Fachbeiträge & Kommentare zu Außergewöhnliche Belastung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 68 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuer­erklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für Liposuktion bei Lipödem als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Aufwendungen für eine Liposuktion bei Lipödem können auch ohne zuvor erstelltes amtsärztliches Gutachten oder einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Sachverhalt Streitig war, ob Kosten einer Liposuktion bei Lipödem im Jahr 2017 als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.2 Welche Vordrucke müssen Sie ausfüllen?

Rz. 7 [Formularwegweiser] Einen Überblick, welche Vordrucke Sie benötigen, können Sie sich anhand des folgenden Formularwegweisers verschaffen. Durch die Übernahme der eDaten ist bei Rentnern ohne weitere Einkünfte die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bereits erfüllt, wenn nur der unterschriebene Hauptvordruck abgegeben wird. Die Angaben zu Renten (Anlage R) sow...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Wesentliches Element der neuen Bearbeitungsgrundsätze ist, dass die Finanzverwaltung über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bekommt bzw. über einen Datenabruf darauf Zugriff hat und dies mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen kann. Zu dies...mehr

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Kein Veranlagungswahlrecht für Lohneinkünfte eines beschränkt steuerpflichtigen US-Amerikaners

Leitsatz 1. Einem in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen US-amerikanischen Staatsangehörigen steht das Veranlagungswahlrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b i.V.m. Satz 7 EStG auch dann nicht zu, wenn er in einem EU- oder EWR-Staat (hier: Niederlande) wohnt. Aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 1 DBA-USA 19...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 1.1 Allgemeines zum Werbungskostenbegriff

Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dagegen sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Geht man allein vom Wortlaut des Gesetzes aus, ist der Begriff der Werbungskosten deutlich enger als der Begriff der Betriebsausgaben. Während das Gesetz d...mehr

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Prozesskosten in Zusammenhang mit einem Umgangsrechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.05.2017 – VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988). 2. Prozesskosten anlässlich eines Umgangsrechtsstreits und der Rückführung des Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland sind gemäß §...mehr

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Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz 1. Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.05.2017 – VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988). 2. Die in § 33b EStG normierten (einschränkenden) Voraussetzungen für den Behinderten-Pauschbetrag sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Nor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sonderausgaben und ihre systematische Einordnung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über das bereits durch den > Grundfreibetrag steuerfrei gestellte > Existenzminimum hinaus belasten den Stpfl private Aufwendungen (> Rz 6), die keine Erwerbsaufwendungen sind – also weder als > Betriebsausgaben noch als > Werbungskosten angesetzt werden können – und die zudem auch nicht als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Sie ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erstausstattung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zur Erstausstattung eines Babys > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Babyausstattung; zur Erstausstattung mit Datenverarbeitungsgeräten und Software als Sachzuwendung vom ArbG an den ArbN > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 157; ergänzend > Telekommunikationskosten.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vaterschaft

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Familienstand. Ferner > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 44/2 Beispiel 6 und aE, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Vaterschaftsprozess, > Kinderfreibeträge Rz 41, > Prozesskosten Rz 17.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bewährungshelfer

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen eines Bewährungshelfers für von ihm betreute Personen können > Werbungskosten (EFG 1983, 493 = DStR 1983, 720) oder > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ehrenämter sein.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkommen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einkommen ist der Gesamtbetrag der > Einkünfte (GdE), vermindert um > Sonderausgaben und > Außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs 4 EStG). Zur Ermittlung der Einkünfte, besonders solcher aus nichtselbständiger Arbeit, > Einkünfte Rz 1, 4. Ergänzend > Einnahmen-Überschussrechnung. Rz. 2 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vom Einkommen zu unterscheiden i...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wird der ArbN nicht schon nach § 46 Abs 2 Nr 1–7(> Rz 35–102) von Amts wegen veranlagt, eröffnet ihm § 46 Abs 2 Nr 8 EStG "insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer" eine Veranlagung (> R 46.2 EStR). § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gilt also nur subsidiär. Zur Form und Frist des Antrags > Rz 108 ff, zum örtlich zuständigen FA ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einrichtung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum Abzug der Aufwendungen insbesondere für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers > Arbeitszimmer Rz 65 ff, ergänzend > Arbeitsmittel. Zur Gestellung von Einrichtungsgegenständen durch den ArbG > Arbeitslohn Rz 60, 110, > Arbeitszimmer Rz 80, > Computer Rz 15 ff, > Dienstwohnung Rz 41 ff, > Dienstzimmer, > Telekommunikationskosten. Zur Einr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Glaubensverschiedenen Ehen

