Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wegegelder

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Wege-(zeit)gelder sind grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn , unabhängig davon, ob sie auf Grund einer Einzelabrechnung oder pauschal gezahlt werden. Sie gehören auch arbeitsrechtlich zum Arbeitslohn (BArbG vom 11.01.1976, INF 1976, 504). Steuerpflichtig sind deshalb Entschädigungen für lange Anmarschwege wie zB die Entfernungsentschädigung gemäß...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wasser- und Bodenverbände

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Selbst wenn diese Verbände bei der KSt als Betriebe gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts behandelt werden, sind > Aufwandsentschädigungen nicht steuerfrei gemäß § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (BFH 160, 221 = BStBl 1990 II, 679). Zur – differenzierten – Behandlung der Einkünfte von Organen > Vorstandsmitglieder Rz 1.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wahlhelfer

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur Entschädigung der ehrenamtlichen Helfer bei politischen Wahlen aus kommunalen Kassen > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Wahlhelfer . Sie sind keine ArbN, soweit sie nicht von der Kommune als Hilfskräfte gestellt werden. Zu Erfrischungsgeldern vgl FinMin ST vom 15.03.2002 zu § 3 Nr 12 Satz 2 EStG, DStZ 2002, 342, und OFD Magdeburg vom 19.04.2002, DB...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wahlen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die ehrenamtlichen Inhaber von Wahlämtern bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten und ein Tage- und Übernachtungsgeld nach dem BRKG; ggf wird nur ein Erfrischungsgeld gewährt (vgl § 10 Bundeswahlordnung [BWO]). Die Zuwendungen bleiben im Rahmen von § 3 Nr 13 EStG steuerfrei. Für die in an...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Volkshochschule

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 VHS-Dozenten sind arbeitsrechtlich idR keine ArbN, auch wenn sie in zeitlich erheblichem Umfang zum Unterricht verpflichtet sind (BArbG, DB 1977, 1323; BB 1982, 991; BB 1983, 899). Arbeitnehmer sind sie aber, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder sich im Einzelfall ergibt, dass der für das Bestehen eines Dienstverhältnisses erforderliche ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wachhund

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Aufwendungen für einen Wachhund können bei bestimmten Berufsgruppen > Werbungskosten sein. Das gilt idR nicht für die von einem Hausmeister aufgewendeten Futterkosten für seinen privaten Wachhund (BFH/NV 1991, 234; Anschluss an BFH 127, 530 = BStBl 1979 II, 512). Ergänzend > Arbeitsmittel Rz 17 Blindenhund , > Forstleute, > Personenschutz Rz 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wahlkampfkosten

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Unter Wahlkampfkosten versteht man alle Aufwendungen, die anlässlich eines Wahlkampfes für ein hauptberufliches oder nebenberufliches (ehrenamtliches) politisches Mandat entstehen (Stübe, FR 1994, 385). Wahlkampfkosten zur Erlangung eines Mandats als > Abgeordnete des > Deutscher Bundestag, eines Landtags oder des Europäischen Parlaments (> Eu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Einnahmen der Spieler

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Vergütungen der Lizenzspieler (Bundesliga) einschließlich Hand- und Treuegeld sind > Arbeitslohn; auf die Bezeichnung der Bezüge und Prämien kommt es nicht an. Zu versteuernde > Sachbezüge können sich auch durch besondere Preisnachlässe ergeben, den ein Autohändler auf den Erwerb eines bestimmten PKW-Modells einräumt (EFG 2005, 1865; ergänzen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verwarnungsgeld

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur Übernahme der gegen Fahrer im Zustelldienst wegen Falschparkens verhängten Verwarnungsgelder > Auslagenersatz Rz 20 Bußgeld.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wach- und Schließgesellschaft

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Entschädigungen an Wachmänner für die Benutzung eigener Fahrräder bei Dienstgängen > Auslagenersatz Rz 20 Bewachungsgewerbe . Zum Ersatz der Aufwendungen für die Fütterung und Pflege eines Wachhunds > Wachhund Rz 2. Aufwendungen für ein > Fahrrad und für typische > Berufskleidung sind > Werbungskosten.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 5 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Trägt der ArbG die Führerscheinkosten, so liegt darin kein stpfl Arbeitslohn, wenn der ArbN den Führerschein erwirbt, um ein betriebliches Fahrzeug (Werkstattwagen) zu führen, das für Privatfahrten ungeeignet ist (BFH 93, 270 = BStBl 1968 II, 773). Entscheidend ist in solchen Fällen, dass die Fahrerlaubnis im ganz überwiegenden betrieblichen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wagenpflegepauschale

