Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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§ 10 Haushaltsführungsschaden / 2. Haushaltsspezifische Behinderung im Einzelfall

Rz. 11 Voraussetzung des Anspruchs ist, dass die Fähigkeit zur Arbeit im Haushalt konkret und spürbar beeinträchtigt ist (sog. haushaltsspezifische Behinderung im Einzelfall). Falls bei Geltendmachung des Anspruchs (noch) keine speziellen Erkenntnisse vorliegen, muss die Beeinträchtigung in Form der Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit (MdH) gegebenenfalls noch bei einem ...mehr

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§ 10 Haushaltsführungsschaden / 3. Schadenminderungspflicht

Rz. 22 Gemäß § 254 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB ist die verletzte Person gehalten, den Schaden gering zu halten (sog. Schadenminderungspflicht). Rz. 23 Der geschädigte Haushaltsführende muss demnach verbliebene Kräfte einsetzen, gegebenenfalls umdisponieren und umorganisieren (z.B. durch den vermehrten Einsatz von technischen Hilfsmitteln).[53] Auch eine andere Einteilung der Arbei...mehr

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§ 24 Anhang / VI. Muster: Klageerwiderung zum Haushaltsführungsschaden

Rz. 19 Muster 5: Klageerwiderung zum Haushaltsführungsschaden Muster: Klageerwiderung zum Haushaltsführungsschaden An das Amtsgericht _________________________ _________________________ Aktenzeichen: _________________________ In Sachen Haushalt ./. _________________________ und _________________________ Versicherungs-AG bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten und...mehr

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§ 24 Anhang / V. Muster: Klage zum Haushaltsführungsschaden

Rz. 18 Muster 4: Klage zum Haushaltsführungsschaden Muster: Klage zum Haushaltsführungsschaden An das Amtsgericht __________________________________________________ Klage der Frau _________________________, _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________, Köln gegen 1. Herrn _________________________, _________________________, –...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.1 Allgemeine Unterrichtungs- und Anhörungspflicht

Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören sowie ihr die danach getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.[1] Diese Unterrichtungspflicht ist weitergehender als das Informations...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.2 Beteiligung an der Besetzung von Arbeitsplätzen

Gemeinsame Prüfpflicht Nach § 164 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber bei der Besetzung frei werdender oder neuer Arbeitsplätze unter Beteiligung der SBV zu prüfen, ob diese Arbeitsplätze insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu hat der Arbeitgeber die SBV zu beteiligen und den Betriebsrat anzuhören. Ziel der ...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.4 Wählbarkeit

Wählbar sind im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer, die am Wahltag dem Betrieb mindestens 6 Monate angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nach § 177 Abs. 3 Satz 2 SGB IX ist nicht wählbar, wer kraft Gesetzes dem Betriebsrat nicht angehören kann. Damit ist das passive Wahlrecht von leitenden Angestellten ausgeschlossen, weil bei deren Teilnahme an internen Betriebsr...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 5.7 Versetzungsschutz

Anders als in den Personalvertretungsgesetzen gab es in der Betriebsverfassung bis zum 27.7.2001 keinen besonderen Versetzungsschutz. War die betroffene Vertrauensperson mit der vom Arbeitgeber beabsichtigten Versetzung nicht einverstanden, hatte allerdings der nach § 99 BetrVG im Rahmen der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe mitbestimmende Betriebsrat nur die Mögli...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 1.3 Aufgabenkatalog

Zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV gehört nach § 178 Abs. 1 Satz 2 SGB IX vor allem: Darüber zu wachen, dass die zugunsten der schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 SGB IX obliegende Mindestbeschäftigung von schwerbehind...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / Zusammenfassung

Überblick Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist eine gewählte Vertretung für die besonderen Interessen der schwerbehinderten sowie ihnen gleichgestellten Menschen mit Behinderungen in den Betrieben der Privatwirtschaft und in den Verwaltungen des öffentlichen Dienstes. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über alle wesentlichen Aspekte, die Rechtsstellung und das Wahlverf...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.7 Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Arbeitsunfähigkeit (BEM)

Der Arbeitgeber hat nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX mit Zustimmung der betroffenen Person den Betriebs- oder Personalrat bereits dann zu unterrichten, sobald der "Beschäftigte" – also auch nicht der Mensch mit Behinderung (!)[1] – länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig krank ist. Nur soweit der Arbeitnehmer schwerbehindert is...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.3 Rechte gegenüber dem Betriebsrat

