Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / b) Klarstellung durch den Gesetzgeber

Mit dem von der Rechtsprechung vorgelegten Tempo konnte der Gesetzgeber nicht Schritt halten. Nach einer längeren Phase interner Vorarbeiten erklärte die damalige Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schließlich am 14. September 2011 auf dem 19. Deutschen Familiengerichtstag in Brühl u.a., dass "das Bundesjustizministerium die unterhaltsrechtliche P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / 2. Reaktionen in Gesetzgebung und Rechtsprechung

Die entstandene Situation – die vom Grundsatz her uneingeschränkte, quasi automatische Unterhaltsbegrenzung bei Fehlen ehebedingter Nachteile – war für die Betroffenen kaum noch akzeptabel.[35] In der öffentlichen Meinung kam es fast schon zu einem "Aufschrei", der schließlich zu einem Gegensteuern durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, aber auch von Seiten des Gesetzg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / b) Unterhaltsrechtsreform 2008

An diesen Entwicklungsstand knüpfte die Unterhaltsrechtsreform 2008, mit deren Vorarbeiten im Frühjahr 2004 begonnen worden war,[23] an und baute darauf weiter auf: Bereits der im Mai 2005 vorgestellte Referentenentwurf sah § 1578b Abs. 1 BGB in der gleichen Formulierung vor, die zum 1. Januar 2008 schließlich auch in Kraft trat. Die "Ehedauer" als Gradmesser für eine Unterha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2013, "Lange Ehedauer... / IV. Fazit

Die Darstellung der Entwicklungsgeschichte belegt klar: Mit der Novelle wird lediglich die geltende Rechtsprechung nachgezeichnet und legiferiert. Da die Neuregelung in der Sache keine Änderung bringt, besteht kein "Übergangsproblem"; eine Übergangsregelung erübrigt sich und das Inkrafttreten des Änderungsgesetzes ist auch nicht geeignet, Abänderungsanträge zu rechtfertigen....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
vGA durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses

Leitsatz Es ist aus steuerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Zusage der Altersversorgung nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird. In diesem Fall würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter zur Vermeidung einer vGA allerdings verlangen, dass das ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen wegen angeordneter flugverkehrstechnischer Maßnahmen auf der Grundlage von Lufttüchtigkeitsanweisungen und Joint Aviation Requirements

Leitsatz 1. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die lediglich darauf gerichtet ist, die objektive Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts in Zeiträumen nach Ablauf des Bilanzstichtags zu ermöglichen, ist in den bis dahin abgeschlossenen Rechnungsperioden wirtschaftlich noch nicht verursacht. 2. Ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung am Bilanzstichtag bereits rechtlich e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2013, Die Abänderung ... / a) Entscheidung

Dem Erstantrag des Gläubigers nach § 258 ZPO wird voll stattgegeben. aa) Der Gläubiger muss einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG erheben. Nach dieser Vorschrift ist jeder Wunsch auf Abänderung einer Rentenentscheidung zu beurteilen, gleich ob im Einzelfall eine formelle Rechtskraft zu durchbrechen ist oder nicht.[4] (1) Gestützt auf nachträgliche Veränderung der Verhältnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116 Ambulan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Titel der Vorschrift ist mit dem Begriff "Krankenhausärzte" unvollständig, nachdem sich die Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit Wirkung zum 1.1.2012 auch auf angestellte Ärzte in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und auf solche Ärzte erstrecken kann, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig und nach § 119b S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Ehebedingte Nac... / 2 Gründe:

[7] Die Revision hat keinen Erfolg. [8] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis 31.8.2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [9] Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht der Ehefrau ein Anspruch auf Aufstockungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Ehebedingte Nac... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist deutscher Staatsangehöriger, die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) hat die tschechische Staatsangehörigkeit. Die Parteien schlossen im Juli 1994 in Prag die Ehe und siedelten später nach Deutschland über. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Im Juli oder Augu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Begrenzung des ... / 3 Anmerkung

Zulässigkeit des Abänderungsantrags Der BGH verneint eine Präklusion des Antragstellers nach § 238 Abs. 2 FamFG, der sein Abänderungsbegehren nach dem Sachverhalt allein auf die Änderung der Gesetzeslage in Gestalt des § 1578b BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz vom 21.12.2007 gestützt hat. Grundsätzlich kann ein Abänderungsbegehren auf die Änderung der Gesetzeslage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2013, Begrenzung des ... / 2 Gründe:

