Fachbeiträge & Kommentare zu Bayern

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.4 Abgrenzung

Rz. 8 Aus dem individuellen Ansatz der konkreten Hilfeart Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer können auch Anhaltspunkte bei der Abgrenzung zu anderen Hilfeformen abgeleitet werden. Bei gravierenden Verhaltensauffälligkeiten eines Jugendlichen wird statt der Hilfe nach § 30 eher eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 in Betracht kommen. Ist es erforderlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.2 Ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung (Abs. 2)

Rz. 9 Eine ärztliche Untersuchung ist in den verbleibenden Zweifelsfällen durchzuführen; sie soll also nicht die Regel darstellen. Sie soll dann erfolgen, wenn weder die Minderjährigkeit noch die Volljährigkeit aufgrund der qualifizierten Inaugenscheinnahme und der sonstigen Beweismittel feststeht (VG München, Beschluss v. 3.11.2022, M 18 E 22.5047). Sie soll gerade auch dan...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.3 Sofortvollzug und einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 23 Widerspruch und die ggf. nachfolgende Klage gegen den Bescheid über die Inobhutnahme haben gemäß § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung. Infolge dessen darf die Inobhutnahme solange nicht durchgeführt (vollzogen) werden, bis über den Widerspruch und ggf. die nachfolgende Klage entschieden worden ist. Gegen die Anordnung der Inobhutnahme aufgrund einer Altersfeststellu...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.2.2 Dringende Gefahr für das Kindeswohl

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist ein Kind bzw. Jugendlicher in Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Kindeswohl die Inobhutnahme erfordert. Die Polizeigesetze der Länder enthalten Regelungen, wonach die Polizei Minderjährige, die sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben, in Gewahrsam nehmen kann, um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.1.2 Qualifizierte Inaugenscheinnahme

Rz. 7 Gemäß Abs. 1 Satz 1 soll das Alter hilfsweise durch qualifizierte Inaugenscheinnahme eingeschätzt werden. Die Rechtsprechung hat inzwischen Anforderungen an die Durchführung der qualifizierten Inaugenscheinnahme formuliert. Sie ist durchzuführen, wenn der Betroffene kein aussagekräftiges Ausweispapier vorlegen kann und seine Selbstauskunft nicht zweifelsfrei ist. Diese...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 2.1 Inobhutnahme nach der Einreise (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt die vorläufige Inobhutnahme unmittelbar nach der Einreise und vor der Entscheidung über die Verteilung der unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen und betont das Primat der Kinder- und Jugendhilfe. Der Aufenthaltsstatus des Betreffenden ist daher ohne Bedeutung. Zu den Begriffsdefinitionen und Altersgrenzen vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2. Kinder ...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 4 Praxishinweise

Rz. 38 Schwierigkeiten kann bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe i. S. d. § 31 die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 86 ergeben. Gerade bei einer Sozialpädagogischen Familienhilfe ist es in der Praxis oft schwierig, den Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem die konkrete Hilfeleistung tatsächlich gegenüber dem Hilfeempfänger erstmals erbracht – also begonnen – wird,...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.5 Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche

Rz. 46 Bei ausländischen Kindern oder Jugendlichen (zur Altersbestimmung vgl. § 42f und unter Anwendung von § 33a SGB I OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 4.3.2013, OVG 6 S 3.13, OVG 6 M 5.13), die unbegleitet nach Deutschland kommen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), ist gemäß Abs. 3 Satz 4 unverzüglich die Bestellung eines Vormundes oder Pflegers zu veranlassen. Dieser ist sodann be...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.2 Betriebsbezogene Voraussetzungen

Rz. 10 Nr. 2 stellt auf die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen in Relation zu Zweck und Konzeption der Einrichtung ab. Zu den räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung gehört die Beachtung und kontinuierliche Prüfung der baulichen und technischen Sicherheit der Räumlichkeiten. Die maßgeblichen Vorschriften enthalten die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.8 Kostentragungspflicht

Rz. 45 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen, des jungen Volljährigen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, § 91 Abs. 1 Nr. 5b (vgl. stellv. auch VG München, Urteil v. 2.12.2020, M 18 K 17.3084 Rz. 66), jedoch nur, wenn im Einzelnen die Voraussetzungen der Inanspruchnahme nach den §§ 91 ff. gegeben sind. Der Umfang der Kostenbeteil...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.1 Zweck der Vollzeitpflege

