Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 2 Dokumentationsgrundsätze

Rz. 4 Die GoB beziehen sich auf die vertiefende Regelung der §§ 238, 239 HGB, in denen die Buchführungspflicht der Kaufleute festgelegt ist. Die GoB regeln die Buchführungsorganisation und die Eintragung in die Handelsbücher; sie liefern Vorschriften, in welcher Weise die Buchführung der kaufmännischen Unternehmen zu geschehen hat und gelten gleichermaßen für die Handels- un...mehr

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Kapitalangleichungsbuchungen / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Berichtigungen nach Außenprüfung

Beim Lebensmitteleinzelhändler Klaus Mattheis wurde im Laufe des Jahres 04 eine Außenprüfung durchgeführt. Diese betraf die Jahre 01, 02 und 03. Folgende Berichtigungen mussten durchgeführt werden:mehr

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Kapitalangleichungsbuchungen / 3 Bilanzberichtigung: Die Angleichung erfolgt in der Bilanz des auf die Außenprüfung folgenden Jahres

Außenprüfungen führen i. d. R. zu Bilanzberichtigungen, die auch Auswirkungen auf die Folgejahre haben. Das ist bei Änderungen von Aktiv- oder Passivposten der Fall. Werden keine abweichenden Steuerbilanzen aufgestellt, müssen zur Herstellung des Bilanzzusammenhangs die auf den Bestandskonten des laufenden Geschäftsjahres vorgetragenen Anfangsbestände berichtigt werden. Ents...mehr

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Kapitalangleichungsbuchungen / 4 Betriebsprüfungsbericht: Änderungen verschiedener Bilanzpositionen aufgrund einer Betriebsprüfung

Aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung werden oftmals verschiedene Bilanzpositionen, Entnahmen und Einlagen berichtigt. Da eine reguläre Außenprüfung des Finanzamts i. d. R. einen Zeitraum von 3 Jahren umfasst, kann es viele Positionen geben, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Nach Abschluss der Betriebsprüfung erstellt der Prüfer i. d. R. einen Betriebsprüfungsberich...mehr

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Kapitalangleichungsbuchungen / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Außenprüfungen Berichtigung vorgetragener ­Anfangsbestände Mehr- oder Wenigerrechnungmehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.5 Ausübung und Widerruf des Wahlrechts

§ 37b EStG räumt dem Steuerpflichtigen 2 Pauschalierungswahlrechte ein. Danach können Steuerpflichtige die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung an Nichtarbeitnehmer (Kunden, Geschäftsfreunde, deren Arbeitnehmer; § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG) und eigene Arbeitnehmer (§ 37b Abs. 2 Satz 1 EStG) pauschal mit 30 % zuzüglich Annexsteuern erheben. Für Zuwe...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.4 Kapitalertragsteuerliche Behandlung

Rz. 43 Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung. VGA lösen als sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zuzüglich Solidaritätszuschlag aus. Die Kapitalertragsteuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 11 Abs. 1 E...mehr

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Kapitalangleichungsbuchungen / 5 Entnahmen und Einlagen müssen festgehalten werden

Entnahmen und Einlagen wirken sich nicht unmittelbar auf den Gewinn aus. Beim Abzug von Schuldzinsen kommt es jedoch auf Über- und Unterentnahmen an.[1] D. h., es müssen alle Entnahmen erfasst werden, also auch die Sach- und Nutzungsentnahmen. Wenn der Betriebsprüfer z. B. im Prüfungszeitraum den Umfang der Privatnutzung des Firmen-Pkw erhöht, erhöht er insoweit nicht nur den...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.3 Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 38 Unentgeltliche Wertabgaben. Dem Begriff der vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Rz. 2 ff.) kommt umsatzsteuerrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu.[1] Liegt eine vGA vor, ist diese umsatzsteuerrechtlich nur von Bedeutung, wenn eine Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 3 Abs. 1 und 9 UStG vorliegt, die entweder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b u...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 7.2 vGA von Enkel- an Muttergesellschaft ("Ketten-vGA")

