Fachbeiträge & Kommentare zu Außenprüfung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Darlehensgewährung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Leitsatz Kann bei Auszahlung eines Darlehens damit gerechnet werden, dass dieses nicht mehr zurückgezahlt wird, liegt beim Gesellschafter bereits im Zeitpunkt der Darlehenshingabe ein Vermögensvorteil und damit eine vGA vor. Sachverhalt Mit dem Finanzamt war es zum Streit über die steuerliche Behandlung eines Darlehens gekommen. Eine UG (haftungsbeschränkt) hat ihrer alleinig...mehr

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Unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und formelle Anforderungen bei fakultativen Steuerermäßigungen

Leitsatz Gilt der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 5 Satz 1 vierter Gedankenstrich RL 2003/96 mit der Folge, dass der Mitgliedstaat die Steuer­ermäßigung nach Ablauf der in seinem Recht geregelten Antragsfrist nicht verweigern darf, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der zuständigen Behörde noch ke...mehr

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Anforderungen an die Bezeichnung des Klagegegenstands einer Finanzgerichtsklage

Leitsatz Der Klagegegenstand ist entsprechend der in der FGO benannten Form darzustellen. Sachverhalt Die Kläger wandten sich gegen die geänderten Steuerbescheide nach einer Betriebsprüfung. Die Einspruchsverfahren hatte keinen Erfolg, sodass die Kläger Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben. Trotz Aufforderung durch das Gericht wurde die Klage nicht begründet und das K...mehr

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Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach "GDPdU" zur Betriebsprüfung

Leitsatz 1. Die Aufforderung der Finanzverwaltung an einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, zu Beginn einer Außenprüfung einen Datenträger "nach GDPdU" zur Verfügung zu stellen, ist als unbegrenzter Zugriff auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen unabhängig von den gemäß § 147 Abs. 1 AO bestehenden Aufzeichnungs-...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 9 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Änderung bereits bestands­kräftiger Steuerbescheide Der gewerbliche Grundstückshandel ist häufig ein zeitlich gestreckter Tatbestand, bei dem erst nach einigen Jahren feststeht, wie der Sachverhalt insgesamt steuerlich zu würdigen ist. Erst mit dem vierten Verkauf innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von 5 Jahren steht fest, dass die Verkäufe insgesamt einen gewerbl...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / Zusammenfassung

Überblick Der Rangrücktritt ist ein bewährtes Instrument der Sanierungspraxis. Er hat das Ziel, den Eintritt einer insolvenzrechtlichen Überschuldung zu vermeiden oder – falls diese schon eingetreten ist – sie zu beseitigen. . Bei dem Rangrücktritt handelt es sich um einen Vertrag, in dem der Gläubiger – i. d. R. ein Gesellschafter – gegenüber dem Schuldner (der Gesellschaft...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 8 Gewinnermittlung

Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschussrechnung Es kommen zweierlei Arten der Gewinnermittlung in Betracht: Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG oder Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Unterschied zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten ist in erster Linie, dass bei der Einnahmen-Über...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgegenstand des Abs. 1

Rz. 1 § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen explizit auch den Rechtsanwälten. Sie können unter den Voraussetzungen der §§ 50, 50a StBerG Geschäftsführer und Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften dürfen nach § 3 Nr. 3 StBerG geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten. Die Abrechnung gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe

Rz. 51 Gemäß § 13 StBVV beträgt die Zeitgebühr 30 bis 75 EUR (Mittelgebühr: 52,50 EUR) je angefangene halbe Stunde. Es werden alle mit der jeweiligen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Arbeiten erfasst, nicht jedoch Zeiten für allgemeine Bürotätigkeit (wie z.B. Ablage, Fristenkontrolle usw.). Die angefallenen Zeiten sind konkret anzugeben und ggf. über Kanzleiorganisationsp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.3 Haftungsfallen

Nach § 69 AO haftet der Testamentsvollstrecker im Rahmen des durch § 34 AO begründeten Pflichtenverhältnisses, sofern und soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Der Testamentsvollstrecker kann daher Adressat eines gegen ihn ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Beraterhaftung trotz Behördenverschuldens?

