Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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AGS 7/2017, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 197 Abs. 2 SGG statthafte und zulässige Erinnerung ist begründet. Den Erinnerungsführerinnen steht eine Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 Nr. 1a VV (a.F.) i.H.v.198,79 EUR zu. Nach Nr. 7000 Nr. 1a VV (hier: in der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung; § 60 Abs. 1 S. 1 RVG) kann für Ablichtungen aus Behördenakten die Dokumentenpauschale von 0,50 EUR je Seite für die e...mehr

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AGS 7/2017, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Nach antragsgemäßer Zahlung der geltend gemachten Geschäfts-, Verfahrens- und Terminsgebühr beantragten die Erinnerungsführerinnen die Festsetzung weiterer Kosten gegenüber dem Erinnerungsgegner wie folgt: Praxis-Beispiel Klageverfahren (Erster Rechtszug)mehr

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AGS 7/2017, Folge der Gebüh... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist nach den §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO statthaft und auch i.Ü. zuläs sig, insbesondere binnen der Notfrist des § 569 ZPO eingelegt worden. Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt auch 200 EUR (§ 567 Abs. 2 ZPO). Der Senat ist zur Entscheidung berufen, nachdem die Rechtspflegerin dem Rechtsmittel nicht abgeholfen hat...mehr

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Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten (zu § 4 Nr. 26 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.26.1 Abs. 1 UStAE . Nach § 4 Nr. 26 UStG ist die die ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei, wenn sie für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird oder wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Der BFH[1] hatte zur Frage der ehrena...mehr

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Auftragsgrößenstruktur: Mög... / 5.3 Prozessverbesserung

Im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahmen hat die GmbH gleichzeitig die Prozesse während der Auftragsbearbeitung überprüft. Von besonderem Interesse war zum einen die Frage, ob die Wege und der Informationsfluss optimal sind. Zum anderen wurde veranlasst, dass noch mehr Arbeitsgänge automatisiert ablaufen und mit den EDV-Systemen abbildbar sind. Die Umsetzung hier erfolgte in e...mehr

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AGS 6/2017, Einigung über m... / 2 Aus den Gründen

1. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der an sich nach § 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 8 S. 1 RVG zuständige Einzelrichter die Sache zur Entscheidung auf den Senat übertragen (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Die Entscheidung ergeht ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 3 RVG). 2. Die aufgrund eines Beschwerdewerts von mehr ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Volkszählung

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Zähler bei der Volkszählung 1987 galten als Aufwandsentschädigung iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (§ 10 Abs 9 Volkszählungsgesetz 1987 – BGBl 1985 I, 2078) und blieben in vollem Umfang steuerfrei. Eine entsprechende Regelung enthielt § 6 Mikrozensusgesetz vom 17.01.1996, BGBl 1996 I, 34. Aufwandsentschädigun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitglieder kommunaler Vertretungen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Es handelt sich um kommunale Volksvertreter, die auf Grund einer Wahl auf kommunaler Ebene einer Stadt, eines Landkreises oder vergleichbarer kommunaler Verbünde wie zB eines Landschaftsverbands ein politisches Mandat für eine Wahlperiode erhalten haben, das sie idR ehrenamtlich wahrnehmen. Diese Personen (zB Ratsmitglieder oder Mitglieder ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vormund

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Ein Vormund wird vom Vormundschaftsgericht bestellt, wenn ein Minderjähriger nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder zur Personensorge noch zur Vermögenssorge berechtigt sind (vgl § 1793 ff BGB). Grundsätzlich ist jeder geeignete Deutsche zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet (§ 1785 BGB). Der Vormund muss für di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Notarkasse

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Notarkasse für BY in München und die Ländernotarkasse für die neuen Bundesländer in Leipzig sind Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 113 Abs 1, 2 BNotO). Sie sind > Juristische Person des öffentlichen Rechts und können im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG steuerfreie Aufwandsentschädigungen zahlen (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff). Eine Eink...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wassergenossenschaften

