Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

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§ 4 Arbeitshilfen / IV. Brandenburg

Rz. 4 Verkehrsüberwachung durch die Polizei vom 17.3.2020 zuletzt geändert durch Erlass vom 5.8.2021 1. Begriff, Ziele, Inhalte Die Verkehrsüberwachung erfolgt durch das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und unterstützend durch den Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle, nachfolgend als "Polizei" bezeichnet. Verkehrsüberwachung ist zielgerichtete pol...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XIV. Sachsen-Anhalt

Rz. 14 Grundsätze für die Verkehrsüberwachung durch Polizei und Kommunen (Verkehrsüberwachungserlass) RdErl. des MI vom 6.3.2009 (MBl. LSA S. 208) – 23.3–12320 I. Verkehrsüberwachung durch die Polizei Die vom Straßenverkehr ausgehenden vielfältigen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer erfordern permanent höchste Anstrengungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hohe poliz...mehr

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§ 1 Messverfahren / b) Die Durchführung

Rz. 27 Handelt es sich beim verwendeten Messgerät um ein standardisiertes Messverfahren, so ist die nächste Frage, ob dieses auch standardmäßig durchgeführt wurde. Das setzt neben einer ordnungsgemäßen und noch gültigen Eichung des Messgeräts, wie oben dargelegt, insbesondere die Einhaltung der Gebrauchsanweisung durch das Messpersonal bei Gerätetest und bei der eigentlichen...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Messung

Rz. 36 Zur Zulässigkeit und den Voraussetzungen einer Einschaltung Privater bei der Geschwindigkeitsüberwachung wird verwiesen u.a. auf Steegmann, NJW 1997, 2157; Hornemann, DAR 1999, 158; Beck/Berr/Schäpe, Rn 497 ff.; eingehend Burhoff/Niehaus, OWI, Rn 622 ff.; Insoweit gilt: Die mit der Verkehrsüberwachung im Zusammenhang stehenden hoheitlichen Kompetenzen können Privatper...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / V. Bremen

Rz. 5 Dienstanweisung Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessverfahren Stand vom: Version V2/18.1.2021mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / II. Bayern

Rz. 2 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.5.2006 – Az.: I C 4–3618.2–31 – Verkündungsstand: 26.5.2009 – – Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie – VÜR) 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Ziele Die Verkehrsüberwachung dient dazu, die Verkehrsteilnehmer zu verkehrsgerechtem und besonnenem Verhalten zu veranlassen. Ihre Maßnahme...mehr

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§ 1 Messverfahren / 3. Das VUT-Prüfschema

Rz. 38 In Anlehnung an die dargestellte Begrifflichkeit des standardisierten Messverfahrens, wie es vom BGH ausgestaltet wurde, hat die VUT ein Prüfschema erstellt, das genau diesem Zusammenspiel von Voraussetzungen und Konsequenzen Rechnung trägt. Hinweis Das Prüfschema gibt einen Fragenkatalog vor. Anhand dieses Fragenkatalogs im Zusammenspiel mit der Gebrauchsanweisung des...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / I. Baden-Württemberg

Rz. 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) [1] Az.: 3–1132.0/68 – Vom 9. Dezember 2019 (GABl 2020, S. 2) [1] Die VwV tritt am 31.12.2026 außer Kraft, vgl. Nr. 10. 1. Ziel und Leitlinien Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inneren Sicherheit. Primäres Ziel polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist...mehr

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§ 1 Messverfahren / b) Fehlermöglichkeiten

Rz. 554 Wie auch beim Dako Timer 1 und Dako Timer 2 ergibt sich eine potenzielle Fehlermöglichkeit durch die nicht automatisierte Auswertung von Geschwindigkeit und Abstand. Im Zielbereich sind eventuelle Messfehler aufgrund fehlerhafter Zeitnahmen oder falscher Berechnungen durch den Auswertebeamten daher auch bei diesem Verfahren nie gänzlich auszuschließen. Rz. 555 Unregel...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XVI. Thüringen

Rz. 16 Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales für die Überwachung des Straßenverkehrs v. 2.11.2020 – (Az.: 42.4–2701–14/2019; ThürStAnz 2020, S. 1457) 1 Einleitung Die vom Straßenverkehr ausgehenden vielfältigen Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer erfordern permanent höchste Anstrengungen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr. Prognosen ...mehr