Rz. 4 Zweck der Vollzeitpflege ist die Kompensation des Entwicklungsdefizits des Kindes oder des Jugendlichen in der eigenen Familie durch die Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie. Die Vollzeitpflege ersetzt damit die Erziehung der leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum und bietet dem Kind Betreuung, Erziehung und Förderung. Darin erschöpft sich auch regelmä...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.3 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 6 Nach § 30 sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Die Erziehungsbeistand...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.6 Ziele und Anspruchsinhalt

Rz. 13 Das Hilfsangebot konzentriert sich auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Auftrag der Erziehungsbeistandschaft besteht in der Bearbeitung und nach Möglichkeit Klärung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung (der Sozialisationsfähigkeit) der Familien. Ziel ist es, durch Beratung und Unterstützung K...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.1 Altersfeststellung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Altersfeststellung soll gemäß Abs. 1 Satz 1 "im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme der ausländischen Person nach § 42a" erfolgen. Dies wirft die Frage auf, ob diese Feststellung vor oder während der vorläufigen Inobhutnahme erfolgen soll. Das Letztere ist der Fall. Ist nämlich unklar, ob die betreffende Person minderjährig oder volljährig ist, so wird sie zunächst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.1 Besteht eine Wohnsitzauflage?

Vermieter sollten sich unbedingt erkundigen, ob der Mietinteressent im jeweils betroffenen Bundesland einer Wohnsitzauflage unterliegt. Was bedeutet "Wohnsitzauflage"? Abgeschlossenes Asylverfahren Personen, die Sozialleistungen beziehen, dürfen ihren Wohnsitz nicht frei wählen. Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte, denen erstmals eine Aufen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Grundsatz: Sitz der Behörde (Abs. 1 und 3)

Rz. 4 Grundsätzlich ist nach § 38 Abs. 1 FGO das FG örtlich zuständig, in dessen (Gerichts-)Bezirk die tatsächlich verklagte Behörde ihren Sitz hat. Insoweit ist maßgebend, welche Behörde der Kläger/Antragsteller in seiner Klage- bzw. Antragsschrift benannt hat; unabhängig davon, ob dies auch die örtlich zutreffende Behörde ist.[1] Wenn allerdings der Sitz der Behörde und de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) gegeben über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] nach den Vorschriften der AO zu vollziehen sind. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 2.2 Bayern

In Bayern wird im Bereich der Grundsteuer B ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt, das allein mit der Angabe der Grundstücks- und Gebäudeflächen auskommt. Für sehr große Grundstücke und für Grundstücke, die zu bestimmten Zwecken genutzt werden, sieht das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) Ermäßigungen vor. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer A wird dagegen na...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / Zusammenfassung

Überblick Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Aufforderung der Abgabe von Erklärungen zur Feststellung von Grundsteuerwerten [1] am 30.3.2022 den offiziellen Startschuss für die Umsetzung der Grundsteuerreform gesetzt. Diese öffentliche Bekanntmachung verpflichtet sämtliche Eigentümer mit Grundbesitz in den Ländern Berlin, Brand...mehr

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Grundsteuerreform: Unterstü... / 2.5 Niedersachsen

Die Berechnung der Grundsteuer nach dem niedersächsischen Landesmodell wird künftig auf den Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängigen Äquivalenzzahlen basieren. Auch das niedersächsische Flächen-Lage-Modell baut also auf das Flächenmodell aus Bayern auf und ergänzt es um einen lagebezogenen Faktor.[1] Die Finanzverwaltung in Niedersachsen hat im Mai/Juni 2022 ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtsbarkeit im WE-Verfa... / 3 Die wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

§ 43 Abs. 1 Satz 1 WEG ordnet an, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht hat, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG regelt also keine ausschließliche Zuständigkeit. Für Klagen Dritter gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gilt § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG direkt, was auch für Mahnverfahren gilt, ...mehr

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Ausschüttungen von Aktien a... / II. Vorliegen einer Sachausschüttung

Sofern die Satzung dies vorsieht, besteht gem. § 58 Abs. 5 AktG die Möglichkeit, den Aktionären anstelle einer Barausschüttung eine Sachausschüttung[5] zukommen zu lassen. Sachdividende erfordert besondere Satzungsermächtigung: Wie das Erfordernis einer besonderen Satzungsermächtigung der Hauptversammlung zeigt, die für eine Dividendenausschüttung in Geld nicht erforderlich i...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.6 Vorläufige Entscheidung in besonderen Fällen (Abs. 7)

