Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.6 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 – Anschlussbeschäftigung an Ausbildung oder Studium

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG stellt es einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags dar, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluss an eine Ausbildung befristet beschäftigt wird, um ihm den Übergang in ein Arbeitsverhältnis zu erleichtern. Mit diesem Regelbefristungsgrund will der Gesetzgeber zum einen den tariflichen Regelungen in vielen Wirtschaftsbereiche...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.2.1 Mitarbeitergewinnung

Mitarbeiter können zunächst durch Ausbildung selbst entwickelt werden. Hier müssen Unternehmen spezielle gesetzliche Verpflichtungen, wie das BBiG oder ggf. auch das Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Besonderheiten der Ausbildungsverträge bis hin zu etwaigen Kündigungsmöglichkeiten sowie die Tatsache, dass Auszubildende ausgebildet werden müssen, sind in ein Konzept einzub...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.1 Allgemeines

§ 78a BetrVG enthält eine Sonderregelung zum Schutz von Auszubildenden. Sie macht zugunsten des Auszubildenden, der Mitglied der JAV ist, eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz des § 21 Bundesbildungsgesetz (BBiG), wonach das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Anders als nach § 21 BBiG muss...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 41 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.4 Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

Rz. 32 Auch wenn sich der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert, an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung i. S. d. § 45 SGB III oder an einer Maßnahme zur beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung teilzunehmen, tritt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III eine Sperrzeit ein. Im Gegensatz zum Abbruch einer Maßnahme ist von der Ablehn...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.4 Weiterbeschäftigungsanspruch des Auszubildenden

Verlangt der Auszubildende innerhalb der letzten 3 Monate des Ausbildungsverhältnisses schriftlich seine Weiterbeschäftigung, kommt nach § 78a Abs. 2 BetrVG grundsätzlich kraft Gesetzes ein unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag zustande. Dies gilt auch dann, wenn die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Das Verlangen auf Weiterbeschäftigung muss innerhalb der 3-monatigen ...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.5.2 Betriebliche Gründe

Aus betrieblichen Gründen ist die Fortsetzung des nach § 78a Abs. 2 BetrVG begründeten Arbeitsverhältnisses dann unzumutbar, wenn im Betrieb kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation dauerhaft beschäftigt werden kann. Entscheidend ist die Situation im Ausbildungsbetrieb.[1] Nach der Rechtsprechun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Außerordentliche Kündigung (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 enthält keine materiellen Regelungen über das Recht zur außerordentlichen Kündigung, denn nach Abs. 1 Satz 1 bleiben "die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung", also insbesondere die Bestimmungen des § 626 BGB, aber auch andere Vorschriften (wie etwa § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG im Fall eines Ausbildungsverhältnisses), unberührt. Rz. 5 Abs. 1 gil...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.4 Aus- und Weiterbildung

Aus Gründen der Aus- und Weiterbildung kann ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer derart zur Fortbildung beschäftigt wird, dass ihm durch die Tätigkeit zusätzliche Erfahrungen oder Kenntnisse vermittelt werden, die durch die übliche Berufstätigkeit nicht erworben werden können. Das kann auch anzunehmen sein, wenn die A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 6 Abs. 1 betrifft die "außerordentliche Kündigung". Dies ist i. d. R. eine Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 626 BGB, § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 64 Abs. 1 SeemG), die das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen, also meist – aber nichts stets (soziale Auslauffrist) – fristlos, beenden soll. Die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem G...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.5 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Nach § 78a Abs. 4 BetrVG kann der Arbeitgeber unter den dort genannten Voraussetzungen von seiner Pflicht zur Weiterbeschäftigung entbunden werden. So kann er bereits vor Ende des Ausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht besteht. Darüber hinaus kann er innerhalb einer Frist von maximal 2 Wochen nach Ende des Ausb...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 1.1 Aufgabenkatalog

§ 70 Abs. 1 BetrVG enthält einen Katalog an allgemeinen Aufgaben, die der Gesetzgeber der JAV übertragen hat und die denen des Betriebsrats[1] entsprechen: Nr. 1: Beantragung aller Maßnahmen, die den Jugendlichen und Auszubildenden des Betriebs dienen, beim Betriebsrat (z. B. Maßnahmen betreffend die Arbeitszeit, die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Festlegung der Dauer ...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.2 Soziale Belange im Unternehmen

