Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.1 Begriff der Arbeitsvergütung

Unter der Arbeitsvergütung sind alle Geld-, Sach- und Dienstleistungen des Arbeitgebers zu verstehen, die dieser als Gegenleistung für die in Erfüllung des Arbeitsvertrags erbrachten Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers erbringt. Soweit in verschiedenen Gesetzen die Begriffe "Arbeitslohn", "Arbeitsentgelt" oder "Bezüge" verwendet werden, sind diese gleichbedeutend mit dem Beg...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.1 Pauschaler Nutzungswert

Rz. 27 Praxis-Beispiel Ein betrieblicher, auch zu Privatfahrten genutzter Pkw mit Verbrennungsmotor hat einen inländischen Listenpreis von 20.000 EUR zuzüglich 1.500 EUR Sonderausstattung und 19 % Umsatzsteuer, zusammen also 25.585 EUR brutto. Der Händler gewährt einen Rabatt von 10 %, sodass der Kunde 23.026,50 EUR zuzüglich Kosten der Überführung und Zulassung zu entrichte...mehr

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Sauer, SGB III § 84 Lehrgan... / 2.1 Kostenübernahme für Teilnahmezeiten

Rz. 5 Der Gesetzgeber ist bei der Konzeption der Vorschrift davon ausgegangen, dass die Träger von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung die Lehrgangskosten insgesamt kalkulieren und damit ein größerer Wettbewerb unter den Trägern entsteht. Dazu hat er die Formulierung der Lehrgangsgebühren verwendet, zu denen auch Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren und Kosten f...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kinderbetreuungskosten pauschal und abschließend. Sie hat auch zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Besondere Aufwendungen sind durch die Pauschale abgedeckt. Weitere Kosten können nur übernommen werden, wenn sie einer anderen Kostenart nach § 83 Abs. 1 zugeordnet werden können. Rz. 4 Über die Übernahme vo...mehr

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Jansen, SGG § 195 Kosten be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 195 stellt eine Sonderregelung zu § 193 Abs. 1, HS 2 dar. Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung im Verhältnis der Beteiligten zueinander bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs in einem nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren.mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.1 Aktivlegitimation

Rz. 12 Nach dem Wortlaut des Abs. 2 Satz 1 ist Inhaber des Anspruchs das "Kind". Das OVG Rheinland-Pfalz ist im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf Kostenersatz für die Selbstbeschaffung eines Kindergartenplatzes davon ausgegangen, dass Anspruchsinhaber des landesrechtlichen Primäranspruchs neben dem Kind, über den Wortlaut hinaus auch die Sorgeberechtigten seien (Urteil ...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.3.4 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 20 Das in § 5 verankerte Wunsch- und Wahlrecht findet auch im Rahmen des Abs. 2 Anwendung. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist hiernach verpflichtet, den Leistungsberechtigten ihren Wünschen entsprechende Betreuungsformen zu vermitteln. Steht sowohl ein Platz in einer Einrichtung als auch in Tagespflege zur Verfügung, besteht ein Wahlrecht auch im Hinblick auf die...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.3 Anspruchsverwirklichung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 32 Dem gesetzlich normierten Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung entspricht die Verpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten (VG Braunschweig, Urteil v. 18.1.2007, 3 A 79/06; OVG Saarland, Beschluss v. 16.12.1997, 8 W 6/97). Aufgabe der Länder ist es gemäß § 82 Abs. 2, auf ein...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / V. Unpfändbare Bezüge

Rz. 42 Unbedingt unpfändbar sind im Gegensatz zu § 850b ZPO die in § 850a ZPO genannten Bezüge. Die Unpfändbarkeit besteht kraft Gesetzes und ist vom Drittschuldner immer zu beachten. Rz. 43 Bei den unpfändbaren Bezügen ist zu unterscheiden:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart (§ 850 Abs. ...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Pflegegeld

Rz. 49 Der anspruchsberechtigte Personenkreis für ein zu zahlendes Pflegegeld ergibt sich aus § 37 SGB XI. Der Anspruch des Pflegebedürftigen auf Pflegegeld ist als Anspruch zum Ausgleich von Körper- und Gesundheitsschäden nicht pfändbar.[40] Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld ist ebenfalls unpfändbar (arg. § 399 BGB und § 851 Abs. 1 ZPO).[41] Rz. 50 Wird das ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / I. Gesetzliche Regelungen

Rz. 1 Die Lohnpfändung zeigt oftmals nicht nur Erfolg durch die unmittelbare Geldleistung des pfändbaren Betrags, sondern sie zeigt auch Wirkung im Hinblick auf die mit der Lohnpfändung verbundenen Folgen für den Schuldner. Selbst der häufigere Besuch des Gerichtsvollziehers ist dem Schuldner oftmals lieber als die Pfändung des Arbeitslohns, mit der unmittelbar sein Arbeitge...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 5. Folgen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht

