Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.1 Allgemeines

Tz. 199 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Verrechnungspreismethoden sind theoretische Gedankenmodelle, den Fremdverhaltensgrundsatz zB aufgrund von Kalkulationsüberlegungen nachzubilden. Die Verrechnungspreismethoden selbst waren bis 2008 in der dt Gesetzgebung weder benannt, beschrieben oder definiert. Sie ergaben sich vielmehr aus den OECD-Transferpreis-Guidelines und den Verw...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.1.3.2 Die Rechtsfrage und Lösungsansätze in der Literatur und im ausländischen Steuerrecht

Tz. 362 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Für die Beurteilung der Berücksichtigung eines Standortvorteils bei der Ermittlung des zwischenstaatlich akzeptablen Verrechnungspreises ist im Rahmen der Prüfung der vGA/§ 1 AStG das internationale Regime des Fremdvergleichsgrundsatzes (Dealing at Arm’s Length-Principle) zu beachten. Dieses besagt, dass Konzerne ihre Verrechnungspreise so g...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.1 Überblick und Systematik

Tz. 2000 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wegen ausgewählter Literaturhinweise s auch vor Tz 1050. Die dt DBA sehen entspr der Verhandlungsgrundlage zum Abkommensrecht vom August 2013 idR die Freistellung unternehmerischer Eink iS des Art 7 OECD-MA sowohl für BetrSt-Gewinne als auch für Gewinne aus ausl Pers-Ges vor. Nur ausnahmsweise im Verhältnis zu typischen St-Oasen oder Niedrig-...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.7.5.1 Begriff und Problem

Tz. 551 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Funktionsverdoppelungen betreffen den Eintritt in eine bislang von der inl MG nicht bearbeiteten Markt. Schon iRd Gesetzgebungsverfahrens war umstritten, ob Funktionsverdoppelungen, bei denen es auf den ersten Blick nicht zu einem Abgang von Gewinnpotenzial im Inl kommt, unter § 1 AStG fallen. Die Frage hat erhebliche Bedeutung, wie nachfolge...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.5 Die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung

Tz. 1548 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw akzeptiert in den überarbeiten Verw-Grds Pers-Ges 2014 (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I, 1258, Tz 2.21) grds die Rspr. Hieraus ergeben sich die nachfolgenden Konsequenzen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.6.3 Auswirkungen der Definition – Abgrenzung zur reinen Lizenzierung

Tz. 533 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Liegt kein Fall einer Funktionsverlagerung ieS vor, kommt es bei der dann (nur) erforderlichen Lizenzierung von immateriellen WG zum jährlichen Ansatz einer marktüblichen Lizenzgebühr. Diese marktübliche Lizenzgebühr schöpft idR etwa 20 bis 30 % der erwarteten Gewinne des Lizenznehmers ab (sog Knoppe-Formel), s Tz 956ff. Die alternative Trans...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1.1 Vorbemerkung

Tz. 1050 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Kö (und auch andere Stpfl) können – sei es als St-Inländer oder St-Ausländer – auf zwei vd Arten unternehmerisch außerhalb ihres Sitzstaates (Wohnsitzstaates) unternehmerisch tätig sein. Soweit als erste Möglichkeit die Gründung einer Tochter-Kap-Ges gewählt wird, so ist diese als eigenständiger Rechtsträger unmittelbar der Besteuerung im an...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.6.1 Allgemeines

Tz. 1082 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Das Verhältnis der Regelungen zur BetrSt-Besteuerung zu anderen DBA-Vorschriften ergibt sich aus der Rspr (s Urt des BFH v 30.08.1995, FR 1996, 150, und s Urt v 24.08.2011, IStR 2011, 925 mit Anm Wassermeyer). Hierbei hatte der BFH zu entscheiden, inwieweit die Anwendung der Freistellungsmethode für BetrSt-Eink auch für andere Eink gilt, di...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.11.2 Kapitalisierungszeitraum