Rz. 76 "Durchschüttung" entlang der Beteiligungskette. Erfolgt die Vorteilsgewährung nicht an einen unmittelbar, sondern an einen mittelbar übergeordneten Gesellschafter, liegen die Voraussetzungen einer vGA an eine nahestehende Person vor, die jeweils durch das Gesellschaftsverhältnis zum unmittelbar übergeordneten Gesellschafter veranlasst sind. Die vGA ist entlang der Bet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 10 Außersteuerliche Aspekte der Option

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung entfaltet grundsätzlich nur steuerliche Wirkung. Unmittelbare Auswirkungen auf Handels- oder Gesellschaftsrecht ergeben sich aus der Anwendung des Optionsmodells nicht. Insbesondere ändert sich nicht die Rechtsform der optierenden Gesellschaft. Die Fiktion eines Formwechsels der Personengesellschaft in die Rechtsform der Kapitalgesells...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 VGA als Beteiligungsertrag. Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob eine vGA auch auf Ebene d...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag stellt dar, auf welche steuerlichen Besonderheiten bei einer Außenprüfung im Kfz-Gewerbe geachtet werden muss und welche Verprobungsmethoden der Betriebsprüfer anwendet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 2 Abs. 1 Nr. 16, § 10 Abs. 6a, § 11, § 12 GwG §§ 238 ff. HGB § 140, § 141, § 143, § 154 AO § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Korrektur bestandskräftiger Bescheide nach Außenprüfung

Leitsatz Die Art und Weise, in der der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen geführt hat, ist eine Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO). Dies gilt im Fall der Einnahmenüberschussrechnung nicht nur für Aufzeichnungen über den Wareneingang gemäß § 143 AO, sondern ebenso für sonstige Aufzeichnungen und die übrige Belegsammlung. Normenkette §§ 143, 158...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.6 Export, Import

Export- und Importgeschäfte können sich von Fall zu Fall sporadisch oder im Rahmen eines Großabnehmers ergeben. Ebenso sind Händler anzutreffen, die sich auf Exportgeschäfte konzentriert haben. Innergemeinschaftliche Lieferungen in den Raum der Europäischen Union oder Ausfuhren in Drittstaaten bzw. der Import unterliegen bestimmten Voraussetzungen und erfordern steuerlich jew...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.7 Nutzfahrzeuge

Sowohl für den Neu- wie auch für den Gebrauchtwagenhandel gibt es Händler für Nutzfahrzeuge. Entweder werden diese Fahrzeuge ausschließlich oder zusätzlich zu PKWs vertrieben. Werden neben PKWs auch LKWs verkauft, ist für die Betriebsprüfung auch die Verteilung von Rabatten von Interesse.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.6 Import, Export

Im Bereich der Import und der Exporte wird die Betriebsprüfung besonderen Wert auf das Vorliegen der Voraussetzungen und den Belegnachweis legen.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt dar, auf welche steuerlichen Besonderheiten bei einer Außenprüfung im Kfz-Gewerbe geachtet werden muss und welche Verprobungsmethoden der Betriebsprüfer anwendet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 2 Abs. 1 Nr. 16, § 10 Abs. 6a, § 11, § 12 GwG §§ 238 ff. HGB § 140, § 141, § 143, § 154 AO § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG § 1 A...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2 Umsatzsteuer

Auch die Umsatzsteuer hält für das Kfz-Gewerbe ein paar Besonderheiten bereit. 3.2.1 Altteileregelung Lässt ein Kunde ein Altteil (Motor, Getriebe, etc.) von einer Kfz-Werkstätte ausbauen, das die Werkstatt wieder aufbereitet, und ein funktionierendes Teil einbauen, so liegt umsatzsteuerlich ein Tausch mit Baraufgabe vor.[1] Die Kfz-Werkstatt liefert ein aufbereitets Austausch...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.9 Gebrauchtwagengarantie

