Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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L / Letztes Wort des Angeklagten [Rdn 2209]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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Z / Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5461]

Rdn 5462 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / G. Der Rechtsanwalt als Mediator in erbrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 112 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens oder für die Tätigkeit als Mediator, soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebü...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 4. Raum für taktische Erwägungen

Außerdem bleibt zu beachten, dass die These vom Abzug der latenten Steuern den Ehegatten bzw. ihren Anwälten ein weites Feld für taktisches Vorgehen eröffnet. Aus dem Blickwinkel des Ausgleichsberechtigten wäre in Bezug auf die Spekulationssteuer etwa zu empfehlen, die Scheidung erst dann einzureichen, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist.[50] Mit Blick auf die Ertragst...mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Partnerorientierung

Rz. 5 Bei den Grundlagen einer partnerorientierten Gesprächsführung sind insbesondere die ethischen Grundhaltungen und die Einstellung in Betracht zu ziehen, mit der Gespräche geführt werden. Aus vielen alltäglichen Gesprächssituationen wissen wir, wie stark uns selbst die Einstellung und innere Haltung unserer Gesprächspartner beeinflussen kann. In manchen Gesprächen haben ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Übersicht über Leistungen der Rechtsschutzversicherer

Rz. 188 Im Bereich des Erbrechts übernehmen die Rechtsschutzversicherer nur selten die Rechtsanwaltskosten für den erbrechtlichen Mandanten. Eine Versicherung, die die Tätigkeiten des Rechtsanwalts zum Standardtarif anbietet, sucht man vergeblich. Die Rechtsschutzversicherer möchten nicht die hohen Prozesskosten des Versicherten übernehmen, welche sich aus den teilweisen hoh...mehr

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E / Eröffnungsbeschluss [Rdn 2332]

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei Mandatsübernahme

Rz. 50 Welche Konsequenz ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO auf die anwaltliche Vergütung hat, wird im Berufsrecht nicht geregelt. Der Verstoß gegen das Tätigkeitsverbot könnte die Nichtigkeit des Anwaltsvertrags und damit den Verlust aller Gebührenansprüche bedeuten, sofern das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB verst...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Aufhebung der Bewilligung

Rz. 168 Gemäß § 6a Abs. 1 BerHG erfolgt die Aufhebung von Amts wegen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung (nicht der Beratung!) die Voraussetzungen der Bewilligung nicht vorlagen, die Bewilligung aber noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Rz. 169 Die Aufhebung gemäß § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 3. Katalog der erfassten Tätigkeiten

Folgende allgemeine Tätigkeiten werden von der jeweiligen Verfahrensgebühr erfasst, wobei bei der Anwendung des Katalogs der jeweilige Verfahrensabschnitt zu berücksichtigen ist.[21] Erfasst werden:mehr

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Z / Zeuge, Vernehmung, Vernehmungsbeistand [Rdn 4177]

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AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / ee) Interessenkollision in der Mediation

Rz. 87 Ein Fall der Interessenkollision scheidet aus, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen einer erbrechtlichen Beratung als Mediator tätig wird. In diesem Fall wird der Rechtsanwalt im Einverständnis beider Parteien mit dem Ziel der Vermittlung und Schlichtung beauftragt.[196] Eine spätere anwaltliche Vertretung einer Mediationspartei ist aber ausgeschlossen.[197]mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / II. Arten der Vergütungsvereinbarung

Rz. 79 Unter Einhaltung der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vergütungsvereinbarung besteht für den Rechtsanwalt für Erbrecht die Möglichkeit ein Pauschal-, Zeit- oder Gegenstandshonorar sowie eine Kombination von Pauschal- und Zeithonorar mit dem Mandanten abzuschließen. Welche Honorarvereinbarung im Einzelfall der Vorrang bei der Beratung oder der Vertretung im erbrechtlich...mehr

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AGS 01/2022, Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe - Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis

Herausgegeben von Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner und Joachim Dietrich sowie Richter am BGH Dr. Carsten Schmidt. Verlag Kohlhammer, Stuttgart. 4. Aufl., 2022. XXVI, 496 S., 95,00 EUR Das vorliegende Werk hat sich zwischenzeitlich zu einem Standardwerk im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe entwickelt. Die Verfasser liefern ein ausführliches Nachschlagewerk, das de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. ABC

a) Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Rz. 147 [Autor/Stand] Vgl. dazu § 95 BewG Rz. 516 ff. b) Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Rz. 148 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung des BFH qualifiziert die Beteiligungen der Freiberufler an Kapitalgesellschaften grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge mit der Folge, dass die Beteiligungen nicht zum (ertragsteuerrechtliche...mehr

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R / Revision, Einlegung, Allgemeines [Rdn 2801]

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / g) Zusammenfassung

Rz. 88 Ein Verstoß gegen das Verbot der widerstreitenden Interessen aus § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 BORA bzw. § 356 StGB kann durch eine umfassende und sorgfältige Prüfung der Interessen der Mandanten sowohl bei der Annahme als auch bei der Beratung oder Vertretung im erbrechtlichen Mandat vermieden werden. Der Rechtsanwalt für Erbrecht sollte sich bei der Prüfung der Interessenk...mehr