[8] Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. [9] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, den Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin zu begrenzen, im Wesentlichen das Folgende ausgeführt: [10] Die Antragsgegnerin habe keine ehebedingten Nachteile erlitten. Selbst wenn sie ohne die Eheschließung mit dem Antragsteller schon früher in die Bundesrepublik übergesiede...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsausschluss bei unwirksamer Befristung

Leitsatz Enthält ein Wohnraummietvertrag eine unwirksame Befristung, kann im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein für die Dauer der Befristung geltender beiderseitiger Kündigungsverzicht anzunehmen sein. Sachverhalt Die Vermieterin und der Mieter einer Wohnung streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung. Der Vertrag enthält folgende Bestimmung: "Das Mietverhältnis ist auf Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / 2. Befristung des Unterhaltsanspruchs

Grundsätzlich nicht möglich, soweit das Vorliegen eines ehebedingten Nachteils nicht ausgeschlossen ist. Ausnahme: Kompensation des Nachteils durch Vermögensübertragungen während der Ehe und/oder anlässlich der Scheidung.[45] Immer dann, wenn kein ehebedingter Nachteil vorliegt und die zeitlich unbegrenzte Fortdauer eines Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB

A. Formelle Voraussetzungen I. Erstmalige Titulierung des Unterhalts Der rechtsvernichtende bzw. -begrenzende Einwand nach § 1578b BGB muss nicht ausdrücklich als solcher geltend gemacht werden. Soweit sich der Antragsgegner mit seinem Abweisungsantrag dem geltend gemachten Unterhaltsanspruch entgegenstellt, ist die Begrenzung des Unterhalts von Amts wegen zu prüfen.[1] Dies s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / I. Ehebedingter Nachteil

1. Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und Anforderungen an den Umfang der Darlegungen Das Nichtvorliegen eines Nachteils ist vom Pflichtigen darzulegen und zu beweisen; hierbei muss ihn der Berechtigte im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast unterstützen durch Vortrag zu Umständen, über die der Pflichtige aus eigener Kenntnis und Wahrnehmung keine ausreichenden Anga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / B. Materielle Voraussetzungen

I. Ehebedingter Nachteil 1. Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und Anforderungen an den Umfang der Darlegungen Das Nichtvorliegen eines Nachteils ist vom Pflichtigen darzulegen und zu beweisen; hierbei muss ihn der Berechtigte im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast unterstützen durch Vortrag zu Umständen, über die der Pflichtige aus eigener Kenntnis und Wahrnehmung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / III. Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch

1. Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs Untere (konkrete) Grenze: angemessener Bedarf nach § 1578b Abs. 1 BGB = fiktives Einkommen ohne Ehe. Äußerste (abstrakte) Grenze: pauschales unterhaltsrechtliches Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten (Düss. Tabelle 2013 Anm. B. V.: 800/1.000 EUR). 2. Befristung des Unterhaltsanspruchs Grundsätzlich nicht möglich, soweit das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / 1. Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs

Untere (konkrete) Grenze: angemessener Bedarf nach § 1578b Abs. 1 BGB = fiktives Einkommen ohne Ehe. Äußerste (abstrakte) Grenze: pauschales unterhaltsrechtliches Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten (Düss. Tabelle 2013 Anm. B. V.: 800/1.000 EUR).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / II. Abänderung von Unterhaltstiteln

1. Gerichtlicher Beschluss – Präklusion (§ 238 Abs. 2 FamFG) a) Die für eine Begrenzung maßgeblichen Umstände bestanden bei Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die der Vortitel ergangen ist, noch nicht bzw. waren nicht sicher vorhersehbar:[2] Begrenzungseinwand nach § 1578b BGB stellt Abänderungsgrund dar, sobald die Voraussetzungen später vorliegen. b) Die für eine Begrenz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / A. Formelle Voraussetzungen

I. Erstmalige Titulierung des Unterhalts Der rechtsvernichtende bzw. -begrenzende Einwand nach § 1578b BGB muss nicht ausdrücklich als solcher geltend gemacht werden. Soweit sich der Antragsgegner mit seinem Abweisungsantrag dem geltend gemachten Unterhaltsanspruch entgegenstellt, ist die Begrenzung des Unterhalts von Amts wegen zu prüfen.[1] Dies setzt allerdings entsprechen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / II. Billigkeitskriterien