Tz. 607 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 6 – Kapitalisierungszeitraum Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum glaubhaft gemacht oder sind solche Gründe nicht ersichtlich, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen. Die FVerlV geht zwar grds von einem unbegrenzten Kapitalisierungszeit...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.10.5 Vergütung und Gewinn des Cash-Pool Leaders

Tz. 862 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Im Standardmodell wird dem Cash-Pool Leader der sog Kooordinationsgewinn zugewiesen. Unter dem Oberbegriff Koordinationsgewinne werden zwei vd Formen der Ersparnisse subsumiert, die durch den Zusammenschluss mehrerer Gesellschaften in Cash-Pools entstehen. Zum einen verbessern sich die Zinskonditionen für die Gruppe der Cash-Pool-Teilnehmer,...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.6 Beteiligung an rumänischen Personengesellschaften

Tz. 1710 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die rumänische OHG – Societate in nume colectiv (SNC) – und KG – Societate in Comandita (SCS) – sind nach rumänischem HR jur Pers. Die Gewinne dieser Gesellschaften unterliegen der rumänischen KSt. Auf die GA wird eine KapSt erhoben, mit der die ESt oder KSt des AE auf die GA abgegolten ist. Diese Behandlung erfolgt bei in Rumänien ansässig...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.10 Treaty override

Tz. 1650 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Entgegen der Reg-Begr und des Berichts des Fin-Aussch (BT-DrS 16/11108, 28) wird in der Lit (s Meretzki, IStR 2009, 217; s Frotscher, IStR 2009, 593; s Jansen/Weidmann, IStR 2010, 596; s Günkel/Lieber, Ubg 2009, 301; und s Salzmann, IWB 2009 F3 Gr3, 1539) die Auff vertreten, dass es sich bei § 50d Abs 10 EStG um ein Treaty override handelt....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.6 Die "vierte Methode" Rohgewinnvergleich

Tz. 250 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die bisher behandelten Standartmethoden sind national wie international anerkannt und üblich. Sie sind anwendbar sowohl im Lieferungs- als auch im Leistungsbereich, grds also für alle Geschäftsbeziehungen. Eine weitere, "vierte Methode" (auch "Globalmethode"), ist eine Schätzmethode. Bei dieser, erst in Rn 2.4.5 der Verw-Grds 1983 genannten ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.2.3.2 Gewinnaufschlag

Tz. 442 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Für den Kostenaufschlag (Mark-Up) geben die Verw-Grds 1983/2005 keinen Wert vor. Betriebswirtsch ist davon auszugehen dass der Gewinnaufschlag der langfristigen Kap-Marktrendite entsprechen (zuz Risikozuschlag) muss. Nach der durch die EU-KOM ("unfairer Steuerwettbewerb") veranlassten Aufhebung des sog Kontroll- und Koordinierungstellenerl gi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Vorschrift des § 7 KStG wurde iRd KStG 1977 v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) eingeführt. Hierbei wurde der bis dahin gültige § 5 Abs 1 KStG, welcher seinerseits ua auf die §§ 20, 22 und 23 des KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393) zurückzuführen ist (hierzu s Suchanek, in H/H/R, § 7 KStG Rn 2) in den Abs 1 bis 3 des § 7 KStG fortgeführ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.6 Angemessenheit der Höhe nach

Tz. 957 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Auch bei der Ermittlung des angemessenen Nutzungsentgelts für die Überlassung von immateriellen WG gilt der Grundsatz des Fremdvergleichs sowohl für die Eigennutzung, die Gewährung von "Unterrechten" als auch für sonstige wirtsch Vorteile wie zB der Sperrwirkung von "Vorratsrechten" (s Menger, GmbHR 1989, 402). Betroffen sind vor allem Paten...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.12.2.1 Überblick

