Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Baustellenleiter

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 > Auslagenersatz Rz 20 Baustellenleiter, > Baugewerbe.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ballbesuch

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Teil ihrer Berufsarbeit ist die Teilnahme an einer Veranstaltung mit Tanz für Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung befasst sind; dazu gehören auch die aufspielenden Musiker und auftretende Künstler wie zB Berufstänzer. Ihre Vergütungen führen zu besteuerbaren Einnahmen, ihre Aufwendungen – vorbehaltlich gesetz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die ArbN im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl Arbeitslohn, soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichtet eine Bausparkasse gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträgen auf di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuervorteile für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung von Einkünften aus § 19 EStG (dazu im Einzelnen > Arbeitnehmer) ergibt sich besonders aus den für ArbN geltenden steuerlichen Sonderregelungen. Dazu gehört zunächst die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug (§§ 38ff EStG; besonders § 38 Abs 3 Satz 1 EStG; zu den Vorteilen > Lohnsteuer Rz 9). Rz. 2 Stand: ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Erweiterte steuerliche Arbeitgeberfunktion bei drittbezogenem Arbeitnehmereinsatz

Rz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ist ein gewerblicher Verleiher von Arbeitskräften im Inland nicht ansässig, ist er also kein inländischer Arbeitgeber (> Rz 20), verpflichtet ihn § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG gleichwohl als "ausländischen Verleiher" zum LSt-Abzug. Zu Einzelheiten > R 42d.2 LStR sowie Arbeitnehmerüberlassung Rz 6ff. Rz. 26 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zu den Stpf...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG weist auf ein grundsätzliches Problem hin, das bei der Festsetzung des Gegenstandswertes in allen Gerichtsbarkeiten auftritt. Die Ausführungen des LAG zur Verfristung der Beschwerde des Kl. treffen zu, die Nebenentscheidung des LAG ist falsch. I. Zustellung im Wertfestsetzungsverfahren Im Regelfall ist im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 1 RVG ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.4 Versicherungsansprüche

Rn 65 Ein Zahlungsanspruch der Masse gegen Versicherungsunternehmen resultiert regelmäßig aus der Leistungspflicht des Versicherers nach Eintritt eines Schadensfalls (z. B. Abbrennen von Gebäuden,[140] Diebstahl). Um einen Anspruch gegen den Versicherer zu erhalten, muss der Verwalter das bestehende Versicherungsverhältnis jedoch nicht unter Verzicht auf sein Recht nach § 10...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reisekosten

Rz. 6 Reisekosten sind seit dem Vz 2014 Aufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und einer ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG). Davon erfasst sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen (R 9.4 S. 1 LStR 2015). Hinzu kommen Vorstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 16 EStG sind die Vergütungen steuerfrei, die Arbeitnehmer in privaten Arbeitsverhältnissen von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung dienstlicher Reisekosten, beruflich veranlasster Umzugskosten oder beruflich veranlasster Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten. Die Vorschrift gilt grundsätzlich nur für Vergütungen an Arbeitnehmer außerhalb de...mehr

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Sommer, SGB V § 64 Vereinba... / 2.4 Vermeidung unkoordinierter Mehrfachinanspruchnahme von Vertragsärzten (Abs. 4)

Rz. 20 Krankenkassen und ihre Verbände können mit den in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern Modellvorhaben zur Vermeidung unkoordinierter Mehrfachinanspruchnahme von Vertragsärzten durchführen (Satz 1). Rz. 21 Die Modellvorhaben können vorsehen, dass ein Vertragsarzt mit dem Versicherten im Wege der Koste...mehr

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Sommer, SGB V § 64 Vereinba... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgsetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Sie regelte die Befugnis, eine Satzungsbestimmung zur Kostenerstattung einzuführen. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 67... / 2.3.2 Teilnahme von Sportlern des Vereins

Rz. 13 Handelt es sich um Sportler des Vereins, liegt ein Zweckbetrieb nur vor, wenn kein an der Veranstaltung teilnehmender Sportler eine Bezahlung erhält.[1] Unter schädlicher Bezahlung versteht das Gesetz jede Vergütung oder andere Vorteile, die der Sportler für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner spor...mehr