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Eine Haltern beamteneigener Kfz gezahlte Wagenpflegepauschale bleibt als > Auslagenersatz nach § 3 Nr 50 EStG steuerfrei (BFH 196, 165 = BStBl 2001 II, 844). Die FinVerw lehnt es ab, eine Wagenpflegepauschale für private ArbN bei Überlassung eines Firmenwagens steuerfrei zu belassen, wenn nicht die Voraussetzungen der > R 3.50 LStR gegeben sind. Da...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 3 Literatur

Rz. 31 Mayen, Neuordnung der Finanzbeziehungen des Bundes und der Kommunen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende, NVwZ 2011 S. 584. Schreiber/Rudkowski, Probleme der Aufwendungs- und Kostenerstattung nach § 6b Abs. 2 Satz 1 SGB II, NZS 2013 S. 801.mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.1 Aufgabenverteilung auf die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Zulassung als kommunaler Träger nach § 6a wird der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt alleiniger Aufgabenträger nach dem SGB II (vgl. § 12 und § 19a Abs. 2 Satz 2 SGB I). Er behält die Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (originäre kommunale Aufgaben) und wird zugleich Träger der Aufgaben, die der Bundesagentur für Arbeit in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugewiese...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 weist den zugelassenen kommunalen Trägern die Rechtsstellung der Bundesagentur für Arbeit zu. Mit der Trägerschaft gehen auch die Rechte und Pflichten – bis auf abschließend aufgezählte Ausnahmen – auf den zugelassenen kommunalen Träger über. Verfassungsrechtlich bildet Art. 91e Abs. 2 GG die Grundlage für die Rechtsstellung der kommunalen Träger i. S. v. § 6b. ...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.4 Prüfungen des BMAS bei zugelassenen kommunalen Trägern (Abs. 4)

Rz. 16 Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Bund vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber den zugelassenen kommunalen Trägern keine ausreichenden Prüfrechte innehatte, um auf rechtswidrige Verwaltungspraxis jedenfalls im fiskalischen Bereich so reagieren zu können, dass der Bund an der Finanzierung rechtswidriger Leistungen nicht bet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997 S. 10. Brackmann, Zur Genehmigung von Satzungen der Krankenkassen, BKK 1982 S. 353. Finkenbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992 S. 1. Kirchhof, Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983 S. 175. Rehm, ...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997 S. 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994 S. 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996 S. 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004 S. 31. Fin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 den Mindestinhalt der Satzung einer Krankenkasse und begrenzt diesen in Abs. 2 auf die zweckbezogenen gesetzlichen Aufgaben. Der notwendige oder mögliche Inhalt der Satzung wird nicht durch § 194 allein bestimmt, sondern kann sich darüber hinaus auch aus anderen Vorschriften ergeben (z.B aus dem AAG für die Entgeltfortzahlungsversicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.1.3 Art und Umfang der Leistungen (Nr. 3)

Rz. 10 Zwingend ist die Benennung von Art und Umfang von Leistungen in der Satzung nur für Satzungsleistungen (sog. Mehrleistungen). In der Satzung lediglich deklaratorisch genannte gesetzliche Leistungen werden nicht zu Satzungsleistungen, auf die ungeachtet der gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch gestützt werden kann. Daher ist es auch nicht zulässig, dass Krankenkas...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.2 Satzungsbestimmung zur Versicherungsvermittlung (Abs. 1a)

Rz. 26 Der mit Wirkung ab 1.1.2004 eingefügte Abs. 1a enthält nunmehr eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für eine Satzungsregelung, nach der die Krankenkasse die Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge vorsehen und auf dieser Rechtgrundlage dann auch Versicherungsvermittlung im weiteren Sinne betreiben kann. Nach bisherigem Recht war es den Krankenkassen re...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rechtslage nach BilRUG

Rn. 65a Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Findet ein Leistungsaustausch stattfindet, so sind diese Gebühren bzw. Kostenerstattungen als "UE" auszuweisen; anderenfalls liegen "sonstige betriebliche Erträge" vor (im Übrigen sei auf HdR-E, HGB § 277, Rn. 31j verwiesen).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Rechtslage vor BilRUG