Tz. 617 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Für inl Vertriebsgesellschaften prüfte man bei einer Änderung der Funktion bereits vor Inkrafttreten der ges Neuregelung vorrangig, ob vGA wegen nicht geltend gemachter Ausgleichsansprüche bestehen. Entspr gilt im Hinblick auf § 9 FVerlV auch ab VZ 2008. Eine vGA-Korrektur nach § 1 AStG kommt regelmäßig in Betracht, wenn die Vertriebsgesells...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.5.2 Externer Preisvergleich

Tz. 953 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für diesen eher seltenen Fall können folgende Daten herangezogen werden: Hierzu kann im Einzelfall auch auf Datenbanken zurückgegriffen werden (s Vögele/Krüger, IStR 2000, 516). Es bestehen allerdings Zweifel hinsichtlich der Vergle...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.12.2.2.1 Stufe 1: Behandlung einer Gesamt-Verlagerung (Übertragung der Vertriebsfunktion auf eine andere Einheit)

Tz. 619 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 a) Inl Vertriebsgesellschaften Für inl Vertriebsgesellschaften gilt Folgendes: Eine vGA kommt regelmäßig in Betracht, wenn die Vertriebsgesellschaft in die vorzeitige unentgeltliche Auflösung eines seit Jahren bestehenden Vertragsverhältnisses einwilligt. Hierbei ist insbes zu prüfen, obmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.9.6.1 Die Dispositionsfreiheit des Unternehmens

Tz. 598 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Von erheblicher finanzieller Bedeutung ist die Frage, ob ein faktischer Verkauf (Sofortrealisierung der stillen Reserven) oder eine Lizenzierung (Gewinnverteilung über die wirtsch Nutzungsdauer) vorliegt. Dies ist im Regelfall Sache der vertraglichen Gestaltung. Grds steht es in der unternehmerischen Dispositionsfreiheit zu entscheiden und z...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.7.5.2 Das Problem der schleichenden Funktionsverlagerung

Tz. 554 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Eine Funktionsverlagerung kann auch dann angenommen werden, wenn sie sich in mehreren Teilakten über mehrere Wj erstreckt. Die Regelung des § 1 Abs 2 FVerlV bestimmt in ihrem S 3: "Geschäftsvorgänge vd Wj sind zuszufassen, wenn sie wirtsch als Bestandteile einer einheitlichen Funktionsverlagerung anzusehen sind." Baut ein Unternehmen eine Fun...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.2 Verdeckte Einlage über die Grenze

Tz. 61 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Verdeckte Einlagen sind Zuwendungen des Gesellschafters an seine Kap-Ges, ohne dass dafür Gesellschaftsrechte gewährt werden. Das Rechtsinstitut der verdeckten Einlage, welches ebenfalls ges nicht geregelt ist, setzt nach der Rspr des BFH (im einzelnen hierzu s § 8 Abs 1 KStG Tz 90ff) voraus, dass es sich bei den Zuwendungen um unmittelbare o...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.1.1 Die Regelung des Art 9 Abs 1 OECD-MA

Tz. 74 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Art 9 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: (1) Wennmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 516 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Soweit es sich bei der verlagernden und/oder aufnehmenden Gesellschaft um eine Kap-Ges handelt, stellt sich die Frage der Abgrenzung zur vGA oder verdeckten Einlage. Denn wie bei der Geschäftschancenlehre im Rahmen der Rspr zur vGA sieht der Gesetzgeber in der Funktionsverlagerung einen Transfer eines Gewinnpotenzials/einer Geschäftschance, ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.2 Katalog der Aktivitätsvorbehalte

Tz. 2006 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Zum Stand 01.01.2017 ergeben sich folgende Aktivitätsvorbehalte:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.7.4.6.1 Allgemeines

Tz. 545 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ein weiterer "Ausnahmefall" ergibt sich (erst) aus § 2 Abs 1 S 1 FVerlV. Die Regelung lautet: "Übt das übernehmende Unternehmen die übergehende Funktion ausschl gegenüber dem verlagernden Unternehmen aus und ist das Entgelt, das für die Ausübung der Funktion und die Erbringung der entspr Leistungen anzusetzen ist, nach der Kostenaufschlagsmet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.4.6.1 Allgemeines