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Kassen von Wassergenossenschaften sind keine öffentlichen Kassen iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (H 3.11 LStH). Der Vorsteher eines Wasserversorgungs- und Wasserbeschaffungsverbands leistet zudem keine öffentlichen Dienste iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (BFH 160, 221 = BStBl 1990 II, 679). Ergänzend > Aufwandsentschädigungen Rz 23, 30 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Minister

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Als Mitglieder des Kabinetts einer Landes- oder der Bundesregierung werden Minister ebenso wie Ministerpräsidenten oder Bundeskanzler bei der Besteuerung ihrer Amtsbezüge steuerlich als Arbeitnehmer behandelt, erzielen also in dieser Eigenschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs 1 EStG; zum Grundsätzlichen > Arbeitnehmer Rz 18...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wasser- und Bodenverbände

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Selbst wenn diese Verbände bei der KSt als Betriebe gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts behandelt werden, sind > Aufwandsentschädigungen nicht steuerfrei gemäß § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (BFH 160, 221 = BStBl 1990 II, 679). Zur – differenzierten – Behandlung der Einkünfte von Organen > Vorstandsmitglieder Rz 1.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wasserwirtschaftsverwaltung

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die zur Beobachtung und Betreuung der Pegel und Messstellen an Gewässern nebenberuflich eingesetzten Pegel- und Messstellenbeobachter im gewässerkundlichen Dienst der Wasserwirtschaftsverwaltung werden als > Arbeitnehmer besteuert. Ihre > Aufwandsentschädigungen bleiben im Rahmen von > R 3.13 Abs 3 LStR steuerfrei.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Schiedsrichter

Rz. 21 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Vergütungen (Aufwandsentschädigungen) an > Schiedsrichter und deren Assistenten sind grundsätzlich als Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 3 EStG zu erfassen, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband (zB DFB) bestimmt wird; anders dagegen bei internationalem Einsatz oder ausländischen Ligen (FinVerw, DB 2010, 815; anders f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Volkshochschule

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 VHS-Dozenten sind arbeitsrechtlich idR keine ArbN, auch wenn sie in zeitlich erheblichem Umfang zum Unterricht verpflichtet sind (BArbG, DB 1977, 1323; BB 1982, 991; BB 1983, 899). Arbeitnehmer sind sie aber, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder sich im Einzelfall ergibt, dass der für das Bestehen eines Dienstverhältnisses erforderliche ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wahlhelfer

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur Entschädigung der ehrenamtlichen Helfer bei politischen Wahlen aus kommunalen Kassen > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Wahlhelfer . Sie sind keine ArbN, soweit sie nicht von der Kommune als Hilfskräfte gestellt werden. Zu Erfrischungsgeldern vgl FinMin ST vom 15.03.2002 zu § 3 Nr 12 Satz 2 EStG, DStZ 2002, 342, und OFD Magdeburg vom 19.04.2002, DB...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vollziehungsbeamte

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Vollzugsentschädigungen/Vollstreckungsvergütungen (§ 49 BBesG iVm der VollstrVergV) der Vollziehungsbeamten der FinVerw gehören zum stpfl Arbeitslohn (vgl die Stichworte bei > Außendienstentschädigung). Über die Gebühren der Gerichtsvollzieher > Justizverwaltung. Zur sog Außendienstpauschale > Zehrgelder Rz 2. Ergänzend > Polizei. Rz. 2 St...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Notarkammer

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Eine Notarkammer ist eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts. Zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen der Mitglieder sowie von Aufwandsentschädigungen > Berufsstände und Berufsverbände. Rz. 2 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Der Teil der Abgaben der Notare an die Notarkammer oder > Notarkasse, der auf Grund gesetzlicher Verpflichtung als...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wahlen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die ehrenamtlichen Inhaber von Wahlämtern bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten und ein Tage- und Übernachtungsgeld nach dem BRKG; ggf wird nur ein Erfrischungsgeld gewährt (vgl § 10 Bundeswahlordnung [BWO]). Die Zuwendungen bleiben im Rahmen von § 3 Nr 13 EStG steuerfrei. Für die in an...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wegegelder