Rn. 65 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Gestionsgebühren (Konzernumlagen) bzw. Kostenerstattungen waren nur dann als "UE" auszuweisen, sofern die berechneten Leistungen "typische" Leistungen darstellten. In den meisten Fällen galt daher ein Ausweis unter den "sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" als sachgerecht.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtslage nach BilRUG

Rn. 31 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Die BilRUG-bedingte Abgrenzung der "UE" i. S. d. § 277 Abs. 1 hat fortan allein gegenüber den "sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" zu erfolgen. Nachstehende Übersicht stellt die Abgrenzung der "UE" (in Anlehnung an: Oser, P./Orth, C./Wirtz, H. 2015, S. 1732) schematisch dar: Übersicht: Umsatzabgrenzung i. S. d. § 277 Abs. 1(n. F.) Rn. 31a S...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters

Leitsatz Die Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters sind Kosten der internen Verwaltung und zählen nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, und zwar unabhängig davon, ob der Ersatzzustellungsvertreter durch Beschluss der Wohnungseigentümer oder durch das Gericht bestellt worden ist. Die Kosten der Unterrichtung der beklagten Wohnungseigentü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

Leitsatz 1. Auch bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG) ist die Un­ternehmensidentität Voraussetzung des Abzugs des Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG. 2. Die Unternehmensidentität kann deshalb fehlen, wenn eine Personengesellschaft zunächst originär gewerblich tätig ist, anschließend Einkünfte aus Gewerbebetrieb kraft gewerblicher...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / a) Variante 1 (Einfache "Geschäftsordnung" für eine Erbengemeinschaft)

Geschäftsordnung der Erbengemeinschaft nach dem am 28.2.2017 verstorbenen Otto Normalerblasser Zwischen …. wird Folgendes vereinbart: Präambel ... Im Hinblick auf den Umfang des Nachlasses, die Vielzahl der beteiligten Erben und die zu erwartende Dauer der Auseinandersetzung des Nachlasses geben wir uns die nachstehende Geschäftsordnung § 1 Grundlagen 1. Grundlage dieser Ges...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / b) Variante 2 (Nach Teilerbauseinandersetzung mit zeitweiligem Ausschluss der Restauseinandersetzung bei Gesellschaftsbeteiligung)

§ … Beginn, Dauer der Vereinbarung, Kündigung, Ausschluss der Auseinandersetzung des Nachlasses von Otto Normalerblasser 1. Diese Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem (Datum). Die Dauer ist unbestimmt. 2. Die ordentliche Kündigung dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen, solange die Ehefrau des Erblassers lebt. Die Vereinbarung endet mit deren Tod, ohne dass es einer Kündigun...mehr

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AGS 5/2017, Reisekosten des... / 1 Aus den Gründen

Die Absetzung von 16,80 EUR Reisekosten und 25,00 EUR Abwesenheitsgeld ist zu Unrecht erfolgt. Die von der Klägerin vertretene Rechtsansicht ist zutreffend und entspricht der im Vordringen befindlichen Meinung. Entscheidend ist, dass es keinen auch nur ansatzweise einsichtigen Grund gibt, die Partei, die einen auswärtigen (also nicht im Gerichts Bezirk ansässigen) Rechtsanwal...mehr

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AGS 5/2017, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Durch den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss hat die Rechtspflegerin beim AG die von dem Antragsgegner an die Antragstellerin nach der Kostengrundentscheidung des Senats zu erstattenden Kosten antragsgemäß auf 202,90 EUR festgesetzt. Hiergegen wendet sich der Antragsgegner mit seiner fristgerecht bei Gericht eingegangenen sofortigen Beschwerde. Zur Begründung beruft sic...mehr

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AGS 5/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 209 ff.) befasst sich Volpert mit der Anwaltsvergütung und den Gerichtskosten in Verfahren nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVODG), die zum 18.1.2017 in Kraft getreten ist. Für die Familienrechtler von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des OLG Brandenburg (S. 214). Das OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH, dass e...mehr

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AGS 5/2017, Bestellung in U... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG. 1. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 85 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Ihrer Statthaftigkeit steht nicht entgegen, dass dem angefochtenen Beschluss ein Verfahren auf Erlass ...mehr