Die SBV ist nicht nur rechtlich nach § 182 Abs. 1 SGB IX zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verpflichtet. Sie bedarf auch dessen faktischer Unterstützung, denn der Betriebsrat ist der Träger der Mitbestimmungsrechte. Um die Interessen der schwerbehinderten Menschen im Betriebsrat zur Geltung bringen zu können, ist der SBV in § 178 Abs. 4 und 5 SGB IX das Recht eingeräumt...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.3 Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen[1] unabhängig von ihrem Alter und ihrer Beschäftigungsdauer. Dazu gehören alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten mit Behinderungen (einschließlich der leitenden Angestellten), die Auszubildenden sowie in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auch die Selbststän...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 3.8 Wahl einer Gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung

Betriebe, die die Mindestzahl von 5 beschäftigten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen nicht erfüllen, können nach § 177 Abs. 1 Satz 4 SGB IX für die Wahl einer Gemeinsamen SBV zusammengefasst werden. Nach Auffassung des BVerwG kann auch ein Betrieb mit 5 und mehr wahlberechtigten Menschen mit Behinderungen mit einem Betrieb mit weniger als 5 zusammengefasst...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.6 Prävention bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis Schwerbehinderter

Sobald personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten zu erkennen sind, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen führen können, sind diese Interessenvertretungen "einzuschalten". Dabei sind mit ihnen alle Möglichkeiten zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauer...mehr

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Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i...mehr

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Behindertengerechter Garten... / 3 Entscheidung: Die Umbaukosten sind nicht zwangsläufig entstanden

Der BFH teilt die Auffassung des FG. Es fehlt an der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen. Denn sie beruhten nicht vorrangig auf der Krankheit bzw. Behinderung der X, sondern sind Folge ihres frei gewählten Freizeitverhaltens. Sinn und Zweck des § 33 EStG Ziel des § 33 EStG ist es, zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf zu berücksichtigen, die wege...mehr

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Behindertengerechter Garten... / 2 Das Problem

X (Ehefrau) ist behindert und deshalb auf einen Rollstuhl angewiesen. Ihr Schwerbehindertenausweis wies im Streitjahr (2016) einen Grad der Behinderung von 70 mit den Merkzeichen "G" und "aG" aus. X und ihr Ehemann sind Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Garten. Vor dem Haus befanden sich früher Beete, auf denen X Pflanzen hegte. Um die Beete weiter mit dem Rollstuhl erre...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.1.4 Atteste/Behindertenausweise

Häufig werden entsprechende Dokumente eingereicht, um die Erforderlichkeit von barrierefreien Wohnungen oder die Dringlichkeit eines Gesuchs zu belegen. Zu beachten ist dabei, dass die Dokumente häufig eine Vielzahl besonders schützenswerter Gesundheitsdaten enthalten. Eine Speicherung könnte analog zu den vorangegangenen Ausführungen bezüglich der Unterlagen aus dem Bewerbun...mehr

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Beschäftigtendatenschutz / 2 Anbahnung und Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird regelmäßig eine Vielzahl personenbezogener Daten erhoben. Es steht in der Verantwortung des Wohnungsunternehmens, deren Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Zugang zu diesen Daten dürfen nur Personen haben, die am Bewerbungs- und Auswahlverfahren direkt beteiligt sind. Bereits bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (St...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.1 Teilnahme- oder Kostenbeiträge

Rz. 3 Der Gesetzgeber lässt die Erhebung von Kostenbeiträgen für alle in Nr. 1–3 aufgezählten Angebote zu. Das Abgaben- und Beitragsrecht definiert den Beitrag als eine Geldleistung, die der Deckung oder Verringerung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung dient, wenn die Einrichtung dem Pflichtigen besondere Vorteile gewährt. Anders als im Kommunalabgabenrecht, bei dem ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.4 Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 46 Bei betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die inner- oder außerbetrieblichen Gründe und deren Auswirkungen auf die Arbeitsplätze der betroffenen Arbeitnehmer sowie die unternehmerische Organisationsentscheidung mitzuteilen. Pauschale Begründungen wie "hohe Verluste", "Umsatzrückgang", "schwierige wirtschaftliche Lage" genügen nicht. Erforde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Austausch bzw. Überspringen stiller Reserven

Rz. 117 Sofern das eingebrachte Betriebsvermögen von der übernehmenden Personengesellschaft mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt wird, werden stille Reserven, die sich auf der Ebene des Einbringenden gebildet haben, auf die Personengesellschaft übertragen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die stillen Reserven der Höhe nach und objektbezogen, nur der Höhe ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Persönliche Gründe

Rz. 271 Die Zahl der Unterhaltsberechtigten [377] führt immer dann zu einer Änderung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, wenn der Schuldner mehr als fünf Personen gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, da die amtliche Lohnpfändungstabelle max. nur fünf Unterhaltsverpflichtete berücksichtigt. Grds. stellen freiwillig übernommene Unterhaltspflichten keinen Abänderungsgru...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.3.2 Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach Teilsatz 3