Tz. 522 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Eine Funktionsverlagerung liegt nach § 1 Abs 2 FVerlV vor beim Übergang einer Funktion von einem Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) auf ein nahe stehendes Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) unter Nutzung oder Erwerb von WG und sonstigen Vorteilen des verlagernden Unternehmens (Transferpaket). Grds unerheblich ist, ob das funktionsabg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Die aufgrund des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 am 01.01.2001 in Kraft getretenen Änderungen des Systems der Hinzurechnungsbesteuerung haben dazu geführt, dass die sog. Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) keine Anwendung mehr findet und die Hinzurechnungsbesteuerung im Zusammenhang mit Direktinvestitionen hinsichtlich eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.1 Allgemeines

Rz. 96 Für die Veranlagung ist das Wohnsitz-FA (§ 19 AO), bei der gesonderten Feststellung nach § 180 AO das in § 18 AO bestimmte FA örtlich zuständig. Die Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Umstände erfolgt von Amts wegen (Untersuchungsgrundsatz) nach § 88 AO, wobei auch die für den Stpfl. günstigen Umstände zu berücksichtigen sind (§ 88 Abs. 2 AO).[1] Dass das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Ermäßigung

Rn. 42 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Gegenstand der Ermäßigung ist die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche ESt, die auf diese Einkünfte entfällt. Ausgangspunkt der ESt-Ermäßigung ist die tarifliche ESt. Sie errechnet sich durch die Anwendung der ESt-Tarifformel (§ 32a Abs 1, 5 EStG) auf das zvE. Sich durch Sonderberechnungen nach §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b, 34c Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2019, Europäische E... / 3. Weitere Fälle deutscher Steuerpflicht

Weiter kann eine deutsche Steuerpflicht bestehen, wenn nach deutschem oder internationalem Recht (insb. nach DBA) Deutschland ein Besteuerungsrecht zugewiesen ist. Zu nennen ist aus dem deutschen Recht die erweiterte beschränkte Steuerpflicht iSv § 4 AStG (abhängig von der Anwendung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 AStG in der Person des Erblassers/Schenkers). Außerdem sehen DBA, intern...mehr

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ZErb 04/2019, Europäische E... / F. Fazit

Aus steuerlicher Sicht ist festzustellen, dass durch die EU-ErbVO die Steuerprobleme nicht mehr, sondern ggf. andere geworden sind. Beratungen/Gestaltungen hängen sehr stark davon ab, ob diese aus der Sicht des potentiellen Erblassers oder der Sicht des (potentiellen) Erwerbers erfolgen sollen. Dabei sind zudem Beratungen zu erbrechtlichen Fragen und Gestaltungen und zu erbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungspreisgestaltung / Zusammenfassung

Begriff Die Entwicklung einer Verrechnungspreis-Struktur, die sowohl aus steuerrechtlicher Sicht von den Staaten, in denen die wesentlichen Konzerngesellschaften aktiv sind, akzeptiert werden kann, als auch mit den betriebswirtschaftlichen Lenkungs-/Steuerungsmodellen harmoniert, ist eine wahre Kunst. Sie erfordert eine enge Abstimmung und eine kooperative und kompromissbere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungspreisgestaltung / 3 Bedeutung von Verrechnungspreisen aus steuerlicher Sicht

Aus steuerlicher Sicht werden Verrechnungspreise als Preise und Konditionen für grenzüberschreitende[1] Geschäftsbeziehungen[2] zwischen verbundenen Unternehmen sowie zwischen Stammhaus und Betriebsstätte definiert. In Deutschland gelten Konzerngesellschaften dann als „verbundene Unternehmen/nahestehende Person” im Sinne der VP-Regelungen, wenn mittelbare oder unmittelbare B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die ESt ist mit einem Aufkommen von 283.203 Mio. EUR für 2017 neben der USt mit einem Aufkommen von 170.498 Mio. EUR zzgl. 55.856 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer für 2017 – die ertragreichste Steuer. Allerdings entfällt der weitaus größte Anteil des Aufkommens auf die Abzugsteuern: LSt: 195.524 Mio. EUR, Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 20.918 Mio. EUR (nach Abzug der Er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 5.2 Ermittlungsschema