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Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 2.3 Gerichtlicher Rechtsschutz

Rz. 20 Beim Rechschutz gegen negative oder fehlende positive Entscheidungen des G-BA ist zu unterscheiden zwischen den Versicherten und den Leistungserbringern. Die Versicherten können der Rechtsprechung des BSG folgend (a. A. wegen des Wortlautes und der systematischen Stellung im 4.Kapitel: Schmidt-De Caluwe, SGB V, § 135 Rz. 28) Klage gegen die Krankenkasse auf Kostenüber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 2.1 Definition der Untersuchungs- und Behandlungsmethode

Rz. 4 § 135 Abs. 1 Satz 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Gegenstand der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung sind. Danach darf die Methode im ambulanten Bereich (vgl. die abweichende Regelung im stationären Bereich mit einer Erlaubnis mit Verbotsmonopol nach § 137 c sowie entsprechend in § 116 b Abs. 3 zur ambulanten spezialf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 2.2 Entscheidungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses

Rz. 9 Die Entscheidung, ob eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden darf, fällt mit Ausnahme der durch die Rechtsprechung entwickelten Sonderfälle "Seltenheitsfälle", "Systemmangel" bzw. "Leistungsanspruch kraft grundrechtsorientierter Auslegung", der durch das GKV-WSG ab 1.4.2007 eingefügten Regelung in Abs. 1 Satz 4 und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Neunten und Zehnten Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 63-63b), Bekämpfung von Leistungsmissbrauch (§ 64)

Rz. 1 Das Neunte und Zehnte Kapitel enthalten nur wenige Vorschriften, in der die Straf- und Bußgeldvorschriften aufgelistet und die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch geregelt werden. Für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gilt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wurde zum ...mehr

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AGS 4/2017, Kostenerstattung bei unterschiedlichen Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungs-, bzw. Aufhebungsverfahren

VwGO §§ 80 Abs. 5, Abs. 7, 151, 165; RVG §§ 15 Abs. 2, 16 Nr. 5 Leitsatz Nach Abänderung einer Entscheidung gem. § 80 Abs. 5 VwGO im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO kann jeder Beteiligte aus der für ihn günstigeren Kostenentscheidung die Rechtsanwaltsgebühren gegen den Verfahrensgegner festsetzen lassen. § 16 Nr. 5 RVG steht dem nicht entgegen. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl...mehr

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AGS 4/2017, Kostenerstattun... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Während es in der Zivilgerichtsbarkeit einhellige Auffassung ist, dass sich eine Partei im Falle eines Anordnungs-, Abänderungs- oder Aufhebungsverfahren auf die ihr jeweils günstige Kostenent scheidung berufen kann,[1] haben viele Verwaltungsgerichte das System von Vergütung und Kostenerstattung in diesen Fällen nicht verstanden. Plastisch br...mehr

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AGS 4/2017, Kostenerstattun... / Leitsatz

Nach Abänderung einer Entscheidung gem. § 80 Abs. 5 VwGO im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO kann jeder Beteiligte aus der für ihn günstigeren Kostenentscheidung die Rechtsanwaltsgebühren gegen den Verfahrensgegner festsetzen lassen. § 16 Nr. 5 RVG steht dem nicht entgegen. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.2.2017 – 11 B 769/15.Amehr

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AGS 4/2017, Kostenerstattun... / 1 Aus den Gründen

Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auf dessen Antrag zu Recht auf 406,50 EUR festgesetzt. Diese geltend gemachten Gebühren und Auslagen der für den Antragsteller im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO tätigen Prozessbevollmächtigten sind erstattungsfähig. Dem Erstattungsanspruch des Antragstellers steht nich...mehr

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AGS 4/2017, Anrechnung mehr... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger hatte die Beklagte vorprozessual mit drei gesonderten Schreiben seiner späteren Prozessbevollmächtigten wegen verschiedener wettbewerbswidriger Handlungen vergeblich abgemahnt. Er erwirkte im späteren Rechtsstreit beim LG ein Versäumnisurteil, mit dem die Beklagte zur Unterlassung der mit den Abmahnungen beanstandeten Handlungen und zur Zahlung einer Vertragsst...mehr

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zfs 4/2017, Zurückbehaltung... / Sachverhalt