Der Aufpreis für einen zusätzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer und/oder Reparaturkostenersatzansprüche gegenüber einem Versicherer, ist eine umsatzsteuerfreie Leistung, da es sich um die Leistung auf Grund eines Versicherungsverhältnisses handelt.[1]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.11 Versicherungsschutz

Wird eine Kfz-Versicherung vermittelt, so ist dieser Umsatz von der Steuer befreit.[1]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.5 Differenzbesteuerung

Prüfungsansätze im Bereich der Differenzbesteuerung sind: Überprüfung der Zulässigkeit der Margenbesteuerung (Einkauf von Privat bzw. Kleinunternehmer, Ausschluss von Importen und Exporten, Nachweis der Sonderfälle bei Import bzw. Export, …) Ausschluss der negativen Margen bei Fahrzeugen mit einem Wert über 500 EUR sachgerechte Ermittlung der Margen (keine Erhöhung der Einkaufs...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.2 Vorführwagen

Wird ein Fahrzeug als Vorführwagen zugelassen und verwendet, scheidet es aus dem Umlaufvermögen aus und ist im Anlagevermögen mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung zu bilanzieren.[1]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.9 Arbeitnehmer

Prüfungsansätze im Berecih der Arbeitnehmer sind: Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer (zutreffende lohn-[1] und umsatzsteuerliche[2] Behandlung) Sammelfahrten Preisnachlässe beim Fahrzeugerwerb durch den Arbeitnehmer (4 %-Regelung, Freibetrag 1.080 EUR)[3]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1 Geschäftsfelder

Im Kfz-Gewerbe gibt es verschiedene anzutreffende Geschäftsfelder, die im Folgenden dargestellt werden. 1.1 Neu- und Gebrauchtwagenhandel Der "Klassiker" unter den Kfz-Händlern mit Ausstellungshalle und Werkstatt betreibt sein Geschäft zwar immer noch nach der herkömmlichen Methode mit Neuwagenverkauf, Verkauf in Zahlung genommener Gebrauchtwagen und Reparatur. Dieses Kerngesc...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.11 Rabatte

Erwirbt ein Kunde mehrere Fahrzeuge (PKWs und/oder LKWs) für seinen Betrieb und für den Privatbereich, wird der Betriebsprüfer darauf achten, dass Preisnachlässe nicht vornehmlich dem privaten Sektor zugeordnet werden.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.2 Gebrauchtwagenhandel

Bezogen auf den Umsatz besteht im Gebrauchtwagenhandel wohl am ehesten noch die Möglichkeit, dass keine Buchführungspflicht vorliegt und die Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschussrechnung vorgenommen werden kann.[1] In vielen Fällen wird dieser Handel in Kombination mit einer Kfz-Reparaturwerkstätte betrieben. Ist keine eigene Werkstatt vorhanden, müssen kleinere Rep...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 5 Fazit

Der Betriebsprüfer wird, sofern im Prüfungszeitraum keine weiteren Besonderheiten (Neubau, Anteilsübergang, …) zum Tragen kommen, seine Prüfung an den o. g. kfz-spezifischen Prüfungsansätzen ausrichten.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.4 Werkstatt

Im Neuwagenhandel ist i. d. R. eine sog. "Vertragswerkstatt" mit Preisbindung der entsprechenden Automarke anzutreffen. Beim Gebrauchtwagenhandel wird meist eine "freie" Werkstatt betrieben. Die Preisbindung für "Originalteile" kann hier umgangen werden.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1 Bilanzierung

Im Bereich der Bilanzierung gibt es im Kfz-Gewerbe folgende zu beachtende Besonderheiten: 3.1.1 Inventur Ersatzteile und der Bestand an Fahrzeugen (ohne Vorführwagen) stellen Umlaufvermögen dar.[1] Diese Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bilanzieren.[2] Ist der Teilwert voraussichtlich auf Dauer niedriger, kann dieser steuerli...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.6 Incentive-Reisen

Erhält der Kfz-Händler vom Hersteller im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs Vergütungen (z. B. Incentive-Reisen), gehören diese zu den umsatzsteuerpflichtigen Vergütungen.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.3 Garantierückstellungen