Rz. 261 Der Drittschuldner haftet dem Gläubiger für die Nichterfüllung seiner Auskunftsverpflichtung gem. § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO. Dies gilt nicht nur, wenn er sich weigert, die Erklärung abzugeben, sondern auch bei nicht rechtzeitiger Erklärung binnen zwei Wochen oder bei mangelhafter Erklärung aller geforderten Angaben. Hat der Gläubiger im Vertrauen auf eine schuldhaft abge...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.4.2 Regelungsgegenstände – Errichtung, Mitglieder, Aufwandsentschädigung, Kosten, Rechtsaufsicht

Rz. 39a Die Regelungsgegenstände der Rechtsverordnungen sind abschließend in Abs. 4 geregelt; danach erstreckt sich die Verordnungsermächtigung auf folgende Regelungsgegenstände: Errichtung der Schiedsstellen, Mitglieder: Anzahl, Bestellung, Amtsdauer und Amtsführung, Aufwandsentschädigung, Kosten des Schiedsverfahrens, Rechtsaufsicht. Rz. 39b Einzelfälle: Betrifft ein Antragsschr...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 89d gilt nach umfassender Neuordnung sowohl in inhaltlicher als auch systematischer Hinsicht seit dem 1.7.1998 i. d. F. des 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Die neue Kostenerstattungsbestimmung schließt an § 97 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... wird Jugendhilfe gewährt" klargestellt werde...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des Art. 1 Nr. 42 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Sie schließt an die Regelung des § 97 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnu...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch den örtlichen Träger am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (Abs. 1)

Rz. 3 § 87 knüpft die Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) an den tatsächlichen Aufenthalt des Minderjährigen vor Beginn der Leistung an, um den am "Ort des Geschehens" vorhandenen Träger im Falle von Kriseninterventionen zeitnah und ohne jegliche (ggf. schwierige) Zuständigkeitsb...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.2 Kostenerstattung durch den überörtlichen Träger (Abs. 2)

Rz. 4 Für den Fall, dass ein kostenerstattungspflichtiger Träger nicht vorhanden sein sollte, weil die Zuständigkeit nach der Grundregel des § 86 nicht an den gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft werden kann, sondern hilfsweise auf dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen beruht, trifft die Erstattungspflicht den überörtlichen Träger, zu dessen Bereich der ört...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 3 Literatur

Rz. 7 DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.2.2006, J 3.315 Sch, JAmt 2006 S. 79; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.11.2005, J 3.317 Sch, JAmt 2006 S. 32; Herigslack, Örtliche Zuständigkeit, Kostenerstattung und Heranziehung nach dem KJHG unter Berücksichtigung des 1. Änderungsgesetzes zum SGB VIII, ZfF 1993 S. 49; Mielitz, Die anonyme Kindesabgabe im Kinder- und Jugendhilferecht, JAmt 2006 S. 120.mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 3 Literatur

Rz. 16 Basse, Kostenerstattungsrechtliche Entscheidungen der Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie der Spruchstelle Stuttgart, ZfF 2007 S. 19, ZfF 2006 S. 163; Bundesfachverband UMF eV (B-UMF), Stellungnahme zu den Gesetzesvorhaben zur Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (BR-Drucks. 443/14 und 444/14) vom 9.10.2014, JAmt 2014 S. 507; Deutsches Institut f...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 89b regelt in seinem Abs. 1 die Kostenerstattungspflicht des örtlichen Trägers, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt (g.A.) nach § 86 begründet wird. Soweit die Zuständigkeit an den g.A. nicht angeknüpft werden kann und (hilfsweise) nur der tatsächliche Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen in Betracht kommt, trifft die Erstattungspflicht den über...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kostenerstattung durch den örtlichen Träger am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (Abs. 1) Rz. 3 § 87 knüpft die Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) an den tatsächlichen Aufenthalt des Minderjährigen vor Beginn der Leistung an, um den am "Ort des Geschehens" vorhandenen Träger ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.2 Anknüpfung der Erstattungspflicht an den Geburtsort im Inland (Abs. 2)

Rz. 9 Sofern der junge Mensch oder der Leistungsberechtigte nach § 19 im Inland geboren ist, trifft die Erstattungspflicht nach Abs. 2 das Land, in dessen Bereich der Geburtsort dieser Person liegt.mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt i. d. F. des Art. 1 Nr. 42 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Sie schließt an die Regelung des § 97 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.3 Fortgesetzte Kostenerstattungspflicht für Asylsuchende (Abs. 3)