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§ 1 Messverfahren / 4. Beobachtungsfehler oder Abstandsfehler

Rz. 1280 Der Beobachtungsfehler/Abstandsfehler wird bei allen Messmethoden durch Nachfahren oftmals unterschätzt und vernachlässigt. Hierdurch entstehen jedoch meist die größten Messfehler. Hinweis Bei dieser Messmethode ist zu bedenken, dass prinzipiell nicht die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges ermittelt wird, sondern die Eigengeschwindigkeit des Messfahrzeuge...mehr

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§ 1 Messverfahren / 3. Abstandsüberwachung mit ES3.0 – kein standardisiertes Messverfahren

Rz. 716 Ein weiteres Fallbeispiel für die Zweckentfremdung eines von der PTB zugelassenen Geschwindigkeitsmessgerätes im Rahmen einer Abstandsmessung von Lkw ergibt sich aus dem Einsatz des Einseitensensor ES3.0. Rz. 717 Bestimmungsgemäß ermittelt das Messsystem ES3.0 auf einer Basis von 0,5 m mit einer Genauigkeit von 3 km/h einen Geschwindigkeitswert, dessen Entstehung durc...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 10. Beweiswürdigung/Urteilsgründe

Rz. 42 Der Verteidiger muss darauf achten, dass der Verurteilung des Betroffenen ggf. nicht nur eine Schätzung der gefahrenen Geschwindigkeit zugrunde liegt. Der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Zeugen kommt nur dann besonderes Gewicht zu, wenn sie von einem in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten durchgeführt wurde (zur Zulässigkeit der Geschwindigkeitsmessun...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / XI. Rheinland-Pfalz

Rz. 11 Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 1.2.2003 (344/20 250) (MinBl. S. 190) – Richtlinie über die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung (PolGeschwüRS) 1. Allgemeines Mobilität ist Ausdruck einer modernen Industriegesellschaft. Der Mensch als Verkehrsteilnehmer steht aufgrund immer höherer Anforderungen aus Industrie und Wirtschaft, der ständigen...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / IX. Niedersachsen

Rz. 9 1. Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden Gem. RdErl. d. MI u. d. MW vom 25.11.1994 (Nds. MBl. S. 1555) – 21.2–01461/6 – (geändert durch Nds. MBl. 2010, 1016) 1. Allgemeines Neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei sind nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl ...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 51] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 534 [Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 5] Es wird zwischen unmittelbar und mittelbar begünstigten Personen unterschieden. Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören insbesondere: Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte auf Antrag (bestimmte Selbstständige), geringfügig Beschäftigte (Minijob) aber nur bei...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Rz. 74 Wichtig Für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Ehegatten, die zusammen...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuer­erklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 2 Notwendige Angaben

Rz. 100 [Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14] Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (→ Tz 534). Die Angaben dienen d...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemein

Rz. 136 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger (Aushilfs-)Tätigkeit oder Minijob (450- bzw. 520-Euro-Job ab 1.10.2022). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrent...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 500 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.7 Abzugshöhe Vorsorgeaufwendungen

Rz. 522 [Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen → Zeile 51] Die Abfrage in Zeile 51 dient der Bestimmung der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG sind grds. nur bis zu einem gemeinsamen Höchstbetrag abziehbar (§ 10 Abs. 4 EStG). Beiträge zu den Basiskranken- und Pflegepflichtversicherunge...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 446 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

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§ 13 Bestimmung einer Inventarfrist

Rz. 1 Nach § 1994 Abs. 1 BGB hat das Nachlassgericht dem Erben auf Antrag eines Nachlassgläubigers eine Frist zur Errichtung des Inventars zu bestimmen. Der Antragsteller hat dabei seine Forderung glaubhaft zu machen, § 1994 Abs. 2 BGB. Nach § 31 FamFG kann vom Gericht dazu auch eine Versicherung an Eides statt zugelassen werden.[1] Rz. 2 Muster 13.1: Antrag des Nachlassgläub...mehr

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Anhang / Anhang 1 Aktenordnung

Rz. 1 Aktenordnung – in der in Bayern geltenden Fassung vom 19.12.2019 (BayMBl 2020 Nr. 25) (Auszug) § 27 Verfügungen von Todes wegen (1) entfällt (2) Geht eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) ein, so hat die Geschäftsstelle zu prüfen, ob bereits Vorgänge vorhanden sind, die sich auf den Verfügenden beziehen. (3) 1Eigenhändige Testamente, deren besondere amtliche V...mehr

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Internationale Zustellung: Was tun, wenn Post vom ausländischen Gericht kommt?