Ein Element der Nachhaltigkeit ist auch, die richtigen Mitarbeiter für das Unternehmen zu finden, diese im Unternehmen zu halten und zu motivieren, sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie zu entfalten. Dabei sind insbesondere die letzten beiden Elemente aber keine "Einbahnstraße". Vielmehr kann ein Arbeitgeber im Rahmen einer Mitarbeiterbindungsstrategie zwar Angebote z....mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.1.2 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Nach § 78 Satz 2 BetrVG dürfen die Mitglieder der JAV wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Dieses Verbot gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Die Mitglieder der JAV dürfen damit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Insbesondere darf ihre berufliche Entwicklung nicht aufgrund ihrer Tätigkeit in der JAV behindert werden (z. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Voraussetzungen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 24 Nach Abs. 2 besteht aufgrund der Verweisung auf § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KSchG und die §§ 10 bis 12 KSchG die Möglichkeit, dass das Arbeitsverhältnis durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden kann. Auf das Berufsausbildungsverhältnis sind § 13 Abs. 1 Satz 3 und §§ 9, 10 KSchG nicht anzuwenden.[1] 3.3.1 A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 14 Die Möglichkeit eines Auflösungsantrags nach Abs. 1 Satz 3 besteht nicht bei einem Arbeitsverhältnis im Kleinbetrieb, weil diese Bestimmung nach § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG ausgeschlossen ist. Auch auf das Berufsausbildungsverhältnis sind § 13 Abs. 1 Satz 3 und §§ 9, 10 KSchG nicht anzuwenden.[1] 2.3.1 Voraussetzungen Rz. 15 Die Voraussetzungen für die gerichtliche Au...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.3 Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss, wenn er den Auszubildenden nach Ende der Ausbildungszeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen will, dem Auszubildenden dies schriftlich mitteilen. Diese Mitteilung muss spätestens 3 Monate vor dem Ende der Ausbildungszeit erfolgen, eine frühere Mitteilung ist zulässig. Verletzt der Arbeitgeber diese Mitteilungspflicht, führt dies nich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.6 Ablehnung oder Abbruch eines Integrationskurses oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Rz. 37 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern – Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz vom 8.7.2019[1] wurden 2 neue, das versicherungswidrige Verhalten umschreibende Tatbestände in die Regelung des § 159 Abs. 1 Satz 2 SGB III eingefügt. Dabei hat der Gesetzgeber die Erkenntnis aufgegriffen, dass auch bei Migrantinnen...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Regelbeispiele des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit zur näheren Strukturierung der an die sachliche Rechtfertigung einer Befristungsabrede zu stellenden Anforderungen eine Reihe von Fallgruppen gebildet, aus deren Kreis der Gesetzgeber einige in das Gesetz übernommen hat. Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund insbesondere vor, wenn der betrieblich...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.16 Überbrückung bis zur Einstellung eines anderen Arbeitnehmers/Leiharbeitnehmers

Die für einen späteren Zeitpunkt geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes kann die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers bis zu diesem Zeitpunkt sachlich rechtfertigen. Das gilt nach der vor dem Inkrafttreten des TzBfG im Jahr 2001 ergangenen Rechtsprechung des BAG jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitneh...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 1 Aufgaben

Aufgabe der JAV ist es, die besonderen Interessen der Jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten zu vertreten, und zwar sowohl gegenüber dem Betriebsrat als auch – gemeinsam mit dem Betriebsrat – gegenüber dem Arbeitgeber. Die JAV hat das Recht, sich aller Angelegenheiten anzunehmen, die für die von ihr vertretene Gruppe von Arbeitnehmern von Belang sind. Sie k...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Arbeitsaufgabe

Rz. 5 Nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III liegt ein versicherungswidriges Verhalten des Arbeitslosen vor, wenn dieser das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Hierbei kann es sich nac...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.2.1 Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen – 1. Halbsatz

Rz. 50 Durch Abs. 3 Satz 2Durch Abs. 3 Satz 2 HS 1 wird klargestellt, dass Hilfe auch Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen i. S. d. Jugendsozialarbeit (§ 13 Abs. 2) bedeuten kann. Nach 13 Abs. 2 können auch geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.5 Personen in außerbetrieblicher Ausbildung (Nr. 3a) – weggefallen zum 1.1.2020

Rz. 13 Diese Vorschrift ist durch Art. 6 des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2522) mit Wirkung zum 1.1.2020 gestrichen worden und regelte zuvor die beitragspflichtigen Einnahmen von Auszubildenden, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem BBiG ausgebildet wurden....mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.8 Personen in außerbetrieblicher Berufsausbildung (bisheriger Abs. 1 Nr. 3a bis zum 31.12.2019)