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Sommer, SGB V § 113 Qualitä... / 2.5 Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung bei sonstigen Leistungserbringern der ambulanten Versorgung

Rz. 13 Abs. 4 Satz 1bezieht sich auf die Wirtschaftlichkeit und Qualität der ambulanten Versorgung durch Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen (PIA), sozialpädiatrische Zentren (SPZ), medizinische Behandlungszentren. Da es sich bei den vorgenannten Leistungserbringern nicht um Krankenhäuser i. S. d. § 107 handelt, passt die auf Qualitäts- und Wirtschaftlichkeits...mehr

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Sommer, SGB V § 113 Qualitä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zur Durchführung der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in den Krankenhäusern waren in der Vergangenheit von beiden Vertragsparteien einvernehmlich bestellte, paritätisch besetzte Prüfungsausschüsse vorgesehen (§ 373 RVO a. F.). Diese Verfahrensweise hatte sich in der Praxis jedoch nicht bewährt; sie war auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichrangigkeit der Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347ff. AO kennt grundsätzlich keine Kostenerstattung. Der Einspruchsführer und das FA haben jeweils ihre eigenen Aufwendungen zu tragen. Eine Erstattung der Aufwendungen im Vorverfahren für einen Bevollmächtigten oder Beistand findet nur bei einem Obsiegen im finanzgerichtlichen Verfahren statt, soweit das FG die Zuz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.3 Verschuldete Aufwendungen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 7 Der Ausschluss verschuldeter Aufwendungen von der Kostenerstattung auch bei einem Obsiegen des Einspruchsführers entspricht § 137 FGO, die Zurechnung des Verschuldens eines Vertreters § 155 FGO i. V. m. §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO. Vertreter ist der gesetzliche und der gewillkürte Vertreter. Verschulden liegt vor, wenn der Einspruchsführer bzw. sein Vertreter diejenige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 3 Zuziehung eines Bevollmächtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands, der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, gelten die Grundsätze gem. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO. Die Zuziehung ist notwendig, wenn sie aus der Sicht eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten wird. Dies ist wegen der Kompliziertheit der Materie nicht nur bei im konk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.1 Erfolgreicher Einspruch (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 § 77 EStG gilt nur für das förmliche Einspruchsverfahren (§§ 347ff. AO), auch wenn keine Klage folgt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Rechtsbehelfs, sondern der damit verfolgte Zweck. Kosten für einen schlichten Änderungsantrag nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO werden davon nicht umfasst, ebenso wenig wie Aufwendungen für den Antrag auf Kindergeldfestsetzung oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 4 Kostenentscheidung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Familienkasse entscheidet regelmäßig in der Einspruchsentscheidung zugleich darüber, mit welchem Anteil der Beteiligte die Kosten des Einspruchsverfahrens zu tragen hat (Kostenentscheidung, § 77 Abs. 3 S. 2 EStG). Die Entscheidung ergeht von Amts wegen. Bei teilweisem Obsiegen bestimmt die Kostenentscheidung, mit welchem Anteil die Aufwendungen erstattungsfähig si...mehr

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Schriftlicher Beschluss: Änderung einer Stimmabgabe

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann nach Stimmabgabe bei einem schriftlichen Beschluss vor Verkündung des Abstimmungsergebnisses seine Stimmabgabe ändern. Normenkette WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen Wohnungseigentümerin B. Sie streiten über die Verpflichtung der B, in ihrer im Dachgeschoss gelegenen Wohnung durch geeignete bauliche Maßn...mehr

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AGS 7/2017, Keine Kostenerstattung für Erstmahnung

BGB §§ 280, 286 Leitsatz Anwaltskosten für eine Mahnung, die erst den Verzug begründet, sind nicht erstattungsfähig. AG Hamburg, Urt. v. 2.3.2017 – 35 a C 390/15 1 Aus den Gründen Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Ersatz von 147,56 EUR Rechtsanwaltskosten nebst weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten für deren Geltendmachung und Zinsen. D...mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattung im Bußgeldverfahren