Rz. 7 Für die Erhebungen zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach Abs. 1 Satz 2 Teilsatz 3 wurde der Beginnzeitpunkt durch das KICK abermals auf 2007 verschoben, weil sich das ursprünglich vorgesehene Konzept für die Erhebung in diesem Bereich als unpraktikabel erwiesen hat (BT-Drs. 15/1552 S. 11). Aus diesem Grund war der Beginn zuv...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)

Rz. 23 Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung ist als gesellschaftspolitisches Ziel anerkannt (vgl. bereits BT-Drs. 15/3676 S. 32). Dem trägt die Regelung in Abs. 4 Rechnung. Nach Satz 1 sollen Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam gefördert werden. Die bisherige Einschränkung, wonach eine gemeinsame Förderung erfolgen sollte...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.6 Erhebungsmerkmale Maßnahmen des Familiengerichts i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 9 und 13 nach Abs. 6 bis 6b

Rz. 23 Abs. 6 bis 6b legt die Erhebungsstruktur für Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung, Sorgerechtsentziehung und sonstige familiengerichtliche Maßnahmen fest. Rz. 24 Da nicht alle Personen und Institutionen eine Maßnahme direkt – wie dies etwa Jugendämtern möglich ist – anregen, sondern lediglich Hinweise geben können, wurde durch das KJSG Abs. 6 Nr. 1 entsprechend zum 10.6....mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 3 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wir...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.3.2 Unterstützung und Ergänzung von Erziehung und Bildung in der Familie (Abs. 2 Nr. 2) und Hilfe bei der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 33 Nr. 2 und Nr. 3 formulieren die Ziele der Unterstützung und Ergänzung familiärer Erziehung und Unterstützung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung. Hier zeigt sich das gewandelte Verständnis der Kinderbetreuung weg von einer rein pädagogischen Leistung – häufig zur Vorbereitung auf die Schulausbildung und das Erlernen von Sozialkompetenzen im Umga...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.1.4 Qualitätsmerkmale nach § 79a Satz 2

Rz. 4b Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 der zwingende Inhalt der Vereinbarungen erweitert auf die Qualitätsmerkmale nach § 79a Satz 2 (vgl. Abs. 1 Satz 1 letzter Teilsatz). Rz. 4c Dies hat i. S. des Kindeswohls klarstellende Funktion und verfolgt den Zweck, die Qualitätsmerkmale zur Sicherung der Re...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Im Rahmen der Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer regeln die §§ 84-86 BetrVG das Beschwerderecht des einzelnen Arbeitnehmers. Sie ergänzen die in den §§ 81-83 BetrVG geregelten Informations-, Anhörungs- und Erörterungsrechte. Die in §§ 84 ff. BetrVG geregelten Verfahren stellen sicher, dass die Anliegen der Arbeitnehmer im Betrieb Gehör finden. Dabei reg...mehr

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zfs 03/2023, Ärztliche Fest... / 1 Sachverhalt

Der Kl. begehrt von der beklagten Unfallversicherung die Feststellung, dass diese ihm zur Zahlung einer Unfallrente verpflichtet sei. Mit Schreiben vom 26.3.2019 zeigte der Kl. der Bekl. an, dass er sich am XX.XX.2016 beim Sport durch einen Unfall an der Hüfte verletzt habe und diese Verletzung weiterhin bestehe. Die verspätete Anzeige bat er zu entschuldigen, da er aufgrund ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Gesetz über Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien

Rz. 116 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist im Testo unico sulle successioni e donazioni geregelt.[62] Im Jahr 2000 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer von der Regierung Amato II mit dem Gesetz Nr. 342/2000 gesenkt und im Jahr 2001 von der Regierung Berlusconi II mit dem Gesetz Nr. 383/2001 abgeschafft. Die Steuer wurde 2006 von der Regierung Prodi II mit dem Gesetze...mehr

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ZErb 03/2023, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 19.7.1991 (…) zur Testamentsvollstreckerin nach dem Tod ihres vorverstorbenen Ehemannes berufen. In der letztwilligen Verfügung der Eheleute heißt es dazu: Zitat 5. Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Zuerstversterbende von uns ordnet für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung an und bestimmt den überlebe...mehr

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Sauer, SGB II § 83 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Folge des gesetzgeberischen Versäumnisses, im Zuge der Überführung der Vorschriften über die Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX auch die Verweisungen in § 21 Abs. 4 Satz 1 und § 23 Nr. 2 zum 1.1.2020 entsprechend anzupassen. Sie schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass Leistungsberechtigte mit Behinderungen nach Maßgabe der Übergangsv...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44j greift das Ziel der Bundesregierung auf, Männer und Frauen gleichzustellen und insbesondere wegen des Geschlechts bestehende Diskriminierungen zu beseitigen und künftige Diskriminierungen zu verhindern (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 Nr. 3 und 4 u. a.). Dazu sollen Frauen gefördert werden, um bestehende Diskriminierungen abzubauen. Zur anzustrebenden Gleichste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 2.3 Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten

Rz. 13 Die Gleichstellungsbeauftragte wird in der Regel unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet. Es spricht viel dafür, die Beauftragte auch zu den Sitzungen der Trägerversammlung zuzulassen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung v. 7.11.2012, OVG 4 S 42.12). Damit ist sichergestellt, dass ihr nicht auf Arbeitsebene über Vorgesetzte die Aus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fähigkeit zum Selbstunterhalt eines verheirateten behinderten Kindes

Leitsatz Es entspricht der Lebenserfahrung, dass in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den Einkünften des unterhaltsverpflichteten Ehepartners und den geringeren eigenen Mitteln des Kindes Unterhaltsleistungen des Ehegatten anzunehmen sind. Zur Beurteilung der Frage, ob ein abzweigungsberechtigtes behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und deshalb e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für künstliche... / 3. Entscheidung des FG Niedersachsen v. 14.12.2021 – 6 K 20/21

Hinzuweisen ist noch auf eine aktuelle steuerzahlerfreundliche Entscheidung des FG Niedersachsen[6]. Chromosomale Translokation beim Mann ...: Im Streitfall ging es um eine Partnerschaft, in der der Partner der Steuerpflichtigen an einer chromosomalen Translokation (sog. balancierte reziproke Translokation) leidet – einer genetischen Veränderung, welche mit hoher Wahrscheinli...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.5 Konkurrenzen zu anderen Leistungsträgern

Rz. 68 Für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB VIII und den Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII hält § 10 Abs. 4 Satz 1 eine Regelung bereit. Danach gehen grundsätzlich die Leistungen der Jugendhilfe diesen Leistungen vor . Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 gehen jedoch abweichend von Satz 1 Leistungen nach § 27a Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 6 SGB XII und Leistungen der Einglied...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.5 Dauer der Hilfe nach Abs. 1

Rz. 32 Das Gesetz enthält bei der Bewilligung von Hilfen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres keine Vorgaben für die Dauer der Hilfen. Abs. 1 Satz 1 ordnet vielmehr ausdrücklich an, dass die Hilfe solange zu gewähren ist, wie es aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Eine prinzipielle Begrenzung des Bewilligungszeitraumes (auf 6 oder 12 Mo...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.4 Leistungsvoraussetzungen nach Nr. 2

Rz. 30 Nach Nr. 2 müssen die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung vorliegen. Dies stellt eine Selbstverständlichkeit des Leistungsrechts dar. So müssen bei Hilfen zur Erziehung die in § 27 Abs. 1 niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Hilfe zur Erziehung kann nur beansprucht werden, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.1 Übergangsplanung nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Sonderregelung bei einem Zuständigkeitsübergang vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf einen Träger der Eingliederungshilfe. Es handelt sich um eine verdrängende lex spezialis Regelung, wie sich aus der Formulierung "Abweichend von Absatz 1 ..." ergibt. Rz. 17 Ein solcher Zuständigkeitswechsel vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.1 Notwendigkeit – alte Rechtslage bis 9.6.2021

Rz. 11 Bis zum 9.6.2021 galt der Begriff der Notwendigkeit. Rz. 12 Aufgrund der Eigenständigkeit des Anspruchs knüpft die Gewährung der Volljährigkeitshilfe nicht an einen wie auch immer gearteten Erziehungsbedarf an. Notwendig, aber auch ausreichend als Voraussetzung für die Förderung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 ist, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.3 Prüfgegenstand Bedarf des jungen Menschen

Rz. 53 Der Jugendhilfeträger hat vor dem Hintergrund der individuellen Bedarfslage des jungen Menschen, selbst zu prüfen, ob Leistungen anderer Sozialleistungsträger notwendig erscheinen und daher ein Zuständigkeitsübergang auf diese in Betracht kommt. Maßstab ist dessen individuelle Bedarfslage. Rz. 54 Die insoweit naheliegende Fallkonstellation ist die wirtschaftliche Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.2.2 Fortsetzungshilfe nach Satz 2 HS 2

Rz. 35 Ausnahmsweise kann gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2 die Hilfe in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden (vgl. auch bei Münder, SGB VIII, § 41 Rz. 9). Hierbei muss es sich aber um eine Fortsetzung einer bereits bewilligten zulässigen Hilfe bis zur Regelaltersgrenze handeln; sog. Fortsetzungshilfe (zum Begriff vgl. auch bei W...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 28 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.9.2017, Sn_2017_0417 – Zuständigkeit für die Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen,...mehr