechend Art. 26 des OECD-Musterabkommens i. d. F. von 2005 vorsieht, sie keine Auskünfte in einem vergleichbaren Umfang erteilen ...mehr