Rz. 57 Abs. 7 regelt Sonderfälle, in denen über die vorläufige Erbringung von Geld- und Sachleistungen entschieden werden kann. Abs. 7 ist der Vorschrift des § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III nachgebildet und regelt die Fallkonstellationen, in denen nicht wegen tatsächlicher, sondern wegen rechtlicher Unwägbarkeit eine vorläufige Leistungsbewilligung angezeigt sein kan...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / Zusammenfassung

Überblick Ein Kernstück der Erbschafsteuerreform 2009[1] war die völlige Neugestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Seit dem 1.1.2009 hat der Erwerber grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen 2 Verschonungsmaßnahmen zu wählen. Zum einen kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen 85 %igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hier erfolgt dann eine 15 %ig...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.1 Allgemeines

Bedingung für die 85 %ige bzw. 100 %ige Verschonung ist, dass der Erwerber das Unternehmen weiter fortführt. Nach der Gesetzesbegründung ist ein geeigneter Indikator für die Unternehmensfortführung und insbesondere die Erhaltung der Arbeitsplätze in einem erworbenen Unternehmen die jeweilige Lohnsumme. Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz[1] ist für die Regelverschonung (8...mehr

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Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 54 Die Aufforderung der Krankenkasse an den Krankengeldbezieher, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, setzt die Ausübung von Ermessen voraus: LSG München, Urteil v. 15.1.2019, L 5 KR 244/18. Zu den Voraussetzungen eines ärztlichen Gutachtens i. S. d. § 51: LSG Bayern, Urteil v. 30.5.2017, L 20 KR 545/16. Rz. 55 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 zum Krankengeld na...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.8 Vollstreckung (Abs. 8)

Rz. 49 Nach Abs. 8 gilt für Vollstreckungen von Ansprüchen der in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirkenden Träger nach dem SGB II das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundes. Zu vollstreckende Forderung nach dem SGB II dürfen ausschließlich Geldforderungen sein (Bay. LSG, Beschluss v. 29.4.2014, L 7 AS 260/14 B ER). Im Übrigen gilt § 66 SGB X. Rz. 50 Wenn die Vollstreck...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.2 Belegenheit

Rz. 13 Das Gebäude muss im Inland (§ 1 EStG Rz. 21) belegen sein. Rz. 13a Dies dürfte gegen europarechtliche Grundfreiheiten (Kapitalverkehrsfreiheiten) verstoßen. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils v. 15.10.2009 (Rs. C-35/08, BFH/NV 2009, 2091 – "Grundstücksgemeinschaft Busley und Cibrian Fernandez") wurde z. B. bereits die degressive Abschreibung auf Gebäude im EU- und EW...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3.3 Optionsverschonung

Bei der Optionsverschonung wird das nach § 13b ErbStG begünstigte Vermögen in voller Höhe, d. h. zu 100 % steuerbefreit (§ 13a Abs. 8 ErbStG i. V. m. § 13b Abs. 4 ErbStG). Es kommt somit ein 100 %iger Verschonungsabschlag zum Ansatz. Zur Inanspruchnahme muss der Erwerber einen schriftlichen Antrag stellen, der aber nach Zugang beim Erbschaftsteuerfinanzamt nicht mehr widerruf...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.4 Heranziehen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 ermächtigt die Länder dazu, zu bestimmen, dass die Kreise ihre Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben nach dem SGB II heranziehen können. Damit kann insbesondere die in Gemeinden vorhandene fachliche Kompetenz für die Leistungsgewährung genutzt werden. Auch sind im Regelfall die sächliche Ressourcen verfügbar, die f...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Begünstigte Erwerbe

Die Begünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG werden sowohl für Erwerbe von Todes wegen wie auch für Schenkungen unter Lebenden gewährt. Jedoch ist nicht jeder Erwerb begünstigt.[1] Erwerbe von Todes wegen sind insbesondere der Erbfall nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge und das Vermächtnis (Vorausvermächtnis). Ist begünstigtes Vermögen Gegenstand einer Vo...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 43 Die nach § 7i Abs. 2 EStG vorgeschriebene Bescheinigung ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Abschreibungen nach § 7i EStG. Die Bescheinigung darf gem. § 7i Abs. 2 S. 1 EStG nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Offensichtlich rechtswidrige Bescheinigungen binden das FA ab Vz 2021 nicht mehr. Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.3 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot

Rz. 18 § 7h Abs. 1 S. 1 EStG begünstigt Maßnahmen, die aufgrund eines Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebots gem. § 177 BauGB erfolgen. Umfassende Änderungen eines Gebäudes wie dessen Anbau, Umbau oder Erweiterung stellen weder eine Instandsetzung noch eine Modernisierung i. S. v. § 177 BauGB dar.[1] Gleiches gilt für den Neuaufbau eines abgebrochenen Gebäudes, auch wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.4 Maßnahmen aufgrund städtebaulicher Verträge

Rz. 23 Unter § 7h Abs. 1 S. 2 EStG fallen – über den Anwendungsbereich des § 7h Abs. 1 S. 1 EStG hinaus – Instandsetzungsmaßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das in einem Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich liegt[1], wenn dieses Gebäude wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutun...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.3 Darlehen nach Abs. 3 Satz 1

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 setzt besondere Umstände voraus, die den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 als besondere Härte erscheinen lassen. In solchen Fällen ist die Gewährung eines Darlehens möglich. Dies regelte bis zum 31.12.2010 bereits § 7 Abs. 5 Satz 2, danach bis zum 31.7.2016 Abs. 4 Satz 1. Die Darlehen dürfen erbracht werden, um Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 A...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.3 Unmöglichkeit der Vermögensverwertung (Abs. 3)

Rz. 18 In Abs. 3 sind Sonderregelungen für eine Darlehensgewährung nach § 24 Abs. 5 und nach § 22 Abs. 6 getroffen: Nach § 24 Abs. 5 sind Leistungen als Darlehen zu erbringen, soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde. Nach § 22 Abs. 6 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 47 Das Bescheinigungsverfahren ist bürokratisch wie diverse Urteile und Verwaltungsanweisungen zeigen.[1] Nach § 7h Abs. 2 S. 1 EStG muss der Stpfl. durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung[2] der zuständigen Gemeindebehörde diejenigen Voraussetzungen der Begünstigung nachweisen, die sich auf das Gebäude und auf die durchgeführten Maßnahmen beziehen.[3...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.6 Rechtsschutz (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Gegen einen belastenden Bescheid des Trägers der Grundsicherung ist der Widerspruch bzw. die Anfechtungsklage zulässig. Die Anfechtungsklage kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Rückforderung bereits erbrachter Leistungen in Rede steht. Dagegen ist die Verpflichtungsklage zu erheben, wenn eine Leistung begehrt wird, die vom Träger der Grundsicherung abgelehnt...mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.1 Zumutbarkeit

Rz. 3 Das Merkmal der Zumutbarkeit enthält eine Obliegenheit. Dieser muss der erwerbsfähige Leistungsberechtigte genügen, um Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 zu entgehen. Zumutbarkeit einer Arbeit grenzt die Möglichkeiten ab, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Es beschreibt Be...mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.2 Rückzahlung durch Aufrechnung (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 regelt Beginn und Höhe der Rückzahlungsverpflichtung während des Leistungsbezugs. Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung erfolgt, durch monatliche Aufrechnung i. H. v. 5 % (ab 1.7.2023) des maßgebenden Regelbedarfs getilgt (Abs. 2 Satz 1). Vor ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.2 Begünstigungsfähiges Vermögen im Einzelnen

Begünstigungsfähig ist folgendes Vermögen:[1] der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Ausgenommen sind aber Stückländereien (§ 168 Abs. 2 BewG). Begünstigt ist auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen, welches einer Betriebsstätte in einem Mitglieds...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 6 Einen gewöhnlichen Aufenthalt hat der Antragsteller dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (§ 30 Abs. 3 SGB I). Der gewöhnliche Aufenthalt muss sich im Inland befinden. Dabei müssen die Umstände erkennen lassen, dass sich der Hilfebedürftige an dem Ort nicht nur vorüber...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.2 Rückwirkende Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 20 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Abs. 2 Satz 1 werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht (krit. dazu Paulenz/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II § 37 Rz. 21, der die Regelung für nicht notwendig erachtet, da allein die Kenntnis des Grundsicherungsträgers von der Leistungsberechtigung nicht zur Leistungsgewährung ausreicht). Anders als ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.2 Voraussetzung: Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert oder erheblich gefährdet

Rz. 10 Gemäß § 51 Abs. 1 kann die Krankenkasse den Versicherten zur Stellung eines Rehabilitations- oder Teilhabeleistungsantrags nur auffordern, wenn dessen Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert (Rz. 11) oder zumindest erheblich gefährdet (Rz. 12) ist. Der Begriff der Erwerbsfähigkeit wird im Gesetz nicht definiert. In Rechtsprechung, Literatur und Praxis verste...mehr