Der Bekl. bestellte bei der Kl. ein Neufahrzeug. Bei der Auslieferung des Pkw durch eine von der Kl. beauftragte Spedition wies das Fahrzeug an der Fahrertür einen Lackschaden auf. Im Lieferschein der Spedition war ver merkt: "Kleine Delle Fahrertür Kosten für Ausbesserung werden von … (der Kl.) übernommen." Der Bekl. erklärte noch am gleichen Tag telefonisch, er weise das F...mehr

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AGS 4/2017, Keine Kostenfes... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Rechtspflegerin hat die Kostenfestsetzung zugunsten der Beklagten zu 2) gegen den Beklagten zu 1), ihren Streitgenossen, zu Recht abgelehnt. Zwischen Streitgenossen findet grundsätzlich keine gerichtliche Kostenfestsetzung statt, es sei denn, dass Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis eindeutig mittitulier...mehr

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zfs 4/2017, Anspruch des PK... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG München ist zuzustimmen. Sie entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rspr. und Literatur (OLG Hamburg RVGreport 2013, 348 [Hansens] = AGS 2013, 428 mit Anm. N. Schneider; LAG Mainz JurBüro 1997, 29; AnwK-RVG/Volpert/N. Schneider, 7. Aufl., § 55 Rn 19 und Nr. 7008 VV RVG, Rn 71, 74; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 22. Aufl., § 46 Rn 77). Gegentei...mehr

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AGS 4/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 157 ff.) befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten in Verfahren auf Erteilung von Vollstreckungsklauseln. Der Rechtsprechungsteil hat es diesmal in sich. Über zahlreiche wichtige Entscheidungen gilt es zu berichten. Das LG Köln (S. 164) hat mit ausführlicher Begründung die 15-Minuten-Zeittaktklausel in Vergütungsvereinbarungen für AGB-widrig erklärt, ebens...mehr

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Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 2.1 Personen ohne Versicherungsschutz am 1.1.1995 (Abs. 1)

Rz. 3 Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 regelt den berechtigten Personenkreis, der durch einen Antrag (schriftliche Beitrittserklärung) Zugang zur privaten oder sozialen Pflegeversicherung als freiwillig Pflegeversicherter erhält. Die Beitrittsberechtigung setzt zwingend voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dieses sind nur Personen, die bei Einführung der Pfle...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Benz, Der Übergang von Sozialleistungsansprüchen auf Dritte durch Rechtsgeschäft oder von Todes wegen, WzS 1993 S. 235, 272. Berchtold/Trésoret, Zu den Grenzen der gerichtskostenrechtlichen Privilegierung als Sonderrechtsnachfolger, NZS 2014 S. 241. Bigge/Merten, Ausgewählte Problemstellungen im Bereich der Sonderrechtsnachfolge und der Vererbung bei Sozialleistungen am...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.1.2 Laufender Geldleistungsanspruch

Rz. 7 Für die Abzweigung kommen nur laufende Geldleistungen in Betracht, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind. Laufende Geldleistungen sind solche Leistungen, die regelmäßig und wiederkehrend zu zahlen sind. Dazu gehören auch für bereits abgelaufene Zeiträume in einer Summe nachgezahlte laufende Geldleistungen. Auch die Zusammenfassung der Zahlung f...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.2.2 Kinder (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 23 Kinder sind die leiblichen ehelichen und nichtehelichen Kinder und Adoptivkinder (§§ 1741 ff. BGB). Zum Begriff des Kindes im SGB vgl. auch Komm. zu § 10 SGB V. Rz. 24 Den eigenen Kindern werden nach Abs. 2 Nr. 1 die Stiefkinder (leibliche Kinder des Ehegatten und nicht des Berechtigten) und Enkel (Abkömmlinge der Kinder des Berechtigten) gleichgestellt, wenn sie zum T...mehr

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AGS 3/2017, Vergütungsberec... / 2 Anmerkung

Da es sich um ein Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gehandelt hat, durfte eine Kostenentscheidung nach § 154 Abs. 2 VwGO nicht ergehen. Vielmehr galt § 11 Abs. 8 RVG, wonach eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist. Die Wertfestsetzung ist dagegen zu Recht unterblieben. Nach § 1 Abs. 4 GKG ist die Beschwerde im Verfahren nach § 11 RVG zwar gerichtsgebührenpflichti...mehr