Zusammenfassung Das Auslandsgeschäft eröffnet Unternehmen den Zugang zu neuen Märkten. Kommt es aber zu Rechtsstreitigkeiten mit dem ausländischen Geschäftspartner oder Kunden, sollten Unternehmen gut vorbereitet sein und schnell reagieren. Was ist zu tun, wenn Post von einem ausländischen Gericht kommt und einem deutschen Unternehmen die Klage des ausländischen Geschäftspar...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Anwesenheit deutscher Beamter im Ausland

Rz. 1087 [Autor/Stand] Deutsche Ermittlungsbeamte (Steufa, Staatsanwälte) und Richter dürfen im Ausland[2] keine Amtshandlungen vornehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Amtshandlungen im Ausland mit Genehmigung des jeweiligen ausländischen Staates anwesend sein. Die Teilnahme einer deutschen Richterin oder Beamtin oder eines deutschen Richters oder Beamten an Amtsha...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Staatsanwaltschaftliche Befugnisse

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die Staatsanwaltschaft kann die Finanzbehörde nach § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO beim AG beantragen, Maßnahmen im Ermittlungsverfahren durchzuführen, die in die Zuständigkeit des Richters fallen (s. § 385 Rz. 112 ff.). Beantragt werden können insb. Zwangsmaßnahmen wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, unter Umständen Vermögensarrest, richterl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. "Bande"

a) Zahl und Mitgliedschaft Rz. 76 [Autor/Stand] Eine Bande setzt seit der Grundsatzentscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH vom 22.3.2001[2] zum Bandendiebstahl den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus. Diese müssen sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer Straftaten des im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen. Aufgege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Zuständigkeit

Rz. 159 [Autor/Stand] Durchsuchungen dürfen gem. § 105 StPO nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 GVG) angeordnet werden.[2] Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 StPO ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist. Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde

Schrifttum: Siehe zunächst die Schrifttumshinweise im Schrifttumsverzeichnis Bd. I und zu §§ 385, 386, 393 und 397 jeweils vor Rz. 1 und vor den einzelnen Schwerpunkten. Berchner, Die Neufassung der AStBV (St) aufgrund des neuen Selbstanzeigenrechts, NZWiSt 2012, 171; Bilsdorfer, Zur Beantragung eines Strafbefehls durch Beamte der Finanzverwaltung oder der Zollverwaltung, spez...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 979 [Autor/Stand] Der auf eine Initiative Schwedens zurückgehende Rahmenbeschluss ist der erste vom Rat verabschiedete Rechtsakt zur Umsetzung des sog. Grundsatzes der Verfügbarkeit. Der Grundsatz der Verfügbarkeit besagt, dass unionsweit Strafverfolgungsbeamte in einem Mitgliedstaat, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen benötigen, diese aus einem anderen M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Grenzüberschreitender Arrest in Steuerstrafsachen

a) Strafprozessualer Arrest Rz. 559 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder sonstigen Beweismitteln möglich, wenngleich in der Praxis schwierig und eher die Ausnahme.[2] Die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat der EU nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6.10.2006 üb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Bestätigung der Beschlagnahme

Rz. 103 [Autor/Stand] Der Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll gem. § 98 Abs. 2 StPO binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen, wenn bei der Beschlagnahme weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger anwesend war oder wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 61 [Autor/Stand] Da für die Finanzbehörde die gleichen Grundsätze wie für die Staatsanwaltschaft gelten, wird an dieser Stelle nur auf einzelne für Steuerstrafverfahren besonders bedeutsame Aspekte hingewiesen (s. sogleich Rz. 67 ff.) und im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Erläuterungen zu § 385 AO und § 397 AO Bezug genommen, und zwar hinsicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses

Rz. 179 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss ist innerhalb eines halben Jahres zu vollstrecken. Es handelt sich dabei um keine Verwirkungsfrist[2], sondern lediglich um einen Zeitpunkt, ab dem eine neuerliche richterliche Überprüfung der Verdachtslage zu veranlassen ist. Nach Ablauf der sechs Monate ist von einer veränderten Sachlage und damit einer überholten Durchsuchu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Strafzumessung

Rz. 127 [Autor/Stand] Ein entscheidender Strafzumessungsfaktor ist die Höhe der Steuerverkürzung (s. dazu § 370 Rz. 1029.1 ff.). Rz. 127.1 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. auch § 370 Rz. 468 f., 477, 1543 ff. m.w.N.)[3]. Hierbei muss das Tatgericht selbst den Laden-Kleinverkaufspreis der geschmuggelten Zig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

Rz. 24 [Autor/Stand] Zur Täterschaft und Teilnahme beim Schmuggel s. näher Rz. 41, 64, 72, 94 ff. sowie § 370 Rz. 1530 ff., 1555 ff. Während in der Vergangenheit oftmals problematisch war, wer als Täter des Schmuggels in Betracht kam (insb. die Hintermänner, die den Schmuggel geplant und gesteuert haben, s. dazu § 370 Rz. 1530), ist diese Frage unter Geltung des Art. 139 UZK...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geltung allgemeiner Verfahrensprinzipien

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Erläuterungen zum Legalitäts- und Opportunitätsprinzip und ihren Ausnahmen (s. § 397 Rz. 4; § 385 Rz. 62 ff., 559 ff.) haben aufgrund der generellen Verweisungsvorschrift des § 399 Abs. 1 AO auch für die Finanzbehörde Gültigkeit[2]. Die Finanzbehörde ist bei einem Anfangsverdacht[3], d.h. bei Vorliegen zureichender und tatsächlicher Anhaltspunkte für...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeutsam...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Durchsuchungsbeschluss

Rz. 163 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Auch ein mündlicher Beschluss ist im Einzelfall möglich[2], wenn ein schriftlicher Beschluss in angemessener Zeit nicht herbeigeführt werden kann.[3] Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind (mangelnde Fax- oder E-Mail-Möglichkeit) oder ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Problemfelder

Rz. 1007 [Autor/Stand] Anfragen auf Grundlage der Schwedischen Initiative werden zukünftig für nicht unerhebliche Probleme – vornehmlich im strafprozessualen Bereich – sorgen. Zunächst ist fraglich, wie die Validität und Vollständigkeit der übermittelten Informationen beurteilt werden kann. So reicht allein die nicht näher untermauerte Behauptung einer ausländischen Behörde ...mehr

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FF 10/2022, Keine Totalrevi... / 1 Anmerkung

Der vorliegende Beschluss ist innerhalb von zwei Jahren der dritte[1] zu einer Problematik, die in der Vergangenheit nicht unerhebliche mediale Aufmerksamkeit erlangt hat. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist und der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte zwischenzeitlich verstorben ist, versteht der ausgleichspflichtige überlebende Ehegatte in der Regel ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 233a Nachv... / 2.1 Ausscheiden vor dem 1.1.1992

Rz. 3 Abs. 1 erfasst Personen, die vor dem 1.1.1992 im Beitrittsgebiet aus einer Beschäftigung ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausgeschieden sind (Satz 1 Nr. 1) bzw. den Anspruch auf eine bereits gezahlte Versorgung verloren haben (Satz 3 Nr. 2). Es werden jedoch nur Zeiten einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1992 erfasst, in denen der Nachzuvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2.3 Vertrauensschutz

Rz. 7 Eine Vertrauensschutzregelung enthält Abs. 2 Satz 3. Der dort genannte Personenkreis kann auch weiterhin die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen; die Regelaltersgrenze wird nicht angehoben. Die in Abs. 2 Satz 3 genannten Versicherten hat der Gesetzgeber als besonders schutzwürdig angesehen. Rz. 8 Bei Versicherten, die vor dem 1.1.1955 geboren ...mehr