Da es kein Steuerberater-Haftungsgesetz gibt, ist insbesondere die Rechtsprechung des BGH ausschlaggebend für die Regeln in Sachen Haftung von Steuerberatern. Entscheidend für die Ansprüche auf Schadensersatz sind die Pflichten des Steuerberaters, die (auch) im mit dem Mandanten geschlossenen Steuerberatungsvertrag festgeschrieben sind. Der Steuerberater ist im Rahmen des ihm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält keine Definition der in der Überschrift verwendeten Begriffe "Steuerschuldner" und "Steuervergütungsgläubiger", sondern setzt deren Bedeutung voraus. Ebenso wenig trifft sie selbst eine Bestimmung darüber, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist oder ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten ha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 4 Steuerentrichtungspflichtige Dritte

Rz. 25 Grundsätzlich obliegt es dem Steuerschuldner, die Steuer auf eigene Kosten und Gefahr zu zahlen.[1] In bestimmten Fällen erlegen die Steuergesetze aber Dritten die Verpflichtung auf, die Steuer für Rechnung des Dritten zu entrichten. Dies geschieht typischerweise zu dem Zweck, die Erfüllung der Steuerschuld unabhängig von dem Erklärungs-und Zahlungsverhalten des Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Rückmeldung der Finanzverwaltung

Rz. 15 § 138j Abs. 4 AO stellt klar, dass keine Rückmeldung der Finanzverwaltung auf eine gemeldete Steuergestaltung erfolgen muss. Aus einer fehlenden Rückmeldung können auch keine Rückschlüsse über die Legalität oder die Legitimität der Gestaltung gezogen werden. Außerdem sagt eine fehlende Rückmeldung nichts darüber aus, ob die Finanzverwaltung die steuerliche Beurteilung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2.1 Eindeutige Identifizierung

Rz. 4 Nach der Rspr. des BVerfG[1] verlangt der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass alle Stpfl. durch ein Steuergesetz nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1 Rechtsstellung der Finanzbehörde

Rz. 6 § 386 AO regelt die Rechtsstellung der Finanzbehörde im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten.[1] Die Vorschrift betrifft hier aber nur das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bis zu dessen Abschluss.[2] Die Rechtsstellung im gerichtlichen Teil des Strafverfahrens, also im Zwischen- und Hauptverfahren des Strafgerichts, wird in §§ 406, 407 AO spezifiziert. Rz. 7 Ausgan...mehr

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Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen

Leitsatz 1. Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sog. Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können. Das gilt auch für unbesichert gewährte Konzerndarlehen und unabhängig davon, ob die Darlehen von der Muttergesellschaft oder von einer als Finanzierungsgesellschaft fu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Verfahrensmäßige Berücksichtigung des Verlustabzugs

Rz. 62 Liegt für das Rücktragsjahr noch kein Steuerbescheid vor, ist der Verlustabzug ohne Weiteres bei der erstmaligen Veranlagung vorzunehmen, wenn materiell-rechtlich ein Verlust abzuziehen ist, dessen Berücksichtigung vorher nicht möglich war, oder wenn der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.[1] Rz. 63 Ist für den vorangegangenen Vz bereits ein ESt-Bescheid erla...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Entschließungsermessen (Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit)

Rz. 105 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Im Rahmen des Entschließungsermessens prüft das FA, ob es überhaupt gegen den ArbG als Haftungsschuldner vorgehen kann. Das ist ausgeschlossen, wenn seine Inanspruchnahme unbillig ist, weil ein Haftungsbescheid dann von vornherein ermessensfehlerhaft wäre. Der ArbG haftet hier selbst dann nicht, wenn das FA die LSt beim ArbN zuvor erfolglos...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitliche Grenzen der Lohnsteuer-Haftung

Rz. 231 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Grundregel: Ein Haftungsbescheid kann ergehen, wenn der Haftungsanspruch entstanden ist (> Rz 28) und solange er weder erloschen (zu Einzelheiten > Rz 32) noch verjährt ist. Zur Entstehung > Rz 28–30, Rz 55 ff; zur Verjährung > Rz 235. Rz. 232 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine weitere zeitliche Begrenzung ergibt sich aus der Akzessorietät des ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nachforderungsbescheid gegen den Arbeitgeber