OWiG § 46; StPO § 464a § 464b; VV RVG Nr. 5109 5110 Leitsatz Die Verfahrens- und Terminsgebühr des Verteidigers für das gerichtliche Verfahren ist auch dann erstattungsfähig, wenn der Betr. erst im Hauptverhandlungstermin vorbringt und belegt, dass er zur Tatzeit krankgeschrieben und daher nicht verantwortlich war. Die schweigende Verteidigung des Betr. macht die Tätigkeit des...mehr

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AGS 7/2017, Keine Kosteners... / Leitsatz

Anwaltskosten für eine Mahnung, die erst den Verzug begründet, sind nicht erstattungsfähig. AG Hamburg, Urt. v. 2.3.2017 – 35 a C 390/15mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattun... / Leitsatz

Die Verfahrens- und Terminsgebühr des Verteidigers für das gerichtliche Verfahren ist auch dann erstattungsfähig, wenn der Betr. erst im Hauptverhandlungstermin vorbringt und belegt, dass er zur Tatzeit krankgeschrieben und daher nicht verantwortlich war. Die schweigende Verteidigung des Betr. macht die Tätigkeit des Verteidigers im gerichtlichen Verfahren nicht nutz- oder z...mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen:

" … 3. Verfahrens- und Terminsgebühr – Verfahren vor dem AG(Nr. 5109, 5110 VV RVG)" a) Die Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV RVG und die Terminsgebühr sind – wie auch durch das AG festgestellt – entstanden durch die anwaltliche Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren vor dem AG bzw. die Wahrnehmung des Termins v. 11.8.2016. Übereinstimmend mit der angefochtenen Entscheidung, auf dere...mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattun... / Sachverhalt

Gegen den Betr. war beim AG Ratingen ein Bußgeldverfahren anhängig. Das AG hat den Betr. durch Urt. v. 11.8.2016 freigesprochen und die notwendigen Auslagen des Betr. der Staatskasse auferlegt. Der Betr. hat – soweit hier von Interesse – im Kostenfestsetzungsverfahren auch die Gebühren für das gerichtliche Verfahren (Verfahrensgebühr Nr. 5109 VV RVG und Terminsgebühr Nr. 511...mehr

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zfs 7/2017, Kostenerstattun... / 3 Anmerkung:

Gem. § 46 OwiG i.V.m. § 464 Abs. 2 Nr. 2 StPO gehören zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten auch die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Aufgrund dieser Bezugnahme auf § 91 Abs. 2 ZPO ist die Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines Wahlverteidigers auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen beschränkt, gleich...mehr

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AGS 7/2017, Keine Kosteners... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Ersatz von 147,56 EUR Rechtsanwaltskosten nebst weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten für deren Geltendmachung und Zinsen. Dass bei einer anwaltlichen Erstmahnung die außergerichtliche Kostentragung i.d.R. ausgeschlossen ist, trifft zu und entspricht auch der höchstrichterlichen Rspr. (vgl. etwa BG...mehr

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AGS 7/2017, Beschwerdeaussc... / 2 Anmerkung

Der VGH hat offenbar nichts verstanden. Zugrunde liegt ein Verfahren nach § 33 RVG. Die Festsetzung des Gegenstandswerts erfolgt im Verfahren nach § 33 RVG. Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich daher auch nicht aus § 32 RVG. Diese Vorschrift ist nur anwendbar, wenn der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, was im Asylverfahren aber nicht möglich ist, da keine...mehr

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zfs 7/2017, Ölspurreinigung... / 3 Anmerkung:

Zum Kostenersatz für die Beseitigung von Straßenverschmutzungen durch austretendes Öl vgl. BGH zfs 2014, 73 m. Anm. Diehl. Für die Rechtsverteidigung des Schädigers gegen die Höhe der erforderlichen Kosten der Beseitigung der Ölspur ist es von großer Bedeutung, dass der Geschädigte die Rechnung des beauftragten Fachunternehmers beglichen hatte. Das erweitert die Darlegungslas...mehr