Alter des Unterhaltsberechtigten. Einschränkungen des Unterhaltsberechtigten in seiner Lebensführung und Erbringung von Leistungen, um dem Unterhaltsschuldner ganz oder teilweise eine Ausbildung zu ermöglichen. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen zur Beurteilung der Belastung durch den Fortbestand des Unterhaltsanspruchs in uneingeschränktem bzw. ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / 2. Bestimmung des ehebedingten Nachteils bei den einzelnen Unterhaltstatbeständen

a) Betreuungsunterhalt: Differenz zwischen dem bei einer neben der Kinderbetreuung zumutbaren Erwerbstätigkeit erzielten bzw. erzielbaren Einkommen und dem Einkommen, welches ohne die Ehe erzielt werden könnte. Die auf der vorehelichen Betreuung eines gemeinsamen Kindes beruhenden wirtschaftlichen Nachteile stellen keinen ehebedingten Nachteil dar. Etwas anderes kann für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / I. Erstmalige Titulierung des Unterhalts

Der rechtsvernichtende bzw. -begrenzende Einwand nach § 1578b BGB muss nicht ausdrücklich als solcher geltend gemacht werden. Soweit sich der Antragsgegner mit seinem Abweisungsantrag dem geltend gemachten Unterhaltsanspruch entgegenstellt, ist die Begrenzung des Unterhalts von Amts wegen zu prüfen.[1] Dies setzt allerdings entsprechenden Tatsachenvortrag zu den Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / 1. Gerichtlicher Beschluss – Präklusion (§ 238 Abs. 2 FamFG)

a) Die für eine Begrenzung maßgeblichen Umstände bestanden bei Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die der Vortitel ergangen ist, noch nicht bzw. waren nicht sicher vorhersehbar:[2] Begrenzungseinwand nach § 1578b BGB stellt Abänderungsgrund dar, sobald die Voraussetzungen später vorliegen. b) Die für eine Begrenzung maßgeblichen Umstände bestanden bei Schluss der mündlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / 1. Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und Anforderungen an den Umfang der Darlegungen

Das Nichtvorliegen eines Nachteils ist vom Pflichtigen darzulegen und zu beweisen; hierbei muss ihn der Berechtigte im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast unterstützen durch Vortrag zu Umständen, über die der Pflichtige aus eigener Kenntnis und Wahrnehmung keine ausreichenden Angaben machen kann, während dies dem Berechtigten ohne Weiteres möglich ist, da es um Umstände ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Checkliste zur ... / 2. Vollstreckbarer Vergleich

a) Die für eine Begrenzung maßgeblichen Umstände lagen bei Vergleichsabschluss noch nicht vor bzw. waren nicht sicher vorhersehbar: Begrenzungseinwand nach § 1578b BGB stellt, sobald die Voraussetzungen später vorliegen, Abänderungsgrund nach § 239 FamFG dar. b) Die für eine Begrenzung maßgeblichen Umstände lagen bereits bei Vergleichsabschluss vor, sind jedoch nicht berücksic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Angemessener Le... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich in der ersten Hälfte des Jahres in zwei Entscheidungen,[1] im Rahmen der Billigkeitsprüfung zur Begrenzung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs, erstmals mit einer für die Praxis äußerst bedeutsamen Problematik auseinandergesetzt. Es ging jeweils um die Frage, ob einem Ehegatten Nachteile i.S.d. § 1578b BGB dadurch entstanden sind, dass er,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Anpassung einer... / 2 Gründe:

[7] Die Revision hat teilweise Erfolg. [8] Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis zum 31.8.2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB 197/10, FamRZ 2011, 100 Rn 10). I. [9] Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07/2013, Bilanz im Familienrecht

Interview mit Rechtsanwalt Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Siegfried Kauder FF/Schnitzler: Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Vor der Bundestagswahl im September 2013 soll noch einmal kurz Bilanz gezogen werden. Nach den umfangreichen neuen Gesetzgebungsvorhaben im Unterhaltsrecht (Unterhaltsrechtsreform 1.1.2008) und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 7/2013, Die Cash-Gesel... / 2. Steuerliche Vorteile der Cash-Gesellschaft bei konsolidierter Gesamtbetrachtung mit der Erbschaftsteuer

Das Ergebnis der beispielhaften Vergleichskalkulation ist, dass bei einer Schenkung von 2 Mio. EUR von einem Elternteil an zwei Kinder bei bereits verbrauchten persönlichen Freibeträgen das Anlagevermögen in der GmbH-Variante in etwa so stark anwächst wie im Privatvermögen, jedoch die durch gezahlte Schenkungsteuern reduzierte Ausgangsbasis dadurch voll als Unterschiedsbetra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 2. Ausübungskontrolle: § 242 BGB oder § 313 BGB?