Rz. 27 Durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2522) ist zum 1.1.2020 die bisherige Nr. 3a des Abs. 1 gestrichen worden. Die bisherige Nr. 3b wurde zu Nr. 3a. Die Vorschrift der Nr. 3a a. F. gilt jedoch nach Maßgabe des § 276 als Übergangsregelung weiter, wenn die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einricht...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.2 Zur Berufsausbildung Beschäftigte (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 9 Unter die 2. Alternative der Nr. 1 fallen Personen in Berufsausbildung. Die Regelungen in Nr. 3a zu den beitragspflichtigen Einnahmen von Auszubildenden, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem BBiG ausgebildet wurden, sind mit Wirkung zum 1.1.2020 gestrichen worden. Seitdem umfasst die Nr. 1, Alt. 2 alle zur Beru...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.2 Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte mit Arbeitsentgelt, das 325,00 EUR nicht übersteigt (Abs. 1 Nr. 1 a. F./§ 20 Abs. 3 SGB IV)

Rz. 5 Die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Personen sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 versicherungspflichtig. In seiner bis zum 31.7.2003 geltenden Fassung ordnete § 168 Abs. 1 Nr. 1 an, dass der Arbeitgeber allein die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte zu tragen hat, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und ein Arbeitsentgelt erhalten, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.2.2 Kombinationsgebot, § 13 Abs. 2 – 2. Halbsatz

Rz. 51 Das durch das KJSG mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Kombinationsgebot ordnet an, dass Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen mit allen anderen Leistungen des SGB VIII kombiniert werden können bzw. sollen. Der Gesetzgeber hatte zunächst in den Materialien ausdrücklich darauf verwiesen, dass der ursprünglich vorgesehene erweiterte Verweis auf die gesamte Vorschrif...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 27 ist die zentrale Norm der Hilfen zur Erziehung. In dieser Vorschrift werden die Tatbestandsvoraussetzungen geregelt, welche vorliegen müssen, damit ein Anspruch auf die einzelnen, in § 28 bis § 35 konkretisierten Hilfen besteht. Die Vorschrift spricht von einem Anspruch der Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung, gestaltet diese Hilfe also als ein Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.2 Spezielles Kombinationsgebot nach Abs. 3 Satz 2

Rz. 49 Satz 2 HS 1 stellt zum einen klar, dass Hilfe auch Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme i. S. d. Jugendsozialarbeit (§ 13 Abs. 2) bedeuten kann. Satz 2 HS 2 der Vorschrift sieht zum anderen eine gegenüber Abs. 2 Satz 3 speziellere Vorschrift eines Kombinationsgebotes von solchen Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen mit allen anderen Leistungen des SGB VIII vor....mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.6 Mitglieder geistlicher Genossenschaften u.Ä. (Nr. 4)

Rz. 14 Unabhängig von der Zahlung eines Arbeitsentgelts ist dieser Personenkreis (vgl. dazu Komm. zu § 1 und bei Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personengruppen, RV 2000, 61) während seines Dienstes für die Gemeinschaft und während der Zeit seiner außerschulischen Ausbildung versic...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift unterstützt Personensorgeberechtigte, die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit ständig Ortswechsel vornehmen müssen und hierdurch die Schulpflicht ihrer Kinder nicht sicherstellen können. Zunächst als sog. Schaustellerparagraph eingeführt, sind inzwischen auch andere Berufsgruppen denkbar, die hierunter fallen, wie z. B. Montagearbeiter, Reisegewerbetreiben...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.2 Ergänzende Leistungen nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 Grundlegende Voraussetzung ist neben dem Vorliegen einer Behinderung, dass ein Zusammenhang mit der als Hauptleistung erbrachten medizinischen Rehabilitation bestehen muss, deren Erfolg durch die ergänzenden Leistungen gesichert werden soll. Das setzt voraus, dass zuvor die Krankenkasse die maßgebliche Krankenbehandlung geleistet hat. Ferner müssen die allgemeinen Vora...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.1 Gesetzliche Regelbeispiele nach Satz 1

Rz. 33 Satz 1 regelt, dass die Hilfe zur Erziehung insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt wird; hierbei handelt es sich um (primär) sozialpädagogische, erzieherische Hilfen (OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.3.2020, 10 LA 292/18 Rz. 15); Abs. 3 verdeutlicht dies für die im Zusammenhang mit der Hilfe zur Erziehung häufig wichtigen therapeutischen Leistungen bei Ausbil...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.1 Stellungnahme nach Satz 1

Rz. 25 Hierfür zählt die Vorschrift abschließend den Personenkreis auf, der für die Abgabe einer solchen Stellungnahme in Betracht zu ziehen ist: ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Nr. 1) oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Nr. 2) oder ein Arzt...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.4 Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen oder im Rahmen einer Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX individuell betrieblich qualifiziert werden (Nr. 3)