Rz. 35 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei glaubensverschiedenen Ehen gehört nur einer der > Ehegatten einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft an. Die KiSt wird idR nur nach der auf das Einkommen dieses Ehegatten entfallenden ESt bemessen (Individualbesteuerung; zB nach Maßgaben von § 7 Abs 2 KiStG NW, § 8 Abs 2 KiStG SN oder Art 9 Abs 2 Nr 2 KiStG BY). Deshalb bemisst sich ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Korrektur des Lohnsteuerabzugs

Rz. 122 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ein Antrag auf Veranlagung lohnt sich nicht nur "zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer". Er kann sich besonders lohnen, wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wenn das FA keine Zweifel an seiner Zuständigkeit hat, arbeitet es in der Praxis die für die elektronische Bearbeitung vorgegebenen programmierten Module ab, wie sie sich aus der > Steuererklärung ergeben (‚Mantelbogen’ und einzelne Anlagen). Zu Besonderheiten bei der Veranlagung von > Ehegatten / > Lebenspartner > Ehegattenbesteuerung. Es ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Lohnsteuerabzug mit einem Freibetrag (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rz. 80 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbN ist von Amts wegen zu veranlagen, wenn das FA einen Freibetrag iSd § 39a Abs 1 Nr 1–3, 5 oder 6 EStG ermittelt hat (§ 46 Abs 2 Nr 4 EStG), der idR dem ArbG auf Abruf vom BZSt als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale mitgeteilt worden ist. Die Pflichtveranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 4 EStG ist nur für ArbN durchzuführen, deren im VZ in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 4 Steuerliche Folgen bei Nichtanerkennung

Ergibt die Prüfung, dass ein Mietverhältnis zwischen Angehörigen dem Fremdvergleich nicht standhält, so ergeben sich folgende Rechtsfolgen: Das Mietverhältnis wird insgesamt der Besteuerung nicht zugrunde gelegt. Der "Vermieter" erzielt aus dem Mietgegenstand keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Etwa vereinnahmte Mieten sind als private Zahlungen im Familienverbun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 0708/2020, Abtrennung vo... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte Beschwerde des Antragsgegners, die mit Senatsbeschluss vom 16.3.2020 dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wurde, ist unbegründet und daher zurückzuweisen. [2] Soweit mit der Beschwerde ausschließlich gerügt wird, die Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich (abgetrennt wurde zudem die Folgesache Versorgungsausgle...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sterbegelder für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen von Hinterbliebenen versteuert werden

Leitsatz Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Sterbegelder für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei den Hinterbliebenen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Das FG Berlin-Brandenburg vertritt hierzu eine gegenteilige Rechtsauffassung. Das letzte Wort liegt in beiden Verfahren beim BFH. Sachverhalt Geklagt hatte eine Tochter, die im Jahr 2017 aufgrund des Todes ih...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 83 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Umzugskosten sind idR keine AgB, weil Umzüge normalerweise kein außergewöhnliches Ereignis iSv § 33 EStG sind und der Stpfl außerdem einen Gegenwert erhält (BFH vom 13.05.1964 – VI 122/63, HFR 1964, 385). Auf die Art der Wohnungskündigung durch Mieter oder Vermieter (zB Kündigung wegen Eigenbedarfs des Hauseigentümers) kommt es nicht an (BFH...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Ehescheidungskosten

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (> Prozesskosten) iSd § 33 Abs 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch die Einführung des § 33 Abs 2 Satz 4 EStG seit dem VZ 2013 vom Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (für VZ vor 2013 > Rz 4 ff). Ein Stpfl erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Eheschließung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ob eine gültige Ehe geschlossen ist, bestimmt sich nach dem deutschen Zivilrecht. Die Ehe kann von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts geschlossen werden (§ 1353 Abs 1 Satz 1 BGB; ergänzend zu Einzelheiten auch > Lebenspartner sowie zB > Egegattenbesteuerung Rz 1–4/4). Im > Ausland Rz 1 geschlossene Ehen werden grundsätzlich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre im EStG