Rz. 5 Erfordern die vorläufigen Maßnahmen nach § 42 die Gewährung einer daran anschließenden Leistung i. S. d. § 2 Abs. 2, so bleibt hierfür gemäß § 86 Abs. 7 Satz 1 HS 2 i. d. F. des 2. SGB VIII-ÄndG der zuvor nach § 87 örtlich zuständige Träger weiterhin zuständig. Ein Zuständigkeitswechsel findet insofern nicht statt. Dementsprechend sorgt die Regelung des Abs. 3 auch hie...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 89d i. d. F. bis 30.6.1998 bestimmte in Abs. 1 neben der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers bereits die örtliche Zuständigkeit für den Fall, dass die einreisende Person im Inland geboren ist. § 89 d in der Neufassung (ab 1.7.1998) normiert in Abs. 1 lediglich die sachliche Zuständigkeit der Länder für die Kostenerstattungspflicht. Die örtliche Zuständ...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.3 Bestimmung des erstattungspflichtigen Landes durch das Bundesverwaltungsamt bei Auslandsgeborenen (Abs. 3)

Rz. 10 Liegt der Geburtsort des jungen Menschen oder des nach § 19 Leistungsberechtigten im Ausland, wird das erstattungspflichtige Land nach Abs. 3 auf der Grundlage eines Belastungsvergleichs vom Bundesverwaltungsamt als eine mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattete Behörde bestimmt. Als Behörde mit derartigen Befugnissen ist sie berufen, den erstattungspflichtigen Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.4 Leistungsunterbrechung (Abs. 4)

Rz. 11 Soweit für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 3 Monaten keine Jugendhilfe (Leistungen und andere Aufgaben i. S. d. § 2 Abs. 2 und 3) gewährt wird, entbindet diese Unterbrechung den bisher erstattungspflichtigen Träger nicht von seiner Kostenerstattungspflicht. Dem Wortlaut der Bestimmung des Abs. 4 nach kann es sich unter Umständen auch um mehrere Unterbrechu...mehr

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Jung, SGB VIII § 89b Kosten... / 2.4 Umfang der erstattungspflichtigen Aufwendungen

Rz. 6 Der Umfang der erstattungsfähigen Aufwendungen richtet sich nach § 89f. Die Bagatellgrenze des § 89f Abs. 2 von 1.000,00 EUR gilt für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht. Allerdings ist präzise abzuwägen, ob der erforderliche Verwaltungsaufwand zur Feststellung des zuständigen Jugendhilfeträgers in Relation zu den zu erwartenden Einnahmen...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 89d gilt nach umfassender Neuordnung sowohl in inhaltlicher als auch systematischer Hinsicht seit dem 1.7.1998 i. d. F. des 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Die neue Kostenerstattungsbestimmung schließt an § 97 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferech...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.5 Vorrang vor Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 bis 89c und § 89e (Abs. 5)

Rz. 12 § 89d Abs. 5 regelt das Verhältnis zu konkurrierenden Erstattungsansprüchen und legt fest, dass Kostenerstattungsansprüche nach Abs. 1 Satz 1 als lex specialis allen anderen Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 ff. vorgehen (ebenso Loos, in: Wiesner, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl. 2015, § 89 d Rz. 15; VG Augsburg, Urteil v. 2.2.2010, Au 3 K 09.344). De...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 7 Literatur

Rz. 73 Eschelbach, Klarstellung des Willens des Gesetzgebers: Grundsatz der dynamischen Zuständigkeit in § 86 SGB VIII, JAmt 2013 S. 439; ders., Anwendungsbereich von § 86 Abs. 6 SGB VIII: Vollzeitpflege, Sonderpflege, Gastfamilien, Projektfamilien, Erziehungsstellen, Kleinstheime, Kinderhäuser …, JAmt 2012 S. 440; ders., Im Dickicht des ÖZKE-Dschungels – Soll aus dem Trampelp...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 4 Musterschriftsatz Ablehnung Fallübernahme

Rz. 70 Stadt … Der Oberbürgermeister Stadt ………. • Postfach ….. • ………. (Ort) Jugendamt Verw-.Gebäude: … Auskunft erteilt: Herr … Zimmer: … Tel.: … Fax: … Mail: … Ihr Zeichen/Schreiben vom … Mein Zeichen … ……………, den ………. Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27/33 SGB VIII für …, geb. … hier: Antrag auf Übernahme des Jugendhilfefalles sowie Kostenerstattung Guten Tag, mit Schreiben vom … beantragen S...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung des § 85 zur Regelung der sachlichen Zuständigkeiten (ehemals § 89) gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022). Im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Vorschriften über die Zuständigkeit und die Kostener­stattung mit Wirkung v. 1.4.1993 in einem Kapitel (Siebtes Kapitel) zusammengefa...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 entwickelt aus den Programmsätzen und Zielsetzungen des § 1 die Aufgaben der Jugendhilfe. Es handelt sich um eine grob gegliederte Aufzählung, wobei auf die jeweiligen Vorschriften verwiesen wird, welche konkrete Regelungen zu den Voraussetzungen, Leistungsinhalten und Eingriffsbefugnissen enthalten. Weder die Aufzählung noch die Verweisungen sind abschließend. Abs...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 3 Literatur