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Wege-(zeit)gelder sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn , unabhängig davon, ob sie auf Grund einer Einzelabrechnung oder pauschal gezahlt werden. Sie gehören auch arbeitsrechtlich zum Arbeitslohn (BArbG vom 11.01.1976, INF 1976, 504). Steuerpflichtig sind deshalb Entschädigungen für lange Anmarschwege wie zB die Entfernungsentschädigung gemäß...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wachhund

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Aufwendungen für einen Wachhund können bei bestimmten Berufsgruppen > Werbungskosten sein. Das gilt idR nicht für die von einem Hausmeister aufgewendeten Futterkosten für seinen privaten Wachhund (BFH/NV 1991, 234; Anschluss an BFH 127, 530 = BStBl 1979 II, 512). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 17 Blindenhund , > Forstleute, > Personenschutz Rz 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wahlkampfkosten

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Unter Wahlkampfkosten versteht man alle Aufwendungen, die anlässlich eines Wahlkampfes für ein hauptberufliches oder nebenberufliches (ehrenamtliches) politisches Mandat entstehen (Stübe, FR 1994, 385). Wahlkampfkosten zur Erlangung eines Mandats als > Abgeordnete des > Deutscher Bundestag, eines Landtags oder des Europäischen Parlaments (> Eu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wach- und Schließgesellschaft

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Entschädigungen an Wachmänner für die Benutzung eigener Fahrräder bei Dienstgängen > Auslagenersatz Rz 20 Bewachungsgewerbe . Zum Ersatz der Aufwendungen für die Fütterung und Pflege eines Wachhunds > Wachhund Rz 2. Aufwendungen für ein > Fahrrad und für typische > Berufskleidung sind > Werbungskosten.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Einnahmen der Spieler

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Vergütungen der Lizenzspieler (Bundesliga) einschließlich Hand- und Treuegeld sind > Arbeitslohn; auf die Bezeichnung der Bezüge und Prämien kommt es nicht an. Zu versteuernde > Sachbezüge können sich auch durch besondere Preisnachlässe ergeben, den ein Autohändler auf den Erwerb eines bestimmten PKW-Modells einräumt (EFG 2005, 1865; ergänzen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verwarnungsgeld

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur Übernahme der gegen Fahrer im Zustelldienst wegen Falschparkens verhängten Verwarnungsgelder > Auslagenersatz Rz 20 Bußgeld.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 5 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Trägt der ArbG die Führerscheinkosten, so liegt darin kein stpfl Arbeitslohn, wenn der ArbN den Führerschein erwirbt, um ein betriebliches Fahrzeug (Werkstattwagen) zu führen, das für Privatfahrten ungeeignet ist (BFH 93, 270 = BStBl 1968 II, 773). Entscheidend ist in solchen Fällen, dass die Fahrerlaubnis im ganz überwiegenden betrieblichen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wagenpflegepauschale

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Eine Haltern beamteneigener Kfz gezahlte Wagenpflegepauschale bleibt als > Auslagenersatz nach § 3 Nr 50 EStG steuerfrei (BFH 196, 165 = BStBl 2001 II, 844). Die FinVerw lehnt es ab, eine Wagenpflegepauschale für private ArbN bei Überlassung eines Firmenwagens steuerfrei zu belassen, wenn nicht die Voraussetzungen der > R 3.50 LStR gegeben sind. Da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 3 Literatur

Rz. 31 Mayen, Neuordnung der Finanzbeziehungen des Bundes und der Kommunen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende, NVwZ 2011 S. 584. Schreiber/Rudkowski, Probleme der Aufwendungs- und Kostenerstattung nach § 6b Abs. 2 Satz 1 SGB II, NZS 2013 S. 801.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Musiker