Bei der Bemessung der Garantierückstellungen sind Rückforderungen an den Automobilkonzern im Handelsbereich oder an den Teilehersteller im Werkstattbereich ansatzmindernd zu berücksichtigen.[1]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.4 Margenabgleich

Im Neuwagengeschäft können die Margen der verkauften PKWs mit den durchschnittlichen Margen der Typen (z. B. Polo, Golf, Passat, …) verglichen werden. Größere Abweichungen sollten geklärt werden können. Mögliche Begründungen hierfür könnten sein: Einkäufe auf Bestand, um die Herstellervorgaben zu erreichen Einkäufe auf Bestand, um den Schwellenwert für einen Bonus zu erreichen...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.8 Werkstattumsätze

Der Betriebsprüfer wird bei den Werkstattumsätzen zunächst aus der gebuchten Lohnsumme der Werkstattlöhne die durchschnittlichen Stundenlöhne und gezahlten Stunden getrennt nach Lohngruppen ermitteln. Im Anschluss daran müssen die für Garantieleistungen, TÜV-Vorführung und Fahrzeugaufbereitung aufgewendeten Lohnstunden mit dem Betriebsinhaber ermittelt werden. Der verbleibend...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.1 Neu- und Gebrauchtwagenhandel

Der "Klassiker" unter den Kfz-Händlern mit Ausstellungshalle und Werkstatt betreibt sein Geschäft zwar immer noch nach der herkömmlichen Methode mit Neuwagenverkauf, Verkauf in Zahlung genommener Gebrauchtwagen und Reparatur. Dieses Kerngeschäft wurde bereits vor langer Zeit um Geschäftsformen wie Vermittlung oder Verkauf von Jahreswagen, "jungen Gebrauchten" und Leasingrück...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.3 Internethandel

Im Internethandel werden i. d. R. Reimporte, Jahreswagen und Leasingrückläufer sowie sonstige Gebrauchtwagen vertrieben. Auch hier müssen kleinere Reparaturen oder Aufbereitungen entweder in einer eigenen Werkstatt oder im Lohnauftrag erledigt werden.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.5 Nebengeschäfte

Hierunter fallen z. B. der Verkauf von Sonderausstattungen sowie Kleinmaterial, der Verkauf von Reifen sowie deren Einlagerung, die Durchführung der Hauptuntersuchung im Betrieb und die Vermittlung von Finanzierungen und Garantien.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3 Steuerliche Besonderheiten

In Ergänzung zu den allgemeinen steuerlichen Vorschriften, sind im Kfz-Handel noch spezielle Regelungen zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. 3.1 Bilanzierung Im Bereich der Bilanzierung gibt es im Kfz-Gewerbe folgende zu beachtende Besonderheiten: 3.1.1 Inventur Ersatzteile und der Bestand an Fahrzeugen (ohne Vorführwagen) stellen Umlaufvermögen dar.[1] Diese Wirtsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Größenklassen / 6.2 Wie oft wird eine Betriebsprüfung durchgeführt?

Die Häufigkeit der Außenprüfung hängt von der Unternehmensgröße ab. Je größer das Unternehmen, desto häufiger findet eine Außenprüfung statt: Klein- und Kleinstbetriebe unterliegen keinem regelmäßigen oder typischen Turnus. Hier kommt es öfter zu Anlassprüfungen, z. B. bei Kontrollmitteilungen oder wenn sich aus der Steuererklärungen auffällige oder unschlüssige Werte ergeben...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.7 Bargeschäfte

Bei Bargeschäften ab 10.000 EUR sind die "Sorgfaltspflichten" des Geldwäschegesetzes zu beachten.[1] Bei einer natürlichen Person sind Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift, aufzuzeichnen[2] und durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild oder vergleichbaren elektronischen Ausweis nachzuweisen.[3] Ist der Vertragspartner eine juristische Pe...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4 Kalkulation und Verprobung