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B / Beweisantrag, Zeitpunkt der Antragstellung [Rdn 1191]

Rdn 1192 Literaturhinweise: Bandilla/Hassemer, Zur Abhängigkeit strafrichterlicher Beweiswürdigung vom Zeitpunkt der Zeugenvernehmung im Hauptverfahren, StV 1989, 551 Barton, Der Zeitpunkt des Beweisantrages unter Berücksichtigung des Inertia-Effektes, StraFo 1993, 11 Hammerstein, Kann die Reihenfolge der Beweiserhebung das Urteil beeinflussen?, in: Festschrift für Rudolf Schm...mehr

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Neue Autoren/Autorenverzeichnis

Thomas Hillenbrand Thomas Hillenbrand ist Richter am Landgericht. Er ist als Mitglied einer Großen Strafkammer beim Landgericht Stuttgart und seit über zehn Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Thomas Hillebrand ist Mitautor des von Burhoff/Kotz herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" und langjähriger Mitarbeiter der Zeitschriften StRR und ZAP. Zulet...mehr

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V / Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers [Rdn 3776]

Rdn 3777 Literaturhinweise: Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177 Heldmann, Der verhinderte Verteidiger (Prozeßbericht), StV 1981, 82 Heubel, Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Verteidigers, NJW 1981, 2678 Neuhaus, Terminsbestimmung, Terminsverlegung ...mehr

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K / Kontakte des Verteidigers zu Geschädigten [Rdn 2863]

Rdn 2864 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht, Teil V Rdn 5012. Rdn 2865 1. Im Zusammenhang mit der Frage nach dem → Verteidigungsziel, Teil V Rdn 5079, kann sich für den Verteidiger auch die Frage nach einer Kontaktaufnahme zu Geschädigten stellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um die → Einstellung des Verfahrens...mehr

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Neue Autoren/Autorenverzeichnis

Thomas Hillenbrand Thomas Hillenbrand ist Richter am Landgericht. Er ist als Mitglied einer Großen Strafkammer beim Landgericht Stuttgart und seit über zehn Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Thomas Hillebrand ist Mitautor des von Burhoff/Kotz herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" und langjähriger Mitarbeiter der Zeitschriften StRR und ZAP. Zulet...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 141 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s...mehr

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Vorwort zur 1. Auflage

Dieses Buch basiert auf meinen Jahresberichten im "notar", langjähriger Referententätigkeit und deutlicher Erweiterung der Beiträge zu Kersten/Bühling (§ 58) bzw. Hinz u.a. (S. 587 ff.). Ich danke deren Verlagen für die Genehmigung der Übernahme von einigen Grundmustern. Last but not least liegen (teils leidvolle) praktische Erfahrungen zugrunde. Meine Mitarbeiter (ihnen geb...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) System der Zeitaufzeichnung

Rz. 88 Bei der Frage nach einem überzeugenden System der Zeitaufzeichnung für den Mandanten muss der Rechtsanwalt im Einzelfall die Festlegung eines angemessenen Abrechnungsintervalls, die Angemessenheit des Stundensatzes sowie die hinreichende Dokumentation beachten. Rz. 89 Zunächst sollte der Rechtsanwalt eine transparente Abrechnung mit dem Mandanten eine Zeiteinheit – Tag...mehr

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zfs 01/2022, Arglistige Täu... / 1 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das LG einen Anspruch der Klägerin wegen wirksamer Anfechtung des Vertrages durch die Bekl. verneint … 1. Die Kl. hat zunächst mehrere der gestellten Gesundheitsfragen objektiv falsch beantwortet. Die Gesundheitsfrage unter Ziffer 7.1 des Antrages lautet: "Sind Sie in den letzten fünf Jahren von Ärzten oder Behandlern beraten oder u...mehr

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N / Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2255]

Rdn 2256 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 1. Wirksam konsentierte Wunschelternschaft

Bei dem Versuch, die Ergebnisse der vorangegangen Überlegungen im Einzelnen zu konkretisieren und daraus mögliche künftige Regelungen zu formulieren, soll zunächst die Frage abgeschichtet werden, wie eine bestandsfeste originäre Zuordnung eines Kindes zu Wunscheltern aussehen könnte. Aus den vorangegangen Überlegungen hat sich ergeben, dass es unter bestimmten Voraussetzungen...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / c) Rechtsfolgen des Widerrufs

Rz. 47 Konnte der erbrechtliche Mandant den Vertrag wegen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen widerrufen, sind die empfangenen Leistungen nach § 357 Abs. 1 BGB spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Für den Rechtsanwalt stellt sich bei einem ausgeübten Widerruf die Frage, ob er für die bis da...mehr

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A / Aussetzung, verspätete Namhaftmachung geladener Beweispersonen [Rdn 617]