Rz. 12 Es handelt sich hier um den nach § 1 Satz 1 Nr. 3 versicherungspflichtigen Personenkreis, wobei es sich um einen Auffangtatbestand handelt. Sollte die Arbeitsleistung desjenigen, der für eine Erwerbstätigkeit befähigt wird, bereits zu einer Versicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 führen, richten sich die beitragspflichtigen Einnahmen nach den insoweit gelten...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.1 Unständig Beschäftigte

Rz. 3 Parallelvorschrift für unständig Beschäftigte ist im Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 232 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Eine Definition der unständigen Beschäftigung gibt Abs. 1 Satz 2. Danach ist unständig die Beschäftigung, die auf weniger ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 3 Musterschriftsatz Hilfeplanung

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Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.3 Kostenübernahme für Unterbringung in einer geeigneten Wohnform, Unterhalt und Krankenhilfe

Rz. 6 Gemäß Satz 2 können die Kosten der Unterbringung "in geeigneten Fällen" in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform einschließlich des notwendigen Unterhalts sowie der Krankenkasse übernommen werden. Mit der Änderung durch das Kinderförderungsgesetz wurde die Bedingung, dass dies dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern aus ihren Einkommen u...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.5 Altersgrenze des Kindes

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a Satz 1 besteht nur dann ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das zu betreuende Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Rz. 18 Zu a) Anders als bei der Haushaltshilfe (vgl. § 38) wird bei dem Kinderkrankengeld nicht auf den Beginn der Leistung abgestellt. Vollendet also das Kind w...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.2 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Rz. 73 Kann ein Arbeitnehmer nicht seine Arbeit fortführen, weil er sein erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss, hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt grundsätzlich nach § 616 Satz 1 BGB fortzahlen. Nach dieser Vorschrift haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche" Zeit ihre Arbeitsleistung nic...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.6 Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e)

Rz. 7c Die Beitragstragung von Beziehern von Pflegeunterstützungsgeld ist seit dem 1.1.2015 in Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e geregelt. Pflegeunterstützungsgeld wird gemäß § 44a Abs. 2 SGB XII für kurzzeitige Arbeitsverhinderungen gewährt, wenn Beschäftigte für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall e...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.2 Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 4 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 1 SGB V (zum Verletztengeld), § 59 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI und § 347 Nr. 5b SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 AVG und § 130b Abs. 1 RKG Anders als im Rahmen des § 166 unterscheidet das Gesetz in § 170 zwische...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Busse, Bundesteilhabegesetz – SGB IX, SGb 2017, 307. Düwell, Das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung, JurisPR-ArbR 5/09 Rz. 6. Freudenberg, Zur Frage der beitragsrechtlichen Relevanz von Gehaltsumwandlungen, B+P 2018, 634. Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.7 Ausnahme: Studierende im Praktikum (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 12 Eine Ausnahme bestimmt Abs. 3 Satz 2. Hiernach gilt die Regelung über den Pauschalabzug für geringfügig Beschäftigte nicht für Studierende einer Fachschule oder Hochschule gilt, die ein Praktikum ableisten, das nicht in einer Studienordnung oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Eine Änderung zum bisherigen Recht ist nicht eingetreten. Die bisherige Freistellung der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.13 Wirtschaftlichkeitskriterien und Qualitätssicherung (Abs. 5 Satz 1 HS 2)

Rz. 83 Abs. 5 Satz 1 HS 2 schreibt mit Wirkung zum 1.4.2014 vor, dass in den Verträgen, die nach dem 31.3.2014 zustande kommen, über die übrigen Vertragsgegenstände hinaus (vgl. "zudem") Wirtschaftlichkeitskriterien, Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Wirtschaftlichkeitskriterien sowie solche Regelungen zur Qualitätssicherung zu vereinbaren sind, die über die all...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 2.1 Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige

Rz. 2 Für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 157) die Beitragsbemessungsgrundlage. Die Versicherungspflicht bestimmt sich nach den §§ 1, 4, 229, 229a. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, wird für einzelne Personengruppen aus dem Kreis der Versicherungspflichtigen in den §§ 162 bis 166 sowie in §§ 23a bis 23c S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.6 Besonderheit: Schwersterkrankte Kinder (Fallgestaltung des Abs. 4)

Rz. 90 Mit dem "Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder" aus dem Jahr 2002 hat der Gesetzgeber den Eltern von schwerstkranken Kindern mit einer nur kurzen Lebenserwartung einen Anspruch auf Kinderkrankengeld ohne zeitliche Befristung eingeräumt. Es wird gemäß Abs. 4 gezahlt, wenn das Kind an einer Erkrankung leidet, die progredient (fortschreitend...mehr