Rz. 14 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Kostenerstattungsrecht Opferentschädigungsrecht: Vollzeitpflege für ein Kind mit "schädigungsbedingter Hilflosigkeit", DIJuF-Stellungnahme v. 24.4.2001, J 3-310 Me; Happ, Wirtschaftliche Hilfe zur Erziehung und Unterhaltspflicht der Großeltern, NJW 1988 S. 2409; Ludemann (zum früheren Recht), Förderung und Kostenerst...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.2 Rechtsfolgen der Entgeltübernahme

Rz. 11 Obwohl der Wortlaut des Abs. 1 lediglich gesetzliche Voraussetzungen einer "Übernahme des Leistungsentgelts gegenüber dem Leistungsberechtigten" regelt, betrifft die Entgeltübernahme sowohl die Rechtsbeziehungen im Verhältnis zwischen dem Jugendamt als öffentlichen Träger der Jugendhilfe und Leistungsberechtigten (Grundverhältnis) wie auch zwischen dem Jugendamt als K...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.7 Verschiedene g.A. der Eltern nach Leistungsbeginn; Personensorgerecht steht einem Elternteil, beiden oder keinem Elternteil zu (Abs. 5)

Rz. 39 § 86 Abs. 5 setzt für dessen Anwendung voraus, dass die Eltern ihren g.A. nach Beginn der Leistung verändern und dadurch erstmalig verschiedene g.A. begründen. Dabei entfaltet Abs. 5 bereits dann seine Rechtswirkung, wenn nur ein Elternteil seinen g.A. in einen anderen Jugendamtsbereich verlegt und sich hierdurch verschiedene g.A. ergeben. Es ist also für den Eintritt...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.7.2 Personensorgerecht steht in den Fällen des Satzes 1 beiden Elternteilen oder keinem Elternteil zu; bisherige Zuständigkeit bleibt bestehen (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 44 Sofern die Eltern erstmalig nach Beginn der Leistung verschiedene g.A. begründen und das Personensorgerecht gemeinsam ausüben, bleibt nach Abs. 5 Satz 2 die bisherige örtliche Zuständigkeit bestehen. Gleiches gilt, wenn keinem Elternteil die Personensorge zusteht. Es können sich also ausschließlich Fallkonstellationen ergeben, in denen sich die örtliche Zuständigkeit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.4 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 11 Sowohl § 86 als auch die übrigen Zuständigkeitsregelungen des Siebten Kapitels (Zuständigkeit, Kostenerstattung) knüpfen für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers im Regelfall an den gewöhnlichen Aufenthalt von Personen an (Eltern, maßgeblicher Elternteil, Kind oder Jugendlicher, Pflegeperson). Nur hilfsweise, nämlich dann, wenn ein g.A. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.4.1 Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 19 Im Gegensatz zur gesetzlichen Amtsvormundschaft richtet sich die örtliche Zuständigkeit im Falle einer durch das Familiengericht bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft nach dem g.A. des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Jugendamt ist für die Führung der bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft örtlich zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jug...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des personensorgeberechtigten Elternteils (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 23 Der g.A. der Eltern ist nur dann als Anknüpfungsmerkmal für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit geeignet, wenn beide Elternteile einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt im Bereich eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begründen. Ist dies nicht der Fall und haben die Elternteile ihren g.A. in zwei unterschiedlichen Jugendamtsbereichen, bedarf es zwang...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / c) Besonderheit Leihmutterschaft

Einen erheblichen Unterschied gibt es bei der Frage, ob die Durchführung einer altruistischen Leihmutterschaft zulässig ist und auch durch das Familienrecht durch besondere Abstammungsregeln gebilligt wird. Einigkeit herrscht insoweit, dass die kommerzielle Leihmutterschaft in der gesamten EU verboten ist. Im englischen/walisischen Recht ist die Durchführung einer altruistisc...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 2.4 Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Rz. 16 Ob die Gleichstellungsbeauftragte vollständig von ihren anderweitigen dienstlichen Aufgaben freigestellt wird, hängt maßgeblich von der Größe des Jobcenters ab, insbesondere der Zahl der Beschäftigten. Dies ist zwar mit besonderen Vergünstigungen verbunden, z. B. einem monatlichen Verfügungsfonds und ggf. einer Aufwandsentschädigung, aber nicht zwingend. Maßstab ist d...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den von der unterlegenen Partei zu erstattenden Kosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der erstattungsberechtigten Partei. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. 2. Höhe der erstattungsfähigen An...mehr