Bei einer Betriebsprüfung im Kfz-Gewerbe wird sich der Betriebsprüfer zunächst einen Überblick über die Geschäftsfelder des Betriebes verschaffen und seine Prüfungstätigkeit danach ausrichten. Folgende Prüfungsschwerpunkte sind je nach Geschäftsfeld denkbar:mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.10 Sonstige Verprobungen

In der Betriebsprüfung wird stets auch auf die Plausibilität der erklärten Werte geachtet. Folgende Verprobungen sind hierfür denkbar: Abgleich des Motorölumsatzes mit dem Motoröleinkauf Abgleich der Bestände und Einkäufe mit dem Fahrtenbuch für "Rote Kennzeichen" Auswertung von Internetportalen und Zeitungsannoncen Abgleich der Leasinggeschäfte mit Bestand bzw. Ein- und Verkauf...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.7 Gebühren

Die Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt.[1] Voraussetzung ist, dass der Händler diese Beträge in der Rechnung als "durchlaufende Posten" gesondert ausweist.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.1 Innerer Betriebsvergleich

Innerer Betriebsvergleich bedeutet Gegenüberstellung der betriebsinternen Zahlen für verschiedene Zeitperioden. Zur Durchführung des inneren Betriebsvergleiches wird der Betriebsprüfer zunächst versuchen, Geschäftsbereiche zu selektieren und die entsprechenden Einkäufe und Verkaufe zu gruppieren. Denkbar sind hierbei Neuwagen ggf. Verkäufe an Unterhändler Gebrauchtwagen mit Reg...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 4.3 Äußerer Betriebsvergleich

Beim äußeren Betriebsvergleich wird der zu prüfende Betrieb mit der Branche verglichen. Dazu muss zunächst die erklärte Gewinnermittlung in die Bereiche Handel, Reparatur und Zubehör getrennt werden. Danach können aus den einzelnen Sparten die Kennzahlen wie folgt berechnet und mit den Branchenwerten verglichen werden: Mittelwerte Richtsatzsammlung 2022mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.5 Einfuhr

Der Import von Kraftfahrzeugen aus dem Nicht-EU-Raum (sog. "Drittländer") richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften: Der Erwerb gilt als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz.[1] Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.[2] Der Zoll stellt Anschaffungsnebenkosten dar[3] und ist nicht als Vorsteuer abziehbar.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.4 Incentive-Reisen

Erhält der Kfz-Händler vom Automobilhersteller im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs eine Incentive-Reise, gehört deren Wert zu den steuerpflichtigen Erlösen,[1] da sie Ausfluß seiner betrieblichen Leistung ist, nämlich eine Belohnung für die gute Vertriebstätigkeit. Da die Reise i. d. R. zu privaten Urlaubszwecken angetreten wird, liegt eine Entnahme vor.[2]mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1.1 Inventur

Ersatzteile und der Bestand an Fahrzeugen (ohne Vorführwagen) stellen Umlaufvermögen dar.[1] Diese Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bilanzieren.[2] Ist der Teilwert voraussichtlich auf Dauer niedriger, kann dieser steuerlich angesetzt werden.[3] Von einer voraussichtlichen Dauerhaftigkeit des Teilwerts im Bereich des Umlauf...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.1 Altteileregelung

Lässt ein Kunde ein Altteil (Motor, Getriebe, etc.) von einer Kfz-Werkstätte ausbauen, das die Werkstatt wieder aufbereitet, und ein funktionierendes Teil einbauen, so liegt umsatzsteuerlich ein Tausch mit Baraufgabe vor.[1] Die Kfz-Werkstatt liefert ein aufbereitets Austauschteil und erhält dafür im Gegenzug das Altteil und eine Geldzahlung.[2] Als Entgelt für die Lieferung...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.10 Finanzierungen

Werden im Kfz-Handel Finanzierungen vermittelt, so ist diese Leistung grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1] Dasselbe gilt, wenn der Kfz-Händler die Finanzierung selbst übernimmt. Bei einer Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen besteht die Möglichkeit auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten (sog. Option).[2]mehr