Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.3 Zweiwohnungsregelung

Kein Steuerabzug auf Bauleistungen nach der Zweiwohnungsregelung Kein Steuerabzug Hat der Leistungsempfänger nicht mehr als 2 Wohnungen vermietet, muss er den Steuerabzug auf Bauleistungen für diese Wohnungen nicht vornehmen. Wohnungsbegriff des Steuerrechts Wohnungsbegriff Maßgebend ist der im Steuerrecht übliche Wohnungsbegriff. Danach ist eine Wohnung eine Zusammenfassung von...mehr

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Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Beteiligung der Landesfinanzbehörden

Rz. 66 Gem. § 27a Abs. 2 S. 1 UStG übermitteln die Landesfinanzbehörden dem BZSt die für die Erteilung der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1 UStG erforderlichen Angaben über die bei ihnen umsatzsteuerlich geführten natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen. Dies sind gem. § 27a Abs. 1 S. 5 UStG der Name, die Anschrift des Steuerpflichtigen und die Steuernumme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Zweckbestimmung der Datenübermittlung nach § 27a Abs. 2 UStG

Rz. 80 Die von den Landesfinanzbehörden an das BZSt übermittelten Daten der Steuerpflichtigen können gem. § 27a Abs. 2 S. 2 UStG nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden; man spricht hier technisch von "der Zweckbestimmung der Datenübermittlung". § 27a Abs. 2 S. 2 UStG schafft somit eine inhaltlich beschränkte Rechtsgrundlage zum Austausch bestimmter Daten auch an von den ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 25 Die neue Verschonungsbedarfsprüfung wirft zahlreiche (verfassungsrechtliche) Fragen auf.[1] Die Verschonungsbedarfsprüfung beruht auf der (3.) Entscheidung des BVerfG zum ErbStG.[2] Eine steuerliche Verschonung bedarf in größeren Fällen einer individuellen Bedürfnisprüfung. Das BVerfG hat allerdings nicht deutlich gemacht, ob es dafür auf die Größe des Erwerbs oder auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2.7 Organgesellschaften

Rz. 56 Gemäß § 27a Abs. 1 S. 3 UStG wird im Fall der Organschaft auf Antrag für jede juristische Person (Organgesellschaft) eine USt-IdNr. erteilt. Organgesellschaften treten grundsätzlich im Geschäftsverkehr als eigenständige Rechtssubjekte auf, obwohl sie umsatzsteuerlich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bei dem Organträger besteuert werden. Nach § 18a Abs. 5 S. 4 UStG sind die ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 79 Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen (und Familienvereinen) unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer.[1] Dabei handelt es sich faktisch um eine Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist das Vermögen der Familienstiftung und keine Vermögensübertragung. Die Erbersatzsteuer ist somit ein Fremdkörper im Erbschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.6 Vermögen des Erwerbers

Rz. 208 Für die Verschonungsbedarfsprüfung kommt es auf das verfügbare Vermögen des jeweiligen Erwerbers an (§ 28a Abs. 2 ErbStG). Rz. 209 Eine Zusammenrechnung des Vermögens von mehreren Erwerbern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen einander nahestehen (s. § 1 Abs. 2 AStG) oder es sich um Familienangehörige (s. § 15) handelt. Eine Zusa...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Erbersatzsteuer bei inländischen Familienstiftungen (§ 28a Abs. 7 ErbStG)

Rz. 313 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers, Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Fe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erbersatzsteuer für Familienstiftungen (§ 13d Abs. 4 ErbStG)

Rz. 120 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers, Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Fe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Nachweis des Erwerbers

Rz. 109 Der Erwerber muss dem FA nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen.[1] Rz. 110 Die Nachweispflichten werden im Gesetz nicht näher geregelt. In der amtlichen Gesetzesbegründung findet sich gleichfalls keinerlei Hinweis auf Art, Umfang oder Inhalt des erforderlichen Nachweises. Rz. 111 In der Regel ist ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erbersatzsteuer für Familienstiftungen (§ 13c Abs. 3 ErbStG)

Rz. 78 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers,Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Feld...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1 Überblick

Rz. 314 Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen (und Familienvereinen) unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Dabei handelt es sich faktisch um eine Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist das Vermögen der Familienstiftung und keine Vermögensübertragung. Die Erbersatzsteuer ist somit ein ...mehr