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Trennung der beruflich/betrieblich veranlassten und deshalb als WK/BA abziehbaren Aufwendungen von den privat veranlassten, über den > Grundfreibetrag und den > Familienleistungsausgleich hinaus nicht abziehbaren Aufwendungen ist im Prinzip bezogen auf den Einzelfall erforderlich (zu solchen Einzelfällen > Rz 15). Vorrangig hat aber der G...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle von A–Z

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Abschreibungen Der Ansatz von > Absetzung für Abnutzung kommt zunächst nur für > Arbeitsmittel in Betracht. Anteilige Gebäude-AfA kann angesetzt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes häusliches > Arbeitszimmer Rz 53 gegeben ist. Altenheim Zur Lebensführung gehört regelmäßig auch die altersbedingte Unterbringung in einem Heim. Nur wenn e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nachlassschulden

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die auf dem > Rechtsnachfolger lastende Zahlung von Nachlassschulden gehört in den Vermögensbereich, beeinflusst also das > Einkommen nicht (BFH 67, 44 = BStBl 1958 III, 290). Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Nachlassverbindlichkeiten, > Unterhaltsleistungen Rz 23. Für die Belastung mit Erbschaftsteuer gibt es aber eine Steuerermäßigu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nachhilfestunden

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zu den Aufwendungen der Eltern > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Nachhilfeunterricht und > Kinderbetreuung Rz 25. Rz. 2 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Einnahmen gehören idR zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (> Arbeitnehmer Rz 130 Nachhilfelehrer, > Lehrer Rz 1, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 12). Ergänzend > Hausa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vermögen

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zur einkommensteuerrechtlichen Bedeutung des Vermögens > Außergewöhnliche Belastungen Rz 20 ff. Zu den Kosten in Vermögensprozessen > Prozesskosten Rz 6, 16. Anders als ein Unternehmer hat ein ArbN kein Betriebs(= Arbeits-)vermögen, weil bei den Überschusseinkünften (> Einkünfte Rz 1) nur die Einnahmen mit den Ausgaben abgeglichen werden und ein "B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtssystematische Hinweise

Rz. 2 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 § 12 EStG dient der grundsätzlichen Abgrenzung der Erwerbssphäre von der Einkommensverwendung in der Privatsphäre. Die Vorschrift weist in derzeit vier Positionen bestimmte Ausgaben der privaten Sphäre zu; diese > Abzugsverbote schließen die Ermittlung der > Einkünfte ein. Im Eingangssatz regelt § 12 EStG, was zwar der privaten Sphäre zuzuord...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einbürgerung

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Aufwendungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind keine WK (BFH 141, 140 = BStBl 1984 II, 588 und mit Verweis darauf BMF vom 06.07.2010, Rz 19, BStBl 2010 I, 614; > Lebensführung Rz 15 Einbürgerung) und wegen fehlender Zwangsläufigkeit auch keine > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Einbürgerung. Das Festhalten an vorgenannter Recht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einzelveranlagung

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine Einzelveranlagung iSd § 26a EStG (vor dem VZ 2013: getrennte Veranlagung; > Rz 2) nimmt das FA vor, wenn einer der Ehegatten sie durch Ankreuzen des Auswahlfeldes in der Steuererklärung wählt (§ 26 Abs 2 Satz 1 und 3 EStG); zu Einzelheiten > Rz 10 ff. Bei dieser Veranlagungsform werden für jeden Ehegatten der Gesamtbetrag der Einkünfte (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ehrenbegräbnis

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Übernimmt ein ArbG von den Begräbniskosten für einen ArbN die Aufwendungen für den Sarg, die Grabstätte oder die Bewirtung der Trauergäste, so wird dies > Arbeitslohn sein, der dann den Erben zugutekommt (§ 2 Abs 2 Nr 2 LStDV). Die ältere höchstrichterliche Rechtsprechung (RFH, RStBl 1933, 316; RStBl 1938, 316 sowie BFH 62, 389 = BStBl 1956 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Umgangskosten

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Aufwendungen eines barunterhaltspflichtigen Elternteils für Besuche bei seinem bei dem anderen Elternteil lebenden Kind sind durch das > Kindergeld und die > Kinderfreibeträge abgegolten (BFH/NV 2012, 1434). Sie sind keine AgB (BFH 219, 119 = BStBl 2008 II, 287). Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Umgangsrecht. Aufwendungen für die Durch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Behandlung gemischter Aufwendungen