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AGS 7/2017, Editorial

Mit Stand März 2017 ist der Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit überarbeitet worden. Über die Änderungen berichtet Willersinn auf den S. 313. Im Aufsatzteil berichtet Hagen Schneider über die aktuelle Entwicklung der Gerichtsgebühren in Zivilsachen (S. 313 ff.). Das OLG Dresden (S. 320) hatte sich mit der Vergütung für die ausschließliche Vertretung im Adhäsionsver...mehr

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AGkompakt 7/2017, "Streitwe... / IV. Die Wertfestsetzung

Wertfestsetzung erfolgt durch Gericht Den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren (siehe III.) hat das Gericht festzusetzen, allerdings nach § 33 Abs. 1 RVG nur auf Antrag eines Beteiligten, also auf Antrag einer Partei oder eines beteiligten Anwalts. Hinweis Für Verfahren über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 888 ZPO bedarf es aufgrund der F...mehr

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zfs 7/2017, Ölspurreinigung... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Das angegriffene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung stand." [6] 1. Der Kl. steht wegen der Verunreinigung der Bundesstraße dem Grunde nach – unabhängig von der Möglichkeit eines öffentlich-rechtlichen Kostenersatzes – ein Schadensersatzanspruch gegen den Bekl. zu 1) aus § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, gegen die Bekl. zu 2) i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Komplementär-GmbH

Rz. 730 [Autor/Stand] Bei der Bewertung der Anteile an einer GmbH, die Komplementärin einer GmbH & Co. KG oder an einer KGaA ist, dürfen die Ertragsaussichten der GmbH aus ihrer Beteiligung an der KG nicht außer Betracht bleiben.[2] Erhält die GmbH neben der Kostenerstattung für die Geschäftsführung der KG nur ein Entgelt für die Übernahme des Haftungsrisikos, so ist der gem...mehr

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AGS 7/2017, Mutwilligkeit e... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist bedenklich, da sie ausschließlich das Interesse der Landeskasse berücksichtigt, Kosten zu sparen. Abgesehen davon, dass schon ausgehend von diesem Interesse die Entscheidung unzutreffend ist, berücksichtigt sie in keiner Weise, dass auch verfahrenstaktische Fragen zu beachten sind. Soweit das Gericht der Auffassung ist, es sei kostengünstiger, einen Stufen...mehr

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AGS 7/2017, Folge der Gebüh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist nach den §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO statthaft und auch i.Ü. zuläs sig, insbesondere binnen der Notfrist des § 569 ZPO eingelegt worden. Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt auch 200 EUR (§ 567 Abs. 2 ZPO). Der Senat ist zur Entscheidung berufen, nachdem die Rechtspflegerin dem Rechtsmittel nicht abgeholfen hat...mehr

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AGS 7/2017, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 197 Abs. 2 SGG statthafte und zulässige Erinnerung ist begründet. Den Erinnerungsführerinnen steht eine Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 Nr. 1a VV (a.F.) i.H.v.198,79 EUR zu. Nach Nr. 7000 Nr. 1a VV (hier: in der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung; § 60 Abs. 1 S. 1 RVG) kann für Ablichtungen aus Behördenakten die Dokumentenpauschale von 0,50 EUR je Seite für die e...mehr

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AGS 7/2017, Kostenentscheid... / 2 Aus den Gründen

Nach der Rücknahme der Beschwerde hat das Beschwerdegericht entsprechend § 516 Abs. 3 ZPO von Amts wegen über den Verlust des Rechtsmittels und die Kosten zu entscheiden (OLG Hamburg, Beschl. v. 14.7.2003 – 8 W 152/03, MDR 2003, 1261 m. Anm. Schütt; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl., 2016, § 569 Rn 23; MüKo-ZPO/Lipp, 5. Aufl., 2016. § 569 Rn 23; vgl. Baumbach/Hartma...mehr

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AGS 7/2017, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Nach antragsgemäßer Zahlung der geltend gemachten Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr beantragten die Erinnerungsführerinnen die Festsetzung weiterer Kosten gegenüber dem Erinnerungsgegner wie folgt: Praxis-Beispiel Klageverfahren (Erster Rechtszug)mehr