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zfs 11/2022, Verjährungsunterbrechung durch Untersuchungshandlung im Ausland

OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Nr. 6 Leitsatz Verjährungsunterbrechende Wirkung kann in Anwendung von § 33 Abs. 1 Ziff. 6 OWiG auch der gerichtlichen Anfrage bei einer ausländischen Meldebehörde beikommen. OLG Köln, Beschl. v. 15.2.2022 – III-1 RBs 26/22 Sachverhalt Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zum Begriff des nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers

Rn. 175 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer erhalten Kindergeld nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 EStG gegeben sind. Nach § 1 Abs 2 AuslG ist jeder Ausländer, der nicht Deutscher iSd Art 116 Abs 1 GG ist. Auch Staatenlose und Kontingentflüchtlinge sind nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, BFH v 22.11.2007, III R 60/99, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ausschluss des Kindergeldanspruchs für EU/EWR-Ausländer, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründen, für die ersten 3 Monate (§ 62 Abs 1a S 1 EStG)

1. Vereinbarkeit mit dem Europarecht Rn. 150 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch die Regelung in § 62 Abs 1a EStG wird für EU/EWR Ausländer für den Zeitraum der ersten 3 Monate nach einer Wohnsitznahme im Inland bzw der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ein grundsätzlicher Leistungsausschluss bestimmt. Von diesem Grundsatz besteht nach § 62 Abs 1a S 2 EStG eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freizügigkeitsberechtigte Ausländer

Rn. 176 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Erfordernisse des § 62 Abs 2 EStG gelten nicht für solche Ausländer nebst Angehörigen, die freizügigkeitsberechtigt sind, so zB ein polnischer ArbN mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, BFH v 07.04.2011, III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324. Es sind dies die Staatsangehörigen der EU-Staaten und ihre Familienangehörigen, deren Rechtsstellung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer nach § 62 Abs 2 EStG aF (Rechtslage bis 29.02.2020)

A. Verfassungsmäßigkeit der Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF Rn. 261 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gegen die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs 61a S 2 EStG aF, die die Anwendung des neu gefassten § 62 Abs 2 EStG aF vom Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss v 13.12.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anspruch auf Kindergeld ab dem vierten Monat nach Begründung eines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts nur für EU/EWR-Ausländer mit ausreichendem Aufenthaltsrecht (§ 62 Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 150n Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach Ablauf des in § 62 Abs 1a S 1 EStG genannten 3-Monatszeitraums ab Begründung eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland durch einen Unionsbürger oder einer Person aus dem EWR-Raum besteht grundsätzlich ein Kindergeldanspruch, dies gilt allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs 2 oder Abs 3 FreizügG/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anspruch auf Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF

Rn. 320 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF erhielt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, der eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besaß, dann Kindergeld, wenn er sowohl die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst a EStG aF als auch die des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG aF erfüllte. Das setzte zum einen vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Die Anspruchsberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern nach § 62 Abs 2 EStG

Rn. 157 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 2 EStG wurde mWv 01.03.2020 neu gefasst (Art 3 Nr 2, Art 39 Abs 3 Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451). Da die in § 62 Abs 2 EStG aF genannten Anspruchsvoraussetzungen noch an die bisher im Aufenthaltsgesetz genannten Vorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ausschluss des Kindergeldanspruchs für EU/EWR-Ausländer für die ersten 3 Monate (§ 62 Abs 1a EStG)

A. Ausschluss des Kindergeldanspruchs für EU/EWR-Ausländer, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründen, für die ersten 3 Monate (§ 62 Abs 1a S 1 EStG) 1. Vereinbarkeit mit dem Europarecht Rn. 150 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch die Regelung in § 62 Abs 1a EStG wird für EU/EWR Ausländer für den Zeitraum der ersten 3 Monate nach einer Wohnsitznahme im I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländer aus Staaten, mit denen Sozialabkommen bestehen

Rn. 178 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für ArbN aus Staaten, mit denen zwischenstaatliche Abkommen bestehen, bedarf es nicht der Inhaberschaft eines der in § 62 Abs 2 EStG genannten Aufenthaltstitels, A 4.5 Abs 1 S 1 DA-KG 2021; BFH v 21.02.2008, III R 79/03, BStBl II 2009, 916. Abkommensstaaten sind: Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Marokko, Türkei und Tunesien, vgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahme vom Ausschluss des Kindergeldanspruchs für EU/EWR-Ausländer nach § 62 Abs 1a S 1 EStG für Personen, die inländische Einkünfte iSd § 2 Abs 1 S 1 Nr 1–4 EStG – mit Ausnahme von Einkünften nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG – erzielen (§ 62 Abs 1a S 2 EStG)