Seit einigen Entscheidungen führt der BGH auf der zweiten Stufe der Inhaltskontrolle zwei Instrumente an, ohne dass klar würde, wann welches anzuwenden wäre.[27] § 242 BGB soll eingreifen, wenn sich im Zeitpunkt der Scheidung eine evident einseitige, unzumutbare Lastenverteilung ergibt. § 313 BGB soll dagegen Anwendung finden, wenn und soweit die tatsächliche Gestaltung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 3. Primäre und sekundäre Darlegungslast bezüglich ehebedingter Nachteile

Das Vorliegen ehebedingter Nachteile kann einer Unterhaltsbefristung entgegenstehen und ist deshalb in vielen Unterhaltsstreitigkeiten ein heiß umkämpfter Schauplatz. Beide Parteien treffen hierbei unterschiedliche Darlegungslasten. Dieses System muss der Anwalt sehr genau kennen, um nicht seiner Partei leicht vermeidbare Nachteile zu bescheren. Grundsätzlich muss der Unterha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zeitmietvertrag – § 575 Abs. 1

Rz. 2 § 575 Abs. 1 nennt mit drei Varianten Möglichkeiten, einen Zeitmietvertrag abzuschließen. Wie schon ausgeführt (Rn. 1), hat der Gesetzgeber die bisherige Befristung auf nicht mehr als fünf Jahre als zu eng angesehen. Längere Vertragslaufzeiten könnten für beide Seiten Vorteile haben. Der Vorteil des Mieters bestehe darin, dass er die Sicherheit habe, während der Vertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das bisherige Recht unterschied zwischen dem einfachen Zeitmietvertrag (§ 564c Abs. 1 a. F.) und dem qualifizierten Zeitmietvertrag nach § 564c Abs. 2 a. F. Nur Letzterer war ein echter Zeitmietvertrag, ansonsten blieb es beim Kündigungsschutz des § 564b a. F., der allerdings nur eingriff, wenn der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangte. Die neue Regelun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Auskunftsverlangen des Mieters – § 575 Abs. 2

Rz. 4 Entfallen ist die bisherige Regelung, dass der Vermieter dem Mieter drei Monate vor Ablauf der Mietzeit schriftlich mitteilen muss, dass seine Verwendungsabsicht noch besteht (§ 564c Abs. 2 a. F.). Nunmehr kann der Mieter vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2013, Die Rechtsprech... / a) Befristung als Abänderungsgrund beim Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)

Eine Vereinbarung über Geschiedenenunterhalt kann nach Änderung der Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 12.4.2006[71] zur Befristung des Aufstockungsunterhalts im Zweifel abgeändert werden. Dass der Unterhalt ausdrücklich lebenslang zu zahlen ist, steht der Befristung nicht unbedingt entgegen.[72]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2013, Die Rechtsprech... / b) Befristung des Unterhalts nach Abänderungsurteil

Wurde in einem Unterhaltsvergleich eine spätere Befristung des Unterhalts vorbehalten, diese jedoch nicht in einem nach Veröffentlichung des Urteils des BGH vom 12.4.2006[69] verhandelten Abänderungsverfahren geltend gemacht, schließt die Rechtskraft des Abänderungsurteils bei unveränderter Tatsachenlage eine künftige Befristung oder Herabsetzung des Unterhalts aus. Eine Aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 1. Anwendungsbereich

§ 36 Nr. 1 EGZPO ist nicht einschlägig, wenn sich die Änderung nicht aus dem UÄndG 2007 ergibt, sondern aus der Änderung der Rechtsprechung des BGH durch das Urteil vom 12.4.2006 zur Befristung des Aufstockungsunterhalts.[78] Die Regelung des § 36 Nr. 1 EGZPO gilt unabhängig davon, ob der Unterhaltstitel vor oder nach den UÄndG 1986 zustande gekommen ist.[79]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. § 1578b und Rechtsprechung des BGH zu § 1573 Abs. 5 BGB a.F.