Rdn 618 1. Nach § 222 Abs. 1 hat das Gericht bzw. die StA, wenn sie nach § 214 Abs. 3 unmittelbar geladen hat, die geladenen Zeugen und SV dem Angeklagten rechtzeitig vor der HV namhaft zu machen. Das Gleiche gilt für die Bekanntgabe von (neuen) Beweistatsachen, deren Bedeutung für das Verfahren vorher nicht erkennbar war. Bekanntzumachen sind sämtliche zur HV geladenen Zeug...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / a) Betreiben des Geschäfts

Der Rechtsanwalt erhält die Verfahrensgebühr "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information". Diese Formulierung entspricht teilweise der in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO zur früheren Geschäftsgebühr. Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit des Verteidigers im jeweiligen Verfahrensabschnitt.[4] Durch die Verfahrensgebühr wird die gesamte Tätigkeit des Rechts...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 154a zur Beschränkung der Strafverfolgung [Rdn 2163]

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
6 Anhänge / 6.4 Die Liste mit 400 Tätigkeiten und deren Einordnung im KSVG

Die folgende Liste führt rund 400 Tätigkeiten und Berufe auf und gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob es sich um eine in der Regel künstlerische oder publizistische Tätigkeit handelt oder nicht und, wenn ja, ob diese in der Regel von einem Künstler als selbstständig Tätigem ausgeführt werden. Wichtig Die Angaben in der Liste können nur einen ersten Anhaltspunkt bieten. Sie ...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Der Heilige Ivo (Schutzpatron der Juristen) hat weder durch Rat noch durch Schriftsätze, wie es zu seiner Zeit allgemeine Gewohnheit war, jemandem als ein Scheinanwalt "geholfen", der gleichzeitig mit der Gegenpartei zusammenarbeitet.[1] Wie ausführlich beschrieben, ist es nicht nur aus ethischen Gründen, aus Gründen der Berufsordnung, sondern auch im finanziellen Inter...mehr

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A / Ablehnungszeitpunkt [Rdn 100]

Rdn 101 Literaturhinweise: Burhoff, Die Änderungen im Ablehnungsrecht (§§ 25, 26, 29 StPO) durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens v. 10.12.2019", StRR 6/2020, 6 = VRR 2/2020, 4 Meyer-Mews, Der Befangenheitsantrag nach erfolgloser Gegenvorstellung, StraFo 2000, 369 s.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2. Rdn 102 1. Kommt im EV ...mehr

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AGS 01/2022, Auftrag zur au... / III. Bedeutung für die Praxis

Das Urteil des BGH zeigt auf, dass so manchem Rechtsanwalt nicht bekannt ist, unter welchen Voraussetzungen ihm für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV anfällt, wenn er später in derselben Angelegenheit als Prozessbevollmächtigter tätig wird. Die für den Anfall der Geschäftsgebühr maßgeblichen Umstände sind in dem Schadensersatzprozess vorzutr...mehr

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U / Urteilsverkündung [Rdn 3224]

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.4.2.2 Regelmäßigkeit bei Veranstaltungen

Speziell bei Veranstaltungen ist die Regelmäßigkeit auch weiterhin erst gegeben, wenn zum einen mehr als 450 EUR netto p. a. an freie Künstler gezahlt werden und außerdem vier oder mehr Veranstaltungen pro Jahr organisiert werden. Die Abgabepflicht tritt also nicht ein bei einem Verein mit nur zwei oder drei Veranstaltungen pro Jahr, selbst wenn die gezahlten Entgelte über 4...mehr

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AGS 01/2022, Wertersatzeinz... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend, Folgendes ist aber dennoch anzumerken: 1. Gebührenanfall Zutreffend ist insbesondere die Auffassung des LG, dass nach der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und der damit verbundenen Neufassung der §§ 73 ff. StGB vom sachlichen Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV alle Fälle der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB, einsch...mehr

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V / Verteidiger, Wahrheitspflicht des Verteidigers [Rdn 5053]

Rdn 5054 Literaturhinweise: Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 1989 ders., Die Vernehmung des Beschuldigten – einige Anmerkungen aus der Sicht der Prozeßwissenschaft, StV 1990, 180 ders., Originalbeweisstücke beim Strafverteidiger – eine risikoreiche Gratwanderung. StV 2019, 205 Bottke, Wahrheitspflicht des Verteidigers, ZStW 1984 (Band 96), 726 Brand, Das Spannungsverhä...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / B. Fallkonstellationen und praktische streitentscheidende Bedeutung der sekundären Darlegungslast in Unterhaltsverfahren

Die vorstehende Beobachtung lässt sich bei den im Schwerpunkt des vorliegenden Aufsatzes stehenden Familienstreitverfahren i.S.d. §§ 112, 113 FamFG machen: Die sekundäre Darlegungslast ist vor allem in familiengerichtlichen Unterhaltsverfahren ein oft unterschätzter Streitentscheider, auf den in der anwaltlichen Beratungs- und Verfahrensführungspraxis großer Wert gelegt werd...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 94 Seit Einführung des § 4a RVG am 1.7.2008 ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ...mehr

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D / Durchsuchung, Allgemeines [Rdn 1741]

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A / Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 227]

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R / Revision, Verfahren [Rdn 2843]

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 1599]

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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