Rn. 150h Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 1a S 2 EStG enthält eine Ausnahmeregelung zu dem in § 62 Abs 1a S 1 EStG normierten Ausschluss vom Kindergeldbezug für die ersten 3 Monate nach Begründung eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts durch einen Unionsbürger oder eine Person aus dem EWR-Raum. Nach § 62 Abs 1a S 2 EStG gilt der Ausschluss des Kindergeldansp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausländer aus Staaten, mit denen überstaatliche Abkommen bestehen

Rn. 179 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus überstaatlichen Abkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen wurden, können sich von § 62 Abs 2 EStG abweichende Regelungen ergeben. Für türkische ArbN gilt der Beschluss Nr 3/80 des Assoziationsrats v 19.09.1980, ABl EG C 110 v 25.04.1983, 1. Der Anspruch auf Kindergeld darf danach für türkische ArbN, vgl zum ArbN-Begriff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Auslandsumzügen

Rn. 225 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für Auslandsumzüge gilt die auf § 14 BUKG beruhende AuslandsumzugskostenVO (AUV), die gegenüber dem BUKG den Kreis der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen erweitert und teilweise höhere Sätze als für Inlandsumzüge vorsieht. Auslandsumzüge sind nach § 13 Abs 1 BUKG Umzüge zwischen Inland und Ausland sowie innerhalb des Auslands. Umzüge von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13, die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Min...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Rn. 86 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG hat derjenige Anspruch auf Kindergeld, der ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland unbeschränkt stpfl ist (erweiterte unbeschränkte StPfl, § 1 Abs 2 EStG), vgl auch A 2.2.1 Abs 1–3 DA-KG 2021). Rn. 87 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Dazu gehören deutsche Staatsangehörige, die als entsandter Beamter,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 61 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Anspruch auf Kindergeld hat nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG nur derjenige, der im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Vorschrift beinhaltet eine Ausprägung des Territorialitätsprinzips, welche sachgerecht und verfassungsgemäß ist, BFH v 07.04.2011, III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351. Die Anknüpfung an den Wohnsitz de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 50 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt. Ein Anspruch besteht dann, wenn ein Elternteil die in § 62 EStG bezeichneten persönlichen Voraussetzungen erfüllt und bei ihm mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist, für das weder ein Ausschlusstatbestand nach § 65 EStG noch nach über- bzw zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich; Eichenhofer, Europarechtliche Anforderungen an das deutsche Kindergeld, StuW 1997, 341; Heuermann, Kindergeldanspruch für Ausländer, DStR 1997, 1631; Kanzler, Die Zukunft der Familienbesteuerung, FR 2001, 921; Hillmoth, Der Bezug ausländischen Kindergelds und seine Folgen, INF 2002, 424; Bergkemper, BFH-Rspr zum Kindergeld im Jahr 2005, N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderfälle zu § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 65 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder und Eltern) sind nach dem Wiener Übereinkommen v 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen bzw nach dem Wiener Übereinkommen v 24.04.1963 über konsularische Bezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Mobiler-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen oder berechtigt haben oder diese erlauben (§ 62 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 200 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Kindergeldberechtigt sind für Zeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen, nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat (§ 62 Abs 2 Nr 2 EStG aF)

Rn. 300 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Anspruchsberechtigt waren – mit den in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst a, b u c EStG aF genannten Ausnahmen – auch Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der zu einem im AufenthG genannten Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufliche Veranlassung