§ 1578b BGB ist letztlich eine Ausformung der Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 1.4.2006.[49] In dieser Entscheidung[50] hat der BGH, im Gegensatz zu seiner früheren Rechtsprechung, für die Befristung des Aufstockungsunterhalts das hauptsächliche Gewicht auf ehebedingte Erwerbsnachteile gelegt, nicht mehr auf die Ehedauer.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2013, § 68 Abs. 3 Sat... / V. Rechtsprechung

Die Obergerichte scheinen von § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG bislang nur wenig Gebrauch zu machen. Möglicherweise – sicher feststellbar ist das nicht – wird weitgehend § 522 Abs. 2 ZPO "freiwillig" angewandt.[20] Dies wäre zwar immer noch günstiger als § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, diskriminiert die Familienstreitsachen aber gegenüber den allgemeinen Zivilsachen schon wegen der fehlen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 10. Beweislast

Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der für eine Befristung stehenden Tatsachen. Dazu gehört, dass keine ehebedingten Nachteile entstanden sind. Den Unterhaltsberechtigten trifft die sekundäre Darlegungslast, dies substanziiert zu bestreiten und darzulegen, welche konkreten Nachteile entstanden sein sollen. Erst wenn das Vorbringen des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2013, Die Rechtsprech... / b) Beschränkung von Erwerbslosenunterhalt (§ 1573 Abs. 1 BGB)

Haben die Parteien eine zeitlich unbefristete Unterhaltsrente vereinbart, weil sie bei Abschluss des Vergleichs die Möglichkeit einer Befristung und Herabsetzung des Erwerbslosenunterhalts aufgrund des UÄndG 1986 nicht bedacht haben, kann der Vertrag nach Inkrafttreten des § 1578b BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage abgeändert und der Unterhalt beschränkt werden.[73]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2013, Ehebedingter Na... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller begehrt die Befristung des durch Vergleich geregelten Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt der Antragsgegnerin. Die Beteiligten schlossen 1989 die Ehe. Sie adoptierten ein im März 1996 geborenes Kind. Die Antragsgegnerin ist seit Juli 1991 Versicherungsfachwirtin und arbeitete bis 1995 als Sachbearbeiterin bei verschiedenen Versicherungsunternehmen. Nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2013, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen

1. Nach Auffassung des Beschwerdegerichts sind die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 124 Nr. 2, 1. Alt. ZPO erfüllt, weil der Beklagte im Bewilligungsverfahren absichtlich falsche Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht habe. Er habe sowohl seinen vorgenannten GmbH-Geschäftsanteil als auch die Darleh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2013, Ehebedingter Na... / 2 Anmerkung

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage der Bindung der Beteiligten eines Unterhaltsrechtsverhältnisses an die Beurteilung der Höhe des vom Unterhaltsgläubiger erzielten bzw. erzielbaren Erwerbseinkommens im Rahmen einer von ihnen vereinbarten Änderung der ursprünglichen Vergleichsgrundlage. Der BGH ist der Auffassung, dass hierfür nichts anderes gelten kann als für ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung für öffentlich-rechtliche Anpassungsverpflichtung nach der TA Luft 2002

Leitsatz Eine behördliche Anweisung, nach der Altanlagen einen festgelegten Emissionswert ab einem bestimmten Zeitpunkt einhalten sollen (hier: Nr. 5.4.1.2.1 TA Luft 2002), kann in der Regel nicht dahin verstanden werden, dass die Verpflichtung zur Wahrung des Grenzwerts i.S.d. Rechtsprechung zu Verbindlichkeitsrückstellungen rechtlich bereits vor Ablauf dieses Zeitpunkts en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2013, Erhöhung des ko... / 1 Aus den Gründen:

I. Mit seinem am 5.5.2011 bei Gericht eingegangenen Antrag erstrebt der Antragsteller die Abänderung eines zwischen den Beteiligten im Jahre 1998 geschlossenen gerichtlichen Vergleiches über nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 3.150,00 DM zugunsten der Antragsgegnerin mit dem Ziel, ab Mai 2011 keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Er beruft sich darauf, dass das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2013, Nichts ist von Dauer

Eva Becker … lautet eine Weisheit. Sie könnte von Familienrechtlern stammen, die an Ehe und Unterhalt denken, wenn von der Dauer die Rede ist. So war es zweifellos vor der Reform des Unterhaltsrechts. Seitdem war es mit der Gewissheit um die Dauer und deren Bedeutung geschehen: Wie lange eine Ehe dauert, war nur noch von untergeordnetem Belang. Stattdessen war es nun der ehebed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2013, Falsche Angaben... / 1 Aus den Gründen:

[1] Der Beklagte wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO. [2] I. Von der Klägerin auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch genommen, beantragte er mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 15.6.2010 beim Landgericht ratenfreie Prozesskostenhilfe. In der beigefügten Erklärung über s...mehr