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Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten (zu § 4 Nr. 26 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.26.1 Abs. 1 UStAE . Nach § 4 Nr. 26 UStG ist die die ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei, wenn sie für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird oder wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Der BFH[1] hatte zur Frage der ehrena...mehr

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Auftragsgrößenstruktur: Mög... / 5.3 Prozessverbesserung

Im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahmen hat die GmbH gleichzeitig die Prozesse während der Auftragsbearbeitung überprüft. Von besonderem Interesse war zum einen die Frage, ob die Wege und der Informationsfluss optimal sind. Zum anderen wurde veranlasst, dass noch mehr Arbeitsgänge automatisiert ablaufen und mit den EDV-Systemen abbildbar sind. Die Umsetzung hier erfolgte in e...mehr

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AGS 6/2017, Einigung über m... / 2 Aus den Gründen

1. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der an sich nach § 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 8 S. 1 RVG zuständige Einzelrichter die Sache zur Entscheidung auf den Senat übertragen (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Die Entscheidung ergeht ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 3 RVG). 2. Die aufgrund eines Beschwerdewerts von mehr ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Volkszählung

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Zähler bei der Volkszählung 1987 galten als Aufwandsentschädigung iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (§ 10 Abs 9 Volkszählungsgesetz 1987 – BGBl 1985 I, 2078) und blieben in vollem Umfang steuerfrei. Eine entsprechende Regelung enthielt § 6 Mikrozensusgesetz vom 17.01.1996, BGBl 1996 I, 34. Aufwandsentschädigun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Notarkasse

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Notarkasse für BY in München und die Ländernotarkasse für die neuen Bundesländer in Leipzig sind Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 113 Abs 1, 2 BNotO). Sie sind > Juristische Person des öffentlichen Rechts und können im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG steuerfreie Aufwandsentschädigungen zahlen (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff). Eine Eink...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vormund

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Ein Vormund wird vom Vormundschaftsgericht bestellt, wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder zur Personensorge noch zur Vermögenssorge berechtigt sind (vgl § 1793 ff BGB). Grundsätzlich ist jeder geeignete Deutsche zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet (§ 1785 BGB). Der Vormund muss für di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wassergenossenschaften

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Kassen von Wassergenossenschaften sind keine öffentlichen Kassen iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (H 3.11 LStH). Der Vorsteher eines Wasserversorgungs- und Wasserbeschaffungsverbands leistet zudem keine öffentlichen Dienste iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (BFH 160, 221 = BStBl 1990 II, 679). Ergänzend > Aufwandsentschädigungen Rz 23, 30 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wasserwirtschaftsverwaltung

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die zur Beobachtung und Betreuung der Pegel und Messstellen an Gewässern nebenberuflich eingesetzten Pegel- und Messstellenbeobachter im gewässerkundlichen Dienst der Wasserwirtschaftsverwaltung werden als > Arbeitnehmer besteuert. Ihre > Aufwandsentschädigungen bleiben im Rahmen von > R 3.13 Abs 3 LStR steuerfrei.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Notarkammer

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Eine Notarkammer ist eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts. Zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen der Mitglieder sowie von Aufwandsentschädigungen > Berufsstände und Berufsverbände. Rz. 2 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Der Teil der Abgaben der Notare an die Notarkammer oder > Notarkasse, der auf Grund gesetzlicher Verpflichtung als...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Schiedsrichter

Rz. 21 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Vergütungen (Aufwandsentschädigungen) an > Schiedsrichter und deren Assistenten sind grundsätzlich als Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 3 EStG zu erfassen, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband (zB DFB) bestimmt wird; anders dagegen bei internationalem Einsatz oder ausländischen Ligen (FinVerw, DB 2010, 815; anders f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vollziehungsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Vollzugsentschädigungen/Vollstreckungsvergütungen (§ 49 BBesG iVm der VollstrVergV) der Vollziehungsbeamten der FinVerw gehören zum stpfl Arbeitslohn (vgl die Stichworte bei > Außendienstentschädigung). Über die Gebühren der Gerichtsvollzieher > Justizverwaltung. Zur sog Außendienstpauschale > Zehrgelder Rz 2. Ergänzend > Polizei. Rz. 2 St...mehr