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für den Unterhalt einer Wohnung sind – vom Sonderfall der doppelten Haushaltsführung einmal abgesehen – Lebensführungskosten, die nach § 12 Nr 1 EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Dementsprechend betreffen auch die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung die Lebensführung des StPfl und sind deshalb steuerlich irrelevant....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 62 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 2 Nr 1 EStG erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld, wenn er eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) stellt nach dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen AufenthG den stärksten Aufenthaltstitel dar. Sie wird unbefristet erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Skiclubs (-vereine) unterhalten teilweise Skiheime und Skihütten. Gegen Zahlung einer Gebühr (für Lager oder Zimmer) bieten die Vereine ihren Mitgliedern und auch anderen Personen (Nichtmitgliedern) Übernachtungsmöglichkeiten an. Betreibt der Verein im Ausland eine Hütte, sind die Einnahmen grundsätzlich nicht in Deutschland zu besteuern, al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schlücking, Steuerliche Behandlung von Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; Turnbull/Fink, WK bei Rückumzug ausländischer ArbN ins Ausland, DB 1989, 1844; Bertram/Keppler, Die steuerliche Behandlung der Umzugskosten bei einer Mitarbeiterentsendung ins Ausland oder beim Zuzug ausländischer Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Aus- und Fortbildungskosten

Rn. 1022 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sind die Voraussetzungen des Abzugsverbots für Berufsausbildungskosten nach § 9 Abs 6 EStG nicht erfüllt oder liegen Fortbildungskosten vor, können die Aufwendungen als WK abgezogen werden (auch s Rn 1008, 1010). Dies können insbesondere sein: Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind alle WG, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben diene...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.4 Internationale Reichweite

Rn 108 Die Reichweite der Sicherungsmaßnahmen des deutschen Insolvenzrechts im Insolvenzeröffnungsverfahren über Vermögen oder Niederlassungen des Schuldners in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie die darüber hinaus dort möglichen weiteren Sicherungsmaßnahmen richten sich nach der EU-Verordnung 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2022, Verjährungsunt... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Ziff. 2 OWiG statthafte, Zulässigkeitsbedenken nicht unterliegende Rechtsbeschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil diese durchgreifende, den Betroffenen beschwerende Rechtsfehler nicht aufzeigt. Über den Verwerfungsantrag der Generalstaatsanwaltschaft hinaus bedarf freilich Folgendes der Erörterung: 1. Der Senat kann zunächst offenlassen, o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Persönliche Beteiligung am Haushalt

Rn. 692 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine maßgebliche persönliche Beteiligung setzt voraus, dass der StPfl in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch das Leben in der Wohnung umfassenden Einfluss ausübt; er darf sich nicht allein darauf beschränken, lediglich die materiellen Grundlagen des durch den Ehegatten allein betriebenen Haushalts zu verb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschnitts durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorbemerkung

Rn. 160 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zusätzlich zu den Anspruchsvoraussetzungen nach § 62 Abs 1 EStG müssen nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer die Anspruchsvoraussetzungen des § 62 Abs 2 EStG erfüllen. Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer hat danach nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn er im Besitz eines der in § 62 Abs 2 Nr 1–4 EStG genannten Aufenthaltstit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Besitz einer Niederlassungserlaubnis (§ 62 Abs 2 Nr 1 EStG aF)

Rn. 275 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ausführlich zur Niederlassungserlaubnis s Rn 191. Nach § 62 Abs 2 Nr 1 EStG aF erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld nur, wenn er eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Eine Niederlassungserlaubnis konnte nach § 19 AufenthG aF auch einem hoch qualifizierten Ausländer erteilt werden. Eine Niederlassungserlaubnis konn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verpflegungspauschalen

Rn. 935 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit der Reform des Reisekostenrechts ab dem VZ 2014 erfolgte durch Einführung von nur noch zwei verschiedenen Verpflegungspauschalen anstelle der bis dahin geltenden dreistufigen Staffelung eine gesetzliche Vereinfachung. Die Höhe der anzusetzenden Pauschalen bei Reisen im Inland ist in § 9 Abs 4a S 3 EStG geregelt. Sie betrug zunächst ab de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Rn. 697 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der persönlichen Beteiligung ist weiteres Kriterium für das Unterhalten eines eigenen Hausstands am Ort des Lebensmittelpunkts, dass sich der StPfl auch finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligt. Nachdem der BFH die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts nicht mehr als zwingende Voraussetzung für die steuerlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.12 Vermögensbindung

Tz. 73 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) will bei steuerbegünstigten Körperschaften eine gewisse Vermögensbindung erreichen. D.h., im Falle einer Auflösung oder Aufhebung der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen steuerbegünstigten Zwecks soll das dann noch vorhandene Vermögen nur für steuerbegünstigte Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.1 Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 115 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b) enthält eine Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit (s. § 57 AO, Anhang 1b). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist es für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft unschädlich, wenn ihre Betätigung ausschließlich in der Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Kör...mehr