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Gemischte Aufwendungen sind solche, die sowohl beruflich/betrieblich als auch durch die private Lebensführung veranlasst sind (zB Aufwendungen für > Studienreisen). Soweit sie anhand objektiver Merkmale leicht und eindeutig – ggf durch Schätzung – voneinander zu trennen und somit aufteilbar sind, gehören sie in Höhe des beruflich veranlassten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Behandlung der Beiträge für eine Lebensversicherung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das Lebensrisiko gehört zur privaten > Lebensführung. Deshalb sind Beiträge zu Lebensversicherungen grundsätzlich nicht beruflich veranlasst und mithin weder > Werbungskosten noch > Betriebsausgaben (vgl BFH 145, 52 = BStBl 1986 II, 143; BFH 145, 348 = BStBl 1986 II, 260). Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gilt das auch bei Aus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwendungen

Rz. 7 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Aufwendungen, die durch die Ausübung des Ehrenamts veranlasst sind, werden grundsätzlich als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abgezogen (> Aufwandsentschädigungen Rz 55–59). Zu Besonderheiten bei steuerfreien Einnahmen > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 43 ff. Im Übrigen ist noch Folgendes zu beachten: Rz. 8 Stand: EL 122...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Umschulung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die berufliche Umschulung soll den Stpfl zu einer anderen als der bisher mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung erlernten beruflichen Tätigkeit befähigen, wie zB die Umschulung einer Verkäuferin zur Arzthelferin (EFG 2000, 424). Der Erwerb einer Befähigung, einen andersartigen Beruf auszuüben, ist keine erstmalige Berufsausbildung, für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsvorsitzender/Vorstand

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Muss der Vorstand eines nicht rechtsfähigen Vereins für Schulden des Vereins einstehen, die diesem im Zusammenhang mit einer Veranstaltung zu Gunsten einer förderungswürdigen Einrichtung erwachsen, kann er diese Aufwendungen mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen. Die Haftung des Vorstands kann sich au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem Lebensgefährten zusammenlebendes Kind

Leitsatz 1. Unterhaltsbeiträge von Personen, die die Voraussetzungen von § 33a Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG nicht erfüllen, führen nicht zu einer anteiligen Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags nach § 33a Abs. 1 Satz 7 EStG. Sie sind jedoch als "andere Einkünfte und Bezüge" der unterhaltenen Person gemäß § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen (Anschluss an BFH-Urteil vom 19...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Altersbedingte Unterbringung

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Aufwendungen für die eigene Unterbringung des Stpfl und seines Ehegatten in einem Altenheim oder Altenwohnheim sind grundsätzlich durch den > Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 EStG; > Existenzminimum) abgegolten und keine AgB iSv § 33 EStG (BFH 229, 206 = BStBl 2010 II, 794). Sie verlieren ihren Charakter als übliche Aufwendungen für die > Leb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Antragsgebundene staatliche Leistungen

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Bestimmte Steuerermäßigungen wie zB für > Außergewöhnliche Belastungen erhält der Stpfl nur, wenn er sie beantragt. Das geschieht idR mit der > Steuererklärung. Auch die Erstattung überzahlter LSt muss der ArbN idR beantragen (> Antragsveranlagung). Entsprechendes gilt für die ArbN-Sparzulage (> Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 112 ff), d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abzugsverbote

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Für die Ermittlung der Einkünfte gilt das > Nettoprinzip . Was der Stpfl im Zusammenhang mit seinen besteuerbaren Einnahmen aufwendet, darf er grundsätzlich von der steuerlichen BMG abziehen (vgl § 2 Abs 2 EStG). Dieses Prinzip wird aber durch Abzugsverbote begrenzt (zu verfassungsrechtlichen Aspekten vgl Breinersdorfer, DStR 2010, 2492 sowie ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Adoptivkinder

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Eine Adoption ist die rechtliche Annahme eines anderen Menschen als Kind, dh die Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses ohne biologische Abstammung. Allerdings ist auch die Adoption eines leiblichen Enkelkindes möglich. Während Adoptionen ursprünglich hauptsächlich dazu dienten, die rein materielle Versorgung der oder des Adoptierenden si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einzelfälle

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Entscheidung über eine im Einzelfall vorliegende ungewöhnlich starke Beeinträchtigung durch Lärm, Rauch oder Gerüche hängt weitgehend von den Umständen des einzelnen Falls ab. Verwaltung und Rechtsprechung haben für häufig wiederkehrende Sachverhalte die Voraussetzungen für eine Gewährung der Abschläge näher präzisiert und Entscheidungshilfen für die...mehr