Rz. 99 § 2 Abs. 6 EStG enthält die Definition der festzusetzenden ESt, regelt aber nicht, in welcher Reihenfolge die Steuerermäßigungen zu berücksichtigen sind. Zum Teil ergibt sich die Reihenfolge aus der einzelnen Ermäßigungsvorschrift selbst (§§ 34f, 34g EStG), teilweise gibt es keine Regelung (§ 34e EStG). Die Finanzverwaltung hat eine Reihenfolge aufgestellt, die zu eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2 Ermittlung des Einkommens

Rz. 39 Die Ermittlung des Einkommens als Bemessungsgrundlage für die ESt geschieht in der Reihenfolge des § 2 Abs. 2 bis 5a EStG durch mehrere Schritte. Dabei folgt das Gesetz einem zweistufigen Aufbau, in dem es als Bemessungsgrundlage nicht nur das Markteinkommen (1. Stufe), sondern das disponible Einkommen (2. Stufe) ansetzt. § 2 Abs. 3 EStG erfasst die Summe der Erwerbstä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.5 Sonstige Gründe notwendiger Hinzuziehung

Rz. 22 Beteiligte am Zerlegungsverfahren sind, soweit ihre rechtlichen Interessen berührt werden, notwendig hinzuzuziehen.[1] Zum Einspruch des Erwerbers bzw. Veräußerers hinsichtlich der GrESt [2] ist der nicht einspruchsführende Teil nicht notwendig hinzuzuziehen.[3] Im Streit über den Einheitswert eines einer GbR gehörenden Grundstücks sind, wenn kein vertretungsbefugter Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.4.2 Gewinnausweis ohne Gewinnrealisation

Rz. 154 Neben die Fälle, in denen trotz Gewinnrealisierung nach dem Realisationsprinzip der Gewinnausweis unterbleibt, treten die Fälle, in denen ein Gewinn auszuweisen ist, obwohl eine Realisierung nach dem Realisationsprinzip nicht eingetreten ist. Zugrunde liegt diesen Regelungen der Gedanke, dass alle betrieblichen Wirtschaftsgüter in einer bestimmten steuerrechtlichen V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 - 32/74, BStBl. I 1974, 442(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes)

Inhaltsübersicht 10. Hinzurechnungsbetrag 10.11 Ermittlung der Einkünfte aus passivem Erwerb 10.12 Abzug ausländischer Steuern 10.3 Gewinnermittlung bei reinen Zwischengesellschaften 10.31 Gewinnermittlungsarten 10.32 Ermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG 10.33 Eröffnungsbilanz 10.34 Einnahmen-Überschussrechnung 10.35 Verluste 10.4 Gewinnermittlung bei Gesellschaften mit gemischten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. FinMin. Bremen, Erlass v. 10.12.1975 – S 1345 - 100, StEK AStG § 10 Nr. 6 = BB 1975, 1563(Verzeichnis der bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages gem. § 10 Abs. 3 AStG zu berücksichtigenden steuerlichen Vergünstigungen und Vorschriften)

Nach § 10 Abs. 3 AStG sind die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Dabei bleiben steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte Steuerpflicht oder an das Bestehen eines inländischen Betriebs oder einer inländischen Betriebstätte anknüpfen, unberücksichtigt. Bei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. FinMin. Nds., Erlass v. 7.3.1980 – S 1354 - 11 - 332,StEK AStG § 10 Nr. 9 = FR 1980, 243(Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG; Verlustabzug bei wechselnden Beteiligungsverhältnissen)