Rz. 220 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Für pauschale LSt iSv §§ 40–40b EStG haftet der ArbG nicht (> Rz 33). Erhebt das FA auf Antrag des ArbG pauschal LSt nach (vgl § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die der ArbG als Steuerschuldner zu übernehmen hat (§ 40 Abs 3 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff), so muss es grundsätzlich einen schriftlichen Nachforderungsbescheid (Steue...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Begründung – auch zur Ermessensausübung –

Rz. 200 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid ist schriftlich zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist (§ 121 Abs 1 AO). Besonders der Sachverhalt, der zur Haftung des ArbG führt, ist darzustellen; ebenso die den > Verwaltungsakt rechtfertigenden Gesetzesvorschriften (EFG 2002, 374). Außerdem muss – schon damit der ArbG die von ihm nacherhob...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Lohnsteuer-Anmeldung und Anerkennung der Zahlungsverpflichtung

Rz. 227 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das FA braucht keinen Haftungsbescheid und kein > Leistungsgebot zu erlassen, soweit der ArbG die einzubehaltende LSt (nachträglich) anmeldet oder nach einer > Außenprüfung der LSt seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt. Entsprechendes gilt für die Nachforderung der vom ArbG zu übernehmenden pauschalen LSt (§ 42d Abs 4 EStG). Erk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Gesetzliche Haftungsausschlüsse für den Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 42d Abs 2 EStG schließt eine Haftung des ArbG in bestimmten Fällen überhaupt aus. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN (Steuerschuldner) nicht nacherhoben werden kann. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden (wobei einigen Tatbeständen nur deklaratorische Bedeutung zukommt, da der ArbG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeines

Rz. 190 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Grundlage für die Verwirklichung des Haftungsanspruchs ist (außer in den Fällen des § 42d Abs 4 EStG; > Rz 227 ff) ein schriftlicher Haftungsbescheid (§ 191 Abs 1, § 218 Abs 1 AO). Mit diesem Bescheid werden Ansprüche gegen den Haftungsschuldner festgesetzt, die sich daraus ergeben, dass er den Haftungstatbestand erfüllt (> Rz 33 ff, > Rz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der ArbG (> Rz 2, 3) für LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl > Arbeitslohn einbehalten wird. Der Haftungstatbestand des § 42d Abs 1 Nr 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck

Rz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung bei der Veranlagung verkürzte ESt (> Rz 51 ff) und für die vom Dr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 84 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das Förderverfahren für die private Altersvorsorge wird im Wesentlichen nicht von den FÄ abgewickelt. Die gesetzliche Regelung beruht auf dem sog "modifizierten Anbieterverfahren": Der Anbieter der Altersvorsorgeverträge (> Rz 20–24/3) übermittelt der ZfA (§ 81 EStG) die erforderlichen Daten; diese ermittelt die Zulage (> Rz 30 ff, > Rz 90) ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umfang der Haftung

Rz. 170 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein gesetzlicher Vertreter iSv > Rz 155 haftet neben dem von ihm vertretenen ArbG und ggf neben anderen Haftungsschuldnern (> Rz 167) "soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) ....nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gez...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer

Rz. 37 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der ArbG die LSt zwar zutreffend einbehalten, aber vorschriftswidrig nicht abgeführt, ist der Haftungstatbestand nach allgemeiner Meinung stets gegeben (vgl Schmidt/Krüger zu § 42d EStG Rz 3 aE; L/B/P/Nacke zu § 42d EStG Rz 8; Blümich/Wagner zu § 42d EStG Rz 52; Kirchhof/Eisgruber zu § 42d EStG Rz 14; das geht offenbar zurück auf BFH 78,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern

Rz. 248 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Haften mehrere Personen nebeneinander als Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbehalt...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Aufrechnung von vereinnahmten Fremdgeldern mit Honorarforderungen als Betriebseinnahme