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Einkunftsart: Musiker können Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG oder solche aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG haben; anerkannte Künstler erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG, zur Abgrenzung > Künstler Rz 1 f). Sind Musiker Mitglieder einer Kapelle, so ist zu klären, ob der Auftraggeber (Veranstalter us...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 weist den zugelassenen kommunalen Trägern die Rechtsstellung der Bundesagentur für Arbeit zu. Mit der Trägerschaft gehen auch die Rechte und Pflichten – bis auf abschließend aufgezählte Ausnahmen – auf den zugelassenen kommunalen Träger über. Verfassungsrechtlich bildet Art. 91e Abs. 2 GG die Grundlage für die Rechtsstellung der kommunalen Träger i. S. v. § 6b. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.1 Aufgabenverteilung auf die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Zulassung als kommunaler Träger nach § 6a wird der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt alleiniger Aufgabenträger nach dem SGB II (vgl. § 12 und § 19a Abs. 2 Satz 2 SGB I). Er behält die Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (originäre kommunale Aufgaben) und wird zugleich Träger der Aufgaben, die der Bundesagentur für Arbeit in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugewiese...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.4 Prüfungen des BMAS bei zugelassenen kommunalen Trägern (Abs. 4)

Rz. 16 Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Bund vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber den zugelassenen kommunalen Trägern keine ausreichenden Prüfrechte innehatte, um auf rechtswidrige Verwaltungspraxis jedenfalls im fiskalischen Bereich so reagieren zu können, dass der Bund an der Finanzierung rechtswidriger Leistungen nicht bet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997 S. 10. Brackmann, Zur Genehmigung von Satzungen der Krankenkassen, BKK 1982 S. 353. Finkenbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992 S. 1. Kirchhof, Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983 S. 175. Rehm, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997 S. 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994 S. 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996 S. 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004 S. 31. Fin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 den Mindestinhalt der Satzung einer Krankenkasse und begrenzt diesen in Abs. 2 auf die zweckbezogenen gesetzlichen Aufgaben. Der notwendige oder mögliche Inhalt der Satzung wird nicht durch § 194 allein bestimmt, sondern kann sich darüber hinaus auch aus anderen Vorschriften ergeben (z.B aus dem AAG für die Entgeltfortzahlungsversicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.3 Art und Umfang der Leistungen (Nr. 3)

Rz. 10 Zwingend ist die Benennung von Art und Umfang von Leistungen in der Satzung nur für Satzungsleistungen (sog. Mehrleistungen). In der Satzung lediglich deklaratorisch genannte gesetzliche Leistungen werden nicht zu Satzungsleistungen, auf die ungeachtet der gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch gestützt werden kann. Daher ist es auch nicht zulässig, dass Krankenkas...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.2 Satzungsbestimmung zur Versicherungsvermittlung (Abs. 1a)

Rz. 26 Der mit Wirkung ab 1.1.2004 eingefügte Abs. 1a enthält nunmehr eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für eine Satzungsregelung, nach der die Krankenkasse die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge vorsehen und auf dieser Rechtgrundlage dann auch Versicherungsvermittlung im weiteren Sinne betreiben kann. Nach bisherigem Recht war es den Krankenkassen re...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rechtslage nach BilRUG

Rn. 65a Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Findet ein Leistungsaustausch stattfindet, so sind diese Gebühren bzw. Kostenerstattungen als "UE" auszuweisen; anderenfalls liegen "sonstige betriebliche Erträge" vor (im Übrigen sei auf HdR-E, HGB § 277, Rn. 31j verwiesen).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Rechtslage vor BilRUG

Rn. 65 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Gestionsgebühren (Konzernumlagen) bzw. Kostenerstattungen waren nur dann als "UE" auszuweisen, sofern die berechneten Leistungen "typische" Leistungen darstellten. In den meisten Fällen galt daher ein Ausweis unter den "sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" als sachgerecht.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtslage nach BilRUG

Rn. 31 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Die BilRUG-bedingte Abgrenzung der "UE" i. S. d. § 277 Abs. 1 hat fortan allein gegenüber den "sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" zu erfolgen. Nachstehende Übersicht stellt die Abgrenzung der "UE" (in Anlehnung an: Oser, P./Orth, C./Wirtz, H. 2015, S. 1732) schematisch dar: Übersicht: Umsatzabgrenzung i. S. d. § 277 Abs. 1(n. F.) Rn. 31a S...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters

Leitsatz Die Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters sind Kosten der internen Verwaltung und zählen nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, und zwar unabhängig davon, ob der Ersatzzustellungsvertreter durch Beschluss der Wohnungseigentümer oder durch das Gericht bestellt worden ist. Die Kosten der Unterrichtung der beklagten Wohnungseigentü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

Leitsatz 1. Auch bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG) ist die Un­ternehmensidentität Voraussetzung des Abzugs des Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG. 2. Die Unternehmensidentität kann deshalb fehlen, wenn eine Personengesellschaft zunächst originär gewerblich tätig ist, anschließend Einkünfte aus Gewerbebetrieb kraft gewerblicher...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / a) Variante 1 (Einfache "Geschäftsordnung" für eine Erbengemeinschaft)

Geschäftsordnung der Erbengemeinschaft nach dem am 28.2.2017 verstorbenen Otto Normalerblasser Zwischen …. wird Folgendes vereinbart: Präambel ... Im Hinblick auf den Umfang des Nachlasses, die Vielzahl der beteiligten Erben und die zu erwartende Dauer der Auseinandersetzung des Nachlasses geben wir uns die nachstehende Geschäftsordnung § 1 Grundlagen 1. Grundlage dieser Ges...mehr

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AGS 5/2017, Reisekosten des... / 1 Aus den Gründen

Die Absetzung von 16,80 EUR Reisekosten und 25,00 EUR Abwesenheitsgeld ist zu Unrecht erfolgt. Die von der Klägerin vertretene Rechtsansicht ist zutreffend und entspricht der im Vordringen befindlichen Meinung. Entscheidend ist, dass es keinen auch nur ansatzweise einsichtigen Grund gibt, die Partei, die einen auswärtigen (also nicht im Gerichts Bezirk ansässigen) Rechtsanwal...mehr

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AGS 5/2017, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Durch den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss hat die Rechtspflegerin beim AG die von dem Antragsgegner an die Antragstellerin nach der Kostengrundentscheidung des Senats zu erstattenden Kosten antragsgemäß auf 202,90 EUR festgesetzt. Hiergegen wendet sich der Antragsgegner mit seiner fristgerecht bei Gericht eingegangenen sofortigen Beschwerde. Zur Begründung beruft sic...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / b) Variante 2 (Nach Teilerbauseinandersetzung mit zeitweiligem Ausschluss der Restauseinandersetzung bei Gesellschaftsbeteiligung)

§ … Beginn, Dauer der Vereinbarung, Kündigung, Ausschluss der Auseinandersetzung des Nachlasses von Otto Normalerblasser 1. Diese Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem (Datum). Die Dauer ist unbestimmt. 2. Die ordentliche Kündigung dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen, solange die Ehefrau des Erblassers lebt. Die Vereinbarung endet mit deren Tod, ohne dass es einer Kündigun...mehr

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AGS 5/2017, Bestellung in U... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Ihrer Statthaftigkeit steht nicht entgegen, dass dem angefochtenen Beschluss ein Verfahren auf Erlass ...mehr

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AGS 5/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 209 ff.) befasst sich Volpert mit der Anwaltsvergütung und den Gerichtskosten in Verfahren nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVODG), die zum 18.1.2017 in Kraft getreten ist. Für die Familienrechtler von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des OLG Brandenburg (S. 214). Das OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH, dass e...mehr

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Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 2.1 Definition der Untersuchungs- und Behandlungsmethode

Rz. 4 § 135 Abs. 1 Satz 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Gegenstand der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung sind. Danach darf die Methode im ambulanten Bereich (vgl. die abweichende Regelung im stationären Bereich mit einer Erlaubnis mit Verbotsmonopol nach § 137 c sowie entsprechend in § 116 b Abs. 3 zur ambulanten spezialf...mehr