Zu der Frage, in welcher Weise ein im Vorjahr ermittelter negativer Hinzurechnungsbetrag aus passivem Erwerb mit einem positiven Hinzurechnungsbetrag im Folgejahr zu verrechnen ist, wenn die Beteiligungsverhältnisse der Inlandsbeteiligten an der Zwischengesellschaft sich im Laufe der beiden Jahre verändert haben, bitte ich folgende Auffassung zu vertreten: Nach § 10 Abs. 3 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 16. FinSen. Berlin, Erlass v. 6.1.2016 – III A - S 2745a - 3/2013, (Anwendung des § 8c KStG auf Verluste im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG)

Die KSt-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erörterten, ob Verluste im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG in den Anwendungsbereich des § 8c KStG fallen. Sie haben beschlossen, dass § 8c KStG im Rahmen der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nach dem AStG sowohl auf einen laufenden Verlust als auch auf einen festgestellten ver...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. FinMin. NRW, Erlass v. 30.3.1978 – S 1354 - 9 - V B 2, StEK AStG § 10 Nr. 7 = FR 1978, 243

Bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG können Quellensteuern abgezogen werden, die zu Lasten der Zwischengesellschaft auf die von ihr bezogenen hinzurechnungspflichtigen Einkünfte von Drittstaaten erhoben worden sind. Derartige Steuern können auch gemäß § 12 AStG auf die deutsche Steuer vom Hinzurechnungsbetrag angerechnet werden. Bei der Ermittlun...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Inhaltsverzeichnis

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. OFD Hannovers, Vfg. v. 19.9.1980 – S 1351 - 2 - StH 233, S 1354 - 4 - StO 231, StEK AStG § 10 Nr. 11

Folgender Sachverhalt ist erörtert worden: An einer deutschen Kapitalgesellschaft ist eine schweizerische Zwischengesellschaft (Kapitalgesellschaft) wesentlich beteiligt. An dieser Zwischengesellschaft wiederum ist ein in der Bundesrepublik unbeschränkt Steuerpflichtiger wesentlich beteiligt. Die deutsche Kapitalgesellschaft schüttet ihren Gewinn an die schweizerische Zwische...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. FinMin. Bremen, Erlass v. 16.6.1975 – S 1354 - 100 - 1,StEK AStG § 10 Nr. 5 = FR 1975, 352(Steuerliche Beurteilung der Gewährung von Freianteilen an eine Zwischengesellschaft aus der Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln einer ausländischen Kapitalgesellschaft bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags gem. § 10 Abs. 3 AStG)

Gemäß § 7 KapErhStG sind die Vorschriften der §§ 1 und 3 KapErhStG auch auf den Erwerb von Anteilsrechten an ausländischen Gesellschaften anzuwenden, wenn 1. die ausländische Gesellschaft den in § 1 KapErhStG bezeichneten Kapitalgesellschaften vergleichbar ist und 2. die Anteilsrechte den in § 1 KapErhStG bezeichneten neuen Anteilsrechten wirtschaftlich entsprechen und auf Maß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. FinMin. NRW, Erlass v. 22.12.1981 – S 1352 - 13 - VB 5, StEK AStG § 10 Nr. 12

Nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AStG sind die dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden Einkünfte in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Diese Regelung hat zur Folge, daß § 1 AStG auf Geschäftsbeziehungen anzuwenden ist, die die Zwischengesellschaft zu Nahestehenden unterhält. Dieser Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem BdF und den ober...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. FinMin. Nds., Erlass v. 10.6.1986 – S 1359 - 4 - 33 2,StEK AStG § 13 Nr. 4

Bezug: Mein Erlaß vom 15.2.1982 S 1359 - 4 - 33 2 (= Erlaß FinMin. NW vom 22.12.1981 S 1359 - 2 - VB 4, StEK AStG § 10 Nr. 13). Aufgrund einer erneuten Erörterung der Angelegenheit durch die Außensteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder bitte ich die Auffassung zu vertreten, daß die Vorschrift des § 13 Abs. 3 AStG gegenüber den einkommensteuerrechtlichen Regelu...mehr