Ermittelt der Steuerberater seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), richtet sich der Zufluss der Betriebseinnahmen und der Abfluss der Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG). In Anlehnung an das in § 4 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 EStG verankerte Veranlassungsprinzip sind nach ständiger Rechtsprechung unter Betriebseinnahmen alle Zug...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Feststellung des Schadens bei Haftung des Steuerberaters

Frage: Im Zusammenhang mit der Haftung des Steuerberaters wegen einer Pflichtverletzung habe ich in der Vergangenheit des Öfteren gelesen, dass Ausgangspunkt der Schadensberechnung die Differenzhypothese sei, und dass in diesem Zusammenhang ein Gesamtvermögensvergleich anzustellen sei. Im Einzelfall sei darüber hinaus eine konsolidierte Schadensberechnung durchzuführen. Ich ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Akteneinsicht beim FG in der Corona-Pandemie

Frage: Derzeit führe ich einen Finanzgerichtsprozess wegen der Mehrsteuern aufgrund einer bei einem Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung. Dabei ist es zweckdienlich, die in Papierform geführten Gerichts- und Finanzamtsakten – und hier insbesondere die Prüferhandakte – einzusehen. Nach meiner Kenntnis hat der BFH in letzter Zeit seine bekannte, sehr zurückhaltende Rechtspre...mehr

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Teilwertabschreibung auf Investmentanteile: Ausgleichsposten

Leitsatz Eine Teilwertabschreibung auf bilanzierte Anteilscheine an einem Immobilienfonds ist nicht im Umfang des Bestandes eines sog. passiven steuerlichen Ausgleichspostens ("negativ thesaurierte Erträge", § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g InvStG 2004), der die Anschaffungskosten der Anteilscheine nicht mindert (Senatsurteil vom 01.07.2020 ‐ XI R 10/18, BFHE 269, 516, BStB...mehr

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Visualisierung von Architekturprojekten als freiberufliche Tätigkeit

Leitsatz Zu den typischen Tätigkeiten eines nach § 18 EStG zu besteuernden Architekten gehören die gestalterische, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken sowie mittlerweile auch das Visualisieren von Architekturprojekten. Sachverhalt Im Streitfall betrieb eine aus zwei Personen bestehende GbR ein Rendering-Büro zur Visualisierung von Architekturprojekten. Die hi...mehr

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Kein lohnsteuerbarer Vorteil bei Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs

Leitsatz Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr während seiner – wenn auch "ständigen" – Bereitschaftszeiten führt nicht zu Arbeitslohn. Normenkette § 19, § 42d Abs. 1 Nr. 1, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 38 Abs. 1 Sätze 1 und 3, Abs. 3 Satz 1 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine Gemeinde in NRW, unterhält aufgrund der ihr als Aufgabenträ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG i.V.m. § 299 Abs. 2 und Abs. 3 StGB

Leitsatz Soweit die Zuwendung von Vorteilen sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG den Gewinn nicht mindern dürfen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, muss auch der subjektive Tatbestand des Strafgesetzes erfüllt sein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage; Androhung eines Auskunftsersuchens nach § 93 Abs. 1 AO

Leitsatz 1. Eine vorbeugende Unterlassungsklage kann nach ihrer Erledigung als Feststellungsklage zulässig bleiben, wenn es prozessökonomisch sinnvoll ist, die maßgebliche Rechtsfrage in dem bereits anhängigen und aufwändig betriebenen Verfahren zu klären. Der Kläger ist trotz Schaffung vollendeter Tatsachen in dem noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren zu halten. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeiner Wert / 3.2.1 Verdeckte Gewinnausschüttung

Während im Einkommensteuerrecht Abflüsse aus dem Betriebsvermögen an die Inhaber (= Entnahmen) mit dem Teilwert zu bewerten sind,[1] sind verdeckte Gewinnausschüttungen der Kapitalgesellschafter an ihre Anteilseigner mit dem gemeinen Wert zu bemessen.[2] Praxis-Beispiel Verdeckte Gewinnausschüttung X ist Gesellschafter-Geschäftsführer der Autohaus-X-GmbH. Zu Weihnachten schenk...mehr